Wieviele Bitcointrader sind denn bisher in Deutschland so verurteilt worden?
Hier mal ein Auszug auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler und weitere vom 21.02.2018.
Wie oft hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahr 2017 ein Strafverfahren bzw. Bußgelder wegen des unrechtmäßigen Handelns von Token bzw. digital Coins initiiert?
Die BaFin schreitet im Verwaltungswege ein, wenn Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben werden. Die BaFin hat in 2017 im Zusammenhang mit Initial Coin Offerings und Token Sales 23 Verfahren zur Entscheidung in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen der Aufsicht der BaFin unterliegt (§ 4 KWG) und 13 Verfahren wegen des Verdachts unerlaubter Geschäfte (§ 37 KWG) eingeleitet; in vier Fällen kam es zu förmlichen Untersagungen gegen Betreiber oder einbezogene Unternehmen. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden wurden insoweit eingeschaltet. Bußgelder wurden wegen des unrechtmäßigen Handelns von Token bzw. Digital Coins von der BaFin 2017 nicht festgesetzt.
Wie viele Unternehmen haben eine Erlaubnis von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), mit Token zu handeln?
Wie viele sind im Jahr 2017 dazugekommen?
Der Erlaubnisvorbehalt nach § 32 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) knüpft an die Art der Dienstleistung (z. B. Finanzkommissionsgeschäft, Anlagevermittlung, Anlageberatung, Betrieb eines Multilateralen Handelssystems, Abschlussvermittlung, Eigenhandel) und an Finanzinstrumente als Handelsgegenstand an. Jedes Institut, das eine entsprechende Erlaubnis hat, darf nach Maßgabe des Erlaubnisgegenstandes mit Token handeln, soweit der jeweilige Token als Finanzinstrument zu qualifizieren ist. Inwieweit ein Token als Finanzinstrument zu qualifizieren ist, hängt von seinem konkreten Verwendungszweck, seiner Ausgestaltung im Einzelfall und den mit ihm verbundenen Rechten ab.
In Deutschland verfügen rund 1 600 Banken über eine Vollbanklizenz und über 700 Finanzdienstleistungsinstitute über eine entsprechende Erlaubnis. Im Jahre 2017 sind acht Finanzdienstleistungsinstitute hinzugekommen. Von der Anzahl der Erlaubnisträger kann allerdings nicht auf die Anzahl der Unternehmen geschlossen werden, die tatsächlich mit Token handeln.