Die regelungen zu den zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren und den Verbrauchsfolgeverfahren kommen aus dem HGB bzw. aus §6 des EStG (und des Einkommensteuerrichtlinien). Die Regelungen aus dem EStG wirken sich dabei durch die umgekehrte Maßgeblichkeit auch auf die Handelsbilanz aus.
Kurze Anmerkung: Alle Regelungen im deutschen Steuerrecht hierzu sind bisher aus dem Unternehmenssteuerrecht. Für Privatleute ist das ganze bisher nicht ausdrücklich gregelt es ist aber zu erwarten, dass wenn ein Privatmann solche Verfahren anwendet die Regelungen hierzu ebenfalls analog Anwendung finden dürften.
Du scheinst Dich da sehr gut auszukennen - das finde ich erfreulich (und beneidenswert)!
Ich wollte heute eigentlich die gleitende Durchschnittsbewertung in den CoinTracer einbauen, stolpere aber noch über ein grundsätzliches Problem:
Das BMF hat nach Anfrage von Frank Schäffler im letzten Jahr Folgendes geäußert:
"Zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, gehören auch Bitcoins. Werden Euro in Bitcoins umgetauscht, wird damit das Wirtschaftsgut "Bitcoin" angeschafft.
Der Rücktausch der Bitcoins in Euro innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ist ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetz."
(
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/08/2013_08_07-Antwort-Koschyk-Bitcoins-Besteuerung-Wirtschaftsgut.pdf)
Aus dem letzten Satz ergibt sich ja im Umkehrschluss, dass die Veräußerung
nach einer Haltefrist von einem Jahr eben
kein privates Veräußerungsgeschäft und damit hinsichtlich EkSt. steuerfrei ist.
Die Betrachtung von Bitcoin-Verkäufen als
privates Veräußerungsgeschäft ist natürlich nicht für Unternehmen bzw. den gewerblichen Trader möglich (oder irre ich da?). Wenn ich als Unternehmer auftrete, gibt es keine Steuerbefreiung nach 1-jähriger Haltefrist - zur Ermittlung des Gewinns kommt dann die Bilanz (Betriebsvermögensvergleich) oder die Einnahmenüberschussrechnung zum Zuge, oder?
Alternative dazu ist nur das exakte tracken jeder einzelnen Coin mit ihrem Anschaffungswert und dem Wert beim Verkauf bzw. beim Ausgeben. Wenn man dann natürlich darauf achtet immer nur solche coins zu verkaufen die man schon ein Jahr besitzt entsteht überhaupt kein steuerpflichtiger Gewinn. Bisher kenne ich aber keine Wallet Software die mir nachprüfbar erlaubt auszuwählen welche meiner Coins ich denn nun gerne ausgeben möchte.
...genau das macht der CoinTracer. Jeder Kauf von Coins wird erfasst und beim Verkauf von Coins wird - nach konfigurierbaren Methoden - automatisch ausgewählt, welche zuvor angeschafften Coins hierfür eingesetzt werden sollen. Das Ganze ist natürlich immer noch "fiktiv" insofern, als dass ich als Kunde einer Trading-Plattform nicht wirklich wählen kann, welche Coins ich denn nun verkaufen will. Man kann mit dem CoinTracer an dieser Stelle beliebige Verbrauchsfolgeverfahren ansetzen.
Wenn ich das richtig einschätze, ist diese Art der Gewinn-/Verlustberechnung aber nur für Privatleute legitim. Wer als Unternehmen/Unternehmer auftritt (oder vom FA so betrachtet wird), der ermittelt seinen steuerlich relevanten Gewinn anders.
Ist der Umsatz "klein genug" (habe die Grenzwerte jetzt nicht im Kopf), reicht ja eine simple
EÜR, in der alle Kosten (Kaufpreise der Coins, die im Steuerjahr erworben wurden plus "Nebenkosten") mit den Verkaufserlösen nach dem Zuflussprinzip verrechnet werden. Bei der
Bilanz im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs müsste man (u.a.) den Endstand seiner Coin-Depots bewerten - wofür dann z.B. der gleitende Durchnitt angewandt werden könnte.
Ist meine Einschätzung hier nachvollziehbar und korrekt?
Falls ja, würde ich in den CoinTracer einen zusätzlichen "Arbeitsmodus" einbauen wollen: Der "Privatmann"-Modus arbeitet weiterhin wie oben skizziert (d.h. jeder einzelne Kauf/Verkauf wird getrackt) und einen "Business"-Modus EÜR, in dem - relativ simpel - die Aufwendungen für Käufe gegen die Erlöse einer Periode verrechnet werden.