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Topic: Konto bei Fidor Bank wegen Gewerblichkeit gekündigt - page 2. (Read 23604 times)

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Ok, daran liegt es also nicht. Bin gespannt auf die weitere Entwicklung.
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Hallo,
Danke für die Antwort.
Mein Umsatzvolumen lag grad mal bei etwa 12.000 Euro (das ganze Jahr bis jetzt).
Wenn ich lesen, das manche sogar um die 50.000 bis 100.000  Euro umsetzen, verstehe ich es
daher erstrecht nicht.
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pm sent

edit:
vielleicht für alle interessant: wie hoch ist dein monatliches Umsatzvolumen? Meines lag zwischen 60 und 100k € im Monat.
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Hallo,
habe seit gestern dasselbe Problem.
Hier mein Post:
https://bitcointalksearch.org/topic/fidor-konto-gesperrt-823029

Wie hast du es geschafft, dass du dein Konto behalten / weiter nutzen durftest?

Beste Grüße

David Duckwitz
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Auch hier nochmal der Link zu meiner Anfrage an die Bafin, die Antwort ist da, auch wenn sie leider nicht wirklich hilft =/

https://bitcointalksearch.org/topic/m.6932268
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Falls ICFiedlers Kontokündigung als hartes Negativmerkmal in die Schufa aufgenommen wird, kann er sich ja zur Wahl der Bankverbindung gratulieren.
Du weißt natürlich, dass die Fidor-Konten nicht der Schufa gemeldet sind Wink

Selbsverständlich schafft es die fidor-Bank durch unerlaubte Handlungen Negativeinträge bei der Schufa zu produzieren. Gerade sehr aktuell.

und der beste Lagerplatz für die Fidor-Mastercard ist der Mülleimer. Schont die Nerven ungemein.

Gruß Saladiner
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Laut §5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte eine außerordentliche Kündigung doch eigentlich immer mit einer "Frist" oder einer vorherigen Abmahnung einhergehen ... oder sehe ich da etwas falsch?

hab jetzt nicht mehr nachgeguckt, aber ich glaube da gabs 2 Varianten. Einmal mit und einmal ohne Frist in den AGB.
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FBC is better
Laut §5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte eine außerordentliche Kündigung doch eigentlich immer mit einer "Frist" oder einer vorherigen Abmahnung einhergehen ... oder sehe ich da etwas falsch?
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Sie betreiben den Handel in "Bitcoins" durch An- und Verkauf an Dritte.

Ist das nicht in deinem Fall eine perfide Lüge? Oder täusche ich mich da gerade?

Ich verstand das so, dass "Dritte" einfach meine Handelspartner, über die ich bei Bitcoin.de gehandelt habe, darstellen. Bin ich da etwa einen Irrtum unterlegen ?
ich kenn mich mit solchen Gesetzesformulierungen leider nicht wirklich aus... aber wenn deine bitcoin.de partner "dritte" wären, wer wäre dann der "zweite" ? ^^  demnach wäre meine Meinung, dass "dritte" immer bedeutet, dass du Geld von anderen Menschen verwendest um zu handeln, eben " im auftrag dritter"

Genau! Wenn Du nur mit eigenem Geld handelst, dann handelst Du nicht für Dritte. Das ist wichtig bei der Gewerblichkeit und einer BaFinerlaubnis. Die BaFin sollte hoffentlich bald ggü. Serpens klarstellen, dass ein Handel auf eigene Rechnung -- egal ob gewerblich oder nicht -- keine Lizenerfordernis impliziert. Dann fehlt nur noch das Finanzamt mit der Umsatzsteuer. Danach wäre für Deutschland alles klar und man könnte endlich von sicherer Basis aus agieren. Solche Schreiben wären natürlich auch Gold wert gegenüber den ängstlichen und unwissenden Banken/Sparkassen/Kreditinstituten.
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Ist das nicht in deinem Fall eine perfide Lüge? Oder täusche ich mich da gerade?

Ich verstand das so, dass "Dritte" einfach meine Handelspartner, über die ich bei Bitcoin.de gehandelt habe, darstellen. Bin ich da etwa einen Irrtum unterlegen ?
ich kenn mich mit solchen Gesetzesformulierungen leider nicht wirklich aus... aber wenn deine bitcoin.de partner "dritte" wären, wer wäre dann der "zweite" ? ^^  demnach wäre meine Meinung, dass "dritte" immer bedeutet, dass du Geld von anderen Menschen verwendest um zu handeln, eben " im auftrag dritter"
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Na, auf diese Antwort bin ich gespannt. Cortal Consors, die Bank zu der ich von der Sparkasse gewechselt bin, hatte mich angeschrieben, ob eine Erlaubnis von der Bafin für meinen BTC-Handel vorliegt.

Genau nach dem Lesen dieser Zeile, würde ich persönlich zur Filiale marschieren und das Konto mit sofortiger Wirkung auflösen.


Hat jemand eine gute Alternative ? Bei Fidor darf man nur ein Konto pro Person nutzen, also wo ein zweites Händlerkonto anlegen ?
Und im Vergleich zur Sparkasse, war es ja schonmal ein Fortschritt, zumindest wurde nicht gleich Anzeige erstattet. Aber nervig ist's auf alle Fälle.

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Ist das nicht in deinem Fall eine perfide Lüge? Oder täusche ich mich da gerade?

Ich verstand das so, dass "Dritte" einfach meine Handelspartner, über die ich bei Bitcoin.de gehandelt habe, darstellen. Bin ich da etwa einen Irrtum unterlegen ?
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Habe vor kurzem ein Konto bei CoCo eröffnet. Dabei kam es auch zu einem Geschräch mit einer Angestellten, die ich gefragt habe, ob die private Verwendung zum Tausch von Bitcoins ein Problem darstelle. Klare Antwort: nein.

In der Anfrage von CC wurde auch danach gefragt, ob ich gewerblich mit Bitcoin handel. Hatte monatlich meist sechsstellige Umsätze durch BTC-Handel.

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Sehr geehrter Herr Grobi*,

zur Nutzung ihrer Konto-/Depotverbindung benötigen wir ihre Mithilfe.

Im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen haben wir festgestellt, dass sie die Konto-/Depotverbindung zum Handel in "Bitcoins" nutzen. Diese Geschäftsart ist durch uns zu dokumentieren.

Bitte beantworten Sie uns bis 20.02.2014 folgende Fragen schriftlich:

1.) Besitzen Sie eine Zulassung des BaFin zum Handel in "Bitcoins"? Bitte übersenden Sie uns diese Zulassungsunterlagen in Kopie.
2.) Sie betreiben den Handel in "Bitcoins" durch An- und Verkauf an Dritte. Bitte legen Sie dar, ob und wie weit dieser Handel gewerbsmäßig ist.

...

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... Cortal Consors, die Bank zu der ich von der Sparkasse gewechselt bin, hatte mich angeschrieben, ob eine Erlaubnis von der Bafin für meinen BTC-Handel vorliegt. Ich habe ihnen zurückgeschrieben, dass ich für meinen nicht-gewerbsmäßigen Handel diese nicht benötige. Habe bisher noch keine weitere Antwort erhalten. Hoffe also auch, dass die Bafin dir bald antwortet.
Habe vor kurzem ein Konto bei CoCo eröffnet. Dabei kam es auch zu einem Geschräch mit einer Angestellten, die ich gefragt habe, ob die private Verwendung zum Tausch von Bitcoins ein Problem darstelle. Klare Antwort: nein.
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danke euch beiden für diese Posts Smiley

Wer jetzt noch immer bei der Sparkasse ist, sollte sich echt dringend von denen verabschieden, das ist echt heftig, wie die mit den Kunden umgehen O.ô

Ich hatte übrigens ja auch die Bafin angeschrieben wegen dem Geschäftskonto, aber auch wie es wäre, wenn man tatsächlich als z.b UG mit !eigenem! Geld bitcoins auf Börsen kauft und verkauft, ob dies eine Bafinerlaubnis nach sich zieht.
Meine Anfrage ist jetzt knapp 4 Wochen her, weshalb ich vor ein paar Tagen nochmal um bestätigung gebeten habe, dass meine Anfrage bearbeitet wird. Die Antwort war, es wird bearbeitet so schnell es geht Cheesy
Also bleibt da erstmal nur abwarten.. ^^


Na, auf diese Antwort bin ich gespannt. Cortal Consors, die Bank zu der ich von der Sparkasse gewechselt bin, hatte mich angeschrieben, ob eine Erlaubnis von der Bafin für meinen BTC-Handel vorliegt. Ich habe ihnen zurückgeschrieben, dass ich für meinen nicht-gewerbsmäßigen Handel diese nicht benötige. Habe bisher noch keine weitere Antwort erhalten. Hoffe also auch, dass die Bafin dir bald antwortet.
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Also bleibt da erstmal nur abwarten.. ^^

Meinst Du ernsthaft, Bafin wird Dir Deine Anfrage beantworten? (no offence)
ja eig schon. immerhin haben sie ja geschrieben, dass sie sich mit beschäftigen und ansonten sind sie dazu verpflichtet. Dazu wurde ja eben auch dieser Bereich eingerichtet: http://www.bafin.de/DE/Service/TopNavigation/Kontakt/Erlaubnispflicht/erlaubnispflicht_node.html
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Also bleibt da erstmal nur abwarten.. ^^

Meinst Du ernsthaft, Bafin wird Dir Deine Anfrage beantworten? (no offence)
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danke euch beiden für diese Posts Smiley

Wer jetzt noch immer bei der Sparkasse ist, sollte sich echt dringend von denen verabschieden, das ist echt heftig, wie die mit den Kunden umgehen O.ô

Ich hatte übrigens ja auch die Bafin angeschrieben wegen dem Geschäftskonto, aber auch wie es wäre, wenn man tatsächlich als z.b UG mit !eigenem! Geld bitcoins auf Börsen kauft und verkauft, ob dies eine Bafinerlaubnis nach sich zieht.
Meine Anfrage ist jetzt knapp 4 Wochen her, weshalb ich vor ein paar Tagen nochmal um bestätigung gebeten habe, dass meine Anfrage bearbeitet wird. Die Antwort war, es wird bearbeitet so schnell es geht Cheesy
Also bleibt da erstmal nur abwarten.. ^^
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Banken haben allerdings bei der
Definition, was einen Kunden gewerblich macht, Spielraum. Es gibt wohl
auch Banken, die anhand der Menge der Überweisungten ihre Kunden als
gewerblich einstufen, wobei es ihnen aber eher darum geht, dass
gewerbliche Kunden mehr Überweisungen durchführen und sie dafür,
verständlicherweise, auch eine gewisse Gebühr erheben wollen.



Als mich letztes Jahr die Sparkasse, über die ich zu dem Zeitpunkt handelte, aufforderte den Handel über ein gewerbliches Konto zu führen, habe ich meinen Steuerberater dazu befragt. Er sagte, dass die Sparkasse dies nicht verlangen dürfte und ich den Handel nicht über ein gewerbliches Konto laufen lassen muss. Den Handel hatte ich aber bereits auf ein anderes Konto bei einer andern Bank umgestellt. Ein paar Monate später habe ich eine Vorladung der Polizei bekommen, da mich die Sparkasse wegen Geldwäsche und Verschleierung von Vermögen angezeigt hatte. Der Beamte, der mich vernahm, hatte für die Anzeige wenig Verständnis und meinete sinngemäß, dass er wegen solcher Albernheiten von wirklich wichtigerer Arbeit abgehalten wird. Auch er bestätigte, dass ich den Bitcoinhandel über mein privates Bankkonto laufen lassen darf und die Bank nicht berechtigt sei, dieses deshalb zu kündigen. Er hatte sogar von sich aus nachgefragt, ob mir mein Konto gekündigt wurde (was nicht der Fall war), da ich dann das Recht hätte, dagegen vorzugehen.

Als hier nun die Diskussion um das gekündigte Fidor-Konto aufkam, habe ich rein interessenshalber noch einen befreundeten Juristen gefragt, ob das so rechtens sei. Er sagte, dass ein Konto nicht wegen gewebsmäßigen Handel gekündigt werden dürfte, wenn dieser überhaupt nicht vorliegt.

Soweit meine Erfahrungen zu dem Thema.
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