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Topic: Lösung bitcoin.de Fidor-Fidor Zahlungen & Verifikation - page 8. (Read 17285 times)

newbie
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Trepex, nun halt mal bitte den Ball flach. Eine solche Nickeligkeit hätte ich von dir nicht erwartet. Bah, Brief an die Bafin, als wenn die uns Bitcoiner nicht schon auf dem Kicker hätte.

Die Fidor-interne Überweisung scheiterte per SEPA heute erwartungsgemäß, die Stino-Überweisung per Kontonummer/BLZ klappte dagegen. Man kann das auch mit Überweisungen von/auf das eigene Konto ausprobieren, man muß nicht hier im Forum nach Mitstreitern haschen.

Bugreport
Übrigens ist mir aufgefallen, das beim Übertragen einer Zahl mit Tausendertrennzeichen "." von Bitcoin.de in die Fidor-Eingabemaske einer Überweisung der Punkt als Komma interpretiert und die so entstandene Zahl gerundet wird.

Ein Beispiel gefällig?

Man befindet sich in der Überweisungsmaske "SEPA-Überweisung".
Im Feld "Betrag" wird "1.299,56" eingetragen.
Anschließend wird auf "Überweisung prüfen" geklickt.
In der nun aufpoppenen Maske steht (durch die kaufmännische Rundung) plötzlich "1,30" als Überweisungsbetrag.

Und wird das nicht bis gestern behoben, werde ich mich bei der Weltbank beschweren!!! Smiley
sr. member
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Suche anderen Kontoinhaber bei der Fidor Bank zwecks Domumentation des Problems.
Ich werde diesem ein paar Cets als deustche Überweisund schicken und bitte den Empfänger,
den Erhalt des Geldes (wie man ihn im online Banking sieht) zu dokumentieren.

Natürlich alles mit geschwärzten Kontonummern!
sr. member
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Hallo BTCatFidorBank,

> @Trepex:
> Um was gehts dir jetzt eigentlich?

primär geht es mir darum, dass die Fidor Bank ohne den Benutzer/Auftraggeber darauf hinzuweisen eine normale
deutsche Überweisung (bei der Auftraggeber von bestimmten Jahre lang bekanten Voraussetzungen ausgehen kann)
in einer interne "Geld an Freunden senden" umwandelt und dadurch sowohl Absender als auch Empfänger Nachteile
entstehen.
Meinetwegen gebt auch eine Fehlermeldung bei der deutschen Überweisung aus und weist den Kunden darauf hin, dass
aus technischen Gründen momentan nur die Funktion "Geld an Freunde senden" möglich ist. Und dass bei Nutzung dieser
Alternative dem Geld-Empfänger nur der Nickname angezeigt wird.

Dann kann der Auftraggeber sich überlegen, ob er das möchte oder eben nicht.

> Darum, zu beweisen dass wir, die Fidor Bank, deiner Meinung nach geg den §8 des genannten Gesetz verstoßen? Wie du schon richtig
> sagst, ist das die Aufgabe der BaFin - wenn du glaubst, dass das unzulässig ist, kannst du denen ja mal einen "Tipp" geben, die freuen
> sich in aller Regel immer... Es gibt da diesbezüglich unserer Seite absolut keinerlei Bedenken, dass dies den Anforderungen nicht gerecht
> wird, denn wir haben pro Jahr mehrmals sowohl Bundesbank als auch BaFin sowie auch eine ext. Prüfungsgesellschaft im Haus - würde
> mich jetzt wundern, wenn diese drei Institutionen etwas nicht entdeckt hätten, was du aber als einziger vor ihnen entdeckt hast  Wink

Ganz ehrlich: Ich habe jahrelang in der QA für Software an Mobilfunkunternehmen gearbeitet.
Mir sind die Probleme einer Verifikation von Software und Benutzeroberfläche durchaus bekannt.
Ich bezweifle, dass diese QA wirklich alle Sonderfälle beachtet hat. Obiger Fall bringt für Absender und Empfänger Nachteile.
War dies den Testern der BaFin bekannt?

> Oder geht es dir darum, eine Lösung für dieses Problem zu haben?
Ja.

> Wie schon im anderen Thread hier bei Bitcointalk geschrieben:
> - SEPA-intern von Fidor zu Fidor gibts einen Bug, deswegen passiert der Fallback auf die Freunden-Geld-Senden-Funktion

Gibt es hier einen Hinweis an den Nuter, dass dies beim Empfänger oben beschriebene Auswirkungen hat?

> - Dass bei der Geldsendung nicht auch noch IBAN sowie Name angezeigt wird, war bisher nie eine Anforderung da diese
> Funktion eben für das genutzt wird, für was sie ursprünglich gedacht war, nämlich eben Freunden Geld zu senden,
> und bisher hat sich diesbezüglich keiner beschwert.
> Die Funktion ist genau genommen für das, was du machen willst, nie gedacht gewesen - und jetzt ärgerst du dich darüber,
> weil du diese Funktion zweckentfremdest, dass es nicht genau so funktioniet wie du es dir wünscht?!?!  Grin Grin Grin

Ihr / du hast das Problem immer noch nicht verstanden. Ich hätte mich niemals so aufgeregt, wenn das ganze passiert,
sofern ein Auftraggeber diese Funktion aktiv (oder nach Hinweis) auswählt.

Das ganze passiert, wenn man eine deutsche Überweisung mit Namen, Kontonummer, BLZ und Betreff aufgibt!
In diesem Fall weiss der Auftraggeber nichts von eurem "Geld an Freunde senden".

Gibt mir mal deine Kontonummer, dann mache ich Screenshots von dem ganzen!


trepex
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Ich habe die Fidor Bank mal aufgefordert, das ganze zu unterlassen.
Mit Kopie an die BaFin!



Erscheint mir jetzt ein wenig kontraproduktiv und ncht unbedingt geeignet, die Fidor Bank in ihrem Bemühen, neue Wege zu gehen, zu ermutigen.

Schon paradox. Die einen Kunden beschweren sich laufend über zuviele Regeln, die anderen setzen die BaFin cc, sobald es eine Regel zu wenig gibt  Huh Huh Huh
Nein, ehrlich, bitte so was künftig unterlassen, insbesondere wenn ihr von der Fidor Bank das Feedback erhaltet, dass intern an einer neuen Lösung gearbeitet wird. Es gibt auch so schon genügend dicke Bretter zu bohren.

Andere Sache: Wie es aussieht, läuft der interne Fidor Handel. Feedback? Habt ihr schon einen Coin innerhalb von zehn Minuten gekauft? Schon euer Geld für einen Coin innerhalb von 10 Minuten auf dem Giro-Konto empfangen?

Sind wir jetzt der weltschnellste Bitcoin-marktplatz ?  Grin
legendary
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Die Funktion ist genau genommen für das, was du machen willst, nie gedacht gewesen - und jetzt ärgerst du dich darüber, weil du diese Funktion zweckentfremdest, dass es nicht genau so funktioniet wie du es dir wünscht?!?!  Grin Grin Grin
Es geht doch, wenn ich das richtig verstanden hab, weniger darum, was trepex sich wünscht,
sondern vielmehr darum, was bitcoin.de von seinen Usern fordert.

Wie soll man die Forderung der Verifizierung von bitcoin.de erfüllen,
wenn die Funktion dafür nie gedacht war, zweckentfremdet werden muss und dann dochnicht so funktioniert?

Ihr (von Fidor) solltet da vielleicht einfach ein wenig mehr mit Euren Partnern (von bitcoin.de) kommunizieren, damit solche Diskrepanzen aus der Welt geschaffen werden.
newbie
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Hallo zusammen,

@Trepex:
Um was gehts dir jetzt eigentlich?
Darum, zu beweisen dass wir, die Fidor Bank, deiner Meinung nach geg den §8 des genannten Gesetz verstoßen? Wie du schon richtig sagst, ist das die Aufgabe der BaFin - wenn du glaubst, dass das unzulässig ist, kannst du denen ja mal einen "Tipp" geben, die freuen sich in aller Regel immer... Es gibt da diesbezüglich unserer Seite absolut keinerlei Bedenken, dass dies den Anforderungen nicht gerecht wird, denn wir haben pro Jahr mehrmals sowohl Bundesbank als auch BaFin sowie auch eine ext. Prüfungsgesellschaft im Haus - würde mich jetzt wundern, wenn diese drei Institutionen etwas nicht entdeckt hätten, was du aber als einziger vor ihnen entdeckt hast  Wink

Oder geht es dir darum, eine Lösung für dieses Problem zu haben?
Wie schon im anderen Thread hier bei Bitcointalk geschrieben:
- SEPA-intern von Fidor zu Fidor gibts einen Bug, deswegen passiert der Fallback auf die Freunden-Geld-Senden-Funktion
- Dass bei der Geldsendung nicht auch noch IBAN sowie Name angezeigt wird, war bisher nie eine Anforderung da diese Funktion eben für das genutzt wird, für was sie ursprünglich gedacht war, nämlich eben Freunden Geld zu senden, und bisher hat sich diesbezüglich keiner beschwert.
Die Funktion ist genau genommen für das, was du machen willst, nie gedacht gewesen - und jetzt ärgerst du dich darüber, weil du diese Funktion zweckentfremdest, dass es nicht genau so funktioniet wie du es dir wünscht?!?!  Grin Grin Grin

Jetzt warten wir mal ab, womit wir schneller sind: Entweder IBAN einblenden bei der Freunden-Geld-Senden-Funktion oder der Konten-Verbindung zwischen Bitcoin.de und Fidor.de.

Alles andere abgesehen davon wurde ja schon gesagt.


Grüße,

Florian
legendary
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http://dejure.org/gesetze/EGBGB/248.html

§ 8 Informationen an den Zahlungsempfänger bei einzelnen Zahlungsvorgängen

Nach Ausführung eines einzelnen Zahlungsvorgangs teilt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem unverzüglich die folgenden Informationen mit:
   1.    eine dem Zahlungsvorgang zugeordnete Kennung, die dem Zahlungsempfänger die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und gegebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben,
   ...


Scheinbar gibt es wirklich keine Verpflichtung, aber die Möglichkeit, die Kontonumer der Auftraggebers dem Zahlungsempfänger mitzuteilen.
Der Name des Auftraggebers wird jedoch nirgends als optional definiert.

Naja, eine solche Kennung kann aber nicht ausschließlich der Name des Absenders sein, außer vielleicht es gibt ihn nur einmal Smiley
sr. member
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http://dejure.org/gesetze/EGBGB/248.html

§ 8 Informationen an den Zahlungsempfänger bei einzelnen Zahlungsvorgängen

Nach Ausführung eines einzelnen Zahlungsvorgangs teilt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem unverzüglich die folgenden Informationen mit:
   1.    eine dem Zahlungsvorgang zugeordnete Kennung, die dem Zahlungsempfänger die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und gegebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben,
   ...


Scheinbar gibt es wirklich keine Verpflichtung, aber die Möglichkeit, die Kontonumer der Auftraggebers dem Zahlungsempfänger mitzuteilen.
Der Name des Auftraggebers wird jedoch nirgends als optional definiert.
sr. member
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Diese Diskussion hatte ich mit einer meiner Banken auch schon.
Ergebnis: Ich habe die Kontonummer immer bekommen, wenn ich sie haben wollte und sie aus welchen
Gründen auch immer nicht auf dem Kontoauszug sichtbar war.

Die Österreicher geben sie (zumindest bei meinem Konto dort) immer an.
Einer der Gründe, warum ich auf bitcoin.de einen Account "trepex-at" habe und nutze. Mit Konto in AT.

Die Bafin ist für deutsche KI zuständig. Das Problem ist Dein BTC-Handler mit seiner kruden Art von vermeintlicher Verifizierung.

Mag ja sein, dass ich durch bitcoin.de auf das Problem aufmerksam geworden bin.

Ich sehe trotzdem eine Verstoss gegen die Richtlinien zur Durchführung von normalen deutschen Überweisungen.
Und dafür ist die Bafin zuständig.

Ich wollte es mir eigentlich sparen, die AGB zu durchforsten, aber mache mir jetzt mal die Mühe.
full member
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Also, dass man die Auftraggeberkontonummer bei Überweisungen nicht sieht, kann ich so auch nicht bestätigen.

Ich habe ebenfalls einerseits ein Österreichisches Konto und eines bei der Stadtsparkasse.

Bei beiden Konten sehe ich stets den Namen, sowie die Auftraggeber-BLZ & Kontonummer.

Bei der Sparkasse brauch ich hierzu nur auf das Info-Symbol der Überweisungsgutschrift klicken und schon sehe ich die Daten.
sr. member
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Diese Diskussion hatte ich mit einer meiner Banken auch schon.
Ergebnis: Ich habe die Kontonummer immer bekommen, wenn ich sie haben wollte und sie aus welchen
Gründen auch immer nicht auf dem Kontoauszug sichtbar war.

Die Österreicher geben sie (zumindest bei meinem Konto dort) immer an.
Einer der Gründe, warum ich auf bitcoin.de einen Account "trepex-at" habe und nutze. Mit Konto in AT.

Die Bafin ist für deutsche KI zuständig. Das Problem ist Dein BTC-Handler mit seiner kruden Art von vermeintlicher Verifizierung.
sr. member
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trepex, Dir ist schon klar, daß Du selbst bei normalen Inlandsüberwesiung nur den Namen des Auftraggebers siehst und nicht zusätzlich dessen Konto-Nr. Deshalb sind Überweiseung auch nicht geeignet als Verifizierung zu dienen, ob eine bestimmte Konto-Nr. auf einen gewissen Namen lautet. Bei Privatpersonen darf die Bank schon als Datenschutzrechtlichen Gründen die Auftraggeber-Kontonummer nicht nenmen. Diese Information können nur die Mitarbeiter der Empfängerbank einsehen. Bei der Fidorbank wird es wahrscheinlich sogar so sein, daß sie ihren Zahlungsverkehr mithilfe der Infrastruktur einen anderen Bank über Skonten verrechnet, bei denen den Kundenskontren bei der Fidorbank die Überweisungsbeträge belastet bzw. erkannt werden.
Grundsätzlich prüfen Banken auch nicht, ob Namen des Konto-Inhabers mit der Konto-Nr. übereinstimmt - sogenannte Kontenanrufprüfungen werden nur vorgenommen werden, wenn bestimmte Überweisungbeträge überschritten werden bzw. aufgrund von gewissen Routineprüfungen (in der Regel geldwäscherelevante Prüfungen) die Abweisung eingehende Überweisungsbeträge notwendig macht.

Bei meinem Sparkassenkonto sehe ich im Online Banking unf auf Kontoauszügen immer die BLZ + KTO Nr. der des Absenders. Dass diese Informationen dem Empfänger nicht zugänglich gemacht werden dürfen halte ich für ein Gerücht.

Bei meiner VB siehst Du diesen Angaben aus guten Gründen nicht und man bekommt auch keine Information darüber. Es gibt auch noch praktische Gründe, warum die Angaben dem Empfänger nicht mitgeteilt werden. Z. Bsp. ist es bei größeren Unternehmen durchaus üblich, daß sie ihren Zahlungsverkehr nach der Art der Transaktion gestaltet haben, und für Lastschriften und Überweisungseingänge verschiedene Konten benutzen. Wenn jetzt  ein Kunde seine Beträge mittels Lastschrift begleicht und eine Lastschrift aus welchen Gründen auch immer wieder von der Bank zurückgebucht wird, sollte man als Kunde  - sofern man die Bankverbindung überhaupt sehen sollte - diese Angaben nicht für eine Überweisung benutzen. Bei ausländischen Unternehmen könnte man dadurch durchaus zweimal bezahlen müssen. (Ist alles schon vorgekommen)

Wenn Du glaubst, daß solche Daten nicht datenschutzlichrechtlich relevant sind, dann ninnt einfach mal den Fall an, daß es ein Unternehmen gibt, daß noch Geld von Dir bekäme, Du aber möchtest, daß sie auf keinen Fall Kenntnis von Deiner Bankverbindung kriegen sollen... Überweisungen zugunsten Dritter bzw. sogenannte Zahlscheingeschäfte fallen bei den meisten Bank aus Geldwäschegründe aus.
sr. member
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Diese Diskussion hatte ich mit einer meiner Banken auch schon.
Ergebnis: Ich habe die Kontonummer immer bekommen, wenn ich sie haben wollte und sie aus welchen
Gründen auch immer nicht auf dem Kontoauszug sichtbar war.

Die Österreicher geben sie (zumindest bei meinem Konto dort) immer an.
Einer der Gründe, warum ich auf bitcoin.de einen Account "trepex-at" habe und nutze. Mit Konto in AT.
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trepex, Dir ist schon klar, daß Du selbst bei normalen Inlandsüberwesiung nur den Namen des Auftraggebers siehst und nicht zusätzlich dessen Konto-Nr. Deshalb sind Überweiseung auch nicht geeignet als Verifizierung zu dienen, ob eine bestimmte Konto-Nr. auf einen gewissen Namen lautet. Bei Privatpersonen darf die Bank schon als Datenschutzrechtlichen Gründen die Auftraggeber-Kontonummer nicht nenmen. Diese Information können nur die Mitarbeiter der Empfängerbank einsehen. Bei der Fidorbank wird es wahrscheinlich sogar so sein, daß sie ihren Zahlungsverkehr mithilfe der Infrastruktur einen anderen Bank über Skonten verrechnet, bei denen den Kundenskontren bei der Fidorbank die Überweisungsbeträge belastet bzw. erkannt werden.
Grundsätzlich prüfen Banken auch nicht, ob Namen des Konto-Inhabers mit der Konto-Nr. übereinstimmt - sogenannte Kontenanrufprüfungen werden nur vorgenommen werden, wenn bestimmte Überweisungbeträge überschritten werden bzw. aufgrund von gewissen Routineprüfungen (in der Regel geldwäscherelevante Prüfungen) die Abweisung eingehende Überweisungsbeträge notwendig macht.

Bei meinem Sparkassenkonto sehe ich im Online Banking unf auf Kontoauszügen immer die BLZ + KTO Nr. der des Absenders. Dass diese Informationen dem Empfänger nicht zugänglich gemacht werden dürfen halte ich für ein Gerücht.
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trepex, Dir ist schon klar, daß Du selbst bei normalen Inlandsüberwesiung nur den Namen des Auftraggebers siehst und nicht zusätzlich dessen Konto-Nr. Deshalb sind Überweiseung auch nicht geeignet als Verifizierung zu dienen, ob eine bestimmte Konto-Nr. auf einen gewissen Namen lautet. Bei Privatpersonen darf die Bank schon als Datenschutzrechtlichen Gründen die Auftraggeber-Kontonummer nicht nenmen. Diese Information können nur die Mitarbeiter der Empfängerbank einsehen. Bei der Fidorbank wird es wahrscheinlich sogar so sein, daß sie ihren Zahlungsverkehr mithilfe der Infrastruktur einen anderen Bank über Skonten verrechnet, bei denen den Kundenskontren bei der Fidorbank die Überweisungsbeträge belastet bzw. erkannt werden.
Grundsätzlich prüfen Banken auch nicht, ob Namen des Konto-Inhabers mit der Konto-Nr. übereinstimmt - sogenannte Kontenanrufprüfungen werden nur vorgenommen werden, wenn bestimmte Überweisungbeträge überschritten werden bzw. aufgrund von gewissen Routineprüfungen (in der Regel geldwäscherelevante Prüfungen) die Abweisung eingehende Überweisungsbeträge notwendig macht.
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Hallo Aswan,

> Trepex hat schon recht die BTC nicht einfach so frei zu geben wenn er das Konto nicht verifizieren kann. Im gegensatz zur Kontonummer
> ist der Verwendungszweck frei wählbar, auch von Leuten, die ein fremdes Konto in ihren Besitz gebracht haben.

man beachte, ich verifiziere das KONTO, nicht denjenigen, der es aktuell nutzt!

> Allerdings ist das verlangen einer Ausweiskopie keine gute idee, denn laut §14 PauswG heißt es:
>
> "Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
> 1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
> 2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20."

Hmmm.....

§ 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
(1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.

(2) Außer zum elektronischen Identitätsnachweis darf der Ausweis durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.

(3) Die Seriennummern, die Sperrkennwörter und die Sperrmerkmale dürfen nicht so verwendet werden, dass mit ihrer Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist. Dies gilt nicht für den Abgleich von Sperrmerkmalen durch Diensteanbieter zum Zweck der Überprüfung, ob ein elektronischer Identitätsnachweis gesperrt ist.



Der Käufer nutzt den Ausweis, um sich gegen einer nichöffentlichen Stelle (mir) zu identifizieren.
Ich mache keine automatisierten Abruf oder Verknüpfung von Daten.
Mich interessieren keine Seriennummern oder anderes.


Danke für den Hinweis, ich hatte da was verwechselt und war selbst etwas verwirrt als ich deinen Post hier gelesen habe, was sich aber schnell geklärt hat.



Ich habe die Fidor Bank mal aufgefordert, das ganze zu unterlassen.
Mit Kopie an die BaFin!



Kannst du uns bezüglich dieses Unterfangens auf dem laufenden halten?
Ich habe übrigens eben auf meinem Fidor Konto nachgeschaut und bekomme dort die Option per SEPA zu überweisen (bei beliebiger Angabe von IBAN/BIC).
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Ich habe die Fidor Bank mal aufgefordert, das ganze zu unterlassen.
Mit Kopie an die BaFin!

joa.. finds ein bisschen übertrieben und bezweifle stark, dass du da ne vernünftige Antwort bekommst... aber ein bisschen druck machen ist sicherlich auch nicht verkehrt ^^

Den Druck wird hoffentlich die BaFin machen. Ich frage mich, wie die Fidor-Bank Software eine Zulassung mit diesem
Miss-Feature bekommen konnte!
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Ich habe die Fidor Bank mal aufgefordert, das ganze zu unterlassen.
Mit Kopie an die BaFin!

joa.. finds ein bisschen übertrieben und bezweifle stark, dass du da ne vernünftige Antwort bekommst... aber ein bisschen druck machen ist sicherlich auch nicht verkehrt ^^
sr. member
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Ich habe die Fidor Bank mal aufgefordert, das ganze zu unterlassen.
Mit Kopie an die BaFin!

sr. member
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Hi, danke für die Nachricht über diesen Thread, ich bin der Käufer deiner btc.

Du bist aber nicht der, der 2x Bitcoins bei mir gekauft hat. Daher habe ich die erste Transaktion auch
bestätigt. Nur bei einer weiteren würde ich mich gerne absichern.
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