Jedoch können Sie auch von sich aus und ohne Begründung Ersatz des Wiederherstellungsaufwandes verlangen, d.h. Sie kaufen sich selbst 50 Bitcoin und verlangen das Geld von dem Täter zurück. Sie müßten da also das Geld vorlegen und dann erstattet verlangen.
Da der Täter aber anscheinend Pleite ist, würden Sie in Variante Zwei ein extremes Risiko eingehen, so dass ich empfehle, Variante Eins zu nehmen und die Bitcoin zu verlangen.
Danke! Gut zu wissen. - Da hat der gute Tallos ja echt was an der Backe.
Von mir auch ein Danke! Es kommen doch immer wieder Leute, die felsenfest behaupten, man muss sich nach einem Gaunerstück mit Fiatrückzahlungen (zum schlechtesten Kurs) zufrieden geben.