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Topic: Raub bei Tauschaktion Cash gegen BTC, User "Tallos" überfallen (Read 19704 times)

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In erster Linie schuldet der Täter Ihnen gemäß § 249 BGB die sogenannte Naturalrestitution, d.h. er muß den Zustand herstellen, der ohne seine Tat bestehen würde. Daher schuldet der Täter Ihnen 50 Bitcoins, gleich welchen Wert die Bitcoins damals hatten oder heute haben.

Jedoch können Sie auch von sich aus und ohne Begründung Ersatz des Wiederherstellungsaufwandes verlangen, d.h. Sie kaufen sich selbst 50 Bitcoin und verlangen das Geld von dem Täter zurück. Sie müßten da also das Geld vorlegen und dann erstattet verlangen.

Da der Täter aber anscheinend Pleite ist, würden Sie in Variante Zwei ein extremes Risiko eingehen, so dass ich empfehle, Variante Eins zu nehmen und die Bitcoin zu verlangen.

Danke! Gut zu wissen. - Da hat der gute Tallos ja echt was an der Backe.

Von mir auch ein Danke! Es kommen doch immer wieder Leute, die felsenfest behaupten, man muss sich nach einem Gaunerstück mit Fiatrückzahlungen (zum schlechtesten Kurs) zufrieden geben.

Naja, erstmal abwarten was ein Gericht sagt...ein Anwalt der seine Ansicht verträt muss ja nicht zwangsläufig recht haben. Die 50BTC Forderung muss er so erstmal als Forderung durchbringen. Und außerdem gibt es ja bei dem typen nicht viel zu holen...von daher viel Erfolg mit der ca 25k€ Forderung.
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Die Frage und Antwort hat mich 50 € gekostet, eine kleine Spende wäre nett. (-;

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In erster Linie schuldet der Täter Ihnen gemäß § 249 BGB die sogenannte Naturalrestitution, d.h. er muß den Zustand herstellen, der ohne seine Tat bestehen würde. Daher schuldet der Täter Ihnen 50 Bitcoins, gleich welchen Wert die Bitcoins damals hatten oder heute haben.

Jedoch können Sie auch von sich aus und ohne Begründung Ersatz des Wiederherstellungsaufwandes verlangen, d.h. Sie kaufen sich selbst 50 Bitcoin und verlangen das Geld von dem Täter zurück. Sie müßten da also das Geld vorlegen und dann erstattet verlangen.

Da der Täter aber anscheinend Pleite ist, würden Sie in Variante Zwei ein extremes Risiko eingehen, so dass ich empfehle, Variante Eins zu nehmen und die Bitcoin zu verlangen.

Danke! Gut zu wissen. - Da hat der gute Tallos ja echt was an der Backe.

Von mir auch ein Danke! Es kommen doch immer wieder Leute, die felsenfest behaupten, man muss sich nach einem Gaunerstück mit Fiatrückzahlungen (zum schlechtesten Kurs) zufrieden geben.
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So, hab dem guten Anwalt gerade mal geschrieben, dass es nicht 4.100,- € sondern 50 Bitcoins waren - und die will ich jetzt natürlich wieder zurücl!  Grin

Oha. Das ist eine (rechtlich) interessante Frage. Spontan würde ich sagen: Du bekommst vor Gericht nur den (damaligen) EUR-Gegenwert der (damaligen) BTC-Zahlung zugesprochen. Aber versuchen kann man es, wenn man klagen wollte.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=263552

VG

In erster Linie schuldet der Täter Ihnen gemäß § 249 BGB die sogenannte Naturalrestitution, d.h. er muß den Zustand herstellen, der ohne seine Tat bestehen würde. Daher schuldet der Täter Ihnen 50 Bitcoins, gleich welchen Wert die Bitcoins damals hatten oder heute haben.

Jedoch können Sie auch von sich aus und ohne Begründung Ersatz des Wiederherstellungsaufwandes verlangen, d.h. Sie kaufen sich selbst 50 Bitcoin und verlangen das Geld von dem Täter zurück. Sie müßten da also das Geld vorlegen und dann erstattet verlangen.

Da der Täter aber anscheinend Pleite ist, würden Sie in Variante Zwei ein extremes Risiko eingehen, so dass ich empfehle, Variante Eins zu nehmen und die Bitcoin zu verlangen.

Danke! Gut zu wissen. - Da hat der gute Tallos ja echt was an der Backe.
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Und was gab es für eine Strafe?
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Das Problem ist halt nur, dass der Typ komplett pleite ist. Ist fraglich ob er das irgendwann begleichen kann.
Unser (bin ja auch betroffen) "Glück" ist meines Wissens nur, dass ihm die Privatinsolvenz (falls er die mal stellt) in unserem Fall nicht hilft, da unsere Ansprüche aus einem Strafprozess (nicht Zivilprozess) abgeleitet werden und daher nicht verjähren. Zumindest soweit es mir bekannt ist (belehrt mich eines Besseren).
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So, hab dem guten Anwalt gerade mal geschrieben, dass es nicht 4.100,- € sondern 50 Bitcoins waren - und die will ich jetzt natürlich wieder zurücl!  Grin

Oha. Das ist eine (rechtlich) interessante Frage. Spontan würde ich sagen: Du bekommst vor Gericht nur den (damaligen) EUR-Gegenwert der (damaligen) BTC-Zahlung zugesprochen. Aber versuchen kann man es, wenn man klagen wollte.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=263552

VG
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Ja, dann ist es wohl doch nicht der [email protected]
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Dass es die Verschwörungsidioten hier immer noch gibt...

Bitdaniel kommt aus Dillenburg.
Candoo aus Hildesheim.
Tallos aus Rostock.

Und die drei sind weder ein Dreamteam noch die selbe Person.  Smiley

https://bitcointalksearch.org/topic/bitte-loschen-660548

Man klicke auf:http://www.protact.net und dann auf Impressum und siehe da

Impressum

ProTact UG (haftungsbeschränkt)

Langwiese 14
35756 Mittenaar

Telefon: 02772 / 9247539
email: [email protected]

Geschäftsführer: Daniel Dietermann

Ich verstehe euer Problem nicht. (=

Spricht von sich selbst und tut so als ob er es nicht wäre...erstaunlich Cheesy
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negativen trust?


War eher eine Zusammenfassung bzgl

Gibt es für den Sockenpuppenverdacht Evidenzen, enoob?
Nur mal zur Info wegen Vertrauenswürdigkeit:
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=protactminer&ftab=AllFeedback&myworld=true

Achso, und der kleine elitepups ist weiterhin auf Ignore. 😀
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negativen trust?


War eher eine Zusammenfassung bzgl

Gibt es für den Sockenpuppenverdacht Evidenzen, enoob?
ja und nun  Huh was bringt uns das wissen, außer das man mit dieser Person keine Geschäfte macht? ^^
yxt
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negativen trust?


War eher eine Zusammenfassung bzgl

Gibt es für den Sockenpuppenverdacht Evidenzen, enoob?
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Truman = Bitdaniel = generaldouglas = Daniel Dietermann scheint ja gesichert zu sein
Und was haben wir davon? Für sowas negativen trust hinterlassen? Cheesy
yxt
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Truman = Bitdaniel = generaldouglas = Daniel Dietermann scheint ja gesichert zu sein

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Ich verstehe euer Problem nicht. (=
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O_O
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Bitdaniel == generaldouglas, war das nicht der bei dieser Geheimdienstbude gearbeitet hat?
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Truman=Bitdaniel ist doch jetzt offensichtlich. Wer war denn Investor Nr.1 bei Tallos?  Grin
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Gibt es für den Sockenpuppenverdacht Evidenzen, enoob?
Ich kenne ihn namentlich von bitcoin.de ....hatte mit ihm mal gehandelt und dietermann gibt es glaube nicht allzu häufig. Außerdem muss er so nen müll spammen wie der bitdaniel. (schau übrigens auf das Konto was er dort führt, alles nur negativ als Käufer)  Hab mir die posts nicht genau angeschaut, aber normalerweise hat es schon einen Grund wenn ich jemand auf ignore packe. Wurde nur auf seinen post durch deinen quote aufmerksam.

Aber mir egal, er hatte warscheinlich seinen alten account aufgegeben, weil er sich mit einigen angefeindet hatte und nochmal neu startete Cheesy

edit: außerdem ist er am Anfang des threads hier auch vertreten, und ich weiß definitiv das er den Nachnahmen des Schreibens trägt Wink

edit 2: bitdaniel ist seit 23. nov offline und seit 22. nov gibt es den account hier...sollte als Beweis reichen Smiley

Hm. Interessant.
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