Wer, der Shareholder, hat denn einen Vertrag? Also Papier mit Unterschriften drauf? Nur INet zählt vor Justitia nicht. Hab ich damals mit MBT gelernt. Und auch im Forum geschrieben *hüstel*
Alles klar verstehe. Das Internet ist rechtsfreier Raum - ich geh dann mal meine Zahlungen an Amazon zurückbuchen, denn schließlich ist ja nie ein Kaufvertrag zustande gekommen. Die haben mir die Waren ja freiwillig und mit gutem Willen für lau geschickt.
Versteh micht nicht falsch, ich will hier keinesfalls ein Panikation lostreten. Nur hab ich die Erfahrung mit MBT und dem deutschen Recht schon gemacht.
Dein Beispiel seh ich da anders. Du hast im INet geordert, den AGBs zugestimmt, deine kompletten Daten (Adresse, Bank) hinterlegt, du kennst den Versender. Du bekommst Ware, der Postbote kann die Zustellung nachweisen. Du unterschreibst beim Empfang. Passt also.
Aber was hat man bei einem Bitcoingeschäft in der Hand? Bei MBT hatten wir Kopien vom Ausweis, Anschrift etc. aber hat alles nichts gebracht. Es gab kein Stück Papier wo eine Unterschrift drauf stand. Von daher war nix zu machen. Ok, nix stimmt nicht ganz. Man hätte es drauf ankommen lassen können und über ein oder zwei Jahre prozesieren können. Demgegenüber stehen aber die Kosten die auf den Kläger zukommen.
Und ganz ehrlich: Um wieviel gehts bei jeden? 100 Euro? 200 Euro? 400 Euro? Das gebrummel wird riesig sein aber machen wird niemand was. Der Einsatz rechtfertigt die eventuellen Prozesskosten nicht.
Und ich seh Parallelen zu MBT. Die Ganze Sache wird erst mal ins unendliche diskutiert. Solange bis 99% der Geschädigten das Interesse verlieren. Nur die, die wirklich Druck machen bekommen so lange kleine Häppchen zurück, bis auch diese ruhig sind.
Der eigentliche Verursacher ist mit einem "legitimen Verkauf" schon längst in Vergessenheit geraten.
Wie auch immer, ich bin hier nicht geschädigt. Wollte nur meine 50ct dazu geben. Ich bin jetzt mal wieder ruhig um den wichtigen Infos hier den Vortritt zu lassen.