@sarpar, würdest Du bitte die Anzeigenummer hier posten, damit man sich darauf beziehen kann. - Hilft den Ermittlungsbehörden, Zeit zu sparen.
Hallo,
Auch ich bin auch ein geschädigter.Habe ca.250 Btc in die Sparbücher investiert und dann nochmal ca.25Btc
in mybitcointrade Aktien.Verfolge dieses Thema nun auch schon von Anfang an.Da ich nur leihe bin in der weiten Welt des www und davon wird es wahrscheinlich viele geben die sich bei mybitcointrade angemeldet haben( sollen ja etwa 500 User gewesen sein wovon hier nur ein kleiner Teil vertreten ist)und sich hier nicht zu Worte melden weil Sie die vielen Fachbegriffe nicht verstehen oder sich einfach in den ganzen durcheinnader nicht mehr zurechtfinden.Deshalb von meiner Seite hier ein paar Fragen.
1.Müssen vor einreichung einer Klage nicht erst gewisse Fristen gesetzt werden?
2.Bringt es etwas wenn jeder hier Strafanzeige stellt (mann kann ja für ein vergehen auch nur einmal belangt werden) oder wäre nicht eine Sammelklage besser?
3.Strafenzeige wegen Berugs bei der Polizei, Zivilrechtliche Klage im glauben seine BTC zurückzubekomnen beim Anwalt,Richtig?
4.was passiert fall's Mbt.com wieder online gehen sollte und alle haben Anzeige erstattet?
Soweit mir bekannt ist kann mann eine Strafanzeige nicht mehr zurückziehen,die zivilrechtliche schon.
Mfg
Ferby
Zu 1 Eigentlich nicht, es sollte nur feststehen, daß die Vorwürfe gerechtfertigt sind. - Da sich smart als auch Ziggy hier nicht in der Verantwortung sehen und es keinen positiven Beweis für die Existenz dieses Russen gibt, der die von smart und/oder Ziggy gemachten vertraglichen Zusagen weitergarantiert, und der vielen anderen Indizien ist eine Strafanzeige legitimiert.
zu 2 Jeder einzelne Geschädigte sollte eine Strafanzeige machen - unabhängig von der Höhe seines Schadens. Wenn 1000 Leute um 5,00 € betrugen werden, ist das Gesamtausmaß bezeichnend. Im Falle von Betrug wird durch die Strafanzeige die Sache zum Offizialdelekt, die von Amts wegen verfolgt werden müssen - im Gegensatz zu Antragsdelikten, die man auch wieder zurückziehen kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantragzu 3 Strafanzeige stellt man bei der Polizei bzw. kann man auch Online machen. Die Polizei prüft die Zuständigheit und leitet die Anzeige eventl. weiter. Mit der Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche würde ich warte, bis es eine valide Adresse von Ziggy gibt.
zu 4 Falls die Seite je wieder online gehen sollten, wäre die Frage, ob alle Ansprüche, wie vereinbart, auch befriedigt werden würden. Zumindest der Vorwürf der versuchten Untreue bliebe aber weiter. LKT schriebt, daß ihm alleine fünf verschiedene Adressen von Ziggy bekannt wären und trotzdem verkaufte smart die Seite an Ziggy. Allein dieser Umstand erfüllt nach meiner Meinung den Umstand der Untreue und der Beihilfe zum Betrug.