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Topic: Wie kriegt das Finanzamt raus, wo und ob ich Krypto Gewinne habe? - page 10. (Read 7826 times)

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Ehrlich gesagt wüsste ich nicht weshalb Face2Face verboten ist?
Das sehe ich auch nicht. Nur die dann evtl. anfallenden Steuern zu hinterziehen wäre strafbar
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Ehrlich gesagt wüsste ich nicht weshalb Face2Face verboten ist?
Gibts dafür schon einen rechtlichen Passus ?
Für alles andere gibt es auch Mixer.

Und dazu steht schon Tumblebit, Mimblewimble & Dandelion in den Startlöchern für den BTC - per Softfork.
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Solange du keine großen Überweisungen von einer Börse bekommst, hat das Finanzamt keine Grundlage. Aber falls du du die Gewinne, die du mit den Coins gemacht hast, mal realisieren willst musst du kreativ werden
Wenn ich Coins z.B. über shapeshift anonymisiere, kann die Behörde das feststellen. Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?
Seit wann ist Shapeshift gleichzustellen mit solchen Straftaten ??
Und worauf basiert die Aussage das die Behörden das feststellen können.
Das ist ja meine These, die ich auch an butch3r geschrieben habe. Das habe ich oben zu kurz ausgeführt. My bad.

Feststellen können wäre ja kein Problem, sobald eine Transaktion von einer KYC-Börse kommt.

Solange ich die anonymisierten Coins nicht aufs Konto überweise, sonder bar auscasche, muss mir dieses eine Behörde erstmal nachweisen. Eine Transaktion nach shapeshift ist Mmn nach noch kein ausreichender Tatbestand.

Also selbst wenn:
Fiat -> KYC-Börse -> Wallet1 -> 50% zurück zu KYC-Börse -> Fiat --> evtl. Steuern und "drin im System"
Fiat -> KYC-Börse -> Wallet1 -> 50%zu Shapeshift -> Anonymisierung --> Auscaschen Face2Face oder ATM
ist die zweite Aktion noch kein Tatbestand bzw. ein Anfangsverdacht (nach heutiger gesetzlicher Lage)

EDIT: Vermutung: Es sei denn, man steht schon auf dem Radar und die IP- und MAC- Adresse wird mitgeloggt.
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Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?

Tatbestand = Nachweis?! Das reicht maximal für einen Verdacht.

Generell hast Du - rein rechtlich gesehen - eine Erklärung abzugeben. Das Finanzamt hat Dir das Gegenteil bzw. eine falsche Erklärung nachzuweisen. Natürlich kann das Finanzamt auch einen Verdacht haben. Dann müssen sie entweder Nachweise für diesen Verdacht finden oder aber hoffen, dass ein Gericht Dich alleine aufgrund einer Vermutung verknackt (was bei rechtsstaatlichem Vorgehen unmöglich ist).
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Solange du keine großen Überweisungen von einer Börse bekommst, hat das Finanzamt keine Grundlage. Aber falls du du die Gewinne, die du mit den Coins gemacht hast, mal realisieren willst musst du kreativ werden
Wenn ich Coins z.B. über shapeshift anonymisiere, kann die Behörde das feststellen. Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?

Seit wann ist Shapeshift gleichzustellen mit solchen Straftaten ??
Und worauf basiert die Aussage das die Behörden das feststellen können.
Quelle? Proof ?
Shapeshift ist ein ganz normaler Tauschservice der von jedem benutzbar ist.
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Wenn ich Coins z.B. über shapeshift anonymisiere, kann die Behörde das feststellen. Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?
Sofern du große eingänge auf deinem Konto hast, kann es sein, dass du die erklären musst. Wenn du mal irgendwann 4 BTC gekauft hast aber jetzt 200k € auf deinem Konto eingehen wird dieser erste Kauf als Nachweis nicht reichen.

na ja. Er kann ja ins nahe Ausland fahren und die Bitcoin Auszahlungsautomaten benutzen. Eine neue BTC Wallet ist schnell erstellt.
Dann von A nach B Transfer und dann eben dort abheben. Geht aber anonym nur bis eine bestimmte Summe . Danach nicht mehr.

Das wäre schon ein Beispiel für diese "kreativ werden" das ich meinte.
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Solange du keine großen Überweisungen von einer Börse bekommst, hat das Finanzamt keine Grundlage. Aber falls du du die Gewinne, die du mit den Coins gemacht hast, mal realisieren willst musst du kreativ werden
Wenn ich Coins z.B. über shapeshift anonymisiere, kann die Behörde das feststellen. Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?

Das müssen ja zehntausende von Piepen sein . Grin
na ja. Er kann ja ins nahe Ausland fahren und die Bitcoin Auszahlungsautomaten benutzen. Eine neue BTC Wallet ist schnell erstellt.
Dann von A nach B Transfer und dann eben dort abheben. Geht aber anonym nur bis eine bestimmte Summe . Danach nicht mehr.
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Solange du keine großen Überweisungen von einer Börse bekommst, hat das Finanzamt keine Grundlage. Aber falls du du die Gewinne, die du mit den Coins gemacht hast, mal realisieren willst musst du kreativ werden
Wenn ich Coins z.B. über shapeshift anonymisiere, kann die Behörde das feststellen. Reicht das schon für den Tatbestand "Steuerhinterziehung" oder härter "Geldwäsche" seitens der Behörde?
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Solange du keine großen Überweisungen von einer Börse bekommst, hat das Finanzamt keine Grundlage. Aber falls du du die Gewinne, die du mit den Coins gemacht hast, mal realisieren willst musst du kreativ werden
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Weshalb sollte das FA bei einer Steuerprüfung annehmen, du hättest nur diese eine Wallet mit den 4 BTC  und hättest nicht diese gigantischen Gewinne gemacht wie alle anderen in 2017 ...?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollten denn die Behörden diesen Verdacht haben und vor allen Dingen auf welcher Grundlage wärest du auskunftspflichtig? Wenn du sagst, "ich habe kein anderes Wallet" und du hast keins, kann die Behörde ja nicht einfach etwas Gegenteiliges behaupten, nur weil angeblich alle anderen (wer sind überhaupt "alle anderen"?) Gewinne gemacht haben?
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Banken haben spezielle Stellen in ihren Reihen, die darauf angesetzt sind, unverhältnismäßig hohe Geldeingänge aufzuspüren. Demnach würde ich die Auszahlungen auf keinen Fall auf einen Schlag vornehmen...
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Perfekt. Danke . Total blöde Frage kommt jetzt. Wie bekommt man raus wenn man über Shapeshift getauscht hat was man "eingezahlt" hat.
Ich meine wenn ich ETH dort bekommen habe und nicht mehr weiß was ich zum Tausch angeboten habe.... 

Wenn du dort anonym getauscht hast, hast du vermutlich keine Emailbestätigungen bekommen und keinen Account dort aber doch zumindest den zeitnahen Abfluss auf einer deiner Coin-Adressen ... das sollte doch dann der Tauschpartner sein.
sr. member
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Kann mir ein "Experte mal diese Tabelle erklären. Ist das rechts der damalige Preis für 1 eth ?


Dann sollte die Wartefrist von 1 Jahr doch im Juni 2017 erfüllt sein ...oder ?


Das sieht irgendwie nach mehreren Ein- und Auszahlungen aus und nicht nicht nach Käufen.

Falls es Käufe sind, da sind bereits die ersten 8,1... ETH am 27.1.2017 steuerfrei geworden.

Der rechte Preis ist der historische ETH-Kurs an den jeweiligen Tagen, ja.

Perfekt. Danke . Total blöde Frage kommt jetzt. Wie bekommt man raus wenn man über Shapeshift getauscht hat was man "eingezahlt" hat.
Ich meine wenn ich ETH dort bekommen habe und nicht mehr weiß was ich zum Tausch angeboten habe.... 
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Hi zusammen,

ich frage mich einfach ob es jemand schon mal ganz sauber dem FA gemeldet hat und
es auf dem Steuerbescheid richtig aufgeführt ist.

Hier liest man so viel über das Thema jedoch kaum, dass es jemand sauber gemacht hat.
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Kann mir ein "Experte mal diese Tabelle erklären. Ist das rechts der damalige Preis für 1 eth ?


Dann sollte die Wartefrist von 1 Jahr doch im Juni 2017 erfüllt sein ...oder ?


Das sieht irgendwie nach mehreren Ein- und Auszahlungen aus und nicht nicht nach Käufen.

Falls es Käufe sind, da sind bereits die ersten 8,1... ETH am 27.1.2017 steuerfrei geworden.

Der rechte Preis ist der historische ETH-Kurs an den jeweiligen Tagen, ja.
sr. member
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Kann mir ein "Experte mal diese Tabelle erklären. Ist das rechts der damalige Preis für 1 eth ?


Dann sollte die Wartefrist von 1 Jahr doch im Juni 2017 erfüllt sein ...oder ?
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Weshalb sollte das FA bei einer Steuerprüfung annehmen, du hättest nur diese eine Wallet mit den 4 BTC  und hättest nicht diese gigantischen Gewinne gemacht wie alle anderen in 2017 ...?
Warum hättest du sonst den Überblick verlieren sollen?

Die können natürlich annehmen, was sie wollen. Spätestens wenn Du diese Annahme aber nicht aktzeptierst müss(t)en sie in einem Rechtsstaat diese Annahme fundiert begründen / beweisen. Zumindest müss(t)en sie Deine Angaben wiederlegen.

Da ihr offensichtlich nicht daran glaubt, wäre es nur Konsequent, auch entsprechend zu handeln. Feige Bande!

Quote from: Marie von Ebner-Eschenbach
Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.
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Das habe ich mir auch schon gedacht, aber müsste dazu nicht auch ein Vermögen vorliegen, dass auf trading hinweist?

Wenn ich zum Zeitpunkt A 5 Bitcoin und zum Zeitpunkt B 4 Bitcoin habe, aber den Weg der Coins dazwischen nicht mehr nachweisen kann, können die mir doch nicht (glaubhaft) unterstellen ich hätte in dieser Phase zB 50 Bitcoin gewinn gemacht?

Wenn man viele Beiträge hier liest, ist es ja ein leichtes mit Kryptowährungen tatsächliches Vermögen zu verschleiern.
Weshalb sollte das FA bei einer Steuerprüfung annehmen, du hättest nur diese eine Wallet mit den 4 BTC  und hättest nicht diese gigantischen Gewinne gemacht wie alle anderen in 2017 ...?
Warum hättest du sonst den Überblick verlieren sollen?

Ich persönlich sorge vor, indem ich keine Dokumentationslücken entstehen lasse und steuerproblematische Dinge vermeide.
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Spielt der Zeitpunkt überhaupt eine Rolle? Ich denke mal, dass alles unter einem Jahr von Finanzamt genau überprüft wird!

Ja, sicher alle überprüft vielleicht. Aber der geschätzte Gewinn dürfte noch höher ausfallen.

Ich als Finanzverantwortlicher würde in diesen Amnesiefällen unterstellen, der Betroffene hätte fortan mit den Coins Daytrading betrieben und damit Gewinne erzielt wie man halt so in den einschlägigen Kreisen berichtet:
https://bitcointalksearch.org/topic/from-01-to-1-btc-in-6-months-with-day-trading-2384378
https://www.youtube.com/watch?v=K798nyZIUXM

Also Faktor 10 in 6 Monaten, sicherlich im Rahmen der Haltefrist, also genähert 19 facher-Ausbuchwert als zusätzlich zu versteuerndes Einkommen angesetzt. Viel Spaß dann mit dem Erinnern... Grin

Das habe ich mir auch schon gedacht, aber müsste dazu nicht auch ein Vermögen vorliegen, dass auf trading hinweist?

Wenn ich zum Zeitpunkt A 5 Bitcoin und zum Zeitpunkt B 4 Bitcoin habe, aber den Weg der Coins dazwischen nicht mehr nachweisen kann, können die mir doch nicht (glaubhaft) unterstellen ich hätte in dieser Phase zB 50 Bitcoin gewinn gemacht?
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Spielt der Zeitpunkt überhaupt eine Rolle? Ich denke mal, dass alles unter einem Jahr von Finanzamt genau überprüft wird!

Ja, sicher alle überprüft vielleicht. Aber der geschätzte Gewinn dürfte noch höher ausfallen.

Ich als Finanzverantwortlicher würde in diesen Amnesiefällen unterstellen, der Betroffene hätte fortan mit den Coins Daytrading betrieben und damit Gewinne erzielt wie man halt so in den einschlägigen Kreisen berichtet:
https://bitcointalksearch.org/topic/from-01-to-1-btc-in-6-months-with-day-trading-2384378
https://www.youtube.com/watch?v=K798nyZIUXM

Also Faktor 10 in 6 Monaten, sicherlich im Rahmen der Haltefrist, also genähert 19 facher-Ausbuchwert als zusätzlich zu versteuerndes Einkommen angesetzt. Viel Spaß dann mit dem Erinnern... Grin

Richtig übel, wenn man dann noch alles ausgegeben hat so wie der Typ im video :/
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