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Topic: Wie kriegt das Finanzamt raus, wo und ob ich Krypto Gewinne habe? - page 11. (Read 7826 times)

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Spielt der Zeitpunkt überhaupt eine Rolle? Ich denke mal, dass alles unter einem Jahr von Finanzamt genau überprüft wird!

Ja, sicher alle überprüft vielleicht. Aber der geschätzte Gewinn dürfte noch höher ausfallen.

Ich als Finanzverantwortlicher würde in diesen Amnesiefällen unterstellen, der Betroffene hätte fortan mit den Coins Daytrading betrieben und damit Gewinne erzielt wie man halt so in den einschlägigen Kreisen berichtet:
https://bitcointalksearch.org/topic/from-01-to-1-btc-in-6-months-with-day-trading-2384378
https://www.youtube.com/watch?v=K798nyZIUXM

Also Faktor 10 in 6 Monaten, sicherlich im Rahmen der Haltefrist, also genähert 19 facher-Ausbuchwert als zusätzlich zu versteuerndes Einkommen angesetzt. Viel Spaß dann mit dem Erinnern... Grin
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Kann man oder will man das nicht nachweisen, wird dieser Teilbetrag dann nicht einfach vom Finanzamt versteuert, weil man die Haltefrist nicht eingehalten hat?
Zu welchem Zeitwert denn? Zum Ausbuchzeitpunkt? Dann wären ja viele hier fein raus, die sich nicht mehr erinnern können wohin die Coins gingen. So billig wird es nicht werden, jede Wette.

Die Finanzbehörden sind zwar sehr langsam, aber nicht völlig weltfremd wenn es um ihre Einnahmemöglichkeiten geht.

Das habe ich mir auch so gedacht:)
Spielt der Zeitpunkt überhaupt eine Rolle? Ich denke mal, dass alles unter einem Jahr von Finanzamt genau überprüft wird!
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Kann man oder will man das nicht nachweisen, wird dieser Teilbetrag dann nicht einfach vom Finanzamt versteuert, weil man die Haltefrist nicht eingehalten hat?
Zu welchem Zeitwert denn? Zum Ausbuchzeitpunkt? Dann wären ja viele hier fein raus, die sich nicht mehr erinnern können wohin die Coins gingen. So billig wird es nicht werden, jede Wette.

Die Finanzbehörden sind zwar sehr langsam, aber nicht völlig weltfremd wenn es um ihre Einnahmemöglichkeiten geht.
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Sobald die Coins eine zentralisierte Börse verlassen & nur noch dezentral unterwegs sind ohne zentrale Börsen kann keiner was nachvollziehen wer wem welche Adresse gehört ^^ - da hat jeder seine eigenen Ansichten. Sorry für Offtopic
Ich bin da gar nicht festgesetzt, versuche das nur nachzuvollziehen:)
Also wenn man von seiner 1.Wallet (Finanzamt kennt diese Walletadresse durch die Exchange) einen Teil auf eine andere Wallet überweist, ist man dann nicht in der Nachweispflicht wohin die Coins gewandert sind?
Kann man oder will man das nicht nachweisen, wird dieser Teilbetrag dann nicht einfach vom Finanzamt versteuert, weil man die Haltefrist nicht eingehalten hat?
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Sobald die Coins eine zentralisierte Börse verlassen & nur noch dezentral unterwegs sind ohne zentrale Börsen kann keiner was nachvollziehen wer wem welche Adresse gehört ^^ - da hat jeder seine eigenen Ansichten. Sorry für Offtopic
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Aber auch wenn du mehrere Wallets benutzt, wurden diese doch von einer Exchange gespeist, wo man zum ersten Mal Fiat in Crypto umgetauscht hat, und sind somit auch nachvollziehbar für das Finanzamt?!
Man kann angeblich jenseits von Börsen an Kryptowährungen kommen.

Face2Face
BTC ATM unverified
Localbitcoins
Dezentrale Exchanges

Korrekt

Klar!:), wenn man von Anfang an unregistriert kauft, kommt niemand dahinter!
Hat man aber einmal die Coins regular mit FIAT von einer Exchange gekauft, hat das Finanzamt leichtes Spiel bzw. alle Transaktionen sind nachvollziehbar!
Wer ist dann eigentlich in der Nachweispflicht?

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Korrekt
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Aber auch wenn du mehrere Wallets benutzt, wurden diese doch von einer Exchange gespeist, wo man zum ersten Mal Fiat in Crypto umgetauscht hat, und sind somit auch nachvollziehbar für das Finanzamt?!
Man kann angeblich jenseits von Börsen an Kryptowährungen kommen.
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Eigentlich ist es doch ganz einfach für das Finanzamt alles nachzuvollziehen, wenn Sie die Walletadresse in den Händen halten, oder sehe ich das falsch?
Über die Wallet kann jede Transaktion nachverfolgt werden, egal ob es sich um Überweiseungen an Börsen oder P2P handelt....

Wenn du nicht-fungible Währungen nutzt, ja.
Außerdem besteht die Möglichkeit mehrere Wallets zu halten.

Mit nicht-fungible meinst du wahrscheinlich Bitcoin/ ETH etc. , Monero wäre wohl fungible?
Aber auch wenn du mehrere Wallets benutzt, wurden diese doch von einer Exchange gespeist, wo man zum ersten Mal Fiat in Crypto umgetauscht hat, und sind somit auch nachvollziehbar für das Finanzamt?!
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Eigentlich ist es doch ganz einfach für das Finanzamt alles nachzuvollziehen, wenn Sie die Walletadresse in den Händen halten, oder sehe ich das falsch?
Über die Wallet kann jede Transaktion nachverfolgt werden, egal ob es sich um Überweiseungen an Börsen oder P2P handelt....

Wenn du nicht-fungible Währungen nutzt, ja.
Außerdem besteht die Möglichkeit mehrere Wallets zu halten.
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Eigentlich ist es doch ganz einfach für das Finanzamt alles nachzuvollziehen, wenn Sie die Walletadresse in den Händen halten, oder sehe ich das falsch?
Über die Wallet kann jede Transaktion nachverfolgt werden, egal ob es sich um Überweiseungen an Börsen oder P2P handelt....
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Reicht Erpressung und Raub als Geschäftsmodell auf einmal nicht mehr?!
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Vater Staat wird sich Infos über die zentralisierten Exchanges einholen...

Über dezentrale Exchanges wird es schwieriger...

Generell: Regierungen werden sich zukünftig ein neues Geschäftsmodell suchen müssen Shocked
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@hanspeter77:
Da du das ETH (bzw. BTC) nur kurz hältst dürfte der ETH- bzw. BTC-Kurs annähernd konstant sein in der Zeit. Das heißt du erzielst keine Gewinne, deshalb gibt es hier nichts zu versteuern.
Das gilt zumindest uneingeschränkt, wenn du kein ETH im Portfolio hast.
Besitzt du zusätzlich ETH, das du ein Jahr halten willst, veräußerst du beim Token -> ETH -> FIAT Verkauf dein am längsten lagerndes ETH.
Das ist die Situation in der ein Layering-Ansatz Sinn ergibt und gegen den in meinen Augen auch niemand etwas einwenden kann.
Allerdings berufe ich mich aktuell noch auf angelesenes Wissen.

danke für deine ausführliche antwort gut das zu hören hof das wird auch so vom finanzamt angewandt.
was ist wenn man keine steuereklärung macht muss mann dan das finanzamt anrufen und sagen ich will was versteuern weil ich mir z.b: 50.000 aubezahlen will oder wie muss man dan vorgehen??
ausbezahlen am ende vom jahr ausgleich machen oder melden die sich schon oder mus man sich selber melden?

Einfach Erklärung abgeben für Kalenderjahre in denen ein Steuerpflicht entstanden ist. Auszahlungen haben damit nicht unbedingt etwas  zu tun ...
https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung/finanzamt-und-formalitaeten/steuererklaerung-ist-die-abgabe-freiwillig-oder-pflicht
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@hanspeter77:
Da du das ETH (bzw. BTC) nur kurz hältst dürfte der ETH- bzw. BTC-Kurs annähernd konstant sein in der Zeit. Das heißt du erzielst keine Gewinne, deshalb gibt es hier nichts zu versteuern.
Das gilt zumindest uneingeschränkt, wenn du kein ETH im Portfolio hast.
Besitzt du zusätzlich ETH, das du ein Jahr halten willst, veräußerst du beim Token -> ETH -> FIAT Verkauf dein am längsten lagerndes ETH.
Das ist die Situation in der ein Layering-Ansatz Sinn ergibt und gegen den in meinen Augen auch niemand etwas einwenden kann.
Allerdings berufe ich mich aktuell noch auf angelesenes Wissen.

danke für deine ausführliche antwort gut das zu hören hof das wird auch so vom finanzamt angewandt.
was ist wenn man keine steuereklärung macht muss mann dan das finanzamt anrufen und sagen ich will was versteuern weil ich mir z.b: 50.000 aubezahlen will oder wie muss man dan vorgehen??
ausbezahlen am ende vom jahr ausgleich machen oder melden die sich schon oder mus man sich selber melden?
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@hanspeter77:
Da du das ETH (bzw. BTC) nur kurz hältst dürfte der ETH- bzw. BTC-Kurs annähernd konstant sein in der Zeit. Das heißt du erzielst keine Gewinne, deshalb gibt es hier nichts zu versteuern.
Das gilt zumindest uneingeschränkt, wenn du kein ETH im Portfolio hast.
Besitzt du zusätzlich ETH, das du ein Jahr halten willst, veräußerst du beim Token -> ETH -> FIAT Verkauf dein am längsten lagerndes ETH (gemäß FIFO).
Das ist die Situation in der ein Layering-Ansatz Sinn ergibt und gegen den in meinen Augen auch niemand etwas einwenden kann.
Allerdings berufe ich mich aktuell noch auf angelesenes Wissen.
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wie ist das nach 1 jahr haltefrist is es ja steuerfrei aber wenn ich jetzt 1 jahr token halten die dann in ETH um wechsle oder btc die dann verkaufe, ist das dann auch noch stuerfrei?
Eigentlich ja nicht weil ich die eigentlich token wo 1 jahr lagen oder länger geweschselt habe, dann müst eich die eth auch wieder 1 jahr liegen lassen oder ?
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Mir ist das ganze zu kompliziert, wie das offenbar von vielen gehandhabt wird. Ich klatsche jede Kryprowährung, mit der ich Waren eingekauft habe oder auszahlen habe lassen zur Einkommensteuer dazu. Ist zwar teurer, als wenn man akribisch jede Haltefrist aufschreibt, aber man spart sich Zeit und Nerven.
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Jeder Arbeiter zahlt seine Steuern, auch die Selbständigen müssen eine Steuererklärung abgeben. Wenn man Einkünfte erzielt, ist man nach den Regeln einer Gesellschaft eben verpflichtet Steuern zu zahlen.
Deshalb habe ich kein Problem Steuern zu bezahlen wenn ich Geld verdiene. Nur so funktioniert eben eine Gesellschaft. Aber das soll jeder mit seinem Gewissen ausmachen ob er Gewinne versteuert oder nicht.
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https://t1p.de/6ghrf
Das Finanzamt wird aber keine Blockchains durchwühlen um zu gucken, wo du welchen Coin her hast.
Nö, aber die Software vom beauftragten Dienstleister.
Zumal BTC Transaktionen nicht wirklich so übersichtlich sind, wie ein Kontoauszug von der Bank ("Mutti hat dir 50 Euro überwiesen"), zumal wenn man Bitcoin benutzt, wie es eigentlich gedacht ist, also für jede Tx eine neue Adresse (Stichwort: https://en.bitcoin.it/wiki/Address_reuse).
FIAT -> Börse mit KYC -> BTC aufs Wallet und schon ist die Kette geschlossen.

Nein, es gibt hier eine Beweislastumkehr,
Nennt sich eher Darlegungspflicht


WhiteWalker1: Beweise durch Screenshots, *.csv-Exports, Blockchains.


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