Mein Gespräch mit dem Hauptabteilungsleiter Umsatzsteuer ergab, dass in der Behörde die Kenntnisse über alles was mit Kryptowährungen zu tun hat eher dürftig sind.
Der in Rede stehende BP Bericht, ist das schon ausdrucksstärker, vielleicht sollte der Prüfer ins BMF wechseln...
Lässt nichts Gutes für das dort in Arbeit befindliche BFM-Schreiben "Kryptos" erwarten ....
Dass sich der Bonner Prüfer überhaupt so eine Mühe mit Bitcoin gemacht hat, ist schon erstaunlich. Oder hat da jemand in der OFD mitgeholfen? Egal, das Ergebnis fand ich aber jetzt nicht so toll. Den BP Bericht hat ja auszugsweise nur Quermann bei sich ins Netz gestellt, falls jemand nachlesen will ...
In diesem BP Bericht wurden doch ersichtlich aus verschiedenen Quellen Textblöcke zusammenkopiert und relativ zusammenhanglos aneinandergereiht. Eine schlüssige Begründung sieht jedenfalls anders aus. Und der Hauptmangel besteht natürlich darin, dass die BMF-Auffassung von vor 2015 als Begründung herhalten muss und die inzwischen geänderte Auffassung des BMF aus Bundestags-Drucksache 19/370 vom 05.01.2018, Seite 21/22 übersehen wurde. Auf den dortigen Äußerungen von Dr. Meister (BMF) beruhen jetzt die Formulierungen in der von dir geposteten Hufen-Email, teilweise wortgleich.
Was mich als Jurist immer noch so fassungslos macht ist, dass im BP Bericht ellenlang das EuGH-Urteil zitiert wird und dann am Ende die allernaheliegendste Konsequenz verneint wird, dass nämlich eine richtlinienkonforme Auslegung des § 4 Nr.8 Buchst.b UStG gemäß Hedqvist geboten ist, die das Finanzamt übrigens selbst vornehmen muss (!). Letzteres ist laut ständiger EuGH-Rechtsprechung geltendes Recht! Hatte dazu heute schon im Parallelthread nebenan mit @twbt gepostet:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.30759445. Stattdessen wird unter Punkt 2.2.4 im Passiv formuliert, dass "eine richtlinienkonforme Gesetzesauslegung (...) bisher noch nicht erfolgt" sei. Soll natürlich heißen: Wir als Finanzamt kennen zwar die EuGH-Entscheidung, können/dürfen sie aber mangels Freigabe "von oben" nicht anwenden. Die warten also quasi aufgrund interner Verwaltungspraxis auf eine Auslegung vom BMF, die sie aber rechtlich gesehen sofort selbst vornehmen müssten. Absurd.
Du als Steuerberater wirst jetzt vielleicht sagen: Ist nicht neu, habe ich fast eden Tag, die Verwaltung erkennt ja auch BFH-Urteile nur fallweise an, es gibt regelrechte Nichtanwendungserlasse etc. Ok, die Beraterpraxis muss und kann sich mit dieser rechtswidrigen Verwaltungsauffassung vielleicht arrangieren, weil es ja dann am Ende eh wieder vor den Gerichten landet, die der Verwaltung dann ihre rechtswidrigen Dienstanweisungen um die Ohren hauen. Aber was ist in der Zwischenzeit mit dem Bürger, hier im Bonner Fall unserer kleinen UG? Wenn es jetzt nicht so glimpflich abgegangen wäre, dass das BMF seine Auffassung gemäß Hedqvist geändert hätte, wäre doch die Konsequenz aus dem BP Bericht folgende: "Wir als Behörde verstoßen hier sehenden Auges gegen das Recht und verweisen den Bitcoin-Händler auf ein im Zweifel jahrelanges Gerichtsverfahren und falls wir die Vollziehung des Steuerbescheids nicht aussetzen, bedrohen wir ihn in der Konsequenz auch noch mit Insolvenz (!). Und alles, weil wir verwaltungsintern nicht anders können, sprich: weil das BMF es seit mehr als zwei Jahren (!) seit dem Hedqvist-Urteil verschlafen hat, für klare Verhältnisse zu sorgen." Ehrlich, sowas macht mich auch nach jahrelanger Berufspraxis als Jurist noch immer fassungslos!
Übrigens erinnere ich mich gerade daran, dass hier im Thread, als du noch nicht da warst, eine frühe Stellungnahme einer ehemaligen Betriebsprüferin aus deiner FB Gruppe zum Bonner Fall erschien:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.30330634. Die konnte wie du über den Fall in Bonn nur lachen und hat sofort gesagt, dass sich selbstverständlich das EuGH-Urteil durchsetzen wird und sich jeder Bürger der Finanzverwaltung gegenüber unmittelbar auf dieses Urteil berufen kann. Also entweder ist da die Haltung innerhalb der Finanzverwaltung nicht flächendeckend oder die Dame vertritt heute als Steuerberaterin eine andere Auffassung als früher.
Jetzt ist mein Post wieder so lang geworden. Sollen wir nicht nach nebenan in den Umsatzsteuer/Krypto Thread wechseln, um hier wieder den Platz freizumachen? >
https://bitcointalksearch.org/topic/m.30438976