v. 0.04.
Wesentliche Änderungen:
Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen.
Dies stellt tatsächlich eine der gefährlichsten Steuerfallen im Bereich der Kryptowährungen dar.Man darf im folgenden Jahr Verluste wiederum mit den Gewinnen verrechnen, wodurch sich diese Falle relativiert.
Aber:
hierfür ist es notwendig, die Verluste auch tatsächlich zu realisieren! D.h., man muss seine nun "wertloseren" Coins unbedingt einmal vor Ablauf der Haltefrist von einem Jahr verkaufen. Danach darf man diese selbstverständlich wieder zurückkaufen. Behält man die Coins länger als 360 Tage, ist der Verkauf steuerfrei, man macht also auch keinen Verlust mehr, den man verrechnen kann!
Kann ich Verluste aus einem Jahr im nächsten Jahr geltend machen?Ja. Innerhalb einer Einkunftsart ist ein Verlustvortrag möglich.
Auch ein Verrechnen der Verluste aus einem Jahr mit den Gewinnen aus dem Vorjahr ist möglich (s.o.).
Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre- beim Verleihen von BitcoinsAuf manchen Börsen kann man seine Bitcoins gegen Zinsen verleihen. Es ist weitgehend Konsens, dass sich hieraus keine Verlängerung der Haltefrist ergibt. Vereinzelt verweisen Steuerberater dennoch auf das Risiko, dass sich hieraus eine Verlängerung der Haltefrist ergeben könnte. In diesem Sinne ist es ratsam, das (geringe) Risiko einer eventuellen Besteuerung gegen den Nutzen der Zinsen abzuwägen.
-
bei Altcoins mit POS / Staking o.ä.Die Haltefrist von Coins mit Dividenden oder Zinsen jeder Art verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre, wenn im ersten Jahr nach der Anschaffung eine solche Dividende ausgeschüttet wurde. Dies ist strittig und wird derzeit von der überwiegenden Mehrheit der fachspezifischen Steuerberater verneint. Auch hier gilt es, abzuwägen, ob der Nutzen der Dividende das (geringe) Risiko einer Verlängerung der Haltefrist überwiegt.
Berechnung der HaltefristFür die Berechnung der Haltefrist kann es wichtig sein, zu klären, welchen Bitcoin man zuerst erworben und welchen man zuerst verkauft hat.
Grundsätzlich lässt sich bei Bitcoin für "jeden einzelnen Coin" belegen, wann dieser Erwerb stattgefunden hat. Wenn man dazu in der Lage ist, kann man den Verbrauch der Coins in der richtigen Reihenfolge also tatsächlich dokumentieren.
Es ist ebenso möglich, seine Coins in unterschiedliche „Töpfe“, „Layer“, „Wallets“ aufzuteilen. So kann man z.B. für die Coins in einer Paperwallet eine andere Verbrauchsfolge wählen als für Coins, mit denen man auf einer Börse tradet.
FIFO / LIFOWill oder kann man die Coins nicht individuell oder in „Töpfen“ aufgeteilt verbrauchen, gibt es vereinfachend die beiden Verfahren FIFO und LIFO.
Beide Verfahren stellen
Verbrauchsfolgefiktionen dar in Ermangelung der Möglichkeit, die
tatsächliche Verbrauchsfolge zu ermitteln.
Steuern auf Coins aus MiningDie geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
Berechtigt Mining zum Vorsteuerabzug?Nein, da man auch beim Verkauf seiner geminten Coins keine Mehrwertsteuer bezahlt.
Muss man auf Coins aus Mining Umsatzsteuer bezahlen?Nein. Auch für die Transaktionsgebühr fällt nach aktueller Auffassung des Finanzministeriums offensichtlich keine Ust. an.
Dies ist (im Detail) umstritten, es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich an dieser Auffassung noch viel ändern wird.
Dennoch der Hinweis an potentielle gewerbliche Miner: es besteht ein Restrisiko der Umsatzbesteuerung.
BCash / BGold / Forks der Bitcoin BlockchainVermutlich ergeben sich aus dem "Entstehen" von Altcoins wie BCash auf den Private Keys deiner Bitcoins keine steuerlichen Folgen.
Weder kann man hier von einem Zufluss sprechen, noch hat man eine Schenkung erhalten, es ist nichts neues entstanden, es handelt sich nicht um Zinsen / Dividenden oder dergleichen. Entsprechend verlängert sich ziemlich sicher auch nicht die Haltefrist der Bitcoins auf zehn Jahre. Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.
Dennoch kann man hierzu keine abschließende Beurteilung vornehmen.
Aus gegebenem Anlass noch einmal wiederholt:
Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "
Coinmageddon"-Geschrei.