Nochmal dazu:
Wie mache ich das z.B. bei Electrum? Dort siind ja pro Wallet mehrere Adressen hinterlegt. Oder bedeutet Depottrennung eigentlich nur Adressentrennung?
Jetzt müssten wir definieren: Was genau ist
ein Depot? Und wo genau
liegen eigentlich die Coins? Und wie
genau verhält es sich mit den verschiedenen Wallets? Und ganz zum Schluss käme dann: Wie
weise ich dem Finanzamt das alles dann
nach, sollte ich das müssen?
Electrum nutzt sog.
HD-Wallets. Das sind Wallets, die aus einem Seed auf Basis von
BIP32 deterministisch beliebig viele BTC-Adressen erzeugen können. Alle diese aus dem Seed erzeugbaren Adressen könnte man zusammen ein (technisch) eindeutig definiertes Depot (= Wallet) nennen. Entsprechende Depots ließen sich dazu nutzen, Depottrennung zu betreiben, also z.B. ein Hodl-Wallet und ein Trading-Wallet zu führen.
Betreibt man diese Art von Depottrennung und muss dem Finanzamt gegenüber die Ein- und Ausgänge nachweisen, erstellt man einfach eine Liste aller Transaktionen der jeweiligen Depots. Man könnte dem Finanzamt sogar die Master Public Keys der Depots bereitstellen. Auf dieser Basis ließen sich alle Ein- und Ausgänge der Depots technisch eindeutig nachvollziehen. Signiert man eine Nachricht mit einer der verwendeten Wallet-Adressen, hat man sogar einen technisch eindeutigen Beweis, dass man über dieses Depot Verfügungsgewalt hat.
Was ich in diesem Zusammenhang übrigens ganz interessant finde sind folgende Hinweise aus den Release Notes zur kommenden Version 3.1 von Electrum:
Capital gains: For each outgoing transaction, the difference between the acquisition and liquidation prices of outgoing coins is displayed in the wallet history. By default, historical exchange rates are used to compute acquisition and liquidation prices. These value can also be entered manually, in order to match the actual price realized by the user. The order of liquidation of coins is the natural order defined by the blockchain; this results in capital gain values that are invariant to changes in the set of addresses that are in the wallet. Any other ordering strategy (such as FIFO, LIFO) would result in capital gain values that depend on the set of addresses in the wallet.
Interessant ist das deshalb, weil man damit weder FIFO noch LIFO als
fiktive Verbrauchsfolge, sondern die
tatsächliche Verbrauchsfolge dokumentiert. Man könnte aus einem Depot - durch Nutzung von Coincontrol - also gezielt einzelne
UTXOs auswählen und an einer Exchange veräußern. Anders als nämlich in einem Devisen- oder Aktiendepot - wo ich eben nicht gezielt bestimmte Teile herausgreifen kann - ist das bei Bitcoin-Transaktionen möglich (technisch sogar zwingend, nur macht das üblicherweise die Walletsoftware eigenständig). Folglich muss ich auch nicht zur Verbrauchsfolgefiktion greifen, um den steuerlichen Gewinn oder Verlust innerhalb der Haltefrist zu berechnen. Ob das Finanzamt da allerdings mitgehen würde - wer weiß das schon. Ich hab' auch nicht im Blick, ob das schon mal im Thread oder anderswo angesprochen wurde.
EDIT: Übrigens, das österreichische BMF sieht das übrigens genau wie beschrieben:
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).