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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 115. (Read 1135467 times)

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...Steuerberater können das!
February 25, 2018, 05:16:25 AM
Also, nach allem was ich am eigenen Leib erfahren musste, ist herr Quermann schlichtweg die Kompetenz in Sachen Kryptobesteuerung und dürfte sich auch im klassischen Gebiet der steuerlichen Sachverhaltsanalyse bestens auskennen.

Mir ist echt was dummes passiert, habe einen alten 356 porsche verkauft, den habe ich zuvor oft für Hochzeitsfotos vermietet, der war echt gefragt - weißes Cabrio -, kam ganz gut was bei rum, also verlängerte sich die Haltefrist des Flitzers auf 10 Jahre und die habe ich peinlichst genau beachtet.

Dummerweise bin ich zwischendurch umgezogen und der Flitzer bekam eine neue Garage (beheizt).

Erst jetzt erkenne ich, dass dieser Umzug "steuerschädlich" war, er löste offenbar eine "veräußerung/entnahme" aus meinem privatvermögen 1 in mein privatvermögen 2 aus. ich werde dies schnellstmöglich dem Finanzamt mitteilen, ich hoffe, die sind mir nicht böse^^.


twbt: Danke für den Hinweis (PS: PM)
legendary
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February 25, 2018, 05:02:20 AM
Ich hab' auch nicht im Blick, ob das schon mal im Thread oder anderswo angesprochen wurde.

Wurde es:

Du kannst bei Bitcoin die Bewegung der einzelnen Coins nachvollziehen. FIFO oder LIFO ist unerheblich solange du entsprechend Buch führst (z.B. TX IDs dokumentieren) kannst du im Zweifel nachweisen welche Coins exakt Du nach wieviel Haltezeit bewegt hast. Voraussetzung für den Nachweis ist natürlich das du über eine Wallet verfügst bei der Du die privaten Schlüssel kontrolierst. Also kein Service und keine Börse.

Jede Bewegung der coins verletzt die Haltefrist. Der Zugang in Wallet1 und die Übertragung in Wallet2 führt zur Gewinn/Verlustrealisierung.

Da muss ich leider widersprechen. Die Bewegung eines Coins alleine ist keine Realisierung und damit keine Verletzung der Haltefrist. Es ist schlichtweg egal, auf welcher Adresse ich meine BTCs speichere, bzw. mit welchem Wallet ich darauf noch zugreife.

Eine steuerlich relevante Realisierung findet nur statt, wenn ich einen Coin (z.B. BTC) in ein anderes "Wirtschaftsgut" umtausche ( Waves, Schweinehälften, Euro usw.)

Im vorgenannten Beispiel wäre das Traden ein typischer Realisierungsakt. Das Speichern in einem zweiten Wallet typischer Weise nicht.

Im vorliegenden Beispiel spielt LIFO und FIFO auch keine Rolle. Das wäre nur der Fall, wenn Du von einem Wallet aus tradest und "sparst".

Quote
LIFO oder FIFO sind bei coins im Privatvermögen wahlweise erlaubt. Das spätere Hoppen nicht.

Zutreffend, auch die Aussage von shorena. Nur sollte man vorher sein langfristiges (!) Anlageverhalten überdenken. Sonst verschenkt man extrem viel Steuersparpotential. LiFo ist nicht die gesetzliche Fiktion, daher muss man hier Layer bilden.

Interessant, dass Herr Quermann nicht zum ersten Mal dabei auffällt, recht eigenwillige Ansichten zum Thema Steuern und Bitcoins zu verbreiten.
sr. member
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February 25, 2018, 04:59:57 AM
Habe ich das richtig verstanden das es möglich ist airdrops und Rewards für das voten von delegates mit einer kosten Basis von 0 anzugeben und erst bei Verkauf zu versteuern?
hero member
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February 24, 2018, 06:24:09 PM
Danke für die vielen klugen (und dennoch bisweilen unterhaltsamen) Inhalte, die hier zusammengetragen werden.

Kurze Idee meinerseits: Könnten wir im Titel des Threads irgendwie erkenntlich machen, dass hier die steuerrelevanten Informationen für Deutschland zusammengetragen werden (if so...) denn soweit ich mitbekommen habe, wird das Thema in Österreich/Schweiz unterschiedlich gehändelt und so könnten leicht Unklarheiten entstehen...
legendary
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February 24, 2018, 03:46:41 PM
Ich gehe davon aus, dass die Finanzverwaltung pragmatische Überlegungen anwenden wird und eben nicht einzelne Nachweise anhand eines kryptischen Schlüssels auf einer Blockckchain akzeptieren wird weil "Klaus Istmüdeheute" den nicht versteht...

Hatte ich oben ja ebenfalls schon unterstellt - aber, da muss ich echt sagen: Ist das mein Problem als Steuerpflichtiger? Wenn ich den faktischen Nachweis erbringen kann, dass ich genau diesen Output mit diesem Anschaffungspreis auf eine Exchange übertragen habe und dort für genau jenen Fiat-Betrag verkauft, tja, dann habe ich den Nachweis eben erbracht. Dann kann der Typ zwar sagen: Verstehe ich nicht. Aber, wenn er es nicht versteht, muss er sich eben kundig machen. Es werden ja Tatsachen besteuert und keine Vermutungen.

Eigentlich ging er mir hier aber ja zunächst mal um die technische Seite des Ganzen. Bitcoins sind da schlicht perfekt transparent gebaut. Bei Ether klappt dieser Ansatz übrigens nicht - Ethereum kennt keine UTXO, sondern tatsächlich Balances auf einer Adresse. Das ist da so wie bei einem Aktiendepot: man kann nicht gezielt eine bestimmte abgrenzbare Menge von einer Adresse eines Wallets abgreifen bzw. zumindest nicht so wie bei Bitcoins.

das Schreiben des BMF der Ösis (in diesem Punkt ist mir präsent), wird der dortigen Verwaltung noch viel Freude machen, muss grade an die Aufsplittung einzelner Trades in zig kleinere denken und den "beflissenen Ktyptotrader" der mittels mehrerer Aktenordner "Klaus Istheutemüde" völlig enthusiastsch die Verwendung einzelner Coins nachweisen möchte, Klaus wäre dann, als sensibler Zeitgenosse spätestens beim dritten Steuerpflichtigen selbstmordgefährdet...

Kann ich mich nur wiederholen: dann muss er halt zur Tat schreiten, der Klaus - und sollte keine Bescheide verschicken. Grin

Die Wallets sind übrigens nicht so wirklich das Problem, dies beginnt viel mehr auf der Exchange und endet auf der "Exitexchange" von der man in Fiat zurücktauschen will, hierzu lassen sich via FiFo aber schnell passende Strategien bauen.

Naja, wenn man das oben beschriebene Verfahren anwendet - und Depottrennung konsequent betreibt: dann ergeben sich mE noch viel bessere Strategien. Das muss aber jeder für sich selbst bewerten. Einem Steuerberater würde ich meine Strategie dabei zunächst mal nicht überlassen. Grin
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...Steuerberater können das!
February 24, 2018, 03:12:57 PM
Nochmal dazu:

Wie mache ich das z.B. bei Electrum? Dort siind ja pro Wallet mehrere Adressen hinterlegt. Oder bedeutet Depottrennung eigentlich nur Adressentrennung?

Jetzt müssten wir definieren: Was genau ist ein Depot? Und wo genau liegen eigentlich die Coins? Und wie genau verhält es sich mit den verschiedenen Wallets? Und ganz zum Schluss käme dann: Wie weise ich dem Finanzamt das alles dann nach, sollte ich das müssen?

Electrum nutzt sog. HD-Wallets. Das sind Wallets, die aus einem Seed auf Basis von BIP32 deterministisch beliebig viele BTC-Adressen erzeugen können. Alle diese aus dem Seed erzeugbaren Adressen könnte man zusammen ein (technisch) eindeutig definiertes Depot (= Wallet) nennen. Entsprechende Depots ließen sich dazu nutzen, Depottrennung zu betreiben, also z.B. ein Hodl-Wallet und ein Trading-Wallet zu führen.

Betreibt man diese Art von Depottrennung und muss dem Finanzamt gegenüber die Ein- und Ausgänge nachweisen, erstellt man einfach eine Liste aller Transaktionen der jeweiligen Depots. Man könnte dem Finanzamt sogar die Master Public Keys der Depots bereitstellen. Auf dieser Basis ließen sich alle Ein- und Ausgänge der Depots technisch eindeutig nachvollziehen. Signiert man eine Nachricht mit einer der verwendeten Wallet-Adressen, hat man sogar einen technisch eindeutigen Beweis, dass man über dieses Depot Verfügungsgewalt hat.

Was ich in diesem Zusammenhang übrigens ganz interessant finde sind folgende Hinweise aus den Release Notes zur kommenden Version 3.1 von Electrum:

Capital gains: For each outgoing transaction, the difference between the acquisition and liquidation prices of outgoing coins is displayed in the wallet history. By default, historical exchange rates are used to compute acquisition and liquidation prices. These value can also be entered manually, in order to match the actual price realized by the user. The order of liquidation of coins is the natural order defined by the blockchain; this results in capital gain values that are invariant to changes in the set of addresses that are in the wallet. Any other ordering strategy (such as FIFO, LIFO) would result in capital gain values that depend on the set of addresses in the wallet.

Interessant ist das deshalb, weil man damit weder FIFO noch LIFO als fiktive Verbrauchsfolge, sondern die tatsächliche Verbrauchsfolge dokumentiert. Man könnte aus einem Depot - durch Nutzung von Coincontrol - also gezielt einzelne UTXOs auswählen und an einer Exchange veräußern. Anders als nämlich in einem Devisen- oder Aktiendepot - wo ich eben nicht gezielt bestimmte Teile herausgreifen kann - ist das bei Bitcoin-Transaktionen möglich (technisch sogar zwingend, nur macht das üblicherweise die Walletsoftware eigenständig). Folglich muss ich auch nicht zur Verbrauchsfolgefiktion greifen, um den steuerlichen Gewinn oder Verlust innerhalb der Haltefrist zu berechnen. Ob das Finanzamt da allerdings mitgehen würde - wer weiß das schon. Ich hab' auch nicht im Blick, ob das schon mal im Thread oder anderswo angesprochen wurde.

EDIT: Übrigens, das österreichische BMF sieht das übrigens genau wie beschrieben:

Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Ich gehe davon aus, dass die Finanzverwaltung pragmatische Überlegungen anwenden wird und eben nicht einzelne Nachweise anhand eines kryptischen Schlüssels auf einer Blockckchain akzeptieren wird weil "Klaus Istmüdeheute" den nicht versteht...das Schreiben des BMF der Ösis (in diesem Punkt ist mir präsent), wird der dortigen Verwaltung noch viel Freude machen, muss grade an die Aufsplittung einzelner Trades in zig kleinere denken und den "beflissenen Ktyptotrader" der mittels mehrerer Aktenordner "Klaus Istheutemüde" völlig enthusiastsch die Verwendung einzelner Coins nachweisen möchte, Klaus wäre dann, als sensibler Zeitgenosse spätestens beim dritten Steuerpflichtigen selbstmordgefährdet...

Die Wallets sind übrigens nicht so wirklich das Problem, dies beginnt viel mehr auf der Exchange und endet auf der "Exitexchange" von der man in Fiat zurücktauschen will, hierzu lassen sich via FiFo aber schnell passende Strategien bauen.
newbie
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February 24, 2018, 02:26:30 PM
Alles macht auf mich den Eindruck das man es nur auf diese Erstberatungsgespräche abgesehen hat.

Glaube ich bei dem Laden eher nicht. Bist du da als Privatperson hingegangen, also nicht als Unternehmner(in)? Hört sich jedenfalls so an. Da hätte ich ne andere Theorie.
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...Steuerberater können das!
February 24, 2018, 01:56:05 PM
Ich mache auch Erstberatungen, kosten natürlich Geld, ist ja nichts Ungewöhnliches.

Hier die Bewertungen: https://www.facebook.com/pg/Kryptotaxpert/reviews/?ref=page_internal
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February 24, 2018, 12:13:29 PM
Ist ja wie bei jedem Goldrausch... wer zum Schluss die Schippen verkauf macht das Geld. Ich denke ohne Steuerberater wird es fast unmöglich dass richtig zu machen. z.B. Winheller will alleine für die Erstberatung schon mehr für eine Stunde wie andere die ganze Woche verdienen.

Also, ich sehe das deutlich anders: Hier werden Schippen z.T. frei herbeiphantasiert - die dann zu Höchstpreisen an die Panikgräber verhökert werden. Bei komplexeren Umständen würde ich auch immer zu einem Steuerberater raten, der etwas von der Sache versteht. Ich würde aber nicht zu einer Kanzlei raten, die unter den Prämissen arbeitet, die Frau Hakert da freimütig im Interview ausplaudert. Die folgt nämlich einer totalen Unterwerfungsphilosophietheologie unter das Wohlwollen des Finanzamts, das man nur durch das Mitwirken eines geeigneten Hohepriesters erlangen kann. Das ist für mich die unterste Schublade von Mandantenakquise und das Gegenteil von seriöser Beratung.

Tja, mit FUD "macht" man eben Geld.

Wie man hier wirklich live mitbekommen kann.

Und ich dachte immer ich gehör nicht zu den Leuten, die den Sarkasmus ohne das /s am Ende nicht blicken Grin. Naja so gehts wenn man zuviel gleichzeitig macht.

Nochmals: Sorry dafür. Bei sowas reißt mir einfach die Hutschnur. Bzgl. des "Bewegens" von Coins muss man einfach den eigenen Verstand einschalten - und auf keinem Fall irgendeinem Geschwätz von Steuerberatern Beachtung schenken.

Ich hatte auch ein überteuertes Erstberatungsgespräch bei winheller und bin vom Preis/Leistungs Verhältnis enttäuscht. Ich hatte klar bei der Kontaktaufnahme kommuniziert das ich eine Kanzlei suche die für mich die Steuererklärung anfertigt und meine Interessen vertritt. Mir wurde mitgeteilt das im Verlauf der Erstberatung eine kostenaufstellung erfolgt und das weitere Vorgehen erörtert wird.

Ich hatte auch fragen zu einem coin der sich in der Top 20 befindet welches ich auch bei Kontaktaufnahme in der E-Mail erwähnte. Aber der Anwalt hatte es nicht geschafft oder für nötig gehalten sich über besagten coin zu informieren...

Aussagen die im winheller-Blog noch bedrohlich klingen werden im gespräch wieder relativiert.

Mein eigentliches Anliegen, das anfertigen der Steuererklärung wurde erstmal abgelehnt "fragen sie Mitte des Jahres nochmal an"

Alles macht auf mich den Eindruck das man es nur auf diese Erstberatungsgespräche abgesehen hat.

legendary
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February 24, 2018, 10:54:09 AM
Nochmal dazu:

Wie mache ich das z.B. bei Electrum? Dort siind ja pro Wallet mehrere Adressen hinterlegt. Oder bedeutet Depottrennung eigentlich nur Adressentrennung?

Jetzt müssten wir definieren: Was genau ist ein Depot? Und wo genau liegen eigentlich die Coins? Und wie genau verhält es sich mit den verschiedenen Wallets? Und ganz zum Schluss käme dann: Wie weise ich dem Finanzamt das alles dann nach, sollte ich das müssen?

Electrum nutzt sog. HD-Wallets. Das sind Wallets, die aus einem Seed auf Basis von BIP32 deterministisch beliebig viele BTC-Adressen erzeugen können. Alle diese aus dem Seed erzeugbaren Adressen könnte man zusammen ein (technisch) eindeutig definiertes Depot (= Wallet) nennen. Entsprechende Depots ließen sich dazu nutzen, Depottrennung zu betreiben, also z.B. ein Hodl-Wallet und ein Trading-Wallet zu führen.

Betreibt man diese Art von Depottrennung und muss dem Finanzamt gegenüber die Ein- und Ausgänge nachweisen, erstellt man einfach eine Liste aller Transaktionen der jeweiligen Depots. Man könnte dem Finanzamt sogar die Master Public Keys der Depots bereitstellen. Auf dieser Basis ließen sich alle Ein- und Ausgänge der Depots technisch eindeutig nachvollziehen. Signiert man eine Nachricht mit einer der verwendeten Wallet-Adressen, hat man sogar einen technisch eindeutigen Beweis, dass man über dieses Depot Verfügungsgewalt hat.

Was ich in diesem Zusammenhang übrigens ganz interessant finde sind folgende Hinweise aus den Release Notes zur kommenden Version 3.1 von Electrum:

Capital gains: For each outgoing transaction, the difference between the acquisition and liquidation prices of outgoing coins is displayed in the wallet history. By default, historical exchange rates are used to compute acquisition and liquidation prices. These value can also be entered manually, in order to match the actual price realized by the user. The order of liquidation of coins is the natural order defined by the blockchain; this results in capital gain values that are invariant to changes in the set of addresses that are in the wallet. Any other ordering strategy (such as FIFO, LIFO) would result in capital gain values that depend on the set of addresses in the wallet.

Interessant ist das deshalb, weil man damit weder FIFO noch LIFO als fiktive Verbrauchsfolge, sondern die tatsächliche Verbrauchsfolge dokumentiert. Man könnte aus einem Depot - durch Nutzung von Coincontrol - also gezielt einzelne UTXOs auswählen und an einer Exchange veräußern. Anders als nämlich in einem Devisen- oder Aktiendepot - wo ich eben nicht gezielt bestimmte Teile herausgreifen kann - ist das bei Bitcoin-Transaktionen möglich (technisch sogar zwingend, nur macht das üblicherweise die Walletsoftware eigenständig). Folglich muss ich auch nicht zur Verbrauchsfolgefiktion greifen, um den steuerlichen Gewinn oder Verlust innerhalb der Haltefrist zu berechnen. Ob das Finanzamt da allerdings mitgehen würde - wer weiß das schon. Ich hab' auch nicht im Blick, ob das schon mal im Thread oder anderswo angesprochen wurde.

EDIT: Übrigens, das österreichische BMF sieht das übrigens genau wie beschrieben:

Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).
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Shitcoin Minimalist
February 24, 2018, 07:15:26 AM
Auf der letzten drei Seiten habe ich noch keine Information zu der neuen BaFin-Weisung (Initial Coin Offerings: Hinweisschreiben zur Einordnung als Finanzinstrumente) gelesen, daher möchte ich auf diese hier nochmal hinweisen. Es geht um ICOs und wie man diese steuerlich einordnet:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/WA/dl_hinweisschreiben_einordnung_ICOs.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Die BaFin äußert sich in keiner Weise zum Thema Steuern.
Und das ist auch gut so.
Aufgabe der BaFin ist die aufsichtsrechtliche Bewertung / Einstufung, nicht die steuerliche.
In diesem Sinne darf muss man für Fragen der Steuer alles ignorieren, was die BaFin zum Thema beiträgt.
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February 24, 2018, 06:35:47 AM
Auf der letzten drei Seiten habe ich noch keine Information zu der neuen BaFin-Weisung (Initial Coin Offerings: Hinweisschreiben zur Einordnung als Finanzinstrumente) gelesen, daher möchte ich auf diese hier nochmal hinweisen. Es geht um ICOs und wie man diese steuerlich einordnet:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/WA/dl_hinweisschreiben_einordnung_ICOs.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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February 24, 2018, 04:14:06 AM
@ Kryptotaxpert

Hi Kryptotaxpert, schön, dich wieder hier zu haben.

@twbt hatte gestern auf dem parallelen Umsatzsteuer-Thread den Vorschlag, dass du dort den Titel deines Eingangspost ganz am Anfang des Threads änderst, vielleicht auf "Umsatzsteuer und Kryptos (Bitcoin, Altcoins und Token)". Wegen der Suchmaschinen. Es ist nämlich leider immer noch so, dass bei der Eingabe der Worte Umsatzsteuer und Bitcoin an den ersten Stellen Mr. Q, Armageddon & friends erscheinen. Ginge das?
 
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February 24, 2018, 04:06:35 AM
Hallo Community,

es gibt jetzt auch ein Buch bei dem ich Mitgewirkt habe:

https://www.youtube.com/watch?v=aHsXC96xZfk

Link: www.steuertsunami.de

Würde mich freuen wenn ihr mich unterstützt. Das Buch ist 2/3 fertig und wir hatten auch schon Kontakt zu Ministerien und Finanzämtern. Wir wollen mit dem Buch helfen Klarheit in das leidige Thema zu bringen Smiley

zu welchen Ministerien würde mich nun doch interessieren, vielleicht kaufe ich es ja  Grin
newbie
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February 23, 2018, 01:45:11 PM
Hallo Community,

es gibt jetzt auch ein Buch bei dem ich Mitgewirkt habe:

https://www.youtube.com/watch?v=aHsXC96xZfk

Link: www.steuertsunami.de

Würde mich freuen wenn ihr mich unterstützt. Das Buch ist 2/3 fertig und wir hatten auch schon Kontakt zu Ministerien und Finanzämtern. Wir wollen mit dem Buch helfen Klarheit in das leidige Thema zu bringen Smiley
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February 23, 2018, 11:39:29 AM
[snip]

Und ich dachte immer ich gehör nicht zu den Leuten, die den Sarkasmus ohne das /s am Ende nicht blicken Grin. Naja so gehts wenn man zuviel gleichzeitig macht.

Nochmals: Sorry dafür. Bei sowas reißt mir einfach die Hutschnur. Bzgl. des "Bewegens" von Coins muss man einfach den eigenen Verstand einschalten - und auf keinem Fall irgendeinem Geschwätz von Steuerberatern Beachtung schenken.

Kein Problem, nichts passiert Smiley. Das mit Coins bewegen und Haltefrist ist ja eigentlich eh klar, dachte nur da kommt wieder neuer Blödsinn wie das mit der Umsatzsteuer.
legendary
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February 23, 2018, 11:35:16 AM
Sogar noch einfacher als das korrekte Datum der Videoaufzeichnung Smiley

Hehe. Ja.

Wie mache ich das z.B. bei Electrum? Dort siind ja pro Wallet mehrere Adressen hinterlegt. Oder bedeutet Depottrennung eigentlich nur Adressentrennung?

Jetzt müssten wir definieren: Was genau ist ein Depot? Und wo genau liegen eigentlich die Coins? Und wie genau verhält es sich mit den verschiedenen Wallets? Und ganz zum Schluss käme dann: Wie weise ich dem Finanzamt das alles dann nach, sollte ich das müssen?

Ich bin jetzt auf dem Sprung. Von daher dazu gerne später ausführlicher. Technisch lässt sich das mE alles ziemlich eindeutig definieren und so auch nachweisen. Ich bezweifle allerdings, dass das irgendein Finanzbeamter auch nur ansatzweise versteht, sofern er kein tieferes Verständnis von Kryptos hat - und dann auch noch der Unterschiede bzgl. der genannten Themen bei den verschiedenen Kryptos. Schon Bitcoin und Ethereum unterscheiden sich da signifikant.
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February 23, 2018, 11:20:25 AM
Ist ja wie bei jedem Goldrausch... wer zum Schluss die Schippen verkauf macht das Geld. Ich denke ohne Steuerberater wird es fast unmöglich dass richtig zu machen. z.B. Winheller will alleine für die Erstberatung schon mehr für eine Stunde wie andere die ganze Woche verdienen.

Also, ich sehe das deutlich anders: Hier werden Schippen z.T. frei herbeiphantasiert - die dann zu Höchstpreisen an die Panikgräber verhökert werden. Bei komplexeren Umständen würde ich auch immer zu einem Steuerberater raten, der etwas von der Sache versteht. Ich würde aber nicht zu einer Kanzlei raten, die unter den Prämissen arbeitet, die Frau Hakert da freimütig im Interview ausplaudert. Die folgt nämlich einer totalen Unterwerfungsphilosophietheologie unter das Wohlwollen des Finanzamts, das man nur durch das Mitwirken eines geeigneten Hohepriesters erlangen kann. Das ist für mich die unterste Schublade von Mandantenakquise und das Gegenteil von seriöser Beratung.

Tja, mit FUD "macht" man eben Geld.

Wie man hier wirklich live mitbekommen kann.

Und ich dachte immer ich gehör nicht zu den Leuten, die den Sarkasmus ohne das /s am Ende nicht blicken Grin. Naja so gehts wenn man zuviel gleichzeitig macht.

Nochmals: Sorry dafür. Bei sowas reißt mir einfach die Hutschnur. Bzgl. des "Bewegens" von Coins muss man einfach den eigenen Verstand einschalten - und auf keinem Fall irgendeinem Geschwätz von Steuerberatern Beachtung schenken.
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February 23, 2018, 11:03:39 AM
Schöner Sarkasmus  Grin
[snip]

Und ich dachte immer ich gehör nicht zu den Leuten, die den Sarkasmus ohne das /s am Ende nicht blicken Grin. Naja so gehts wenn man zuviel gleichzeitig macht.

Jedenfalls steht mir der Steuermist langsam bis oben hin, als ich angefangen hab wars noch warm draußen Angry.

Andere Frage, weiß jemand wie aus Gücksspiel (Poker, Bitlotto etc.) erhaltene Coins steuerlich zu behandeln sind?
Wie handhabt ihr die Handelsgebühren? Kann man einfach den Verkaufspreis entsprechend mindern?
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https://t1p.de/6ghrf
February 23, 2018, 10:37:29 AM
Schöner Sarkasmus  Grin
Aber das hier wäre ja auch kein Problem
Wallet-Bewegungen der Coins.
zu beweisen. Sogar noch einfacher als das korrekte Datum der Videoaufzeichnung Smiley



Hat dazu noch jemand was?
Zur Walletgetrennter Berechnung: Wie beweise ich ggü. dem FA, dass Wallet A fürs Traden und Wallet B für HODL genutzt wird?
Wie mache ich das z.B. bei Electrum? Dort siind ja pro Wallet mehrere Adressen hinterlegt. Oder bedeutet Depottrennung eigentlich nur Adressentrennung?
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