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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 112. (Read 1135635 times)

qwk
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February 28, 2018, 12:28:30 PM
Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben
Bitte mit dem Pro-Tipp nicht so viel Zeit verstreichen lassen. Auch eine verspätete Abgabe kann eine Steuerhinterziehung sein. Das ist zwar selten, kommt aber leider vor.
Vielleicht bin ich der Einzige, der den Begriff "Pro-Tipp" grundsätzlich mit ironischem Unterton verwendet, ich war davon ausgegangen, dass das allgemeiner Sprachgebrauch ist.
In diesem Sinne rate ich keineswegs zu einer verspäteten Abgabe.
Als "Notbehelf" kann man das aber eventuell durchaus machen.

Die Frage, ob es eine Steuerhinterziehung ist, ist insofern wahrscheinlich eher nebensächlich, als hier im konkreten Fall durchaus so mancher "Neu-Coiner" aus dem Jahr 2017 in eben diese Falle gelaufen ist, und nun vor ungefähr folgender Situation sitzt:
1. 2017 Altcoins / ICOs / whatever gezockt
2. 2017 1 Mio. "Gewinn" gemacht
3. Lamborghini bestellt und angezahlt
4. Ende 2017 "all in" geblieben
5. Anfang 2018 festgestellt, dass jetzt 420K Steuern zu zahlen sind
6. Festgestellt, dass die Coins nur noch 100K wert sind
7. Trouble: Lambo wird nicht geliefert und FA will Geld
Von der Sorte dürfte es durchaus ein paar geben.
Wirklich zu helfen ist denen jetzt nicht mehr, da geht es nur noch um Schadensbegrenzung.
Der Schaden einer "kleinen Steuerhinterziehung unter Freunden" kann da eventuell eine Option der Begrenzung sein, aber den Tipp hat hier natürlich offiziell keiner gegeben* Tongue

Stundung ist wirklich schwierig.
Glaube ich gerne.
Konkret in obigem fiktiven Beispiel ließe sich aber zumindest mal der Verlust aus 2018 realisieren, dann kann man vielleicht darauf hoffen, dass das FA ein Einsehen hat, weil es in Summe aus 2017 und 2018 ohnehin nix zu holen gibt.
Ob die sich dann darauf einlassen, sei mal dahingestellt.
Man hat das ja schließlich selbst verschuldet.

*Falls mir das jetzt jemand als Aufforderung zu einer Straftat ankreiden will, bitte schön, meine ladungsfähige Anschrift gibt's wie immer per PM Cool
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February 28, 2018, 10:45:17 AM
Bitte mit dem Pro-Tipp nicht so viel Zeit verstreichen lassen. Auch eine verspätete Abgabe kann eine Steuerhinterziehung sein. Das ist zwar selten, kommt aber leider vor.

Stundung ist wirklich schwierig. Ich löse das kurzfristig über eine Niederschlagung der Vollstreckungsmaßnahmen. Geschickt argumentiert bekommt man meist 1-2 Monate Frist. Das ist aber wirklich abhängig vom Sachbearbeiter und welchen Namen man beim Finanzamt hat. Ein notorisch klammer Steuerpflichtiger dürfte es damit schwer haben.


Verrätst Du mir, wie Du bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen niederschlägst? Ich wüßte nur, dass diese zB gegen Sicherheitsleistung aufgehoben oder ausgesetzt werden.

Im übrigen sind doch vom Eingang des Bescheids bis zur Vollstreckungsmaßnahme schon idR 3 - 4 Monate vergangen.
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February 28, 2018, 08:09:56 AM
Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink

Ansonsten gibt's noch Möglichkeiten wie Stundung etc., also keine Angst, man entkommt dem Schuldturm schon irgendwie.
Aber auch wichtig: die Verluste im kommenden Jahr auch tatsächlich realisieren, wenn man da aus Versehen plötzlich die Haltefrist von einem Jahr überschreitet, hat man keinen Verlust mehr.

Bitte mit dem Pro-Tipp nicht so viel Zeit verstreichen lassen. Auch eine verspätete Abgabe kann eine Steuerhinterziehung sein. Das ist zwar selten, kommt aber leider vor.

Stundung ist wirklich schwierig. Ich löse das kurzfristig über eine Niederschlagung der Vollstreckungsmaßnahmen. Geschickt argumentiert bekommt man meist 1-2 Monate Frist. Das ist aber wirklich abhängig vom Sachbearbeiter und welchen Namen man beim Finanzamt hat. Ein notorisch klammer Steuerpflichtiger dürfte es damit schwer haben.

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February 28, 2018, 07:56:26 AM


Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Mehrwertsteuer abführen?
Nein. Vermeintliche Feststellungen des FA Bonn-Innenstadt haben sich als Karnevalsscherz des dortigen Behördenleiters erwiesen. Anderslautende Berichte im Netz sind Bullshit.



Damit das nach der ganzen Aufregung um das Thema hier nicht untergeht: Der Karnevalsscherz ist nun amtlich bestätigt. Es fällt keine Umsatzsteuer beim Tausch von Bitcoins gegen Fiat an:

Bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt handelt es sich um eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei ist.
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February 28, 2018, 02:28:45 AM

Ansonsten gibt's noch Möglichkeiten wie Stundung etc.,

Also jetzt bin ich aber platt! Selbstverständlich gibt es grundsätzlich die Stundung, allerdings ist diese an sehr enge Grenzen und Nachweise geknüpft. Dies hier als Möglichkeit zur Verschiebung der Steuerzahlung anzuführen, ist schlichtweg weit von der Realität entfernt.

@ FUDeral Sie können zur Bewertung jeden Kurs nehmen, der festgestellt wurde, Sie müssen sich allerdings durchgängig an diese Auswahl halten.
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February 27, 2018, 04:48:45 PM
hier gibts den open, low, high, close, damit lässt sich bestimmt ein brauchbares avg errechnen:
https://coinmarketcap.com/currencies/ethereum/historical-data/
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February 27, 2018, 04:43:00 PM
kurze Frage zum Umrechnen der Tradinggewinne in Euro.

Beispiel: ich trade einen beliebigen coin gegen ETH. Zu welchem Kurs wird der sich daraus ergebende Tradinggewinn in ETH nach Euro umgerechnet? Muss ich immer den zum genauen Zeitpunkt des Trades gültigen Eurokurs von ETH nehmen, oder reicht es aus, wenn der Tagesschlusskurs genommen wird? Ersteres wäre ja ein enormer Dokumentationsaufwand und ich wüsste nicht mal, wo ich im Nachhinein den genauen Kurs der jeweiligen Uhrzeit hernehmen sollte. Oder gibt es irgendwo die Möglichkeit den Tagesdurchschnittskurs abzulesen?
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February 27, 2018, 12:27:58 PM
wie verhält es sich eigentlich wenn ich bitcoins privat kaufe und wieder verkaufe. Also alles bar. Jedoch nicht gewerblich.

Wie sonst auch. Bar oder nicht macht keinen Unterschied.

aha und beim kauf/verkauf soll ich eine Rechnung verlangen oder wie?

nein, es genügt völlig, dass du es nachvollziehbar dokumentierst um deiner Steuerpflicht zu genügen Smiley
qwk
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February 27, 2018, 10:19:15 AM
Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink
Man kann ja auch einfach per Mail oder auch telefonisch um Verlängerung bitten. Bis Ende September ist meistens möglich. Dann braucht man auch nichts verschmerzen
Nur bis Ende September bringt dir nix, weil du da immer noch nicht die Verluste aus dem laufenden Jahr verrechnen kannst.
Du musst dich schon ins nächste Jahr "retten", damit du beide Erklärungen gleichzeitig abgibst.
Im Übrigen bekommst du mit Steuerberater auch eine Verlängerung bis Ende des Jahres. Das reicht dann eigentlich schon (fast) aus.
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February 27, 2018, 10:09:40 AM

Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink

Man kann ja auch einfach per Mail oder auch telefonisch um Verlängerung bitten. Bis Ende September ist meistens möglich. Dann braucht man auch nichts verschmerzen
Edit: Korrigiert aufgrund #1326
qwk
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February 27, 2018, 10:04:27 AM
"Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?
Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen. Dies stellt tatsächlich eine der gefährlichsten Steuerfallen im Bereich der Kryptowährungen dar."

Diesen Punkt von der Auflistung halte ich für kompletten Schwachsinn. Wieso soll man Steuern auf etwas zahlen das man noch nicht ausbezahlt hat?
Weil: isso. Tongue

Im Ernst, ich werde das wahrscheinlich in der nächsten Version der FAQ rot und fett hervorheben, weil es eben eine fiese Falle ist.

Glücklicherweise wird natürlich nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink

Ansonsten gibt's noch Möglichkeiten wie Stundung etc., also keine Angst, man entkommt dem Schuldturm schon irgendwie.
Aber auch wichtig: die Verluste im kommenden Jahr auch tatsächlich realisieren, wenn man da aus Versehen plötzlich die Haltefrist von einem Jahr überschreitet, hat man keinen Verlust mehr.
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February 27, 2018, 09:58:37 AM
ich habe gestern mit 2 finanzbeamten gesprochen und die sagten mir, es gab bis mitte 2017 die Anweisung, Crypto-Währungen als Umsatzsteuerfrei zu behandeln. Diese Anweisung wäre mitte 2017 widerrufen worden, da es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll (was ja den aktuellen entwicklungen entspricht).
Interessant ist, dass diese beiden in anderen Bundesländern als NRW arbeiten. Persönlich war mir nicht klar, dass dort auf Länderebene solche unterschiede herrschen. Ich dahcte immer, dass wäre bundesweit (im rahmen des ermessungspielraums) gleich.

@raetsch

Habe deinen interessanten Post leider erst jetzt gesehen, weil er hier leider zwischen einige Posts zu einer anderen Diskussion gerutscht ist. Ich quote deinen wichtigen Hinweis mal rüber in den Umsatzsteuerthread, dann können wir uns dort weiter unterhalten, ok?

kein problem.



Ich will nicht wissen wie viele Leute ohne es zu wissen Steuern bei Kryptowährungen hinterzogen haben.
Man sieht hier mal wieder wie weit das deutsche Gesetz hinterher hinkt und irgendwelche Gesetze zur Anwendung kommen, die dem Kryptomarkt nicht angepasst sind sondern ursprünglich für was ganz anderes gedacht waren.

Am verwirrendsten finde ich den Bereich des Tradings.

u.a. verfällt meine Frist, wenn ich z.b. mit Bitcoin Altcoins kaufe, diese dann ein Jahr liegen lasse und diese zurück in Bitcoin tausche? Also durch den Rücktausch in Bitcoin?
der rücktausch in btc ist steuerfrei, du musst dann die btc wieder 1 jahr liegen lassen um sie ebenfalls steuerfrei zu verkaufen (falls das die frage war)


"Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?
Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen. Dies stellt tatsächlich eine der gefährlichsten Steuerfallen im Bereich der Kryptowährungen dar."

Diesen Punkt von der Auflistung halte ich für kompletten Schwachsinn. Wieso soll man Steuern auf etwas zahlen das man noch nicht ausbezahlt hat?
Wenn ich 1000 € in Kryptowährungen stecke und es später alles auszahle und dafür 2000 € zahle, dann macht es doch Sinn nur für die 1000 € Gewinn Steuern zu zahlen und ob es zwischenzeitlich mal bei 10 000 € war spielt doch keine Rolle da mein Gewinn nur 1000 € zu dem Zeitpunkt an dem ich auszahle beträgt.



du hast nur einen Million gewinn gemacht, wenn du sie auch ausbezahlt hast. alles andere mag in deinem kopf ein gewinn sein, es geht aber um realisierte gewinne.
wenn du also altcoins im wert von 1mio € in btc getauscht hast und diese btc sehr stark im wert fallen, dann bist du allerdings in diese falle getappt (denn mit den altcoins hast du bereits einen gewinn realisiert).

ob das alles zeitgemäß ist, sei mal dahingestellt.

newbie
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February 27, 2018, 09:47:46 AM
Ich will nicht wissen wie viele Leute ohne es zu wissen Steuern bei Kryptowährungen hinterzogen haben.
Man sieht hier mal wieder wie weit das deutsche Gesetz hinterher hinkt und irgendwelche Gesetze zur Anwendung kommen, die dem Kryptomarkt nicht angepasst sind sondern ursprünglich für was ganz anderes gedacht waren.

Am verwirrendsten finde ich den Bereich des Tradings.

u.a. verfällt meine Frist, wenn ich z.b. mit Bitcoin Altcoins kaufe, diese dann ein Jahr liegen lasse und diese zurück in Bitcoin tausche? Also durch den Rücktausch in Bitcoin?


"Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?
Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen. Dies stellt tatsächlich eine der gefährlichsten Steuerfallen im Bereich der Kryptowährungen dar."

Diesen Punkt von der Auflistung halte ich für kompletten Schwachsinn. Wieso soll man Steuern auf etwas zahlen das man noch nicht ausbezahlt hat?
Wenn ich 1000 € in Kryptowährungen stecke und es später alles auszahle und dafür 2000 € zahle, dann macht es doch Sinn nur für die 1000 € Gewinn Steuern zu zahlen und ob es zwischenzeitlich mal bei 10 000 € war spielt doch keine Rolle da mein Gewinn nur 1000 € zu dem Zeitpunkt an dem ich auszahle beträgt.

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February 27, 2018, 09:10:44 AM
ich habe gestern mit 2 finanzbeamten gesprochen und die sagten mir, es gab bis mitte 2017 die Anweisung, Crypto-Währungen als Umsatzsteuerfrei zu behandeln. Diese Anweisung wäre mitte 2017 widerrufen worden, da es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll (was ja den aktuellen entwicklungen entspricht).
Interessant ist, dass diese beiden in anderen Bundesländern als NRW arbeiten. Persönlich war mir nicht klar, dass dort auf Länderebene solche unterschiede herrschen. Ich dahcte immer, dass wäre bundesweit (im rahmen des ermessungspielraums) gleich.

@raetsch

Habe deinen interessanten Post leider erst jetzt gesehen, weil er hier leider zwischen einige Posts zu einer anderen Diskussion gerutscht ist. Ich quote deinen wichtigen Hinweis mal rüber in den Umsatzsteuerthread, dann können wir uns dort weiter unterhalten, ok?
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February 27, 2018, 08:49:14 AM
wie verhält es sich eigentlich wenn ich bitcoins privat kaufe und wieder verkaufe. Also alles bar. Jedoch nicht gewerblich.

Wie sonst auch. Bar oder nicht macht keinen Unterschied.

aha und beim kauf/verkauf soll ich eine Rechnung verlangen oder wie?
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February 27, 2018, 08:42:43 AM
ich habe eigentlich was anderes gesucht, bin dabei aber auf folgendes gestoßen:
Code:
Zinsen und sonstige Erträge wie Airdrops oder Voting, die durch den Verleih von Kryptogeld erwirtschaftet wurden, werden mit 25 % besteuert, sofern die Einnahmen (einschließlich anderer Zinseinnahmen) für Singles über 801 Euro pro Jahr (Verheiratete: 1.602 Euro) liegen

gefunden auf: https://www.hulacoins.de/investment/kryptowaehrungen-bitcoin-steuer-deutschland-oesterreich-schweiz-excel-cointrackingtool-fifo-lifo-freigrenze-steuerhinterziehung-mining/a-18


ich habe schon antworten einiger steuerlich bewandeter vor augen,, dennoch die Frage: wie kommt man hier auf die 25% (abgeltungssteuer?)?

edit:
hier mehr details:
Weiter kann es sein, dass man durch den Besitz bestimmter Kryptowährungen, z.B. Lisk, zu Abstimmungen (Voting) berechtigt ist und dadurch weitere Lisk-Coins eingenommen werden können.

1. Wie ist im Fall von Voting und Airdrops steuerlich vorzugehen?
Einnahmen aus ‚sonstigen Erträgen‘ durch Voting und Airdrops sind Zinseinnahmen ähnlich, sofern die Höhe der Erträge abhängig von der Anzahl der eigenen Coins ist. Steigt also das eigene Stimmgewicht mit der Höhe der Einlage und damit auch die ausgeschütteten neuen Coins, so werden Kapitalerträge erwirtschaftet. Auf diese Erträge ist die Kapitalertragsteuer (= Abgeltungssteuer) in Höhe von 25 Prozent der Einnahmen zu entrichten.

2. Wie ist im Fall vom Claimen neuer Altcoins steuerlich vorzugehen?
Einen anderen Weg geht etwa NEO (hier unser Test ): Hier kann mit den eigenen NEO-Coins der weitere Altcoin NEOGas generiert werden. Wie bei Voting und Airdrops handelt es sich trotz des technischen Ansatzes nicht um klassisches Mining (Betreiben einer Fullnode), sondern um Claimen. Dabei wird NEOGas als erwirtschafteter Kapitalertrag angesehen, der wiederum mit 25 % Kapitalertragssteuer belegt ist.

Nicht vergessen:
Auch durch ‚sonstige Erträge‘ jenseits von Zinsen erhöht sich die Dauer bis zur Steuerfreiheit auf Gewinne auf 10 Jahre.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich stets, einen professionellen Steuerberater zu konsultieren!
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February 27, 2018, 05:49:17 AM
Zu POS und Co.: Es geht doch um diesen Satz im §23 EStg:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre
In Verbindung mit Satz 1:
Quote
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt

Ich wäre ja auch dafür, dass es keine Haltefristverlängerung gibt, kann aber leider so nichts finden. Bei POS werden Einkünfte erzielt. Oder was sind die "Zinsen, Rewards etc." denn sonst? Ich habe durch den Erhalt einen wirtschaftlichen Vorteil und an dem will das FA auch dran teilhaben. Die werden schon Möglichkeiten finden.

Das einzige, was man als Diskussionen anstreben könnte, wäre: Wie ist "Anschaffung" definiert?



Du kriegst die Coins für das Ausführen der Netzwerkaufgabe. Die Coins selber sind nur eine Art Befähigungszertifikat um die Netzwerkaufgabe auszuführen. --> Sonstige Einnahmen, keine Verlängerung der Haltefrist.
Ich kenne diese Aussage und ich habe ja auch in anderen Threads mit iudica darüber diskutiert. Und so schön ich diese Strategie auch finde, so unsicher bin ich in der Durchführung dessen. Denn im Grunde genommen, gebe ich -als Steuerpflichtiger- meine Steuererklärung ab, ich unterschreibe und ich bin in erste Linie haftbar für jede verkehrte Auslegung. Nicht (m)ein Steuerberater.

Ich weiß da noch nicht, welche Strategie ich fahren werde. Schriftliche Rücksprache mit dem FA? Ein Schreiben der Steuererklärung hinzufügen, mit der Begündung warum ich das so und so gemacht habe, mit Beantragung der Günstigerprüfung.....

Mich würde mal interessieren, ob einige schon ihre Steuerbescheide erhalten haben und was sie so angegeben haben.


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February 27, 2018, 04:23:14 AM
wie verhält es sich eigentlich wenn ich bitcoins privat kaufe und wieder verkaufe. Also alles bar. Jedoch nicht gewerblich.

Wie sonst auch. Bar oder nicht macht keinen Unterschied.
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February 27, 2018, 04:21:40 AM
Zu POS und Co.: Es geht doch um diesen Satz im §23 EStg:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre
In Verbindung mit Satz 1:
Quote
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt

Ich wäre ja auch dafür, dass es keine Haltefristverlängerung gibt, kann aber leider so nichts finden. Bei POS werden Einkünfte erzielt. Oder was sind die "Zinsen, Rewards etc." denn sonst? Ich habe durch den Erhalt einen wirtschaftlichen Vorteil und an dem will das FA auch dran teilhaben. Die werden schon Möglichkeiten finden.

Das einzige, was man als Diskussionen anstreben könnte, wäre: Wie ist "Anschaffung" definiert?



Du kriegst die Coins für das Ausführen der Netzwerkaufgabe. Die Coins selber sind nur eine Art Befähigungszertifikat um die Netzwerkaufgabe auszuführen. --> Sonstige Einnahmen, keine Verlängerung der Haltefrist.
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February 27, 2018, 04:20:24 AM
Kleiner Einwurf, hab eine Weile nicht mitgelesen:
Vor einer Weile hab ich eine recht aufschlussreiche Seite des Finanzministeriums verlinkt, allerdings war mir entgangen, dass die aus Österreich ist:
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

Sorry dafür, blinder Fleck! Hatte mich noch über das seltsame Logo gewundert und gedacht..naja..Finanzministerium halt  Tongue

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