Auch die Verlängerung der Haltefrist von POS-Coin auf 10 Jahres ist so nicht korrekt.
Ich weiß bis heute nicht, was daran nicht korrekt sein soll.
Lediglich eine Facebookgruppe* behauptet, dass sich in diesem Fall die Haltefrist nicht verlängert.
Ansonsten scheint nach meinem Kenntnisstand allgemein Einigkeit über die Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre zu bestehen.
* in dieser Facebookgruppe bin zumindest ich zu blöd, eine Suchfunktion zu finden, insofern kann ich dort nicht einmal die Argumentation nachvollziehen. Insofern habe ich da auch keine Lust, mir das da rauszuklamüsern.
Das Suchfeld findest Du auf der linken Seite des Bildschirms etwa zwischen oberen und mittleren Drittel. Dort kannst Du zB "10 Jahre" eingeben, da findest Du einiges.
Sehr schön formuliert, das mit der FB Gruppe, die behauptet... Treffender wäre es zu sagen: Der Gründer einer Facebookgruppe, die sich ausschließlich mit der Besteuerung von Kryptowährungen beschäftigt, behauptet als Steuerberater, dass die Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre Unsinn ist...
Tut er nach wie vor und begründet es damit, dass die Cois eben nicht zB zu Ertragszwecken vermietet werden, sondern lediglich durch die Zusammenfassung vieler Coins nach PoS weitere Coins generiert werden.
Wäre ja irgendwie nicht so sinnig, zB Neo´s Haltefrist auf 10 Jahre zu verlängern, weil da Gas entweicht oder wegen eines Forks die ursprünglichen Coins zu 10 Jahren Haltefrist zu verdammen... Woraus ergibt sich die "Ertragsgenerierung"?
Ich wäre im Übrigen nicht verwundert, wenn das BMF sich dieses Themas annimmt und, da Coins ja nun umsatzsteuerlich konventionellen (gesetzlichen) Zahlungsmitteln gleichgesetzt werden, dies auch ertragsteuerlich umzusetzen. Dies könnte dann, sicher mit Klimmzügen in Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen münden, also § 20 Satz 1 Nr. 7 EStG.
Finde es übrigens klasse, dass ich, so schreibst Du ja, offenbar der Einzige bin, der das so sieht, ich hätte dann ja quasi ein Alleinstellungsmerkmal
. Allerdings bin ich nicht der Einzige, der Mitarbeiter der OFD Münster, der für die §§ 22 und 23 EStG zuständig ist, sieht das genauso.
Du könntest ja zur Abgrenzung einmal den sogenannten "Container-Erlass" googln, darin ist sehr gut beschrieben, was der Gesetzgeber mit Erträge erzielen und Verlängerung der Haltefrist meint.