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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 114. (Read 1135486 times)

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February 25, 2018, 01:29:56 PM
@Kryptotaxpert

Das bezog sich allein auf den Anfangspost dieses Threads, der eben unter anderen die Korrektur von twbt beinhalten sollte, so wie das ändern der der Haltedauer der POS Coins.

Zitat auf Post der Starseite:

Haltefrist beim Lending
Auf manchen Börsen kann man seine Bitcoins gegen Zinsen verleihen. Erhält man diese Zinsen im ersten Jahr nach der Anschaffung der Bitcoins, verlängert sich die Haltefrist auf 10 Jahre.

Haltefrist bei Altcoins mit POS o.ä.
Die Haltefrist von Coins mit Dividenden oder Zinsen jeder Art verlängert sich auf 10 Jahre, wenn im ersten Jahr nach der Anschaffung eine solche Dividende ausgeschüttet wurde.
https://bitcointalksearch.org/topic/m.19673755

Mal schauen ob qwk darauf reagiert...
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February 25, 2018, 12:39:13 PM
Ich hab' auch nicht im Blick, ob das schon mal im Thread oder anderswo angesprochen wurde.

Wurde es:

Du kannst bei Bitcoin die Bewegung der einzelnen Coins nachvollziehen. FIFO oder LIFO ist unerheblich solange du entsprechend Buch führst (z.B. TX IDs dokumentieren) kannst du im Zweifel nachweisen welche Coins exakt Du nach wieviel Haltezeit bewegt hast. Voraussetzung für den Nachweis ist natürlich das du über eine Wallet verfügst bei der Du die privaten Schlüssel kontrolierst. Also kein Service und keine Börse.

Jede Bewegung der coins verletzt die Haltefrist. Der Zugang in Wallet1 und die Übertragung in Wallet2 führt zur Gewinn/Verlustrealisierung.

Da muss ich leider widersprechen. Die Bewegung eines Coins alleine ist keine Realisierung und damit keine Verletzung der Haltefrist. Es ist schlichtweg egal, auf welcher Adresse ich meine BTCs speichere, bzw. mit welchem Wallet ich darauf noch zugreife.

Eine steuerlich relevante Realisierung findet nur statt, wenn ich einen Coin (z.B. BTC) in ein anderes "Wirtschaftsgut" umtausche ( Waves, Schweinehälften, Euro usw.)

Im vorgenannten Beispiel wäre das Traden ein typischer Realisierungsakt. Das Speichern in einem zweiten Wallet typischer Weise nicht.

Im vorliegenden Beispiel spielt LIFO und FIFO auch keine Rolle. Das wäre nur der Fall, wenn Du von einem Wallet aus tradest und "sparst".

Quote
LIFO oder FIFO sind bei coins im Privatvermögen wahlweise erlaubt. Das spätere Hoppen nicht.

Zutreffend, auch die Aussage von shorena. Nur sollte man vorher sein langfristiges (!) Anlageverhalten überdenken. Sonst verschenkt man extrem viel Steuersparpotential. LiFo ist nicht die gesetzliche Fiktion, daher muss man hier Layer bilden.

Interessant, dass Herr Quermann nicht zum ersten Mal dabei auffällt, recht eigenwillige Ansichten zum Thema Steuern und Bitcoins zu verbreiten.

Sollte daran Bedarf bestehen, weitere Aussagen von Herrn Kollegen Quermann, den ich überaus schätze, oder Aussagen anderer Quellen, mit fachlichen, mittels Zitation von einschlägigen §§, Kommentaren oder Rechtsprechung nachprüfbaren Aussagen zu "belegen", bitte ich um entsprechende Fragen, die ich selbstverständlich gerne umfassend beantworten werde.

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February 25, 2018, 12:28:29 PM
Abgesehen davon, dass es zur Zeit keinen echten steuerrechtlichen Ansatzpunkt zur Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre gibt, müsste Mucke12 doch bitte den Quote ändern, da steht davon nämlich nix...

@twbt

danke für Deine Expertise, du hast meine Meinung ja im 2. Teil bestätigt, grundsätzlich kann ETH "smart contracts" jedoch die Umsetzung ins 3D halte ich insbesondere bei sehr variablen Bedingungen für derzeit nicht umsetzbar.

Danke fürs "Dreibandspielen", ich bin nur auf die Antwort gespannt, da ich doch noch keine konkrete Frage gestellt habe...

Kommt mir hier wie "stille Post" vor.

Mich dürstet nach persönlichem Austausch, meine Kontaktdaten sind bekannt.

War übrigens ein geiler Tag, ein aus meiner Sicht funktionierendes Steuersparmodell erkannt (dank deiner trefflichen aussage twbt hinsichtlich des Poolminings) und einem Hinweis von "Münzpräger" die mir eine schlichte kleine Idee um Ohren gehauen hat, auf die ich ohne seine Art der Fragestellung nicht gekommen wäre (ich kam mir vor wie "beam me up Scotty", als etwas älterer Herr werden Zeitreisen ja auch, zumindest was den zeitlichen Rahmen angeht, etwas einfacher und mir viel schlichtweg ins Gesicht, wie in den 70er und 80er Jahren Steuersparmodelle und wirtschaftliche Konstruktionen rechtssicher gestrickt wurden (bis heute rechtssicher, ich spreche nicht von unrealistischen Mietversprechungen oder dergleichem die am Ende in steuerlicher Liebhaberei endeten und die Anleger haben bluten lassen "Bauherrenmodell" als Stichwort - man kann auch von der Folge "Gier - Dummheit - Geld verschenken" sprechen).

In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag, ich stelle gerade fest, dass ich so etwas vom "normalen" Leben abdrifte, da ich es seit heute Morgen um 9 nicht geschafft habe, aus dem Morgenmantel zu steigen und das Leben jenseits der Kryptowelt zu betrachten, dabei hatten wir ja echt schönes Wetter...

Egal, morgen scheint die Sonne wieder (und mein Freund Gregor, der die Datenbankanwendung fast fertig hat, baut mir jetzt ne Homepage... Ich bin Herrn Kollegen Quermann mittlerweile wirklich dankbar für die Hinweise auf meine Unprofessionalität, gestern kam übrigens meine Tante zu Besuch und hat mir Rumkugeln mitgebracht.

Stay tuned


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February 25, 2018, 11:35:27 AM
@qwk: Aus den Ausführungen oben ergibt sich mE eine Anpassungsnotwendigkeit für den Abschnitt zu FIFO / LIFO:

FIFO / LIFO und die Haltefrist
Für die Berechnung der Haltefrist kann es wichtig sein, zu klären, welchen Bitcoin man zuerst erworben und welchen man zuerst verkauft hat. Dafür gibt es grundsätzlich die beiden Verfahren FIFO und LIFO.

Beide Verfahren stellen Verbrauchsfolgefiktionen dar in Ermangelung der Möglichkeit, die tatsächliche Verbrauchsfolge zu ermitteln. Handelt man aber streng nach dem ... ich nenne es mal ... Shorena-Verfahren, dann kann man die tatsächliche Verbrauchsfolge eindeutig bestimmen. Mit Electrum 3.1 steht einem offensichtlich auch ein geeignetes Tool zur Verfügung, die entsprechenden Preisdifferenzen zu ermitteln und für die Steuererklärung aufzubereiten. Natürlich immer vorausgesetzt, man handelt dann nicht an einer Exchange mit den transferierten Coins wild gegen Fiat / Altcoins. Aber auch dann, wenn man das tut, hat man eine konkrete Einstiegsbewertung für die transferierten Trade-Coins.

Vlt. kannst Du das beizeiten ergänzen, dass FIFO/LIFO als Ausweichverfahren eigentlich nur dann eine Rolle spielen, wenn man die tatsächliche Verbrauchsreihenfolge nicht ermitteln kann / will. So würde ich das zumindest nach der Beschäftigung mit dem Thema sehen.

Nicht nur das wäre zu ändern. Auch die Verlängerung der Haltefrist von POS-Coin auf 10 Jahres ist so nicht korrekt.
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February 25, 2018, 11:17:15 AM
@ TG87

leider stimmt von dem was Du gequotet hast schlichtweg nix - Kostenbasis von "0", da wird Klaus ja sogar wach..., airdrops bei zugang versteuern,, ich frag mich wie das gehen soll und als was, schenkung (geht nicht, dies erfordert wieder die Rahmenbedingung "unter lebenden" (Die Blockchain lebt, hurra) und spekulatiusfrist kann man auch vergessen, siehe oben.

Und nein, da gibt es nichts auszusuchen, du kannst den airdrop aber sofort verkaufen und zurückkaufen (wash trading), dann haste Anschaffungskosten und bei Verkauf nach einem jahr keinen steuerpflichtigen tatbestand erfüllt).


Danke, aber in meiner Gewinn/Verlust Aufstellung für die Steuererklärung trage ich doch bei Anschaffungskosten (Für Coins die ich als airdrop erhalten habe) 0 ein ?

Das ist richtig, leider darfst Du dann den steuerfreien Verkauf nach einem Jahr dann aber getrost vergessen, ist leider so.
sr. member
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February 25, 2018, 09:51:16 AM
@ TG87

leider stimmt von dem was Du gequotet hast schlichtweg nix - Kostenbasis von "0", da wird Klaus ja sogar wach..., airdrops bei zugang versteuern,, ich frag mich wie das gehen soll und als was, schenkung (geht nicht, dies erfordert wieder die Rahmenbedingung "unter lebenden" (Die Blockchain lebt, hurra) und spekulatiusfrist kann man auch vergessen, siehe oben.

Und nein, da gibt es nichts auszusuchen, du kannst den airdrop aber sofort verkaufen und zurückkaufen (wash trading), dann haste Anschaffungskosten und bei Verkauf nach einem jahr keinen steuerpflichtigen tatbestand erfüllt).


Danke, aber in meiner Gewinn/Verlust Aufstellung für die Steuererklärung trage ich doch bei Anschaffungskosten (Für Coins die ich als airdrop erhalten habe) 0 ein ?
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February 25, 2018, 09:35:59 AM
@ TG87

leider stimmt von dem was Du gequotet hast schlichtweg nix - Kostenbasis von "0", da wird Klaus ja sogar wach..., airdrops bei zugang versteuern,, ich frag mich wie das gehen soll und als was, schenkung (geht nicht, dies erfordert wieder die Rahmenbedingung "unter lebenden" (Die Blockchain lebt, hurra) und spekulatiusfrist kann man auch vergessen, siehe oben.

Und nein, da gibt es nichts auszusuchen, du kannst den airdrop aber sofort verkaufen und zurückkaufen (wash trading), dann haste Anschaffungskosten und bei Verkauf nach einem jahr keinen steuerpflichtigen tatbestand erfüllt).

@ twbt

Mir ist früh aufgefallen, dass offenbar Bestände von Coins immer als gesamtbestand gewertet wurden und zwar ohne dass irgendeinem aufgefallen ist, dass der goldbarren im dachgeschoss, den ich 2005 gekauft habe einen ganz anderen Wertzuwachs hat, als der im Keller, den ich 1936 schnell geschnappt habe, weil inflation drohte... spätestens jetzt müsste es klar werden, warum die Anwendung von FiFo auf Coins, die getrennt liegen völlig an dem vorbeigeht, wozu verbrauchsfolgeverfahren genutzt werden, nämlich möglichst nah an den echten Wert eines Bestandes zu kommen...

ich hatte eine technische Frage zu der Blockchain bzw. ob etwas damit möglich ist, die hab ich dir per pn geschickt.


ich hab n echt wichtigen Grund, nach nem java programmierer zu fahnden..., falls also einer einen kennt.
sr. member
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February 25, 2018, 09:21:01 AM
@kryptotaxpert

Will ich ja auch aber halt nicht mit dem Wert den sie bei Eingang hatten. Z.b würde dann bei byteball für 2017 eine hohe 5 stellige Summe stehen obwohl ich ja noch nichts verkauft habe.

Also möchte ich die kosten Basis auf 0 setzen und erst wenn ich verkaufe den realen Gewinn versteuern.

Was aber so nicht empfohlen wird, weil das Finanzamt das wahrscheinlich nicht anerkennt. Bei Byteball musst du den Airdrop sobald du ihn bekommst als Einkommen versteuern und wenn du ihn innerhalb der Spekulationsfrist verkaufst nochmal versteuern.

Hat man da als steuerpflichtiger die Wahl wie man die airdrops versteuern will oder gibt es nur den einen richtigen Weg?
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February 25, 2018, 09:08:48 AM
...genau diese Aussage kann Klaus niemals tätigen... Depottrennung führt nämlich zur Einzelbewertung, heißt, ich habe auf 5 verschiedenen Wallets 5 mal den gleichen Coin und kann jedem dieser Coins ohne große technische "Klimmzüge" den genauen Wert zuordnen... Damit würde klaüs nur müde nicken und gäbe sich zufrieden Wink

Na, dann sind wir doch wieder beieinander. Ich hatte ja oben geschrieben, dass man bei Verwendung des genannten Verfahrens einfach eine Transaktionliste aus Electrum heraus erstellen kann. In der kommenden Version sogar mit konkreten Anschaffungs- und Veräußerungspreisen. Ich ziehe mir also meine Liste - und erzähle dem Klaus nichts von Transaktionen und UTXOs usw., sondern sage schlicht und einfach: Klaus, jede Adresse ist ein Depot. Das siehst Du daran, dass es für jede eine eigene Kontonummer (die Adresse) gibt. Hier haste also meine Depotauszüge. Wink

Für die FAQ ist mE vor allem wichtig: Man sollte Ausführungen zur Möglichkeit der Depottrennung aufnehmen. Aktuell beziehen sich die Aussagen zu FIFO/LIFO immer auf den Gesamtbestand. Im Threadverlauf ging's ja sogar schon recht früh genau um diese Frage: https://bitcointalksearch.org/topic/m.19733613
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February 25, 2018, 08:42:09 AM
Nein, eben nicht, dazu benötigt man Anschaffungskosten von > 0,nix (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) Ergänzend bemerke ich hierzu, dass der Begriff Anschaffung immer einen Vorgang mit einer Leistung bezeichnet, diese Leistung kann in der Hingabe von Geld, geldwerten Wirtschaftsgütern (Tausch) oder einer geldwerten Leistung (hier wird eine enge Auslegung angewandt) bestehen.

Würde die Teilnahme an einer Signaturkampagne in diesem Forum die engen Kriterien der geldwerten Leistung erfüllen? Im Rahmen dieser Kampagne trägt man etwa eine Signatur eines bestimmtem Projekts und muss wöchentlich eine bestimmte Anzahl an möglichst guten Posts im Forum verfassen, um so das Projekt bekannt zu machen. Im Gegenzug werden Bitcoins oder Altcoins ausgezahlt.

Du Umdieeckedenker^^. soll ich jetzt einfach, vermutlich "nein" sagen? Im privatbereich wirst Du wohl keinen davon überzeugen können, dass Deine leistung mit sogenannten Herstellungskosten verbunden ist, da kommst Du ja auch nicht hin, bist ja privat, im gewerblichen könntest Du zwar den Klimmzug versuchen, da hängt aber n müder Klaus an deinen Füßen und erschwert das über die Stange kommen...

Ich könnte jetzt aber als Eineeckeweiterdenker auf ne interessante Idee kommen, die dieses "Prob" lösen könnte, dass ist aber wieder etwas, was nicht so unbedingt in den öffentlichen Bereich passt. Nicht wegen "ich mach hier mal auf heimlich und hab was zu verstecken", sondern weil es mittels eines "Kniffs" eine steuerliche Umgehungsmöglichkeit erschließen könnte und diese öffentlich zu machen, bevor sie wirksam würde, hat uU wieder ein Diskussionspotential in sich, was ich weder hier noch sonstwo nochmal mitmachen möchte. ich muss etwas effizienter mit meiner Zeit umgehen und darf nicht vergessen, nebenbei eine alte italienische Automarke einzusammeln.

Sind das alles Reflinks? Darf ich das auch?
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February 25, 2018, 08:31:27 AM

Von der Depot-Trennung kamen wir ja genau. Nur hantierst Du dann eben mit einer beliebig hohen Anzahl an Wallets - das macht die Sachen nicht übersichtlicher und letztlich technisch deutlich schwerer zu dokumentieren. Und dann kommt eben Klaus vom Finanzamt und sagt: Depottrennung? Akzeptieren wir nicht. FIFO gilt für den Gesamtbestand.

[/quote]

...genau diese Aussage kann Klaus niemals tätigen... Depottrennung führt nämlich zur Einzelbewertung, heißt, ich habe auf 5 verschiedenen Wallets 5 mal den gleichen Coin und kann jedem dieser Coins ohne große technische "Klimmzüge" den genauen Wert zuordnen... Damit würde klaüs nur müde nicken und gäbe sich zufrieden Wink
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February 25, 2018, 08:23:59 AM
Nein, eben nicht, dazu benötigt man Anschaffungskosten von > 0,nix (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) Ergänzend bemerke ich hierzu, dass der Begriff Anschaffung immer einen Vorgang mit einer Leistung bezeichnet, diese Leistung kann in der Hingabe von Geld, geldwerten Wirtschaftsgütern (Tausch) oder einer geldwerten Leistung (hier wird eine enge Auslegung angewandt) bestehen.

Würde die Teilnahme an einer Signaturkampagne in diesem Forum die engen Kriterien der geldwerten Leistung erfüllen? Im Rahmen dieser Kampagne trägt man etwa eine Signatur eines bestimmtem Projekts und muss wöchentlich eine bestimmte Anzahl an möglichst guten Posts im Forum verfassen, um so das Projekt bekannt zu machen. Im Gegenzug werden Bitcoins oder Altcoins ausgezahlt.
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February 25, 2018, 08:13:51 AM
Ich sagte nicht, dass die Transaktionen nicht einzeln belegbar sind, dass ist klar, ich sagte, dass die Finanzverwaltung sich nicht mit 100en von Aktenordnern rumplagen wird wenn Intensivtrader ihre Einzelnachweise anbringen. Technische Umsetzbarkeit bedeutet für die FinVerw noch lange nicht, dass dies auch so umgesetzt bei der Veranlagung umgesetzt wird. Ich sag mal ganz frech, dass eine gute Strategie immer die Handlungsalternativen des gegenübers mit einbezieht und auch im worst case das Ziel errecht.

Stimme ich zu. Ich halte aber den (häufig) planfreien Intensivtrader bewusst aus meinen Überlegungen raus. Der hat sicherlich (zumeist) ebenso hohen Dokumentations- wie Beratungsbedarf.

Um auf Dein Beispiel einzugehen, um genau das von Dir ungewünschte Ergebnis zu verhindern müsste er schlicht die älteren 0,5 BTC umparken, es ist definitiv mehr als ungeschickt, auf einer Exchange Coins rumliegen zu haben, die man hodln will, eigentlich die erste Regel bei gemischten Tradingstrategien ist, diese auf ne "paperwallet" zu packen, Depottrennung heißt Wallettrennung, dass da manche das FiFo querbeet über alle Wallets/Exchanges anwenden (darunter auch eine Software) heißt für mich nichts anderes, als dass sie FiFo nicht verstanden haben. Ich kann Dir mit FiFo sämtliche gewünschten Ziele abdecken und brauche dafür maximal einen Zwischenschritt.

Von der Depot-Trennung kamen wir ja genau. Nur hantierst Du dann eben mit einer beliebig hohen Anzahl an Wallets - das macht die Sachen nicht übersichtlicher und letztlich technisch deutlich schwerer zu dokumentieren. Und dann kommt eben Klaus vom Finanzamt und sagt: Depottrennung? Akzeptieren wir nicht. FIFO gilt für den Gesamtbestand.

(Ich suche übrigens grad noch nach nem guten Programmierer für webanwendungen, die Datenbankanwendung ist schon ganz gut vorne, hast Du da nen Kontakt?)

Programmierer in dem Bereich sind schwer zu bekommen. Und gute noch viel schwerer, insbesondere, wenn es dann auch noch um Finanzdinge geht.
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February 25, 2018, 08:05:59 AM
Es gibt bei der Buchhaltung so einen allgemeinen Grundsatz, dass ein sachkundiger fremder dritte sich in angemessener Zeit einen ausreichenden Überblick verschaffen können muss.

Die Sachkunde ist hier keine Raketenwissenschaft. Nehmen wir mal eine beliebige Transaktion aus einem vor einigen Minuten geminten Block: d999c200aebb257281b4bf00bf446999e18cec984f7e17f375315a96bc66cec9

Nehmen wir an, mit dieser Transaktion hat jemand die übermittelten 0,5 BTC angeschafft gegen entsprechende Fiatzahlung. Und nehmen wir an, er hat dafür 4.700 EUR bezahlt. Dann habe ich für diesen Eingang in meinem Wallet einen klar definierten Anschaffungspreis. Wie man in der TX-Historie sehen kann, sind die 0,5 BTC sofort weitertransferiert worden: 8f98e0ce45055ad01ceebe33941de21ed44175a7e1206646ed886f0115935da0. Nehmen wir nun an, der Käufer hat damit drei Rechnungen bezahlt und die gezeigten 0,33630213 BTC an eine Exchange geschickt. Dann hat er für das nun folgende Handeln einen konkreten Anschaffungspreis, der allen weiteren Trades exakt zugrundegelegt werden kann.

Ich verstehe auch nicht wirklich die Aufregung, mittels richtig angewandtem FiFo kann ich am einfachsten und ohne lange Dokumentationsnotwendigkeit doch jedes Ziel erreichen, vorausgesetzt, man macht es richtig.

Kann ich eben nicht. Wenn man zu FIFO genötigt ist, dann entgehen einem zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Bleiben wir beim vorherigen Beispiel. Sagen wir, der Käufer der 0,5 BTC hat vor zehn Monaten seine ersten Bitcoins gekauft. Und sagen wir, das waren auch 0,5 BTC. Damals hat er dafür sagen wir 600 EUR bezahlt. Der Käufer will nun Ether auf der Exchange kaufen, wohin er die 0,5 BTC transferiert hat. Er geht davon aus, der Ether-Preis wird explodieren - und darum will er das jetzt sofort machen. Wenn FIFO gilt, dann muss er fiktiv seine 0,5 BTC nehmen, die er vor zehn Monaten gekauft hat. Und damit fällt beim Tausch gegen Ether ein Gewinn von 4.100 EUR an. Wenn er aber die 0,5 BTC von heute frei wählen kann zum Transfer (was er ja gemacht hat mit der zweiten TX von oben), dann fällt keine Steuer an. Er tauscht BTC im Anschaffungswert von 4.700 unmittelbar nach Anschaffung gegen Ether zum Anschaffungswert von ebenfalls 4.700 EUR. Selbiges kann er ja auch erreichen, wenn er - in diesem einfachen Beispiel - LIFO verwendet. Aber, gehen wir einen Schritt weiter: Der Käufer hat auch im Dezember 0,5 BTC gekauft. Zum Anschaffungspreis von 8.000 EUR. Nimmt er nun genau und nachweisbar diese für den heutigen Ether-Kauf, dann realisiert er einen Verlust von 3.300 EUR.

Wie Du siehst: Ich habe damit völlig andere und klar nachweisbare Gestaltungsmöglichkeiten. Ich werde nicht dazu gezwungen, eine Fiktion zu verwenden, wenn es um die konkrete Bewertung der verschiedenen Tauschhandlungen geht.

Macht ja bei einem gedachten großen Haufen, bei dem immer was dazukommt (Li) und abgeht (Fo) auch Sinn, der bauer nimmt ja die kartoffeln vom rand weg und baggert sich nicht bis zum Ende des Haufens durch.

Wie gesagt: der Vergleich mit den Kartoffeln ist nicht zielführend. Auch nicht der Vergleich mit Devisen- und Aktiendepots. Ich kann eben - um im Bild zu bleiben - als Bitcoin-Bauer jeden einzelnen Kartoffel-Transfer exakt belegen und ich muss nicht mit dem Bagger in meinem Wallet einzelne Kartoffeln rausschaufeln, sondern kann gezielt und nachvollziehbar dokumentiert exakt jede einzelne Kartoffel adressieren und auf den Markt tragen.

Ich sagte nicht, dass die Transaktionen nicht einzeln belegbar sind, dass ist klar, ich sagte, dass die Finanzverwaltung sich nicht mit 100en von Aktenordnern rumplagen wird wenn Intensivtrader ihre Einzelnachweise anbringen. Technische Umsetzbarkeit bedeutet für die FinVerw noch lange nicht, dass dies auch so umgesetzt bei der Veranlagung umgesetzt wird. Ich sag mal ganz frech, dass eine gute Strategie immer die Handlungsalternativen des gegenübers mit einbezieht und auch im worst case das Ziel errecht.

Um auf Dein Beispiel einzugehen, um genau das von Dir ungewünschte Ergebnis zu verhindern müsste er schlicht die älteren 0,5 BTC umparken, es ist definitiv mehr als ungeschickt, auf einer Exchange Coins rumliegen zu haben, die man hodln will, eigentlich die erste Regel bei gemischten Tradingstrategien ist, diese auf ne "paperwallet" zu packen, Depottrennung heißt Wallettrennung, dass da manche das FiFo querbeet über alle Wallets/Exchanges anwenden (darunter auch eine Software) heißt für mich nichts anderes, als dass sie FiFo nicht verstanden haben. Ich kann Dir mit FiFo sämtliche gewünschten Ziele abdecken und brauche dafür maximal einen Zwischenschritt.

Viele wünschen sich LiFo weil es ja angeblich einfacher zu handhaben wäre, haben aber wohl nicht verstanden, dass da erst der gesamte bestand verkauft werden muss um an die steuerfrei veräußerbaren Coins zu kommen, es sei denn: wieder Depottrennung, also kein besonderer Unterschied...

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February 25, 2018, 07:40:10 AM
Es gibt bei der Buchhaltung so einen allgemeinen Grundsatz, dass ein sachkundiger fremder dritte sich in angemessener Zeit einen ausreichenden Überblick verschaffen können muss.

Die Sachkunde ist hier keine Raketenwissenschaft. Nehmen wir mal eine beliebige Transaktion aus einem vor einigen Minuten geminten Block: d999c200aebb257281b4bf00bf446999e18cec984f7e17f375315a96bc66cec9

Nehmen wir an, mit dieser Transaktion hat jemand die übermittelten 0,5 BTC angeschafft gegen entsprechende Fiatzahlung. Und nehmen wir an, er hat dafür 4.700 EUR bezahlt. Dann habe ich für diesen Eingang in meinem Wallet einen klar definierten Anschaffungspreis. Wie man in der TX-Historie sehen kann, sind die 0,5 BTC sofort weitertransferiert worden: 8f98e0ce45055ad01ceebe33941de21ed44175a7e1206646ed886f0115935da0. Nehmen wir nun an, der Käufer hat damit drei Rechnungen bezahlt und die gezeigten 0,33630213 BTC an eine Exchange geschickt. Dann hat er für das nun folgende Handeln einen konkreten Anschaffungspreis, der allen weiteren Trades exakt zugrundegelegt werden kann.

Ich verstehe auch nicht wirklich die Aufregung, mittels richtig angewandtem FiFo kann ich am einfachsten und ohne lange Dokumentationsnotwendigkeit doch jedes Ziel erreichen, vorausgesetzt, man macht es richtig.

Kann ich eben nicht. Wenn man zu FIFO genötigt ist, dann entgehen einem zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Bleiben wir beim vorherigen Beispiel. Sagen wir, der Käufer der 0,5 BTC hat vor zehn Monaten seine ersten Bitcoins gekauft. Und sagen wir, das waren auch 0,5 BTC. Damals hat er dafür sagen wir 600 EUR bezahlt. Der Käufer will nun Ether auf der Exchange kaufen, wohin er die 0,5 BTC transferiert hat (lassen wir die drei Rechnungen mal weg, wäre steuerlich ja das gleiche). Er geht davon aus, der Ether-Preis wird explodieren - und darum will er das jetzt sofort machen. Wenn FIFO gilt, dann muss er fiktiv seine 0,5 BTC nehmen, die er vor zehn Monaten gekauft hat. Und damit fällt beim Tausch gegen Ether ein Gewinn von 4.100 EUR an. Wenn er aber die 0,5 BTC von heute frei wählen kann zum Transfer (was er ja gemacht hat mit der zweiten TX von oben), dann fällt keine Steuer an. Er tauscht BTC im Anschaffungswert von 4.700 unmittelbar nach Anschaffung gegen Ether zum Anschaffungswert von ebenfalls 4.700 EUR. Selbiges kann er ja auch erreichen, wenn er - in diesem einfachen Beispiel - LIFO verwendet. Aber, gehen wir einen Schritt weiter: Der Käufer hat auch im Dezember 0,5 BTC gekauft. Zum Anschaffungspreis von 8.000 EUR. Nimmt er nun genau und nachweisbar diese für den heutigen Ether-Kauf, dann realisiert er einen Verlust von 3.300 EUR.

Wie Du siehst: Ich habe damit völlig andere und klar nachweisbare Gestaltungsmöglichkeiten. Ich werde nicht dazu gezwungen, eine Fiktion zu verwenden, wenn es um die konkrete Bewertung der verschiedenen Tauschhandlungen geht.

Macht ja bei einem gedachten großen Haufen, bei dem immer was dazukommt (Li) und abgeht (Fo) auch Sinn, der bauer nimmt ja die kartoffeln vom rand weg und baggert sich nicht bis zum Ende des Haufens durch.

Wie gesagt: der Vergleich mit den Kartoffeln ist nicht zielführend. Auch nicht der Vergleich mit Devisen- und Aktiendepots. Ich kann eben - um im Bild zu bleiben - als Bitcoin-Bauer jeden einzelnen Kartoffel-Transfer exakt belegen und ich muss nicht mit dem Bagger in meinem Wallet einzelne Kartoffeln rausschaufeln, sondern kann gezielt und nachvollziehbar dokumentiert exakt jede einzelne Kartoffel adressieren und auf den Markt tragen.
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February 25, 2018, 07:07:06 AM
Nein, eben nicht, dazu benötigt man Anschaffungskosten von > 0,nix (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) Ergänzend bemerke ich hierzu, dass der Begriff Anschaffung immer einen Vorgang mit einer Leistung bezeichnet, diese Leistung kann in der Hingabe von Geld, geldwerten Wirtschaftsgütern (Tausch) oder einer geldwerten Leistung (hier wird eine enge Auslegung angewandt) bestehen.
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February 25, 2018, 06:47:38 AM
Habe ich das richtig verstanden das es möglich ist airdrops und Rewards für das voten von delegates mit einer kosten Basis von 0 anzugeben und erst bei Verkauf zu versteuern?

Ich drösel das mal etwas auf:

als privater ist es etwas problematisch, für gewerbliche wohl auch, "klicken" einen Wert beizulegen, der dann als Aufwand anerkannt würde. Im steuerdschungel wirst Du übrigens nirgendwo eine kostenbasis von "0" finden, das geht eher so in den Bereich der theoretischen Physik.

Ein kostenansatz von "0" ist das, was jeder durchschnittsbegabte daraus erkennt, es hat nichts gekostet, damit habe ich keine anschaffungskosten (bitte klimmzüge in Turnhallen verlegen)

Die aktuelle steuerliche Einordnung dieser "für Lau bekommenen immateriellen Wirtschaftsgüter, die seit neuester Erkenntnis in der verwendung den konventionellen (gesetzlichen) Zahlungsmitteln gleichgestellt werden", wäre somit der § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG - unglücklicherweise steht im Gesetz allerdings die Formulierung "gelegentlich", aber was ist gelegentlich... dürfte anpassbar sein.

Aus dieser Sichtweise spielt es somit keine Rolle, ob du die erhaltenen "Airdrops/Rewards" am Tag des Erhalts, eine Woche später oder zum geburtstag von Klaus Istmüdeheute in 15 jahren veräusserst, da Du in Ermangelung von Anschaffungskosten nicht die Voraussetzungen des § 23 EStG erfüllst.

Es spielt somit insgesamt keine Rolle, wie du die Dinger bewerten würdest. Abgesehen davon kommst du als privatperson ja auch nicht in die §§ 5 und 6 EStG und § 256 HGB, dort steht allerdings nix anderes, als dass selbsterschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen mit "0" und im Umlaufvermögen mit den Herstellungskosten (zB darf eine Softwarebude ihre selbsterstellte Software, die sie verkaufen will, mit Herstellungskosten bewerten, wenn es eine Software ist, die sie nur für sich selber nutzt allerdings nicht).

Für Wertpapiere gelten noch strengere Vorschriften in Form des Realisationsprinzips, hast Du für "nüsse" ein Wertpapier bekommen, musst Du es erst verkaufen, um den wert zu realisieren... aber das führt hier wohl zu weit...

Danke für deine Ausführung.
Erreichen besagte Coins deren Anschaffungskosten 0 sind auch die steuerfreiheit nach der Jahresfrist?
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February 25, 2018, 06:32:05 AM
@qwk: Aus den Ausführungen oben ergibt sich mE eine Anpassungsnotwendigkeit für den Abschnitt zu FIFO / LIFO:

FIFO / LIFO und die Haltefrist
Für die Berechnung der Haltefrist kann es wichtig sein, zu klären, welchen Bitcoin man zuerst erworben und welchen man zuerst verkauft hat. Dafür gibt es grundsätzlich die beiden Verfahren FIFO und LIFO.

Beide Verfahren stellen Verbrauchsfolgefiktionen dar in Ermangelung der Möglichkeit, die tatsächliche Verbrauchsfolge zu ermitteln. Handelt man aber streng nach dem ... ich nenne es mal ... Shorena-Verfahren, dann kann man die tatsächliche Verbrauchsfolge eindeutig bestimmen. Mit Electrum 3.1 steht einem offensichtlich auch ein geeignetes Tool zur Verfügung, die entsprechenden Preisdifferenzen zu ermitteln und für die Steuererklärung aufzubereiten. Natürlich immer vorausgesetzt, man handelt dann nicht an einer Exchange mit den transferierten Coins wild gegen Fiat / Altcoins. Aber auch dann, wenn man das tut, hat man eine konkrete Einstiegsbewertung für die transferierten Trade-Coins.

Vlt. kannst Du das beizeiten ergänzen, dass FIFO/LIFO als Ausweichverfahren eigentlich nur dann eine Rolle spielen, wenn man die tatsächliche Verbrauchsreihenfolge nicht ermitteln kann / will. So würde ich das zumindest nach der Beschäftigung mit dem Thema sehen.

Ich beziehe hier mal eindeutig Position:

Aus meiner Sicht ist im Privaten Bereich lediglich FiFo umsetzbar, eine Einzelbestimmung des getauschten Coins mittels adresse auf der Blockchain dürfte Finanzverwaltung und Gerichte überfordern und damit nicht anerkannt werden. Es gibt bei der Buchhaltung so einen allgemeinen Grundsatz, dass ein sachkundiger fremder dritte sich in angemessener Zeit einen ausreichenden Überblick verschaffen können muss.

Ich verstehe auch nicht wirklich die Aufregung, mittels richtig angewandtem FiFo kann ich am einfachsten und ohne lange Dokumentationsnotwendigkeit doch jedes Ziel erreichen, vorausgesetzt, man macht es richtig.


Und. jetzt bitte nicht erschrecken, für Steuerpflichtige, die Ihren Gewinn mittels Vermögensvergleich (also Bilanz § 5 EStG) erstellen, gilt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a EStG das LiFo oder das Durchschnittsverfahren und eben nicht das auch handelsrechtlich gültige FiFo verfahren. Macht ja bei einem gedachten großen Haufen, bei dem immer was dazukommt (Li) und abgeht (Fo) auch Sinn, der bauer nimmt ja die kartoffeln vom rand weg und baggert sich nicht bis zum Ende des Haufens durch.

Was aus meiner Sicht allerdings viel interessanter ist, ist die Umsetzung bestehender steuerlicher Regelungen auf Kryptos. betrachtet man die vielfältigen Varianten, die es ja so bislang nie gegeben hat und legt die Steuergesetze daneben, dann wird einem Sachkundigen schnell klar, was noch so alles passieren muss um das in den griff zu bekommen. Dem BMF habe ich dies übrigens anhand eines recht umfangreichen Fragenkatalogs anhand von Beispielen mitgeteilt, ich werde dies aber nicht in einer Gruppe oder Forum veröffentlichen, da geht es schon um recht tiefe details und warum sollte ich Kollege "Trittbrettfahrer" geistigen Beistand leisten, ich würde dies übrigens gerne, in welcher form auch immer, mit dem stempel meines geistigen Eigentums verknüpfen, da es hier teilweise tatsächlich um neue, noch nicht behandelte Themen geht, die eine Tragweite haben können, die noch nicht absehbar ist. Sorry.

twbt, du hast ja meine Nummer.
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February 25, 2018, 06:03:29 AM
@qwk: Aus den Ausführungen oben ergibt sich mE eine Anpassungsnotwendigkeit für den Abschnitt zu FIFO / LIFO:

FIFO / LIFO und die Haltefrist
Für die Berechnung der Haltefrist kann es wichtig sein, zu klären, welchen Bitcoin man zuerst erworben und welchen man zuerst verkauft hat. Dafür gibt es grundsätzlich die beiden Verfahren FIFO und LIFO.

Beide Verfahren stellen Verbrauchsfolgefiktionen dar in Ermangelung der Möglichkeit, die tatsächliche Verbrauchsfolge zu ermitteln. Handelt man aber streng nach dem ... ich nenne es mal ... Shorena-Verfahren, dann kann man die tatsächliche Verbrauchsfolge eindeutig bestimmen. Mit Electrum 3.1 steht einem offensichtlich auch ein geeignetes Tool zur Verfügung, die entsprechenden Preisdifferenzen zu ermitteln und für die Steuererklärung aufzubereiten. Natürlich immer vorausgesetzt, man handelt dann nicht an einer Exchange mit den transferierten Coins wild gegen Fiat / Altcoins. Aber auch dann, wenn man das tut, hat man eine konkrete Einstiegsbewertung für die transferierten Trade-Coins.

Vlt. kannst Du das beizeiten ergänzen, dass FIFO/LIFO als Ausweichverfahren eigentlich nur dann eine Rolle spielen, wenn man die tatsächliche Verbrauchsreihenfolge nicht ermitteln kann / will. So würde ich das zumindest nach der Beschäftigung mit dem Thema sehen.
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...Steuerberater können das!
February 25, 2018, 05:42:11 AM
Habe ich das richtig verstanden das es möglich ist airdrops und Rewards für das voten von delegates mit einer kosten Basis von 0 anzugeben und erst bei Verkauf zu versteuern?

Ich drösel das mal etwas auf:

als privater ist es etwas problematisch, für gewerbliche wohl auch, "klicken" einen Wert beizulegen, der dann als Aufwand anerkannt würde. Im steuerdschungel wirst Du übrigens nirgendwo eine kostenbasis von "0" finden, das geht eher so in den Bereich der theoretischen Physik.

Ein kostenansatz von "0" ist das, was jeder durchschnittsbegabte daraus erkennt, es hat nichts gekostet, damit habe ich keine anschaffungskosten (bitte klimmzüge in Turnhallen verlegen)

Die aktuelle steuerliche Einordnung dieser "für Lau bekommenen immateriellen Wirtschaftsgüter, die seit neuester Erkenntnis in der verwendung den konventionellen (gesetzlichen) Zahlungsmitteln gleichgestellt werden", wäre somit der § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG - unglücklicherweise steht im Gesetz allerdings die Formulierung "gelegentlich", aber was ist gelegentlich... dürfte anpassbar sein.

Aus dieser Sichtweise spielt es somit keine Rolle, ob du die erhaltenen "Airdrops/Rewards" am Tag des Erhalts, eine Woche später oder zum geburtstag von Klaus Istmüdeheute in 15 jahren veräusserst, da Du in Ermangelung von Anschaffungskosten nicht die Voraussetzungen des § 23 EStG erfüllst.

Es spielt somit insgesamt keine Rolle, wie du die Dinger bewerten würdest. Abgesehen davon kommst du als privatperson ja auch nicht in die §§ 5 und 6 EStG und § 256 HGB, dort steht allerdings nix anderes, als dass selbsterschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen mit "0" und im Umlaufvermögen mit den Herstellungskosten (zB darf eine Softwarebude ihre selbsterstellte Software, die sie verkaufen will, mit Herstellungskosten bewerten, wenn es eine Software ist, die sie nur für sich selber nutzt allerdings nicht).

Für Wertpapiere gelten noch strengere Vorschriften in Form des Realisationsprinzips, hast Du für "nüsse" ein Wertpapier bekommen, musst Du es erst verkaufen, um den wert zu realisieren... aber das führt hier wohl zu weit...
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