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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 113. (Read 1213658 times)

legendary
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February 27, 2018, 04:48:45 PM
hier gibts den open, low, high, close, damit lässt sich bestimmt ein brauchbares avg errechnen:
https://coinmarketcap.com/currencies/ethereum/historical-data/
newbie
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February 27, 2018, 04:43:00 PM
kurze Frage zum Umrechnen der Tradinggewinne in Euro.

Beispiel: ich trade einen beliebigen coin gegen ETH. Zu welchem Kurs wird der sich daraus ergebende Tradinggewinn in ETH nach Euro umgerechnet? Muss ich immer den zum genauen Zeitpunkt des Trades gültigen Eurokurs von ETH nehmen, oder reicht es aus, wenn der Tagesschlusskurs genommen wird? Ersteres wäre ja ein enormer Dokumentationsaufwand und ich wüsste nicht mal, wo ich im Nachhinein den genauen Kurs der jeweiligen Uhrzeit hernehmen sollte. Oder gibt es irgendwo die Möglichkeit den Tagesdurchschnittskurs abzulesen?
member
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February 27, 2018, 12:27:58 PM
wie verhält es sich eigentlich wenn ich bitcoins privat kaufe und wieder verkaufe. Also alles bar. Jedoch nicht gewerblich.

Wie sonst auch. Bar oder nicht macht keinen Unterschied.

aha und beim kauf/verkauf soll ich eine Rechnung verlangen oder wie?

nein, es genügt völlig, dass du es nachvollziehbar dokumentierst um deiner Steuerpflicht zu genügen Smiley
qwk
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Shitcoin Minimalist
February 27, 2018, 10:19:15 AM
Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink
Man kann ja auch einfach per Mail oder auch telefonisch um Verlängerung bitten. Bis Ende September ist meistens möglich. Dann braucht man auch nichts verschmerzen
Nur bis Ende September bringt dir nix, weil du da immer noch nicht die Verluste aus dem laufenden Jahr verrechnen kannst.
Du musst dich schon ins nächste Jahr "retten", damit du beide Erklärungen gleichzeitig abgibst.
Im Übrigen bekommst du mit Steuerberater auch eine Verlängerung bis Ende des Jahres. Das reicht dann eigentlich schon (fast) aus.
legendary
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February 27, 2018, 10:09:40 AM

Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink

Man kann ja auch einfach per Mail oder auch telefonisch um Verlängerung bitten. Bis Ende September ist meistens möglich. Dann braucht man auch nichts verschmerzen
Edit: Korrigiert aufgrund #1326
qwk
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Shitcoin Minimalist
February 27, 2018, 10:04:27 AM
"Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?
Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen. Dies stellt tatsächlich eine der gefährlichsten Steuerfallen im Bereich der Kryptowährungen dar."

Diesen Punkt von der Auflistung halte ich für kompletten Schwachsinn. Wieso soll man Steuern auf etwas zahlen das man noch nicht ausbezahlt hat?
Weil: isso. Tongue

Im Ernst, ich werde das wahrscheinlich in der nächsten Version der FAQ rot und fett hervorheben, weil es eben eine fiese Falle ist.

Glücklicherweise wird natürlich nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink

Ansonsten gibt's noch Möglichkeiten wie Stundung etc., also keine Angst, man entkommt dem Schuldturm schon irgendwie.
Aber auch wichtig: die Verluste im kommenden Jahr auch tatsächlich realisieren, wenn man da aus Versehen plötzlich die Haltefrist von einem Jahr überschreitet, hat man keinen Verlust mehr.
legendary
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February 27, 2018, 09:58:37 AM
ich habe gestern mit 2 finanzbeamten gesprochen und die sagten mir, es gab bis mitte 2017 die Anweisung, Crypto-Währungen als Umsatzsteuerfrei zu behandeln. Diese Anweisung wäre mitte 2017 widerrufen worden, da es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll (was ja den aktuellen entwicklungen entspricht).
Interessant ist, dass diese beiden in anderen Bundesländern als NRW arbeiten. Persönlich war mir nicht klar, dass dort auf Länderebene solche unterschiede herrschen. Ich dahcte immer, dass wäre bundesweit (im rahmen des ermessungspielraums) gleich.

@raetsch

Habe deinen interessanten Post leider erst jetzt gesehen, weil er hier leider zwischen einige Posts zu einer anderen Diskussion gerutscht ist. Ich quote deinen wichtigen Hinweis mal rüber in den Umsatzsteuerthread, dann können wir uns dort weiter unterhalten, ok?

kein problem.



Ich will nicht wissen wie viele Leute ohne es zu wissen Steuern bei Kryptowährungen hinterzogen haben.
Man sieht hier mal wieder wie weit das deutsche Gesetz hinterher hinkt und irgendwelche Gesetze zur Anwendung kommen, die dem Kryptomarkt nicht angepasst sind sondern ursprünglich für was ganz anderes gedacht waren.

Am verwirrendsten finde ich den Bereich des Tradings.

u.a. verfällt meine Frist, wenn ich z.b. mit Bitcoin Altcoins kaufe, diese dann ein Jahr liegen lasse und diese zurück in Bitcoin tausche? Also durch den Rücktausch in Bitcoin?
der rücktausch in btc ist steuerfrei, du musst dann die btc wieder 1 jahr liegen lassen um sie ebenfalls steuerfrei zu verkaufen (falls das die frage war)


"Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?
Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen. Dies stellt tatsächlich eine der gefährlichsten Steuerfallen im Bereich der Kryptowährungen dar."

Diesen Punkt von der Auflistung halte ich für kompletten Schwachsinn. Wieso soll man Steuern auf etwas zahlen das man noch nicht ausbezahlt hat?
Wenn ich 1000 € in Kryptowährungen stecke und es später alles auszahle und dafür 2000 € zahle, dann macht es doch Sinn nur für die 1000 € Gewinn Steuern zu zahlen und ob es zwischenzeitlich mal bei 10 000 € war spielt doch keine Rolle da mein Gewinn nur 1000 € zu dem Zeitpunkt an dem ich auszahle beträgt.



du hast nur einen Million gewinn gemacht, wenn du sie auch ausbezahlt hast. alles andere mag in deinem kopf ein gewinn sein, es geht aber um realisierte gewinne.
wenn du also altcoins im wert von 1mio € in btc getauscht hast und diese btc sehr stark im wert fallen, dann bist du allerdings in diese falle getappt (denn mit den altcoins hast du bereits einen gewinn realisiert).

ob das alles zeitgemäß ist, sei mal dahingestellt.

newbie
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February 27, 2018, 09:47:46 AM
Ich will nicht wissen wie viele Leute ohne es zu wissen Steuern bei Kryptowährungen hinterzogen haben.
Man sieht hier mal wieder wie weit das deutsche Gesetz hinterher hinkt und irgendwelche Gesetze zur Anwendung kommen, die dem Kryptomarkt nicht angepasst sind sondern ursprünglich für was ganz anderes gedacht waren.

Am verwirrendsten finde ich den Bereich des Tradings.

u.a. verfällt meine Frist, wenn ich z.b. mit Bitcoin Altcoins kaufe, diese dann ein Jahr liegen lasse und diese zurück in Bitcoin tausche? Also durch den Rücktausch in Bitcoin?


"Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?
Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen. Dies stellt tatsächlich eine der gefährlichsten Steuerfallen im Bereich der Kryptowährungen dar."

Diesen Punkt von der Auflistung halte ich für kompletten Schwachsinn. Wieso soll man Steuern auf etwas zahlen das man noch nicht ausbezahlt hat?
Wenn ich 1000 € in Kryptowährungen stecke und es später alles auszahle und dafür 2000 € zahle, dann macht es doch Sinn nur für die 1000 € Gewinn Steuern zu zahlen und ob es zwischenzeitlich mal bei 10 000 € war spielt doch keine Rolle da mein Gewinn nur 1000 € zu dem Zeitpunkt an dem ich auszahle beträgt.

newbie
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February 27, 2018, 09:10:44 AM
ich habe gestern mit 2 finanzbeamten gesprochen und die sagten mir, es gab bis mitte 2017 die Anweisung, Crypto-Währungen als Umsatzsteuerfrei zu behandeln. Diese Anweisung wäre mitte 2017 widerrufen worden, da es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll (was ja den aktuellen entwicklungen entspricht).
Interessant ist, dass diese beiden in anderen Bundesländern als NRW arbeiten. Persönlich war mir nicht klar, dass dort auf Länderebene solche unterschiede herrschen. Ich dahcte immer, dass wäre bundesweit (im rahmen des ermessungspielraums) gleich.

@raetsch

Habe deinen interessanten Post leider erst jetzt gesehen, weil er hier leider zwischen einige Posts zu einer anderen Diskussion gerutscht ist. Ich quote deinen wichtigen Hinweis mal rüber in den Umsatzsteuerthread, dann können wir uns dort weiter unterhalten, ok?
full member
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February 27, 2018, 08:49:14 AM
wie verhält es sich eigentlich wenn ich bitcoins privat kaufe und wieder verkaufe. Also alles bar. Jedoch nicht gewerblich.

Wie sonst auch. Bar oder nicht macht keinen Unterschied.

aha und beim kauf/verkauf soll ich eine Rechnung verlangen oder wie?
legendary
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February 27, 2018, 08:42:43 AM
ich habe eigentlich was anderes gesucht, bin dabei aber auf folgendes gestoßen:
Code:
Zinsen und sonstige Erträge wie Airdrops oder Voting, die durch den Verleih von Kryptogeld erwirtschaftet wurden, werden mit 25 % besteuert, sofern die Einnahmen (einschließlich anderer Zinseinnahmen) für Singles über 801 Euro pro Jahr (Verheiratete: 1.602 Euro) liegen

gefunden auf: https://www.hulacoins.de/investment/kryptowaehrungen-bitcoin-steuer-deutschland-oesterreich-schweiz-excel-cointrackingtool-fifo-lifo-freigrenze-steuerhinterziehung-mining/a-18


ich habe schon antworten einiger steuerlich bewandeter vor augen,, dennoch die Frage: wie kommt man hier auf die 25% (abgeltungssteuer?)?

edit:
hier mehr details:
Weiter kann es sein, dass man durch den Besitz bestimmter Kryptowährungen, z.B. Lisk, zu Abstimmungen (Voting) berechtigt ist und dadurch weitere Lisk-Coins eingenommen werden können.

1. Wie ist im Fall von Voting und Airdrops steuerlich vorzugehen?
Einnahmen aus ‚sonstigen Erträgen‘ durch Voting und Airdrops sind Zinseinnahmen ähnlich, sofern die Höhe der Erträge abhängig von der Anzahl der eigenen Coins ist. Steigt also das eigene Stimmgewicht mit der Höhe der Einlage und damit auch die ausgeschütteten neuen Coins, so werden Kapitalerträge erwirtschaftet. Auf diese Erträge ist die Kapitalertragsteuer (= Abgeltungssteuer) in Höhe von 25 Prozent der Einnahmen zu entrichten.

2. Wie ist im Fall vom Claimen neuer Altcoins steuerlich vorzugehen?
Einen anderen Weg geht etwa NEO (hier unser Test ): Hier kann mit den eigenen NEO-Coins der weitere Altcoin NEOGas generiert werden. Wie bei Voting und Airdrops handelt es sich trotz des technischen Ansatzes nicht um klassisches Mining (Betreiben einer Fullnode), sondern um Claimen. Dabei wird NEOGas als erwirtschafteter Kapitalertrag angesehen, der wiederum mit 25 % Kapitalertragssteuer belegt ist.

Nicht vergessen:
Auch durch ‚sonstige Erträge‘ jenseits von Zinsen erhöht sich die Dauer bis zur Steuerfreiheit auf Gewinne auf 10 Jahre.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich stets, einen professionellen Steuerberater zu konsultieren!
legendary
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February 27, 2018, 05:49:17 AM
Zu POS und Co.: Es geht doch um diesen Satz im §23 EStg:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre
In Verbindung mit Satz 1:
Quote
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt

Ich wäre ja auch dafür, dass es keine Haltefristverlängerung gibt, kann aber leider so nichts finden. Bei POS werden Einkünfte erzielt. Oder was sind die "Zinsen, Rewards etc." denn sonst? Ich habe durch den Erhalt einen wirtschaftlichen Vorteil und an dem will das FA auch dran teilhaben. Die werden schon Möglichkeiten finden.

Das einzige, was man als Diskussionen anstreben könnte, wäre: Wie ist "Anschaffung" definiert?



Du kriegst die Coins für das Ausführen der Netzwerkaufgabe. Die Coins selber sind nur eine Art Befähigungszertifikat um die Netzwerkaufgabe auszuführen. --> Sonstige Einnahmen, keine Verlängerung der Haltefrist.
Ich kenne diese Aussage und ich habe ja auch in anderen Threads mit iudica darüber diskutiert. Und so schön ich diese Strategie auch finde, so unsicher bin ich in der Durchführung dessen. Denn im Grunde genommen, gebe ich -als Steuerpflichtiger- meine Steuererklärung ab, ich unterschreibe und ich bin in erste Linie haftbar für jede verkehrte Auslegung. Nicht (m)ein Steuerberater.

Ich weiß da noch nicht, welche Strategie ich fahren werde. Schriftliche Rücksprache mit dem FA? Ein Schreiben der Steuererklärung hinzufügen, mit der Begündung warum ich das so und so gemacht habe, mit Beantragung der Günstigerprüfung.....

Mich würde mal interessieren, ob einige schon ihre Steuerbescheide erhalten haben und was sie so angegeben haben.


hero member
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February 27, 2018, 04:23:14 AM
wie verhält es sich eigentlich wenn ich bitcoins privat kaufe und wieder verkaufe. Also alles bar. Jedoch nicht gewerblich.

Wie sonst auch. Bar oder nicht macht keinen Unterschied.
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February 27, 2018, 04:21:40 AM
Zu POS und Co.: Es geht doch um diesen Satz im §23 EStg:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre
In Verbindung mit Satz 1:
Quote
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt

Ich wäre ja auch dafür, dass es keine Haltefristverlängerung gibt, kann aber leider so nichts finden. Bei POS werden Einkünfte erzielt. Oder was sind die "Zinsen, Rewards etc." denn sonst? Ich habe durch den Erhalt einen wirtschaftlichen Vorteil und an dem will das FA auch dran teilhaben. Die werden schon Möglichkeiten finden.

Das einzige, was man als Diskussionen anstreben könnte, wäre: Wie ist "Anschaffung" definiert?



Du kriegst die Coins für das Ausführen der Netzwerkaufgabe. Die Coins selber sind nur eine Art Befähigungszertifikat um die Netzwerkaufgabe auszuführen. --> Sonstige Einnahmen, keine Verlängerung der Haltefrist.
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February 27, 2018, 04:20:24 AM
Kleiner Einwurf, hab eine Weile nicht mitgelesen:
Vor einer Weile hab ich eine recht aufschlussreiche Seite des Finanzministeriums verlinkt, allerdings war mir entgangen, dass die aus Österreich ist:
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

Sorry dafür, blinder Fleck! Hatte mich noch über das seltsame Logo gewundert und gedacht..naja..Finanzministerium halt  Tongue

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February 27, 2018, 03:19:00 AM
wie verhält es sich eigentlich wenn ich bitcoins privat kaufe und wieder verkaufe. Also alles bar. Jedoch nicht gewerblich.
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February 27, 2018, 02:51:00 AM
Zu POS und Co.: Es geht doch um diesen Satz im §23 EStg:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre
In Verbindung mit Satz 1:
Quote
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt

Ich wäre ja auch dafür, dass es keine Haltefristverlängerung gibt, kann aber leider so nichts finden. Bei POS werden Einkünfte erzielt. Oder was sind die "Zinsen, Rewards etc." denn sonst? Ich habe durch den Erhalt einen wirtschaftlichen Vorteil und an dem will das FA auch dran teilhaben. Die werden schon Möglichkeiten finden.

Das einzige, was man als Diskussionen anstreben könnte, wäre: Wie ist "Anschaffung" definiert?
qwk
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Shitcoin Minimalist
February 26, 2018, 02:41:16 PM
Eine POS-Coin ist ein immaterielles Wirtschaftsgut(?), aus dessen Nutzung sich unmittelbar Erträge ergeben.
Warum verlängert sich die Haltefrist nicht auf zehn Jahre?
Weil da nichts "genutzt" wird! Es besteht auch keine unmittelbare Rechtsbeziehung zu einem "Dritten" der den Coin zur ertragserzielung nutzt, das Gas pupt so da raus.
Dass es keinen Dritten gibt, zu dem eine Rechtsbeziehung besteht, mag man so sehen. Würde ich aber schon in Frage stellen. Dieser Dritte ist abstrakt das Netzwerk als solches, also im Zweifelsfall eine fiktive GbR aller Teilnehmer. Nur letztlich ist das nicht zielführend, da auch dieser Dritte den Coin nicht zur Ertragserzielung nutzt, sondern der Stakende an sich.

Die eigentliche Frage ist aber doch, was unter "Nutzung als Einkunftsquelle" im Sinne von EStG 23 zu verstehen ist.
Ich persönlich hätte laienhaft angenommen, dass das Staking selbst eine Nutzung als Einkunftsquelle darstellt.

Prinzipiell kann ich den Coin als Zahlungsmittel nutzen, aber eben auch als Einkunftsquelle mittels Staking, insofern erschließt sich mir nicht, wieso aus meiner aktiven Entscheidung, letzteres zu tun, plötzlich keine Rechtsfolge erwachsen soll.

Es ist ja auch nicht so, dass der Coin quasi "gegen meinen Willen" sich vermehrt, so wie die Hamster meiner Kinder, von denen der Verkäufer gesagt hat, es seien zwei Männchen Wink


Gleiches gilt für Lending/staking und die vielen anderen Kunstwörter, hinter deren Sinn man erstmal kommen muss, auch da werden die Coins nicht zu Ertragszwecken vermietet und durch den Mieter weiter zu Ertragszwecken genutzt.
Beim Lending kann ich der Argumentation erst recht nicht mehr folgen.
Aber da kann man wenigstens noch mit o.g. LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32 kontern.


Habe den besagten Erlass auch nicht auf die schnelle gefunden, schaue ich noch.

Geht dabei darum, dass Person A einen Container kauft und im Rahmen an eine Person B vermietet, Person B vermietet den Container weiter und lässt ihn durch die Gegend schippern, damit nutzt Person A den Container als Einkunftsquelle, er tut also was damit.

Was tut man mit Coins die pupen? Nix! die liegen einfach miteinander rum...
Ja. Die liegen einfach rum. Man nutzt sie, indem man sie liegen lässt und dadurch Einkünfte aus ihnen generiert.
Man muss die bewusste Entscheidung treffen, einen möglichst großen Batzen dieser Coins möglichst lange nicht zu bewegen, um in den Genuss dieser Einkünfte zu gelangen, und erst dadurch generiert man die entsprechenden Einkünfte.

Wie gesagt, vielleicht habe ich Schuppen auf den Augen, aber mir erschließt sich nicht, wieso das keine Nutzung sein soll.
Man hat sich ja sogar im Vorfeld üblicherweise bewusst für die entsprechende POS-Coin entschieden, eben weil man daraus Einkünfte erhält.


Langer Rede kurzer Sinn:
was ist eine "Nutzung als Einkunftsquelle" im Sinne von EStG 23?
Von Vermietung an Dritte oder so steht da ja mal zunächst nix.


Der Artikel ist ganz nett, oben findet sich auch die Fundstelle zum betreffenden Erlass: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/lfd-kommentierung-keine-kapitaleinkuenfte-bei-container-leasing_164_122930.html
Okay, also geht es um den "Leasing-Erlass vom 19.4.1971".
Der Artikel ist, mit Verlaub, schwer verdaulich Grin
Soweit ich es verstehe, geht es da um einen versuchten Steuertrick, Einkünfte zu vermeiden, und stattdessen Kapitalertragsteuern zu zahlen.
Nur, inwieweit sich das jetzt auf POS-Coins anwenden lässt, verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht.
member
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...Steuerberater können das!
February 26, 2018, 01:59:47 PM
Ich bin ja auch gerne bereit, deinen Ausführungen Glauben zu schenken, nur wüsste ich eben gerne, wie sich das begründen lässt.
Es soll ja nicht irgendjemand im blinden Vertrauen auf die FAQ sein sauer Erspartes in POS-Coins anlegen, nur um hinterher festzustellen, dass er mit einer Nicht-POS-Coin letztlich aus steuerlichen Gründen erheblich besser gefahren wäre.

Deswegen nochmal für Dummies wie mich:
Eine POS-Coin ist ein immaterielles Wirtschaftsgut(?), aus dessen Nutzung sich unmittelbar Erträge ergeben.
Warum verlängert sich die Haltefrist nicht auf zehn Jahre?


Weil da nichts "genutzt" wird! Es besteht auch keine unmittelbare Rechtsbeziehung zu einem "Dritten" der den Coin zur ertragserzielung nutzt, das Gas pupt so da raus.

Gleiches gilt für Lending/staking und die vielen anderen Kunstwörter, hinter deren Sinn man erstmal kommen muss, auch da werden die Coins nicht zu Ertragszwecken vermietet und durch den Mieter weiter zu Ertragszwecken genutzt.

Habe den besagten Erlass auch nicht auf die schnelle gefunden, schaue ich noch.

Geht dabei darum, dass Person A einen Container kauft und im Rahmen an eine Person B vermietet, Person B vermietet den Container weiter und lässt ihn durch die Gegend schippern, damit nutzt Person A den Container als Einkunftsquelle, er tut also was damit.

Was tut man mit Coins die pupen? Nix! die liegen einfach miteinander rum...

Der Artikel ist ganz nett, oben findet sich auch die Fundstelle zum betreffenden Erlass: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/lfd-kommentierung-keine-kapitaleinkuenfte-bei-container-leasing_164_122930.html
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February 26, 2018, 01:57:22 PM
Auch die Verlängerung der Haltefrist von POS-Coin auf 10 Jahres ist so nicht korrekt.
Ich weiß bis heute nicht, was daran nicht korrekt sein soll.
Lediglich eine Facebookgruppe* behauptet, dass sich in diesem Fall die Haltefrist nicht verlängert.
Ansonsten scheint nach meinem Kenntnisstand allgemein Einigkeit über die Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre zu bestehen.

* in dieser Facebookgruppe bin zumindest ich zu blöd, eine Suchfunktion zu finden, insofern kann ich dort nicht einmal die Argumentation nachvollziehen. Insofern habe ich da auch keine Lust, mir das da rauszuklamüsern.

Das ist nicht richtig! Die Fachleute (z. B. Iudica, Quermann, Kryptotaxpert) sind mittlerweile ebenfalls der Meinung, dass sich die Haltefrist nicht um 10 Jahre verlängert. Bei POS erhält niemand Zugriff auf die Coins (kein Verleihen) und sie ermöglichen es lediglich eine Netzwerkaufgabe auszuführen für die man wiederum vergütet wird. (Müssten also Sonstige Einnahmen sein ohne Verlängerung der Haltefrist)
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