Eine POS-Coin ist ein immaterielles Wirtschaftsgut(?), aus dessen Nutzung sich unmittelbar Erträge ergeben.
Warum verlängert sich die Haltefrist nicht auf zehn Jahre?
Weil da nichts "genutzt" wird! Es besteht auch keine unmittelbare Rechtsbeziehung zu einem "Dritten" der den Coin zur ertragserzielung nutzt, das Gas pupt so da raus.
Dass es keinen Dritten gibt, zu dem eine Rechtsbeziehung besteht, mag man so sehen. Würde ich aber schon in Frage stellen. Dieser Dritte ist abstrakt das Netzwerk als solches, also im Zweifelsfall eine fiktive GbR aller Teilnehmer. Nur letztlich ist das nicht zielführend, da auch dieser Dritte den Coin nicht zur Ertragserzielung nutzt, sondern der Stakende an sich.
Die eigentliche Frage ist aber doch, was unter "Nutzung als Einkunftsquelle" im Sinne von EStG 23 zu verstehen ist.
Ich persönlich hätte laienhaft angenommen, dass das Staking
selbst eine Nutzung als Einkunftsquelle darstellt.
Prinzipiell kann ich den Coin als Zahlungsmittel nutzen, aber eben auch als Einkunftsquelle mittels Staking, insofern erschließt sich mir nicht, wieso aus meiner aktiven Entscheidung, letzteres zu tun, plötzlich keine Rechtsfolge erwachsen soll.
Es ist ja auch nicht so, dass der Coin quasi "gegen meinen Willen" sich vermehrt, so wie die Hamster meiner Kinder, von denen der Verkäufer gesagt hat, es seien zwei Männchen
Gleiches gilt für Lending/staking und die vielen anderen Kunstwörter, hinter deren Sinn man erstmal kommen muss, auch da werden die Coins nicht zu Ertragszwecken vermietet und durch den Mieter weiter zu Ertragszwecken genutzt.
Beim Lending kann ich der Argumentation erst recht nicht mehr folgen.
Aber da kann man wenigstens noch mit o.g. LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32 kontern.
Habe den besagten Erlass auch nicht auf die schnelle gefunden, schaue ich noch.
Geht dabei darum, dass Person A einen Container kauft und im Rahmen an eine Person B vermietet, Person B vermietet den Container weiter und lässt ihn durch die Gegend schippern, damit nutzt Person A den Container als Einkunftsquelle, er tut also was damit.
Was tut man mit Coins die pupen? Nix! die liegen einfach miteinander rum...
Ja. Die liegen einfach rum. Man nutzt sie, indem man sie liegen lässt und dadurch Einkünfte aus ihnen generiert.
Man muss die bewusste Entscheidung treffen, einen möglichst großen Batzen dieser Coins möglichst lange nicht zu bewegen, um in den Genuss dieser Einkünfte zu gelangen, und erst dadurch generiert man die entsprechenden Einkünfte.
Wie gesagt, vielleicht habe ich Schuppen auf den Augen, aber mir erschließt sich nicht, wieso das keine Nutzung sein soll.
Man hat sich ja sogar im Vorfeld üblicherweise bewusst für die entsprechende POS-Coin entschieden, eben weil man daraus Einkünfte erhält.
Langer Rede kurzer Sinn:
was ist eine "Nutzung als Einkunftsquelle" im Sinne von EStG 23?
Von Vermietung an Dritte oder so steht da ja mal zunächst nix.
Okay, also geht es um den "Leasing-Erlass vom 19.4.1971".
Der Artikel ist, mit Verlaub, schwer verdaulich
Soweit ich es verstehe, geht es da um einen versuchten Steuertrick, Einkünfte zu vermeiden, und stattdessen Kapitalertragsteuern zu zahlen.
Nur, inwieweit sich das jetzt auf POS-Coins anwenden lässt, verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht.