Hallo, danke für die sachliche Auseinandersetzung. ich antworte mal, was mir dazu einfällt:
Der Fall des Finanzamts Bonn-Innenstadt ist nach allen derzeit vorliegenden Informationen ein Einzelfall! Ich verfolge seit einigen Tagen sehr genau die Diskussionen und Artikel darüber im Netz und bislang wurde von niemandem ein weiterer Fall berichtet, in dem ein Finanzamt in Deutschland einen Steuerbescheid erlassen hätte, mit dem Umsatzsteuer auf Bitcoin-Handel gefordert worden wäre. Es steht allenfalls ein unbelegtes Gerücht im Raum, das Finanzamt Höxter vertrete dieselbe Ansicht (hat aber eben keinen Steuerbescheid erlassen).
In Ihrem eigenen Artikel auf bitcoinblog.de stellen Sie richtigerweise ebenfalls den genannten Fall als Einzelfall dar. Herr Quermann spricht aber auf seiner Seite bis heute - kann jeder nachlesen - von "einigen Fällen" (Plural) und von einer angeblich neuen Auffassung "der" Finanzverwaltung.
Warum Herr Quermann von "mehreren Fällen" redet, weiß ich nicht. Aber ich vertraue ihm hier, solange kein Gegenteil erwiesen ist. Telefonisch hat er mir erklärt, wie er zu "einer neuen Auffassung der Finanzverwaltung" kommt. Ich finde seine Erkärung plausibel und kann nachvollziehen, warum er seine Gründe nicht nennt.
Natürlich haben wir nach jetzigem Kenntnisstand alle keine Garantie, dass nicht weitere Finanzämter klar europarechtswidrige Auffasungen vertreten und rechtswidrige Steuerbescheide erlassen. Das ist aber in einem Rechtsstaat wie dem unsrigen und nach allem, was der Berufsträger Kryptotaxpert unter seinem Klarnamen Densch, also unter Aufbietung seiner Berufsehre, recherchiert hat, äußerst unwahrscheinlich. Und wenn es wider allen Erwartens doch geschieht, dann gibt es Rechtsbehelfe und die Aussicht auf baldige abschließende Klärung durch das BMF zugunsten der Bitcoin-Händler, auch dazu hat Herr Densch ausgeführt. Wo hier ein "Armageddon" - wie Herr Quermann schreibt -, also die Aussicht auf ein katastrophales Ereignis sein soll, erschließt sich mir jedenfalls nicht.
Es ist unwahrscheinlich, ja, sehe ich genauso, und schreibe ich auch so, vor dem Hintergrund der EUGH-Sache.. Aber auch unwahrscheinliche Dinge können furchterregend sein, oder?
Über die Verwendung des Wortes Armageddon kann man streiten. Aber eine gerechtfertigte Einforderung der Umsatzsteuer (sehr unwahrscheinlich) käme für manche Akteure einem Armageddon relativ nahe. Dies wurde auch 2014/15, als dieses Thema diskutiert wurde, wiederholt von verschiedenen Akteuren und Verbänden so kommuniziert.
Auf seiner Homepage lässt Herr Quermann die bestätigende Erwähnung des Hedqvist-Urteils durch den Parlamentarischen Staatssekretär im BMF Dr. Meister vom 29.12.2017 (Bundestags-Drucksache 19/370 vom 05.01.2018) schlicht unerwähnt. Herr Quermann behauptet zwar in seiner Replik an Herrn Densch bei bitcoinblog.de, auf die Aussage verlinkt, ja den Link sogar "extra unterstrichen" zu haben. Das ist aber unzutreffend. Prüfen Sie das bitte nach! Auf seiner Homepage befindet sich an der Stelle, die Herr Quermann beschreibt, derzeit allein ein fett unterlegter und unterstrichener Link "Aussage" und zwar auf einen eigenen Artikel von Herrn Quermann zum Mining, der alles Mögliche behandelt und auf alles Mögliche verweist, nur eben nicht auf das Original-Dokument der Bundestags-Drucksache 19/370, das auf Seite 21/22 die entscheidende Aussage des Herrn Dr. Meister enthält, der das EuGH-Urteil zwar beiläufig im Rahmen der Antwort auf eine andere Frage, aber bestätigend erwähnt. (Man kann natürlich darüber streiten, wie weit diese Aussage des Dr. Meister zu verstehen ist und ob sie die ganze Reichweite des EuGH-Urteils abdeckt, sie aber überhaupt nicht darzustellen oder zu verlinken, geht nicht.)
Möglich, habe ich nicht geprüft, kann ich aber noch machen, wenn ich die Zeit finde.
Ich kann es aber sehr gut verstehen, wenn man aufgrund einer verzerrenden Darstellung den Eindruck gewinnt, es gehe hier nicht um objektive Information, sondern um das Aufbauschen eines Einzelfalls zum Zweck der Mandantenakquise.
Mein Eindruck ist, dass es Herrn Dentsch darum geht, einen Angriff auf seinen Kollegen zu fahren. Kann sein, dass das ungerechtfertigt ist, aber seine Art, sich auszudrücken und die Etikette zu missachten, legt das für mich nahe.
Und ich kann Ihnen eines versichern: Herr Quermann hat es nicht nötig, Mandanten zu suchen. Eher muss er sich vor Mandantenanfragen schützen.
Herr Quermann kann ja den Eindruck leicht widerlegen, indem er die weiteren Fälle, die er in den Raum stellt, benennt und schildert sowie den Nachweis erbringt oder zumindest Indizien vorträgt, dass das BMF einen Sonderweg in Europa beschreiten möchte und an einer vom EuGH-Urteil abweichenden deutschen Verwaltungsauffassung arbeitet.
Er kann das nicht. Wie Sie vermutlich wissen, unterliegend Berater einer Geheimhaltungspflicht und dürfen inoffiziell gegebene Aussagen von Ämtern nicht öffentlich machen.
Wie gesagt: Wenn Herr Dentsch bereit ist, auf die Angriffe gegen Herrn Quermann zu verzichten, werde ich mit großer Freude eine Gegendarstellung veröffentlichen, die er schreibt / die ich auf Basis eines Interviews mit ihm schreibe.