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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 121. (Read 1141866 times)

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February 18, 2018, 06:08:25 AM
Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?

Grüße



Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben.
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February 18, 2018, 05:22:04 AM
Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?

Grüße

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February 17, 2018, 06:08:36 AM
Christian Densch, könntest du noch etwas zu den POS-Coins sagen und deren Haltefrist? Darüber wird hier ja noch immer hitzig diskutiert.

Falls sie die angebliche Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre meinen, das ist Quatsch, da eben nicht aus dem Coin selber Erträge erwirtschaftet werden, sondern aus einer speziellen Rechtsbeziehung (PoS) die den erhalt der Coins regelt.

Ein Beispiel zur Verlängerung der Haltefrist ist im sogenannten "Container-Erlass" zu finden.

Wer hierüber geanauer beraten werden möchte, darf sich gerne per Mail an mich wenden ([email protected]).


Nachdem ich hier und durch andere erfahren habe, dass offenbar Beratungshonorare von € 300  - € 400 für steuerliche Fragen bezahlt werden und von mir erwartet wird, meine Kenntnisse zu verschenken, werde ich mich mit der öffentlichen Beratung in Zukunft zurück halten.



Danke für die Antwort und natürlich dein gutes recht Wink
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...Steuerberater können das!
February 17, 2018, 05:00:27 AM
Christian Densch, könntest du noch etwas zu den POS-Coins sagen und deren Haltefrist? Darüber wird hier ja noch immer hitzig diskutiert.

Falls sie die angebliche Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre meinen, das ist Quatsch, da eben nicht aus dem Coin selber Erträge erwirtschaftet werden, sondern aus einer speziellen Rechtsbeziehung (PoS) die den erhalt der Coins regelt.

Ein Beispiel zur Verlängerung der Haltefrist ist im sogenannten "Container-Erlass" zu finden.

Wer hierüber geanauer beraten werden möchte, darf sich gerne per Mail an mich wenden ([email protected]).


Nachdem ich hier und durch andere erfahren habe, dass offenbar Beratungshonorare von € 300  - € 400 für steuerliche Fragen bezahlt werden und von mir erwartet wird, meine Kenntnisse zu verschenken, werde ich mich mit der öffentlichen Beratung in Zukunft zurück halten.

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February 16, 2018, 06:31:34 PM
Christian Densch, könntest du noch etwas zu den POS-Coins sagen und deren Haltefrist? Darüber wird hier ja noch immer hitzig diskutiert.
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...Steuerberater können das!
February 16, 2018, 05:15:09 PM
Guten Abend,

Sie können mich über meine Seite https://www.facebook.com/Kryptotaxpert/ erreichen, telefonisch ausschließlich nach vorheriger Rücksprache.
Über diese Seite finden Sie auch den Weg in die Gruppe, wo viele Fragen ausführlich beantwortet sind.

Schönes Wochenende.

Christian Densch "Kryptotaxpert"
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February 16, 2018, 05:03:04 PM


Hast du vielleicht Kontaktdaten von Steuerberater die sich damit Super auskennen?


Christian Densch "Kryptotaxpert"
Steuerberater

Hat sich ja hier auch angemeldet, siehe oben. Ansonsten würde ich dir auch ne PM zukommen lassen, aber du nimmst keine an bzw. hast es ausgeschalten.
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February 16, 2018, 04:38:49 PM
Besten Dank für Deinen Post, Kryptotaxpert. Wir haben das Thema ja eigentlich schon länger durch (s. hier ff.) - aber, gut zu wissen, dass da auch absehbar die notwendige Klarheit in den FAs herrschen wird.

An Eurer Stelle würde ich blogs die Postings zulassen, die zu Spenden für den armen Steuerpflichtigen aufrufen, in Zukunft meiden, "Der Postillion" ist da deutlich seröser in der Berichterstattung.

Der BitcoinBlog ist üblicherweise recht informativ, mir erschließt sich auch nicht, was Christoph da geritten hat. Der Beitrag orientiert sich stark an den verqueren Ausführungen von Quermann (passender Name offensichtlich). Der Hinweis am Schluss jedoch ("Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hätten die Kläger gegen die Verumsatzsteuerung von Bitcoins wohl immerhin einen Ansatzpunkt – auch wenn es laut dem Wikipedia-Artikel nicht zwingend so sein muss, dass jedes Land in steuerlichen Fragen den Entscheidungen des Gerichtshofs folgt.") ist schlichtweg sachlich falsch. Für die Frage der Umsatzsteuer auf Kryptos ist die Entscheidung des EuGH schlicht für jedes Finanzgericht in Deutschland bindend. Das hatten wir ja ebenfalls bereits mehrfach oben im Thread mitsamt entsprechender BFH-Urteile.

Der Spendenaufruf hingegen ist ein echter Schenkelklopfer. Aber, wir werden selbstverständlich hier alles für die Zukunft von IOTA, Siemens und VW tun, was in unserer Macht liegt! Smiley
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February 16, 2018, 04:16:05 PM

Hast du vielleicht Kontaktdaten von Steuerberater die sich damit Super auskennen?

Kann folgende Steuerberater zu Bitcoin empfehlen. Bin Klient und sehr zufrieden. Allerdings 400€ Erstberatung + 250€ jede weitere Stunde, aber bei deinem Gewinn kein Thema. Inkl. einen netten Blick auf die Frankfurter Skyline beim Vororttermin Cheesy
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading.html
Danke dir!   Wink
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...Steuerberater können das!
February 16, 2018, 04:15:15 PM
Guten Abend,

um das Umsatzsteuerthema abzuschließen: Meine Gruppe auf Facebook ist ja bekannt: https://www.facebook.com/groups/169607323789427/ (Hinweise am Eingang müssen zwingend bestätigt werden).

Ich habe heute Mittag aus sicherer Quelle beim Bundesfinanzministerium erfahren, dass das dortige Referat für Befreiungen von der Umsatzsteuer zur Zeit an dem Entwurf einer Verwaltungsanweisung arbeitet, mit der das Hedquist Urteil anerkannt und die Befreiung der Kryptowährungen von der Umsatzsteuer somit vollzogen wird.

Diese zunächst telefonische Information wurde mir durch den persönlichen Referenten des für dieses Ressort zuständigen parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Michael Meister, per eMail bestätigt. Ich werde am Montag Rücksprache halten, ob ich diese Mail veröffentlichen kann.

Die Finanzämter entschieden bis zur neuen Verwaltungsanweisung auf Grund der in 2014 geäußerten Meinung des BMF zur Umsatzsteuerbarkeit und Steuerpflicht, werden aber voraussichtlich ähnliche Fälle erstmal bis zum Ergehen der neuen Verwaltungsanweisung ruhen lassen.

Man muss dazu wissen, dass trotz des Hedquist-Urteils keine Verwaltungsanweisungen ergangen sind und auch ein EuGH Urteil eine Entscheidung in einem Einzelfall darstellt, die, wenn sie nicht durch das BMF in geltendes Recht oder Verwaltungsanweisungen umgesetzt wird, keine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet, darum müssen Finanzämter zunächst so verfahren, das hat nichts mit "böse" zu tun, dass ist eben der sogenannte Verwaltungsweg.

Wie auch immer, es wird keine Umsatzsteuer auf Kryptos geben, lasst euch also also nicht von diesen seltsamen Berichten verarschen!

Wenn Ihr was lest, wo dann steht, dass ab einem Umsatz von € 17.500,00 der Wegfall der Kleinunternehmerregelung droht und ihr zu gewerblichen Wertpapierhändlern gemacht werden sollt, kurz lächeln und weitermachen, auch dass ist nur Dummschwätzerei.

An Eurer Stelle würde ich blogs die Postings zulassen, die zu Spenden für den armen Steuerpflichtigen aufrufen, in Zukunft meiden, "Der Postillion" ist da deutlich seröser in der Berichterstattung.

Macht Euch also keine Sorgen und fragt seriöse Berater, die schüren nämlich keine Angst aus der sich Geld verdienen lässt.

Christian Densch "Kryptotaxpert"
Steuerberater

Schönes Wochenende!
tyz
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February 16, 2018, 03:57:19 PM

Hast du vielleicht Kontaktdaten von Steuerberater die sich damit Super auskennen?

Kann folgende Steuerberater zu Bitcoin empfehlen. Bin Klient und sehr zufrieden. Allerdings 400€ Erstberatung + 250€ jede weitere Stunde, aber bei deinem Gewinn kein Thema. Inkl. einen netten Blick auf die Frankfurter Skyline beim Vororttermin Cheesy
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading.html
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February 16, 2018, 03:43:07 PM
Hey mal ne frage an Experten unter Euch,obwohl es hier schon einige Antworten dazu gab will Ich mich noch mal bei Euch vergewissern!

Ich habe letzes Jahr einen Gewinn von ca. 100k € gemacht mit Coins wobei ich sagen muss das 90% des Gewinns einfach nur HODL Coins waren,
die Ich am Ende des Jahres auscashen lies(unter einem Jahr gehalten).Die restlichen 10% Gewinn waren alles Trading Geschäfte. Habe insgesamt auf 12-14 verschiedenen Börsen getradet und einige
Coins umgetauscht (kein Arbitrage handel) .Es war aber kein Daytrading oder so ,einfach nur alle 1-3 Wochen Coins umtauschen oder Neu dazu kaufen und gut ist.
Habe auch an 2 ICOs teilgenommen .Insgesamt komme ich letzes jahr auf ca. 800-900 einzelne Trades und insgesamt um die 20 verschiedene Coins die ich getradet/getauscht habe!
Nun kommt die frage, Gewerbe oder Privat?  Huh
Das Finanzamt wird bestimmt faxen machen, weil die Summe nun mal größer ausgefallen ist,werden die versuchen mich als Gewerbetreibenden einzustufen?!
Bin natürlich nicht daran interessiert als Gewerbliche Person eingestuft zu werden, aber falls das Finanzamt doch damit ankommt ,womit kann ich argumentieren ?
Habe ausschließlich mit meinem privatem Vermögen gehandelt!


Ich bedanke mich für Eure Antworten!!! Wink

Hey Leute, für die Steuerberater unter Euch.Wie sieht Ihr die Sache, ist das Privat oder doch Gewerblich?  Einen Steuerberater habe Ich auch aber bekomme leider noch keine konkrete antworten.

Bedanke mich im voraus für die Antworten!

Aus den ganzen beitragen zuvor gehr doch auch unter anderem hervor, das es privat ist! Aber mal ganz ehrlich, was hindert dich bei solch einem Gewinn mal einen Steuerberater mit Kryptoerfahrung zu konsolidieren?? Hier wurde ja mindest einer erwähnt...


Hast du vielleicht Kontaktdaten von Steuerberater die sich damit Super auskennen?
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February 16, 2018, 03:24:11 PM
Hey mal ne frage an Experten unter Euch,obwohl es hier schon einige Antworten dazu gab will Ich mich noch mal bei Euch vergewissern!

Ich habe letzes Jahr einen Gewinn von ca. 100k € gemacht mit Coins wobei ich sagen muss das 90% des Gewinns einfach nur HODL Coins waren,
die Ich am Ende des Jahres auscashen lies(unter einem Jahr gehalten).Die restlichen 10% Gewinn waren alles Trading Geschäfte. Habe insgesamt auf 12-14 verschiedenen Börsen getradet und einige
Coins umgetauscht (kein Arbitrage handel) .Es war aber kein Daytrading oder so ,einfach nur alle 1-3 Wochen Coins umtauschen oder Neu dazu kaufen und gut ist.
Habe auch an 2 ICOs teilgenommen .Insgesamt komme ich letzes jahr auf ca. 800-900 einzelne Trades und insgesamt um die 20 verschiedene Coins die ich getradet/getauscht habe!
Nun kommt die frage, Gewerbe oder Privat?  Huh
Das Finanzamt wird bestimmt faxen machen, weil die Summe nun mal größer ausgefallen ist,werden die versuchen mich als Gewerbetreibenden einzustufen?!
Bin natürlich nicht daran interessiert als Gewerbliche Person eingestuft zu werden, aber falls das Finanzamt doch damit ankommt ,womit kann ich argumentieren ?
Habe ausschließlich mit meinem privatem Vermögen gehandelt!


Ich bedanke mich für Eure Antworten!!! Wink

Hey Leute, für die Steuerberater unter Euch.Wie sieht Ihr die Sache, ist das Privat oder doch Gewerblich?  Einen Steuerberater habe Ich auch aber bekomme leider noch keine konkrete antworten.

Bedanke mich im voraus für die Antworten!

Aus den ganzen beitragen zuvor gehr doch auch unter anderem hervor, das es privat ist! Aber mal ganz ehrlich, was hindert dich bei solch einem Gewinn mal einen Steuerberater mit Kryptoerfahrung zu konsolidieren?? Hier wurde ja mindest einer erwähnt...
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February 16, 2018, 03:01:14 PM
Hey mal ne frage an Experten unter Euch,obwohl es hier schon einige Antworten dazu gab will Ich mich noch mal bei Euch vergewissern!

Ich habe letzes Jahr einen Gewinn von ca. 100k € gemacht mit Coins wobei ich sagen muss das 90% des Gewinns einfach nur HODL Coins waren,
die Ich am Ende des Jahres auscashen lies(unter einem Jahr gehalten).Die restlichen 10% Gewinn waren alles Trading Geschäfte. Habe insgesamt auf 12-14 verschiedenen Börsen getradet und einige
Coins umgetauscht (kein Arbitrage handel) .Es war aber kein Daytrading oder so ,einfach nur alle 1-3 Wochen Coins umtauschen oder Neu dazu kaufen und gut ist.
Habe auch an 2 ICOs teilgenommen .Insgesamt komme ich letzes jahr auf ca. 800-900 einzelne Trades und insgesamt um die 20 verschiedene Coins die ich getradet/getauscht habe!
Nun kommt die frage, Gewerbe oder Privat?  Huh
Das Finanzamt wird bestimmt faxen machen, weil die Summe nun mal größer ausgefallen ist,werden die versuchen mich als Gewerbetreibenden einzustufen?!
Bin natürlich nicht daran interessiert als Gewerbliche Person eingestuft zu werden, aber falls das Finanzamt doch damit ankommt ,womit kann ich argumentieren ?
Habe ausschließlich mit meinem privatem Vermögen gehandelt!


Ich bedanke mich für Eure Antworten!!! Wink

Hey Leute, für die Steuerberater unter Euch.Wie sieht Ihr die Sache, ist das Privat oder doch Gewerblich?  Einen Steuerberater habe Ich auch aber bekomme leider noch keine konkrete antworten.

Bedanke mich im voraus für die Antworten!
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February 16, 2018, 01:10:08 PM
Das FA-Mwst-HYIP gefällt mir. Auch nicht schlecht ist der Spendenaufruf im BitcoinBlog-Kommentarbereich:

Uns ist der Fall aus erster Hand bekannt, daher ein paar Klarstellungen:
Herr Quermann hatte zur Zeit der Prüfung kein Mandat, wurde aber nach Zusendung des Berichtes beratend hinzugezogen. Einer Veröffentlichung des Falls haben wir (anonymisiert) zugestimmt, da wir der Ansicht sind, dass dies von erheblichem öffentlichem Interesse ist.
[...]
Jegliche zukünftige Geschäftsmodelle z.B. über IOTA und Maschinen bezahlen Maschinen dürften damit schwer umsetzbar sein. Das dürfte wohl auch bei Siemens und VW Fragen aufwerfen.
[...]
Für die hier beschriebene Unternehmung würde es ohne Spendenunterstützung der Community zumindest die Insolvenz zur Folge haben.
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine nebenerwerbs UG mit Stammkapital von 2000€.
[...]
Spenden bzw. Schenkungen für Steuerberatungs,- bzw. Klagekosten sind herzlich willkommen:

Wir haben es also mit einem mutigen Kleinunternehmer zu tun, der aufrecht für die Durchsetzung europäischen Rechts in der ehemaligen Hauptstadt der Bundesrepublik kämpft! Für uns alle! Und für IOTA und Siemens und VW! Und das im bangen Angesicht der Insolvenz. Also, schmeißt die Ponzi-Mühlen an. Der Mann braucht Unterstützung. Oder der Trittbrettfahrer. Oder vlt. doch der Steuerberater. Ejal. Grin
qwk
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Shitcoin Minimalist
February 16, 2018, 11:01:46 AM
Nö, ich meine ja, dass man das quasi zusätzlich mitnehmen könnte.
1. Ich verkaufe heute 119.000 EUR in Bitcoins
2. Ich nehme einen Kredit über 19.000 EUR zu 3% Zinsen auf
3. Ich bezahle die 19.000 EUR als MwSt. ans Finanzamt
4. Ich erhalte die 19.000 EUR + 6% Zinsen in ein paar Jahren zurück
5. Profit! Cool
Aber die 6% Zinsen dann schön brav in der dann fälligen Steuererklärung angeben Cheesy
Hm, sind aber keine Kapitalerträge, sondern ein Schadenersatz, denke ich.
Der wäre doch steuerfrei? Tongue

So, aber genug vom Thema FA-MwSt-HYIP, hier soll's ja weiter um die Steuer gehen.

Wir sind aber auch alle Geld-geil Cheesy
Wären wir sonst hier? Roll Eyes
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https://t1p.de/6ghrf
February 16, 2018, 10:53:04 AM
Nö, ich meine ja, dass man das quasi zusätzlich mitnehmen könnte.
1. Ich verkaufe heute 119.000 EUR in Bitcoins
2. Ich nehme einen Kredit über 19.000 EUR zu 3% Zinsen auf
3. Ich bezahle die 19.000 EUR als MwSt. ans Finanzamt
4. Ich erhalte die 19.000 EUR + 6% Zinsen in ein paar Jahren zurück
5. Profit! Cool
Aber die 6% Zinsen dann schön brav in der dann fälligen Steuererklärung angeben Cheesy

Die Berechnung der Zinsen beginnt allerdings erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist.

Wir sind aber auch alle Geld-geil Cheesy
qwk
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Shitcoin Minimalist
February 16, 2018, 10:15:31 AM
1. Ich verkaufe heute 119.000 EUR in Bitcoins
2. Ich nehme einen Kredit über 19.000 EUR zu 3% Zinsen auf
3. Ich bezahle die 19.000 EUR als MwSt. ans Finanzamt
4. Ich erhalte die 19.000 EUR + 6% Zinsen in ein paar Jahren zurück
5. Profit! Cool
6. Ich verkaufe mein HYIP als ICO: Double-Profit Shocked
qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
February 16, 2018, 10:12:03 AM
siehe hier https://www.spba.de/mit-bitcoins-und-co-in-der-umsatzsteuerfalle/
Code:
"Wir empfehlen daher, die Umsätze mit in die Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuerjahreserklärung aufzunehmen. Sobald dann der Bescheid vorliegt sollten Sie Einspruch einlegen und auf das EuGH-Urteil verweisen. Sollten Sie es sich finanziell leisten können, sollten Sie auf die Aussetzung der Vollziehung verzichten. Es steht zu vermuten, dass es Musterklagen geben wird, die vermutlich bis zum EuGH gehen werden. Eine höchstrichterliche Entscheidung wird es also wohl erst in einigen Jahren geben. Sollte der EuGH bei seiner Meinung bleiben, müsste der Fiskus die abgeführte Umsatzsteuer zuzüglich 6 % Zinsen pro Jahr erstatten."
Hm, wenn ich das richtig verstehe, kann ich also jetzt einfach vorsorglich Mehwertsteuer ans Finanzamt überweisen für alle meine Bitcoin-Verkäufe, und erhalte die dann in ein paar Jahren mit 6% Zinsen zurück?
Gar keine so schlechte Geldanlage.
Da könnte es sich lohnen, das Geld zu günstigen Zinsen zu leihen Grin
Hm, 6% Zinsen wären super, wenn man in Crypto nicht viel mehr machen könnte.  Cheesy
Nö, ich meine ja, dass man das quasi zusätzlich mitnehmen könnte.
1. Ich verkaufe heute 119.000 EUR in Bitcoins
2. Ich nehme einen Kredit über 19.000 EUR zu 3% Zinsen auf
3. Ich bezahle die 19.000 EUR als MwSt. ans Finanzamt
4. Ich erhalte die 19.000 EUR + 6% Zinsen in ein paar Jahren zurück
5. Profit! Cool
sr. member
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February 16, 2018, 10:09:40 AM
siehe hier https://www.spba.de/mit-bitcoins-und-co-in-der-umsatzsteuerfalle/
Code:
"Wir empfehlen daher, die Umsätze mit in die Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuerjahreserklärung aufzunehmen. Sobald dann der Bescheid vorliegt sollten Sie Einspruch einlegen und auf das EuGH-Urteil verweisen. Sollten Sie es sich finanziell leisten können, sollten Sie auf die Aussetzung der Vollziehung verzichten. Es steht zu vermuten, dass es Musterklagen geben wird, die vermutlich bis zum EuGH gehen werden. Eine höchstrichterliche Entscheidung wird es also wohl erst in einigen Jahren geben. Sollte der EuGH bei seiner Meinung bleiben, müsste der Fiskus die abgeführte Umsatzsteuer zuzüglich 6 % Zinsen pro Jahr erstatten."
Hm, wenn ich das richtig verstehe, kann ich also jetzt einfach vorsorglich Mehwertsteuer ans Finanzamt überweisen für alle meine Bitcoin-Verkäufe, und erhalte die dann in ein paar Jahren mit 6% Zinsen zurück?
Gar keine so schlechte Geldanlage.
Da könnte es sich lohnen, das Geld zu günstigen Zinsen zu leihen Grin


Hm, 6% Zinsen wären super, wenn man in Crypto nicht viel mehr machen könnte.  Cheesy
Gut, ich nehme mit, dass man wie überall am Ball bleiben muss, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Mit der letzten Aussage vom StB Densch dürfte das leidige Thema dann auch endlich durch sein.  Smiley
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