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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 121. (Read 1212292 times)

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February 19, 2018, 11:16:55 AM
Großes Kino im Kommentarbereich des BitcoinBlogs. Inzwischen ist man bei wechselseitigen berufsrechtlichen Anwürfen angekommen, siehe hier und hier. Mal schauen, ob dieser Umsatzsteuerquatsch nach und nach den kryptoaffinen Steuerberatern das Licht ausknipst. Cool
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February 19, 2018, 10:02:03 AM
moin,

bei heise gibt es einen aktuellen Artikel:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Richtig-versteuern-Kryptogeld-Millionaer-was-nun-3971930.html

Der Inhalt vermittlet einem Leser deises Threads nichts neues, aber ist trotzdem recht informativ (und korrekt nach meinem Wissensstand)
Allerdings hält sich im zugehörigen Forum dieses:
Code:
"Ja, du musst es aber trotzdem beim FA angeben, denn nur sie entscheiden über die Steuerpflicht."
(geht um Haltefrist und steuerfreie Gewinne)

wo kommt diese auffassung her?
Totaler quark!!! Es ist genau geregelt wann ein Coin steuerfrei wird. Nichts muss man angeben, wenn es nichts zum angeben gibt. Es gibt ja nichtmal einen Bereich wo man so etwas angeben könnte... Dieses info hat irgendwann mal einer verbreitet und wird seit dem immer wieder von irgendjemanden aufgeschnappt..
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February 19, 2018, 06:41:26 AM
Nachdem ich hier und durch andere erfahren habe, dass offenbar Beratungshonorare von € 300  - € 400 für steuerliche Fragen bezahlt werden
Ähhh? Als Steuerberater sollte man das doch wissen! Oder doch kein "richtiger" Steuerberater?


Ich denke das der Kryptotaxpert damit sagen will das 400€ zu viel sind für eine Erstberatung.  Dazu merkt er das er extrem viel Arbeit für die community macht und das unentgeltlich,wo andere sich einfach so 400€ in die Tasche legen.
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https://t1p.de/6ghrf
February 19, 2018, 05:11:39 AM
wo kommt diese auffassung her?
Aufgrund der Geilheit einiger, im blinden Gehorsam, dem Behörden alles mitzuteilen.
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https://t1p.de/6ghrf
February 19, 2018, 05:06:49 AM
Nachdem ich hier und durch andere erfahren habe, dass offenbar Beratungshonorare von € 300  - € 400 für steuerliche Fragen bezahlt werden
Ähhh? Als Steuerberater sollte man das doch wissen! Oder doch kein "richtiger" Steuerberater?
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February 19, 2018, 04:59:26 AM
moin,

bei heise gibt es einen aktuellen Artikel:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Richtig-versteuern-Kryptogeld-Millionaer-was-nun-3971930.html

Der Inhalt vermittlet einem Leser deises Threads nichts neues, aber ist trotzdem recht informativ (und korrekt nach meinem Wissensstand)
Allerdings hält sich im zugehörigen Forum dieses:
Code:
"Ja, du musst es aber trotzdem beim FA angeben, denn nur sie entscheiden über die Steuerpflicht."
(geht um Haltefrist und steuerfreie Gewinne)

wo kommt diese auffassung her?
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February 18, 2018, 09:50:43 AM
Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?

Grüße



Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben.

Ja genau. Ich habe die Coins seit mehr als einem Jahr. Wenn ich jetzt auscashe, bekommt das FA ja sicher eine Meldung meiner Bank und fragt nach. Mit welchen Unterlagen kann ich dann die Haltefrist nachweisen? Gibt es hier Erfahrungen, d.h. hat schon jemand diesen Fall erlebt und kann berichten?

Naja die frage ist auch ein bisschen, hast du getradet? Hast du Depottrennung dabei eingehalten? Wenn ja, dann hast du ja den Nachweiss des Kaufes, (welche Börse das auch immer seien mag). Das sollte eigentlich reichen, man sollte immer seine Tadinghistory nachweisen können, sei es über tools wie Cointracking.info oder halt eine normale Exceltabelle mit allen einkäufen/trades.

Ok, also die Coins liegen seit über einem Jahr auf ein und derselben Bitcoin-Adresse. Davor habe ich auch getradet, einen Teil der Coins in EUR gekauft, einen anderen Teil mit anderen Coins etc. Aber seit über einem Jahr hab ich die nicht angerührt. Habe schon mal versucht, mit cointracking.info alle damaligen Trades nachzuvollziehen, aber das Tool hat leider seine Macken und kann meine Trading-Historie nicht richtig abbilden. Darum frage ich, ob der Auszug von blockchain.info reicht, aus dem ja alle Ein- und Auszahlungen ersichtlich sind?

Wenn du so alles lückenlos nachweißen kann, denke ich schon. (100% kann ich das aber nicht sagen)
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February 18, 2018, 09:40:14 AM
Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?

Grüße



Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben.

Ja genau. Ich habe die Coins seit mehr als einem Jahr. Wenn ich jetzt auscashe, bekommt das FA ja sicher eine Meldung meiner Bank und fragt nach. Mit welchen Unterlagen kann ich dann die Haltefrist nachweisen? Gibt es hier Erfahrungen, d.h. hat schon jemand diesen Fall erlebt und kann berichten?

Naja die frage ist auch ein bisschen, hast du getradet? Hast du Depottrennung dabei eingehalten? Wenn ja, dann hast du ja den Nachweiss des Kaufes, (welche Börse das auch immer seien mag). Das sollte eigentlich reichen, man sollte immer seine Tadinghistory nachweisen können, sei es über tools wie Cointracking.info oder halt eine normale Exceltabelle mit allen einkäufen/trades.

Ok, also die Coins liegen seit über einem Jahr auf ein und derselben Bitcoin-Adresse. Davor habe ich auch getradet, einen Teil der Coins in EUR gekauft, einen anderen Teil mit anderen Coins etc. Aber seit über einem Jahr hab ich die nicht angerührt. Habe schon mal versucht, mit cointracking.info alle damaligen Trades nachzuvollziehen, aber das Tool hat leider seine Macken und kann meine Trading-Historie nicht richtig abbilden. Darum frage ich, ob der Auszug von blockchain.info reicht, aus dem ja alle Ein- und Auszahlungen ersichtlich sind?
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February 18, 2018, 07:53:08 AM
Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?

Grüße



Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben.

Ja genau. Ich habe die Coins seit mehr als einem Jahr. Wenn ich jetzt auscashe, bekommt das FA ja sicher eine Meldung meiner Bank und fragt nach. Mit welchen Unterlagen kann ich dann die Haltefrist nachweisen? Gibt es hier Erfahrungen, d.h. hat schon jemand diesen Fall erlebt und kann berichten?

Naja die frage ist auch ein bisschen, hast du getradet? Hast du Depottrennung dabei eingehalten? Wenn ja, dann hast du ja den Nachweiss des Kaufes, (welche Börse das auch immer seien mag). Das sollte eigentlich reichen, man sollte immer seine Tadinghistory nachweisen können, sei es über tools wie Cointracking.info oder halt eine normale Exceltabelle mit allen einkäufen/trades.
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February 18, 2018, 07:39:37 AM
Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?

Grüße



Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben.

Ja genau. Ich habe die Coins seit mehr als einem Jahr. Wenn ich jetzt auscashe, bekommt das FA ja sicher eine Meldung meiner Bank und fragt nach. Mit welchen Unterlagen kann ich dann die Haltefrist nachweisen? Gibt es hier Erfahrungen, d.h. hat schon jemand diesen Fall erlebt und kann berichten?
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February 18, 2018, 06:08:25 AM
Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?

Grüße



Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben.
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February 18, 2018, 05:22:04 AM
Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?

Grüße

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February 17, 2018, 06:08:36 AM
Christian Densch, könntest du noch etwas zu den POS-Coins sagen und deren Haltefrist? Darüber wird hier ja noch immer hitzig diskutiert.

Falls sie die angebliche Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre meinen, das ist Quatsch, da eben nicht aus dem Coin selber Erträge erwirtschaftet werden, sondern aus einer speziellen Rechtsbeziehung (PoS) die den erhalt der Coins regelt.

Ein Beispiel zur Verlängerung der Haltefrist ist im sogenannten "Container-Erlass" zu finden.

Wer hierüber geanauer beraten werden möchte, darf sich gerne per Mail an mich wenden ([email protected]).


Nachdem ich hier und durch andere erfahren habe, dass offenbar Beratungshonorare von € 300  - € 400 für steuerliche Fragen bezahlt werden und von mir erwartet wird, meine Kenntnisse zu verschenken, werde ich mich mit der öffentlichen Beratung in Zukunft zurück halten.



Danke für die Antwort und natürlich dein gutes recht Wink
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...Steuerberater können das!
February 17, 2018, 05:00:27 AM
Christian Densch, könntest du noch etwas zu den POS-Coins sagen und deren Haltefrist? Darüber wird hier ja noch immer hitzig diskutiert.

Falls sie die angebliche Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre meinen, das ist Quatsch, da eben nicht aus dem Coin selber Erträge erwirtschaftet werden, sondern aus einer speziellen Rechtsbeziehung (PoS) die den erhalt der Coins regelt.

Ein Beispiel zur Verlängerung der Haltefrist ist im sogenannten "Container-Erlass" zu finden.

Wer hierüber geanauer beraten werden möchte, darf sich gerne per Mail an mich wenden ([email protected]).


Nachdem ich hier und durch andere erfahren habe, dass offenbar Beratungshonorare von € 300  - € 400 für steuerliche Fragen bezahlt werden und von mir erwartet wird, meine Kenntnisse zu verschenken, werde ich mich mit der öffentlichen Beratung in Zukunft zurück halten.

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February 16, 2018, 06:31:34 PM
Christian Densch, könntest du noch etwas zu den POS-Coins sagen und deren Haltefrist? Darüber wird hier ja noch immer hitzig diskutiert.
member
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...Steuerberater können das!
February 16, 2018, 05:15:09 PM
Guten Abend,

Sie können mich über meine Seite https://www.facebook.com/Kryptotaxpert/ erreichen, telefonisch ausschließlich nach vorheriger Rücksprache.
Über diese Seite finden Sie auch den Weg in die Gruppe, wo viele Fragen ausführlich beantwortet sind.

Schönes Wochenende.

Christian Densch "Kryptotaxpert"
Steuerberater
member
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February 16, 2018, 05:03:04 PM


Hast du vielleicht Kontaktdaten von Steuerberater die sich damit Super auskennen?


Christian Densch "Kryptotaxpert"
Steuerberater

Hat sich ja hier auch angemeldet, siehe oben. Ansonsten würde ich dir auch ne PM zukommen lassen, aber du nimmst keine an bzw. hast es ausgeschalten.
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February 16, 2018, 04:38:49 PM
Besten Dank für Deinen Post, Kryptotaxpert. Wir haben das Thema ja eigentlich schon länger durch (s. hier ff.) - aber, gut zu wissen, dass da auch absehbar die notwendige Klarheit in den FAs herrschen wird.

An Eurer Stelle würde ich blogs die Postings zulassen, die zu Spenden für den armen Steuerpflichtigen aufrufen, in Zukunft meiden, "Der Postillion" ist da deutlich seröser in der Berichterstattung.

Der BitcoinBlog ist üblicherweise recht informativ, mir erschließt sich auch nicht, was Christoph da geritten hat. Der Beitrag orientiert sich stark an den verqueren Ausführungen von Quermann (passender Name offensichtlich). Der Hinweis am Schluss jedoch ("Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hätten die Kläger gegen die Verumsatzsteuerung von Bitcoins wohl immerhin einen Ansatzpunkt – auch wenn es laut dem Wikipedia-Artikel nicht zwingend so sein muss, dass jedes Land in steuerlichen Fragen den Entscheidungen des Gerichtshofs folgt.") ist schlichtweg sachlich falsch. Für die Frage der Umsatzsteuer auf Kryptos ist die Entscheidung des EuGH schlicht für jedes Finanzgericht in Deutschland bindend. Das hatten wir ja ebenfalls bereits mehrfach oben im Thread mitsamt entsprechender BFH-Urteile.

Der Spendenaufruf hingegen ist ein echter Schenkelklopfer. Aber, wir werden selbstverständlich hier alles für die Zukunft von IOTA, Siemens und VW tun, was in unserer Macht liegt! Smiley
newbie
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February 16, 2018, 04:16:05 PM

Hast du vielleicht Kontaktdaten von Steuerberater die sich damit Super auskennen?

Kann folgende Steuerberater zu Bitcoin empfehlen. Bin Klient und sehr zufrieden. Allerdings 400€ Erstberatung + 250€ jede weitere Stunde, aber bei deinem Gewinn kein Thema. Inkl. einen netten Blick auf die Frankfurter Skyline beim Vororttermin Cheesy
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading.html
Danke dir!   Wink
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...Steuerberater können das!
February 16, 2018, 04:15:15 PM
Guten Abend,

um das Umsatzsteuerthema abzuschließen: Meine Gruppe auf Facebook ist ja bekannt: https://www.facebook.com/groups/169607323789427/ (Hinweise am Eingang müssen zwingend bestätigt werden).

Ich habe heute Mittag aus sicherer Quelle beim Bundesfinanzministerium erfahren, dass das dortige Referat für Befreiungen von der Umsatzsteuer zur Zeit an dem Entwurf einer Verwaltungsanweisung arbeitet, mit der das Hedquist Urteil anerkannt und die Befreiung der Kryptowährungen von der Umsatzsteuer somit vollzogen wird.

Diese zunächst telefonische Information wurde mir durch den persönlichen Referenten des für dieses Ressort zuständigen parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Michael Meister, per eMail bestätigt. Ich werde am Montag Rücksprache halten, ob ich diese Mail veröffentlichen kann.

Die Finanzämter entschieden bis zur neuen Verwaltungsanweisung auf Grund der in 2014 geäußerten Meinung des BMF zur Umsatzsteuerbarkeit und Steuerpflicht, werden aber voraussichtlich ähnliche Fälle erstmal bis zum Ergehen der neuen Verwaltungsanweisung ruhen lassen.

Man muss dazu wissen, dass trotz des Hedquist-Urteils keine Verwaltungsanweisungen ergangen sind und auch ein EuGH Urteil eine Entscheidung in einem Einzelfall darstellt, die, wenn sie nicht durch das BMF in geltendes Recht oder Verwaltungsanweisungen umgesetzt wird, keine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet, darum müssen Finanzämter zunächst so verfahren, das hat nichts mit "böse" zu tun, dass ist eben der sogenannte Verwaltungsweg.

Wie auch immer, es wird keine Umsatzsteuer auf Kryptos geben, lasst euch also also nicht von diesen seltsamen Berichten verarschen!

Wenn Ihr was lest, wo dann steht, dass ab einem Umsatz von € 17.500,00 der Wegfall der Kleinunternehmerregelung droht und ihr zu gewerblichen Wertpapierhändlern gemacht werden sollt, kurz lächeln und weitermachen, auch dass ist nur Dummschwätzerei.

An Eurer Stelle würde ich blogs die Postings zulassen, die zu Spenden für den armen Steuerpflichtigen aufrufen, in Zukunft meiden, "Der Postillion" ist da deutlich seröser in der Berichterstattung.

Macht Euch also keine Sorgen und fragt seriöse Berater, die schüren nämlich keine Angst aus der sich Geld verdienen lässt.

Christian Densch "Kryptotaxpert"
Steuerberater

Schönes Wochenende!
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