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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 126. (Read 1135068 times)

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Formerly hard working Air Traffic Controller
February 10, 2018, 04:04:58 AM
Hast du denn auch schon einmal deine Kryptogewinne in der Steuererklärung angegeben und dementsprechend versteuert

Nein, aber ich bin auch ein Hodl‘er (seit 2013) und meine Gewinne muss ich daher nicht in der Steuererklärung angeben 😉

(Eventuell kommt irgendwann das FA auf mich zu aufgrund meiner hohen monatlichen Geldeingänge, aber dann werde ich einen entsprechenden Nachweis erbringen ... ohne einen Steuerberater).


Allerdings habe ich schon häufiger die Anlage SO für andere Veräußerungen verwenden müssen. Das Eintragen der Gewinne in der Anlage SO ist ja wirklich nicht schwierig. Einfach eine entsprechende Dokumentation dazu legen und gut ist es. Falls das FA noch irgendwelche Fragen hat, werden die sich schon melden und oft kann man die Unklarheiten dann auch durch einen Telefonanruf beseitigen.





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February 10, 2018, 03:38:39 AM
Grundsätzlich wollte ich auch alles selbst machen aber ich wäre halt froh wenn letztendlich nochmal jemand drüber schaut bevor das ganze ans FA geht.
Nachvollziehbar, aber dann sollte das vielleicht auch jemand sein, der in diesem spezifischen Thema mehr Ahnung hat als du?  Grin
jr. member
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February 10, 2018, 12:41:56 AM
Hast du denn auch schon einmal deine Kryptogewinne in der Steuererklärung angegeben und dementsprechend versteuert ?

Grundsätzlich wollte ich auch alles selbst machen aber ich wäre halt froh wenn letztendlich nochmal jemand drüber schaut bevor das ganze ans FA geht.
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Formerly hard working Air Traffic Controller
February 09, 2018, 07:32:01 PM
Falls, und das ist selbstverständlich ein riesengroßes Falls, der Quatsch in irgendeiner Form durchgesetzt würde und die meisten hier ja auf ausländischen Börsen (Binance, Bittrex, SchlagmichtotExchange) traden und ihre Kryptos über ausländische Anbieter wie Coinbase oder Anycoindirect veräußern, wäre der ganze Kram doch für uns eh nicht von Bedeutung oder?
Ja, dann wäre es irrelevant. Vlt. lässt sich aber die Trump-Administration in der Zwischenzeit auch was einfallen für z.B. Coinbase: Schutzzölle auf die Einfuhr von Bitcoins.

Ach, da mache ich mir bei deren derzeitigen Schlagzeilen relativ wenig Gedanken drüber  Grin

Nichtsdesto trotz hat mir diese News bzgl des Umsatzsteuerkrams heute echt arg Bauchschmerzen bereitet.

Aber offensichtlich waren die ja (Gott sei dank) für die Katz  Smiley

Frage mich nur wie ich meinem Steuerberater jetzt sage dass ich definitiv nicht auf seine Ratschläge bzgl der Umsatzsteuer und deren Angaben eingehe.


Einfach Einkommenssteuererklärung fertig machen, Ihm vorlegen, absegnen lassen und fertig is ? Ich mach mir bestimmt schon wieder viel zu viel Stress wegen nichts
.


Warum überhaupt einen Steuerberater? Solange Du nicht selbstständig bist oder sonstige komplizierte Sachen hast, benötigt man eigentlich keinen Steuerberater. Ich kam bisher in über 30 Jahren immer ohne aus. Eine Zeit lang hatte ich ein Steuerprogramm (Taxman o.ä.) dafür benutzt, aber in den letzten Jahren hab ich eigentlich nur noch Elster dafür verwendet. Als Angestellter (1-2 Dienstreisen pro Jahr), Wohnungs-, Aktienbesitzer gab es für mich nie Probleme mit der Steuererklärung. Für eine mögliche Fristverlängerung reicht ein Anruf beim FA.

Steuererklärung fertig machen? Kann man die noch in Paperform abgeben? Ich dachte es geht nur noch online.
jr. member
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February 09, 2018, 11:50:56 AM
Falls, und das ist selbstverständlich ein riesengroßes Falls, der Quatsch in irgendeiner Form durchgesetzt würde und die meisten hier ja auf ausländischen Börsen (Binance, Bittrex, SchlagmichtotExchange) traden und ihre Kryptos über ausländische Anbieter wie Coinbase oder Anycoindirect veräußern, wäre der ganze Kram doch für uns eh nicht von Bedeutung oder?
Ja, dann wäre es irrelevant. Vlt. lässt sich aber die Trump-Administration in der Zwischenzeit auch was einfallen für z.B. Coinbase: Schutzzölle auf die Einfuhr von Bitcoins.

Ach, da mache ich mir bei deren derzeitigen Schlagzeilen relativ wenig Gedanken drüber  Grin

Nichtsdesto trotz hat mir diese News bzgl des Umsatzsteuerkrams heute echt arg Bauchschmerzen bereitet.

Aber offensichtlich waren die ja (Gott sei dank) für die Katz  Smiley

Frage mich nur wie ich meinem Steuerberater jetzt sage dass ich definitiv nicht auf seine Ratschläge bzgl der Umsatzsteuer und deren Angaben eingehe.


Einfach Einkommenssteuererklärung fertig machen, Ihm vorlegen, absegnen lassen und fertig is ? Ich mach mir bestimmt schon wieder viel zu viel Stress wegen nichts.
legendary
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An AA rated Bandoneonista
February 09, 2018, 11:48:23 AM
Falls, und das ist selbstverständlich ein riesengroßes Falls, der Quatsch in irgendeiner Form durchgesetzt würde und die meisten hier ja auf ausländischen Börsen (Binance, Bittrex, SchlagmichtotExchange) traden und ihre Kryptos über ausländische Anbieter wie Coinbase oder Anycoindirect veräußern, wäre der ganze Kram doch für uns eh nicht von Bedeutung oder?
Ja, dann wäre es irrelevant. Vlt. lässt sich aber die Trump-Administration in der Zwischenzeit auch was einfallen für z.B. Coinbase: Schutzzölle auf die Einfuhr von Bitcoins.
jr. member
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February 09, 2018, 11:36:03 AM
Auch wenn das ganze Thema mit der Umsatzsteuer offensichtlich totaler Blödsinn ist wurmt mich eine Frage.

Falls, und das ist selbstverständlich ein riesengroßes Falls, der Quatsch in irgendeiner Form durchgesetzt würde und die meisten hier ja auf ausländischen Börsen (Binance, Bittrex, SchlagmichtotExchange) traden und ihre Kryptos über ausländische Anbieter wie Coinbase oder Anycoindirect veräußern, wäre der ganze Kram doch für uns eh nicht von Bedeutung oder?
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February 09, 2018, 10:37:20 AM
Extrem nützlicher Thread hier, Danke für die Expertise und den Input!
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
February 09, 2018, 10:36:16 AM
Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.

Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdf
Ausfüllhilfe zu Anlage SO 2017: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdf

Hab jetzt keine Lust, das Posting von Ludica rauszukramen, aber auch er hatte damals gesagt, einfach in Zeile 41 Kryptowährungen eintragen und je nach Tatbestand 42-46 als GESAMTanlage eintragen....und nichts mitschicken.

Aber eigentlich kann jeder es so machen, wie er will. Wenn das FA etwas braucht, werden die einen schon kontaktieren.
qwk
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Shitcoin Minimalist
February 09, 2018, 10:17:53 AM
Wir hatten das Thema ja immer schon mal wieder, es gibt bestimmt auch neuere Urteile dazu. Aber ich spare mir jetzt einfach mal die weitere Recherche, da das mE für die überwiegende Zahl der Leute hier im Forum einfach keine Rolle spielen wird.
Könnte man eigentlich nicht den Sticky wieder zum Leben erwecken und regelmäßig aktualisieren? Ganz naiv gefragt ...
Ja, könnte man und wird man. Wenn ich dich richtig verstehe, das mal ein Update der FAQ ansteht Grin
Diesen Umsatzsteuer-Unsinn werde ich wohl kurzfristig mal aufnehmen müssen Roll Eyes
jr. member
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February 09, 2018, 09:39:53 AM
Also trage ich unter dem Punkt der privaten Veräußerungsgeschäfte (wäre cool wenn jemand mir hier die genau Zeile benennen könnte) meine Gewinn summe X ein und lege dann wie erwähnt die schlüssige Aufstellung der Trades bei durch welche das ganze zusammengekommen ist.
2017->48 siehe oben ...

Tausend dank & sorry fürs Übersehen
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February 09, 2018, 09:39:01 AM
Also trage ich unter dem Punkt der privaten Veräußerungsgeschäfte (wäre cool wenn jemand mir hier die genau Zeile benennen könnte) meine Gewinn summe X ein und lege dann wie erwähnt die schlüssige Aufstellung der Trades bei durch welche das ganze zusammengekommen ist.
2017->48 siehe oben ...
jr. member
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February 09, 2018, 09:37:19 AM
Also trage ich unter dem Punkt der privaten Veräußerungsgeschäfte (wäre cool wenn jemand mir hier die genau Zeile benennen könnte) meine Gewinn summe X ein und lege dann wie erwähnt die schlüssige Aufstellung der Trades bei durch welche das ganze zusammengekommen ist.

Was würd ich nur ohne euch tun Tongue (Wahrscheinlich tatsächlich n Gewerbe anmelden oder so... manno man)
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An AA rated Bandoneonista
February 09, 2018, 09:37:03 AM
Wenn ich mir u.a. auch den zitierten Post des Steuerberaters einige Posts weiter oben durchlese ist es also nur ein Bericht eines einzelnen Prüfers gewesen, der diese ganze "Panik" ausgelöst und sogar meinen Steuerberater zum Nachdenken gebracht hat ?

Zum Nachdenken? - Nein, sowas bringt offensichtlich manchen Steuerberater zur spontanen Verzückung, da sie plötzlich massenweise Gewerbetreibende als Kunden haben, die säckeweise Umsatzsteuer abführen sollen. Grin

Unfassbar.  Roll Eyes

Du sagst es.
legendary
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February 09, 2018, 09:28:54 AM
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.
Yep, da hab' ich mich vom Ärger über diesen ganzen Umsatzsteuerquatsch ablenken lassen. Gewinn eintragen und CT-Auszug beilegen. Beleg wäre hier der konkrete Nachweis der jeweiligen Transaktionen an den jeweiligen Exchanges.
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February 09, 2018, 09:08:18 AM
Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.

Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdf
Ausfüllhilfe zu Anlage SO 2017: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdf
EDIT: neuer Link Ausfüllhilfe (oben) https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7E8C5989A7DF94CDA2F4
jr. member
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February 09, 2018, 09:06:27 AM
Danke euch für eure Hilfe.

Ist ja der Wahnsinn wie aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.

Wenn ich mir u.a. auch den zitierten Post des Steuerberaters einige Posts weiter oben durchlese ist es also nur ein Bericht eines einzelnen Prüfers gewesen, der diese ganze "Panik" ausgelöst und sogar meinen Steuerberater zum Nachdenken gebracht hat ?

Unfassbar.  Roll Eyes
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February 09, 2018, 09:00:28 AM
Wir hatten das Thema ja immer schon mal wieder, es gibt bestimmt auch neuere Urteile dazu. Aber ich spare mir jetzt einfach mal die weitere Recherche, da das mE für die überwiegende Zahl der Leute hier im Forum einfach keine Rolle spielen wird.
Könnte man eigentlich nicht den Sticky wieder zum Leben erwecken und regelmäßig aktualisieren? Ganz naiv gefragt ...
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An AA rated Bandoneonista
February 09, 2018, 08:53:59 AM
Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
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February 09, 2018, 08:31:32 AM
Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
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