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Gewinne aus Cloudmining, [...] fallen unter § 22 EStG
"2. Einnahmen aus Cloudmining führen zu sonstigen Einkünften nach § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG, es sind nie! Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen darum auch nicht der Abgeltungssteuer von 25% + Soli und Kirchensteuer, sondern dem persönlichen Steuersatz (wer was anderes erzählt, erzählt halt Unsinn!)
Ich kenne zumindest einen Steuerberater, der sich eingehend mit der Thematik beschäftigt hat (und auch ein E-Book zum Thema veröffentlicht), der sehr schlüssig argumentiert, warum er Einkünfte aus Cloud Mining als Kapitalerträge sieht.
Diese Auffassung teile ich im Wesentlichen.
Dass man das auch anders sehen kann, bestreite ich nicht, im Zweifelsfall muss man hier einfach mal eine "höchstrichterliche" Entscheidung abwarten.
Das wird bei meinem Zitierten Steuerberater auch kommen, ist schon in der Mache. Aber wie er Cloudmining als Kapitalerträge argumentieren will, würde mich dann mal wirklich interessieren, bei POS könnte ich mir das vll noch irgendwie vorstellen, aber beim Cloudmining??? Sogar der Flüsterer sagt bei Cloudmining § 22 Nr. 3 EStG.
Da Kryptos nicht den Wertpapieren, sondern den zahlungsmittelähnlichen immateriellen Wirtschaftsgütern zugeordnet werden kann ich mir das einfach nicht vorstellen.