Ich habe den Sachverhalt jetzt so verstanden: Wenn ein Coin in die Verlustzone läuft, verkaufe ich ihn und kaufe zurück. Damit habe ich einen Verlust perpetuiert, den ich mit anderen Gewinnen evtl. verrechnen kann. Der zurückgekaufte Coin erfährt dann hoffenlich eine Wertsteigerung, diese kann ich nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen.
Beispiel: 1 BTC = 1.000 EUR beim Kauf
BTC fällt nach 1 Monaten auf 800 EUR, ich verkaufe und kauf zurück => steuerrelevanter Verlust von 200 EUR
Nach einem Jahr und einem Monat steht der BTC wieder bei 1.000 EUR. Ich verkaufe meinen BTC. Die Wertsteigerung von 800 EUR auf 1.000 EUR ist steuerfrei, der Verlust von 200 EUR hingegen bleibt.
§ 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missblräucliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.
Das kann in einzelnen Fälle missbräuchlich sein. Meiner Meinung nach, ist es aber grds. zulässig. Somit könnte man bei Invests, die jetzt ungeplant in den Verlust laufen und die man deshalb nicht schon innerhalb des Jahres glatt stellt, wenigstens einen Teil des Verlustes perpetuieren.
Super nice, dass du den noch rausgefischt hast, merci + merit!!!
Nein, die Antwort auf die Frage, wer hier nicht lesen kann, findet man mit dem Vergleich oben.
Hm. Man verkauft also seine Coins tatsächlich mit Vorsatz und verspricht sich davon einen finanziellen Vorteil? Und sowas hört sich dann nach Missbrauch an? Ich weiß ja nicht, ob das wirklich eine belastbare Schlussfolgerung ist. Schau vlt. mal in § 42 AO. Wobei:
Vlt. reden wir besser doch nicht weiter drüber. Sonst landen wir alle im Knast.