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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 127. (Read 1209777 times)

legendary
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An AA rated Bandoneonista
February 09, 2018, 11:48:23 AM
Falls, und das ist selbstverständlich ein riesengroßes Falls, der Quatsch in irgendeiner Form durchgesetzt würde und die meisten hier ja auf ausländischen Börsen (Binance, Bittrex, SchlagmichtotExchange) traden und ihre Kryptos über ausländische Anbieter wie Coinbase oder Anycoindirect veräußern, wäre der ganze Kram doch für uns eh nicht von Bedeutung oder?
Ja, dann wäre es irrelevant. Vlt. lässt sich aber die Trump-Administration in der Zwischenzeit auch was einfallen für z.B. Coinbase: Schutzzölle auf die Einfuhr von Bitcoins.
jr. member
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February 09, 2018, 11:36:03 AM
Auch wenn das ganze Thema mit der Umsatzsteuer offensichtlich totaler Blödsinn ist wurmt mich eine Frage.

Falls, und das ist selbstverständlich ein riesengroßes Falls, der Quatsch in irgendeiner Form durchgesetzt würde und die meisten hier ja auf ausländischen Börsen (Binance, Bittrex, SchlagmichtotExchange) traden und ihre Kryptos über ausländische Anbieter wie Coinbase oder Anycoindirect veräußern, wäre der ganze Kram doch für uns eh nicht von Bedeutung oder?
member
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February 09, 2018, 10:37:20 AM
Extrem nützlicher Thread hier, Danke für die Expertise und den Input!
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
February 09, 2018, 10:36:16 AM
Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.

Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdf
Ausfüllhilfe zu Anlage SO 2017: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdf

Hab jetzt keine Lust, das Posting von Ludica rauszukramen, aber auch er hatte damals gesagt, einfach in Zeile 41 Kryptowährungen eintragen und je nach Tatbestand 42-46 als GESAMTanlage eintragen....und nichts mitschicken.

Aber eigentlich kann jeder es so machen, wie er will. Wenn das FA etwas braucht, werden die einen schon kontaktieren.
qwk
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Shitcoin Minimalist
February 09, 2018, 10:17:53 AM
Wir hatten das Thema ja immer schon mal wieder, es gibt bestimmt auch neuere Urteile dazu. Aber ich spare mir jetzt einfach mal die weitere Recherche, da das mE für die überwiegende Zahl der Leute hier im Forum einfach keine Rolle spielen wird.
Könnte man eigentlich nicht den Sticky wieder zum Leben erwecken und regelmäßig aktualisieren? Ganz naiv gefragt ...
Ja, könnte man und wird man. Wenn ich dich richtig verstehe, das mal ein Update der FAQ ansteht Grin
Diesen Umsatzsteuer-Unsinn werde ich wohl kurzfristig mal aufnehmen müssen Roll Eyes
jr. member
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February 09, 2018, 09:39:53 AM
Also trage ich unter dem Punkt der privaten Veräußerungsgeschäfte (wäre cool wenn jemand mir hier die genau Zeile benennen könnte) meine Gewinn summe X ein und lege dann wie erwähnt die schlüssige Aufstellung der Trades bei durch welche das ganze zusammengekommen ist.
2017->48 siehe oben ...

Tausend dank & sorry fürs Übersehen
member
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February 09, 2018, 09:39:01 AM
Also trage ich unter dem Punkt der privaten Veräußerungsgeschäfte (wäre cool wenn jemand mir hier die genau Zeile benennen könnte) meine Gewinn summe X ein und lege dann wie erwähnt die schlüssige Aufstellung der Trades bei durch welche das ganze zusammengekommen ist.
2017->48 siehe oben ...
jr. member
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February 09, 2018, 09:37:19 AM
Also trage ich unter dem Punkt der privaten Veräußerungsgeschäfte (wäre cool wenn jemand mir hier die genau Zeile benennen könnte) meine Gewinn summe X ein und lege dann wie erwähnt die schlüssige Aufstellung der Trades bei durch welche das ganze zusammengekommen ist.

Was würd ich nur ohne euch tun Tongue (Wahrscheinlich tatsächlich n Gewerbe anmelden oder so... manno man)
legendary
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An AA rated Bandoneonista
February 09, 2018, 09:37:03 AM
Wenn ich mir u.a. auch den zitierten Post des Steuerberaters einige Posts weiter oben durchlese ist es also nur ein Bericht eines einzelnen Prüfers gewesen, der diese ganze "Panik" ausgelöst und sogar meinen Steuerberater zum Nachdenken gebracht hat ?

Zum Nachdenken? - Nein, sowas bringt offensichtlich manchen Steuerberater zur spontanen Verzückung, da sie plötzlich massenweise Gewerbetreibende als Kunden haben, die säckeweise Umsatzsteuer abführen sollen. Grin

Unfassbar.  Roll Eyes

Du sagst es.
legendary
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An AA rated Bandoneonista
February 09, 2018, 09:28:54 AM
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.
Yep, da hab' ich mich vom Ärger über diesen ganzen Umsatzsteuerquatsch ablenken lassen. Gewinn eintragen und CT-Auszug beilegen. Beleg wäre hier der konkrete Nachweis der jeweiligen Transaktionen an den jeweiligen Exchanges.
member
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February 09, 2018, 09:08:18 AM
Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.

Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdf
Ausfüllhilfe zu Anlage SO 2017: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdf
EDIT: neuer Link Ausfüllhilfe (oben) https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7E8C5989A7DF94CDA2F4
jr. member
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February 09, 2018, 09:06:27 AM
Danke euch für eure Hilfe.

Ist ja der Wahnsinn wie aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.

Wenn ich mir u.a. auch den zitierten Post des Steuerberaters einige Posts weiter oben durchlese ist es also nur ein Bericht eines einzelnen Prüfers gewesen, der diese ganze "Panik" ausgelöst und sogar meinen Steuerberater zum Nachdenken gebracht hat ?

Unfassbar.  Roll Eyes
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February 09, 2018, 09:00:28 AM
Wir hatten das Thema ja immer schon mal wieder, es gibt bestimmt auch neuere Urteile dazu. Aber ich spare mir jetzt einfach mal die weitere Recherche, da das mE für die überwiegende Zahl der Leute hier im Forum einfach keine Rolle spielen wird.
Könnte man eigentlich nicht den Sticky wieder zum Leben erwecken und regelmäßig aktualisieren? Ganz naiv gefragt ...
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An AA rated Bandoneonista
February 09, 2018, 08:53:59 AM
Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
jr. member
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February 09, 2018, 08:31:32 AM
Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
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https://t1p.de/6ghrf
February 09, 2018, 08:27:59 AM
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/welche-belege-muessen-mit-der-steuererklaerung-abgegeben-werden

Quote
Gesetzlich vorgeschrieben sind nur Spendenbescheinigungen oder Steuerabzugsbescheinigungen über die bei Zinsen und Dividenden einbehaltene Steuer.

Alles andere erst nach Aufforderung. Also auch keine detaillierte Berechnung der Kryptos. Das haben wir hier schon zuhauf diskutiert.

jr. member
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February 09, 2018, 08:17:05 AM
Richtig?
Yep. - Und dann schreibst Du Deinem Steuerberater eine Rechnung über die Beratungsleistung bzgl. Umsatzsteuer und EuGH. Die kommt dann in die Steuererklärung 2019. Wink

Haha, danke dir! Hast mich echt beruhigt.

Wenn grad eh schon nen freundlichen Dude zur Stelle habe.

Lege ich lediglich die detaillierte Berechnung sowie die Übersichten zu Einkommen, Spenden und Schenkungen bei?
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February 09, 2018, 08:00:07 AM
Richtig?
Yep. - Und dann schreibst Du Deinem Steuerberater eine Rechnung über die Beratungsleistung bzgl. Umsatzsteuer und EuGH. Die kommt dann in die Steuererklärung 2019. Wink
jr. member
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February 09, 2018, 07:55:00 AM
Danke für deinen Einsatz Smiley

Ich bin bei Cointracking (Pro) angmeldet.

Um's aufn Punkt zu bringen. Ich mach meine Steuererklärung 2017 fertig hau in der Anlage SO meinen Gewinn rein und lege den bei Cointracking erstellten Auszug aus Handel mit Kryptowährungen bei.

Und wenn das FA jetzt irgendwie rummucken sollte verweise ich auf das Urteil vom EuGh aus 2015 und denke mir lecko mio.

Und wegen dem kursierenden Umsatzsteuerkram mach ich mir keinen Kopf.

Richtig?
legendary
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February 09, 2018, 07:49:37 AM
Also werd ich jetzt erstmal die Füße still halten und warten was passiert und davon ausgehen meine ganz normale Einkommensteuererklärung abzugeben.
In Deiner privaten Einkommenssteuererklärung hast Du mit dem ganzen Umsatzquatsch, der da z.Z. kursiert, eh nichts am Hut. Da ich das aber gerade arg vereinfacht habe: Du musst schlicht jeden einzelnen Kauf/Verkauf notieren. Den Gewinn/Verlust eines jeden Tauschgeschäfts summierst Du dann zu Deinem Jahresgewinn/-verlust. Üblicherweise nach FIFO-Methode. Das kommt in die Anlage SO. Als Beleg legst Du die genannte Aufstellung Deiner einzelnen Tauschgeschäfte bei. Wenn das sehr viel ist, kannst Du auch sowas wie CoinTracking verwenden. - Wenn Du noch verschiedene Optionen für Dich prüfen möchtest, lies Dir den Thread hier durch.
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