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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 130. (Read 1135030 times)

jr. member
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February 03, 2018, 12:43:32 PM
sind Airdrops steuerpflichtig?
sr. member
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February 03, 2018, 08:26:37 AM
Der StB in der besagten Facebookgruppe vertritt die Ansicht, dass alle Airdrops und auch Bountys nicht steuerfrei werden können, weil es jeweils an der entgeltlichen Anschaffung, die man für ein privates Veräußerungsgeschäft braucht, fehlen würde. bct_ail hat ja schon gepostet, dass Entgelt!=Geld und deshalb bin ich von dieser Argumentation auch noch nicht ganz überzeugt.
Nach dem StB läuft es dann über §22 1 3 EStG. Die Versteuerung dabei findet erst bei Verkauf und nicht beim Zufluss statt. Das verstehe ich auch nicht so ganz.


Jooa, das wäre nach der Erleuchtung, wie es in (D) mit FIAT-Krypto & Krypto-Krypto läuft, mein nächster Stolperstein:

Als was zählen Bounties (aus Signaturen, Social-Media, Übersetzungen etc.)? dafür hat man ja dann mehr oder weniger "Arbeit" erbracht...

Schau mal hier http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/estgkstg20062007/estgkstgfolie5.ppt  auf Folie 16.

22 1 3 passt danach eigentlich super auf die Bountys, weil sie eben diesen Entgeltcharakter haben. Dann hätte man aber auch eine Anschaffung für den Verkauf nach mehr als einem Jahr.
Bislang gingen ja viele davon aus, dass man Bountys zum Empfangszeitpunkt nach dem Eurowert zu versteuern hat und dann wären weitere Kursgewinne nach einem Jahr frei, weil es ein Veräußerungsgeschäft ist. Das würde alles passen. Jetzt müssen wir auf eine dritte Meinung warten.  Grin
hero member
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February 02, 2018, 07:04:29 PM
Der StB in der besagten Facebookgruppe vertritt die Ansicht, dass alle Airdrops und auch Bountys nicht steuerfrei werden können, weil es jeweils an der entgeltlichen Anschaffung, die man für ein privates Veräußerungsgeschäft braucht, fehlen würde. bct_ail hat ja schon gepostet, dass Entgelt!=Geld und deshalb bin ich von dieser Argumentation auch noch nicht ganz überzeugt.
Nach dem StB läuft es dann über §22 1 3 EStG. Die Versteuerung dabei findet erst bei Verkauf und nicht beim Zufluss statt. Das verstehe ich auch nicht so ganz.


Jooa, das wäre nach der Erleuchtung, wie es in (D) mit FIAT-Krypto & Krypto-Krypto läuft, mein nächster Stolperstein:

Als was zählen Bounties (aus Signaturen, Social-Media, Übersetzungen etc.)? dafür hat man ja dann mehr oder weniger "Arbeit" erbracht...
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February 02, 2018, 06:12:23 AM
Die einmalige Festlegung der Berechnungsmethode muss auch für die Zukunft beibehalten werden. Gilt das auch bei einer gemeinsamen Veranlagung, wenn bisher immer nur ein Partner investiert ist und nun beide investieren?

Beispiel bei Verheirateten: Nur der Mann investiert  2016 in Krypto. Der Mann entscheidet sich in Steuererklärung 2016 für Fifo und gemeinsame Veranlagung. In 2017 investiert dann auch seine Frau. Die macht es schlauer und teilt alles nach Wallets auf.

Kann dann für die Steuerklärung 2017 und nun getrennter Veranlagung die Berechnung der Frau nach getrennten Wallets erfolgen und der Mann muss weiterhin Fifo machen?

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February 02, 2018, 05:46:27 AM
Hab ne Frage zu Bitcoin Kreditkarten und Steuer.

Vielen denken (auch wenn Sie sich bewusst sind das Ihre Coins zu versteuern sind) das mit Bitcoin Kreditkarten wegfällt.

Meiner Meinung muss man auch die Zahlungen die ich mit der Karte tätige versteuern und dem Fin. bekannt geben, sehe ich das richtig?
sr. member
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January 31, 2018, 02:51:39 PM
Der StB in der besagten Facebookgruppe vertritt die Ansicht, dass alle Airdrops und auch Bountys nicht steuerfrei werden können, weil es jeweils an der entgeltlichen Anschaffung, die man für ein privates Veräußerungsgeschäft braucht, fehlen würde. bct_ail hat ja schon gepostet, dass Entgelt!=Geld und deshalb bin ich von dieser Argumentation auch noch nicht ganz überzeugt.
Nach dem StB läuft es dann über §22 1 3 EStG. Die Versteuerung dabei findet erst bei Verkauf und nicht beim Zufluss statt. Das verstehe ich auch nicht so ganz.
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January 31, 2018, 02:41:12 PM
Das ist ja ganz nett, dass du hier einiges zusammenträgst. Aber was bringt uns die Sammlung jetzt? Zwei unterschiedliche Meinungen am Ende....und eine Meinung davon aus Austria. Darf ich auch noch was zu der Sammlung legen?



Sammlung zu NEO / gas

Nochmal für alle NEO/GAS Besitzer.
die Haltedauer verlängert sich NICHT auf 10 Jahre.
Man hat keine Anschaffungskosten, damit fällt es nicht unter 23 EStG. zum Zeitpunkt der Veräußerung realisierst du sonstige Einkünfte nach 22 1 3 EStG in höhe des Kurswerts (also persönlicher Steuersatz). Die "geschenkten" Coins sind an dem Tag zu versteuern, an denen sie
getauscht/getradet werden.

Also derzeitiger Stand wohl so:
Neo ganz normal wie andere Cryptos,
Gas auch erst versteuern sobald man sie verkauft (wenn man sie durch Neo bekommen hat dann halt mit 'anschaffungspreis = 0')

Dank!!


ps ich war bei einer Gratis-Steuerberatung auf der Uni in Österreich,
der Junganwalt hat noch nichts von NEO gehört, aber als ich ihm verzählt habe dass man dann fürs halten Gas kriegt hat er gemeint:
10 Jahre Haltefrist Neo, sonst Einkommenssteuer
Sobald Gas generiert wird 'Einkünfte aus Kapitalertrag' für dieses Jahr, in Aut mit 27,5% versteuert; dann wird das Gas wie crypto gehandhabt (steuerfrei nach 1 jahr, sonst Gewinne durch Kurssteigerung wieder Einkommenssteuer)

Habe doch die Gruppe schon mehrfach gepostet wo ich diese Aussage her habe. Den rest werde ich nicht weiter kommentieren.

https://www.facebook.com/groups/169607323789427/permalink/181170612633098/
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January 31, 2018, 11:08:30 AM
Das ist ja ganz nett, dass du hier einiges zusammenträgst. Aber was bringt uns die Sammlung jetzt? Zwei unterschiedliche Meinungen am Ende....und eine Meinung davon aus Austria. Darf ich auch noch was zu der Sammlung legen?



Sammlung zu NEO / gas

Nochmal für alle NEO/GAS Besitzer.
die Haltedauer verlängert sich NICHT auf 10 Jahre.
Man hat keine Anschaffungskosten, damit fällt es nicht unter 23 EStG. zum Zeitpunkt der Veräußerung realisierst du sonstige Einkünfte nach 22 1 3 EStG in höhe des Kurswerts (also persönlicher Steuersatz). Die "geschenkten" Coins sind an dem Tag zu versteuern, an denen sie
getauscht/getradet werden.

Also derzeitiger Stand wohl so:
Neo ganz normal wie andere Cryptos,
Gas auch erst versteuern sobald man sie verkauft (wenn man sie durch Neo bekommen hat dann halt mit 'anschaffungspreis = 0')

Dank!!


ps ich war bei einer Gratis-Steuerberatung auf der Uni in Österreich,
der Junganwalt hat noch nichts von NEO gehört, aber als ich ihm verzählt habe dass man dann fürs halten Gas kriegt hat er gemeint:
10 Jahre Haltefrist Neo, sonst Einkommenssteuer
Sobald Gas generiert wird 'Einkünfte aus Kapitalertrag' für dieses Jahr, in Aut mit 27,5% versteuert; dann wird das Gas wie crypto gehandhabt (steuerfrei nach 1 jahr, sonst Gewinne durch Kurssteigerung wieder Einkommenssteuer)
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January 31, 2018, 10:36:52 AM
Hat irgendwer schon mal konkret NEO versteuert?

Sammlung zu NEO / gas

Durch das Halten der Währung NEO auf einer privaten Wallet erhält man mit der Zeit kostenlos eine andere Währung, die sich GAS nennt.
Das GAS wird alle paar Sekunden auf der privaten Wallet generiert, abhängig von der Höhe, wie viel NEO man besitzt.
Um das GAS auf der Wallet gutzuschreiben, gibt es einen Button mit der Aufschrift "Claim".
Nach Klick dieses Buttons wird dann erst die Währung GAS auf der Wallet aufgebucht und der Zähler fängt wieder von 0 an.

  • 1. Da man mit der Zeit GAS erhält, wird das in diesem Fall als Zinsen gezählt, die man aus der Währung NEO bekommt?
  • 2. Wie wird die Währung NEO und das GAS selbst in diesem Fall versteuert?
  • 3. Da man aus NEO GAS erhält, erhöht sich die Haltedauer bis zur Steuerfreiheit auf 10 Jahre?
  • 4. Wird zwischen angenommenen (geclaimden) und noch nicht angenommenen (unclaimed) GAS unterschieden?

Im Artikel ist von zinstragenden Veranlagungen die Rede. Oh man GAS nun als Zins definiert oder nicht, ist eben eine offene Frage. Würde ich für meine NEOS noch mehr NEOs bekommen, wäre die Sache klar. Aber ich bekomme GAS, das ich lediglich brauche, um meine NEOS weiterzuschicken. Solange das BMF nicht eindeutig zwischen PoS und PoW-Coins unterscheidet, zerbreche ich mir darüber nicht den Kopf.

Leider ist das bei NEO/GAS alles nicht ganz so einfach. Versuche aber über ein FB-Gruppe mit Steuerberaten an die info zu kommen. Er konnte
spontan diesen speziellen Fall auch nicht beantworten. Kann sein das es als Dividende gehandhabt wird. Dann kommen hier "nur" die 25%
Kapitalertragssteuer+soli zur Geltung. Ich gebe bescheid wenn ich mehr weiß.

Interessante Diskussion, allerdings ist mir eines immer noch nicht ganz klar. Und zwar die steuerliche Einordnung von "ausschüttenden"

Kryptowährungen wie Neo oder auch Kucoin Shares betreffend.
Zum einen finde ich es merkwürdig, dass es sich dabei überhaupt um Kapitalerträge handeln soll. Denn der Gewinn, den der Coin durch
Wertsteigerung erwirtschaftet, gilt ja selbst nicht als Kapitalertrag.
Aber gut, offensichtlich scheint in dieser Frage weitgehend Einigkeit zu herrschen.
Wenn also die Ausschüttungen von Kucoin oder Neo als Kapitalerträge zu werten sind – WANN müssen sie versteuert werden? Jährlich? Wenn
ich die erhaltene Dividende selbst wieder veräußere? Oder dann, wenn ich die Coins verkaufe, die diese Erträge generiert haben – gemessen an
dem theoretischen Wert in Euro, den sie zu diesem Zeitpunkt haben?
Jährlich, in der Steuererklärung zu dem Jahr in dem sie angefallen sind, bewertet zum Tag des Zuflusses.
Eben wie sonstige Erträge aus Kapitalvermögen ... Sparerpauschbetrag beachten.

Leute, sehr gute Nachrichten was den erhalt von GAS betrifft:

3. Der Erhalt von "Gas" ist ebenso als sonstige Einkünfte zu bewerten, auf Grund des Zuflussprinzips (§ 11 EStG) sind die Erträge erst zum
Zeitpunkt der Nutzung (geldwerter Vorteil) oder Veräußerung steuerpflichtig
D.h. die Haltefrist von NEO verlängert sich nicht auf 10 Jahre!!

Bis jetzt schaut es so aus, das sich die Haltefrist von NEO nicht verlängert und das GECLAIMTE GAS mit dem Persönlichen Steuersatz + etc.
besteuert wird.

Nochmal für alle NEO/GAS Besitzer.
die Haltedauer verlängert sich NICHT auf 10 Jahre.
Man hat keine Anschaffungskosten, damit fällt es nicht unter 23 EStG. zum Zeitpunkt der Veräußerung realisierst du sonstige Einkünfte nach 22 1 3 EStG in höhe des Kurswerts (also persönlicher Steuersatz). Die "geschenkten" Coins sind an dem Tag zu versteuern, an denen sie
getauscht/getradet werden.

Also derzeitiger Stand wohl so:
Neo ganz normal wie andere Cryptos,
Gas auch erst versteuern sobald man sie verkauft (wenn man sie durch Neo bekommen hat dann halt mit 'anschaffungspreis = 0')

Dank!!


ps ich war bei einer Gratis-Steuerberatung auf der Uni in Österreich,
der Junganwalt hat noch nichts von NEO gehört, aber als ich ihm verzählt habe dass man dann fürs halten Gas kriegt hat er gemeint:
10 Jahre Haltefrist Neo, sonst Einkommenssteuer
Sobald Gas generiert wird 'Einkünfte aus Kapitalertrag' für dieses Jahr, in Aut mit 27,5% versteuert; dann wird das Gas wie crypto gehandhabt (steuerfrei nach 1 jahr, sonst Gewinne durch Kurssteigerung wieder Einkommenssteuer)
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January 29, 2018, 05:08:44 AM
726 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen laut (konservativer) Schätzung von Frankfurt School Blockchain Center. Sehr interessant auch die Schätzung des deutschen Anteils von ca. 3,5 %!

Quote
Es bestehen zu diesem Zeitpunkt zwar keine statistischen Erhebungen zur deutschen Nutzeranzahl. Jedoch kann diese anhand der Mitglieder einschlägiger Tauschbörsen und dem anteiligen Traffic-Aufkommen konservativ auf ca. 400.000 geschätzt werden.[6] Hinzu kommt, dass die bereits jetzt schon hohe Nutzerbasis einen rasanten Zuwachs erfährt. […] Auf Grundlage des absoluten Anstiegs der Marktkapitalisierung aller Blockchain-basierten Assets von ca. 460 Mrd. Euro in 2017[7], einem nach Traffic geschätzten deutschen Anteil von ca. 3,5 %[8] und der konservativen Annahme, dass lediglich 15 % der Wertsteigerung realisierte steuerpflichtige Einkünfte darstellen, ergibt dies 2,42 Mrd. Euro zusätzliches Steuersubstrat. Bei einem durchschnittlichen Ertragsteuersatz von 30 %[9] würde dies 726 Mio. Euro zusätzliche Steuereinnahmen für das Steuerjahr 2017 bedeuten. Diese zusätzlichen Steuereinnahmen entsprechen etwa 1% des Einkommensteueraufkommens aus 2016.
https://medium.com/@philippsandner/bitcoin-und-andere-kryptow%C3%A4hrungen-726-mio-6912febc159b
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January 27, 2018, 04:48:01 PM
Jop . Ich fände es am besten Crypto als Währung anzuerkennen und die Nörsen behalten am besten gleich die abgeltungssteuer ein und fertig ist. Am stressfreisten für alle.
Das wäre eindeutig stressfreier, ja. Aber Kryptos sind keine Währungen, sondern tatsächlich immaterielle private Vermögensgegenstände. Dass die steuerlich so beknackt gehandhabt werden, ist zwar unpraktisch, aber daran ändern wollte ich nichts. Und ich hoffe auch, der Gesetzgeber ändert daran nichts.
jr. member
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January 27, 2018, 04:41:53 PM
Ich sehe schon der krativität sind hier zwar grenzen gesteckt aber die kann man ja einhalten. Da bin ich noch auf eine andere Variante getroffen in einem Crypto Forum.
Dort wird einfach behauptet einen BTC kurz vorher Bar gekauft zu haben und 1 Tag später wird er aufs konto zu Fiat geld gemacht. Dazu ein netter Eigenbeleg und gut ist.

Die gemischte Schenkung kann man ggf. kreativ nutzen, der gefälschte Eigenbeleg fällt dann aber - ab einem gewissen Umfang - eindeutig in den Bereich der Steuerstraftaten. Das muss dann jeder mit sich selbst ausmachen - oder später mit dem Staatsanwalt. Wink

Jop . Ich fände es am besten Crypto als Währung anzuerkennen und die Nörsen behalten am besten gleich die abgeltungssteuer ein und fertig ist. Am stressfreisten für alle.
legendary
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January 27, 2018, 03:57:49 PM
Ich sehe schon der krativität sind hier zwar grenzen gesteckt aber die kann man ja einhalten. Da bin ich noch auf eine andere Variante getroffen in einem Crypto Forum.
Dort wird einfach behauptet einen BTC kurz vorher Bar gekauft zu haben und 1 Tag später wird er aufs konto zu Fiat geld gemacht. Dazu ein netter Eigenbeleg und gut ist.

Die gemischte Schenkung kann man ggf. kreativ nutzen, der gefälschte Eigenbeleg fällt dann aber - ab einem gewissen Umfang - eindeutig in den Bereich der Steuerstraftaten. Das muss dann jeder mit sich selbst ausmachen - oder später mit dem Staatsanwalt. Wink
jr. member
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January 27, 2018, 02:23:08 PM
Jetzt mal rein hypotetisch.

Wenn ich einem guten Freund oder auf einer Börse heute Bitcoin für 5000€ das Stück verkaufe. Gilt jetzt der Tageskurs (ca. 9000€) oder die 5000€ ?

Warum solltest du das tun?

Weil man damit recht effektiv Steuern sparen könnte, sofern man diese Art von "Geschäft" mit einem "guten Freund" oder einem Familienangehörigen machte und die "Verluste" dann gegenrechnen könnte. Einfach ein bisschen nach den Suchbegriffen Verkehrswert und gemischte Schenkung suchen, um Beispiele zu finden, was da schon so alles (im Zusammenhang mit privaten Veräußerungsgeschäften) an Überlegungen angestellt wurde...

Ich sehe schon der krativität sind hier zwar grenzen gesteckt aber die kann man ja einhalten. Da bin ich noch auf eine andere Variante getroffen in einem Crypto Forum.
Dort wird einfach behauptet einen BTC kurz vorher Bar gekauft zu haben und 1 Tag später wird er aufs konto zu Fiat geld gemacht. Dazu ein netter Eigenbeleg und gut ist.
Menschen sind doch durchaus kreativ. Danke für die google tips hat mir geholfen
jr. member
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January 27, 2018, 12:29:33 PM
nicht das sich meine frage darauf bezog, mir geht es wirklich um den beschriebenen sachverhalt, aber man könnte ja auch steuern "sparen", wenn für mycelium kein nachweis erforderlich ist?.......

zb moneros gegen bar, per mycelium kaufen,
ans exchangewallet senden und von da auf ein anderes wallet.
von dem wallet an ein anderes exchangewallet und zurück (zwischendurch adressen wechseln).
nach einem jahr zurück ans exchange senden und übers bankkonto auszahlen lassen.
und dem finanzamt angeben, man hat zwei mal moneros per mycelium gekauft (da könnte man sich sogar eine art quittung von einem freund geben lassen, falls erforderlich).
wenn das finanzamt nicht jedes detail wissen will (blockchainnummer usw bzw macht das bei etwas anonymeren coins überhaupt sinn ?).
dann könnte man jetzt einmal moneros, die man unter einem jahr gehalten hat, steuerfrei auszahlen lassen......und einmal die, die man ein jahr hat......

oder hab ich was übersehen ?

wie auch immer, weiß jemand, welchen nachweis das finanzamt auf jeden fall haben will ?
weil beim barkauf wirds halt schwierig bzw können die ja nicht gleich von steuerhinterziehung oder schenkung oder ähnlichem ausgehen, nur weil man cryptos gegen bar kauft.

man kann ja nachweisen das man am tag x menge y vom coin auf sein exchangewallet eingezahlt hat und der kurs zu dem zeitpunkt ist ja auch bekannt.
wenn man die dann (aus sicherheitsgründen) an ein vernünftiges wallet sendet um die nach einem jahr wieder an den exchange zu senden, zwecks auszahlung, dann ist das ja plausible und auch da wäre in der tradinghistorie dann das datum und der kurs.
kla kanns sein, das mir jemand die geschenkt hat oder das ich die unterm kurs gekauft habe, aber in der regel ist ein barkauf teurer, eine schenkung ehr selten und soweit ich weiß, braucht man für ein kauf unter kurs auch ein nachweis, was im umkehrschluss irgendwie aussagt, das die vom "normalen kurs" ausgehen......
und auch das wäre ja egal, weil über einem jahr ja ehe steuerfrei ist ?
legendary
Activity: 994
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An AA rated Bandoneonista
January 27, 2018, 11:26:38 AM
Jetzt mal rein hypotetisch.

Wenn ich einem guten Freund oder auf einer Börse heute Bitcoin für 5000€ das Stück verkaufe. Gilt jetzt der Tageskurs (ca. 9000€) oder die 5000€ ?

Warum solltest du das tun?

Weil man damit recht effektiv Steuern sparen könnte, sofern man diese Art von "Geschäft" mit einem "guten Freund" oder einem Familienangehörigen machte und die "Verluste" dann gegenrechnen könnte. Einfach ein bisschen nach den Suchbegriffen Verkehrswert und gemischte Schenkung suchen, um Beispiele zu finden, was da schon so alles (im Zusammenhang mit privaten Veräußerungsgeschäften) an Überlegungen angestellt wurde...
full member
Activity: 329
Merit: 101
January 27, 2018, 11:10:39 AM
Jetzt mal rein hypotetisch.

Wenn ich einem guten Freund oder auf einer Börse heute Bitcoin für 5000€ das Stück verkaufe. Gilt jetzt der Tageskurs (ca. 9000€) oder die 5000€ ?

Was ist wenn ich selbst den Bitcoin für 10000€ erworben habe - Habe ich dann jetzt 5000€ Verlust gemacht und kann diese dem Gewinn gegenrechnen ? Oder habe ich gegenüber dem Kurs nur 1000€ Minus gemacht (was ja nicht simmt).

Gibt es dazu schon konkrete Aussagen.

Warum solltest du das tun?
jr. member
Activity: 98
Merit: 3
January 27, 2018, 10:40:43 AM
Jetzt mal rein hypotetisch.

Wenn ich einem guten Freund oder auf einer Börse heute Bitcoin für 5000€ das Stück verkaufe. Gilt jetzt der Tageskurs (ca. 9000€) oder die 5000€ ?

Was ist wenn ich selbst den Bitcoin für 10000€ erworben habe - Habe ich dann jetzt 5000€ Verlust gemacht und kann diese dem Gewinn gegenrechnen ? Oder habe ich gegenüber dem Kurs nur 1000€ Minus gemacht (was ja nicht simmt).

Gibt es dazu schon konkrete Aussagen.
jr. member
Activity: 49
Merit: 1
January 27, 2018, 09:37:34 AM
hi, danke für die zusammenstellung !

ich hätte da mal eine frage und hoffe, hier hat jemand eine antwort.........

ich möchte gerne folgendes machen:

btc gegen bar bei mycelium kaufen.
btc auf ein exchangekonto schicken.
btc in alts tauschen.
alts auf ein wallet senden und ein jahr halten.
alts auf das exchangekonto und aufs fiatkonto auszahlen.

welchen steuerlichen nachweis muss ich haben ?

reicht die tradinghistorie von exchange und vielleicht die blockchainnummern der coins, als nachweis, das ich sie ein jahr gehalten habe ?
oder muss/kann ich noch irgendwas aus mycelium exportieren, das quasi als belegt dient, das ich sie gegen bar gekauft habe ?
ne quittung von verkäufer kann und will ich mir nicht so gern geben lassen........
full member
Activity: 144
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January 26, 2018, 01:00:27 PM
Angenommen zahle auf einer Börse 1000€ ein und trade relativ viel hin und her. Dann müsste ich ja bei jedem gewinnbringenden Trade Steuern zahlen. Unabhängig davon ob Crypto zu Fiat oder Crypto zu Crypto getradet wird.
Bei Crypto zu Crypto wird dann der jeweilige Eurokurs für die Berechnung des Gewinns herangezogen, richtig?
Angenommen ich mache jeden Tag mehrere gewinnbringende Trades sodass sich da bspw. Bitcoin in einem Wert von 100k€ ansammeln würde. Am Ende crasht der Kurs von Bitcoin und das Vermögen ist bspw nurnoch 100€ wert. Also weniger als ursprünglich investiert.
Dennoch hatte ich ja bei jedem Trade zu dem genauen Zeitpunkt einen Gewinn erzielt der zu versteuern wäre. Müsste dann also bspw. 50k€ an Steuern hinterherzahlen, obwohl ich faktisch ärmer wäre als vorher?

Hab ich das so richtig verstanden?

Sorry wenn die Frage bereits irgendwo beantwortet wurde...



Ja, müsstest du, aber in der Praxis würdest du dann die Bitcoins verkaufen und einen gigantischen Verlust realisieren. Dieser wird mit den vorherigen Gewinnen verrechnet.

Nicht wann die Verkauf in einem anderem Kalenderjahr stattfindet, oder?

Dann würde der Verlust erst für die nächste Steuererklärung relevant sein...aber evt. steht dem dann kein Gewinn mehr gegenüber, mit dem verrechnet werden kann, was natürlich unschön wäre.

Generell ist doch aber bei Trading meiner Meinung nach völlig egal, ob ich die Gewinnermittlung für jeden einzelnen Trade mache oder am Jahresende nur den aktuellen Wert mit dem Wert vom Jahresanfang vergleiche (unter der Annahme, dass ich am Jahresende alle Positionen einmal verkaufe, damit Gewinne und Verluste realisiert sind). Das Ergebnis hinsichtlich Gewinn/Verlust sollte in beiden Fällen das gleiche sein.


Danke euch für die Rückmeldungen. Hat mir definitv weitergeholfen.
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