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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 130. (Read 1206174 times)

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February 06, 2018, 02:45:33 AM
Dennoch hatte ich angenommen, es könnte dann eine andere Regelung greifen.
Stichwort Verlustvortrag/Verlustrücktrag? Aber das hat wohl hiermit nichts zu tun.
Wie oben bereits gut erläutert, ist ein long-term-Verlust (genau wie der Gewinn) nicht steuerwirksam, daher kann er nirgendwo steuerlich verrechnet werden.
Zwei Seiten einer Medaille und ausnahmsweise mal sehr logisch  Smiley
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February 06, 2018, 02:35:57 AM
Eine Idee wäre dann wohl, deinen BTC vor Ablauf der 1 Jahr-Frist in 2018 zu verkaufen, wenn er zu dem Zeitpunkt unter 20.000 EUR (z.B. Morgen) wert ist.
Damit hast du dann einen Verlust, den du mit anderen Gewinnen gegenrechnen kannst.

Den 1 BTC kannst du dann übermorgen neu einkaufen & die Frist beginnt erneut von 0.

Disclaimer: ich habe keine Ahnung, wie legal das ist, aber das sollte man erklären können, sollte man dazu befragt werden...

Ähm. Was sollte daran illegal sein? Natürlich kann man 2018 "vorsorglich" Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften anhäufen, die man dann 2019 für noch unbekannte Gewinne aus ebensolchen vorhält. Nur macht es keinen sonderlichen Sinn, bewusst Verluste zu realisieren, um für unbekannte Gewinne in der Zukunft keine Steuern zu zahlen. Kann man natürlich machen. Müsste aber eigentlich unter Strafe gestellt werden. Wobei Dummheit bekanntlich keine strafbare Handlung darstellt. Schon gar nicht unter steuerstrafrechtlichen Gesichtspunkten.

Meine Logik macht (zumindest für mich) natürlich nur dann Sinn, wenn man (wie in meinem Fall) in 2018 auch Gewinne realisiert.
Für diese könnte man die Steuerlast reduzieren, indem man anderweitig Verluste realisiert.

Sorry, das war so natürlich nicht ersichtlich, worauf ich hinaus will & demnach macht die o.s. Idee für jemanden, der lediglich eine (z.B. BTC) Postition anlegt bzw. auch anderweitig keine Gewinne im laufenden Jahr realisiert, wenig Sinn... mea culpa  Smiley

Das ganze ist natürlich nicht erlaubt. Kommen die euch auf die schliche ist es vorsätzlicher Steuerbetrug

Das sieht iudica etwas anders:

Ich habe jetzt keine Literaturrecherche gemacht, daher folgende grobe Einschätzung:

Ich habe den Sachverhalt jetzt so verstanden: Wenn ein Coin in die Verlustzone läuft, verkaufe ich ihn und kaufe zurück. Damit habe ich einen Verlust perpetuiert, den ich mit anderen Gewinnen evtl. verrechnen kann. Der zurückgekaufte Coin erfährt dann hoffenlich eine Wertsteigerung, diese kann ich nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen.

Beispiel: 1 BTC = 1.000 EUR beim Kauf

BTC fällt nach 1 Monaten auf 800 EUR, ich verkaufe und kauf zurück => steuerrelevanter Verlust von 200 EUR

Nach einem Jahr und einem Monat steht der BTC wieder bei 1.000 EUR. Ich verkaufe meinen BTC. Die Wertsteigerung von 800 EUR auf 1.000 EUR ist steuerfrei, der Verlust von 200 EUR hingegen bleibt.

§ 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missblräucliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.

Das kann in einzelnen Fälle missbräuchlich sein. Meiner Meinung nach, ist es aber grds. zulässig. Somit könnte man bei Invests, die jetzt ungeplant in den Verlust laufen und die man deshalb nicht schon innerhalb des Jahres glatt stellt, wenigstens einen Teil des Verlustes perpetuieren.
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February 06, 2018, 01:18:13 AM
Eine Idee wäre dann wohl, deinen BTC vor Ablauf der 1 Jahr-Frist in 2018 zu verkaufen, wenn er zu dem Zeitpunkt unter 20.000 EUR (z.B. Morgen) wert ist.
Damit hast du dann einen Verlust, den du mit anderen Gewinnen gegenrechnen kannst.

Den 1 BTC kannst du dann übermorgen neu einkaufen & die Frist beginnt erneut von 0.

Disclaimer: ich habe keine Ahnung, wie legal das ist, aber das sollte man erklären können, sollte man dazu befragt werden...

Ähm. Was sollte daran illegal sein? Natürlich kann man 2018 "vorsorglich" Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften anhäufen, die man dann 2019 für noch unbekannte Gewinne aus ebensolchen vorhält. Nur macht es keinen sonderlichen Sinn, bewusst Verluste zu realisieren, um für unbekannte Gewinne in der Zukunft keine Steuern zu zahlen. Kann man natürlich machen. Müsste aber eigentlich unter Strafe gestellt werden. Wobei Dummheit bekanntlich keine strafbare Handlung darstellt. Schon gar nicht unter steuerstrafrechtlichen Gesichtspunkten.

Meine Logik macht (zumindest für mich) natürlich nur dann Sinn, wenn man (wie in meinem Fall) in 2018 auch Gewinne realisiert.
Für diese könnte man die Steuerlast reduzieren, indem man anderweitig Verluste realisiert.

Sorry, das war so natürlich nicht ersichtlich, worauf ich hinaus will & demnach macht die o.s. Idee für jemanden, der lediglich eine (z.B. BTC) Postition anlegt bzw. auch anderweitig keine Gewinne im laufenden Jahr realisiert, wenig Sinn... mea culpa  Smiley

Das ganze ist natürlich nicht erlaubt. Kommen die euch auf die schliche ist es vorsätzlicher Steuerbetrug
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February 05, 2018, 08:18:56 PM
Eine Idee wäre dann wohl, deinen BTC vor Ablauf der 1 Jahr-Frist in 2018 zu verkaufen, wenn er zu dem Zeitpunkt unter 20.000 EUR (z.B. Morgen) wert ist.
Damit hast du dann einen Verlust, den du mit anderen Gewinnen gegenrechnen kannst.

Den 1 BTC kannst du dann übermorgen neu einkaufen & die Frist beginnt erneut von 0.

Disclaimer: ich habe keine Ahnung, wie legal das ist, aber das sollte man erklären können, sollte man dazu befragt werden...

Ähm. Was sollte daran illegal sein? Natürlich kann man 2018 "vorsorglich" Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften anhäufen, die man dann 2019 für noch unbekannte Gewinne aus ebensolchen vorhält. Nur macht es keinen sonderlichen Sinn, bewusst Verluste zu realisieren, um für unbekannte Gewinne in der Zukunft keine Steuern zu zahlen. Kann man natürlich machen. Müsste aber eigentlich unter Strafe gestellt werden. Wobei Dummheit bekanntlich keine strafbare Handlung darstellt. Schon gar nicht unter steuerstrafrechtlichen Gesichtspunkten.

Meine Logik macht (zumindest für mich) natürlich nur dann Sinn, wenn man (wie in meinem Fall) in 2018 auch Gewinne realisiert.
Für diese könnte man die Steuerlast reduzieren, indem man anderweitig Verluste realisiert.

Sorry, das war so natürlich nicht ersichtlich, worauf ich hinaus will & demnach macht die o.s. Idee für jemanden, der lediglich eine (z.B. BTC) Postition anlegt bzw. auch anderweitig keine Gewinne im laufenden Jahr realisiert, wenig Sinn... mea culpa  Smiley
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February 05, 2018, 06:20:43 PM
Eine Idee wäre dann wohl, deinen BTC vor Ablauf der 1 Jahr-Frist in 2018 zu verkaufen, wenn er zu dem Zeitpunkt unter 20.000 EUR (z.B. Morgen) wert ist.
Damit hast du dann einen Verlust, den du mit anderen Gewinnen gegenrechnen kannst.

Den 1 BTC kannst du dann übermorgen neu einkaufen & die Frist beginnt erneut von 0.

Disclaimer: ich habe keine Ahnung, wie legal das ist, aber das sollte man erklären können, sollte man dazu befragt werden...

Ähm. Was sollte daran illegal sein? Natürlich kann man 2018 "vorsorglich" Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften anhäufen, die man dann 2019 für noch unbekannte Gewinne aus ebensolchen vorhält. Nur macht es keinen sonderlichen Sinn, bewusst Verluste zu realisieren, um für unbekannte Gewinne in der Zukunft keine Steuern zu zahlen. Kann man natürlich machen. Müsste aber eigentlich unter Strafe gestellt werden. Wobei Dummheit bekanntlich keine strafbare Handlung darstellt. Schon gar nicht unter steuerstrafrechtlichen Gesichtspunkten.
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February 05, 2018, 01:10:57 PM
Ich habe eine Frage zur Verrechnung von Verlusten. Mein Steuerberater meint:

"Gewinne, die durch einen Verkauf nach einem Jahr entstanden sind, sind steuerfrei. Gleiches gilt für Verluste die nach einem Jahr der Anschaffung entstanden sind. Sie dürfen sich nicht auf die Steuerbelastung auswirken. Aus diesem Grund haben wir die Long-Term-Verluste bei den privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit angeben können."

Das würde ja heißen, dass ich u.U. für Gesamtverluste auch noch Steuern zahlen muss.

Beispiel:

2017 Kauf von 1 Bitcoin zum Kurs von  20.000 EUR.
2019 Verkauf dieses Bitcoins zum Kurs von 5000.- EUR
>>> Verlust: 15000.- EUR

Wenn ich nun 2019 durch steuerpflichtiges Trading (unter 1 Jahr Haltezeit) mit ETH z.B. 10000.- EUR Gewinn realisiert habe, so hätte ich 2019 noch immer einen Gesamtverlust von 5000.- EUR.

Kann nun der Verlust tatsächlich nicht angerechnet werden?

2019 ist deine BTC-Anschaffung aus 2017 für das FA irrelevant (Stand heute & wenn ich alles richtig verstanden habe...)
Während dein ETH-Trade unterhalb der 1-Jahres-Frist steuerlich relevant ist.

Eine Idee wäre dann wohl, deinen BTC vor Ablauf der 1 Jahr-Frist in 2018 zu verkaufen, wenn er zu dem Zeitpunkt unter 20.000 EUR (z.B. Morgen) wert ist.
Damit hast du dann einen Verlust, den du mit anderen Gewinnen gegenrechnen kannst.

Den 1 BTC kannst du dann übermorgen neu einkaufen & die Frist beginnt erneut von 0.

Disclaimer: ich habe keine Ahnung, wie legal das ist, aber das sollte man erklären können, sollte man dazu befragt werden...
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February 05, 2018, 11:34:15 AM
Dennoch hatte ich angenommen, es könnte dann eine andere Regelung greifen.
Stichwort Verlustvortrag/Verlustrücktrag? Aber das hat wohl hiermit nichts zu tun.

Nein, das hat damit nichts zu tun, weil eben (steuerlich betrachtet) gar kein Verlust entstanden ist, den man vor- oder rücktragen könnte. Letztlich ist das einfach die Kehrseite der gesetzlichen Regelung, dass eben auch bei ertragreichem Verkauf außerhalb der "Haltefrist" (steuerlich) kein Gewinn (= Einkommen) entstanden ist, der zu versteuern wäre.
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February 05, 2018, 11:18:04 AM
Danke für die Info.

Quote
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

War mir bekannt. Auch der Umkehrschluss (keine Gegenrechnung von Verlusten nach einem Jahr Haltezeit möglich) klingt logisch. Dennoch hatte ich angenommen, es könnte dann eine andere Regelung greifen.
Stichwort Verlustvortrag/Verlustrücktrag? Aber das hat wohl hiermit nichts zu tun.

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February 05, 2018, 11:02:49 AM
Ich habe eine Frage zur Verrechnung von Verlusten. Mein Steuerberater meint:

"Gewinne, die durch einen Verkauf nach einem Jahr entstanden sind, sind steuerfrei. Gleiches gilt für Verluste die nach einem Jahr der Anschaffung entstanden sind. Sie dürfen sich nicht auf die Steuerbelastung auswirken. Aus diesem Grund haben wir die Long-Term-Verluste bei den privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit angeben können."

Das würde ja heißen, dass ich u.U. für Gesamtverluste auch noch Steuern zahlen muss.

Beispiel:

2017 Kauf von 1 Bitcoin zum Kurs von  20.000 EUR.
2019 Verkauf dieses Bitcoins zum Kurs von 5000.- EUR
>>> Verlust: 15000.- EUR

Wenn ich nun 2019 durch steuerpflichtiges Trading (unter 1 Jahr Haltezeit) mit ETH z.B. 10000.- EUR Gewinn realisiert habe, so hätte ich 2019 noch immer einen Gesamtverlust von 5000.- EUR.

Kann nun der Verlust tatsächlich nicht angerechnet werden?

Dafür braucht man keinen Steuerberater, dafür reicht ein Blick ins Gesetz:

Nach meinen Informationen täuschen sich einige Steuerberater in Details, da die Materie noch immer recht neu ist und zudem einige Regelungen wohl verschieden ausgelegt werden.
Jedoch weiß ich als Laie nicht vorher, wie gut sich der Steuerberater wirklich auskennt. Vielleicht ist hier ein Experte, der dessen Aussage bestätigen kann.  Huh

Da braucht es, wie gesagt, keinen Experten. Du hast aber sicherlich recht, dass man auch nicht blind einem Steuerberater glauben sollte. Vor allem nicht bei diesem Thema.
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February 05, 2018, 10:28:00 AM
Nach meinen Informationen täuschen sich einige Steuerberater in Details, da die Materie noch immer recht neu ist und zudem einige Regelungen wohl verschieden ausgelegt werden.
Jedoch weiß ich als Laie nicht vorher, wie gut sich der Steuerberater wirklich auskennt. Vielleicht ist hier ein Experte, der dessen Aussage bestätigen kann.  Huh
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February 05, 2018, 10:09:48 AM
Ich habe eine Frage zur Verrechnung von Verlusten. Mein Steuerberater meint:

"Gewinne, die durch einen Verkauf nach einem Jahr entstanden sind, sind steuerfrei. Gleiches gilt für Verluste die nach einem Jahr der Anschaffung entstanden sind. Sie dürfen sich nicht auf die Steuerbelastung auswirken. Aus diesem Grund haben wir die Long-Term-Verluste bei den privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit angeben können."

Das würde ja heißen, dass ich u.U. für Gesamtverluste auch noch Steuern zahlen muss.

Beispiel:

2017 Kauf von 1 Bitcoin zum Kurs von  20.000 EUR.
2019 Verkauf dieses Bitcoins zum Kurs von 5000.- EUR
>>> Verlust: 15000.- EUR

Wenn ich nun 2019 durch steuerpflichtiges Trading (unter 1 Jahr Haltezeit) mit ETH z.B. 10000.- EUR Gewinn realisiert habe, so hätte ich 2019 noch immer einen Gesamtverlust von 5000.- EUR.

Kann nun der Verlust tatsächlich nicht angerechnet werden?

Ist genau das nicht der Grund gewesen warum der Preis zum Jahresende gefallen ist?
Viele haben ihre Verluste geltend gemacht damit sie diese Versteuern können und haben im neuen Jahr wieder eingekauft.

Aber wenn du deinem Steuerberater nicht traust warum hast du ihn dann überhaupt engagiert?  Cheesy
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February 05, 2018, 09:46:25 AM
Ich habe eine Frage zur Verrechnung von Verlusten. Mein Steuerberater meint:

"Gewinne, die durch einen Verkauf nach einem Jahr entstanden sind, sind steuerfrei. Gleiches gilt für Verluste die nach einem Jahr der Anschaffung entstanden sind. Sie dürfen sich nicht auf die Steuerbelastung auswirken. Aus diesem Grund haben wir die Long-Term-Verluste bei den privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit angeben können."

Das würde ja heißen, dass ich u.U. für Gesamtverluste auch noch Steuern zahlen muss.

Beispiel:

2017 Kauf von 1 Bitcoin zum Kurs von  20.000 EUR.
2019 Verkauf dieses Bitcoins zum Kurs von 5000.- EUR
>>> Verlust: 15000.- EUR

Wenn ich nun 2019 durch steuerpflichtiges Trading (unter 1 Jahr Haltezeit) mit ETH z.B. 10000.- EUR Gewinn realisiert habe, so hätte ich 2019 noch immer einen Gesamtverlust von 5000.- EUR.

Kann nun der Verlust tatsächlich nicht angerechnet werden?
sr. member
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February 05, 2018, 06:36:54 AM
Du hast recht, das habe ich ja auch so geschrieben, dass es diese Ansicht gibt. Man muss wohl einfach bei unklarer Rechtslage die für sich beste Auslegung vertreten.  Smiley
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February 05, 2018, 02:40:36 AM
Der StB in der besagten Facebookgruppe vertritt die Ansicht, dass alle Airdrops und auch Bountys nicht steuerfrei werden können, weil es jeweils an der entgeltlichen Anschaffung, die man für ein privates Veräußerungsgeschäft braucht, fehlen würde. bct_ail hat ja schon gepostet, dass Entgelt!=Geld und deshalb bin ich von dieser Argumentation auch noch nicht ganz überzeugt.
Nach dem StB läuft es dann über §22 1 3 EStG. Die Versteuerung dabei findet erst bei Verkauf und nicht beim Zufluss statt. Das verstehe ich auch nicht so ganz.


Jooa, das wäre nach der Erleuchtung, wie es in (D) mit FIAT-Krypto & Krypto-Krypto läuft, mein nächster Stolperstein:

Als was zählen Bounties (aus Signaturen, Social-Media, Übersetzungen etc.)? dafür hat man ja dann mehr oder weniger "Arbeit" erbracht...

Schau mal hier http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/estgkstg20062007/estgkstgfolie5.ppt  auf Folie 16.

22 1 3 passt danach eigentlich super auf die Bountys, weil sie eben diesen Entgeltcharakter haben. Dann hätte man aber auch eine Anschaffung für den Verkauf nach mehr als einem Jahr.
Bislang gingen ja viele davon aus, dass man Bountys zum Empfangszeitpunkt nach dem Eurowert zu versteuern hat und dann wären weitere Kursgewinne nach einem Jahr frei, weil es ein Veräußerungsgeschäft ist. Das würde alles passen. Jetzt müssen wir auf eine dritte Meinung warten.  Grin

Münzpräger, das hatten wir doch schon im Thread Steuer bei Bountys.....

Signaturkampagnen oder sonstige Tätigkeiten dürften auch sonstige Einkünfte sein. Wenn man es richtig professionell macht, evtl. auch gewerblich.

Wenn man über die 600 EUR kommt, sind diese Einkünfte steuerpflichtig (in Deutschland). Die Wertsteigerung nach Erhalt der Coins ist eine andere Baustelle und daher meist nach einem Jahr steuerfrei.
newbie
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February 04, 2018, 11:37:44 AM
Das doch jetzt keine wirkliche Überraschung, oder? Das "Steuerproblem" sollte Dir doch mit dem ersten Trade bekannt gewesen sein.
Hah, stimmt, jetzt wo du es sagst. Jetzt erinner ich mich!
Da kam doch dieses informative Steuer-Popup, damals bei Bittrex als ich zum ersten Mal traden wollte... hab ich dann natürlich nicht gemacht, bin ja nicht doof!

Dann sind wir ja alle informiert und der Thread hier kann endlich gelöscht werden bevor noch mehr Leute ihre redundanten Fragen hier reinspammen.
jr. member
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February 03, 2018, 12:43:32 PM
sind Airdrops steuerpflichtig?
sr. member
Activity: 1638
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February 03, 2018, 08:26:37 AM
Der StB in der besagten Facebookgruppe vertritt die Ansicht, dass alle Airdrops und auch Bountys nicht steuerfrei werden können, weil es jeweils an der entgeltlichen Anschaffung, die man für ein privates Veräußerungsgeschäft braucht, fehlen würde. bct_ail hat ja schon gepostet, dass Entgelt!=Geld und deshalb bin ich von dieser Argumentation auch noch nicht ganz überzeugt.
Nach dem StB läuft es dann über §22 1 3 EStG. Die Versteuerung dabei findet erst bei Verkauf und nicht beim Zufluss statt. Das verstehe ich auch nicht so ganz.


Jooa, das wäre nach der Erleuchtung, wie es in (D) mit FIAT-Krypto & Krypto-Krypto läuft, mein nächster Stolperstein:

Als was zählen Bounties (aus Signaturen, Social-Media, Übersetzungen etc.)? dafür hat man ja dann mehr oder weniger "Arbeit" erbracht...

Schau mal hier http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/estgkstg20062007/estgkstgfolie5.ppt  auf Folie 16.

22 1 3 passt danach eigentlich super auf die Bountys, weil sie eben diesen Entgeltcharakter haben. Dann hätte man aber auch eine Anschaffung für den Verkauf nach mehr als einem Jahr.
Bislang gingen ja viele davon aus, dass man Bountys zum Empfangszeitpunkt nach dem Eurowert zu versteuern hat und dann wären weitere Kursgewinne nach einem Jahr frei, weil es ein Veräußerungsgeschäft ist. Das würde alles passen. Jetzt müssen wir auf eine dritte Meinung warten.  Grin
hero member
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February 02, 2018, 07:04:29 PM
Der StB in der besagten Facebookgruppe vertritt die Ansicht, dass alle Airdrops und auch Bountys nicht steuerfrei werden können, weil es jeweils an der entgeltlichen Anschaffung, die man für ein privates Veräußerungsgeschäft braucht, fehlen würde. bct_ail hat ja schon gepostet, dass Entgelt!=Geld und deshalb bin ich von dieser Argumentation auch noch nicht ganz überzeugt.
Nach dem StB läuft es dann über §22 1 3 EStG. Die Versteuerung dabei findet erst bei Verkauf und nicht beim Zufluss statt. Das verstehe ich auch nicht so ganz.


Jooa, das wäre nach der Erleuchtung, wie es in (D) mit FIAT-Krypto & Krypto-Krypto läuft, mein nächster Stolperstein:

Als was zählen Bounties (aus Signaturen, Social-Media, Übersetzungen etc.)? dafür hat man ja dann mehr oder weniger "Arbeit" erbracht...
legendary
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February 02, 2018, 06:12:23 AM
Die einmalige Festlegung der Berechnungsmethode muss auch für die Zukunft beibehalten werden. Gilt das auch bei einer gemeinsamen Veranlagung, wenn bisher immer nur ein Partner investiert ist und nun beide investieren?

Beispiel bei Verheirateten: Nur der Mann investiert  2016 in Krypto. Der Mann entscheidet sich in Steuererklärung 2016 für Fifo und gemeinsame Veranlagung. In 2017 investiert dann auch seine Frau. Die macht es schlauer und teilt alles nach Wallets auf.

Kann dann für die Steuerklärung 2017 und nun getrennter Veranlagung die Berechnung der Frau nach getrennten Wallets erfolgen und der Mann muss weiterhin Fifo machen?

member
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February 02, 2018, 05:46:27 AM
Hab ne Frage zu Bitcoin Kreditkarten und Steuer.

Vielen denken (auch wenn Sie sich bewusst sind das Ihre Coins zu versteuern sind) das mit Bitcoin Kreditkarten wegfällt.

Meiner Meinung muss man auch die Zahlungen die ich mit der Karte tätige versteuern und dem Fin. bekannt geben, sehe ich das richtig?
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