die Haltedauer verlängert sich NICHT auf 10 Jahre.
Man hat keine Anschaffungskosten, damit fällt es nicht unter 23 EStG. zum Zeitpunkt der Veräußerung realisierst du sonstige Einkünfte nach 22 1 3 EStG in höhe des Kurswerts (also persönlicher Steuersatz). Die "geschenkten" Coins sind an dem Tag zu versteuern, an denen sie getauscht/getradet werden.
Eine Anschaffung hat nicht unbedingt mit Kosten zu tun. Stichwort ist Entgelt.
"...... differenzierte Gewinnermittlung für die steuerpflichtigen Gewinne nach § 23 EStG - also Gewinne aus Trading, § 22 EStG - also Gewinne aus Cloudmining, "geschenkten" Coins (Forks), oder Gas (und was es sonst noch gibt), Coins aus "Lending, Staking, Claiming"... gehören ebenso dazu ..."
https://www.facebook.com/Kryptotaxpert/posts/147704265941269