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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 156. (Read 1133959 times)

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December 11, 2017, 04:59:53 AM
Airdrops sollten mMn. die Spekulationsfrist aller zugrundeliegenden, aber nicht der umgewandelten, BTCs nach dt. Recht auf 10 Jahre verlängern.

legendary
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https://t1p.de/6ghrf
December 11, 2017, 04:45:55 AM
Wie beeinflusst überhaupt die "Umwandlung" in BTC von Airdrops (und anschließender Auszahlung in FIAT) die Haltefrist von schon vorhandenen BTC?
Da wäre es ja für den Nachweis sinnvoll, nur genau dafür ein neues eigenes Wallet aufzumachen.
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December 10, 2017, 10:09:56 AM
Sehe ich das jetzt richtig, dass ich auf meine lächerlichen 3000 Euro - 800 Euro=2200 Euro Gewinn
auch noch Steuern bezahlen darf (abzgl. Freibetrag natürlich) und mich selbst
durch das Altcointrading sozusagen doppelt bestraft habe?

Deine Rechnung wird dann steuerlich korrekt, wenn du alle einzelnen Transaktionen bewertest, z.B. mit cointracking.info.

Einen Freibetrag gibt es übrigens nicht, nur eine Freigrenze, die kannst du jenseits von 600 Euro leider garnicht nutzen.
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Formerly hard working Air Traffic Controller
December 10, 2017, 09:48:26 AM

Sehe ich das jetzt richtig, dass ich auf meine lächerlichen 3000 Euro - 800 Euro=2200 Euro Gewinn
auch noch Steuern bezahlen darf (abzgl. Freibetrag natürlich) und mich selbst
durch das Altcointrading sozusagen doppelt bestraft habe?



Ja, Du musst die 2200.-€ komplett versteuern. Einen Freibetrag gibt es nicht. Sobald Du über 600.-€ Gewinn kommst musst du den Gewinn komplett versteuern.
newbie
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December 10, 2017, 08:41:46 AM
Verkackt durch Altcointrading?

Folgende Situation:

Anfang des Jahres 1 BTC für 800 gekauft.
Würde ich diesen nach 1 Jahr Haltefrist für sagen
wir 15.000 Euro verkaufen, hätte ich 14200 Euro steuerfreien Gewinn gemacht.

Durch dämliches Altcointrading in vielen hunderten von einzelnen Trades
aus dem 1 BTC einen Wert von aktuell 0.2 BTC gemacht.
Diese 0.2 BTC verkaufen für entsprechend dem obigen fiktiven 15.000EUR/BTC Kurs für
3000 Euro.
Sehe ich das jetzt richtig, dass ich auf meine lächerlichen 3000 Euro - 800 Euro=2200 Euro Gewinn
auch noch Steuern bezahlen darf (abzgl. Freibetrag natürlich) und mich selbst
durch das Altcointrading sozusagen doppelt bestraft habe?

Welcher Weg ist nun der beste?
Aus den 0.2 BTC knapp 2.0 BTC zu machen (unrealistisch), damit der Gewinn nach Steuerabzug genau so hoch ist wie den einen dummen BTC die ganze Zeit zu halten?
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December 09, 2017, 07:54:00 PM
Weiß jemand wie Proof of Stake gehandhabt wird?

Das wirft ja meines Wissens nach egal wie viele Coins man hat, nach  bestimmer Zeit weitere Coins ab.
Funktioniert sowas dann nur wenn man die Coins in einem bestimmten Wallet hat, wodurch man das ‚staken‘ verhindern könnte, falls es steuerlich nervig is?
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An AA rated Bandoneonista
December 08, 2017, 10:13:20 AM
Kurze Info zu dem gepostetem Schreiben.
Das Schreiben ist die Antwort von einem Sachbearbeiter aus dem Finanzamt eines deutschen User der die Fragen gestellt hatte.
Er hatte das schreiben direkt im deutschen BTC Echo Slack gepostet, und da dachte ich mir dass das eventuell für einige hier auch interessant sein könnte.
Punkt 7 finde ich selber auch unsinnig - jedoch ist punkt 6 denke ich für viele hier enorm wichtig ...

Diesem Sachbearbeiter sollte man bzgl. Punkt 6 einen Innovationspreis verleihen! Das wäre wirklich eine einzigartige Kurbel für den gesamten Altcoin-Markt und ein riesen Geschenk für alle sachwertorientierten BTC-Nutzer, die sich innerhalb der Spekulationsfrist mit Bitcoins ihre Sachwertwünsche erfüllen möchten und kein Interesse an diesen Euros haben. - Aber, wie lässt Kleist den Obristen Kottwitz dem Prinzen von Homburg vieldeutig antworten: „Ein Traum, was sonst?“ Cool
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https://t1p.de/6ghrf
December 08, 2017, 10:04:58 AM
Dann muss man also nur einen für seinen Fall richtigen Sachbearbeiter haben....
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December 08, 2017, 09:58:42 AM
sehe ich ähnlich. Falls an punkt 6 etwas dran sein sollte, müsste das echt zeitnah mal geklärt werden. Betrifft sehr sehr viele.
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December 08, 2017, 09:55:24 AM
Kurze Info zu dem gepostetem Schreiben.
Das Schreiben ist die Antwort von einem Sachbearbeiter aus dem Finanzamt eines deutschen User der die Fragen gestellt hatte.
Er hatte das schreiben direkt im deutschen BTC Echo Slack gepostet, und da dachte ich mir dass das eventuell für einige hier auch interessant sein könnte.
Punkt 7 finde ich selber auch unsinnig - jedoch ist punkt 6 denke ich für viele hier enorm wichtig ...
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An AA rated Bandoneonista
December 08, 2017, 08:30:23 AM
Erstmal danke an Acura3600 für das Posten des Schreibens. Bestätigt ja im Kern die auch hier immer wieder festgestellten Steuertatsachen. Allerdings:

Also Punkt 6 und 7 sind ja echt komisch.

6 würde ja bedeuten das ich beliebig rumtraden kann zwischen altcoins und ich aber erst steuerpflichtig werde wenn ich es richtig gegen euros tausche.

Und bei 7 hätten wir dann millionen neue Gewerbe in deutschland haha Smiley

Die sind wirklich "lustig", bei 6 versteht man endlich, wofür Tether (auch) geschaffen wurde und wie wunderbar es ist, Gold gegen Bitcoins zu tauschen oder Autos und Häuser. Alles steuerfrei. Fließt ja kein einziger Euro. - Über 7 muss man mE nicht wirklich nochmal reden. Das ist schlicht faktischer Unsinn. Aber, wie immer mal wieder hier im Thread geschrieben: faktischer Unsinn ist der Auslegung von Steuergesetzen (und manchen Steuergesetzen selbst) ja nicht wirklich wesensfremd.

EDIT: Das gehört übrigens zu den sinnvollsten Ausführungen zum Thema "Steuern und Forks", die ich im Netz bislang lesen konnte: https://bitcoin-live.de/steuerliche-folgen-des-bitcoin-forks/
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December 08, 2017, 07:13:27 AM
... sodass man Antworten von verschiedenen Finanzämtern einfordern und vergleichen könnte ...

Hat schon mal jemand so eine locker geschriebene Nachricht und auch noch per Email von einem Mitarbeiter eines Finanzamts bekommen?
Das sieht mir eher nach einem unerfahrenen Steuergehilfen in einer kleinen Steuerkanzlei aus ...
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December 08, 2017, 07:03:05 AM
Also Punkt 6 und 7 sind ja echt komisch.

6 würde ja bedeuten das ich beliebig rumtraden kann zwischen altcoins und ich aber erst steuerpflichtig werde wenn ich es richtig gegen euros tausche.

Und bei 7 hätten wir dann millionen neue Gewerbe in deutschland haha Smiley
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December 08, 2017, 04:03:32 AM
https://i.imgur.com/S7KlLKO.jpg
ist von einem Sachbearbeiter aus dem FA - Punkt 6 ist für mich am interessantesten  Cool

Das Dokument wird gegen Ende immer wackeliger.
Punkt 6 und 7 widersprechen dem mehrheitlichen Konsens der Steuerdiskussion.

Punkt 7 ist besonders lustig, denn damit wäre jeder Bitcoin-Besitzer nach einem Fork (Gold, Cash) inzwischen ein Gewerbebetrieb.

Stimm ich zu.
6 wär ja eigentlich schön wenn‘s so wäre/ist, nur wie findet man das nun raus? Cheesy
Und das mit Gewerbe.. puh
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December 08, 2017, 04:01:23 AM
Es wäre interessant, mal deinen Fragenkatalog zu sehen, sodass man Antworten von verschiedenen Finanzämtern einfordern und vergleichen könnte  Wink
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December 08, 2017, 03:34:16 AM

ist von einem Sachbearbeiter aus dem FA - Punkt 6 ist für mich am interessantesten  Cool

Das Dokument wird gegen Ende immer wackeliger.
Punkt 6 und 7 widersprechen dem mehrheitlichen Konsens der Steuerdiskussion.

Punkt 7 ist besonders lustig, denn damit wäre jeder Bitcoin-Besitzer nach einem Fork (Gold, Cash) inzwischen ein Gewerbebetrieb.
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December 08, 2017, 03:05:04 AM



ist von einem Sachbearbeiter aus dem FA - Punkt 6 ist für mich am interessantesten  Cool
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December 07, 2017, 03:08:28 PM
Ich weiss es ist viel Text und etwas kompliziert, aber kann hierauf vielleicht noch jemand eingehen?




Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).


Siehe hier:

Es wurde schonmal eine Frage gestellt, die aber unbeantwortet blieb:

Mit Annahme, daß bei Nutzung als Einnahmequelle in einem Kalenderjahr, sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht:
Ob es sich um eine Einnahme handelt, stellt sich ja erst nach Ablauf des Kalenderjahres heraus nachdem irgendwelche dazugehörigen "Ausgaben" gegen gerechnet worden sind...
>Rückabwicklung der Einnahme: Noch in genau diesem Jahr indem wird die Einnahme auf "null" gedrückt z.B. durch irgendeine Art coin-"Verbrennung" oder Rückgabe an eine Herkunft. Es liegt keine Einnahme in diesem Jahr mehr vor, Haltefrist hat sich nicht auf 10 Jahre erhöht.

Ja, diese Frage hatte ich mal hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.25302684 gestellt.
Ich frage mich, ob weiterhin die Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre beträgt, wenn man die erhalten Erträge( durch das Verleasen) wieder an den Node im gleichen Kalenderjahr "zurück überweist".
Aber deine Annahme, dass die Einnahme erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden kann, ist verkehrt. Die Einnahme (wie z.B. Zins bei POS-Coins) bekommst du ja unterjährig. Frage mich auch, was du mit verbrennen meinst? Es gilt immer noch das Zuflussprinzip.


https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
1 Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
3 Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.
4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;


> Bezieht sich auf Satz 4:
Abrechnung der Steuer erfolgt jährlich aufgrund Einnahmen/Ausgaben etc.. Durch PoS gabs ne Einnahmequelle  z.B. dieses Jahr, das Jahr ist aber noch nicht zuende und die Einnahmen werden bis zum Jahresende "zerstört" oder durch einen anderen dagegenzurechnenden Ausgabe bis auf 0 oder negtiven Wert gegengerechnet. Folglich gibt es keine Einnahmen und Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist nicht zutreffen (und auch nie beabsichtigt).
Wäre das Denkbar im Gesetzeskontext?
Wobei ich mir nicht sicher bin ob es überhaupt irgendeine Ausgabe ausser den Betrieb eines Servers für den man PoS bekommt...


> Satz 4, Verständnisprobleme, unabhängig ob Crypto oder nicht... Egal wann innerhalb von 10 Jahren das Gut als irgendeine Art Einkunftsquelle (z.B. Vermietung) dient, erhöht sich die Haltefrist (damit Besteuerung) auf 10 Jahre oder ist es egal nach dem erstan Jahr Haltefrist wie das Gut danach genutzt wird. (Satz 4 dient ursprünglich dazu irgendwelche Steuerschlupflöche zu schließen z.B. bei Beteiligung an Schiffscontainerfonds und deren weiter-Vermietung...)


Oder bezieht sich das nur auf POS coins?

Aber siehe auch hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html

Zitat:

Quote
Diese 2008 eingeführte Fristverlängerung ist hier jedoch nicht einschlägig, da die Nutzung der Bitcoins als Einkunftsquelle bei M. erst ab 2014 erfolgt ist und damit nach Ablauf der einjährigen Frist. Diese Frist kann nachträglich nicht wieder aufleben.

Hätte M. bereits in 2013, als er noch bei seiner Mutter lebte, Ausgaben gehabt und diese durch Bitcoins bestritten, liefe die Frist hingegen erst im Jahr 2022 ab.

Danach würde in meinem Beispiel 2. die Frist auf 10 Jahre steigen. Weiß da jemand mehr zu?
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December 07, 2017, 10:06:50 AM
Du musst schon alles in die Berechnung miteinbeziehen. Es wäre ja fatal, wenn du z.b. bei einem Trade 1000 EUR machst, aber ansonsten insg. 2000 EUR verloren hättest und trotzdem Steuern zahlen müsstest. Die Variante B ist daher die Richtige :-)

war mir schon fast peinlich zu fragen, aber vielen vielen Dank!

Jetzt hab ich auch noch rausgefunden, dass iudica ja anscheinend Steuerberater ist Cheesy wollte schon nach einer Quelle fragen, weil dann wären alle meine Fragen geklärt.

Aber anscheinend sind sie es nun Cheesy

Danke an alle hier, das Forum ist der Hammer!
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December 07, 2017, 09:56:34 AM
Da der Mythos hier ja immernoch rumgeistert, wollte ich nur nochmal schnell folgendes zu Protokoll geben:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).


Das lässt mich vorerst aufatmen, vielen Dank dafür.
Also wäre ja das beste; von Anfang an Transaktionen genau aufschreiben, und wenn man dann mal Glück hat und der Gewinn fällt im Jahr +599,99€ aus, geb ich ne Steuererklärung ab, richtig?

Entschuldigung vielmals für die Fragen, danach nerv ich euch nicht mehr...

P.S.: wenn ich das richtig interpretiere habt ihr, phreeksta und lassdas, verschiedene Ansichten, oder seh ich das falsch?
phreeksta: sobald Gewinn vorhanden, dem FA nennen durch SE. Falls Verlust, keine SE.
lassdas: solange unter 600€ Grenze, keine SE. Sobald Gewinn darüber, SE für das Jahr.
Entschuldigung falls ich mich irre. So ein Wirrwarr..

Grundsätzlich - Transaktionen solltest du immer genau aufschrieben. Eine Steuerprüfung kann ja immer kommen.
Die Grenze liegt, soweit ich weiß bei genau 600 EUR :-) Allerdings bei 601 EUR müsstest du die GESAMTEN 601 EUR versteuern ... nicht nur den 1 EUR über der steuerfreien Grenze.
Wenn du noch nie eine SE gemacht hast und nichts hast, was versteuert werden muss, könntest du dir die SE im Prinzip auch sparen.


Darauf wollte ich hinaus! Bisher habe ich noch keine gemacht, da ich nichts zu versteuern habe (außerhalb der Kryptowelt).
Deswegen frag ich mich eben, ob ich jetzt extra SE anfangen brauche, weil ich mal Trades hatte die positiv waren, aber insgesamt eh nicht rankomme an die 600. Die Frage steht aber immer noch mMn; der addierte Gewinn, den ich bei jedem einzelnen Trade gemacht habe (Gewinn im Wert von 20Cent bei Trade A, Gewinn Trade B 30Cent, Verlust Trade C 40 Cent = 50 Cent zu versteuernder Gewinn) oder der gesamte Gewinn in dem Jahr - der Gesamte Verlust von allen getätigten Trades (Gewinn im Wert von 20Cent bei Trade A, Gewinn Trade B 30Cent, Verlust Trade C 40 Cent = 10 Cent zu versteuernder Gewinn)?

Edit: es tut mir wirklich Leid, mein Gedankenkreisel hört nicht auf.

Du musst schon alles in die Berechnung miteinbeziehen. Es wäre ja fatal, wenn du z.b. bei einem Trade 1000 EUR machst, aber ansonsten insg. 2000 EUR verloren hättest und trotzdem Steuern zahlen müsstest. Die Variante B ist daher die Richtige :-)
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