Wie beeinflusst überhaupt die "Umwandlung" in BTC von Airdrops (und anschließender Auszahlung in FIAT) die Haltefrist von schon vorhandenen BTC?
Da wäre es ja für den Nachweis sinnvoll, nur genau dafür ein neues eigenes Wallet aufzumachen.
Eine ähnliche Frage kam mir gestern auch. Das Problem ist das FIFO-Prinzip. Wenn Ledger akzeptiert werden, ist alles gut.
Man stelle sich folgende Situation und die irrsinnnige Lösung dazu vor:
Man kauft am 01.01.17 genau 1 BTC auf Kraken zu 1000€ und lässt ihn dort liegen.
Am 01.02.17 wandelt man Altcoins, die über 1 Jahr gehalten wurden und somit steuerfrei sind, auf Bitfinex in genau einen BTC um. Der €-Wert beträgt bei Umwandlung 1500€. Eigentlich möchte man nun diesen BTC sofort in EUR umwandeln, damit es nicht zu möglicherweise steuerpflichtigen Kursgewinnen kommt, und die EUR dann auszahlen lassen.
Das Problem ist allerdings, dass wenn FIFO zur Anwendung kommt, es fingiert wird, dass der BTC auf Kraken verkauft wird, weil er zuerst angeschafft wurde. Dann hätte man 500€ Kursgewinne zu versteuern. In einer solchen Situation hätte man gar keine Chance steuerfrei aus einem Altcoin rauszukommen, wenn es für diesen nur BTC als Tradingpaar gibt. Man müsste dan hoffen, dass man zB die Altcoins in ETH umwandeln könnte und dann in EUR. Vorausgesetzt natürlich man hat keine älteren unterjährigen ETH.
Genauso halte ich es für völlig unsinnig für alle BTC die Haltefrist zu verlängern, wenn ein Airdrop zB nur auf ein Wallet kam auf dem 1 BTC liegt, man selbst aber noch 4 BTC auf anderen Börsen liegen hat.