ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.
1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?
2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?
3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?
Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:
Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html
1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).
Siehe hier:
Mit Annahme, daß bei Nutzung als Einnahmequelle in einem Kalenderjahr, sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht:
Ob es sich um eine Einnahme handelt, stellt sich ja erst nach Ablauf des Kalenderjahres heraus nachdem irgendwelche dazugehörigen "Ausgaben" gegen gerechnet worden sind...
>Rückabwicklung der Einnahme: Noch in genau diesem Jahr indem wird die Einnahme auf "null" gedrückt z.B. durch irgendeine Art coin-"Verbrennung" oder Rückgabe an eine Herkunft. Es liegt keine Einnahme in diesem Jahr mehr vor, Haltefrist hat sich nicht auf 10 Jahre erhöht.
Ja, diese Frage hatte ich mal hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.25302684 gestellt.
1 Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
3 Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.
4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;
> Bezieht sich auf Satz 4:
Abrechnung der Steuer erfolgt jährlich aufgrund Einnahmen/Ausgaben etc.. Durch PoS gabs ne Einnahmequelle z.B. dieses Jahr, das Jahr ist aber noch nicht zuende und die Einnahmen werden bis zum Jahresende "zerstört" oder durch einen anderen dagegenzurechnenden Ausgabe bis auf 0 oder negtiven Wert gegengerechnet. Folglich gibt es keine Einnahmen und Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist nicht zutreffen (und auch nie beabsichtigt).
Wäre das Denkbar im Gesetzeskontext?
Wobei ich mir nicht sicher bin ob es überhaupt irgendeine Ausgabe ausser den Betrieb eines Servers für den man PoS bekommt...
> Satz 4, Verständnisprobleme, unabhängig ob Crypto oder nicht... Egal wann innerhalb von 10 Jahren das Gut als irgendeine Art Einkunftsquelle (z.B. Vermietung) dient, erhöht sich die Haltefrist (damit Besteuerung) auf 10 Jahre oder ist es egal nach dem erstan Jahr Haltefrist wie das Gut danach genutzt wird. (Satz 4 dient ursprünglich dazu irgendwelche Steuerschlupflöche zu schließen z.B. bei Beteiligung an Schiffscontainerfonds und deren weiter-Vermietung...)
Oder bezieht sich das nur auf POS coins?
Aber siehe auch hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html
Zitat:
Hätte M. bereits in 2013, als er noch bei seiner Mutter lebte, Ausgaben gehabt und diese durch Bitcoins bestritten, liefe die Frist hingegen erst im Jahr 2022 ab.
Danach würde in meinem Beispiel 2. die Frist auf 10 Jahre steigen. Weiß da jemand mehr zu?