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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 155. (Read 865831 times)

newbie
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December 07, 2017, 04:08:28 PM
Ich weiss es ist viel Text und etwas kompliziert, aber kann hierauf vielleicht noch jemand eingehen?




Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).


Siehe hier:

Es wurde schonmal eine Frage gestellt, die aber unbeantwortet blieb:

Mit Annahme, daß bei Nutzung als Einnahmequelle in einem Kalenderjahr, sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht:
Ob es sich um eine Einnahme handelt, stellt sich ja erst nach Ablauf des Kalenderjahres heraus nachdem irgendwelche dazugehörigen "Ausgaben" gegen gerechnet worden sind...
>Rückabwicklung der Einnahme: Noch in genau diesem Jahr indem wird die Einnahme auf "null" gedrückt z.B. durch irgendeine Art coin-"Verbrennung" oder Rückgabe an eine Herkunft. Es liegt keine Einnahme in diesem Jahr mehr vor, Haltefrist hat sich nicht auf 10 Jahre erhöht.

Ja, diese Frage hatte ich mal hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.25302684 gestellt.
Ich frage mich, ob weiterhin die Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre beträgt, wenn man die erhalten Erträge( durch das Verleasen) wieder an den Node im gleichen Kalenderjahr "zurück überweist".
Aber deine Annahme, dass die Einnahme erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden kann, ist verkehrt. Die Einnahme (wie z.B. Zins bei POS-Coins) bekommst du ja unterjährig. Frage mich auch, was du mit verbrennen meinst? Es gilt immer noch das Zuflussprinzip.


https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
1 Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
3 Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.
4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;


> Bezieht sich auf Satz 4:
Abrechnung der Steuer erfolgt jährlich aufgrund Einnahmen/Ausgaben etc.. Durch PoS gabs ne Einnahmequelle  z.B. dieses Jahr, das Jahr ist aber noch nicht zuende und die Einnahmen werden bis zum Jahresende "zerstört" oder durch einen anderen dagegenzurechnenden Ausgabe bis auf 0 oder negtiven Wert gegengerechnet. Folglich gibt es keine Einnahmen und Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist nicht zutreffen (und auch nie beabsichtigt).
Wäre das Denkbar im Gesetzeskontext?
Wobei ich mir nicht sicher bin ob es überhaupt irgendeine Ausgabe ausser den Betrieb eines Servers für den man PoS bekommt...


> Satz 4, Verständnisprobleme, unabhängig ob Crypto oder nicht... Egal wann innerhalb von 10 Jahren das Gut als irgendeine Art Einkunftsquelle (z.B. Vermietung) dient, erhöht sich die Haltefrist (damit Besteuerung) auf 10 Jahre oder ist es egal nach dem erstan Jahr Haltefrist wie das Gut danach genutzt wird. (Satz 4 dient ursprünglich dazu irgendwelche Steuerschlupflöche zu schließen z.B. bei Beteiligung an Schiffscontainerfonds und deren weiter-Vermietung...)


Oder bezieht sich das nur auf POS coins?

Aber siehe auch hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html

Zitat:

Quote
Diese 2008 eingeführte Fristverlängerung ist hier jedoch nicht einschlägig, da die Nutzung der Bitcoins als Einkunftsquelle bei M. erst ab 2014 erfolgt ist und damit nach Ablauf der einjährigen Frist. Diese Frist kann nachträglich nicht wieder aufleben.

Hätte M. bereits in 2013, als er noch bei seiner Mutter lebte, Ausgaben gehabt und diese durch Bitcoins bestritten, liefe die Frist hingegen erst im Jahr 2022 ab.

Danach würde in meinem Beispiel 2. die Frist auf 10 Jahre steigen. Weiß da jemand mehr zu?
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December 07, 2017, 11:06:50 AM
Du musst schon alles in die Berechnung miteinbeziehen. Es wäre ja fatal, wenn du z.b. bei einem Trade 1000 EUR machst, aber ansonsten insg. 2000 EUR verloren hättest und trotzdem Steuern zahlen müsstest. Die Variante B ist daher die Richtige :-)

war mir schon fast peinlich zu fragen, aber vielen vielen Dank!

Jetzt hab ich auch noch rausgefunden, dass iudica ja anscheinend Steuerberater ist Cheesy wollte schon nach einer Quelle fragen, weil dann wären alle meine Fragen geklärt.

Aber anscheinend sind sie es nun Cheesy

Danke an alle hier, das Forum ist der Hammer!
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December 07, 2017, 10:56:34 AM
Da der Mythos hier ja immernoch rumgeistert, wollte ich nur nochmal schnell folgendes zu Protokoll geben:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).


Das lässt mich vorerst aufatmen, vielen Dank dafür.
Also wäre ja das beste; von Anfang an Transaktionen genau aufschreiben, und wenn man dann mal Glück hat und der Gewinn fällt im Jahr +599,99€ aus, geb ich ne Steuererklärung ab, richtig?

Entschuldigung vielmals für die Fragen, danach nerv ich euch nicht mehr...

P.S.: wenn ich das richtig interpretiere habt ihr, phreeksta und lassdas, verschiedene Ansichten, oder seh ich das falsch?
phreeksta: sobald Gewinn vorhanden, dem FA nennen durch SE. Falls Verlust, keine SE.
lassdas: solange unter 600€ Grenze, keine SE. Sobald Gewinn darüber, SE für das Jahr.
Entschuldigung falls ich mich irre. So ein Wirrwarr..

Grundsätzlich - Transaktionen solltest du immer genau aufschrieben. Eine Steuerprüfung kann ja immer kommen.
Die Grenze liegt, soweit ich weiß bei genau 600 EUR :-) Allerdings bei 601 EUR müsstest du die GESAMTEN 601 EUR versteuern ... nicht nur den 1 EUR über der steuerfreien Grenze.
Wenn du noch nie eine SE gemacht hast und nichts hast, was versteuert werden muss, könntest du dir die SE im Prinzip auch sparen.


Darauf wollte ich hinaus! Bisher habe ich noch keine gemacht, da ich nichts zu versteuern habe (außerhalb der Kryptowelt).
Deswegen frag ich mich eben, ob ich jetzt extra SE anfangen brauche, weil ich mal Trades hatte die positiv waren, aber insgesamt eh nicht rankomme an die 600. Die Frage steht aber immer noch mMn; der addierte Gewinn, den ich bei jedem einzelnen Trade gemacht habe (Gewinn im Wert von 20Cent bei Trade A, Gewinn Trade B 30Cent, Verlust Trade C 40 Cent = 50 Cent zu versteuernder Gewinn) oder der gesamte Gewinn in dem Jahr - der Gesamte Verlust von allen getätigten Trades (Gewinn im Wert von 20Cent bei Trade A, Gewinn Trade B 30Cent, Verlust Trade C 40 Cent = 10 Cent zu versteuernder Gewinn)?

Edit: es tut mir wirklich Leid, mein Gedankenkreisel hört nicht auf.

Du musst schon alles in die Berechnung miteinbeziehen. Es wäre ja fatal, wenn du z.b. bei einem Trade 1000 EUR machst, aber ansonsten insg. 2000 EUR verloren hättest und trotzdem Steuern zahlen müsstest. Die Variante B ist daher die Richtige :-)
newbie
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December 07, 2017, 10:45:53 AM
Da der Mythos hier ja immernoch rumgeistert, wollte ich nur nochmal schnell folgendes zu Protokoll geben:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).


Das lässt mich vorerst aufatmen, vielen Dank dafür.
Also wäre ja das beste; von Anfang an Transaktionen genau aufschreiben, und wenn man dann mal Glück hat und der Gewinn fällt im Jahr +599,99€ aus, geb ich ne Steuererklärung ab, richtig?

Entschuldigung vielmals für die Fragen, danach nerv ich euch nicht mehr...

P.S.: wenn ich das richtig interpretiere habt ihr, phreeksta und lassdas, verschiedene Ansichten, oder seh ich das falsch?
phreeksta: sobald Gewinn vorhanden, dem FA nennen durch SE. Falls Verlust, keine SE.
lassdas: solange unter 600€ Grenze, keine SE. Sobald Gewinn darüber, SE für das Jahr.
Entschuldigung falls ich mich irre. So ein Wirrwarr..

Grundsätzlich - Transaktionen solltest du immer genau aufschrieben. Eine Steuerprüfung kann ja immer kommen.
Die Grenze liegt, soweit ich weiß bei genau 600 EUR :-) Allerdings bei 601 EUR müsstest du die GESAMTEN 601 EUR versteuern ... nicht nur den 1 EUR über der steuerfreien Grenze.
Wenn du noch nie eine SE gemacht hast und nichts hast, was versteuert werden muss, könntest du dir die SE im Prinzip auch sparen.


Darauf wollte ich hinaus! Bisher habe ich noch keine gemacht, da ich nichts zu versteuern habe (außerhalb der Kryptowelt).
Deswegen frag ich mich eben, ob ich jetzt extra SE anfangen brauche, weil ich mal Trades hatte die positiv waren, aber insgesamt eh nicht rankomme an die 600. Die Frage steht aber immer noch mMn; der addierte Gewinn, den ich bei jedem einzelnen Trade gemacht habe (Gewinn im Wert von 20Cent bei Trade A, Gewinn Trade B 30Cent, Verlust Trade C 40 Cent = 50 Cent zu versteuernder Gewinn) oder der gesamte Gewinn in dem Jahr - der Gesamte Verlust von allen getätigten Trades (Gewinn im Wert von 20Cent bei Trade A, Gewinn Trade B 30Cent, Verlust Trade C 40 Cent = 10 Cent zu versteuernder Gewinn)?

Edit: es tut mir wirklich Leid, mein Gedankenkreisel hört nicht auf.
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December 07, 2017, 10:34:41 AM
Da der Mythos hier ja immernoch rumgeistert, wollte ich nur nochmal schnell folgendes zu Protokoll geben:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).


Das lässt mich vorerst aufatmen, vielen Dank dafür.
Also wäre ja das beste; von Anfang an Transaktionen genau aufschreiben, und wenn man dann mal Glück hat und der Gewinn fällt im Jahr +599,99€ aus, geb ich ne Steuererklärung ab, richtig?

Entschuldigung vielmals für die Fragen, danach nerv ich euch nicht mehr...

P.S.: wenn ich das richtig interpretiere habt ihr, phreeksta und lassdas, verschiedene Ansichten, oder seh ich das falsch?
phreeksta: sobald Gewinn vorhanden, dem FA nennen durch SE. Falls Verlust, keine SE.
lassdas: solange unter 600€ Grenze, keine SE. Sobald Gewinn darüber, SE für das Jahr.
Entschuldigung falls ich mich irre. So ein Wirrwarr..

Grundsätzlich - Transaktionen solltest du immer genau aufschrieben. Eine Steuerprüfung kann ja immer kommen.
Die Grenze liegt, soweit ich weiß bei genau 600 EUR :-) Allerdings bei 601 EUR müsstest du die GESAMTEN 601 EUR versteuern ... nicht nur den 1 EUR über der steuerfreien Grenze.
Wenn du noch nie eine SE gemacht hast und nichts hast, was versteuert werden muss, könntest du dir die SE im Prinzip auch sparen.
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December 07, 2017, 10:29:28 AM
Da der Mythos hier ja immernoch rumgeistert, wollte ich nur nochmal schnell folgendes zu Protokoll geben:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).


Ist ein guter Punkt und macht auch Sinn. Ich denke aber grundsätzlich nicht, dass die FA-Mitarbeiter in Arbeit versinken, wenn man die steuerfreien Angaben macht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie diese Angaben registrieren, aber halt einfach nicht weiterverfolgen, weil ihnen die Sachlage klar ist. Wenn Sie all deine Trades durchackern, um deine Zahl auch zu bestätigen, ist das deren Entscheidung. Ich denke kaum, dass sie verpflichtet sind, solchen Angaben nachzugehen, wenn sie sowieso steuerfrei sind.
Grundsätzlich stimme ich aber der Aussage zu.
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December 07, 2017, 10:24:45 AM
Da der Mythos hier ja immernoch rumgeistert, wollte ich nur nochmal schnell folgendes zu Protokoll geben:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).


Das lässt mich vorerst aufatmen, vielen Dank dafür.
Also wäre ja das beste; von Anfang an Transaktionen genau aufschreiben, und wenn man dann mal Glück hat und der Gewinn fällt im Jahr +599,99€ aus, geb ich ne Steuererklärung ab, richtig?

Entschuldigung vielmals für die Fragen, danach nerv ich euch nicht mehr...

P.S.: wenn ich das richtig interpretiere habt ihr, phreeksta und lassdas, verschiedene Ansichten, oder seh ich das falsch?
phreeksta: sobald Gewinn vorhanden, dem FA nennen durch SE. Falls Verlust, keine SE.
lassdas: solange unter 600€ Grenze, keine SE. Sobald Gewinn darüber, SE für das Jahr.
Entschuldigung falls ich mich irre. So ein Wirrwarr..
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December 07, 2017, 10:19:23 AM
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.

Ok, danke für den Tipp.
Für mein Verständnis: 'die eine Zahl' = der insgesamte Gewinn in dem Jahr? -> falls noch was ist, wird nachgefragt von FA

Wenn ich nun bisher keine Steuererklärung gemacht habe (Student, kein Einkommen) muss ich dann nun wirklich deswegen anfangen?


Genau, das FA interessiert ja zunächst einmal nur, ob es bei dir was zu holen gibt, also den zu (versteuernden) Gewinn.

Jap, sieht aus als wenn du deshalb mit der Steuererklärung anfangen müsstest :-) Ich habe auch erst vor wenigen Jahren angefangen, mich damit zu beschäftigen. Mir pers. hat da die WISO Software sehr geholfen.

Huiuiui, wenigstens mal eine eindeutige Antwort, vielen Dank!

Das heißt dann aber ja auch, dass ich nicht mehr 'freiwillig' die SE machen würde, sondern ja pflichtveranlagt bin. -> jetzt bald abgeben für 2017?

Edit: nochmal, was ist dann aber in dem Fall: ich kaufe Altcoin im Wert von 1€, verkaufe 20 Min danach für 1,20€. -> Fifo 20 Cent sind zu versteuern.
Dann aber, im Großen und Ganzen aber 5€Verlust gemacht wegen anderen Trades.

-> folglich: 1) keine SE weil kein Gewinn?
oder 2) SE mit Nennung des Verlusts, weil die Steuerfreiheit immer noch von denen bestätigt wird und mir das dann 'gutgeschrieben' wird?

Oh man...

+ angenommen die fragen dann nach ner Liste und sehen (z.B.) 3.000 Trades in einem Jahr (z.B. jetzt nicht im XXXX€ Bereich sondern eher X bis XXX€), hauen die dann einem was von wegen Gewerbe um die Ohren, oder kann man das abblitzen lassen, da es ja privates Kapital war und ja auch nicht hoch. Oder ist das relativ wurscht, weil allein schon die Tatsache dass man XXXX Trades gemacht hat, für ein Gewerbe spricht?

Wenn du kein Gewinn machst, müsstest du theoretisch auch keine SE abgeben. Soweit ich weiß, sind deine Verluste nicht übertragbar d.h. du kannst nicht im nächsten Jahr deine XXXX EUR Verluste gegen deine Gewinne rechnen, sie gelten immer nur für das aktuelle Jahr. Ich denke, dass das FA ist es auch egal, ob du in einem Jahr viel Geld verloren hast ... nur wenn es steuerlich relevant wäre, das hier nicht der Fall ist.
Das man ein Gewerbe anmelden muss, um traden zu dürfen, wäre mir neu. Aktien kann man ja auch schon seit vielen Jahren traden, ohne ein Gewerbe zu haben. Crypto-Handel ist ja im Prinzip nichts anderes.

ps. Ja, im Prinzip kannst du auch 4 Jahre später deine SE noch abgeben. Ich pers. würde es jedoch immer relativ zeitnah erledigen. 4 Jahre alte Dokumente aufbereiten, bringt kein Spass :-)


legendary
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December 07, 2017, 10:15:40 AM
Da der Mythos hier ja immernoch rumgeistert, wollte ich nur nochmal schnell folgendes zu Protokoll geben:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).

newbie
Activity: 56
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December 07, 2017, 10:06:53 AM
Quote
-> jetzt bald abgeben für 2017?

 Huh

Die kannst Du auch in 4 Jahren noch abgeben

mein Fehler^^
hero member
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Bitcoin Casino Est. 2013
December 07, 2017, 10:03:37 AM
Quote
-> jetzt bald abgeben für 2017?

 Huh

Die kannst Du auch in 4 Jahren noch abgeben
newbie
Activity: 56
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December 07, 2017, 09:56:14 AM
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.

Ok, danke für den Tipp.
Für mein Verständnis: 'die eine Zahl' = der insgesamte Gewinn in dem Jahr? -> falls noch was ist, wird nachgefragt von FA

Wenn ich nun bisher keine Steuererklärung gemacht habe (Student, kein Einkommen) muss ich dann nun wirklich deswegen anfangen?


Genau, das FA interessiert ja zunächst einmal nur, ob es bei dir was zu holen gibt, also den zu (versteuernden) Gewinn.

Jap, sieht aus als wenn du deshalb mit der Steuererklärung anfangen müsstest :-) Ich habe auch erst vor wenigen Jahren angefangen, mich damit zu beschäftigen. Mir pers. hat da die WISO Software sehr geholfen.

Huiuiui, wenigstens mal eine eindeutige Antwort, vielen Dank!

Das heißt dann aber ja auch, dass ich nicht mehr 'freiwillig' die SE machen würde, sondern ja pflichtveranlagt bin. -> jetzt bald abgeben für 2017?

Edit: nochmal, was ist dann aber in dem Fall: ich kaufe Altcoin im Wert von 1€, verkaufe 20 Min danach für 1,20€. -> Fifo 20 Cent sind zu versteuern.
Dann aber, im Großen und Ganzen aber 5€Verlust gemacht wegen anderen Trades.

-> folglich: 1) keine SE weil kein Gewinn?
oder 2) SE mit Nennung des Verlusts, weil die Steuerfreiheit immer noch von denen bestätigt wird und mir das dann 'gutgeschrieben' wird?

Oh man...

+ angenommen die fragen dann nach ner Liste und sehen (z.B.) 3.000 Trades in einem Jahr (z.B. jetzt nicht im XXXX€ Bereich sondern eher X bis XXX€), hauen die dann einem was von wegen Gewerbe um die Ohren, oder kann man das abblitzen lassen, da es ja privates Kapital war und ja auch nicht hoch. Oder ist das relativ wurscht, weil allein schon die Tatsache dass man XXXX Trades gemacht hat, für ein Gewerbe spricht?
newbie
Activity: 28
Merit: 2
December 07, 2017, 09:47:30 AM
Zunächst einmal - Deine Ausgaben haben nichts mit deinen Einnahmen / Gewinnen zu tun und wirken sich auch nicht auf die Haltedauer der Coins aus. Bzgl. Staking von Coins (und ähnlichen Methoden) - Ich habe schon mehrfach gehört, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht, sobald man neue Coins staked, es gibt aber auch gegensätzliche Meinungen zu diesem Thema. Wer da nun recht hat, kann ich dir leider nicht sagen.

Aber wenn der Kurs gestiegen ist, und ich einen Kaffee kaufe, dann habe ich doch Gewinn gemacht.

Oder wie eben der Anwalt in meinem Link sagt:

"Hätte M. bereits in 2013, als er noch bei seiner Mutter lebte, Ausgaben gehabt und diese durch Bitcoins bestritten, liefe die Frist hingegen erst im Jahr 2022 ab."

Das ist doch genau so ein Fall. Ich hatte mich eben gefragt, ob der Anwalt recht hatte.

Weiss vielleicht noch jemand ein Antwort auf meine dritte Frage:

"3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?"
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Activity: 112
Merit: 11
December 07, 2017, 09:43:11 AM
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.

Ok, danke für den Tipp.
Für mein Verständnis: 'die eine Zahl' = der insgesamte Gewinn in dem Jahr? -> falls noch was ist, wird nachgefragt von FA

Wenn ich nun bisher keine Steuererklärung gemacht habe (Student, kein Einkommen) muss ich dann nun wirklich deswegen anfangen?


Genau, das FA interessiert ja zunächst einmal nur, ob es bei dir was zu holen gibt, also den zu (versteuernden) Gewinn.

Jap, sieht aus als wenn du deshalb mit der Steuererklärung anfangen müsstest :-) Ich habe auch erst vor wenigen Jahren angefangen, mich damit zu beschäftigen. Mir pers. hat da die WISO Software sehr geholfen.
newbie
Activity: 56
Merit: 0
December 07, 2017, 09:34:39 AM
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.

Ok, danke für den Tipp.
Für mein Verständnis: 'die eine Zahl' = der insgesamte Gewinn in dem Jahr? -> falls noch was ist, wird nachgefragt von FA

Wenn ich nun bisher keine Steuererklärung gemacht habe (Student, kein Einkommen) muss ich dann nun wirklich deswegen anfangen?

member
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Merit: 11
December 07, 2017, 09:20:18 AM
Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).


Siehe hier:

Es wurde schonmal eine Frage gestellt, die aber unbeantwortet blieb:

Mit Annahme, daß bei Nutzung als Einnahmequelle in einem Kalenderjahr, sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht:
Ob es sich um eine Einnahme handelt, stellt sich ja erst nach Ablauf des Kalenderjahres heraus nachdem irgendwelche dazugehörigen "Ausgaben" gegen gerechnet worden sind...
>Rückabwicklung der Einnahme: Noch in genau diesem Jahr indem wird die Einnahme auf "null" gedrückt z.B. durch irgendeine Art coin-"Verbrennung" oder Rückgabe an eine Herkunft. Es liegt keine Einnahme in diesem Jahr mehr vor, Haltefrist hat sich nicht auf 10 Jahre erhöht.

Ja, diese Frage hatte ich mal hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.25302684 gestellt.
Ich frage mich, ob weiterhin die Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre beträgt, wenn man die erhalten Erträge( durch das Verleasen) wieder an den Node im gleichen Kalenderjahr "zurück überweist".
Aber deine Annahme, dass die Einnahme erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden kann, ist verkehrt. Die Einnahme (wie z.B. Zins bei POS-Coins) bekommst du ja unterjährig. Frage mich auch, was du mit verbrennen meinst? Es gilt immer noch das Zuflussprinzip.


https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
1 Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
3 Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.
4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;


> Bezieht sich auf Satz 4:
Abrechnung der Steuer erfolgt jährlich aufgrund Einnahmen/Ausgaben etc.. Durch PoS gabs ne Einnahmequelle  z.B. dieses Jahr, das Jahr ist aber noch nicht zuende und die Einnahmen werden bis zum Jahresende "zerstört" oder durch einen anderen dagegenzurechnenden Ausgabe bis auf 0 oder negtiven Wert gegengerechnet. Folglich gibt es keine Einnahmen und Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist nicht zutreffen (und auch nie beabsichtigt).
Wäre das Denkbar im Gesetzeskontext?
Wobei ich mir nicht sicher bin ob es überhaupt irgendeine Ausgabe ausser den Betrieb eines Servers für den man PoS bekommt...


> Satz 4, Verständnisprobleme, unabhängig ob Crypto oder nicht... Egal wann innerhalb von 10 Jahren das Gut als irgendeine Art Einkunftsquelle (z.B. Vermietung) dient, erhöht sich die Haltefrist (damit Besteuerung) auf 10 Jahre oder ist es egal nach dem erstan Jahr Haltefrist wie das Gut danach genutzt wird. (Satz 4 dient ursprünglich dazu irgendwelche Steuerschlupflöche zu schließen z.B. bei Beteiligung an Schiffscontainerfonds und deren weiter-Vermietung...)


Oder bezieht sich das nur auf POS coins?

Aber siehe auch hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html

Zitat:

Quote
Diese 2008 eingeführte Fristverlängerung ist hier jedoch nicht einschlägig, da die Nutzung der Bitcoins als Einkunftsquelle bei M. erst ab 2014 erfolgt ist und damit nach Ablauf der einjährigen Frist. Diese Frist kann nachträglich nicht wieder aufleben.

Hätte M. bereits in 2013, als er noch bei seiner Mutter lebte, Ausgaben gehabt und diese durch Bitcoins bestritten, liefe die Frist hingegen erst im Jahr 2022 ab.

Danach würde in meinem Beispiel 2. die Frist auf 10 Jahre steigen. Weiß da jemand mehr zu?

Zunächst einmal - Deine Ausgaben haben nichts mit deinen Einnahmen / Gewinnen zu tun und wirken sich auch nicht auf die Haltedauer der Coins aus. Bzgl. Staking von Coins (und ähnlichen Methoden) - Ich habe schon mehrfach gehört, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht, sobald man neue Coins staked, es gibt aber auch gegensätzliche Meinungen zu diesem Thema. Wer da nun recht hat, kann ich dir leider nicht sagen.
member
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December 07, 2017, 09:15:16 AM
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.
newbie
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December 07, 2017, 09:11:38 AM
Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).


Siehe hier:

Es wurde schonmal eine Frage gestellt, die aber unbeantwortet blieb:

Mit Annahme, daß bei Nutzung als Einnahmequelle in einem Kalenderjahr, sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht:
Ob es sich um eine Einnahme handelt, stellt sich ja erst nach Ablauf des Kalenderjahres heraus nachdem irgendwelche dazugehörigen "Ausgaben" gegen gerechnet worden sind...
>Rückabwicklung der Einnahme: Noch in genau diesem Jahr indem wird die Einnahme auf "null" gedrückt z.B. durch irgendeine Art coin-"Verbrennung" oder Rückgabe an eine Herkunft. Es liegt keine Einnahme in diesem Jahr mehr vor, Haltefrist hat sich nicht auf 10 Jahre erhöht.

Ja, diese Frage hatte ich mal hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.25302684 gestellt.
Ich frage mich, ob weiterhin die Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre beträgt, wenn man die erhalten Erträge( durch das Verleasen) wieder an den Node im gleichen Kalenderjahr "zurück überweist".
Aber deine Annahme, dass die Einnahme erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden kann, ist verkehrt. Die Einnahme (wie z.B. Zins bei POS-Coins) bekommst du ja unterjährig. Frage mich auch, was du mit verbrennen meinst? Es gilt immer noch das Zuflussprinzip.


https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
1 Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
3 Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.
4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;


> Bezieht sich auf Satz 4:
Abrechnung der Steuer erfolgt jährlich aufgrund Einnahmen/Ausgaben etc.. Durch PoS gabs ne Einnahmequelle  z.B. dieses Jahr, das Jahr ist aber noch nicht zuende und die Einnahmen werden bis zum Jahresende "zerstört" oder durch einen anderen dagegenzurechnenden Ausgabe bis auf 0 oder negtiven Wert gegengerechnet. Folglich gibt es keine Einnahmen und Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist nicht zutreffen (und auch nie beabsichtigt).
Wäre das Denkbar im Gesetzeskontext?
Wobei ich mir nicht sicher bin ob es überhaupt irgendeine Ausgabe ausser den Betrieb eines Servers für den man PoS bekommt...


> Satz 4, Verständnisprobleme, unabhängig ob Crypto oder nicht... Egal wann innerhalb von 10 Jahren das Gut als irgendeine Art Einkunftsquelle (z.B. Vermietung) dient, erhöht sich die Haltefrist (damit Besteuerung) auf 10 Jahre oder ist es egal nach dem erstan Jahr Haltefrist wie das Gut danach genutzt wird. (Satz 4 dient ursprünglich dazu irgendwelche Steuerschlupflöche zu schließen z.B. bei Beteiligung an Schiffscontainerfonds und deren weiter-Vermietung...)


Oder bezieht sich das nur auf POS coins?

Aber siehe auch hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html

Zitat:

Quote
Diese 2008 eingeführte Fristverlängerung ist hier jedoch nicht einschlägig, da die Nutzung der Bitcoins als Einkunftsquelle bei M. erst ab 2014 erfolgt ist und damit nach Ablauf der einjährigen Frist. Diese Frist kann nachträglich nicht wieder aufleben.

Hätte M. bereits in 2013, als er noch bei seiner Mutter lebte, Ausgaben gehabt und diese durch Bitcoins bestritten, liefe die Frist hingegen erst im Jahr 2022 ab.

Danach würde in meinem Beispiel 2. die Frist auf 10 Jahre steigen. Weiß da jemand mehr zu?
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December 07, 2017, 08:00:43 AM
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?
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December 07, 2017, 04:51:12 AM
Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).
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