Author

Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 155. (Read 1133912 times)

legendary
Activity: 994
Merit: 1098
An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 03:03:44 PM
hallo, will einen kleinen betrag zu weihnachten auszahlen.

es gibt ja den freibetrag von 600 euro (?). allerdings gilt das für gewinne oder?

nehmen wir nun an, dass ich lediglich mit 600 euro begonnen habe.. dann ziehe ich doch lediglich meine investition raus? man muss doch nur gewinne versteuern??

Das ist doch nicht so schwer. Wenn Du vor weniger als einem Jahr für 600 EUR sagen wir 1 BTC gekauft hast und jetzt ~ 0,04 BTC für 600 EUR verkaufst, dann hast Du ~ 574 EUR Gewinn (=Verkaufswert - Einkaufswert: 600 EUR - 26 EUR) gemacht. Das bleibt steuerfrei, ja, weil < 600 EUR. Wenn Du aber 6 Mio. investiert hast und wieder 6 Mio. rausholst, siehst das ziemlich anders aus.
member
Activity: 91
Merit: 10
December 11, 2017, 02:51:11 PM
hallo, will einen kleinen betrag zu weihnachten auszahlen.

es gibt ja den freibetrag von 600 euro (?). allerdings gilt das für gewinne oder?

nehmen wir nun an, dass ich lediglich mit 600 euro begonnen habe.. dann ziehe ich doch lediglich meine investition raus? man muss doch nur gewinne versteuern??
legendary
Activity: 994
Merit: 1098
An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 12:05:30 PM
Dann gibt es wohl unterschiedliche Arten von "airdrops", müsste man also vorab klären:
http://cryptomining-blog.com/tag/airdrop/

Das ist korrekt. Einige wenige Airdrops droppen an BTC-Holder. Ob das dann automatisch eine Verlängerung der Haltefrist auslöst (so wie Mieteinnahmen bei Immobilien, was ja die steuerliche Analogie ist)? Gute Frage. Kann man auch mMn wahrscheinlich so sehen, ja.
member
Activity: 182
Merit: 22
December 11, 2017, 11:58:04 AM
Dann gibt es wohl unterschiedliche Arten von "airdrops", müsste man also vorab klären:
http://cryptomining-blog.com/tag/airdrop/
legendary
Activity: 994
Merit: 1098
An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 11:27:02 AM
Bekommt man diese Airdrops nicht nur aufgrund der gehaltenen BTCs?

Wenn ja, dann wurde aus diesen alten BTCs doch mit den Airdrops ein Einkommen erzielt, diese alten BTCs bekommen dadurch die 10 Jahres-Frist, die neuen getauschten BTCs bleiben einjährig.   

Nein, Airdrops haben erstmal nix mit BTCs zu tun. Was Du meinst, sind Forks. Und wie die steuerlich zu betrachten sind, hatten wir hier ja schon ausführlich.
member
Activity: 182
Merit: 22
December 11, 2017, 11:19:46 AM
Bekommt man diese Airdrops nicht nur aufgrund der gehaltenen BTCs?

Wenn ja, dann wurde aus diesen alten BTCs doch mit den Airdrops ein Einkommen erzielt, diese alten BTCs bekommen dadurch die 10 Jahres-Frist, die neuen getauschten BTCs bleiben einjährig.   
legendary
Activity: 994
Merit: 1098
An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 10:58:49 AM
Es ging doch um den Tausch von Airdrop-Coins in BTC - und ob dieser Tausch irgendwas an der Haltefrist der vorhandenen BTCs ändert. Und da ist die Antwort eindeutig: das ändert überhaupt nichts bzgl. der Haltefrist.
member
Activity: 182
Merit: 22
December 11, 2017, 10:52:45 AM
Da bin ich aber mal gespannt, auf welches dt. Recht du dich beziehst.

§23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte 2. Absatz:

"Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Nachzulesen unter: "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html"

Vielleicht verstehe ich aber auch airdrops falsch.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
December 11, 2017, 10:31:14 AM
Airdrops sollten mMn. die Spekulationsfrist aller zugrundeliegenden, aber nicht der umgewandelten, BTCs nach dt. Recht auf 10 Jahre verlängern.


Da bin ich aber mal gespannt, auf welches dt. Recht du dich beziehst.


wie sieht die Pflicht bei einem Privatkauf eigentlich aus?
Eine Rechung reicht als Nachweis schon aus  Grin
legendary
Activity: 994
Merit: 1098
An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 09:05:53 AM
Will aber auch keine schlafende Hunde wecken und wenn ich nach einem Jahr Haltefrist "NICHTS" in meine Erklärung schreiben muss, mache ich das auch nicht, halte mir jedoch privat meine ganzen TXID bereit.

Genau so sollte man es machen, ja.
full member
Activity: 554
Merit: 175
December 11, 2017, 09:02:11 AM
Nach evtl. 4 Jahren?! Das wird aber bei nicht jedem einfach sein xD
Mal abgesehen davon ist das schon mehr als Laienwissen zwecks SIGN. Ob das der FA-Mitarbeiter auf dem Schirm hat?!

Wahrscheinlich eher nicht, wenn man so liest, was die sonst so durchschnittlich an Kenntnissen in diesem Bereich haben.

Aber mal im ernst. Steht da irgendwo was? Muss ich die nur 1 Jahr halten. Egal woher die kommen??

Das Ganze ist ein Graubereich - was ja auch der Grund war, warum die Kapitalertragssteuer eingeführt wurde. Zuvor wurden z.B. Aktiengeschäfte ebenfalls als private Veräußerungsgeschäfte besteuert und es kam haufenweise zu Steuerhinterziehung. - Konkret: Du bist zur Steuerehrlichkeit verpflichtet und hast Mitwirkungspflichten bei der Erstellung Deiner Steuererklärung. Wenn das FA nichts vorbringen kann, was Deine Angaben hinreichend in Zweifel zieht, dann können sie Dich nicht einfach willkürlich besteuern. Machst Du aber widersprüchliche Angaben und erzählst wilde Geschichten, dann könnte es nach hinten losgehen. Kommt einfach auf den Einzelfall an.

Bin doch ein braver Bürger xD Geht mir nur darum wie ich es Angeben soll. Wink
Will aber auch keine schlafende Hunde wecken und wenn ich nach einem Jahr Haltefrist "NICHTS" in meine Erklärung schreiben muss, mache ich das auch nicht, halte mir jedoch privat meine ganzen TXID bereit.
legendary
Activity: 994
Merit: 1098
An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 08:43:09 AM
Nach evtl. 4 Jahren?! Das wird aber bei nicht jedem einfach sein xD
Mal abgesehen davon ist das schon mehr als Laienwissen zwecks SIGN. Ob das der FA-Mitarbeiter auf dem Schirm hat?!

Wahrscheinlich eher nicht, wenn man so liest, was die sonst so durchschnittlich an Kenntnissen in diesem Bereich haben.

Aber mal im ernst. Steht da irgendwo was? Muss ich die nur 1 Jahr halten. Egal woher die kommen??

Das Ganze ist ein Graubereich - was ja auch der Grund war, warum die Kapitalertragssteuer eingeführt wurde. Zuvor wurden z.B. Aktiengeschäfte ebenfalls als private Veräußerungsgeschäfte besteuert und es kam haufenweise zu Steuerhinterziehung. - Konkret: Du bist zur Steuerehrlichkeit verpflichtet und hast Mitwirkungspflichten bei der Erstellung Deiner Steuererklärung. Wenn das FA nichts vorbringen kann, was Deine Angaben hinreichend in Zweifel zieht, dann können sie Dich nicht einfach willkürlich besteuern. Machst Du aber widersprüchliche Angaben und erzählst wilde Geschichten, dann könnte es nach hinten losgehen. Kommt einfach auf den Einzelfall an.
full member
Activity: 554
Merit: 175
December 11, 2017, 08:32:18 AM
Ich cashe auf bitcoin.de jetzt mehrere btc aus. die habe ich gestern auf bitcoin.de geladen. FA kommt an und sagt ich habe sie nicht mehr alle soviel an der Steuer vorbei zu schleusen. (Habe nichts angegeben, weil ich ja nicht MUSS. So jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ich habe sie seit einem Jahr auf meinem Wallet unverändert gelassen und kann dadurch die Haltefrist beweisen.
2. Ich habe sie erst gestern bei jemandem gekauft und "behaupte" sie sind seit 1nem Jahr in meinem Besitz. Ich gehe also dem Coin so lange nach bis ich eine TXID finde die 1 Jahr zurück liegt und es noch mehr als meine veräußerten BTC sind. Kann damit also beweisen das sie seit mehr als einem Jahr existieren.

Also, ich (wäre ich ein FA-Mitarbeiter) würde Dich dann bitten, mit der Empfangsadresse diese TX eine Bestätigung zu signieren, dass diese Adresse Dir gehört. Smiley - Allgemein würde ich vermuten, dass das FA Dir das dann entweder glaubt oder etwas belastbares vorbringt, dass das gelogen ist. Schwer zu sagen.

Nach evtl. 4 Jahren?! Das wird aber bei nicht jedem einfach sein xD
Mal abgesehen davon ist das schon mehr als Laienwissen zwecks SIGN. Ob das der FA-Mitarbeiter auf dem Schirm hat?!

Aber mal im ernst. Steht da irgendwo was? Muss ich die nur 1 Jahr halten. Egal woher die kommen??
legendary
Activity: 994
Merit: 1098
An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 08:29:30 AM
Ich cashe auf bitcoin.de jetzt mehrere btc aus. die habe ich gestern auf bitcoin.de geladen. FA kommt an und sagt ich habe sie nicht mehr alle soviel an der Steuer vorbei zu schleusen. (Habe nichts angegeben, weil ich ja nicht MUSS. So jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ich habe sie seit einem Jahr auf meinem Wallet unverändert gelassen und kann dadurch die Haltefrist beweisen.
2. Ich habe sie erst gestern bei jemandem gekauft und "behaupte" sie sind seit 1nem Jahr in meinem Besitz. Ich gehe also dem Coin so lange nach bis ich eine TXID finde die 1 Jahr zurück liegt und es noch mehr als meine veräußerten BTC sind. Kann damit also beweisen das sie seit mehr als einem Jahr existieren.

Also, ich (wäre ich ein FA-Mitarbeiter) würde Dich dann bitten, mit der Empfangsadresse diese TX eine Bestätigung zu signieren, dass diese Adresse Dir gehört. Smiley - Allgemein würde ich vermuten, dass das FA Dir das dann entweder glaubt oder etwas belastbares vorbringt, dass das gelogen ist. Schwer zu sagen.
member
Activity: 112
Merit: 11
December 11, 2017, 08:29:02 AM
wie sieht die Pflicht bei einem Privatkauf eigentlich aus?
Ich kaufe 1BTC für 1000€ bei dem Dealer meines Vertrauens und halte den 1 Jahr. Liegt also 1 Jahr auf meinem Paperwallet.
Ausgang und Eingang habe ich, muss ich beweisen wo der BTC her kommt, auch nach einem Jahr Haltefrist?

Das interessiert mich auch  Huh

Beweisen, wo der herkommt? Was genau meinst Du? Ob Dein Dealer den z.B. geklaut hat? - Grundsätzlich würde ich da mal das in den Ring werfen: Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten. Aber vlt. meinst Du auch was anderes?

naja ich kann auf bitcoin.de genau nachweisen das ich die btc gekauft habe. Wie soll ich das bei einem Straßenhandel?! Kann ja nur angeben das die Bitcoin mir seit dem Zeitpunkt gehören. Glauben muss mir das ja keiner. Kleines Beispiel:

Ich cashe auf bitcoin.de jetzt mehrere btc aus. die habe ich gestern auf bitcoin.de geladen. FA kommt an und sagt ich habe sie nicht mehr alle soviel an der Steuer vorbei zu schleusen. (Habe nichts angegeben, weil ich ja nicht MUSS. So jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ich habe sie seit einem Jahr auf meinem Wallet unverändert gelassen und kann dadurch die Haltefrist beweisen.
2. Ich habe sie erst gestern bei jemandem gekauft und "behaupte" sie sind seit 1nem Jahr in meinem Besitz. Ich gehe also dem Coin so lange nach bis ich eine TXID finde die 1 Jahr zurück liegt und es noch mehr als meine veräußerten BTC sind. Kann damit also beweisen das sie seit mehr als einem Jahr existieren.


Sprichst da einen guten Punkt an! Es ist natürlich schwierig zu beweisen, das du NICHT Besitzer eines Kontos bist. Letztendlich kommt es doch aber darauf an, wie ehrlich man ist und ob man das FA bescheißen will oder nicht. Sicherlich bieten sich hier einige Möglichkeiten an, am FA vorbeizuarbeiten. Wie transparent man sein will, muss jeder für sich entscheiden. 
full member
Activity: 554
Merit: 175
December 11, 2017, 08:19:12 AM
wie sieht die Pflicht bei einem Privatkauf eigentlich aus?
Ich kaufe 1BTC für 1000€ bei dem Dealer meines Vertrauens und halte den 1 Jahr. Liegt also 1 Jahr auf meinem Paperwallet.
Ausgang und Eingang habe ich, muss ich beweisen wo der BTC her kommt, auch nach einem Jahr Haltefrist?

Das interessiert mich auch  Huh

Beweisen, wo der herkommt? Was genau meinst Du? Ob Dein Dealer den z.B. geklaut hat? - Grundsätzlich würde ich da mal das in den Ring werfen: Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten. Aber vlt. meinst Du auch was anderes?

naja ich kann auf bitcoin.de genau nachweisen das ich die btc gekauft habe. Wie soll ich das bei einem Straßenhandel?! Kann ja nur angeben das die Bitcoin mir seit dem Zeitpunkt gehören. Glauben muss mir das ja keiner. Kleines Beispiel:

Ich cashe auf bitcoin.de jetzt mehrere btc aus. die habe ich gestern auf bitcoin.de geladen. FA kommt an und sagt ich habe sie nicht mehr alle soviel an der Steuer vorbei zu schleusen. (Habe nichts angegeben, weil ich ja nicht MUSS. So jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ich habe sie seit einem Jahr auf meinem Wallet unverändert gelassen und kann dadurch die Haltefrist beweisen.
2. Ich habe sie erst gestern bei jemandem gekauft und "behaupte" sie sind seit 1nem Jahr in meinem Besitz. Ich gehe also dem Coin so lange nach bis ich eine TXID finde die 1 Jahr zurück liegt und es noch mehr als meine veräußerten BTC sind. Kann damit also beweisen das sie seit mehr als einem Jahr existieren.




legendary
Activity: 994
Merit: 1098
An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 07:49:39 AM
wie sieht die Pflicht bei einem Privatkauf eigentlich aus?
Ich kaufe 1BTC für 1000€ bei dem Dealer meines Vertrauens und halte den 1 Jahr. Liegt also 1 Jahr auf meinem Paperwallet.
Ausgang und Eingang habe ich, muss ich beweisen wo der BTC her kommt, auch nach einem Jahr Haltefrist?

Das interessiert mich auch  Huh

Beweisen, wo der herkommt? Was genau meinst Du? Ob Dein Dealer den z.B. geklaut hat? - Grundsätzlich würde ich da mal das in den Ring werfen: Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten. Aber vlt. meinst Du auch was anderes?
legendary
Activity: 2078
Merit: 854
First BTCT UserName stiftmaster | ID 23592
December 11, 2017, 07:44:07 AM
wie sieht die Pflicht bei einem Privatkauf eigentlich aus?
Ich kaufe 1BTC für 1000€ bei dem Dealer meines Vertrauens und halte den 1 Jahr. Liegt also 1 Jahr auf meinem Paperwallet.
Ausgang und Eingang habe ich, muss ich beweisen wo der BTC her kommt, auch nach einem Jahr Haltefrist?

Das interessiert mich auch  Huh
full member
Activity: 554
Merit: 175
December 11, 2017, 07:30:05 AM
wie sieht die Pflicht bei einem Privatkauf eigentlich aus?
Ich kaufe 1BTC für 1000€ bei dem Dealer meines Vertrauens und halte den 1 Jahr. Liegt also 1 Jahr auf meinem Paperwallet.
Ausgang und Eingang habe ich, muss ich beweisen wo der BTC her kommt, auch nach einem Jahr Haltefrist?
sr. member
Activity: 1638
Merit: 364
December 11, 2017, 07:19:09 AM
Wie beeinflusst überhaupt die "Umwandlung" in BTC von Airdrops (und anschließender Auszahlung in FIAT) die Haltefrist von schon vorhandenen BTC?
Da wäre es ja für den Nachweis sinnvoll, nur genau dafür ein neues eigenes Wallet aufzumachen.


Eine ähnliche Frage kam mir gestern auch. Das Problem ist das FIFO-Prinzip. Wenn Ledger akzeptiert werden, ist alles gut.

Man stelle sich folgende Situation und die irrsinnnige Lösung dazu vor:

Man kauft am 01.01.17 genau 1 BTC auf Kraken zu 1000€ und lässt ihn dort liegen.

Am 01.02.17 wandelt man Altcoins, die über 1 Jahr gehalten wurden und somit steuerfrei sind, auf Bitfinex in genau einen BTC um. Der €-Wert beträgt bei Umwandlung 1500€. Eigentlich möchte man nun diesen BTC sofort in EUR umwandeln, damit es nicht zu möglicherweise steuerpflichtigen Kursgewinnen kommt, und die EUR dann auszahlen lassen.

Das Problem ist allerdings, dass wenn FIFO zur Anwendung kommt, es fingiert wird, dass der BTC auf Kraken verkauft wird, weil er zuerst angeschafft wurde. Dann hätte man 500€ Kursgewinne zu versteuern. In einer solchen Situation hätte man gar keine Chance steuerfrei aus einem Altcoin rauszukommen, wenn es für diesen nur BTC als Tradingpaar gibt. Man müsste dan hoffen, dass man zB die Altcoins in ETH umwandeln könnte und dann in EUR. Vorausgesetzt natürlich man hat keine älteren unterjährigen ETH.  Roll Eyes


Genauso halte ich es für völlig unsinnig für alle BTC die Haltefrist zu verlängern, wenn ein Airdrop zB nur auf ein Wallet kam auf dem 1 BTC liegt, man selbst aber noch 4 BTC auf anderen Börsen liegen hat.
Jump to: