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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 155. (Read 1191947 times)

legendary
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December 13, 2017, 07:01:27 PM
Auch mit eigener Hardware erzeugst Du selbst keine neuen Währungseinheiten, das macht der Pool-Betreiber, nicht Du.
Solo-Miner, die mit eigener Hardware auf eigenen Nodes selbst Blöcke erzeugen, gibts doch praktisch keine mehr.
member
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December 13, 2017, 05:36:44 AM
Ich kaufe aber so aber nur Anteile an Rechenleistung und bekomme was vom Gewinn ausgeschüttet, ich erzeuge selber keine neuen Währungseinheiten.
Ob Du, deine Mitarbeiter, deine Maschinen oder gemietete Maschinen einen Wertzuwachs erzeugen, die Einkommen- und Gewerbebesteuerung bleibt gleich.

Der einzige Unterschied kann in der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung bestehen, weil der Ort der Leistung die Möglichkeit einer Nichtsteuerbarkeit bietet.
newbie
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December 13, 2017, 05:28:51 AM

Richtig, du 'kreierst' ja bei jeder Form neue Währungseinheiten, was meiner Meinung nach dafür spricht.
[/quote]


Ich kaufe aber so aber nur Anteile an Rechenleistung und bekomme was vom Gewinn ausgeschüttet, ich erzeuge selber keine neuen Währungseinheiten.
newbie
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December 13, 2017, 05:26:26 AM
Soweit ich weiß nur wenn man Mining selber mit eigener Hardware betreibt. Cloud Mining ist anders zu betrachten, aber wie?
Worin sollte der steuerrechtliche Unterschied denn bestehen, wenn du es auf eigener, gemieteter oder geclouder Hardware machst?

Richtig, du 'kreierst' ja bei jeder Form neue Währungseinheiten, was meiner Meinung nach dafür spricht.
member
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December 13, 2017, 05:12:00 AM
Soweit ich weiß nur wenn man Mining selber mit eigener Hardware betreibt. Cloud Mining ist anders zu betrachten, aber wie?
Worin sollte der steuerrechtliche Unterschied denn bestehen, wenn du es auf eigener, gemieteter oder geclouder Hardware machst?
newbie
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December 13, 2017, 05:06:38 AM
Szenario:

Ich habe bei Hashflare einen Cloud Mining Contract, der bald Gewinne abwirft.

Wenn ich die BTC auszahle und dann auf einer Wallet ein Jahr parke, sind diese dann steuerfrei?

Finde teilweise absolut gegensätzliche Aussagen zur Versteuerung von Cloud Mining erträgen  Sad

Danke im Voraus

Meines Wissens nach ist Mining sogar gewerbesteuerpflichtig, also nochmal was anderes.

Kann mich auch irren, verlass dich nicht auf mich^^

Soweit ich weiß nur wenn man Mining selber mit eigener Hardware betreibt. Cloud Mining ist anders zu betrachten, aber wie?
newbie
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December 13, 2017, 05:00:31 AM
Szenario:

Ich habe bei Hashflare einen Cloud Mining Contract, der bald Gewinne abwirft.

Wenn ich die BTC auszahle und dann auf einer Wallet ein Jahr parke, sind diese dann steuerfrei?

Finde teilweise absolut gegensätzliche Aussagen zur Versteuerung von Cloud Mining erträgen  Sad

Danke im Voraus

Meines Wissens nach ist Mining sogar gewerbesteuerpflichtig, also nochmal was anderes.

Kann mich auch irren, verlass dich nicht auf mich^^
newbie
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December 13, 2017, 04:00:54 AM
Szenario:

Ich habe bei Hashflare einen Cloud Mining Contract, der bald Gewinne abwirft.

Wenn ich die BTC auszahle und dann auf einer Wallet ein Jahr parke, sind diese dann steuerfrei?

Finde teilweise absolut gegensätzliche Aussagen zur Versteuerung von Cloud Mining erträgen  Sad

Danke im Voraus
sr. member
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December 13, 2017, 03:54:52 AM
Wie sieht die Sache bei klassischen Forenairdrops aus?
Alles was man machen muss, ist sich in eine Liste einzutragen und man bekommt  Coins/Token, die bei Erhalt noch keinen Wert haben. Nach ein paar Tagen oder Wochen folgt eiin Exchangelisting.

Schenkung mit Wert 0 und damit auch keine Schenkungssteuer?
Meinst du wirklich, dass das als Schenkung durchgeht? Schließlich musst du ja doch _wenn auch sehr wenig_ etwas aktiv machen.
Ich glaube, ludica hatte mal etwas zur steuerlichen Betrachtung von Byteball geschrieben und in dem Zusammenhang zwischen aktiv und passiv unterschieden. Finde das aber nicht mehr.

Bei dem geringen Aufwand, einmaliger Eintrag in eine Liste, kann ich mir das gut vorstellen. Andererseits wäre es auch mein Wunsch.  Grin
Bei der Schenkung gibt es Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad der Beteiligten. Damit wären wir unter Nichtverwandten bei 20k€ alle 10 Jahre als Freibetrag. Die Frage ist bloß, ob der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung relevant ist oder beim Verkauf. Nach § 9 I Nr. 2 ErbStG

Quote
(1) Die Steuer entsteht
2.
    bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung

wäre es zum Zeitpunkt der Schenkung und dann wäre der Wert 0. Dann müsste man nur 1 Jahr halten und es wäre komplett frei.


Byteball ist ja wieder ein wenig anders, weil die Verteilung an BTC oder bereits vorhandenen Bytes hängt. Außerdem ist es ein wiederkehrender Drop, der zudem auch schon einen Marktwert hat. Trotzdem wäre es schön ,wenn Iudica in einer Weihnachtslaune noch einmal ein paar Informationen teilen würde.  Cheesy
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December 13, 2017, 03:24:41 AM
Wie sieht die Sache bei klassischen Forenairdrops aus?
Alles was man machen muss, ist sich in eine Liste einzutragen und man bekommt  Coins/Token, die bei Erhalt noch keinen Wert haben. Nach ein paar Tagen oder Wochen folgt eiin Exchangelisting.

Schenkung mit Wert 0 und damit auch keine Schenkungssteuer?
Meinst du wirklich, dass das als Schenkung durchgeht? Schließlich musst du ja doch _wenn auch sehr wenig_ etwas aktiv machen.
Ich glaube, ludica hatte mal etwas zur steuerlichen Betrachtung von Byteball geschrieben und in dem Zusammenhang zwischen aktiv und passiv unterschieden. Finde das aber nicht mehr.
sr. member
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December 11, 2017, 03:32:34 PM
Wie sieht die Sache bei klassischen Forenairdrops aus?
Alles was man machen muss, ist sich in eine Liste einzutragen und man bekommt  Coins/Token, die bei Erhalt noch keinen Wert haben. Nach ein paar Tagen oder Wochen folgt eiin Exchangelisting.

Schenkung mit Wert 0 und damit auch keine Schenkungssteuer?
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An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 03:03:44 PM
hallo, will einen kleinen betrag zu weihnachten auszahlen.

es gibt ja den freibetrag von 600 euro (?). allerdings gilt das für gewinne oder?

nehmen wir nun an, dass ich lediglich mit 600 euro begonnen habe.. dann ziehe ich doch lediglich meine investition raus? man muss doch nur gewinne versteuern??

Das ist doch nicht so schwer. Wenn Du vor weniger als einem Jahr für 600 EUR sagen wir 1 BTC gekauft hast und jetzt ~ 0,04 BTC für 600 EUR verkaufst, dann hast Du ~ 574 EUR Gewinn (=Verkaufswert - Einkaufswert: 600 EUR - 26 EUR) gemacht. Das bleibt steuerfrei, ja, weil < 600 EUR. Wenn Du aber 6 Mio. investiert hast und wieder 6 Mio. rausholst, siehst das ziemlich anders aus.
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December 11, 2017, 02:51:11 PM
hallo, will einen kleinen betrag zu weihnachten auszahlen.

es gibt ja den freibetrag von 600 euro (?). allerdings gilt das für gewinne oder?

nehmen wir nun an, dass ich lediglich mit 600 euro begonnen habe.. dann ziehe ich doch lediglich meine investition raus? man muss doch nur gewinne versteuern??
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An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 12:05:30 PM
Dann gibt es wohl unterschiedliche Arten von "airdrops", müsste man also vorab klären:
http://cryptomining-blog.com/tag/airdrop/

Das ist korrekt. Einige wenige Airdrops droppen an BTC-Holder. Ob das dann automatisch eine Verlängerung der Haltefrist auslöst (so wie Mieteinnahmen bei Immobilien, was ja die steuerliche Analogie ist)? Gute Frage. Kann man auch mMn wahrscheinlich so sehen, ja.
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December 11, 2017, 11:58:04 AM
Dann gibt es wohl unterschiedliche Arten von "airdrops", müsste man also vorab klären:
http://cryptomining-blog.com/tag/airdrop/
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An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 11:27:02 AM
Bekommt man diese Airdrops nicht nur aufgrund der gehaltenen BTCs?

Wenn ja, dann wurde aus diesen alten BTCs doch mit den Airdrops ein Einkommen erzielt, diese alten BTCs bekommen dadurch die 10 Jahres-Frist, die neuen getauschten BTCs bleiben einjährig.   

Nein, Airdrops haben erstmal nix mit BTCs zu tun. Was Du meinst, sind Forks. Und wie die steuerlich zu betrachten sind, hatten wir hier ja schon ausführlich.
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December 11, 2017, 11:19:46 AM
Bekommt man diese Airdrops nicht nur aufgrund der gehaltenen BTCs?

Wenn ja, dann wurde aus diesen alten BTCs doch mit den Airdrops ein Einkommen erzielt, diese alten BTCs bekommen dadurch die 10 Jahres-Frist, die neuen getauschten BTCs bleiben einjährig.   
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An AA rated Bandoneonista
December 11, 2017, 10:58:49 AM
Es ging doch um den Tausch von Airdrop-Coins in BTC - und ob dieser Tausch irgendwas an der Haltefrist der vorhandenen BTCs ändert. Und da ist die Antwort eindeutig: das ändert überhaupt nichts bzgl. der Haltefrist.
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December 11, 2017, 10:52:45 AM
Da bin ich aber mal gespannt, auf welches dt. Recht du dich beziehst.

§23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte 2. Absatz:

"Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Nachzulesen unter: "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html"

Vielleicht verstehe ich aber auch airdrops falsch.
legendary
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December 11, 2017, 10:31:14 AM
Airdrops sollten mMn. die Spekulationsfrist aller zugrundeliegenden, aber nicht der umgewandelten, BTCs nach dt. Recht auf 10 Jahre verlängern.


Da bin ich aber mal gespannt, auf welches dt. Recht du dich beziehst.


wie sieht die Pflicht bei einem Privatkauf eigentlich aus?
Eine Rechung reicht als Nachweis schon aus  Grin
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