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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 158. (Read 1191917 times)

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December 07, 2017, 08:47:30 AM
Zunächst einmal - Deine Ausgaben haben nichts mit deinen Einnahmen / Gewinnen zu tun und wirken sich auch nicht auf die Haltedauer der Coins aus. Bzgl. Staking von Coins (und ähnlichen Methoden) - Ich habe schon mehrfach gehört, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht, sobald man neue Coins staked, es gibt aber auch gegensätzliche Meinungen zu diesem Thema. Wer da nun recht hat, kann ich dir leider nicht sagen.

Aber wenn der Kurs gestiegen ist, und ich einen Kaffee kaufe, dann habe ich doch Gewinn gemacht.

Oder wie eben der Anwalt in meinem Link sagt:

"Hätte M. bereits in 2013, als er noch bei seiner Mutter lebte, Ausgaben gehabt und diese durch Bitcoins bestritten, liefe die Frist hingegen erst im Jahr 2022 ab."

Das ist doch genau so ein Fall. Ich hatte mich eben gefragt, ob der Anwalt recht hatte.

Weiss vielleicht noch jemand ein Antwort auf meine dritte Frage:

"3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?"
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December 07, 2017, 08:43:11 AM
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.

Ok, danke für den Tipp.
Für mein Verständnis: 'die eine Zahl' = der insgesamte Gewinn in dem Jahr? -> falls noch was ist, wird nachgefragt von FA

Wenn ich nun bisher keine Steuererklärung gemacht habe (Student, kein Einkommen) muss ich dann nun wirklich deswegen anfangen?


Genau, das FA interessiert ja zunächst einmal nur, ob es bei dir was zu holen gibt, also den zu (versteuernden) Gewinn.

Jap, sieht aus als wenn du deshalb mit der Steuererklärung anfangen müsstest :-) Ich habe auch erst vor wenigen Jahren angefangen, mich damit zu beschäftigen. Mir pers. hat da die WISO Software sehr geholfen.
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December 07, 2017, 08:34:39 AM
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.

Ok, danke für den Tipp.
Für mein Verständnis: 'die eine Zahl' = der insgesamte Gewinn in dem Jahr? -> falls noch was ist, wird nachgefragt von FA

Wenn ich nun bisher keine Steuererklärung gemacht habe (Student, kein Einkommen) muss ich dann nun wirklich deswegen anfangen?

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December 07, 2017, 08:20:18 AM
Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).


Siehe hier:

Es wurde schonmal eine Frage gestellt, die aber unbeantwortet blieb:

Mit Annahme, daß bei Nutzung als Einnahmequelle in einem Kalenderjahr, sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht:
Ob es sich um eine Einnahme handelt, stellt sich ja erst nach Ablauf des Kalenderjahres heraus nachdem irgendwelche dazugehörigen "Ausgaben" gegen gerechnet worden sind...
>Rückabwicklung der Einnahme: Noch in genau diesem Jahr indem wird die Einnahme auf "null" gedrückt z.B. durch irgendeine Art coin-"Verbrennung" oder Rückgabe an eine Herkunft. Es liegt keine Einnahme in diesem Jahr mehr vor, Haltefrist hat sich nicht auf 10 Jahre erhöht.

Ja, diese Frage hatte ich mal hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.25302684 gestellt.
Ich frage mich, ob weiterhin die Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre beträgt, wenn man die erhalten Erträge( durch das Verleasen) wieder an den Node im gleichen Kalenderjahr "zurück überweist".
Aber deine Annahme, dass die Einnahme erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden kann, ist verkehrt. Die Einnahme (wie z.B. Zins bei POS-Coins) bekommst du ja unterjährig. Frage mich auch, was du mit verbrennen meinst? Es gilt immer noch das Zuflussprinzip.


https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
1 Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
3 Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.
4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;


> Bezieht sich auf Satz 4:
Abrechnung der Steuer erfolgt jährlich aufgrund Einnahmen/Ausgaben etc.. Durch PoS gabs ne Einnahmequelle  z.B. dieses Jahr, das Jahr ist aber noch nicht zuende und die Einnahmen werden bis zum Jahresende "zerstört" oder durch einen anderen dagegenzurechnenden Ausgabe bis auf 0 oder negtiven Wert gegengerechnet. Folglich gibt es keine Einnahmen und Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist nicht zutreffen (und auch nie beabsichtigt).
Wäre das Denkbar im Gesetzeskontext?
Wobei ich mir nicht sicher bin ob es überhaupt irgendeine Ausgabe ausser den Betrieb eines Servers für den man PoS bekommt...


> Satz 4, Verständnisprobleme, unabhängig ob Crypto oder nicht... Egal wann innerhalb von 10 Jahren das Gut als irgendeine Art Einkunftsquelle (z.B. Vermietung) dient, erhöht sich die Haltefrist (damit Besteuerung) auf 10 Jahre oder ist es egal nach dem erstan Jahr Haltefrist wie das Gut danach genutzt wird. (Satz 4 dient ursprünglich dazu irgendwelche Steuerschlupflöche zu schließen z.B. bei Beteiligung an Schiffscontainerfonds und deren weiter-Vermietung...)


Oder bezieht sich das nur auf POS coins?

Aber siehe auch hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html

Zitat:

Quote
Diese 2008 eingeführte Fristverlängerung ist hier jedoch nicht einschlägig, da die Nutzung der Bitcoins als Einkunftsquelle bei M. erst ab 2014 erfolgt ist und damit nach Ablauf der einjährigen Frist. Diese Frist kann nachträglich nicht wieder aufleben.

Hätte M. bereits in 2013, als er noch bei seiner Mutter lebte, Ausgaben gehabt und diese durch Bitcoins bestritten, liefe die Frist hingegen erst im Jahr 2022 ab.

Danach würde in meinem Beispiel 2. die Frist auf 10 Jahre steigen. Weiß da jemand mehr zu?

Zunächst einmal - Deine Ausgaben haben nichts mit deinen Einnahmen / Gewinnen zu tun und wirken sich auch nicht auf die Haltedauer der Coins aus. Bzgl. Staking von Coins (und ähnlichen Methoden) - Ich habe schon mehrfach gehört, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht, sobald man neue Coins staked, es gibt aber auch gegensätzliche Meinungen zu diesem Thema. Wer da nun recht hat, kann ich dir leider nicht sagen.
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December 07, 2017, 08:15:16 AM
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.
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December 07, 2017, 08:11:38 AM
Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).


Siehe hier:

Es wurde schonmal eine Frage gestellt, die aber unbeantwortet blieb:

Mit Annahme, daß bei Nutzung als Einnahmequelle in einem Kalenderjahr, sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht:
Ob es sich um eine Einnahme handelt, stellt sich ja erst nach Ablauf des Kalenderjahres heraus nachdem irgendwelche dazugehörigen "Ausgaben" gegen gerechnet worden sind...
>Rückabwicklung der Einnahme: Noch in genau diesem Jahr indem wird die Einnahme auf "null" gedrückt z.B. durch irgendeine Art coin-"Verbrennung" oder Rückgabe an eine Herkunft. Es liegt keine Einnahme in diesem Jahr mehr vor, Haltefrist hat sich nicht auf 10 Jahre erhöht.

Ja, diese Frage hatte ich mal hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.25302684 gestellt.
Ich frage mich, ob weiterhin die Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre beträgt, wenn man die erhalten Erträge( durch das Verleasen) wieder an den Node im gleichen Kalenderjahr "zurück überweist".
Aber deine Annahme, dass die Einnahme erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden kann, ist verkehrt. Die Einnahme (wie z.B. Zins bei POS-Coins) bekommst du ja unterjährig. Frage mich auch, was du mit verbrennen meinst? Es gilt immer noch das Zuflussprinzip.


https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
1 Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
3 Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.
4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;


> Bezieht sich auf Satz 4:
Abrechnung der Steuer erfolgt jährlich aufgrund Einnahmen/Ausgaben etc.. Durch PoS gabs ne Einnahmequelle  z.B. dieses Jahr, das Jahr ist aber noch nicht zuende und die Einnahmen werden bis zum Jahresende "zerstört" oder durch einen anderen dagegenzurechnenden Ausgabe bis auf 0 oder negtiven Wert gegengerechnet. Folglich gibt es keine Einnahmen und Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist nicht zutreffen (und auch nie beabsichtigt).
Wäre das Denkbar im Gesetzeskontext?
Wobei ich mir nicht sicher bin ob es überhaupt irgendeine Ausgabe ausser den Betrieb eines Servers für den man PoS bekommt...


> Satz 4, Verständnisprobleme, unabhängig ob Crypto oder nicht... Egal wann innerhalb von 10 Jahren das Gut als irgendeine Art Einkunftsquelle (z.B. Vermietung) dient, erhöht sich die Haltefrist (damit Besteuerung) auf 10 Jahre oder ist es egal nach dem erstan Jahr Haltefrist wie das Gut danach genutzt wird. (Satz 4 dient ursprünglich dazu irgendwelche Steuerschlupflöche zu schließen z.B. bei Beteiligung an Schiffscontainerfonds und deren weiter-Vermietung...)


Oder bezieht sich das nur auf POS coins?

Aber siehe auch hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html

Zitat:

Quote
Diese 2008 eingeführte Fristverlängerung ist hier jedoch nicht einschlägig, da die Nutzung der Bitcoins als Einkunftsquelle bei M. erst ab 2014 erfolgt ist und damit nach Ablauf der einjährigen Frist. Diese Frist kann nachträglich nicht wieder aufleben.

Hätte M. bereits in 2013, als er noch bei seiner Mutter lebte, Ausgaben gehabt und diese durch Bitcoins bestritten, liefe die Frist hingegen erst im Jahr 2022 ab.

Danach würde in meinem Beispiel 2. die Frist auf 10 Jahre steigen. Weiß da jemand mehr zu?
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December 07, 2017, 07:00:43 AM
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?
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December 07, 2017, 03:51:12 AM
Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).
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December 07, 2017, 02:17:14 AM
Doch er stimmt, leider...

Das ist dein Grenzsteuersatz (für den letzten Euro), dein Durchschnittssteuersatz beträgt nur 20% (siehe Grundtabelle 2017 http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf).
Also nur 1/5 von deinem Gewinn und das auch nur sofern du keinerlei Ausgaben (Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, etc.) in der Steuererklärung ansetzen kannst.
Dein Steuersatz liegt also noch deutlich unter der Kapitalertragsteuer von 25%.
newbie
Activity: 28
Merit: 2
December 06, 2017, 08:53:08 PM
Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html
legendary
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An AA rated Bandoneonista
December 06, 2017, 06:45:46 PM
Es wäre etwas seltsam, wenn der Staat nur dann Einkommen aus privaten Veräußerungsgeschäften besteuern würde, wenn der Steuerzahler auch Einkommen aus einer gewöhnlichen Beschäftigungstätigkeit versteuern muss. Oder? Von daher besteuert der Staat (sinnigerweise) alle diese so definierten Einkommensarten gleich und erhebt auf die Gesamtsumme einen bestimmten Steuersatz.
newbie
Activity: 39
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December 06, 2017, 02:14:39 PM
Danke für deine schnelle Antwort.  Smiley

Doch er stimmt, leider...

Also muss ich noch warten, bis ich in die Steuerfreie Zone reinrutsche. Weil dass ich 1/3 dem Staat abdrücke, never ever.
qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
December 06, 2017, 02:09:34 PM
Angenommen ich würde jetzt doch für 30000€ verkaufen. Wird das Geld dann auf mein Einkommen hinzu gerechnet? Also habe ich dann 35000€ Einkommen und somit einen Steuersatz von 34,00%
Ja.
Ob der Steuersatz stimmt, habe ich nicht überprüft. Wink
newbie
Activity: 39
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December 06, 2017, 02:06:54 PM
Hab mal ne Frage zu meiner Konstellation:

Bin noch Student und habe dieses Jahr ca 5000€ durch ehrliche Grin Arbeit verdient. Somit ist mein persönlicher Steuersatz bei 0,00%. Gleichzeitig hab ich mich noch mit Kryptowährungen eingedeckt. Mein Ziel ist es diese Minimum 1 Jahr zu halten wegen Steuerfreiheit. Jedoch meinte mein Kumpel ich muss da nix versteuern, da zu geringes Einkommen.

Angenommen ich würde jetzt doch für 30000€ verkaufen. Wird das Geld dann auf mein Einkommen hinzu gerechnet? Also habe ich dann 35000€ Einkommen und somit einen Steuersatz von 34,00% oder bleibt mein Einkommen bei 5000€ und ich versteuere die Kryptowährungen mit 0%?

Was genau stimmt den jetzt? Kann mir da wer helfen?
full member
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December 06, 2017, 12:42:26 PM
Danke für eure Antworten. So richtig kann es jedoch noch nicht verstehen.

Ich habe bspw. vor einigen Tagen BTC zum Kurs von 9.600 Euro / BTC gekauft. Heute ist der Kurs über 11.000 Euro / BTC. Wenn ich jetzt IOTA für ca. 5000 Euro kaufe (ca. 0,5 BTC), wie viel Steuern muss ich zahlen bzw. für welchen Betrag? Ich arbeite hier ja nicht wirklich mit dem Kursgewinn von 1.400 Euro.

Wie viel Steuern du bezahlen musst, hängt neben dem zu versteuernden Betrag auch von deiner Steuersatz ab, den können wir ja nicht wissen. Du musst ganz einfach den Kursgewinn zum Zeitpunkt der Veräußerung versteuern (wenn wir von einem Trade innerhalb der Haltedauer von einem Jahr reden). 1 BTC für 10.000 gekauft. Für 0,5 BTC IOTA gekauft. 1 BTC zu dem Zeitpunkt einen Wert von 11.000€. Also musst du den Betrag von 500€ versteuern. (Zumindest für diesen Trade)
newbie
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Merit: 0
December 06, 2017, 12:23:54 PM
Danke für eure Antworten. So richtig kann es jedoch noch nicht verstehen.

Ich habe bspw. vor einigen Tagen BTC zum Kurs von 9.600 Euro / BTC gekauft. Heute ist der Kurs über 11.000 Euro / BTC. Wenn ich jetzt IOTA für ca. 5000 Euro kaufe (ca. 0,5 BTC), wie viel Steuern muss ich zahlen bzw. für welchen Betrag? Ich arbeite hier ja nicht wirklich mit dem Kursgewinn von 1.400 Euro.
full member
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December 06, 2017, 11:48:03 AM
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen und hoffe auf Hilfe.

Ich möchte IOTA kaufen. Dieser Kauf ist z. Z. nur mit Hilfe anderer Kryptowährungen (BTC, Ether) möglich. Aktuell besitze ich weder BTC noch Ether. Das bedeutet, dass ich zuerst BTC oder ETH gegen Euro erwerben muss, um im Anschluss IOTA kaufen zu können.

Was gibt es steuerlich dabei zu beachten? Ich habe gelesen, dass die gekaufte Währung erst nach einem Jahr steuerfrei weiterverwendet werden kann. Ist ein steuerfreier Erwerb von IOTA für mich überhaupt möglich?

Danke für eure Rückmeldungen. Smiley


Freundliche Grüße

Du kannst mittlerweile auf Bitfinex auch Euro einzahlen und dann mit Euro IOTA kaufen, habe ich selbst aber noch nie gemacht. Ansonsten bleibt dir nur der Weg über eine andere Kryptowährung ETH/BTC und dann musst du eben den Gewinn versteuern, den du zwischen dem Kauf von BTC und Verkauf von BTC - IOTA zu kaufen - erwirtschaftest. Referenzwährung ist dabei Euro.

Edit: Eine Sekunde zu spät gewesen... redhorse hat quasi die selbe Antwort gegeben.
full member
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December 06, 2017, 11:47:49 AM
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen und hoffe auf Hilfe.

Ich möchte IOTA kaufen. Dieser Kauf ist z. Z. nur mit Hilfe anderer Kryptowährungen (BTC, Ether) möglich. Aktuell besitze ich weder BTC noch Ether. Das bedeutet, dass ich zuerst BTC oder ETH gegen Euro erwerben muss, um im Anschluss IOTA kaufen zu können.

Was gibt es steuerlich dabei zu beachten? Ich habe gelesen, dass die gekaufte Währung erst nach einem Jahr steuerfrei weiterverwendet werden kann. Ist ein steuerfreier Erwerb von IOTA für mich überhaupt möglich?

Danke für eure Rückmeldungen. Smiley


Freundliche Grüße




Wenn Du Bitcoins kaufst und damit dann gleich IOTA kaufst, hast du ja bezogen auf EUR quasi keine Gewinne in BTC gemacht ud damit auch nix zu versteuern - von kleinen Schwankungen von BTC während der kurzen Haltephase mal abgesehen.
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December 06, 2017, 11:29:55 AM
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen und hoffe auf Hilfe.

Ich möchte IOTA kaufen. Dieser Kauf ist z. Z. nur mit Hilfe anderer Kryptowährungen (BTC, Ether) möglich. Aktuell besitze ich weder BTC noch Ether. Das bedeutet, dass ich zuerst BTC oder ETH gegen Euro erwerben muss, um im Anschluss IOTA kaufen zu können.

Was gibt es steuerlich dabei zu beachten? Ich habe gelesen, dass die gekaufte Währung erst nach einem Jahr steuerfrei weiterverwendet werden kann. Ist ein steuerfreier Erwerb von IOTA für mich überhaupt möglich?

Danke für eure Rückmeldungen. Smiley


Freundliche Grüße


qwk
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Shitcoin Minimalist
December 06, 2017, 11:11:41 AM
-bis 01.03.2017 immer wieder Mal damit getradet. Dann nach kleinem Verlust gemerkt, dass es nichts bringt.
Verlust in BTC gerechnet, also "ohne Traden hätte ich mehr BTC" oder Realverlust in EUR gerechnet?
Merke: Verlust ist es steuerlich nur, wenn man weniger Euronen auf dem Konto hat.
Ansonsten wurde deine Frage schon beantwortet Wink
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