Mal abgesehen davon ist das schon mehr als Laienwissen zwecks SIGN. Ob das der FA-Mitarbeiter auf dem Schirm hat?!
Wahrscheinlich eher nicht, wenn man so liest, was die sonst so durchschnittlich an Kenntnissen in diesem Bereich haben.
Das Ganze ist ein Graubereich - was ja auch der Grund war, warum die Kapitalertragssteuer eingeführt wurde. Zuvor wurden z.B. Aktiengeschäfte ebenfalls als private Veräußerungsgeschäfte besteuert und es kam haufenweise zu Steuerhinterziehung. - Konkret: Du bist zur Steuerehrlichkeit verpflichtet und hast Mitwirkungspflichten bei der Erstellung Deiner Steuererklärung. Wenn das FA nichts vorbringen kann, was Deine Angaben hinreichend in Zweifel zieht, dann können sie Dich nicht einfach willkürlich besteuern. Machst Du aber widersprüchliche Angaben und erzählst wilde Geschichten, dann könnte es nach hinten losgehen. Kommt einfach auf den Einzelfall an.