Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn man die Herkunft der Bitcoins nicht nachweisen kann? In meinem Fall habe ich zum Beispiel ca. Anfang 2010 etwa 2000 Bitcoins geschenkt bekommen (damaliger Gegenwert waren irgendwas um die 50-100? Euro?). Ich wusste damit nicht viel anzufangen, habe selbst Teile davon verschenkt, ein Teil liegt auf Wallets auf die ich keinen Zugriff mehr habe und von den ehemaligen 2000 BTC sind heute immerhin noch 132 Bitcoins übrig geblieben. Ich habe eigentlich vor diese nun ein Jahr lang komplett still liegen zu lassen, um sie dann möglichst Steuerfrei auszahlen zu können, nur wie sieht es dann mit dem Nachweis der Herkunft aus? Ich habe sie vor über 7 Jahren bekommen, hatte mehrere online Wallets, mehrere Software Wallets und bin nun letztendlich bei einer Hardware Wallet angekommen. Kurzzeitig habe ich alle Bitcoins in Etherum getauscht (ich wollte sie aufgrund eines extremen Dips in eine stabilere Cryptowährung sichern) und wieder zurück (niemals machen! Habe dabei 10% meiner Coins durch Kursschwankungen verloren). Alles in allem extremes Chaos. Ich habe auch keinerlei Konversationen von damals gespeichert, warum auch? Damals war das alles nur ein "Witz" unter Freunden, nur das Finanzamt sieht das bestimmt anders?
An sich ist dein Fall sehr einfach gelagert.
Du hast deine Bitcoins zwischenzeitlich gegen Ether getauscht, das hat die Haltefrist unterbrochen.
Der Wertzuwachs davor ist steuerfrei, weil du damals die Bitcoins über ein Jahr gehalten hattest.
Wenn seit dem Rücktausch von Ether in Bitcoin wieder mehr als ein Jahr vergangen ist, ist dein jetziger Wertzuwachs auch steuerfrei.
Beim Rücktausch Ether in Bitcoin hast du zwar 10% Bitcoins verloren, aber vielleicht in EUR gerechnet trotzdem einen Gewinn gemacht.
Einfach EUR-Wert der Bitcoins vor Tausch in Ether vergleichen mit EUR-Wert der Bitcoins nach dem Rücktausch.
Dieser Gewinn ist zu versteuern, wenn du die Ether damals nicht auch mindestens 1 Jahr lang gehalten hast.
Nachweisen musst du die Herkunft deiner Bitcoins zunächst einmal nicht.
Im Zweifelsfall bitte den Freund, der dir die Bitcoins damals geschenkt hat, dir die Schenkung schriftlich zu bestätigen.
Dass dir die Bitcoins ursprünglich geschenkt wurden, ist vermutlich irrelevant, weil eine Schenkung auch ein Erwerb ist, somit greift für dich wohl auch die 1-jährige Haltefrist. Aber diese Frage solltest du mit einem Steuerberater sicherheitshalber nochmal klären.