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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 160. (Read 872205 times)

newbie
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November 16, 2017, 08:52:21 AM
Ich verfolgen den Thread schon seit Anfang an und bin der Meinung hierauf noch keine eindeutig Antwort gelesen zu haben. Weder hier im Thread, noch im gesamten Forum. Leider...

Danke für die Rückmeldung!

Hmm es kann doch aber eigentlich nicht sein, dass ein Coin "tabu" für das traden ist, wenn man nachweisen kann, dass die Coins definitiv getrennt gehandelt und/oder aufbewahrt werden. Verdammte Steuer...
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November 16, 2017, 08:26:51 AM
Ich verfolgen den Thread schon seit Anfang an und bin der Meinung hierauf noch keine eindeutig Antwort gelesen zu haben. Weder hier im Thread, noch im gesamten Forum. Leider...
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November 16, 2017, 08:21:26 AM
Hallo zusammen,

auch wenn ich mich jetzt durch diesen Thread gekämpft habe, konnte ich mir eine Frage noch nicht zu 100% beantworten.

Fall:

Ich kaufe mir Cryptos über Börse1, transferiere diese auf meine Wallet und lasse diese dort liegen. Sie sind als langzeitig Invest gedacht.

Nun möchte ich noch ein bisschen Trading betreiben. Da der Kurs des Coins steigt, kaufe ich den selben an einer anderen Börse und schiebe ihn auch nicht in die selbe Wallet.

Frage: Kann/Darf man nun beim Finanzamt unterscheiden zwischen den Coins auf Wallet/Börse1 und Wallet/Börse2? Sprich ich gebe nur die Gewinne aus dem Verkauf der Coins von Börse/Wallet2 an. Die Coins aus Börse1 müsste ich ja eigentlich noch nicht angeben, da mit diesen noch kein Gewinn realisiert wurde.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Smiley
member
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November 15, 2017, 05:36:46 AM
Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Handel mit Kryptowährung, auch in Richtung Steuern. Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich meine Frage hier poste. In meinem Thread wurde mir nahegelegt, ggf. hier nochmal zu fragen (https://bitcointalksearch.org/topic/m.24534748). Vielen Dank euch im Voraus:

Durch Gesetzesänderungen in den USA (KYC/ALM, siehe https://bitcointalksearch.org/topic/amlkyc-explained-454795) müssen in den USA ansässige Unternehmen grundlegende persönliche Informationen ihrer Klienten erfragen. Soweit klar. Bittrex reagiert auf diese Compliance-Forderungen seitens der US-Regierung mit Stopp der Verifikation neuer User (https://www.bitfinex.com/posts/216). Das betrifft jedoch nicht deutsche Klienten, die von Deutschland aus handeln, soweit mein Stand.

Meine Frage: Angenommen, man möchte von Deutschland aus mit Exchanges im Ausland handeln:
* ist es generell erlaubt, von Deutschland aus mit bitfinex, bittrex etc. zu handeln?
=> Laut AGBs konnte ich nichts gegenteiliges finden. Bitfinex z.B. schließt nur US-Bürger explizit aus. Die Liste könnte man auf Poloniex und Unternehmen in Asien etc. ausweiten.
* Wie sieht es mit gdax aus? gdax erwähnt Deutschland explipizit NICHT als unterstütztes Land. Heißt das, dass man nicht darf, oder dass man nur keinen Support bekommt?
* Thema Steuern: Angenommen ich trade auf Bitfinex. Dann muss ich dort zunächst BTC hintransferieren. Ich trade, mache hoffentlich Gewinn. Um den Gewinn abzuschöpfen, werde ich z.B. BTC, ETH oder dergleichen auf Kraken übertragen und mir von dort aus via SEPA überweisen lassen. Denn mit USD von Bitfinex kann ich ja nichts anfangen.
=> Muss ich theoretisch an die USA bzw. dort, wo das Unternehmen ansässig ist, Steuern oder dergleichen zahlen? Oder Reicht es, den Gewinn in Deutschland (Gewinne => Einkommenssteuer) zu versteuern?

Hintergrund ist, dass ich nichts rechtlich falsches machen möchte. D.h. die grundlegenden Fragen sind, ob ich als deutscher Staatsbürger auf bitfinex, bittrex etc. handeln darf und ob es reicht, den Gewinn in Deutschland zu versteuern. Was muss ich noch beachten? Oder kann ich, abgesehen von der Steuererklärung, einfach alle Exchanges nutzen?

Ich weiß, dass vermutlich bereits hunderte/tausende in Deutschland via o.g. Firmen traden. Womöglich sogar mit falschen Angaben wie Name, Wohnort etc. Ich möchte lieber alles einwandfrei zahlen und abwickeln, als wegen diverser Einsparungen nicht schlafen zu können Smiley

Vielen Dank euch!

Viele Grüße
Max

Ja, du darfst alle Platformen LEGAL unterwegs sein :-)

Die Gewinne, falls relevant,  gibst du einfach dann in deiner Steuererklärung an. Steuern an andere Länder musst du nicht zahlen (und wenn das der Fall wäre, dann wären die schon in den Trades direkt von der jeweiligen Platform berücksichtigt werden.).
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November 14, 2017, 06:15:05 PM
Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Handel mit Kryptowährung, auch in Richtung Steuern. Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich meine Frage hier poste. In meinem Thread wurde mir nahegelegt, ggf. hier nochmal zu fragen (https://bitcointalksearch.org/topic/m.24534748). Vielen Dank euch im Voraus:

Durch Gesetzesänderungen in den USA (KYC/ALM, siehe https://bitcointalksearch.org/topic/amlkyc-explained-454795) müssen in den USA ansässige Unternehmen grundlegende persönliche Informationen ihrer Klienten erfragen. Soweit klar. Bittrex reagiert auf diese Compliance-Forderungen seitens der US-Regierung mit Stopp der Verifikation neuer User (https://www.bitfinex.com/posts/216). Das betrifft jedoch nicht deutsche Klienten, die von Deutschland aus handeln, soweit mein Stand.

Meine Frage: Angenommen, man möchte von Deutschland aus mit Exchanges im Ausland handeln:
* ist es generell erlaubt, von Deutschland aus mit bitfinex, bittrex etc. zu handeln?
=> Laut AGBs konnte ich nichts gegenteiliges finden. Bitfinex z.B. schließt nur US-Bürger explizit aus. Die Liste könnte man auf Poloniex und Unternehmen in Asien etc. ausweiten.
* Wie sieht es mit gdax aus? gdax erwähnt Deutschland explipizit NICHT als unterstütztes Land. Heißt das, dass man nicht darf, oder dass man nur keinen Support bekommt?
* Thema Steuern: Angenommen ich trade auf Bitfinex. Dann muss ich dort zunächst BTC hintransferieren. Ich trade, mache hoffentlich Gewinn. Um den Gewinn abzuschöpfen, werde ich z.B. BTC, ETH oder dergleichen auf Kraken übertragen und mir von dort aus via SEPA überweisen lassen. Denn mit USD von Bitfinex kann ich ja nichts anfangen.
=> Muss ich theoretisch an die USA bzw. dort, wo das Unternehmen ansässig ist, Steuern oder dergleichen zahlen? Oder Reicht es, den Gewinn in Deutschland (Gewinne => Einkommenssteuer) zu versteuern?

Hintergrund ist, dass ich nichts rechtlich falsches machen möchte. D.h. die grundlegenden Fragen sind, ob ich als deutscher Staatsbürger auf bitfinex, bittrex etc. handeln darf und ob es reicht, den Gewinn in Deutschland zu versteuern. Was muss ich noch beachten? Oder kann ich, abgesehen von der Steuererklärung, einfach alle Exchanges nutzen?

Ich weiß, dass vermutlich bereits hunderte/tausende in Deutschland via o.g. Firmen traden. Womöglich sogar mit falschen Angaben wie Name, Wohnort etc. Ich möchte lieber alles einwandfrei zahlen und abwickeln, als wegen diverser Einsparungen nicht schlafen zu können Smiley

Vielen Dank euch!

Viele Grüße
Max
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November 13, 2017, 01:43:37 PM
Sorry für den Double Post, ist thematisch was anderes...

Eine weitere Frage die sich mir stellt ist wie die Gewinne aus dem Derivatehandel mit Bitcoin zu versteuern sind.
Beispielsweise bietet BitMEX einen solchen Derivatehandel an.
Dort kann man z.B. einen (oder mehrere) Contract(s) kaufen, welche den aktuellen Wert eines Dollars in Bitcoin widerspiegelt.
Steigt der Kurs BTCUSD, kann man diesen Contract wieder verkaufen und erhält die Differenz in Bitcoin.
Gleiches gilt umgekehrt für Leerverkäufe, welche dort auch möglich sind.

In der Folge heißt das, dass man mehr Bitcoins verkaufen kann, als man je gekauft hat. Wie wäre dann dieser Überschuss zu versteuern?
newbie
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November 13, 2017, 01:37:24 PM
v. 0.02
Dies ist ein erster Entwurf einer kleinen Übersicht zum Thema Bitcoin und Steuern.

[...]

Bitcoins sind nach einem Jahr steuerfrei
Wer sich heute Bitcoins kauft, diese über 1 Jahr lang behält, ohne sie zwischendurch z.B. an einer Börse zu handeln, der kann seine Bitcoins steuerfrei verkaufen, auch wenn er dabei Millionengewinne macht. Es handelt sich um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft.
Einschränkungen: dies gilt nur sicher für gekaufte coins, bei geminten coins oder coins, die man aus einem Airdrop, Faucet, oder anderen Quellen erhält, kann das anders aussehen.
Die Betonung liegt außerdem auf dem privaten Veräußerungsgeschäft. Wer gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, muss damit rechnen, dass diese Regel für ihn nicht anwendbar ist.


Vielen Dank für die Information.
Lässt sich diese noch mit enstprechenden Gesetzesauszügen / -verweisen belegen?
Und können diese dann ggf. gleich mit ins erste Post aufgenommen werden?
legendary
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November 13, 2017, 10:59:00 AM
wie wärs, können wir nicht ne Unterschriftenliste machen für eine Steuervereinfachung (wie war das? "wir sind das Volk")
Die aktuellen Berechnungen für Trades sind ja übel. Auch die Finanzämter täten sich damit einen Gefallen.

Vorschlag: Crypto wird wie Währungen behandelt (muss ja dann für alles andere nicht so gelten)

Lustig, da braucht "das Volk" diesmal gar nicht tätig werden, denn Kryptos werden steuerlich bereits wie Währungen behandelt: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/devisen-rohstoffe/fremdwaehrungen-spekulieren-mit-devisen-12922113.html Wink
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November 13, 2017, 09:13:55 AM
wie wärs, können wir nicht ne Unterschriftenliste machen für eine Steuervereinfachung (wie war das? "wir sind das Volk")
Die aktuellen Berechnungen für Trades sind ja übel. Auch die Finanzämter täten sich damit einen Gefallen.

Vorschlag: Crypto wird wie Währungen behandelt (muss ja dann für alles andere nicht so gelten)

Für UNS sind die Berechnungen übel ... das Finanzamt kriegt ja erst einmal nur 1 Zahl genannt. Ob sie diese dann auch überprüfen will, bleibt denen überlassen. Ich denke, wenn sie im Anschluss die vielen Seiten mit Trades sehen, werden sie vermutlich auf die Nachkontrolle verzichten :-)

hm... hab mir das mal angeschaut, aber das würde ja dann eh heißen: pauschal 25%, was vermutlich die Mehrheit nicht unterzeichnen würde. Viele HODLN ja nur. Und die steuerfreie Jahresfrist fiele ja dann raus, ne?
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November 13, 2017, 09:09:18 AM
wie wärs, können wir nicht ne Unterschriftenliste machen für eine Steuervereinfachung (wie war das? "wir sind das Volk")
Die aktuellen Berechnungen für Trades sind ja übel. Auch die Finanzämter täten sich damit einen Gefallen.

Vorschlag: Crypto wird wie Währungen behandelt (muss ja dann für alles andere nicht so gelten)

Für UNS sind die Berechnungen übel ... das Finanzamt kriegt ja erst einmal nur 1 Zahl genannt. Ob sie diese dann auch überprüfen will, bleibt denen überlassen. Ich denke, wenn sie im Anschluss die vielen Seiten mit Trades sehen, werden sie vermutlich auf die Nachkontrolle verzichten :-)
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November 13, 2017, 08:50:29 AM
wie wärs, können wir nicht ne Unterschriftenliste machen für eine Steuervereinfachung (wie war das? "wir sind das Volk")
Die aktuellen Berechnungen für Trades sind ja übel. Auch die Finanzämter täten sich damit einen Gefallen.

Vorschlag: Crypto wird wie Währungen behandelt (muss ja dann für alles andere nicht so gelten)
member
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November 13, 2017, 06:18:41 AM
Wie sollte ich in meinem Fall bzg Gewerbe denn agieren?

Ich hab einen Miner seit März/April, der erbringt mir regelmäßige Einkünfte in Form von BTC/ETH. Die hab ich bisher nicht angerührt aber eine Haltefrist würde es ja gewerblich ohnehin nicht geben.
Insofern ist dort doch eine Gewinnabsicht erkennbar, auch wenn der tatsächliche Gewinn im Monat bei nur 200€ liegt.

Ich generiere also seit April ~200€ pro Monat. (Jeweils mit Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion auf mein Wallet erfasst/berechnet)
Zusätzlich durch den ICO vor 2 Wochen nochmals ~1600€.

Sollte/Kann ich nun noch nachträglich ein Kleingewerbe anmelden? Strom erfasse ich seit jeher mit einem Wattmeter. Wäre das für mich absetzbar, oder wird dann ein eigener Zähler gefordert?
Und viel wichtiger: Kann ich die Anschaffung des Miners rückwirkend sogar noch absetzen, oder hätte ich dann direkt ein Gewerbe anmelden müssen?



Die Stromkosten müsste du absetzen können. Du kennst ja im Prinzip den Stromverbrauch des Miners bzw. es lässt sich ja kalkulieren. Ich würde es bei der nächsten Steuererklärung einfach mal versuchen.
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https://t1p.de/6ghrf
November 13, 2017, 04:52:26 AM
Ich habe mal eine Frage zum Thema Kirchensteuer:

Ich will meine Gewinne auf dem Handel mit Crypto brav versteuern.
Ich bin vor Jahre aus der Kirche ausgetreten.
Meine Frau ist noch in der Kirche.

Seit der Heirat machen wir eine gemeinsame Steuererklärung, werden jedoch getrennt veranlagt, da sie auch berufstätig ist (Laut Wiso ist die getrennte Veranlagung günstiger)


Das Letzte, was ich jetzt natürlich möchte ist, dass die Kirche einen Teil meines Gewinnes bekommt.

Ist das sichergestellt? Auch bei einer eventuellen gemeinsamen Veranlagung?

VG, Su
Gebe doch einfach mal in eine Suchmaschine deines Vertrauens die drei Worte "gemeinsame veranlagung kirchensteuer" ein und dann suchst du die für dich passenden Informationen heraus. Dann wirst du nämlich feststellen, dass eine pauschale Antwort hier nicht möglich ist.
Wenn du schon Wiso benutzt, dann weißt du auch, dass das Programm der die Unterschiede auflistet.
member
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November 11, 2017, 01:29:43 PM
...
Ich generiere also seit April ~200€ pro Monat. (Jeweils mit Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion auf mein Wallet erfasst/berechnet)
Zusätzlich durch den ICO vor 2 Wochen nochmals ~1600€.
...
Ist es im gewerblichen Bereich nicht so, dass dein Gewinn erst entsteht wenn du die Coins verkaufst? Wert bei Entstehung wäre ja dann irrelevant.
full member
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November 11, 2017, 01:08:28 PM
Ich habe mal eine Frage zum Thema Kirchensteuer:

Ich will meine Gewinne auf dem Handel mit Crypto brav versteuern.
Ich bin vor Jahre aus der Kirche ausgetreten.
Meine Frau ist noch in der Kirche.

Seit der Heirat machen wir eine gemeinsame Steuererklärung, werden jedoch getrennt veranlagt, da sie auch berufstätig ist (Laut Wiso ist die getrennte Veranlagung günstiger)


Das Letzte, was ich jetzt natürlich möchte ist, dass die Kirche einen Teil meines Gewinnes bekommt.

Ist das sichergestellt? Auch bei einer eventuellen gemeinsamen Veranlagung?

VG, Su
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November 11, 2017, 07:44:41 AM
Wie sieht die Situation aus, wenn ich durch meine BTC Verkäufe unter der jährlichen
Freigrenze von 600 Euro für Private Veräußerungsgeschäfte bleibe?

Hypothetisches Fallbeispiel:
Person A verkauft im Kalenderjahr 2017 Bitcoins im Wert von 590 Euro.
Weitere Gewinne aus anderen Veräußerungsgeschäften wurden in 2017 nicht erzielt.
Theoretisch fallen also unabhängig von der Haltedauer keine Steuern an, da Person
A die Freigrenze nicht überschreitet.

Muss Person A die 590 € trotzdem in der Steuererklärung für 2017 angeben?
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November 11, 2017, 07:00:29 AM
Mein Steuerberater sagt Anschaffungszeitpunkt = Fork-Zeitpunkt, da BCH durch den Fork entstanden sei.
Wie oben schon gesagt: Dann soll er Dir das mal zeigen, wie die genau zum Fork-Zeitpunkt entstanden sind. Sollte man auch von einem Steuerberater erwarten können, einfach behaupten kann man ja viel. Anschließend zeigst Du ihm dann via TX einfach, wann Du sie tatsächlich angeschafft bzw. in Deine Verfügungsgewalt überführt hast, sofern Du eben eine entsprechende TX zur Hand hast (was ich persönlich bei der Anschaffung immer bevorzuge).
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November 11, 2017, 01:28:00 AM
Hat jemand schon mal Erfahrungen mit der Steuer auf cloud mining gemacht? Also Erträge aus cloud mining irgendwo im Ausland?
Konnte dazu nichts finden. Abgesehen natürlich davon, dass es überall heißt dass cloud mining eigtl nicht lukrativ ist.
Danke
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November 10, 2017, 02:59:05 PM
Wie sollte ich in meinem Fall bzg Gewerbe denn agieren?

Ich hab einen Miner seit März/April, der erbringt mir regelmäßige Einkünfte in Form von BTC/ETH. Die hab ich bisher nicht angerührt aber eine Haltefrist würde es ja gewerblich ohnehin nicht geben.
Insofern ist dort doch eine Gewinnabsicht erkennbar, auch wenn der tatsächliche Gewinn im Monat bei nur 200€ liegt.

Ich generiere also seit April ~200€ pro Monat. (Jeweils mit Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion auf mein Wallet erfasst/berechnet)
Zusätzlich durch den ICO vor 2 Wochen nochmals ~1600€.

Sollte/Kann ich nun noch nachträglich ein Kleingewerbe anmelden? Strom erfasse ich seit jeher mit einem Wattmeter. Wäre das für mich absetzbar, oder wird dann ein eigener Zähler gefordert?
Und viel wichtiger: Kann ich die Anschaffung des Miners rückwirkend sogar noch absetzen, oder hätte ich dann direkt ein Gewerbe anmelden müssen?

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November 10, 2017, 12:38:10 PM
Quote
Das heißt, wer einen Bitcoin hatte, hat einen Bitcoin Cash erhalten.

Da würde ich widersprechen. Durch einen Fork kann niemand etwas erhalten, was er nicht schon vorher hatte. Durch einen Fork entsteht erstmal technisch nichts neues.

Dies ist ein sehr wichtiger Punkt in dem ich twbt voll zustimme. So sollten wir das sehen: der BCH war bis 1. Aug im BTC enthalten.

Die Ansicht daß man "BCH geschenkt bekommen hat" erwächst wahrscheinlich aus der "it's free money" propaganda. Das ist aber nicht richtig, es war kein Airdrop, es gab keinen "claim"-Prozess, etc... BCH ist einfach eine weiterführung der bisherigen Chain (genauso wie BTC) unter leicht anderen technischen regeln. Aber die Möglichkeit über den BCH zu verfügen wurde ja bereits beim Kauf eines BTC vor 1. Aug 2017 erworben.
Mein Steuerberater sagt Anschaffungszeitpunkt = Fork-Zeitpunkt, da BCH durch den Fork entstanden sei.
Eigentlich seh ich das aber auch so, dass die BCH in den BTC enthalten waren. Es sind ja nicht wirklich neue Coins entstanden.
Vielleicht sollte man einfach ein Jahr warten, um sicher zu sein über der Jahresfrist zu sein (in der Hoffnung, das BCH dann noch was Wert ist).
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