Steht hier jemand vor dem selben Problem, dass für ein Familienmitglied oder Freund Coins gekauft wurden ? Habe Coins für Familienmitglieder über meinen Kraken account gekauft und dann auf Wallets bzw Exchanges (auf deren Namen angemeldet) transferiert.
Habe ich auch gemacht. Ich habe es einfach so gelöst, dass ich (da Coins sowieso 1:1 weitergegeben) die entsprechenden Einträge aus dem Export der Börse/Import bei Cointracking einfach rausgelöscht habe.
Ich hab' mich bisher damit nicht sonderlich beschäftigt, aber ich denke, da kommen zwei Dinge zusammen: 1) der steuerliche und 2) der finanzaufsichtsrechtliche Aspekt. Steuerlich würde ich das recht einfach sehen: Es liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor und wenn man die Coins zum Preis X erworben und zum gleichen Preis X weiterverkauft hat, dann ist das steuerlich irrelevant, da ja schlicht die Gewinne aus solchen Geschäften besteuert werden und hier eben kein Gewinn angefallen ist. Damit kann man das mE schlicht bei der Steuererklärung ignorieren.
Hat man sich aber für das Veräußerungsgeschäft "bezahlen" lassen (man hat zum Preis X gekauft und von den Familienmitgliedern/Freunden einen höheren Preis Y erhalten), dann ist das korrekterweise anzugeben. Allerdings kommt man dann bzgl. 2) in schweres Fahrwasser, denn der entsprechende gewinnträchtige Handel ist evtl. als Finanzdienstleistung erlaubnispflichtig:
So sind z.B. auch "digitale Währungen", wie etwa Bitcoins, nach Auffassung der BaFin Finanzinstrumente – genauer gesagt Rechnungseinheiten – im Sinne des KWG. Der gewerbliche Handel mit bzw. die Vermittlung von Bitcoins und vergleichbarer „Währungen“ ist daher erlaubnispflichtig und bedarf einer BaFin-Lizenz. [...] Die Erbringung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdiensten ohne die erforderliche Erlaubnis kann für die betroffenen Unternehmen und die handelnden Personen gravierende Folgen haben: Selbst das nur fahrlässige Handeln ohne die erforderliche Erlaubnis gem. § 54 KWG bzw. § 31 ZAG ist strafbar.