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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 162. (Read 1191170 times)

legendary
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An AA rated Bandoneonista
November 19, 2017, 06:11:29 PM
Welche Währung ist das Referenzsystem? Wie sieht es mit zwei trades zu den Zeitpunkten A,B aus?

A: 1BTC = 1000 Euro   getauscht nach x XRP
B: tausche x XRP zurück  nach 0,5BTC = 2500 Euro

Wieviel Gewinn bzw Verlust habe ich zum Zeitpunkt B?
a) ich habe 0,5 BTC Verlust gemacht was 2500 minus entspricht
b) ich habe 1500 Euro Gewinn

Was ist hier korrekt a,b oder noch was anderes?

Jedes Tauschgeschäft wird einzeln betrachtet und zum jeweiligen Euro-Kurs bewertet. Du hast mit A XRP im Gegenwert von 1000 EUR angeschafft. Anschließend hast Du mit B XRP im Wert von 2500 EUR veräußert. Wenn das innerhalb einer Frist von einem Jahr (nach Anschaffung der XRP) passiert ist, sind 1500 EUR Differenz zu versteuern. Wenn auch die BTC für A innerhalb der Spekulationsfrist angeschafft und (gegen die XRP) veräußert wurden, wäre auch hier (zusätzlich) ein evtl. Kursgewinn steuerpflichtig.
newbie
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November 19, 2017, 05:39:11 PM
Hi,
hat sich schon jemand Gedanken darüber gemacht wie man Gewinne aus dem Cloud-Mining versteuert?
newbie
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November 19, 2017, 04:38:04 PM
Welche Währung ist das Referenzsystem? Wie sieht es mit zwei trades zu den Zeitpunkten A,B aus?

A: 1BTC = 1000 Euro   getauscht nach x XRP
B: tausche x XRP zurück  nach 0,5BTC = 2500 Euro

Wieviel Gewinn bzw Verlust habe ich zum Zeitpunkt B?
a) ich habe 0,5 BTC Verlust gemacht was 2500 minus entspricht
b) ich habe 1500 Euro Gewinn

Was ist hier korrekt a,b oder noch was anderes?
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November 18, 2017, 07:42:11 PM
Es ist so unübersichtlich mit den Steuerfragen - aber, wie haben zur FIFO-Frage sogar einen eigenen Thread: https://bitcointalksearch.org/topic/finanzamt-sagt-fifo-ist-anzuwenden-2039533 Wie oben schon gesagt: scheint nicht ganz so eindeutig zu sein... Cool
Nochmal fürs Protokoll:
In dem verlinkten Thread schreibt iudica, dass eine Abweichung von Fifo möglich sein sollte. Fifo wird nur angewandt, wenn KEINE eindeutige Zuordnung möglich ist. Ist sie hingegen möglich, dann darf das auch so verwendet werden (er nennt es "Layer"):
https://bitcointalksearch.org/topic/m.22794110
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November 18, 2017, 06:41:20 AM
Hi erstmal Danke für die Mühe, dein Thread hat schonmal einige meiner Fragen beantwortet.

Kann mir eventuell jemand sagen wie es ist, wenn ich Bitcoins zb in geringer Menge für Verwandte kaufe? Ich verlange keine Gebühren und mache dabei keinen Gewinn sie geben mir das Geld ich kaufe ihnen die Bitcoins und gebe sie ihnen. Muss ich diese bei der Steuer angeben oder ist dies überhaupt legal? Huh
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An AA rated Bandoneonista
November 17, 2017, 06:09:57 AM
Es ist so unübersichtlich mit den Steuerfragen - aber, wie haben zur FIFO-Frage sogar einen eigenen Thread: https://bitcointalksearch.org/topic/finanzamt-sagt-fifo-ist-anzuwenden-2039533 Wie oben schon gesagt: scheint nicht ganz so eindeutig zu sein... Cool
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November 17, 2017, 03:34:36 AM
Hallo zusammen,

auch wenn ich mich jetzt durch diesen Thread gekämpft habe, konnte ich mir eine Frage noch nicht zu 100% beantworten.

Fall:

Ich kaufe mir Cryptos über Börse1, transferiere diese auf meine Wallet und lasse diese dort liegen. Sie sind als langzeitig Invest gedacht.

Nun möchte ich noch ein bisschen Trading betreiben. Da der Kurs des Coins steigt, kaufe ich den selben an einer anderen Börse und schiebe ihn auch nicht in die selbe Wallet.

Frage: Kann/Darf man nun beim Finanzamt unterscheiden zwischen den Coins auf Wallet/Börse1 und Wallet/Börse2? Sprich ich gebe nur die Gewinne aus dem Verkauf der Coins von Börse/Wallet2 an. Die Coins aus Börse1 müsste ich ja eigentlich noch nicht angeben, da mit diesen noch kein Gewinn realisiert wurde.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Smiley

Es spielt keine Rolle, wie gut man seine Coins aufteilt bzw. aufbewahrt. Es wird immer das große Ganze gesehen. Wenn man Coins dazu kauft, landen die auf deinem FiFO-Stapel, unabhängig davon wo man sie kauft und wie man sie ablegt.
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November 16, 2017, 08:15:22 AM
Das wurde in einem anderen Thread schon mal angesprochen, ich weiß aber nicht mehr so recht, wo. Grundsätzlich ist hier wohl schlicht § 23 (1) 2 EStG einschlägig:

Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.

Es gilt also das FIFO-Prinzip auf den Gesamtbestand. Wie immer, ist es hier aber wahrscheinlich sinnvoll, das mit einem Steuerberater des Vertrauens zu diskutieren. Evtl. lassen sich auch andere Verfahren ins Spiel bringen.
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November 16, 2017, 07:52:21 AM
Ich verfolgen den Thread schon seit Anfang an und bin der Meinung hierauf noch keine eindeutig Antwort gelesen zu haben. Weder hier im Thread, noch im gesamten Forum. Leider...

Danke für die Rückmeldung!

Hmm es kann doch aber eigentlich nicht sein, dass ein Coin "tabu" für das traden ist, wenn man nachweisen kann, dass die Coins definitiv getrennt gehandelt und/oder aufbewahrt werden. Verdammte Steuer...
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November 16, 2017, 07:26:51 AM
Ich verfolgen den Thread schon seit Anfang an und bin der Meinung hierauf noch keine eindeutig Antwort gelesen zu haben. Weder hier im Thread, noch im gesamten Forum. Leider...
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November 16, 2017, 07:21:26 AM
Hallo zusammen,

auch wenn ich mich jetzt durch diesen Thread gekämpft habe, konnte ich mir eine Frage noch nicht zu 100% beantworten.

Fall:

Ich kaufe mir Cryptos über Börse1, transferiere diese auf meine Wallet und lasse diese dort liegen. Sie sind als langzeitig Invest gedacht.

Nun möchte ich noch ein bisschen Trading betreiben. Da der Kurs des Coins steigt, kaufe ich den selben an einer anderen Börse und schiebe ihn auch nicht in die selbe Wallet.

Frage: Kann/Darf man nun beim Finanzamt unterscheiden zwischen den Coins auf Wallet/Börse1 und Wallet/Börse2? Sprich ich gebe nur die Gewinne aus dem Verkauf der Coins von Börse/Wallet2 an. Die Coins aus Börse1 müsste ich ja eigentlich noch nicht angeben, da mit diesen noch kein Gewinn realisiert wurde.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Smiley
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November 15, 2017, 04:36:46 AM
Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Handel mit Kryptowährung, auch in Richtung Steuern. Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich meine Frage hier poste. In meinem Thread wurde mir nahegelegt, ggf. hier nochmal zu fragen (https://bitcointalksearch.org/topic/m.24534748). Vielen Dank euch im Voraus:

Durch Gesetzesänderungen in den USA (KYC/ALM, siehe https://bitcointalksearch.org/topic/amlkyc-explained-454795) müssen in den USA ansässige Unternehmen grundlegende persönliche Informationen ihrer Klienten erfragen. Soweit klar. Bittrex reagiert auf diese Compliance-Forderungen seitens der US-Regierung mit Stopp der Verifikation neuer User (https://www.bitfinex.com/posts/216). Das betrifft jedoch nicht deutsche Klienten, die von Deutschland aus handeln, soweit mein Stand.

Meine Frage: Angenommen, man möchte von Deutschland aus mit Exchanges im Ausland handeln:
* ist es generell erlaubt, von Deutschland aus mit bitfinex, bittrex etc. zu handeln?
=> Laut AGBs konnte ich nichts gegenteiliges finden. Bitfinex z.B. schließt nur US-Bürger explizit aus. Die Liste könnte man auf Poloniex und Unternehmen in Asien etc. ausweiten.
* Wie sieht es mit gdax aus? gdax erwähnt Deutschland explipizit NICHT als unterstütztes Land. Heißt das, dass man nicht darf, oder dass man nur keinen Support bekommt?
* Thema Steuern: Angenommen ich trade auf Bitfinex. Dann muss ich dort zunächst BTC hintransferieren. Ich trade, mache hoffentlich Gewinn. Um den Gewinn abzuschöpfen, werde ich z.B. BTC, ETH oder dergleichen auf Kraken übertragen und mir von dort aus via SEPA überweisen lassen. Denn mit USD von Bitfinex kann ich ja nichts anfangen.
=> Muss ich theoretisch an die USA bzw. dort, wo das Unternehmen ansässig ist, Steuern oder dergleichen zahlen? Oder Reicht es, den Gewinn in Deutschland (Gewinne => Einkommenssteuer) zu versteuern?

Hintergrund ist, dass ich nichts rechtlich falsches machen möchte. D.h. die grundlegenden Fragen sind, ob ich als deutscher Staatsbürger auf bitfinex, bittrex etc. handeln darf und ob es reicht, den Gewinn in Deutschland zu versteuern. Was muss ich noch beachten? Oder kann ich, abgesehen von der Steuererklärung, einfach alle Exchanges nutzen?

Ich weiß, dass vermutlich bereits hunderte/tausende in Deutschland via o.g. Firmen traden. Womöglich sogar mit falschen Angaben wie Name, Wohnort etc. Ich möchte lieber alles einwandfrei zahlen und abwickeln, als wegen diverser Einsparungen nicht schlafen zu können Smiley

Vielen Dank euch!

Viele Grüße
Max

Ja, du darfst alle Platformen LEGAL unterwegs sein :-)

Die Gewinne, falls relevant,  gibst du einfach dann in deiner Steuererklärung an. Steuern an andere Länder musst du nicht zahlen (und wenn das der Fall wäre, dann wären die schon in den Trades direkt von der jeweiligen Platform berücksichtigt werden.).
newbie
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November 14, 2017, 05:15:05 PM
Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Handel mit Kryptowährung, auch in Richtung Steuern. Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich meine Frage hier poste. In meinem Thread wurde mir nahegelegt, ggf. hier nochmal zu fragen (https://bitcointalksearch.org/topic/m.24534748). Vielen Dank euch im Voraus:

Durch Gesetzesänderungen in den USA (KYC/ALM, siehe https://bitcointalksearch.org/topic/amlkyc-explained-454795) müssen in den USA ansässige Unternehmen grundlegende persönliche Informationen ihrer Klienten erfragen. Soweit klar. Bittrex reagiert auf diese Compliance-Forderungen seitens der US-Regierung mit Stopp der Verifikation neuer User (https://www.bitfinex.com/posts/216). Das betrifft jedoch nicht deutsche Klienten, die von Deutschland aus handeln, soweit mein Stand.

Meine Frage: Angenommen, man möchte von Deutschland aus mit Exchanges im Ausland handeln:
* ist es generell erlaubt, von Deutschland aus mit bitfinex, bittrex etc. zu handeln?
=> Laut AGBs konnte ich nichts gegenteiliges finden. Bitfinex z.B. schließt nur US-Bürger explizit aus. Die Liste könnte man auf Poloniex und Unternehmen in Asien etc. ausweiten.
* Wie sieht es mit gdax aus? gdax erwähnt Deutschland explipizit NICHT als unterstütztes Land. Heißt das, dass man nicht darf, oder dass man nur keinen Support bekommt?
* Thema Steuern: Angenommen ich trade auf Bitfinex. Dann muss ich dort zunächst BTC hintransferieren. Ich trade, mache hoffentlich Gewinn. Um den Gewinn abzuschöpfen, werde ich z.B. BTC, ETH oder dergleichen auf Kraken übertragen und mir von dort aus via SEPA überweisen lassen. Denn mit USD von Bitfinex kann ich ja nichts anfangen.
=> Muss ich theoretisch an die USA bzw. dort, wo das Unternehmen ansässig ist, Steuern oder dergleichen zahlen? Oder Reicht es, den Gewinn in Deutschland (Gewinne => Einkommenssteuer) zu versteuern?

Hintergrund ist, dass ich nichts rechtlich falsches machen möchte. D.h. die grundlegenden Fragen sind, ob ich als deutscher Staatsbürger auf bitfinex, bittrex etc. handeln darf und ob es reicht, den Gewinn in Deutschland zu versteuern. Was muss ich noch beachten? Oder kann ich, abgesehen von der Steuererklärung, einfach alle Exchanges nutzen?

Ich weiß, dass vermutlich bereits hunderte/tausende in Deutschland via o.g. Firmen traden. Womöglich sogar mit falschen Angaben wie Name, Wohnort etc. Ich möchte lieber alles einwandfrei zahlen und abwickeln, als wegen diverser Einsparungen nicht schlafen zu können Smiley

Vielen Dank euch!

Viele Grüße
Max
newbie
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November 13, 2017, 12:43:37 PM
Sorry für den Double Post, ist thematisch was anderes...

Eine weitere Frage die sich mir stellt ist wie die Gewinne aus dem Derivatehandel mit Bitcoin zu versteuern sind.
Beispielsweise bietet BitMEX einen solchen Derivatehandel an.
Dort kann man z.B. einen (oder mehrere) Contract(s) kaufen, welche den aktuellen Wert eines Dollars in Bitcoin widerspiegelt.
Steigt der Kurs BTCUSD, kann man diesen Contract wieder verkaufen und erhält die Differenz in Bitcoin.
Gleiches gilt umgekehrt für Leerverkäufe, welche dort auch möglich sind.

In der Folge heißt das, dass man mehr Bitcoins verkaufen kann, als man je gekauft hat. Wie wäre dann dieser Überschuss zu versteuern?
newbie
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November 13, 2017, 12:37:24 PM
v. 0.02
Dies ist ein erster Entwurf einer kleinen Übersicht zum Thema Bitcoin und Steuern.

[...]

Bitcoins sind nach einem Jahr steuerfrei
Wer sich heute Bitcoins kauft, diese über 1 Jahr lang behält, ohne sie zwischendurch z.B. an einer Börse zu handeln, der kann seine Bitcoins steuerfrei verkaufen, auch wenn er dabei Millionengewinne macht. Es handelt sich um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft.
Einschränkungen: dies gilt nur sicher für gekaufte coins, bei geminten coins oder coins, die man aus einem Airdrop, Faucet, oder anderen Quellen erhält, kann das anders aussehen.
Die Betonung liegt außerdem auf dem privaten Veräußerungsgeschäft. Wer gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, muss damit rechnen, dass diese Regel für ihn nicht anwendbar ist.


Vielen Dank für die Information.
Lässt sich diese noch mit enstprechenden Gesetzesauszügen / -verweisen belegen?
Und können diese dann ggf. gleich mit ins erste Post aufgenommen werden?
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An AA rated Bandoneonista
November 13, 2017, 09:59:00 AM
wie wärs, können wir nicht ne Unterschriftenliste machen für eine Steuervereinfachung (wie war das? "wir sind das Volk")
Die aktuellen Berechnungen für Trades sind ja übel. Auch die Finanzämter täten sich damit einen Gefallen.

Vorschlag: Crypto wird wie Währungen behandelt (muss ja dann für alles andere nicht so gelten)

Lustig, da braucht "das Volk" diesmal gar nicht tätig werden, denn Kryptos werden steuerlich bereits wie Währungen behandelt: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/devisen-rohstoffe/fremdwaehrungen-spekulieren-mit-devisen-12922113.html Wink
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November 13, 2017, 08:13:55 AM
wie wärs, können wir nicht ne Unterschriftenliste machen für eine Steuervereinfachung (wie war das? "wir sind das Volk")
Die aktuellen Berechnungen für Trades sind ja übel. Auch die Finanzämter täten sich damit einen Gefallen.

Vorschlag: Crypto wird wie Währungen behandelt (muss ja dann für alles andere nicht so gelten)

Für UNS sind die Berechnungen übel ... das Finanzamt kriegt ja erst einmal nur 1 Zahl genannt. Ob sie diese dann auch überprüfen will, bleibt denen überlassen. Ich denke, wenn sie im Anschluss die vielen Seiten mit Trades sehen, werden sie vermutlich auf die Nachkontrolle verzichten :-)

hm... hab mir das mal angeschaut, aber das würde ja dann eh heißen: pauschal 25%, was vermutlich die Mehrheit nicht unterzeichnen würde. Viele HODLN ja nur. Und die steuerfreie Jahresfrist fiele ja dann raus, ne?
member
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November 13, 2017, 08:09:18 AM
wie wärs, können wir nicht ne Unterschriftenliste machen für eine Steuervereinfachung (wie war das? "wir sind das Volk")
Die aktuellen Berechnungen für Trades sind ja übel. Auch die Finanzämter täten sich damit einen Gefallen.

Vorschlag: Crypto wird wie Währungen behandelt (muss ja dann für alles andere nicht so gelten)

Für UNS sind die Berechnungen übel ... das Finanzamt kriegt ja erst einmal nur 1 Zahl genannt. Ob sie diese dann auch überprüfen will, bleibt denen überlassen. Ich denke, wenn sie im Anschluss die vielen Seiten mit Trades sehen, werden sie vermutlich auf die Nachkontrolle verzichten :-)
legendary
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November 13, 2017, 07:50:29 AM
wie wärs, können wir nicht ne Unterschriftenliste machen für eine Steuervereinfachung (wie war das? "wir sind das Volk")
Die aktuellen Berechnungen für Trades sind ja übel. Auch die Finanzämter täten sich damit einen Gefallen.

Vorschlag: Crypto wird wie Währungen behandelt (muss ja dann für alles andere nicht so gelten)
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November 13, 2017, 05:18:41 AM
Wie sollte ich in meinem Fall bzg Gewerbe denn agieren?

Ich hab einen Miner seit März/April, der erbringt mir regelmäßige Einkünfte in Form von BTC/ETH. Die hab ich bisher nicht angerührt aber eine Haltefrist würde es ja gewerblich ohnehin nicht geben.
Insofern ist dort doch eine Gewinnabsicht erkennbar, auch wenn der tatsächliche Gewinn im Monat bei nur 200€ liegt.

Ich generiere also seit April ~200€ pro Monat. (Jeweils mit Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion auf mein Wallet erfasst/berechnet)
Zusätzlich durch den ICO vor 2 Wochen nochmals ~1600€.

Sollte/Kann ich nun noch nachträglich ein Kleingewerbe anmelden? Strom erfasse ich seit jeher mit einem Wattmeter. Wäre das für mich absetzbar, oder wird dann ein eigener Zähler gefordert?
Und viel wichtiger: Kann ich die Anschaffung des Miners rückwirkend sogar noch absetzen, oder hätte ich dann direkt ein Gewerbe anmelden müssen?



Die Stromkosten müsste du absetzen können. Du kennst ja im Prinzip den Stromverbrauch des Miners bzw. es lässt sich ja kalkulieren. Ich würde es bei der nächsten Steuererklärung einfach mal versuchen.
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