Zum Thema Hardfork und Steuern: der §22 EstG (sonstige Einkünfte) spricht ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften - BCH ist für mich eine einmalige Geschichte - und nicht "dauerhaft"
So weit ich sehe ist das "wiederkehrend" so nicht verknüpft.
ich hab mir schon gedacht, dass es nicht wie ein "airdrop" zu handhaben ist. aber was wichtig ist, ist wann die haltedauer anfängt. Laut blockchain ja nicht heute. Aber ggf. wird das Finanzamt das anders sehen und den 01.08. als stichtag nehmen.
Ich fürchte bis wir eine sichere Aussage zur steuerlichen Behandlung des BCash Spin Offs und Folgeeffekten auf die Grundbitcoins haben könnte es noch länger dauern. Devisen die sich aufspalten gab es wohl bisher nicht.
v. 0.02
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FIFO / LIFO und die Haltefrist
Für die Berechnung der Haltefrist kann es wie im obigen Beispiel wichtig sein, zu erklären, welchen Bitcoin man zuerst erworben und welchen man zuerst verkauft hat. Dafür gibt es grundsätzlich die beiden Verfahren FIFO und LIFO.
FIFO (First In, First Out) bedeutet, man verkauft zuerst die Bitcoins, welche man als erste gekauft hat.
In den meisten Fällen erreicht man damit eine besonders lange Haltefrist.
LIFO (Last In, First Out) bedeutet, man verkauft zuerst die Bitcoins, die man als letzte gekauft hat.
Dies kann für Leute sinnvoll sein, die einen Teil ihrer coins traden, einen anderen Teil aber längerfristig sparen wollen.
Kauft man heute einen Bitcoin, in einem halben Jahr einen weiteren und verkauft nach einem weiteren halben Jahr (plus ein Tag) den ersten Bitcoin, hat dieser die Haltefrist von einem Jahr erreicht.
Wählt man in diesem Fall das FIFO-Verfahren, lässt sich dieser erste Bitcoin steuerfrei verkaufen.
Wählt man aber das LIFO-Verfahren, verkauft man den zweiten Bitcoin, was nicht steuerfrei ist.
Macht man dabei aber keinen Gewinn, weil es keine Wertsteigerung gab, kann auch das sinnvoll sein.
Man darf frei auswählen, ob man sich für FIFO oder LIFO entscheidet. Hat man sich einmal entschieden, muss man aber immer(?) beim gewählten Verfahren bleiben.
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Freie Wahl? Liest sich für mich eher wie FIFO Pflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html: "Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."
Eine gute Idee ein Steuer FAQ zu machen!