Author

Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 176. (Read 1130291 times)

newbie
Activity: 5
Merit: 0
August 08, 2017, 03:45:31 PM
#43
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
August 07, 2017, 04:15:34 PM
#42
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
Sobald du die AntCoins erhälst, du also Zugriff auf sie hast (das nennt sich Zuflussprinzip), erhöht sich die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).

Das bedeutet also, dass ich mit NEO im WebWallet 10 Jahre halten muss, da ich die AntCoins jederzeit einfordern kann? Und wenn ich NEO auf einer Börse liegen habe, welche die AntCoins einbehält und ich nicht an sie dran komme, dann bleibt es bei einem Jahr?
Dann würde ich jetzt vom Wallet zurück zur Börse transferieren, die Coins verkaufen und direkt wieder zurück kaufen. Dann haben die neuen NEO auf der Börse nur 1 Jahr Haltefrist, da ich damit keine Einkünfte erziele, richtig?
Die 10 Jahre gilt für die Steuer. Die 10 Jahre bedeutet nicht, dass du sie 10 Jahre halten musst! Du kannst jederzeit verkaufen.
Ich kenne die AntCoins nicht. Die kriegst du automatisch, wenn du NEO im Wallet hast? Oder musst du die erst anfordern? Wie läuft das dann?
Deine Idee die vorletzten Satzes wäre eine Möglichkeit
newbie
Activity: 5
Merit: 0
August 06, 2017, 03:27:39 PM
#41
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
Sobald du die AntCoins erhälst, du also Zugriff auf sie hast (das nennt sich Zuflussprinzip), erhöht sich die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).

Das bedeutet also, dass ich mit NEO im WebWallet 10 Jahre halten muss, da ich die AntCoins jederzeit einfordern kann? Und wenn ich NEO auf einer Börse liegen habe, welche die AntCoins einbehält und ich nicht an sie dran komme, dann bleibt es bei einem Jahr?
Dann würde ich jetzt vom Wallet zurück zur Börse transferieren, die Coins verkaufen und direkt wieder zurück kaufen. Dann haben die neuen NEO auf der Börse nur 1 Jahr Haltefrist, da ich damit keine Einkünfte erziele, richtig?
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
August 06, 2017, 03:05:22 PM
#40
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
Sobald du die AntCoins erhälst, du also Zugriff auf sie hast (das nennt sich Zuflussprinzip), erhöht sich die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).
newbie
Activity: 5
Merit: 0
August 06, 2017, 08:03:04 AM
#39
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
full member
Activity: 128
Merit: 107
August 04, 2017, 08:37:22 AM
#38
http://www.finanzgefluester.de/bitcoin-fork-und-das-steuerrecht/

Das schöne ist, dass der Bitcoin Cash nicht nur die Blockchain Historie übernimmt, sondern auch die Steuergeschichte. Wer also zum Zeitpunkt des Forks BCH erhalten hat, der hat sie steuerlich nicht zu diesem Zeitpunkt erhalten, sondern zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt der Bitcoins für die Du Bitcoin Cash erhalten hast.

Daraus folgt, dass derjenige, der seine Bitcoins schon am 31.07.2016 gekauft hat seine Bitcoin Cash ab dem 01.08.2017 steuerfrei veräußern kann. Das liegt daran, dass ein Aktiensplit bzw. in diesem Fall eine Fork kein Anschaffungsvorgang im Sinne des Steuerrechts ist. Aus diesem Grund fängt keine neue Frist an zu laufen
Wahrscheinlich und hoffentlich wird es so kommen. Sicher ist es aber nicht. Auch nicht ob die "Annahme" von Bcash nicht die Haltefrist für Steuerfreiheit auf die zugrunde liegenden Bitcoins auf zehn Jahre verlängert.
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
August 04, 2017, 04:41:29 AM
#37
http://www.finanzgefluester.de/bitcoin-fork-und-das-steuerrecht/

Das schöne ist, dass der Bitcoin Cash nicht nur die Blockchain Historie übernimmt, sondern auch die Steuergeschichte. Wer also zum Zeitpunkt des Forks BCH erhalten hat, der hat sie steuerlich nicht zu diesem Zeitpunkt erhalten, sondern zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt der Bitcoins für die Du Bitcoin Cash erhalten hast.

Daraus folgt, dass derjenige, der seine Bitcoins schon am 31.07.2016 gekauft hat seine Bitcoin Cash ab dem 01.08.2017 steuerfrei veräußern kann. Das liegt daran, dass ein Aktiensplit bzw. in diesem Fall eine Fork kein Anschaffungsvorgang im Sinne des Steuerrechts ist. Aus diesem Grund fängt keine neue Frist an zu laufen
full member
Activity: 128
Merit: 107
August 04, 2017, 03:04:10 AM
#36
Zum Thema Hardfork und Steuern: der §22 EstG (sonstige Einkünfte) spricht ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften - BCH ist für mich eine einmalige Geschichte - und nicht "dauerhaft"
So weit ich sehe ist das "wiederkehrend" so nicht verknüpft.  

ich hab mir schon gedacht, dass es nicht wie ein "airdrop" zu handhaben ist. aber was wichtig ist, ist wann die haltedauer anfängt. Laut blockchain ja nicht heute. Aber ggf. wird das Finanzamt das anders sehen und den 01.08. als stichtag nehmen.
Ich fürchte bis wir eine sichere Aussage zur steuerlichen Behandlung des BCash Spin Offs und Folgeeffekten auf die Grundbitcoins haben könnte es noch länger dauern. Devisen die sich aufspalten gab es wohl bisher nicht.



v. 0.02
[...]
FIFO / LIFO und die Haltefrist
Für die Berechnung der Haltefrist kann es wie im obigen Beispiel wichtig sein, zu erklären, welchen Bitcoin man zuerst erworben und welchen man zuerst verkauft hat. Dafür gibt es grundsätzlich die beiden Verfahren FIFO und LIFO.
FIFO (First In, First Out) bedeutet, man verkauft zuerst die Bitcoins, welche man als erste gekauft hat.
In den meisten Fällen erreicht man damit eine besonders lange Haltefrist.
LIFO (Last In, First Out) bedeutet, man verkauft zuerst die Bitcoins, die man als letzte gekauft hat.
Dies kann für Leute sinnvoll sein, die einen Teil ihrer coins traden, einen anderen Teil aber längerfristig sparen wollen.
Kauft man heute einen Bitcoin, in einem halben Jahr einen weiteren und verkauft nach einem weiteren halben Jahr (plus ein Tag) den ersten Bitcoin, hat dieser die Haltefrist von einem Jahr erreicht.
Wählt man in diesem Fall das FIFO-Verfahren, lässt sich dieser erste Bitcoin steuerfrei verkaufen.
Wählt man aber das LIFO-Verfahren, verkauft man den zweiten Bitcoin, was nicht steuerfrei ist.
Macht man dabei aber keinen Gewinn, weil es keine Wertsteigerung gab, kann auch das sinnvoll sein.
Man darf frei auswählen, ob man sich für FIFO oder LIFO entscheidet. Hat man sich einmal entschieden, muss man aber immer(?) beim gewählten Verfahren bleiben.
[...]
Freie Wahl? Liest sich für mich eher wie FIFO Pflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html: "Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Eine gute Idee ein Steuer FAQ zu machen!
member
Activity: 76
Merit: 10
August 02, 2017, 01:15:15 AM
#35
Hey,

was passiert in dem Fall, wenn man in Deutschland Steuerbefreit ist (Doppelsteuerabkommen tätigkeit nicht EU) ?

Muss man dann trotzdem die Gewinnsteuer in DT bezahlen?
sr. member
Activity: 307
Merit: 252
August 01, 2017, 12:46:23 PM
#34
ich hab mir schon gedacht, dass es nicht wie ein "airdrop" zu handhaben ist. aber was wichtig ist, ist wann die haltedauer anfängt. Laut blockchain ja nicht heute. Aber ggf. wird das Finanzamt das anders sehen und den 01.08. als stichtag nehmen.
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
August 01, 2017, 02:22:22 AM
#33
Zum Thema Hardfork und Steuern: der §22 EstG (sonstige Einkünfte) spricht ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften - BCH ist für mich eine einmalige Geschichte - und nicht "dauerhaft"
sr. member
Activity: 307
Merit: 252
July 31, 2017, 11:11:19 PM
#32
irgendwelche ideen bzgl. bitcoin cash? wie würde ein verkauf versteuert werden?
angenommen ich habe bitcoins, die länger als ein jahr liegen, die ich nun verkaufen möchte. gewinne müssten ja nicht versteuert werden. und was ist mit bcc? laut blockchain liegen die ja dann auch länger als 1 Jahr? kann ich also auch steuerfrei verkaufen?
full member
Activity: 329
Merit: 101
July 31, 2017, 10:55:27 PM
#31
Das entsprechende Schlagwort ist der persönliche Einkommensteuersatz.
newbie
Activity: 27
Merit: 0
July 31, 2017, 05:14:47 PM
#30
Wie viel  % ist dann steuer für trading ? Zum beispiel coin A kaufen dann verkaufen coin B kaufen und verkaufen ..... c,d,e,f, und so weit .
Und innerhalb 1 Jahr mehr als 10 000 $ profit .

Wie viel  % ist dann steuer für airdrop ?

Wie viel  % ist dann steuer für signature ?

Wie viel kostet dann 1 Stunde steurberater für crypto?
Wenn man irgendwann 100k $ oder 1 mil $ insgesamt zum glück verdient ,wie viel muss man dan als steuer bezahlen?
full member
Activity: 145
Merit: 100
★ WORLDCORE ★
July 31, 2017, 02:40:35 AM
#29
Super Steuer FAQ, genau sowas hab ich gesucht.

Ich hab nun auch lending auf Polo und Bitfinex betrieben. Ich möchte aber wahrscheinlich diese coins nicht 10 Jahre halten.

Nehmen wir an ich hab 1ETH für 200€ gekauft, den paar Tage verliehen und verkaufe ihn einschließlich der Zinsen (paar cent) für 150€ in BTC.(Ich mache also minus) Gleich darauf kaufe ich mir mit diesen BTC einen ETH wieder zurück.

Wäre dann die 10-jahres Frist aufgehoben? Wäre dieser neue ETH dann wieder nach einem Jahr steuerfrei?
 
ja, die frist beginnt immer bei dem Kauf. Wenn du also verkaufst und direkt danach wieder kaufst, beginnt die frist von neuem und auch diese Erhöhung auf 10 Jahre gilt für diese neu gekauften ETH nicht mehr.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann hab ich ja quasi noch rechtzeitig einen Ausweg gefunden.
legendary
Activity: 2940
Merit: 1131
July 30, 2017, 03:22:25 PM
#28
Super Steuer FAQ, genau sowas hab ich gesucht.

Ich hab nun auch lending auf Polo und Bitfinex betrieben. Ich möchte aber wahrscheinlich diese coins nicht 10 Jahre halten.

Nehmen wir an ich hab 1ETH für 200€ gekauft, den paar Tage verliehen und verkaufe ihn einschließlich der Zinsen (paar cent) für 150€ in BTC.(Ich mache also minus) Gleich darauf kaufe ich mir mit diesen BTC einen ETH wieder zurück.

Wäre dann die 10-jahres Frist aufgehoben? Wäre dieser neue ETH dann wieder nach einem Jahr steuerfrei?
 
ja, die frist beginnt immer bei dem Kauf. Wenn du also verkaufst und direkt danach wieder kaufst, beginnt die frist von neuem und auch diese Erhöhung auf 10 Jahre gilt für diese neu gekauften ETH nicht mehr.
full member
Activity: 145
Merit: 100
★ WORLDCORE ★
July 30, 2017, 03:17:32 PM
#27
Super Steuer FAQ, genau sowas hab ich gesucht.

Ich hab nun auch lending auf Polo und Bitfinex betrieben. Ich möchte aber wahrscheinlich diese coins nicht 10 Jahre halten.

Nehmen wir an ich hab 1ETH für 200€ gekauft, den paar Tage verliehen und verkaufe ihn einschließlich der Zinsen (paar cent) für 150€ in BTC.(Ich mache also minus) Gleich darauf kaufe ich mir mit diesen BTC einen ETH wieder zurück.

Wäre dann die 10-jahres Frist aufgehoben? Wäre dieser neue ETH dann wieder nach einem Jahr steuerfrei?
 
newbie
Activity: 40
Merit: 0
July 27, 2017, 03:36:31 AM
#26
Vielen dank für die Antwort.

Und wenn man als Freiberufler eingestuft ist und dann entscheidet im Datencenter oder im Keller eine Farm aufzubauen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das legitim ist.

Vielen dank für die Links, ich kannte die Threads noch garnicht.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
July 26, 2017, 05:23:53 PM
#25
Hallo,

Ich wollte mal fragen wie es mining technisch aussieht, grade momentan mit Erträgen von denen eine Privatperson von einer Maschine leben kann.

Inwiefern muss man miningerträge versteuern? Muss ich eine Rechnung schreiben oder werden sie wie Dividenden behandelt?

Wie geht man bei der abschreibung vor? Darf man überhaupt Abschreiben, wenn man noch im gleichen Jahr das Geld für die Maschine raus hat und sie trotzdem weiter arbeitet?

Ein Bekannter hat mir auch von dem Freiberufler status erzählt, über den momentan viele in das miningbusiness einsteigen.
Ist das überhaupt legitim? Das hat doch wenig mit Beratungstätigkeiten zu tun.

Vielen Dank für den Thread hat mir schon extrem geholfen!
Generell steht hier vieles zum Thema Steuern drin:
https://bitcointalksearch.org/topic/steuer-auf-altcoins-kompakte-einschatzung-612741
https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
 Im ersten habe ich mal etwas zum Minen geschrieben. Bin nur gerade zu Müde, das zu suchen.

Wem willst du eine Rechnung schreiben?
Grundsätzlich sind die Erträge als sonstiges Einkommen zu versteuern (abh. von der Summe der Erträge -> Grundfreibetrag)
Abschreiben darfst du. Dafür gibt es z.B. Afa-Tabellen.
Mining kann auch als gewerblich eingestuft sein.
Man kann auch Leute beraten, wie sie zu Minen haben. Dann könnte das als Freiberufler gelten. Ob Freiberufler oder nicht legt das Finanzamt fest.
newbie
Activity: 40
Merit: 0
July 26, 2017, 06:20:29 AM
#24
Hallo,

Ich wollte mal fragen wie es mining technisch aussieht, grade momentan mit Erträgen von denen eine Privatperson von einer Maschine leben kann.

Inwiefern muss man miningerträge versteuern? Muss ich eine Rechnung schreiben oder werden sie wie Dividenden behandelt?

Wie geht man bei der abschreibung vor? Darf man überhaupt Abschreiben, wenn man noch im gleichen Jahr das Geld für die Maschine raus hat und sie trotzdem weiter arbeitet?

Ein Bekannter hat mir auch von dem Freiberufler status erzählt, über den momentan viele in das miningbusiness einsteigen.
Ist das überhaupt legitim? Das hat doch wenig mit Beratungstätigkeiten zu tun.

Vielen Dank für den Thread hat mir schon extrem geholfen!
Jump to: