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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 176. (Read 1189412 times)

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August 15, 2017, 04:51:11 PM
#59
Ich hätte mal ne etwas spezielle Frage.

Wie verhält es sich wenn man seine Bitcoins nicht von einem market für Fiat-Geld kauft, sondern ertauscht hat. Ich habe meine Bitcoins (und damit auch meine Alts) durch den Tausch von virtuellen Items (CS:Go) erhalten. Das sonst Gültige "Am Tag X für 300€ gekauft und zwei Monate später für 1000€ verkauft" gilt ja in meinem Fall nicht.
Ist es dann da so, als hätte ich meine Coins durch einen Airdrop bekommen?

Hoffe mir kann da jemand weiter helfen.
jr. member
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August 14, 2017, 12:23:27 AM
#58
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...

Steuern "vermeiden" geht auch anders:
Du hast z.b. den Sparerpauschbetrag von 801,00€, bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung 1.602,00€. Was darüber hinausgeht wird Pauschal mit 25% plus soli und Kirchensteuer versteuert. Füllst du Anlage KAP bei der Steuererklärung aus kannst du auch deinen persönlichen Steuersatz nehmen. Bist du etwa auf geringfügiger Beschäftigungsbasis angestellt (auch als 400€ Job bezeichnet, selbst wenn das nicht mehr ganz up to date ist) zahlst du keine Steuern weil dein persönlicher Steuersatz 0% ist.

siehe hier: http://www.finanztip.de/sparerpauschbetrag/
Der Sparerpauschbetrag gilt aber nur für Kapitalerträge. Kryptowährungen fallen unter § 22 EStG und § 23 EStG. Das wird dann so oder so mit dem persönlichen Einkommensteuersatz verrechnet.

Laut bafin sind Bitcoin Geld... Zumindest die Früchte die also durch den Besitz von Bitcoin entstehen sind dann Kapitalerträge.
jr. member
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August 14, 2017, 12:14:26 AM
#57
Beispiel hierzu:
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 600€. Ich muss 0€ versteuern.
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 601€. Ich muss 601€ versteuern.
Das ist verkehrt. Die Freigrenze gilt für den Gewinn von >600€. Nicht für den Verkaufspreis. In deinem Beispiel muss nix versteuert werden (trotzdem in Erklärung angeben, da die Steuerfreiheit vom FA festgestellt wird).

ups, stimmt. Sry
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August 13, 2017, 02:36:13 PM
#56
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...

Steuern "vermeiden" geht auch anders:
Du hast z.b. den Sparerpauschbetrag von 801,00€, bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung 1.602,00€. Was darüber hinausgeht wird Pauschal mit 25% plus soli und Kirchensteuer versteuert. Füllst du Anlage KAP bei der Steuererklärung aus kannst du auch deinen persönlichen Steuersatz nehmen. Bist du etwa auf geringfügiger Beschäftigungsbasis angestellt (auch als 400€ Job bezeichnet, selbst wenn das nicht mehr ganz up to date ist) zahlst du keine Steuern weil dein persönlicher Steuersatz 0% ist.

siehe hier: http://www.finanztip.de/sparerpauschbetrag/
Der Sparerpauschbetrag gilt aber nur für Kapitalerträge. Kryptowährungen fallen unter § 22 EStG und § 23 EStG. Das wird dann so oder so mit dem persönlichen Einkommensteuersatz verrechnet.
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August 13, 2017, 02:21:23 PM
#55
Beispiel hierzu:
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 600€. Ich muss 0€ versteuern.
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 601€. Ich muss 601€ versteuern.
Das ist verkehrt. Die Freigrenze gilt für den Gewinn von >600€. Nicht für den Verkaufspreis. In deinem Beispiel muss nix versteuert werden (trotzdem in Erklärung angeben, da die Steuerfreiheit vom FA festgestellt wird).
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August 13, 2017, 07:22:46 AM
#54
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...

Steuern "vermeiden" geht auch anders:
Du hast z.b. den Sparerpauschbetrag von 801,00€, bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung 1.602,00€. Was darüber hinausgeht wird Pauschal mit 25% plus soli und Kirchensteuer versteuert. Füllst du Anlage KAP bei der Steuererklärung aus kannst du auch deinen persönlichen Steuersatz nehmen. Bist du etwa auf geringfügiger Beschäftigungsbasis angestellt (auch als 400€ Job bezeichnet, selbst wenn das nicht mehr ganz up to date ist) zahlst du keine Steuern weil dein persönlicher Steuersatz 0% ist.

siehe hier: http://www.finanztip.de/sparerpauschbetrag/


Des Deutschen liebstes Hobby: "Steuervermeidung"

Das deutsche Steuerrecht ist wie die Führungsriege und der Gesetzgeber  in den letzten Jahren vom Internet völlig überrannt worden......Eigentumsrecht in Bezug auf Filesharing.......steuerliche Behandlung von Cryptowährungen...sind leider immer noch #Neuland.

Man hat den Eindruck, als wird nur gewartet und gehofft, dass alles irgendwann wieder verschwindet und sich niemand mit diesen Themen ernsthaft auseinandersetzen muss.......

Die steuerliche Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft ist für die einen ein Segen (komplette Steuerfreiheit/"hodl"  Grin) für die anderen das pure Grauen.

Es macht den Eindruck als müsste man - bevor der Einstieg in die Cryptowelt erfolgt - erst einmal zum Steuerberater.......im Idealfall sollte man seine Coins nicht nach der zukunftsträchtigsten Technologie kaufen, sondern nach der bestmöglichsten bzw. steuereinfachsten Einordnung..............................was totaler Schwachsinn ist.. Roll Eyes ..... zudem ist ungewiss, was die Entwickler an den Coins ändern/reformieren (Aufspaltung etc.)

Das Thema "Sparerpauschbetrag" im Rahmen der eingeführten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge - nach dem altbekannten Leitsatz  "besser 25% von X als 42 % von nix" für Anleger am Aktienmarkt wurde zur Vermeidung der Steuerflüchtigen (= obere Drittel der Bevölkerungsschicht) eingeführt.

Der "großzügige" steuerfreie Sparerpauschbetrag von 801€ - mit dem der deutsche kleine Privatanleger u.a. seine private Vermögensvorsorge betreiben soll um  u.a. die sinkende Rente ausgleichen zu können - ist m.E. lächerlich.

Wichtig ist hier und in Bezug auf Cryptowährungen, dass dieser mithin zunächst keine Anwendung findet.

Die Regeln der Abgeltungssteuer kommen allerdings dann ins Spiel, sofern das örtliche FA solche "Dividenden" wie beispielsweise GAS bei NEO oder auch ein Fork(BCC) bei BTC als tatsächliche Dividende im steuerlichen Sinn ansieht, sofern dies der Fall ist, ist hierfür die Anlage KAP zu verwenden.
Auf diese Dividende ist dann die Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer zzgl. Soli) abzuführen, so wie sie auch der deutsche Privatanleger am Aktienmarkt abführen muss....


alles in allem eine Katastrophe Cry ..........kennt sich jemand aus wie die Besteuerung in der Schweiz aussieht? (hab da noch so eine Notlösung im Kopf (Wohnsitzwechsel *hust*)... Roll Eyes



jr. member
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August 13, 2017, 02:33:10 AM
#53
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...

Steuern "vermeiden" geht auch anders:
Du hast z.b. den Sparerpauschbetrag von 801,00€, bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung 1.602,00€. Was darüber hinausgeht wird Pauschal mit 25% plus soli und Kirchensteuer versteuert. Füllst du Anlage KAP bei der Steuererklärung aus kannst du auch deinen persönlichen Steuersatz nehmen. Bist du etwa auf geringfügiger Beschäftigungsbasis angestellt (auch als 400€ Job bezeichnet, selbst wenn das nicht mehr ganz up to date ist) zahlst du keine Steuern weil dein persönlicher Steuersatz 0% ist.

siehe hier: http://www.finanztip.de/sparerpauschbetrag/
jr. member
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August 13, 2017, 02:08:53 AM
#52
Hey, im Ausgangspost steht, dass Gewinne durch Coins die länger als ein Jahr gehalten werden, nicht angegeben werden müssen, da auch keine Steuerpflicht besteht.

Bis jetzt habe ich immer Bitcoins gekauft und noch am selben Tag, einmal einen Tag darauf, gleich weiter in Alts getauscht. Mir ist dabei kein Gewinn entstanden (eher Verlust, alles dokumentiert). Muss ich diese Käufe von Altcoins bei der Steuererklärung angeben?

Desweiteren verstehe ich, dass sich bei Coins, durch welche ich eine Dividende erhalte, die Halefrist auf 10 Jahre erhöht. Gilt dies schon für z.B. Waves, da einem Community Tokens zugesandt werden oder trifft dies erst zu, wenn man seine Waves aktiv verleiht, um einen Mehrwert zu generieren?

Imho ja, ich meine das ich mal was gehört habe von wegen "die Steuerfreiheit ist grundsätzlich durch das Finanzamt fest zu stellen und nicht durch den Steuerpflichtigen"
Dabei ging es aber um die Freigrenze von 600€ im Jahr die jeder hat um private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei zu tätigen ohne auf die Haltefrist von einem/zehn Jahren zu achten.

Diese Freigrenze sollte übrigens im ersten Post erwähnt werden. Achtung! Das ist KEIN Freibetrag!

Beispiel hierzu:
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 600€. Ich muss 0€ versteuern.
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 601€. Ich muss 601€ versteuern.

Das ist jedoch gefährlich da hart an der Grenze zu agieren da nicht nur Bitcoin sondern auch andere private Veräußerungsgeschäfte ggf. mit rein spielen. Etwa wenn ich ein Buch bei Amazon gebraucht kaufe, lese, und wieder verkaufe.
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August 12, 2017, 04:22:04 PM
#51
Hey, im Ausgangspost steht, dass Gewinne durch Coins die länger als ein Jahr gehalten werden, nicht angegeben werden müssen, da auch keine Steuerpflicht besteht.

Bis jetzt habe ich immer Bitcoins gekauft und noch am selben Tag, einmal einen Tag darauf, gleich weiter in Alts getauscht. Mir ist dabei kein Gewinn entstanden (eher Verlust, alles dokumentiert). Muss ich diese Käufe von Altcoins bei der Steuererklärung angeben?

Desweiteren verstehe ich, dass sich bei Coins, durch welche ich eine Dividende erhalte, die Halefrist auf 10 Jahre erhöht. Gilt dies schon für z.B. Waves, da einem Community Tokens zugesandt werden oder trifft dies erst zu, wenn man seine Waves aktiv verleiht, um einen Mehrwert zu generieren?
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August 12, 2017, 01:16:16 PM
#50
Sollte man mit dem Verkauf von BCH Coins nicht einen Verlust geltend machen können ?

Schließlich hat man wahrscheinlich >1000€ für einen Coin bezahlt, und die BCH für deutlich weniger verkauft.  Grin

Hab ich was verpasst oder wo und wann hast du mehr als 1.000€ für einen BCH bezahlt?
Das war wohl mehr Ironisch von Wexlike gemeint.
Mit den >1000€ meint er den Bitcoin. Und da BTC und BCH den gleichen Ursprung haben, denkt er, er kann damit dem FA ein Schnippchen schlagen.
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August 12, 2017, 07:40:14 AM
#49
Sollte man mit dem Verkauf von BCH Coins nicht einen Verlust geltend machen können ?

Schließlich hat man wahrscheinlich >1000€ für einen Coin bezahlt, und die BCH für deutlich weniger verkauft.  Grin

Hab ich was verpasst oder wo und wann hast du mehr als 1.000€ für einen BCH bezahlt?
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August 11, 2017, 08:28:43 AM
#48
Sollte man mit dem Verkauf von BCH Coins nicht einen Verlust geltend machen können ?

Schließlich hat man wahrscheinlich >1000€ für einen Coin bezahlt, und die BCH für deutlich weniger verkauft.  Grin
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August 11, 2017, 06:52:01 AM
#47
da soweit mir bekannt ist immer den Tageswert vom BTC nimmt (daher noch am gleichen Tag kaufen/umwandeln)
Nicht immer, kommt auf die Häufigkeit des Tradens an.
Für die meisten "ab und zu mal" Trader sollte das passen.
Aber für Daytrader wäre das natürlich quatsch, wenn sie am tagesende alle positionen mit gewinn schließen. Denn mit dem tageskurs hätten sie rechnerisch ja immer +-0 gemacht ^^

Und auch für nicht-daytrader ist der tageskurs nicht sinnvoll, wenn mehrere Trades an einem Tag gemacht wurden, da der Kurs sich im Laufe des Tages bei Crypto ja schon ziemlich ändern kann.
Daher, wenn möglich, einfach den tatsächlich genutzten Kurs verwenden.
legendary
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August 11, 2017, 03:10:21 AM
#46
Doch steuerrechtlich ist das totaler Mist.
..
Ist das so korrekt? Oder wie stellt sich das steuerrechtlich dar?
Ja und nein.
Ja, das ist zwar im Grunde so korrekt,
aber nein, steuerrechtlich totaler Mist ist das trotzdem nicht.

Du zahlst ja keine Steuer auf den Tausch, sondern nur auf daraus erzielte (Kurs-)Gewinne.
Da Du die Bitcoins ja nicht hälst, sondern dafür gleich Deine TenX PAY Tokens kaufst, ist mit großen Kursschwankungen nicht zu rechnen.
Tage, an denen der Kurs so schnell/stark steigt, daß Du dadurch nennenswerte Gewinne erzielst, dürften wohl eher eine sehr seltene Ausnahme sein.
legendary
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August 11, 2017, 03:01:12 AM
#45
@altkoinz

Sobald du btc kaufst und noch am GLEICHEM Tag umwandelst in die TenX Token, so sollte es nicht zu versteuern sein, da soweit mir bekannt ist immer den Tageswert vom BTC nimmt (daher noch am gleichen Tag kaufen/umwandeln)
newbie
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August 11, 2017, 02:54:14 AM
#44
Hallo Leute,

ich will bestimmte Altcoins kaufen:
Nehmen wir mal an ich möchte TenX PAY Tokens kaufen, kann dies aber aus Mangel von Möglichkeiten nicht direkt mit FIAT (also Euro) kaufen sondern nur über den Umweg über Bitcoins.
Dann kaufe ich also Bitcoins und tausche diese in TenX PAY. Soweit so gut. Doch steuerrechtlich ist das totaler Mist.
Denn die Bitcoins habe ich dann nicht 1 Jahr gehalten und muss bei diesem Tausch von Bitcoin in TenX PAY dann direkt alles versteuern???!??
Ist das so korrekt? Oder wie stellt sich das steuerrechtlich dar?
Oder besser noch: gibt es irgendwo die Möglichkeit bei einem SERIÖSEN Anbieter via FIAT (also Euro) direkt ALLE Altcoins zu kaufen (oder wenigstens die besten 50 Altcoins - TenX PAY sollte unbedingt dabei sein).
Danke!

Gruß Einstein
newbie
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August 08, 2017, 03:45:31 PM
#43
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...
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August 07, 2017, 04:15:34 PM
#42
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
Sobald du die AntCoins erhälst, du also Zugriff auf sie hast (das nennt sich Zuflussprinzip), erhöht sich die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).

Das bedeutet also, dass ich mit NEO im WebWallet 10 Jahre halten muss, da ich die AntCoins jederzeit einfordern kann? Und wenn ich NEO auf einer Börse liegen habe, welche die AntCoins einbehält und ich nicht an sie dran komme, dann bleibt es bei einem Jahr?
Dann würde ich jetzt vom Wallet zurück zur Börse transferieren, die Coins verkaufen und direkt wieder zurück kaufen. Dann haben die neuen NEO auf der Börse nur 1 Jahr Haltefrist, da ich damit keine Einkünfte erziele, richtig?
Die 10 Jahre gilt für die Steuer. Die 10 Jahre bedeutet nicht, dass du sie 10 Jahre halten musst! Du kannst jederzeit verkaufen.
Ich kenne die AntCoins nicht. Die kriegst du automatisch, wenn du NEO im Wallet hast? Oder musst du die erst anfordern? Wie läuft das dann?
Deine Idee die vorletzten Satzes wäre eine Möglichkeit
newbie
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August 06, 2017, 03:27:39 PM
#41
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
Sobald du die AntCoins erhälst, du also Zugriff auf sie hast (das nennt sich Zuflussprinzip), erhöht sich die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).

Das bedeutet also, dass ich mit NEO im WebWallet 10 Jahre halten muss, da ich die AntCoins jederzeit einfordern kann? Und wenn ich NEO auf einer Börse liegen habe, welche die AntCoins einbehält und ich nicht an sie dran komme, dann bleibt es bei einem Jahr?
Dann würde ich jetzt vom Wallet zurück zur Börse transferieren, die Coins verkaufen und direkt wieder zurück kaufen. Dann haben die neuen NEO auf der Börse nur 1 Jahr Haltefrist, da ich damit keine Einkünfte erziele, richtig?
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August 06, 2017, 03:05:22 PM
#40
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
Sobald du die AntCoins erhälst, du also Zugriff auf sie hast (das nennt sich Zuflussprinzip), erhöht sich die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).
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