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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 173. (Read 874807 times)

full member
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August 19, 2017, 07:36:45 PM
#71
Hi!

das ist vielleicht blöde Idee, aber
Sollte man vielleicht ziemlich alte Bitcoins mal kurz verkaufen und dann wieder kaufen - als Sicherung vor zukünftigen Gesetzesänderungen wenn sie vielleicht die Steuerfreiheit bei Verkauf (bei Halten > 1 Jahr) mal abschaffen?
newbie
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August 19, 2017, 05:13:08 PM
#70
Hallo Leute, habe auch ein paar Fragen  Huh


Bei einigen Börsen hat man keine Historie, wie soll ich da irgend etwas nachweisen ?
Und wie viel % am Gewinn muss ich denn dann jeweils bezahlen wenn ich Student ohne Nebenjob bin ? Ich weis nicht wie hoch der Satz dann liegt und finde dazu auch keine Informationen.
Sollte ich das einen Steuerberater machen lassen ? Wenn man auf zig Exchanges angemeldet ist hat man doch keine Chance das irgendwie darzulegen, oder wollen die beim Finanzamt 60 Seiten mit Exel Tabellen zugeschickt bekommen ?
Ich finde es unmöglich das das Thema von der Politik immernoch so ignoriert wird und einem solche Steine in den Weg gelegt werden anstatt da mal klare Richtlinien einzuführen, in 5 Jahren heißt es wieder "die Asiaten sind uns halt technisch weit vorraus".

Wäre super wenn da jemand was weis  Cheesy
Viele Grüße
full member
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★ WORLDCORE ★
August 18, 2017, 02:38:04 PM
#69
Hat einer ne Idee wie man Airdrops oder Faucet-Einkünfte behandeln soll?
Das sind ja eigentlich nur paar cent, aber wer weiß wie viel das mal Wert ist.
Hab vor kurzen sogar 4 Stratis geschenkt bekommen.
Sollte man da auch eine Exel-Tabelle führen? Und gilt da auch die 1 Jahr Haltefrist?
jr. member
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August 17, 2017, 03:26:14 PM
#68
Hallo zusammen,

ich habe auch eine kleine Frage zum Thema Steuerrecht.
Wie kann denn das FA prüfen wie "alt" meine BTC sind? Hypothetisches Beispiel: ich ertausche mir heute 1 BTC gegen Bargeld von einem Mycelium Nutzer und morgen verkaufe ich den BTC und erhalte FIAT. Oder ich mine mir einen BTC oder Altcoin, woher weiß das FA, dass ich den BTC/Altcoin nicht schon ein, zwei, drei Jahre gehalten habe und zu welchem Preis ich ihn gekauft habe?

Sorry falls das eine total blöde Frage ist  Roll Eyes

Vielen Dank schon mal und Grüße

Das Finanzamt könnte auf blockchain.info nachsehen wie alt die coins sind.

Oder dich nach einer Quittung fragen. Du bist da halt in der Beweispflicht.

Mining wird ziemlich klar als selbstständige Tätigkeit ausgelegt da es mit Gewinnerzielungsabsicht und eigenverantwortlich geschieht. Wenn du also Bitcoin minerst musst du zuerst mal einen Gewerbeschein haben, und wie im ersten Post schon steht ist dir dann wohl zuzutrauen das du einen Steuerberater hast...

Tja, das Steuerrecht mag ja nicht für Bitcoin geschaffen sein doch es ist damit nicht alles einfach Steuerfrei nur weil es neu ist. Die bestehenden Gesetzte und Regelungen lassen sich imho prima auf BTC anwenden. Also seit der Unsinn mit der Umsatzsteuer geklärt ist  Grin
jr. member
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August 17, 2017, 03:12:52 PM
#67
Ich frag lieber nochmal nach, entschuldigt mich, falls das schon genau besprochen wurde.

Angenommen folgender fiktiver Fall:

Man kauft im Februar BTC, tauscht das ganze in eine beliebige Altcoin um, diese macht im Laufe des Jahres ordentlich Gewinn, sagen wir mal man hat VIEL Glück und man macht Investment x100.
Das ganze tauscht man dann bspw. im November in BTC wieder um.

Gehen wir mal aus von: 10.000 Euro -> BTC -> Altcoin -> BTC im Wert von 1 Mio. Euro.

Der Umtausch in Euro erfolgt nicht, die BTC werden gehalten. Muss man dann den Gewinn versteuern in 2017? Das würde bedeuten, dass man eine ziemlich hohe Steuerlast hat, denn woher soll man das Geld für die Steuer hernehmen, sofern man die Coins nicht in Fiat umtauscht? Gut, wenn es so ist, ist es so und dieser Fall ist rein fiktiv, habe bei weitem nicht solche Gewinne eingefahren bislang. Im Fall der Fälle geh ich eh zum Steuerberater, bzw. frage das Finanzamt..



Total simpel:
-du kauft den BTC, das ist dein Anschaffungspreis.
-du tauschst ihn gegen *coin ein. In diesem Augenblick hat der BTC einen Wert. Ist dieser z.b. 100€ höher als dein Anschaffungspreis hast du 100€ zu versteuern. Der *coin hat auch einen Wert in € und dieser ist dann dein neuer Anschaffungspreis. (es könnte ja eine Differenz aufgrund von Gebühren der verwendeten Börse geben)
-dann tauschst du den *coin wieder in BTC. Ich denke es ist schon klar was kommt... Hast du Gewinn erzielt zahlst du entsprechend Steuer.
newbie
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August 17, 2017, 01:57:03 PM
#66
Hallo zusammen,

ich habe auch eine kleine Frage zum Thema Steuerrecht.
Wie kann denn das FA prüfen wie "alt" meine BTC sind? Hypothetisches Beispiel: ich ertausche mir heute 1 BTC gegen Bargeld von einem Mycelium Nutzer und morgen verkaufe ich den BTC und erhalte FIAT. Oder ich mine mir einen BTC oder Altcoin, woher weiß das FA, dass ich den BTC/Altcoin nicht schon ein, zwei, drei Jahre gehalten habe und zu welchem Preis ich ihn gekauft habe?

Sorry falls das eine total blöde Frage ist  Roll Eyes

Vielen Dank schon mal und Grüße
newbie
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August 17, 2017, 12:22:32 PM
#65
danke für die mühe. sehr hilfreich!
legendary
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August 17, 2017, 02:32:08 AM
#64
Muss man dann den Gewinn versteuern in 2017?
Ja.

..denn woher soll man das Geld für die Steuer hernehmen, sofern man die Coins nicht in Fiat umtauscht?
Ob Du für das Geld, mit dem Du Deine Steuerlast begleichst, arbeiten gehst, Dein Haus verpfändest, oder ein paar Deiner Bitcoins verkaufst, ist dem Finanzamt vermutlich ziemlich egal, solange Du nur zahlst.  Wink
newbie
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August 17, 2017, 02:22:04 AM
#63
Ich frag lieber nochmal nach, entschuldigt mich, falls das schon genau besprochen wurde.

Angenommen folgender fiktiver Fall:

Man kauft im Februar BTC, tauscht das ganze in eine beliebige Altcoin um, diese macht im Laufe des Jahres ordentlich Gewinn, sagen wir mal man hat VIEL Glück und man macht Investment x100.
Das ganze tauscht man dann bspw. im November in BTC wieder um.

Gehen wir mal aus von: 10.000 Euro -> BTC -> Altcoin -> BTC im Wert von 1 Mio. Euro.

Der Umtausch in Euro erfolgt nicht, die BTC werden gehalten. Muss man dann den Gewinn versteuern in 2017? Das würde bedeuten, dass man eine ziemlich hohe Steuerlast hat, denn woher soll man das Geld für die Steuer hernehmen, sofern man die Coins nicht in Fiat umtauscht? Gut, wenn es so ist, ist es so und dieser Fall ist rein fiktiv, habe bei weitem nicht solche Gewinne eingefahren bislang. Im Fall der Fälle geh ich eh zum Steuerberater, bzw. frage das Finanzamt..

legendary
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August 15, 2017, 06:43:01 PM
#62
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist für mich dann der Gegenwert der im Tausch erhaltenen Bitcoins in Euro zum Zeitpunkt des Tauschs wichtig und den sollte ich mir notieren.
Ja, da hast Du mich richtig verstanden.

Der (CS:Go-)Kram hat schließlich keinen fest zu beziffernden Wert.
Privat veräußerter Kram (ob nun CS:Go, Autos, Möbel, whatever) hat selten einen fest zu beziffernden Wert,
Käufer und Verkäufer müssen sich auf einen Wert einigen und dürfen dabei sogar miteinander verhandeln,  Wink
fest geht anders.
full member
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August 15, 2017, 06:28:29 PM
#61
Wieso gilt das für Dich nicht?

Wenn Du bspw für 1000€ BTC kaufst und diese dann für Altcoins im Wert von 1500€ wieder verkaufst, hast Du (fürs Finanzamt) auch 500€ Gewinn gemacht, obwohl Du ja garkeine Euros erhalten hast.

Änliches gilt beim Kauf,
ob Du nun für 1000€ kaufst, oder für (CS:Go-)Kram im Wert von 1000€, am Preis ändert das nix.

Vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist für mich dann der Gegenwert der im Tausch erhaltenen Bitcoins in Euro zum Zeitpunkt des Tauschs wichtig und den sollte ich mir notieren. Der (CS:Go-)Kram hat schließlich keinen fest zu beziffernden Wert.

Tut mir Leid wenn ich bei meiner Fragerei etwas naiv wirke. Ich muss doch zugeben, dass ich erst durch den in letzter Zeit aufgekommenen Hype auf Bitcoin und Co. aufmerksam geworden bin und als Student habe ich noch wenig mit dem FA zu tun gehabt  Roll Eyes.
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August 15, 2017, 06:05:54 PM
#60
Das sonst Gültige "Am Tag X für 300€ gekauft und zwei Monate später für 1000€ verkauft" gilt ja in meinem Fall nicht.
Wieso gilt das für Dich nicht?

Wenn Du bspw für 1000€ BTC kaufst und diese dann für Altcoins im Wert von 1500€ wieder verkaufst, hast Du (fürs Finanzamt) auch 500€ Gewinn gemacht, obwohl Du ja garkeine Euros erhalten hast.

Änliches gilt beim Kauf,
ob Du nun für 1000€ kaufst, oder für (CS:Go-)Kram im Wert von 1000€, am Preis ändert das nix.
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August 15, 2017, 05:51:11 PM
#59
Ich hätte mal ne etwas spezielle Frage.

Wie verhält es sich wenn man seine Bitcoins nicht von einem market für Fiat-Geld kauft, sondern ertauscht hat. Ich habe meine Bitcoins (und damit auch meine Alts) durch den Tausch von virtuellen Items (CS:Go) erhalten. Das sonst Gültige "Am Tag X für 300€ gekauft und zwei Monate später für 1000€ verkauft" gilt ja in meinem Fall nicht.
Ist es dann da so, als hätte ich meine Coins durch einen Airdrop bekommen?

Hoffe mir kann da jemand weiter helfen.
jr. member
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August 14, 2017, 01:23:27 AM
#58
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...

Steuern "vermeiden" geht auch anders:
Du hast z.b. den Sparerpauschbetrag von 801,00€, bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung 1.602,00€. Was darüber hinausgeht wird Pauschal mit 25% plus soli und Kirchensteuer versteuert. Füllst du Anlage KAP bei der Steuererklärung aus kannst du auch deinen persönlichen Steuersatz nehmen. Bist du etwa auf geringfügiger Beschäftigungsbasis angestellt (auch als 400€ Job bezeichnet, selbst wenn das nicht mehr ganz up to date ist) zahlst du keine Steuern weil dein persönlicher Steuersatz 0% ist.

siehe hier: http://www.finanztip.de/sparerpauschbetrag/
Der Sparerpauschbetrag gilt aber nur für Kapitalerträge. Kryptowährungen fallen unter § 22 EStG und § 23 EStG. Das wird dann so oder so mit dem persönlichen Einkommensteuersatz verrechnet.

Laut bafin sind Bitcoin Geld... Zumindest die Früchte die also durch den Besitz von Bitcoin entstehen sind dann Kapitalerträge.
jr. member
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August 14, 2017, 01:14:26 AM
#57
Beispiel hierzu:
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 600€. Ich muss 0€ versteuern.
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 601€. Ich muss 601€ versteuern.
Das ist verkehrt. Die Freigrenze gilt für den Gewinn von >600€. Nicht für den Verkaufspreis. In deinem Beispiel muss nix versteuert werden (trotzdem in Erklärung angeben, da die Steuerfreiheit vom FA festgestellt wird).

ups, stimmt. Sry
legendary
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August 13, 2017, 03:36:13 PM
#56
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...

Steuern "vermeiden" geht auch anders:
Du hast z.b. den Sparerpauschbetrag von 801,00€, bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung 1.602,00€. Was darüber hinausgeht wird Pauschal mit 25% plus soli und Kirchensteuer versteuert. Füllst du Anlage KAP bei der Steuererklärung aus kannst du auch deinen persönlichen Steuersatz nehmen. Bist du etwa auf geringfügiger Beschäftigungsbasis angestellt (auch als 400€ Job bezeichnet, selbst wenn das nicht mehr ganz up to date ist) zahlst du keine Steuern weil dein persönlicher Steuersatz 0% ist.

siehe hier: http://www.finanztip.de/sparerpauschbetrag/
Der Sparerpauschbetrag gilt aber nur für Kapitalerträge. Kryptowährungen fallen unter § 22 EStG und § 23 EStG. Das wird dann so oder so mit dem persönlichen Einkommensteuersatz verrechnet.
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August 13, 2017, 03:21:23 PM
#55
Beispiel hierzu:
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 600€. Ich muss 0€ versteuern.
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 601€. Ich muss 601€ versteuern.
Das ist verkehrt. Die Freigrenze gilt für den Gewinn von >600€. Nicht für den Verkaufspreis. In deinem Beispiel muss nix versteuert werden (trotzdem in Erklärung angeben, da die Steuerfreiheit vom FA festgestellt wird).
full member
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August 13, 2017, 08:22:46 AM
#54
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...

Steuern "vermeiden" geht auch anders:
Du hast z.b. den Sparerpauschbetrag von 801,00€, bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung 1.602,00€. Was darüber hinausgeht wird Pauschal mit 25% plus soli und Kirchensteuer versteuert. Füllst du Anlage KAP bei der Steuererklärung aus kannst du auch deinen persönlichen Steuersatz nehmen. Bist du etwa auf geringfügiger Beschäftigungsbasis angestellt (auch als 400€ Job bezeichnet, selbst wenn das nicht mehr ganz up to date ist) zahlst du keine Steuern weil dein persönlicher Steuersatz 0% ist.

siehe hier: http://www.finanztip.de/sparerpauschbetrag/


Des Deutschen liebstes Hobby: "Steuervermeidung"

Das deutsche Steuerrecht ist wie die Führungsriege und der Gesetzgeber  in den letzten Jahren vom Internet völlig überrannt worden......Eigentumsrecht in Bezug auf Filesharing.......steuerliche Behandlung von Cryptowährungen...sind leider immer noch #Neuland.

Man hat den Eindruck, als wird nur gewartet und gehofft, dass alles irgendwann wieder verschwindet und sich niemand mit diesen Themen ernsthaft auseinandersetzen muss.......

Die steuerliche Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft ist für die einen ein Segen (komplette Steuerfreiheit/"hodl"  Grin) für die anderen das pure Grauen.

Es macht den Eindruck als müsste man - bevor der Einstieg in die Cryptowelt erfolgt - erst einmal zum Steuerberater.......im Idealfall sollte man seine Coins nicht nach der zukunftsträchtigsten Technologie kaufen, sondern nach der bestmöglichsten bzw. steuereinfachsten Einordnung..............................was totaler Schwachsinn ist.. Roll Eyes ..... zudem ist ungewiss, was die Entwickler an den Coins ändern/reformieren (Aufspaltung etc.)

Das Thema "Sparerpauschbetrag" im Rahmen der eingeführten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge - nach dem altbekannten Leitsatz  "besser 25% von X als 42 % von nix" für Anleger am Aktienmarkt wurde zur Vermeidung der Steuerflüchtigen (= obere Drittel der Bevölkerungsschicht) eingeführt.

Der "großzügige" steuerfreie Sparerpauschbetrag von 801€ - mit dem der deutsche kleine Privatanleger u.a. seine private Vermögensvorsorge betreiben soll um  u.a. die sinkende Rente ausgleichen zu können - ist m.E. lächerlich.

Wichtig ist hier und in Bezug auf Cryptowährungen, dass dieser mithin zunächst keine Anwendung findet.

Die Regeln der Abgeltungssteuer kommen allerdings dann ins Spiel, sofern das örtliche FA solche "Dividenden" wie beispielsweise GAS bei NEO oder auch ein Fork(BCC) bei BTC als tatsächliche Dividende im steuerlichen Sinn ansieht, sofern dies der Fall ist, ist hierfür die Anlage KAP zu verwenden.
Auf diese Dividende ist dann die Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer zzgl. Soli) abzuführen, so wie sie auch der deutsche Privatanleger am Aktienmarkt abführen muss....


alles in allem eine Katastrophe Cry ..........kennt sich jemand aus wie die Besteuerung in der Schweiz aussieht? (hab da noch so eine Notlösung im Kopf (Wohnsitzwechsel *hust*)... Roll Eyes



jr. member
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August 13, 2017, 03:33:10 AM
#53
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...

Steuern "vermeiden" geht auch anders:
Du hast z.b. den Sparerpauschbetrag von 801,00€, bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung 1.602,00€. Was darüber hinausgeht wird Pauschal mit 25% plus soli und Kirchensteuer versteuert. Füllst du Anlage KAP bei der Steuererklärung aus kannst du auch deinen persönlichen Steuersatz nehmen. Bist du etwa auf geringfügiger Beschäftigungsbasis angestellt (auch als 400€ Job bezeichnet, selbst wenn das nicht mehr ganz up to date ist) zahlst du keine Steuern weil dein persönlicher Steuersatz 0% ist.

siehe hier: http://www.finanztip.de/sparerpauschbetrag/
jr. member
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August 13, 2017, 03:08:53 AM
#52
Hey, im Ausgangspost steht, dass Gewinne durch Coins die länger als ein Jahr gehalten werden, nicht angegeben werden müssen, da auch keine Steuerpflicht besteht.

Bis jetzt habe ich immer Bitcoins gekauft und noch am selben Tag, einmal einen Tag darauf, gleich weiter in Alts getauscht. Mir ist dabei kein Gewinn entstanden (eher Verlust, alles dokumentiert). Muss ich diese Käufe von Altcoins bei der Steuererklärung angeben?

Desweiteren verstehe ich, dass sich bei Coins, durch welche ich eine Dividende erhalte, die Halefrist auf 10 Jahre erhöht. Gilt dies schon für z.B. Waves, da einem Community Tokens zugesandt werden oder trifft dies erst zu, wenn man seine Waves aktiv verleiht, um einen Mehrwert zu generieren?

Imho ja, ich meine das ich mal was gehört habe von wegen "die Steuerfreiheit ist grundsätzlich durch das Finanzamt fest zu stellen und nicht durch den Steuerpflichtigen"
Dabei ging es aber um die Freigrenze von 600€ im Jahr die jeder hat um private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei zu tätigen ohne auf die Haltefrist von einem/zehn Jahren zu achten.

Diese Freigrenze sollte übrigens im ersten Post erwähnt werden. Achtung! Das ist KEIN Freibetrag!

Beispiel hierzu:
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 600€. Ich muss 0€ versteuern.
ich kaufe Bitcoin für 300€ und zwei Monate später verkaufe ich sie für 601€. Ich muss 601€ versteuern.

Das ist jedoch gefährlich da hart an der Grenze zu agieren da nicht nur Bitcoin sondern auch andere private Veräußerungsgeschäfte ggf. mit rein spielen. Etwa wenn ich ein Buch bei Amazon gebraucht kaufe, lese, und wieder verkaufe.
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