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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 170. (Read 863959 times)

sr. member
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August 29, 2017, 04:48:05 AM
Nochmal eine Frage zum Thema verleihen.
Ich erhalte ja auf Bitfinex z.B. täglich eine Übersicht über die Zinsen in BTC. Muss ich die jetzt tagesgenau zum jeweiligen Kurs umrechnen / notieren?
Oder ist der Betrag maßgebend, der bei einem späteren Verkauf in Euro erziehlt wird?
Ich denke ersteres, aber dann wäre es ja wichtig, sich jeden Tag den Kurs zu den Erträgen z.B. in Excel zu notieren.
full member
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Fortes fortuna adiuvat
August 29, 2017, 03:52:09 AM
Hallo, wie verhält es sich denn bei Gratisverteilung mit der Steuerpflicht? Geschenke und erträgen aus Glücksspielgewinnen sind ja grundsätzlich erstmal von jegl. Steuern befreit. Ich frage aus aktuellem Anlass, da ich derz. wtl. Gratiscoins beziehe Smiley
legendary
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An AA rated Bandoneonista
August 29, 2017, 03:32:44 AM
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoin-Besteuerung-von-SplitsSpinoffs-(Devisen-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft)--f301296.html

Übrigens meint hier der Anwalt, dass allein durch die Schaffung von bch die halte frist für btc sich auf zehn Jahre verlängert. Richtig mies, falls es so wäre.

Technisch ist das völlig absurd, was der gute Mann da so von sich gibt:

Quote
Im Rahmen des Fork am 1. August 2017 erhielten Halter von Bitcoins für jeden Bitcoin sowohl den regulären Bitcoin als auch einen neuen BitcoinCash. Halter von Bitcoins erzielten im Zeitpunkt des Forks einen Ertrag (Zufluss des BitcoinCash). Steuerlich gesehen handelt es sich daher um Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 (1) Nr. 7 EStG. Werden aus einem Wirtschaftsgut i.S.d. § 23 (1) S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt, erhöht sich der Zeitraum, in dem eine Veräußerung steuerbar wäre, auf 10 Jahre (§ 23 (1) S. 1 Nr. 2 S. 3 EStG). Das heißt die Haltefrist der ursprünglichen Bitcoins verlängert sich von 1 Jahr auf 10 Jahre.

Ich will jetzt nicht unterstellen, dass (technische) Absurdität nicht die Grundlage steuerrechtlicher Bewertung sein kann, aber mit dem Fork ist niemandem etwas zugeflossen - und schon gar kein regulärer Bitcoin und auch kein neuer BitcoinCash. Genauso gut könnte ich sagen, dass einem Bitcoin-Halter mit jedem geminten Block neue Bestätigungen zufließen und sich die Haltefrist mit dem "Zufluss an Bestätigungen" deshalb auf 10 Jahre verlängerte.

Nee. Ich würde da schlicht sagen: Da braucht man sich keine großen Gedanken machen. Da braucht man keinen Anwalt fragen und auch nicht auf höchstrichterliche Entscheidungen zu warten. Für BTCs und BCHs gelten exakt dieselben Haltefristen. Wer also seine BTCs vor dem Fork bereits ein Jahr gehalten hat, für dessen BCH gilt dasselbe selbstverständlich auch. Vor dem Fork nannte man die Dinger nur landläufig anders, gegeben hat es sie schon immer und zugeflossen sind sie niemandem.
sr. member
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August 28, 2017, 07:03:57 AM
Leider ist es beide mir knapp nicht der Fall. Coins wurden erst ab dem 8.8. Steuerfrei. Deswegen ist für mich die steuerfrage bzgl bch wirklich wichtig. Ich kann gut und gerne auf die bch verzichten um meine steuerfreiheit für die bitcoins zu erhalten
sr. member
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August 28, 2017, 06:38:32 AM
Interessant ist in dem Zusammenhang auch das Bitcoin die ein Jahr gehalten und dann erst gegen Zinsen angelegt werden keine neue Haltefrist bekommen.

Ja, das ist eine wichtige Info! Also lieber ein paar Monate auf Zinsen verzichten als später mal etliche Jahre Kursgewinne versteuern müssen.
Soviele Zinsen kann man IMHO gar nicht machen um das auszugleichen!

Gibt es für diese Aussage irgendwo eine offizielle Stellungnahme?

Hier erklärt der Anwalt, dass eine Frist nicht nachträglich wieder aufleben kann.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html

Sollte dann nach obigem Beispiel auch für BCH gelten, sofern die BTC vor dem Split bereits älter als 1 Jahr waren.
sr. member
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August 28, 2017, 06:34:05 AM
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoin-Besteuerung-von-SplitsSpinoffs-(Devisen-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft)--f301296.html

Übrigens meint hier der Anwalt, dass allein durch die Schaffung von bch die halte frist für btc sich auf zehn Jahre verlängert. Richtig mies, falls es so wäre.
sr. member
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August 28, 2017, 05:48:30 AM
Interessant ist in dem Zusammenhang auch das Bitcoin die ein Jahr gehalten und dann erst gegen Zinsen angelegt werden keine neue Haltefrist bekommen.

Ja, das ist eine wichtige Info! Also lieber ein paar Monate auf Zinsen verzichten als später mal etliche Jahre Kursgewinne versteuern müssen.
Soviele Zinsen kann man IMHO gar nicht machen um das auszugleichen!

Gibt es für diese Aussage irgendwo eine offizielle Stellungnahme?
sr. member
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August 28, 2017, 03:59:49 AM
Interessant ist in dem Zusammenhang auch das Bitcoin die ein Jahr gehalten und dann erst gegen Zinsen angelegt werden keine neue Haltefrist bekommen.

Ja, das ist eine wichtige Info! Also lieber ein paar Monate auf Zinsen verzichten als später mal etliche Jahre Kursgewinne versteuern müssen.
Soviele Zinsen kann man IMHO gar nicht machen um das auszugleichen!
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
August 28, 2017, 03:00:07 AM
Bei Faucets und Airdrops ist im Einzelfall zu entscheiden. Eventuell kann es sich hierbei um eine Schenkung handeln, wo es einen gewissen Freibetrag gibt, falls es unabhängig von einer bereits besitzenden Menge gewährt wird. Das Airdrop von Byteball würde z.B. nicht darunter fallen und müsste als Einkommen deklariert werden.
Vielen Dank für die Info.
Wie hoch ist denn der Freibetrag?

Zu dem Punkt
von einer bereits besitzenden Menge gewährt
Hast du auch eine Antwort bekommen, ob dadurch dann die Haltefrist des Coins (deren bereits besitzende Menge man also hat), auf 10 Jahre erhöht wird? Das ist ja auch eine immer wieder häufige Frage hier.
full member
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August 27, 2017, 07:58:27 AM
Herzlichen Dank für die Zusammenstellung an qwk.  Hier wurden die wichtigsten Punkte die bei der steuerlichen Behandlung im Zusammenhang mit Bitcoins zu beachten sind auf den Punkt gebracht.
Das ist zunächst der rote Faden für jeden der mit BTC zu tun hat. Die verschiedenen Einzelfälle die hier nachgefragt werden sollte man mit seinem Steuerberater besprechen. Es empfiehlt sich auch eine rechtsverbindliche Auskunft bei seiner zuständigen Finanzbehörde zu erfragen.
sr. member
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August 27, 2017, 06:02:03 AM
Finde die Idee ganz toll. Wäre super, wenn paar Leute ihre Fragen an queenvio schicken würden! Ich hab map meine abgeschickt
hero member
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August 27, 2017, 03:08:16 AM
Vor einigen Jahren habe ich mal eine paar Fragen für einen Anealt gesammelt. (https://bitcointalksearch.org/topic/m.2346972)

Wenn Interesse besteht, würde ich sowas noch mal organisieren, z.B. bei http://www.frag-einen-anwalt.de .
Die Antwortden können dann natürlich auch in dem FAQ hier verwendet werden.

Wenn ihr Interesse daran habt schreibt mir kurz ne PM, dass wir das Thema hier nicht vollspamen. Werde dann ein neues machen.
sr. member
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August 26, 2017, 12:16:19 PM
Haben Sich die Steuerberater auch zum Thema bitcoin cash geäußert? Wie soll man das denn versteuern oder handhaben?
tyz
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Top Crypto Casino
August 26, 2017, 10:11:47 AM
Ich habe mir ein paar steuerrechtliche Fragen von einer großen Steuerberatergesellschaft mit Sitz in Frankfurt beantworten lassen, da diese zwei Experten zum Thema Bitcoin und Co haben (wer den Namen will kann mir gerne eine PN schicken). Der Preis war zwar nicht ganz billig aber ich habe jetzt Sicherheit bzgl. einiger Fragen und kann mich gegenüber dem Finanzamt auf die Steuerberater berufen, die zudem für die schriftliche Aussagen der Beratung haften. Eine Frage die hier oft aufkommt will ich hier mal posten.

Wie sind Bitcoin/Altcoin-Einkommen zu berücksichtigen die nicht durch nachweisbare Investitionen zustande gekommen sind (heißt, durch Faucets, Airdrops, Signature-Campaigns, Bounties, etc.)
Bis auf die Faucets und Airdrops wurde klar argumentiert, dass es sich um Einkommen aus selbstständiger Arbeit handelt. Signaturkampagnen oder Bounties sind daher mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Jedoch, und das hat mich persönlich überrascht, wird nur der Wert zum Zeitpunkt des Erhalts versteuert und nicht der Wert des Verkaufszeitpunkts. Heißt also, wenn ich z.B. vor zwei Jahren ein Bitcoin als Bounty bekommen habe (und dies natürlich in der Blockchain nachweisbar ist) und der Wert damals bei 500€ lag und ich diesen Bitcoin 2017 für 3000€ verkauft habe, dann muss ich nicht die 3000€ versteuern sondern nur die 500€.

Bei Faucets und Airdrops ist im Einzelfall zu entscheiden. Eventuell kann es sich hierbei um eine Schenkung handeln, wo es einen gewissen Freibetrag gibt, falls es unabhängig von einer bereits besitzenden Menge gewährt wird. Das Airdrop von Byteball würde z.B. nicht darunter fallen und müsste als Einkommen deklariert werden.
newbie
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August 25, 2017, 06:32:55 PM
Wenn man die Gewinnermittlung für Altcoins macht, kann man sich den historischen BTC/EUR Kurs zur Umrechnung in Euro dann eigentlich von irgendeiner Börse aussuchen?
full member
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August 24, 2017, 04:14:21 PM
Hat einer ne Idee wie man Airdrops oder Faucet-Einkünfte behandeln soll?
Das sind ja eigentlich nur paar cent, aber wer weiß wie viel das mal Wert ist.
Hab vor kurzen sogar 4 Stratis geschenkt bekommen.
Sollte man da auch eine Exel-Tabelle führen? Und gilt da auch die 1 Jahr Haltefrist?

Könnte bitte jemand hier dazu sein Wissen hier äußern.

Und worauf basieren hier diese ganzen angaben?
Mich würde interessieren, ob da alles mit Finanzamt glatt läut oder ob es da in der Realität Probleme gibt.
jr. member
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August 24, 2017, 01:50:30 PM
Vielen Dank erstmal für die gute Zusammenstellung.

Ich habe mir jetzt alles hier durchgelesen und immernoch Fragen, die ich mal versuche zu stellen. Habe auch schon verschiedene Informationen diesbezüglich erhalten.

Es geht um Coins (NEO), die Dividenden zahlen (GAS) und die Transaktionen zwischen BTC und Altcoins. Genauer gesagt habe ich insgesamt vier Mal Bitcoin gekauft, zwei Mal davon direkt am gleichen Tag NEO, ein mal am nächsten Tag NEO und ein mal zwei Tage später GAS gekauft. Wenn ich jetzt NEO und GAS erstmal halte müsste ich für dieses Jahr nur die Gewinne versteuern, die ich gemacht habe, weil Bitcoin zwischen Kauf und Verkauf im Wert gestiegen ist, richtig? Dies sollte zum Glück unter 600€ liegen und damit steuerfrei sein, richtig? Die Wertsteigerung von NEO, die nach dem Kauf passiert ist, muss aber noch nicht versteuert werden, weil ich es noch nicht wieder verkauft habe?
Ist es also wichtig, wenn man sich die Transaktionen aufschreibt immer den Euro-Kurs zu notieren? Hatte mir bislang dann nur den BTC/NEO-Kurs beim Kauf von NEO notiert, weil das ja der relevante für den Kauf war.
Wenn du unter 600€ Gewinn liegst, ja, dann ist das Steuerfrei. Aber: du musst das Trotzdem in der Steuererklärung angeben.
Ja, am besten ist es immer den gegenwert in Euro zum Kaufzeitpunkt zu notieren.

Edit: und ja, erst bei Verkauf eines coins oder umtausch in was anderes ist der zu dem Zeitpunkt erzielte Gewinn zu versteuern.

Quote
Mir ist auch bewusst, dass ich NEO wohl über 10 Jahre halten muss, um Steuerfreiheit zu erreichen. Aber wie ist es dann mit den Dividenen (GAS)?
Die Erträge darfst du an dem Tag an dem du sie erhalten hast direkt in € Tauschen ohne Haltefristen zu beachten. Wenn du das nicht möchtest hälst du sie ein Jahr und Notierst den Tages Schluss Kurs als Anschaffungspreis (siehe unten) (es sei denn du erhälst auf GAS auch Zinsen oder so)

Quote
1. Wie werden die Dividenden selbst versteuert? Zum Kurs am Jahresende, beim Erhalt oder Verkauf? Und mit welchem Prozentsatz?
Hier handelt es sich um Kapitalerträge, diese werden entweder Pauschal mit 25% plus eventuell Soli und Kirchensteuer besteuert ODER wenn es für dich günstiger ist mit deinem persönlichen Steuersatz. Wie hoch der ist kann ich dir nicht sagen. Um zu ermitteln welcher Betrag zu versteuern ist notierst du den Tages Schluss Kurs von dem Tag an dem du sie erhalten hast.
Du hast hier einen Freibetrag von 801€ (Partner bei gemeinsamer Veranlagung das Doppelte)
Von diesem werden aber auch alle anderen Zinseinkünfte abgezogen. Also Sparbuch, Depot, Risterrente, etc.


Quote
2. Ist die Steuer bereist vor dem Verkauf fällig? Muss ich also am Ende des Jahres einen gewissen Betrag Steuern zahlen, ohne dass ich das GAS jemals in Euro getauscht habe?
Nur auf die Zinsen welche du wie oben beschrieben bewertest.

Quote
3. Das GAS, welches ich gekauft habe, ist dann selbst aber wieder nach einem Jahr steuerfrei, da dies ja wiederum keine Dividenden abwirft oder?

Vielen Dank schonmal an denjenigen, der sich die Mühe macht, mir diese Fragen zu beantworten.

LG
richtig
newbie
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August 24, 2017, 04:42:14 AM
Vielen Dank erstmal für die gute Zusammenstellung.

Ich habe mir jetzt alles hier durchgelesen und immernoch Fragen, die ich mal versuche zu stellen. Habe auch schon verschiedene Informationen diesbezüglich erhalten.

Es geht um Coins (NEO), die Dividenden zahlen (GAS) und die Transaktionen zwischen BTC und Altcoins. Genauer gesagt habe ich insgesamt vier Mal Bitcoin gekauft, zwei Mal davon direkt am gleichen Tag NEO, ein mal am nächsten Tag NEO und ein mal zwei Tage später GAS gekauft. Wenn ich jetzt NEO und GAS erstmal halte müsste ich für dieses Jahr nur die Gewinne versteuern, die ich gemacht habe, weil Bitcoin zwischen Kauf und Verkauf im Wert gestiegen ist, richtig? Dies sollte zum Glück unter 600€ liegen und damit steuerfrei sein, richtig? Die Wertsteigerung von NEO, die nach dem Kauf passiert ist, muss aber noch nicht versteuert werden, weil ich es noch nicht wieder verkauft habe?
Ist es also wichtig, wenn man sich die Transaktionen aufschreibt immer den Euro-Kurs zu notieren? Hatte mir bislang dann nur den BTC/NEO-Kurs beim Kauf von NEO notiert, weil das ja der relevante für den Kauf war.
Mir ist auch bewusst, dass ich NEO wohl über 10 Jahre halten muss, um Steuerfreiheit zu erreichen. Aber wie ist es dann mit den Dividenen (GAS)?
1. Wie werden die Dividenden selbst versteuert? Zum Kurs am Jahresende, beim Erhalt oder Verkauf? Und mit welchem Prozentsatz?
2. Ist die Steuer bereist vor dem Verkauf fällig? Muss ich also am Ende des Jahres einen gewissen Betrag Steuern zahlen, ohne dass ich das GAS jemals in Euro getauscht habe?
3. Das GAS, welches ich gekauft habe, ist dann selbst aber wieder nach einem Jahr steuerfrei, da dies ja wiederum keine Dividenden abwirft oder?

Vielen Dank schonmal an denjenigen, der sich die Mühe macht, mir diese Fragen zu beantworten.

LG
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
August 23, 2017, 03:14:26 AM

Ich wiederum weiß nicht genau, was Waves sind, ich kenne nicht alle Altcoins und habe, ehrlich gesagt, auch keine Lust, mich mit allen zu beschäftigen. Das wäre ein Kampf gegen Windmühlen Grin
Geht mir genau so. Wenn du 10k Waves hast, kannst du einen Node betreiben. Als Node erhälst du Transaktionsgebühren. Wenn du weniger als 10k Waves hast, kannst du deine Waves an einen Node verleihen (nennt sich leasen bei Waves). Für das Verleihen an einen Node erhält man von diesen einen kleinen Teil Waves. Also das was man erhält sind dann Zinsen, Verleihgebühren oder wie man es sonst bezeichnen will.
Nun weißt du einen kleinen Teil, was sich hinter Waves verbirgt. (Damit du mitreden kannst, wenn der Wert to da Moon geht  Grin Roll Eyes )
Da ist eben die Frage, wie das bezüglich der 10 Jahres Frist gesehen wird.

Wenn du jetzt aber z.B. Coins irgendeiner Art hast, die du auf eine Börse einzahlst, und diese Börse zahlt dir wiederum Zinsen, erhältst du nicht auf die Coin selbst Zinsen, sondern auf die Schulden, die diese Börse bei dir hat.
Damit wären die Coins selbst weiterhin nach der 1-jährigen Haltefrist steuerfrei.
Hmm, das beißt sich meiner Meinung nach mit § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.
Es sei denn, das Wirtschaftsgut wird als Fremdwährungsguthaben betrachtet. Unabhängig ob es auf einer Börse liegt oder auf einem Node!
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