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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 171. (Read 1189343 times)

jr. member
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September 06, 2017, 11:16:48 AM
Nochmal eine Frage zum Thema verleihen.
Ich erhalte ja auf Bitfinex z.B. täglich eine Übersicht über die Zinsen in BTC. Muss ich die jetzt tagesgenau zum jeweiligen Kurs umrechnen / notieren?
Oder ist der Betrag maßgebend, der bei einem späteren Verkauf in Euro erziehlt wird?
Ich denke ersteres, aber dann wäre es ja wichtig, sich jeden Tag den Kurs zu den Erträgen z.B. in Excel zu notieren.


Du brauchst keine kostenpflichtige Software und musst nicht Informatik studieren gehen...

Ganz einfach:
Ende des Jahres exportierst du alle deine Zinsen (Reports, Funding Earnings) als CSV. Die Importierst du in eine Libre Office Tabelle. Dort ersetzt du alle Punkte durch Kommas mit der Funktion "suchen und ersetzten"
Dann gehst du auf finanzen.net, Devisen, Bitcoin-Euro, Historische Kurse, stellst als Zeitraum das ganze Jahr ein, Markierst die ganze Tabelle, Kopieren und Einfügen in eine weitere Tabelle. Wahrscheinlich musst du noch die Sortierung der spalten umkehren damit die Daten in der richtigen Reihenfolge angezeigt werden. Dann kopierst du die Spalte in der der Tages Schluss Kurs steht in eine neue Tabelle, sowie aus der ersten Tabelle alle Bitcoin Zins einnahmen. Mit ein paar klicks und zwei Formeln kannst du das ganze Multiplizieren und unten summieren.

So würde ich es machen bevor ich anfange Programmieren zu lernen oder Geld für eine Software zu bezahlen die nur halb macht was du brauchst.
member
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September 06, 2017, 02:40:28 AM
Hallo zusammen,

Thomas Müller arbeitet seit Mai 2017 in Asien und bezieht sein Gehalt nach wie vor (jedoch Steuerbefreit "Doppelbesteuerungsabkommen") aus Deutschland.

Herr Müller hatte anfang des Jahres 5 Bitcoins für 2500€ erworben.
Nun möchte er diese jedoch wieder verkaufen, bei einem momentanen Gesamtwert von rund 18.000€ (Somit wurde keine 1 Jährige Haltezeit erreicht und der Gewinn ist zu versteuern lt. Gewinne Steuerpflicht §23 EStG).

Nun stellen sich Herrn Müller folgende Fragen:

- Muss Herr Müller nun die 15.500€ Gewinn versteuern (Obwohl eine Steuerbefreitheit besteht) ?
- Wenn ja, wie genau müsste er dann bei der Steuererklärung vorgehen? Da dies ja sein einziges zu versteuerndes Einkommen in Deutschland wäre (Die Höhe der Steuer von Wirtschaftsgütern richtet sich ja normalerweise nach dem Einkommen)

ich hoffe, es kann hier jemand Herrn Müllers Fragen Beantworten.

Beste Grüße
legendary
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September 04, 2017, 01:50:23 AM
Hallo Leute,

Spannende Zeiten in denen wir leben

Meine Frage: umgehe ich die 10-jährige Mindesthaltefrist für Steuerfreiheit bei NEO, wenn ich die Coins auf einem exchange halte und so kein Gas/Dividenen generiere?

Gruß and to the Moon
Ja, so sieht es aus. Mit allen Risiken, die eine Börse so bringen kann.
Nach einem Jahr kannst du sie dann auf dein Wallet transferieren und GAS claimen.

newbie
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September 03, 2017, 07:41:36 AM
Hallo Leute,

Spannende Zeiten in denen wir leben

Meine Frage: umgehe ich die 10-jährige Mindesthaltefrist für Steuerfreiheit bei NEO, wenn ich die Coins auf einem exchange halte und so kein Gas/Dividenen generiere?

Gruß and to the Moon
legendary
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expect(brain).toHaveBeenUsed()
September 02, 2017, 08:06:46 AM
Hallo zusammen,

wenn ich bereit wäre einen Wohnsitzwechsel zu machen - in welchem Land könnte ich meine Bitcoins am "steuergünstigsten" in FIAT umtauschen? Mir fällt auf die schnelle Singapur ein, aber evtl. gibt es ja auch noch ein etwas näher gelegenes (oder günstigeres Wink) Land. Sorry, wenn die Frage schon mal beantwortet wurde, ich habe aber über die Forumssuche nichts gefunden. Thx Smiley

Monaco :-)
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September 02, 2017, 08:04:36 AM
Hallo zusammen,

wenn ich bereit wäre einen Wohnsitzwechsel zu machen - in welchem Land könnte ich meine Bitcoins am "steuergünstigsten" in FIAT umtauschen? Mir fällt auf die schnelle Singapur ein, aber evtl. gibt es ja auch noch ein etwas näher gelegenes (oder günstigeres Wink) Land. Sorry, wenn die Frage schon mal beantwortet wurde, ich habe aber über die Forumssuche nichts gefunden. Thx Smiley
Meinst du das jetzt ernsthaft? Du willst woanders wohnen, um der deutschen Steuer zu entgehen? Wen dem wirklich so ist, dass musst du ja ein ordentliches Portfolio haben. Welchen Wert hat das denn?

Würde mich auch interessieren. Der Wert seines Portfolios muss doch nichtmal besonders groß sein. In vielen Ländern kann man mit zehn- oder zwanzigtausend Euro im Jahr ganz gut leben. Da macht es schon einen großen Unterschied ob ich 1000 oder 10000 Euro an Steuern im Jahr zahle. Abgesehen von dem ganzen Aufwand den man bei der deutschen Steuererklärung hat. Und man weiß auch nicht ob nicht noch irgendwas hinterher kommt wenn ich hier lese dass Trading als gewerblich eingestuft wird.
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September 01, 2017, 02:13:17 AM
Angenommen, man verkauft seine Coins nach 1+ Jahr (Steuerfrei) und überweist anschließen 25.000€ (Beispiel) auf sein Fiat Konto. Wie reagiert die Bank?

https://bitcointalksearch.org/topic/grossere-summen-auf-ein-bankkonto-einzahlen-2094537
Falls es zu einer Überpfrüfung des FA kommen sollte, welche Dokumente sollte man bereitliegen haben?
Deine Trades, Gewinne, Verluste, Überweisungen etc. Sinnvoll ist ein Screenshot von deinem Trade zu machen, auf dem der Kauf bzw. Verkauf zu welchem Preis an welchem Tag erfolgt ist. Transaktionen kannst du der Blockchain entnehmen.
Es heißt allgemein: Eine dritte Person sollte anhand der Unterlagen deine Gewinnermittlung nachvollziehen können.
member
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August 31, 2017, 09:16:06 PM
"Muss ich Gewinne in meiner Steuererklärung angeben, wenn ich meine Bitcoins über ein Jahr gehalten habe?
Nein. Grundsätzlich geht das Finanzamt nichts an, was keine Steuerpflicht auslöst. Es ist aber sicherlich ratsam, diese Gewinne und die entsprechende Haltefrist für sich selbst zu dokumentieren, um ggf. im Falle Belege zu haben."

Angenommen, man verkauft seine Coins nach 1+ Jahr (Steuerfrei) und überweist anschließen 25.000€ (Beispiel) auf sein Fiat Konto. Wie reagiert die Bank?

Falls es zu einer Überpfrüfung des FA kommen sollte, welche Dokumente sollte man bereitliegen haben?


legendary
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August 31, 2017, 04:33:33 PM
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist Trading mit Kryptowährungen steuerlich unabhängig von einem evtl. bestehenden Einzelunternehmen zu betrachten und wird daher auch in diesem Fall im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte eingetragen, sofern die Investitionsbeträge vom Privatvermögen des Unternehmers stammen. Ist das korrekt?

Kann nun das Finanzamt dennoch irgendwann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen, so dass die steuerfreie Haltefirst von einem Jahr für den Unternehmer nicht mehr gilt?
Extrembeispiel: Die gewerblichen Einnahmen einer Person sind wesentlich geringer als die jährlichen Tradinggewinne und die Person bestreitet den Lebensunterhalt hauptsächlich durch Tradinggewinne.
Es gibt hier einen User, bei dem hat dass das FA genau so gemacht. Also dass sie es als nicht privat, sonder als gewerblich eingestuft haben. Muss dich mal bisschen durchsuchen hier im Forum. User ist da natürlich auch anderer Meinung.
legendary
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August 31, 2017, 04:27:34 PM
Hallo zusammen,

wenn ich bereit wäre einen Wohnsitzwechsel zu machen - in welchem Land könnte ich meine Bitcoins am "steuergünstigsten" in FIAT umtauschen? Mir fällt auf die schnelle Singapur ein, aber evtl. gibt es ja auch noch ein etwas näher gelegenes (oder günstigeres Wink) Land. Sorry, wenn die Frage schon mal beantwortet wurde, ich habe aber über die Forumssuche nichts gefunden. Thx Smiley
Meinst du das jetzt ernsthaft? Du willst woanders wohnen, um der deutschen Steuer zu entgehen? Wen dem wirklich so ist, dass musst du ja ein ordentliches Portfolio haben. Welchen Wert hat das denn?
newbie
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August 31, 2017, 09:14:55 AM
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist Trading mit Kryptowährungen steuerlich unabhängig von einem evtl. bestehenden Einzelunternehmen zu betrachten und wird daher auch in diesem Fall im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte eingetragen, sofern die Investitionsbeträge vom Privatvermögen des Unternehmers stammen. Ist das korrekt?

Kann nun das Finanzamt dennoch irgendwann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen, so dass die steuerfreie Haltefirst von einem Jahr für den Unternehmer nicht mehr gilt?
Extrembeispiel: Die gewerblichen Einnahmen einer Person sind wesentlich geringer als die jährlichen Tradinggewinne und die Person bestreitet den Lebensunterhalt hauptsächlich durch Tradinggewinne.
hero member
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August 30, 2017, 11:31:13 AM
Moin!

Bin schon lange stiller Mitleser und verbringe doch einige Zeit hier, nun mein erster Beitrag, da ich mir in letzter Zeit doch öfters Gedanken um die Steuer und meine BTC mache  Smiley.

Folgendes Szenario:

Gegen März habe ich 2 BTC gekauft, welche ihren Wert in FIAT auch zufriedenstellend gestiegert habe Smiley.

Nun habe ich kurz vor der Hardfork am 01.08. kalte Füße bekommen und bin aus meiner eigentlichen HODLer Mentalität ausgebrochen und habe einen von den 2 BTC in ETH getauscht, um mich zumindest teilweise vor einem möglichen Crash des BTC zu bewahren (der ja bekanntlich ausgeblieben ist). Gegen den 05.08. herum habe ich die ETH wieder vollständig in BTC getauscht und keinen Gewinn gemacht.

Frage: Gilt es für mich die Wertsteigerung (von März bis August) des einen BTC zu versteuern mit dem ich mir die ETH gekauft habe oder bleibe ich steuerfrei, weil ich am Ende neutral gehandelt habe, wenn nicht sogar etwas verloren habe, bzw. beginnt für mich ein neues Jahr der Haltefrist für diesen einen zurückgetauschten BTC?

Danke im Voraus für Antworten!

Greetz

Du musst die Wertsteigerung versteuern, ja...da du mit dem Wechsel zu ETH Gewinn realisiert hast. Wenn du beim Wechsel von ETH zu BTC Verlust gemacht hast, dann kannst du das bei der Steuerklärung gegenrechnen, ansonsten auch da Gewinn versteuern. Haltefrist beginnt natürlich wieder nach jedem Tausch zwischen Währungen.
member
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August 30, 2017, 09:05:40 AM
Hallo zusammen,

wenn ich bereit wäre einen Wohnsitzwechsel zu machen - in welchem Land könnte ich meine Bitcoins am "steuergünstigsten" in FIAT umtauschen? Mir fällt auf die schnelle Singapur ein, aber evtl. gibt es ja auch noch ein etwas näher gelegenes (oder günstigeres Wink) Land. Sorry, wenn die Frage schon mal beantwortet wurde, ich habe aber über die Forumssuche nichts gefunden. Thx Smiley
newbie
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August 30, 2017, 08:20:59 AM
Moin!

Bin schon lange stiller Mitleser und verbringe doch einige Zeit hier, nun mein erster Beitrag, da ich mir in letzter Zeit doch öfters Gedanken um die Steuer und meine BTC mache  Smiley.

Folgendes Szenario:

Gegen März habe ich 2 BTC gekauft, welche ihren Wert in FIAT auch zufriedenstellend gestiegert habe Smiley.

Nun habe ich kurz vor der Hardfork am 01.08. kalte Füße bekommen und bin aus meiner eigentlichen HODLer Mentalität ausgebrochen und habe einen von den 2 BTC in ETH getauscht, um mich zumindest teilweise vor einem möglichen Crash des BTC zu bewahren (der ja bekanntlich ausgeblieben ist). Gegen den 05.08. herum habe ich die ETH wieder vollständig in BTC getauscht und keinen Gewinn gemacht.

Frage: Gilt es für mich die Wertsteigerung (von März bis August) des einen BTC zu versteuern mit dem ich mir die ETH gekauft habe oder bleibe ich steuerfrei, weil ich am Ende neutral gehandelt habe, wenn nicht sogar etwas verloren habe, bzw. beginnt für mich ein neues Jahr der Haltefrist für diesen einen zurückgetauschten BTC?

Danke im Voraus für Antworten!

Greetz
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Fortes fortuna adiuvat
August 30, 2017, 03:32:14 AM
Hallo, wie verhält es sich denn bei Gratisverteilung mit der Steuerpflicht?
Na, wenn sie "gratis" sind, sind sie vermutlich auch (noch?) nix wert, zumindest dürften sich dadurch erzielte, steuerlich relevante Einkünfte in Grenzen halten.

Geschenke .... sind ja grundsätzlich erstmal von jegl. Steuern befreit.
Ähm.....wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?
Das "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz" sagt da nämlich was gaaanz anderes.

Naja, das die Coin nix wert ist, kann man jetzt so nicht sagen Cheesy ..konkret geht es mir um ONION:

https://coinmarketcap.com/currencies/deeponion/

Derzeit wurden gerade mal 6/40 gratis airdrops verteilt und wir sind schon bei 3$. Und da ich von Anfang an dabei bin, hätte ich aktuell bereits einen fünfstelligen Erlös bei Veräußerung. Und dass eine Schenkung an pot. Erben versteuert werden muss ist ja auch vollkommen legitim, steht aber in anderem Zusammenhang.

Die Steuerfachleute hier bewerten das eher nicht als Schenkung sondern als ganz normale sonstige Einnahme. Du hast schließlich etwas dafür getan um an die Coins zu kommen und ganz uneigennützig ist die Absicht des Devs, der 10% davon hält auch nicht. Wertberechnung am Tag des Zuflusses, wenn die Dinger 3$ Marktwert haben hast du 3$ Gewinn pro Airdropcoin den du versteuern musst.

Besten Dank für deine Antwort und die Infos! Habe mir jetzt alles nochmal näher zu Gemüte geführt und muss dir (leider) zu 100% recht geben Shocked
legendary
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An AA rated Bandoneonista
August 29, 2017, 04:31:30 PM

Danke für den Link. Zu zwei Punkten:

Quote
Das heißt, wer einen Bitcoin hatte, hat einen Bitcoin Cash erhalten.

Da würde ich widersprechen. Durch einen Fork kann niemand etwas erhalten, was er nicht schon vorher hatte. Durch einen Fork entsteht erstmal technisch nichts neues.

Quote
Diese logische Sekunde ist der Anschaffungspreis des Bitcoin Cash. Das heißt, die Anschaffungskosten des Bitcoin Cash liegen damit bei 236,80 € und für den Bitcoin ändert sich nichts.

Auch da würde ich widersprechen. Da nichts angeschafft und nichts erhalten wurde, gibt es auch keine Anschaffungskosten des BCH, die sich auf die Anschaffungskosten des BTC hinzurechnen ließen. Man kann mE allenfalls rechnerisch unterstellen, dass sich mit dem Fork die ursprünglichen Anschaffungskosten ~ 1/9 auf BCH und BTC verteilen lassen. Habe ich also z.B. für 1000 EUR angeschafft, dann verteilt sich das rechnerisch auf 100 EUR für BCH und 900 EUR für BTC.
hero member
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August 29, 2017, 01:41:19 PM
Hallo Leute,

ich habe mich extra in diesem Forum angemeldet, nach dem ich über Google zahlreiche Informationen bzgl. der Versteuerung von Kryptowährungen gelesen habe, welche sich teilweise mit den Infos in diesem Thread widersprechen.

Ganz konkret geht es mir um die Aussage, dass zum Beispiel Gewinne bei NEO bei einer Haltefrist von über 1 Jahr steuerpflichtig sind. Das hat mich jetzt total irritiert.

Weshalb greift bei NEO die Steuerfreiheit ab 1 Jahr nicht? Was sind die Kriterien dafür?

Danke euch und Gruß aus Stuttgart

Kriegt man bei NEO nicht GAS auf Basis des Holdings? Das könnte man als Dividende bezeichnen und daher könnte sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern. Das kannst du vermutlich nur umgehen indem du die NEO auf ner Exchange hälst die das nicht an dich weiter gibt. Wobei Coins auf ner Exchange zu halten natürlich zusätzliches Risiko bedeutet....
member
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August 29, 2017, 01:01:47 PM
Hallo Leute,

ich habe mich extra in diesem Forum angemeldet, nach dem ich über Google zahlreiche Informationen bzgl. der Versteuerung von Kryptowährungen gelesen habe, welche sich teilweise mit den Infos in diesem Thread widersprechen.

Ganz konkret geht es mir um die Aussage, dass zum Beispiel Gewinne bei NEO bei einer Haltefrist von über 1 Jahr steuerpflichtig sind. Das hat mich jetzt total irritiert.

Weshalb greift bei NEO die Steuerfreiheit ab 1 Jahr nicht? Was sind die Kriterien dafür?

Danke euch und Gruß aus Stuttgart
tyz
legendary
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August 29, 2017, 10:45:31 AM

Zu dem Punkt
von einer bereits besitzenden Menge gewährt
Hast du auch eine Antwort bekommen, ob dadurch dann die Haltefrist des Coins (deren bereits besitzende Menge man also hat), auf 10 Jahre erhöht wird? Das ist ja auch eine immer wieder häufige Frage hier.

Diese Frage hatte ich nicht gestellt, da ich einerseits andere dringendere Fragen hatte und andererseits das Steuerrecht hinsichtlich der Problematik aus meiner Sicht eigentlich eindeutig ist. Wenn man in ein Asset investiert und es z.B. gegen Gebühr verleiht, dann erhöht sich die Haltedauer für Gewinne bei Veräußerung des Assets selbst um 10 Jahre. Ich meine ich hätte auch mal irgendwo eine Einschätzung eines Steuerexperten gelesen (glaube das war auf bitcoin-live.de) der dies bestätigt hatte.
hero member
Activity: 913
Merit: 664
August 29, 2017, 09:54:38 AM
Wenn man jetzt kostenlos erhaltene AltCoins 1 Jahr hält ehe man sie verkauft dann ist es wieder steuerfrei?

Nein, du musst einmalig bei Erhalt Steuern darauf zahlen (sonstiges Einkommen).
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