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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 171. (Read 1130263 times)

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August 29, 2017, 01:41:19 PM
Hallo Leute,

ich habe mich extra in diesem Forum angemeldet, nach dem ich über Google zahlreiche Informationen bzgl. der Versteuerung von Kryptowährungen gelesen habe, welche sich teilweise mit den Infos in diesem Thread widersprechen.

Ganz konkret geht es mir um die Aussage, dass zum Beispiel Gewinne bei NEO bei einer Haltefrist von über 1 Jahr steuerpflichtig sind. Das hat mich jetzt total irritiert.

Weshalb greift bei NEO die Steuerfreiheit ab 1 Jahr nicht? Was sind die Kriterien dafür?

Danke euch und Gruß aus Stuttgart

Kriegt man bei NEO nicht GAS auf Basis des Holdings? Das könnte man als Dividende bezeichnen und daher könnte sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern. Das kannst du vermutlich nur umgehen indem du die NEO auf ner Exchange hälst die das nicht an dich weiter gibt. Wobei Coins auf ner Exchange zu halten natürlich zusätzliches Risiko bedeutet....
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August 29, 2017, 01:01:47 PM
Hallo Leute,

ich habe mich extra in diesem Forum angemeldet, nach dem ich über Google zahlreiche Informationen bzgl. der Versteuerung von Kryptowährungen gelesen habe, welche sich teilweise mit den Infos in diesem Thread widersprechen.

Ganz konkret geht es mir um die Aussage, dass zum Beispiel Gewinne bei NEO bei einer Haltefrist von über 1 Jahr steuerpflichtig sind. Das hat mich jetzt total irritiert.

Weshalb greift bei NEO die Steuerfreiheit ab 1 Jahr nicht? Was sind die Kriterien dafür?

Danke euch und Gruß aus Stuttgart
tyz
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August 29, 2017, 10:45:31 AM

Zu dem Punkt
von einer bereits besitzenden Menge gewährt
Hast du auch eine Antwort bekommen, ob dadurch dann die Haltefrist des Coins (deren bereits besitzende Menge man also hat), auf 10 Jahre erhöht wird? Das ist ja auch eine immer wieder häufige Frage hier.

Diese Frage hatte ich nicht gestellt, da ich einerseits andere dringendere Fragen hatte und andererseits das Steuerrecht hinsichtlich der Problematik aus meiner Sicht eigentlich eindeutig ist. Wenn man in ein Asset investiert und es z.B. gegen Gebühr verleiht, dann erhöht sich die Haltedauer für Gewinne bei Veräußerung des Assets selbst um 10 Jahre. Ich meine ich hätte auch mal irgendwo eine Einschätzung eines Steuerexperten gelesen (glaube das war auf bitcoin-live.de) der dies bestätigt hatte.
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August 29, 2017, 09:54:38 AM
Wenn man jetzt kostenlos erhaltene AltCoins 1 Jahr hält ehe man sie verkauft dann ist es wieder steuerfrei?

Nein, du musst einmalig bei Erhalt Steuern darauf zahlen (sonstiges Einkommen).
newbie
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August 29, 2017, 09:38:31 AM
Wenn man jetzt kostenlos erhaltene AltCoins 1 Jahr hält ehe man sie verkauft dann ist es wieder steuerfrei?
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August 29, 2017, 09:05:22 AM
Hallo, wie verhält es sich denn bei Gratisverteilung mit der Steuerpflicht?
Na, wenn sie "gratis" sind, sind sie vermutlich auch (noch?) nix wert, zumindest dürften sich dadurch erzielte, steuerlich relevante Einkünfte in Grenzen halten.

Geschenke .... sind ja grundsätzlich erstmal von jegl. Steuern befreit.
Ähm.....wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?
Das "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz" sagt da nämlich was gaaanz anderes.

Naja, das die Coin nix wert ist, kann man jetzt so nicht sagen Cheesy ..konkret geht es mir um ONION:

https://coinmarketcap.com/currencies/deeponion/

Derzeit wurden gerade mal 6/40 gratis airdrops verteilt und wir sind schon bei 3$. Und da ich von Anfang an dabei bin, hätte ich aktuell bereits einen fünfstelligen Erlös bei Veräußerung. Und dass eine Schenkung an pot. Erben versteuert werden muss ist ja auch vollkommen legitim, steht aber in anderem Zusammenhang.

Die Steuerfachleute hier bewerten das eher nicht als Schenkung sondern als ganz normale sonstige Einnahme. Du hast schließlich etwas dafür getan um an die Coins zu kommen und ganz uneigennützig ist die Absicht des Devs, der 10% davon hält auch nicht. Wertberechnung am Tag des Zuflusses, wenn die Dinger 3$ Marktwert haben hast du 3$ Gewinn pro Airdropcoin den du versteuern musst.
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August 29, 2017, 07:35:33 AM
Wenn Du tatsächlich glaubst, daß Geschenke grundsätzlich von jegl. Steuern befreit sind, solltest Du Dir das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz wirklich noch einmal etwas genauer ansehen (oder einfach "Schenkungssteuer" in die SuMa Deiner Wahl eingeben).
Dann wirst Du sehr schnell feststellen, daß Du einem Irrglauben erlegen bist.

Ob pot. Erben, oder nicht, ist für die Steuer nur insofern relevant, als das sich der jeweilige Freibetrag nach dem Verwandschaftsverhältniss richtet.
Deinen Eltern/Geschwistern/Kindern darfst Du steuerfrei mehr schenken, als nicht Verwandten,
wird der Freibetrag überschritten, fallen auch Steuern an (und die können dann, je nach Verwandschaftsgrad und Steuerklasse, bis zu 50% betragen).
"Grundsätzlich steuerfrei" geht anders.  Wink
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August 29, 2017, 07:15:24 AM
Hallo, wie verhält es sich denn bei Gratisverteilung mit der Steuerpflicht?
Na, wenn sie "gratis" sind, sind sie vermutlich auch (noch?) nix wert, zumindest dürften sich dadurch erzielte, steuerlich relevante Einkünfte in Grenzen halten.

Geschenke .... sind ja grundsätzlich erstmal von jegl. Steuern befreit.
Ähm.....wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?
Das "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz" sagt da nämlich was gaaanz anderes.

Naja, das die Coin nix wert ist, kann man jetzt so nicht sagen Cheesy ..konkret geht es mir um ONION:

https://coinmarketcap.com/currencies/deeponion/

Derzeit wurden gerade mal 6/40 gratis airdrops verteilt und wir sind schon bei 3$. Und da ich von Anfang an dabei bin, hätte ich aktuell bereits einen fünfstelligen Erlös bei Veräußerung. Und dass eine Schenkung an pot. Erben versteuert werden muss ist ja auch vollkommen legitim, steht aber in anderem Zusammenhang.
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August 29, 2017, 07:05:16 AM
Nochmal eine Frage zum Thema verleihen.
Ich erhalte ja auf Bitfinex z.B. täglich eine Übersicht über die Zinsen in BTC. Muss ich die jetzt tagesgenau zum jeweiligen Kurs umrechnen / notieren?
Oder ist der Betrag maßgebend, der bei einem späteren Verkauf in Euro erziehlt wird?
Ich denke ersteres, aber dann wäre es ja wichtig, sich jeden Tag den Kurs zu den Erträgen z.B. in Excel zu notieren.


Ersteres! cointracking.info kann das für dich erledigen.

Ja,  cointracking.info habe ich. Aber wenn ich über die API zu Bitfinex verbinde, dann werden zwar alle Transfers und Trades angezeigt aber ich müsste ja jeden Tag eine weitere Einnahme an BTC angelegt bekommen.

Da hast du natürlich recht. Für solche Fälle schreibe ich mir in der Regel ein Java-Programm, dass mir ein CSV oder Excel erstellt, das man importieren kann....dazu musst du allerdings programmieren können.
sr. member
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August 29, 2017, 06:42:28 AM
Nochmal eine Frage zum Thema verleihen.
Ich erhalte ja auf Bitfinex z.B. täglich eine Übersicht über die Zinsen in BTC. Muss ich die jetzt tagesgenau zum jeweiligen Kurs umrechnen / notieren?
Oder ist der Betrag maßgebend, der bei einem späteren Verkauf in Euro erziehlt wird?
Ich denke ersteres, aber dann wäre es ja wichtig, sich jeden Tag den Kurs zu den Erträgen z.B. in Excel zu notieren.


Ersteres! cointracking.info kann das für dich erledigen.

Ja,  cointracking.info habe ich. Aber wenn ich über die API zu Bitfinex verbinde, dann werden zwar alle Transfers und Trades angezeigt aber ich müsste ja jeden Tag eine weitere Einnahme an BTC angelegt bekommen.
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August 29, 2017, 05:41:33 AM
Hallo, wie verhält es sich denn bei Gratisverteilung mit der Steuerpflicht?
Na, wenn sie "gratis" sind, sind sie vermutlich auch (noch?) nix wert, zumindest dürften sich dadurch erzielte, steuerlich relevante Einkünfte in Grenzen halten.

Geschenke .... sind ja grundsätzlich erstmal von jegl. Steuern befreit.
Ähm.....wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?
Das "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz" sagt da nämlich was gaaanz anderes.
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August 29, 2017, 05:01:35 AM
Nochmal eine Frage zum Thema verleihen.
Ich erhalte ja auf Bitfinex z.B. täglich eine Übersicht über die Zinsen in BTC. Muss ich die jetzt tagesgenau zum jeweiligen Kurs umrechnen / notieren?
Oder ist der Betrag maßgebend, der bei einem späteren Verkauf in Euro erziehlt wird?
Ich denke ersteres, aber dann wäre es ja wichtig, sich jeden Tag den Kurs zu den Erträgen z.B. in Excel zu notieren.


Ersteres! cointracking.info kann das für dich erledigen.
sr. member
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August 29, 2017, 03:48:05 AM
Nochmal eine Frage zum Thema verleihen.
Ich erhalte ja auf Bitfinex z.B. täglich eine Übersicht über die Zinsen in BTC. Muss ich die jetzt tagesgenau zum jeweiligen Kurs umrechnen / notieren?
Oder ist der Betrag maßgebend, der bei einem späteren Verkauf in Euro erziehlt wird?
Ich denke ersteres, aber dann wäre es ja wichtig, sich jeden Tag den Kurs zu den Erträgen z.B. in Excel zu notieren.
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Fortes fortuna adiuvat
August 29, 2017, 02:52:09 AM
Hallo, wie verhält es sich denn bei Gratisverteilung mit der Steuerpflicht? Geschenke und erträgen aus Glücksspielgewinnen sind ja grundsätzlich erstmal von jegl. Steuern befreit. Ich frage aus aktuellem Anlass, da ich derz. wtl. Gratiscoins beziehe Smiley
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August 29, 2017, 02:32:44 AM
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoin-Besteuerung-von-SplitsSpinoffs-(Devisen-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft)--f301296.html

Übrigens meint hier der Anwalt, dass allein durch die Schaffung von bch die halte frist für btc sich auf zehn Jahre verlängert. Richtig mies, falls es so wäre.

Technisch ist das völlig absurd, was der gute Mann da so von sich gibt:

Quote
Im Rahmen des Fork am 1. August 2017 erhielten Halter von Bitcoins für jeden Bitcoin sowohl den regulären Bitcoin als auch einen neuen BitcoinCash. Halter von Bitcoins erzielten im Zeitpunkt des Forks einen Ertrag (Zufluss des BitcoinCash). Steuerlich gesehen handelt es sich daher um Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 (1) Nr. 7 EStG. Werden aus einem Wirtschaftsgut i.S.d. § 23 (1) S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt, erhöht sich der Zeitraum, in dem eine Veräußerung steuerbar wäre, auf 10 Jahre (§ 23 (1) S. 1 Nr. 2 S. 3 EStG). Das heißt die Haltefrist der ursprünglichen Bitcoins verlängert sich von 1 Jahr auf 10 Jahre.

Ich will jetzt nicht unterstellen, dass (technische) Absurdität nicht die Grundlage steuerrechtlicher Bewertung sein kann, aber mit dem Fork ist niemandem etwas zugeflossen - und schon gar kein regulärer Bitcoin und auch kein neuer BitcoinCash. Genauso gut könnte ich sagen, dass einem Bitcoin-Halter mit jedem geminten Block neue Bestätigungen zufließen und sich die Haltefrist mit dem "Zufluss an Bestätigungen" deshalb auf 10 Jahre verlängerte.

Nee. Ich würde da schlicht sagen: Da braucht man sich keine großen Gedanken machen. Da braucht man keinen Anwalt fragen und auch nicht auf höchstrichterliche Entscheidungen zu warten. Für BTCs und BCHs gelten exakt dieselben Haltefristen. Wer also seine BTCs vor dem Fork bereits ein Jahr gehalten hat, für dessen BCH gilt dasselbe selbstverständlich auch. Vor dem Fork nannte man die Dinger nur landläufig anders, gegeben hat es sie schon immer und zugeflossen sind sie niemandem.
sr. member
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August 28, 2017, 06:03:57 AM
Leider ist es beide mir knapp nicht der Fall. Coins wurden erst ab dem 8.8. Steuerfrei. Deswegen ist für mich die steuerfrage bzgl bch wirklich wichtig. Ich kann gut und gerne auf die bch verzichten um meine steuerfreiheit für die bitcoins zu erhalten
sr. member
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August 28, 2017, 05:38:32 AM
Interessant ist in dem Zusammenhang auch das Bitcoin die ein Jahr gehalten und dann erst gegen Zinsen angelegt werden keine neue Haltefrist bekommen.

Ja, das ist eine wichtige Info! Also lieber ein paar Monate auf Zinsen verzichten als später mal etliche Jahre Kursgewinne versteuern müssen.
Soviele Zinsen kann man IMHO gar nicht machen um das auszugleichen!

Gibt es für diese Aussage irgendwo eine offizielle Stellungnahme?

Hier erklärt der Anwalt, dass eine Frist nicht nachträglich wieder aufleben kann.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html

Sollte dann nach obigem Beispiel auch für BCH gelten, sofern die BTC vor dem Split bereits älter als 1 Jahr waren.
sr. member
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August 28, 2017, 05:34:05 AM
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoin-Besteuerung-von-SplitsSpinoffs-(Devisen-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft)--f301296.html

Übrigens meint hier der Anwalt, dass allein durch die Schaffung von bch die halte frist für btc sich auf zehn Jahre verlängert. Richtig mies, falls es so wäre.
sr. member
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August 28, 2017, 04:48:30 AM
Interessant ist in dem Zusammenhang auch das Bitcoin die ein Jahr gehalten und dann erst gegen Zinsen angelegt werden keine neue Haltefrist bekommen.

Ja, das ist eine wichtige Info! Also lieber ein paar Monate auf Zinsen verzichten als später mal etliche Jahre Kursgewinne versteuern müssen.
Soviele Zinsen kann man IMHO gar nicht machen um das auszugleichen!

Gibt es für diese Aussage irgendwo eine offizielle Stellungnahme?
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