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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 174. (Read 874470 times)

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August 12, 2017, 05:22:04 PM
#51
Hey, im Ausgangspost steht, dass Gewinne durch Coins die länger als ein Jahr gehalten werden, nicht angegeben werden müssen, da auch keine Steuerpflicht besteht.

Bis jetzt habe ich immer Bitcoins gekauft und noch am selben Tag, einmal einen Tag darauf, gleich weiter in Alts getauscht. Mir ist dabei kein Gewinn entstanden (eher Verlust, alles dokumentiert). Muss ich diese Käufe von Altcoins bei der Steuererklärung angeben?

Desweiteren verstehe ich, dass sich bei Coins, durch welche ich eine Dividende erhalte, die Halefrist auf 10 Jahre erhöht. Gilt dies schon für z.B. Waves, da einem Community Tokens zugesandt werden oder trifft dies erst zu, wenn man seine Waves aktiv verleiht, um einen Mehrwert zu generieren?
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August 12, 2017, 02:16:16 PM
#50
Sollte man mit dem Verkauf von BCH Coins nicht einen Verlust geltend machen können ?

Schließlich hat man wahrscheinlich >1000€ für einen Coin bezahlt, und die BCH für deutlich weniger verkauft.  Grin

Hab ich was verpasst oder wo und wann hast du mehr als 1.000€ für einen BCH bezahlt?
Das war wohl mehr Ironisch von Wexlike gemeint.
Mit den >1000€ meint er den Bitcoin. Und da BTC und BCH den gleichen Ursprung haben, denkt er, er kann damit dem FA ein Schnippchen schlagen.
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August 12, 2017, 08:40:14 AM
#49
Sollte man mit dem Verkauf von BCH Coins nicht einen Verlust geltend machen können ?

Schließlich hat man wahrscheinlich >1000€ für einen Coin bezahlt, und die BCH für deutlich weniger verkauft.  Grin

Hab ich was verpasst oder wo und wann hast du mehr als 1.000€ für einen BCH bezahlt?
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August 11, 2017, 09:28:43 AM
#48
Sollte man mit dem Verkauf von BCH Coins nicht einen Verlust geltend machen können ?

Schließlich hat man wahrscheinlich >1000€ für einen Coin bezahlt, und die BCH für deutlich weniger verkauft.  Grin
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August 11, 2017, 07:52:01 AM
#47
da soweit mir bekannt ist immer den Tageswert vom BTC nimmt (daher noch am gleichen Tag kaufen/umwandeln)
Nicht immer, kommt auf die Häufigkeit des Tradens an.
Für die meisten "ab und zu mal" Trader sollte das passen.
Aber für Daytrader wäre das natürlich quatsch, wenn sie am tagesende alle positionen mit gewinn schließen. Denn mit dem tageskurs hätten sie rechnerisch ja immer +-0 gemacht ^^

Und auch für nicht-daytrader ist der tageskurs nicht sinnvoll, wenn mehrere Trades an einem Tag gemacht wurden, da der Kurs sich im Laufe des Tages bei Crypto ja schon ziemlich ändern kann.
Daher, wenn möglich, einfach den tatsächlich genutzten Kurs verwenden.
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August 11, 2017, 04:10:21 AM
#46
Doch steuerrechtlich ist das totaler Mist.
..
Ist das so korrekt? Oder wie stellt sich das steuerrechtlich dar?
Ja und nein.
Ja, das ist zwar im Grunde so korrekt,
aber nein, steuerrechtlich totaler Mist ist das trotzdem nicht.

Du zahlst ja keine Steuer auf den Tausch, sondern nur auf daraus erzielte (Kurs-)Gewinne.
Da Du die Bitcoins ja nicht hälst, sondern dafür gleich Deine TenX PAY Tokens kaufst, ist mit großen Kursschwankungen nicht zu rechnen.
Tage, an denen der Kurs so schnell/stark steigt, daß Du dadurch nennenswerte Gewinne erzielst, dürften wohl eher eine sehr seltene Ausnahme sein.
legendary
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August 11, 2017, 04:01:12 AM
#45
@altkoinz

Sobald du btc kaufst und noch am GLEICHEM Tag umwandelst in die TenX Token, so sollte es nicht zu versteuern sein, da soweit mir bekannt ist immer den Tageswert vom BTC nimmt (daher noch am gleichen Tag kaufen/umwandeln)
newbie
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August 11, 2017, 03:54:14 AM
#44
Hallo Leute,

ich will bestimmte Altcoins kaufen:
Nehmen wir mal an ich möchte TenX PAY Tokens kaufen, kann dies aber aus Mangel von Möglichkeiten nicht direkt mit FIAT (also Euro) kaufen sondern nur über den Umweg über Bitcoins.
Dann kaufe ich also Bitcoins und tausche diese in TenX PAY. Soweit so gut. Doch steuerrechtlich ist das totaler Mist.
Denn die Bitcoins habe ich dann nicht 1 Jahr gehalten und muss bei diesem Tausch von Bitcoin in TenX PAY dann direkt alles versteuern???!??
Ist das so korrekt? Oder wie stellt sich das steuerrechtlich dar?
Oder besser noch: gibt es irgendwo die Möglichkeit bei einem SERIÖSEN Anbieter via FIAT (also Euro) direkt ALLE Altcoins zu kaufen (oder wenigstens die besten 50 Altcoins - TenX PAY sollte unbedingt dabei sein).
Danke!

Gruß Einstein
newbie
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August 08, 2017, 04:45:31 PM
#43
Ja mir geht es aber primär um das Vermeiden von Steuern. Ja NEO kreiern automatisch GAS (vormals Antcoins) wenn sie im Wallet liegen. Wenn NEO auf einer Börse liegt, liegt es ja im Wallet der Börse, und die Börse behält das GAS...
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August 07, 2017, 05:15:34 PM
#42
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
Sobald du die AntCoins erhälst, du also Zugriff auf sie hast (das nennt sich Zuflussprinzip), erhöht sich die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).

Das bedeutet also, dass ich mit NEO im WebWallet 10 Jahre halten muss, da ich die AntCoins jederzeit einfordern kann? Und wenn ich NEO auf einer Börse liegen habe, welche die AntCoins einbehält und ich nicht an sie dran komme, dann bleibt es bei einem Jahr?
Dann würde ich jetzt vom Wallet zurück zur Börse transferieren, die Coins verkaufen und direkt wieder zurück kaufen. Dann haben die neuen NEO auf der Börse nur 1 Jahr Haltefrist, da ich damit keine Einkünfte erziele, richtig?
Die 10 Jahre gilt für die Steuer. Die 10 Jahre bedeutet nicht, dass du sie 10 Jahre halten musst! Du kannst jederzeit verkaufen.
Ich kenne die AntCoins nicht. Die kriegst du automatisch, wenn du NEO im Wallet hast? Oder musst du die erst anfordern? Wie läuft das dann?
Deine Idee die vorletzten Satzes wäre eine Möglichkeit
newbie
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August 06, 2017, 04:27:39 PM
#41
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
Sobald du die AntCoins erhälst, du also Zugriff auf sie hast (das nennt sich Zuflussprinzip), erhöht sich die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).

Das bedeutet also, dass ich mit NEO im WebWallet 10 Jahre halten muss, da ich die AntCoins jederzeit einfordern kann? Und wenn ich NEO auf einer Börse liegen habe, welche die AntCoins einbehält und ich nicht an sie dran komme, dann bleibt es bei einem Jahr?
Dann würde ich jetzt vom Wallet zurück zur Börse transferieren, die Coins verkaufen und direkt wieder zurück kaufen. Dann haben die neuen NEO auf der Börse nur 1 Jahr Haltefrist, da ich damit keine Einkünfte erziele, richtig?
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August 06, 2017, 04:05:22 PM
#40
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
Sobald du die AntCoins erhälst, du also Zugriff auf sie hast (das nennt sich Zuflussprinzip), erhöht sich die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).
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August 06, 2017, 09:03:04 AM
#39
Hallo,

ich habe eine Frage zu NEO (Antshares). NEO generiert alleine durch das Halten AntCoins, die auch gehandelt werden können und einen Fiat-Gegenwert haben. Ist dadurch allein schon die 1-Jahresfrist nichtig und ich muss 10 Jahre halten?
Wie ist es, wenn ich NEO im Webwallet halte und die AntCoins nicht einfordere? Oder wenn ich mein NEO auf einer Börse parke und daher keine Antcoins bekomme, da die Börse diese einstreicht?
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August 04, 2017, 09:37:22 AM
#38
http://www.finanzgefluester.de/bitcoin-fork-und-das-steuerrecht/

Das schöne ist, dass der Bitcoin Cash nicht nur die Blockchain Historie übernimmt, sondern auch die Steuergeschichte. Wer also zum Zeitpunkt des Forks BCH erhalten hat, der hat sie steuerlich nicht zu diesem Zeitpunkt erhalten, sondern zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt der Bitcoins für die Du Bitcoin Cash erhalten hast.

Daraus folgt, dass derjenige, der seine Bitcoins schon am 31.07.2016 gekauft hat seine Bitcoin Cash ab dem 01.08.2017 steuerfrei veräußern kann. Das liegt daran, dass ein Aktiensplit bzw. in diesem Fall eine Fork kein Anschaffungsvorgang im Sinne des Steuerrechts ist. Aus diesem Grund fängt keine neue Frist an zu laufen
Wahrscheinlich und hoffentlich wird es so kommen. Sicher ist es aber nicht. Auch nicht ob die "Annahme" von Bcash nicht die Haltefrist für Steuerfreiheit auf die zugrunde liegenden Bitcoins auf zehn Jahre verlängert.
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August 04, 2017, 05:41:29 AM
#37
http://www.finanzgefluester.de/bitcoin-fork-und-das-steuerrecht/

Das schöne ist, dass der Bitcoin Cash nicht nur die Blockchain Historie übernimmt, sondern auch die Steuergeschichte. Wer also zum Zeitpunkt des Forks BCH erhalten hat, der hat sie steuerlich nicht zu diesem Zeitpunkt erhalten, sondern zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt der Bitcoins für die Du Bitcoin Cash erhalten hast.

Daraus folgt, dass derjenige, der seine Bitcoins schon am 31.07.2016 gekauft hat seine Bitcoin Cash ab dem 01.08.2017 steuerfrei veräußern kann. Das liegt daran, dass ein Aktiensplit bzw. in diesem Fall eine Fork kein Anschaffungsvorgang im Sinne des Steuerrechts ist. Aus diesem Grund fängt keine neue Frist an zu laufen
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August 04, 2017, 04:04:10 AM
#36
Zum Thema Hardfork und Steuern: der §22 EstG (sonstige Einkünfte) spricht ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften - BCH ist für mich eine einmalige Geschichte - und nicht "dauerhaft"
So weit ich sehe ist das "wiederkehrend" so nicht verknüpft.  

ich hab mir schon gedacht, dass es nicht wie ein "airdrop" zu handhaben ist. aber was wichtig ist, ist wann die haltedauer anfängt. Laut blockchain ja nicht heute. Aber ggf. wird das Finanzamt das anders sehen und den 01.08. als stichtag nehmen.
Ich fürchte bis wir eine sichere Aussage zur steuerlichen Behandlung des BCash Spin Offs und Folgeeffekten auf die Grundbitcoins haben könnte es noch länger dauern. Devisen die sich aufspalten gab es wohl bisher nicht.



v. 0.02
[...]
FIFO / LIFO und die Haltefrist
Für die Berechnung der Haltefrist kann es wie im obigen Beispiel wichtig sein, zu erklären, welchen Bitcoin man zuerst erworben und welchen man zuerst verkauft hat. Dafür gibt es grundsätzlich die beiden Verfahren FIFO und LIFO.
FIFO (First In, First Out) bedeutet, man verkauft zuerst die Bitcoins, welche man als erste gekauft hat.
In den meisten Fällen erreicht man damit eine besonders lange Haltefrist.
LIFO (Last In, First Out) bedeutet, man verkauft zuerst die Bitcoins, die man als letzte gekauft hat.
Dies kann für Leute sinnvoll sein, die einen Teil ihrer coins traden, einen anderen Teil aber längerfristig sparen wollen.
Kauft man heute einen Bitcoin, in einem halben Jahr einen weiteren und verkauft nach einem weiteren halben Jahr (plus ein Tag) den ersten Bitcoin, hat dieser die Haltefrist von einem Jahr erreicht.
Wählt man in diesem Fall das FIFO-Verfahren, lässt sich dieser erste Bitcoin steuerfrei verkaufen.
Wählt man aber das LIFO-Verfahren, verkauft man den zweiten Bitcoin, was nicht steuerfrei ist.
Macht man dabei aber keinen Gewinn, weil es keine Wertsteigerung gab, kann auch das sinnvoll sein.
Man darf frei auswählen, ob man sich für FIFO oder LIFO entscheidet. Hat man sich einmal entschieden, muss man aber immer(?) beim gewählten Verfahren bleiben.
[...]
Freie Wahl? Liest sich für mich eher wie FIFO Pflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html: "Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Eine gute Idee ein Steuer FAQ zu machen!
member
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August 02, 2017, 02:15:15 AM
#35
Hey,

was passiert in dem Fall, wenn man in Deutschland Steuerbefreit ist (Doppelsteuerabkommen tätigkeit nicht EU) ?

Muss man dann trotzdem die Gewinnsteuer in DT bezahlen?
sr. member
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August 01, 2017, 01:46:23 PM
#34
ich hab mir schon gedacht, dass es nicht wie ein "airdrop" zu handhaben ist. aber was wichtig ist, ist wann die haltedauer anfängt. Laut blockchain ja nicht heute. Aber ggf. wird das Finanzamt das anders sehen und den 01.08. als stichtag nehmen.
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August 01, 2017, 03:22:22 AM
#33
Zum Thema Hardfork und Steuern: der §22 EstG (sonstige Einkünfte) spricht ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften - BCH ist für mich eine einmalige Geschichte - und nicht "dauerhaft"
sr. member
Activity: 307
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August 01, 2017, 12:11:19 AM
#32
irgendwelche ideen bzgl. bitcoin cash? wie würde ein verkauf versteuert werden?
angenommen ich habe bitcoins, die länger als ein jahr liegen, die ich nun verkaufen möchte. gewinne müssten ja nicht versteuert werden. und was ist mit bcc? laut blockchain liegen die ja dann auch länger als 1 Jahr? kann ich also auch steuerfrei verkaufen?
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