v. 0.06a 2019-05-15Vorwort:Diese FAQ soll häufig gestellte Fragen zum Thema Bitcoin und Steuern von privaten Anwendern beantworten.
Sie bezieht sich auf die steuerliche (und ggf. rechtliche) Situation in Deutschland, und ist nicht ohne weiteres übertragbar auf die Situation z.B. in Österreich oder der Schweiz.
Die FAQ ersetzt nicht die eigene Auseinandersetzung mit dem Thema Steuern an sich und auch nicht den Gang zum Steuerberater, insbesondere wenn größere Summen oder gewerbliche Tätigkeiten im Bereich Bitcoin / Kryptowährungen im Spiel sind.
Grundsätzliche Fragen zum Thema Steuern, also "wie mache ich eine Steuerklärung" sind ausdrücklich nicht Gegenstand der FAQ.
Ich bin kein Steuerberater, diese FAQ soll nur Anhaltspunkte geben, wie grundsätzlich eher einfach gelagerte Fälle zu handhaben sind.
Hinweise:Erst informieren, dann investieren:
diese Grundregel für Geldanlagen sollte man auch in Steuerfragen beherzigen. Es kann einen gewaltigen Unterschied ausmachen, wenn man seine Krypto-Investments nach steuerlichen Gesichtspunkten optimiert. Gerade, weil der Verkauf von Bitcoins in vielen Fällen steuerfrei sein kann, lohnt es sich, sich vor dem Handel mit Bitcoin Gedanken über seine Anlagestrategie zu machen!Hin und Her macht Taschen leer:
auch diese Grundregel für Geldanlagen ist auf Steuern bei Bitcoin übertragbar. "Steuerfreie" Bitcoins hat nur, wer nicht ständig tradet. Viel-Trader werden fast immer alle ihre Coins voll versteuern müssen!Steuerberater:
es ist in vielen Fällen nicht notwendig, einen "ausgewiesenen" Krypto-Experten zu suchen.
Wer lediglich Bitcoins kauft und für die Rente aufbewahrt, wird überhaupt keinen Steuerberater brauchen.
Wer lediglich gelegentlich ein wenig Trading betreibt, wird bei jedem Feld- Wald und Wiesen-Steuerberater gut aufgehoben sein.
Im Zweifelsfall kann man diesem die FAQ als Anhaltspunkt vorlegen, um ihm die entsprechende Einordnung zu erleichtern.Steuererklärung:
für eure Steuererklärung habt ihr bis zum 31.07. Zeit.
Wenn ihr euch einen Steuerberater nehmt, verlängert sich die Frist zur Abgabe bis Ende Februar des Folgejahres.
Da noch immer bestimmte Fragen im Bereich Krypto-Steuer ungeklärt sind, kann es ggf. sinnvoll sein, schon aus diesem Grund einen Steuerberater zu nehmen und die Klärung dieser Fragen abzuwarten.Steuerfalle: wenn ihr dicke Gewinne z.B. mit Trading eingefahren habt, kann es sein, dass ihr hierfür über 40% Steuern zu bezahlen habt, selbst wenn ihr euch keinen einzigen Euro-Cent aufs Konto habt auszahlen lassen! Diese Steuern müsst ihr dieses Jahr bezahlen. Es kann sein, dass eure Coins, die ihr jetzt noch habt, für diese Steuern nicht mehr ausreichen. Es gibt in solchen Fällen Lösungen. Ihr werdet nicht im Schuldturm landen. Aber ihr solltet euch jetzt mit dem Thema auseinandersetzen. Wenn ihr es versäumt, zu handeln, kann es sein, dass ihr um diese Steuern nicht mehr herumkommt!Eine
Liste von Krypto-Steuerberatern findet ihr
hier (die meisten dürften allerdings gut gebucht sein.)
Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Steuern zahlen?Ja und Nein. Es gibt keine Bitcoin-Steuer, die anfällt, wenn man Bitcoins verkauft. Bitcoins sind auch keine Ware, auf die beim Verkauf z.B. Mehrwertsteuer anfällt.
Aber: Gewinne, die man aus der Kurssteigerung von Bitcoin macht, sind prinzipiell mit dem eigenen Einkommenssteuersatz zu versteuern.
Bitcoins sind nach einem Jahr steuerfreiWer sich heute Bitcoins kauft, diese über 1 Jahr lang behält, ohne sie zwischendurch z.B. an einer Börse zu handeln, der kann seine Bitcoins steuerfrei verkaufen, auch wenn er dabei Millionengewinne macht. Es handelt sich beim Verkauf von Bitcoins um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft. Dieses ist nur steuerbar, wenn es binnen Jahresfrist passiert.
Haltet ihr die Bitcoins länger als 1 Jahr, ist es nicht einmal möglich, diese Gewinne in der Steuererklärung anzugeben. Es gibt dafür einfach kein Feld, schließlich gibt es auch keine entsprechende Steuer!
Einschränkungen: dies gilt nur sicher für gekaufte Coins, bei geminten Coins oder Coins, die man aus einem Airdrop, Faucet, oder anderen Quellen erhält, kann das anders aussehen.
Die Betonung liegt außerdem auf dem
privaten Veräußerungsgeschäft. Wer
gewerblich handelt, muss damit rechnen, dass diese Regel für ihn nicht anwendbar ist.
Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ...- ...ich die Coins von einer Wallet auf die andere schicke?
Nein. Nur eine Realisierung von Gewinnen, also eine Aktion, die einen Wertzuwachs auch tatsächlich wirksam werden lässt, unterbricht die Haltefrist. Wer einen Goldbarren von einem Tresor in den anderen legt, muss dafür auch keine Steuern zahlen. - ...ich Coins auf eine Börse schicke, dort aber lediglich aufbewahre?
Nein. - ...ich Altcoins kaufe?
Ja. - ...ich meine Coins auf einer ausländischen Börse trade?
Ja. Für die inländische Steuerpflicht dürfte das i.d.R. keine Rolle spielen. - ...ich Bitcoins auf ein Paperwallet schicke und dieses Paperwallet verkaufe?
Ja. Wo kein Kläger, da kein Richter, insofern kann dieser Versuch der Steuerhinterziehung vielleicht funktionieren, legal ist er aber natürlich nicht und er ändert nichts an der rein rechtlichen Steuerpflicht.
Muss ich Steuern zahlen, wenn kein Geld aufs EUR-Konto eingeht?Ja. Grundsätzlich fallen Steuern unabhängig von Währungen an. Das Steuerrecht definiert sog. Steuertatbestände, die eine Steuerpflicht auslösen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
So ist es z.B. auch ein steuerpflichtiger Gewinn, wenn man mit seinen Bitcoins, die man sich für 1.000.- EUR gekauft hat, heute ein Auto für 10.000.- EUR kauft. Der Gewinn sind 9.000 EUR, die zu versteuern sind. Genau genommen wird diese Steuerpflicht schon ausgelöst, wenn man sich mit Bitcoins eine Pizza kauft, und die Bitcoins zwischen Anschaffung und Kauf der Pizza eine Wertsteigerung hatten.
Muss ich Steuern bezahlen, obwohl meine Coins gestohlen wurden?Ja. Dem Finanzamt ist es egal, ob man beklaut / gehackt oder betrogen wurde. Ist eine Steuerpflicht entstanden, hat man diese zu erfüllen.
Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen.
Man darf im folgenden Jahr Verluste wiederum mit den Gewinnen verrechnen.
Aber:
hierfür ist es notwendig, die Verluste auch tatsächlich zu realisieren! D.h., man muss seine nun "wertloseren" Coins unbedingt einmal vor Ablauf der Haltefrist von einem Jahr verkaufen. Danach darf man diese selbstverständlich wieder zurückkaufen. Behält man die Coins länger als 1 Jahr (nach Kalenderdatum), ist der Verkauf steuerfrei, man macht also auch keinen Verlust mehr, den man verrechnen kann!
Kann ich Verluste aus einem Jahr im nächsten Jahr geltend machen?Ja.
Innerhalb einer Einkunftsart ist ein Verlustvortrag möglich.
Auch ein Verrechnen der Verluste aus einem Jahr mit den Gewinnen aus dem Vorjahr ist möglich (s.o.).
Muss ich Gewinne in meiner Steuererklärung angeben, wenn ich meine Bitcoins über ein Jahr gehalten habe?Nein. Grundsätzlich geht das Finanzamt nichts an, was keine Steuerpflicht auslöst. Es ist aber sicherlich ratsam, diese Gewinne und die entsprechende Haltefrist für sich selbst zu dokumentieren, um im Falle einer Prüfung Belege zu haben.
Was, wenn ich keinen Nachweis habe, dass ich die Bitcoins gekauft habe?Hat man die Bitcoins länger als 1 Jahr in einem Wallet gehalten, ist die Haltefrist von einem Jahr überschritten. Insofern gibt es nichts zu versteuern und dem Finanzamt nichts mitzuteilen. Kommt das FA dennoch „dahinter“ und will einen Beleg, kann man ggf. einen Eigenbeleg schreiben. Diesen kann das FA nicht einfach ohne gute Gründe ablehnen. Die Bitcoin-Blockchain
kann als Nachweis ausreichen, um das Einhalten der Haltefrist zu belegen.
Man muss ggf. auch belegen können, dass man die Bitcoins erworben, also gekauft hat (und nicht z.B. als Bezahlung für eine Leistung erhalten). Dies kann im Einzelfall schwierig sein.
Haltefrist beim TradingAuch wer gelegentlich seine Coins tradet, kann unter gewissen Umständen für alle oder einen Teil seiner Coins die o.g. Steuerfreiheit erreichen. Kauft man sich z.B. heute zwei Bitcoins, handelt dann nach einem halben Jahr einen Bitcoin einmal gegen eine Altcoin, verkauft dann nach einem Jahr und einem Tag einen Bitcoin, darf man dem Finanzamt gegenüber geltend machen, dass man den einen Bitcoin in der Haltefrist nicht bewegt hat. Somit ist der Verkauf dieses einen Bitcoins steuerfrei.
Verlängerung der Haltefrist auf 10 JahreEine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
(Es ist extrem unwahrscheinlich, dass dies von Gerichten eines Tages anders beurteilt werden könnte, aber nicht unmöglich. Steht man z.B. vor der Wahl, in welche Coin man investiert, kann es aus Gründen der steuerlichen Vorsicht ratsam sein, den Coin ohne PoS zu wählen.Berechnung der HaltefristFür die Berechnung der Haltefrist kann es wichtig sein, zu klären, welchen Bitcoin man zuerst erworben und welchen man zuerst verkauft hat.
Grundsätzlich lässt sich bei Bitcoin für "jeden einzelnen Coin" belegen, wann dieser Erwerb stattgefunden hat. Wenn man dazu in der Lage ist, kann man den Verbrauch der Coins in der richtigen Reihenfolge also tatsächlich dokumentieren.
Es ist ebenso möglich, seine Coins in unterschiedliche „Töpfe“, „Layer“, „Wallets“, „Depots“ aufzuteilen.
So kann man z.B. für die Coins in einer Paperwallet eine andere Verbrauchsfolge aufzeigen als für Coins, mit denen man auf einer Börse tradet.
FIFO / LIFOWill oder kann man die Coins nicht individuell oder in „Töpfen“ aufgeteilt verbrauchen, gibt es vereinfachend die beiden Verfahren FIFO und LIFO.
Beide Verfahren stellen
Verbrauchsfolgefiktionen dar in Ermangelung der Möglichkeit, die
tatsächliche Verbrauchsfolge zu ermitteln.
FIFO (First In, First Out) bedeutet, man verkauft zuerst die Bitcoins, welche man als erste gekauft hat.
In den meisten Fällen erreicht man damit eine besonders lange Haltefrist.
LIFO (Last In, First Out) bedeutet, man verkauft zuerst die Bitcoins, die man als letzte gekauft hat.
Dies kann für Leute sinnvoll sein, die einen Teil ihrer Coins traden, einen anderen Teil aber längerfristig sparen wollen.
Kauft man heute einen Bitcoin, in einem halben Jahr einen weiteren und verkauft nach einem weiteren halben Jahr (plus ein Tag) den ersten Bitcoin, hat dieser die Haltefrist von einem Jahr erreicht.
Wählt man in diesem Fall das FIFO-Verfahren, lässt sich dieser erste Bitcoin steuerfrei verkaufen.
Wählt man aber das LIFO-Verfahren, verkauft man den zweiten Bitcoin, was nicht steuerfrei ist.
Macht man dabei aber keinen Gewinn, weil es keine Wertsteigerung gab, kann auch das sinnvoll sein.Es ist überwiegend Konsens, dass das LIFO-Verfahren für Bitcoin
nicht anwendbar ist.
Ein Steuerberater kann in Einzelfällen möglicherweise LIFO „durchsetzen“.
AltcoinsDie Grundlagen zur Besteuerung von Bitcoin lassen sich auch auf Altcoins übertragen.
Im Detail gibt es vor allem Unterschiede, wenn diese Coins bestimmte Eigenschaften wie z.B. PoS / Staking aufweisen.
Außerdem kann es eine Rolle spielen, woher man seine Coins hat, gekauft, aus einem Airdrop oder als Fork einer Coin.
Ansonsten gibt es eine Reihe von Fragestellungen, die leider bis heute nicht abschließend beurteilt werden können, bzw. von unterschiedlichen Steuerberatern unterschiedlich beantwortet werden.
Ich versuche, die unterschiedlichen Meinungen in der Reihenfolge (a, b, c) aufzuführen, die nach meiner Erfahrung am "verbreitetsten" sind.
Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.Die Haltefrist verlängert sich
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.
Verlängerung der Haltefrist auf 10 JahreEine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen".Coins aus Airdrops / Faucetsa) es handelt sich dabei um Schenkungen, für diese ist ggf. die Schenkungssteuer zu beachten.
b) eine Herstellung der Coins erfolgt nicht. Eine Anschaffungsvorgang liegt in Ermangelung eines Erwerbs von einem Dritten nicht vor. Die Coins "beginnen ihre Existenz überhaupt erst im Vermögen des Halters. Damit liegt keine steuerpflichtige Schenkung vor.
Coins aus Signature-Campaigns / Bounties etc.Diese sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit, versteuert zum Wert des Zuflusses.
BCash / BGold / Forks der Bitcoin BlockchainVermutlich ergeben sich aus dem "Entstehen" von Altcoins wie BCash auf den Private Keys deiner Bitcoins keine steuerlichen Folgen.
Weder kann man hier von einem Zufluss sprechen, noch hat man eine Schenkung erhalten, es ist nichts neues entstanden, es handelt sich nicht um Zinsen / Dividenden oder dergleichen. Entsprechend verlängert sich ziemlich sicher auch nicht die Haltefrist der Bitcoins auf zehn Jahre. Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit (oder besser: Spin-Off) ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.