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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 172. (Read 866457 times)

full member
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August 21, 2017, 03:53:07 PM
#91
Muss man Transaktionsgebühren auch versteuern? Man "bezahlt" ja dann mit dem Coin für eine Dienstleistung.
jr. member
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August 21, 2017, 01:33:30 PM
#90
Kann man zur Zeit wirklich keine verlässliche Aussage treffen ob nun LIFO erlaubt ist?
Nein. Kann man leider nicht.
Aber eigentlich ist mir kein handfestes Argument dafür bekannt, dass LIFO unzulässig sein sollte.
Insofern würde ich eine Steuererklärung ggf. einfach mit LIFO abgeben, wenn das für mich nützlich wäre.
Wird diese abgelehnt, muss man das halt im Zweifelsfall vor Gericht klären.
Das würde dann wenigstens vorläufig Klarheit für alle anderen schaffen.

Ich hatte mich eigentlich darauf verlassen, dass LIFO akzeptiert wird und habe dementsprechend getradet, es würde in meinem Fall einen erheblichen Unterschied ausmachen, wenn ich nun doch nach FIFO besteuert werde.
§ 23 EStG
"Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Fest steht doch, dass Kryptowährungen in Deutschland nicht als Währung akzeptiert und angesehen werden, daher sollte doch ganz klar eine Besteuerung nach LIFO möglich sein?
Andernfalls sollen sollte der Staat doch bitte Kryptowährungen als echte Währung akzeptieren! Smiley
Ganz genau so sehe ich das auch, Bitcoins sind sicherlich keine "Fremdwährung".
Aber nur bei Fremdwährungen gilt das "LIFO-Verbot" nach EStG 23.

Danke für die Hilfe, ich werde es dann wohl so machen und es darauf ankommen lassen!
denk an uns und teile das Ergebnis bitte!

Quote
Eine Frage hätte ich aber noch zu LIFO, man hört immer wieder, dass es auch Nachteilig sein kann?
Also wenn ich mich jetzt für LIFO entscheide, kann ich das ja nicht mehr ändern, wie verhält es sich dann wenn ich Coins verkaufen möchte?
Last in - First Out. Imho kann das nicht nachträglich für ein konto (aka depot, wallet, account) geändert werden
wenn du einen Coin verkaufst, ist das dann immer der letzte neu gekaufte...
Quote
Angenommen ich kaufe im Januar 2017 100 BTC und kaufe im November 2017 weitere 100 BTC Coins.
Wären dann im Februar 2018 100 BTC steuerfrei?
...nach lifo eben nein, dann hast du den letzten coin von November 2017 bis Februar 2018 gehalten und liegst damit innerhalb der 12 Monatigen frist.
Erst wenn die Coins aus November 2017 dann verkauft sind, "kommst du an die alten ran" die dann aber steuerfrei wären.
Quote
Oder müsste ich am besten immer ein Jahr warten und alle BTC Coins verkaufen bevor ich weitere hinzukaufe?

Ich nehme dabei an, dass LIFO immer nur für eine Währung gilt, dh. andere Währungen wie ETH, NEM etc. wären  von meinem BTC Trade nicht betroffen!?

Ja, LIFO oder FIFO ist für jedes Wirtschaftsgut getrennt möglich.

Hast du alle Coins aus einem nach LIFO abgerechneten Konto verkauft und erwirbst neue müsstest du dich neu entscheiden können, oder?
full member
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August 21, 2017, 11:49:53 AM
#89
Kann man zur Zeit wirklich keine verlässliche Aussage treffen ob nun LIFO erlaubt ist?
Nein. Kann man leider nicht.
Aber eigentlich ist mir kein handfestes Argument dafür bekannt, dass LIFO unzulässig sein sollte.
Insofern würde ich eine Steuererklärung ggf. einfach mit LIFO abgeben, wenn das für mich nützlich wäre.
Wird diese abgelehnt, muss man das halt im Zweifelsfall vor Gericht klären.
Das würde dann wenigstens vorläufig Klarheit für alle anderen schaffen.

Ich hatte mich eigentlich darauf verlassen, dass LIFO akzeptiert wird und habe dementsprechend getradet, es würde in meinem Fall einen erheblichen Unterschied ausmachen, wenn ich nun doch nach FIFO besteuert werde.
§ 23 EStG
"Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Fest steht doch, dass Kryptowährungen in Deutschland nicht als Währung akzeptiert und angesehen werden, daher sollte doch ganz klar eine Besteuerung nach LIFO möglich sein?
Andernfalls sollen sollte der Staat doch bitte Kryptowährungen als echte Währung akzeptieren! Smiley
Ganz genau so sehe ich das auch, Bitcoins sind sicherlich keine "Fremdwährung".
Aber nur bei Fremdwährungen gilt das "LIFO-Verbot" nach EStG 23.

Danke für die Hilfe, ich werde es dann wohl so machen und es darauf ankommen lassen!
Eine Frage hätte ich aber noch zu LIFO, man hört immer wieder, dass es auch Nachteilig sein kann?
Also wenn ich mich jetzt für LIFO entscheide, kann ich das ja nicht mehr ändern, wie verhält es sich dann wenn ich Coins verkaufen möchte?

Angenommen ich kaufe im Januar 2017 100 BTC und kaufe im November 2017 weitere 100 BTC Coins.
Wären dann im Februar 2018 100 BTC steuerfrei?
Oder müsste ich am besten immer ein Jahr warten und alle BTC Coins verkaufen bevor ich weitere hinzukaufe?

Ich nehme dabei an, dass LIFO immer nur für eine Währung gilt, dh. andere Währungen wie ETH, NEM etc. wären  von meinem BTC Trade nicht betroffen!?
newbie
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August 21, 2017, 10:53:09 AM
#88
Oh man dann werde ich jetzt mal Anfangen das alles sauber abzutippen was da an Transaktionen zusammen kommt.
Sollte ich für jeden Exchange eine eigene Excel Tabelle aufmachen ?
Hat jemand eine Vorlage, wie er es letztes Jahr gemacht hat und das durchging ?
Diese Programme die das automatisieren bringen leider nichts wenn man ICOs mitmacht oder auf exotischen Exchanges handelt. Embarrassed

Viele Grüße Smiley
jr. member
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August 21, 2017, 10:35:14 AM
#87
Allerdings ist das mit dem gesetzlichen Teil doch recht klar. Darum muss ich dir bei Teil II leider sagen:
Quote

Die BaFin hat Bitcoins in der Tatbestandsalternative der Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente qualifiziert. Rechnungseinheiten sind mit Devisen vergleichbar, lauten aber nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel. Hierunter fallen auch Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html;jsessionid=59EB2ADD81E2C909EE96375E4DDF97FF.2_cid363#doc7906358bodyText2
Die Einstufung der BaFin ist für das Steuerrecht eigentlich unerheblich, da es sich bei der Einstufung der BaFin um eine aufsichtsrechtliche, nicht aber steuerrechtliche Einstufung handelt.

Um mal Äpfel mit Birnen zu vergleichen, bzw. weil nicht alles, was hinkt, auch ein Vergleich ist:
Ein Hasch-Keks könnte aufsichtsrechtlich unter das Betäubungsmittelgesetz fallen o.ä., steuerrechtlich aber einfach Grundnahrungsmittel mit 7% Mehrwertsteuer sein Grin

Das BMF hat doch diese Einschätzung übernommen hab ich so im Kopf. Müsste ich jetzt mal googeln... Wobei das sowas von anstrengend ist mit dem googlen nach "bitcoin steuer" oder "bitcoin Lifo". Da kommen halt viele Sachen die sich Hauptsächlich um die Umsatzsteuerfrage drehen weil das ja mal unser größtes Problem war. Und in zwei Jahren wenn das mit lifo/fifo geklärt ist ärgern sich die Leute weil sie nur was zu lifo finden, und nix zu der neuen Steuerrechtlichen Sau die durchs Dorf getrieben wird Grin
qwk
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Shitcoin Minimalist
August 21, 2017, 09:33:35 AM
#86
Allerdings ist das mit dem gesetzlichen Teil doch recht klar. Darum muss ich dir bei Teil II leider sagen:
Quote

Die BaFin hat Bitcoins in der Tatbestandsalternative der Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente qualifiziert. Rechnungseinheiten sind mit Devisen vergleichbar, lauten aber nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel. Hierunter fallen auch Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html;jsessionid=59EB2ADD81E2C909EE96375E4DDF97FF.2_cid363#doc7906358bodyText2
Die Einstufung der BaFin ist für das Steuerrecht eigentlich unerheblich, da es sich bei der Einstufung der BaFin um eine aufsichtsrechtliche, nicht aber steuerrechtliche Einstufung handelt.

Um mal Äpfel mit Birnen zu vergleichen, bzw. weil nicht alles, was hinkt, auch ein Vergleich ist:
Ein Hasch-Keks könnte aufsichtsrechtlich unter das Betäubungsmittelgesetz fallen o.ä., steuerrechtlich aber einfach Grundnahrungsmittel mit 7% Mehrwertsteuer sein Grin
qwk
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Shitcoin Minimalist
August 21, 2017, 09:26:24 AM
#85
Kann man zur Zeit wirklich keine verlässliche Aussage treffen ob nun LIFO erlaubt ist?
Nein. Kann man leider nicht.
Aber eigentlich ist mir kein handfestes Argument dafür bekannt, dass LIFO unzulässig sein sollte.
Insofern würde ich eine Steuererklärung ggf. einfach mit LIFO abgeben, wenn das für mich nützlich wäre.
Wird diese abgelehnt, muss man das halt im Zweifelsfall vor Gericht klären.
Das würde dann wenigstens vorläufig Klarheit für alle anderen schaffen.

Ich hatte mich eigentlich darauf verlassen, dass LIFO akzeptiert wird und habe dementsprechend getradet, es würde in meinem Fall einen erheblichen Unterschied ausmachen, wenn ich nun doch nach FIFO besteuert werde.
§ 23 EStG
"Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Fest steht doch, dass Kryptowährungen in Deutschland nicht als Währung akzeptiert und angesehen werden, daher sollte doch ganz klar eine Besteuerung nach LIFO möglich sein?
Andernfalls sollen sollte der Staat doch bitte Kryptowährungen als echte Währung akzeptieren! Smiley
Ganz genau so sehe ich das auch, Bitcoins sind sicherlich keine "Fremdwährung".
Aber nur bei Fremdwährungen gilt das "LIFO-Verbot" nach EStG 23.
qwk
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Shitcoin Minimalist
August 21, 2017, 09:05:45 AM
#84
Bitcoins sind nach einem Jahr steuerfrei
Wer sich heute Bitcoins kauft, diese über 1 Jahr lang behält, ohne sie zwischendurch z.B. an einer Börse zu handeln, der kann seine Bitcoins steuerfrei verkaufen, auch wenn er dabei Millionengewinne macht. Es handelt sich um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft.
Einschränkungen: dies gilt nur sicher für gekaufte coins, bei geminten coins oder coins, die man aus einem Airdrop, Faucet, oder anderen Quellen erhält, kann das anders aussehen.
Die Betonung liegt außerdem auf dem privaten Veräußerungsgeschäft. Wer gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, muss damit rechnen, dass diese Regel für ihn nicht anwendbar ist.
Das ist aber nicht ganz richtig oder? Denn wenn die Auszahlungen das Grundeinkommen wesentlich übersteigen so liegt eine Gewerbe vor...das heißt Gewerbeschein muss gelöst werden...ist dies korrket?
Richtig oder nicht ist immer so eine Frage.
Es ist zumindest die allgemein herrschende Rechtsauffassung, wenn es so etwas gibt.

Ganz vereinfacht:
Du kaufst privat im Jahr 2015 Bitcoins.
Du handelst nicht damit, du kaufst nichts, du lässt sie einfach in deiner Wallet liegen.
Im Jahr 2017 verkaufst du deine Bitcoins.
Es ist egal, wieviele zig Milliarden Gewinn du nun gemacht hast, in Deutschland schuldest du keinen Cent Steuern.
Du musst diesen Gewinn nicht einmal in deiner Steuererklärung angeben.
Daran hat kein Steuerberater, der mir bekannt wäre, auch nur den geringsten Zweifel.

Was du nebenher an anderen Geschäften treibst, ist dabei auch unerheblich. Du kannst auch mit Gewerbeanmeldung minen oder daytraden oder was auch immer. Solange du privat aus deiner eigenen Tasche Bitcoins gekauft hast, sie über ein Jahr behältst, und dann verkaufst, bist du fein raus.

Bei "wer wird Millionär" wäre das meine "endgültige Antwort" Cool
jr. member
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August 20, 2017, 01:04:51 PM
#83
Kann man zur Zeit wirklich keine verlässliche Aussage treffen ob nun LIFO erlaubt ist?
Ich hatte mich eigentlich darauf verlassen, dass LIFO akzeptiert wird und habe dementsprechend getradet, es würde in meinem Fall einen erheblichen Unterschied ausmachen, wenn ich nun doch nach FIFO besteuert werde.
§ 23 EStG
"Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Fest steht doch, dass Kryptowährungen in Deutschland nicht als Währung akzeptiert und angesehen werden, daher sollte doch ganz klar eine Besteuerung nach LIFO möglich sein?
Andernfalls sollen sollte der Staat doch bitte Kryptowährungen als echte Währung akzeptieren! Smiley

Soweit ich weiß ist LIFO etwas aus dem HGB, das trifft uns Private leider nicht. Und die Verwaltung des eigenen Vermögens reicht nicht aus um ein Gewerbe an zu melden. Wäre für mich auch besser wenn ich LIFO nehmen dürfte. Wenn du da was anderes raus bekommst sag hier bitte unbedingt bescheid *liebguck*

Allerdings ist das mit dem gesetzlichen Teil doch recht klar. Darum muss ich dir bei Teil II leider sagen:
Quote

Die BaFin hat Bitcoins in der Tatbestandsalternative der Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente qualifiziert. Rechnungseinheiten sind mit Devisen vergleichbar, lauten aber nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel. Hierunter fallen auch Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html;jsessionid=59EB2ADD81E2C909EE96375E4DDF97FF.2_cid363#doc7906358bodyText2
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August 20, 2017, 07:38:53 AM
#82
Kann man zur Zeit wirklich keine verlässliche Aussage treffen ob nun LIFO erlaubt ist?
Ich hatte mich eigentlich darauf verlassen, dass LIFO akzeptiert wird und habe dementsprechend getradet, es würde in meinem Fall einen erheblichen Unterschied ausmachen, wenn ich nun doch nach FIFO besteuert werde.
§ 23 EStG
"Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Fest steht doch, dass Kryptowährungen in Deutschland nicht als Währung akzeptiert und angesehen werden, daher sollte doch ganz klar eine Besteuerung nach LIFO möglich sein?
Andernfalls sollen sollte der Staat doch bitte Kryptowährungen als echte Währung akzeptieren! Smiley
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August 20, 2017, 06:38:23 AM
#81
Denn wenn die Auszahlungen das Grundeinkommen wesentlich übersteigen so liegt eine Gewerbe vor...
Wo haste denn sowas aufgeschnappt? Ich hör das zum ersten mal und je länger ich drüber nachdenke, desto weniger Sinn ergibts.
Und was ist ein "Grundeinkommen", kann man das irgendwo beantragen?  Cheesy
jr. member
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August 20, 2017, 05:59:43 AM
#80
v. 0.02


Bitcoins sind nach einem Jahr steuerfrei
Wer sich heute Bitcoins kauft, diese über 1 Jahr lang behält, ohne sie zwischendurch z.B. an einer Börse zu handeln, der kann seine Bitcoins steuerfrei verkaufen, auch wenn er dabei Millionengewinne macht. Es handelt sich um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft.
Einschränkungen: dies gilt nur sicher für gekaufte coins, bei geminten coins oder coins, die man aus einem Airdrop, Faucet, oder anderen Quellen erhält, kann das anders aussehen.
Die Betonung liegt außerdem auf dem privaten Veräußerungsgeschäft. Wer gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, muss damit rechnen, dass diese Regel für ihn nicht anwendbar ist.


Das ist aber nicht ganz richtig oder? Denn wenn die Auszahlungen das Grundeinkommen wesentlich übersteigen so liegt eine Gewerbe vor...das heißt Gewerbeschein muss gelöst werden...ist dies korrket?
jr. member
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August 20, 2017, 05:31:08 AM
#79
edit: redhorse, du hast es besser erklärt Smiley
Irgendwer auch solche Gedanken gehabt?
Ich weiß nicht wie die Politik normalerweise da so vorgeht - macht sie Gesetz zb Ende 2018 und sagt dann 'Gewinne ab 2018 sind ab jetzt so zu versteuern' oder sagt sie ende 2018 'Ab jetzt' oder 'Ab nächstes Jahr'...
Könnte es uns jederzeit treffen? Ohne dass wir es wissen?


(ps Der einzige Nachteil für verkaufen-gleich wieder kaufen für mich ist dass die Haltefrist wieder beginnt. Ideal würde ich es bei einem bubble machen und bei einem starken fall dann um 300euro weniger gleich alles wieder einkaufen - aber das ist leicht gesagt natürlich:) )



meine Erklärung:
Hi!

das ist vielleicht blöde Idee, aber
Sollte man vielleicht ziemlich alte Bitcoins mal kurz verkaufen und dann wieder kaufen - als Sicherung vor zukünftigen Gesetzesänderungen wenn sie vielleicht die Steuerfreiheit bei Verkauf (bei Halten > 1 Jahr) mal abschaffen?

Was würdest du denn dann erreichen?
Du hättest doch wieder die gleiche Anzahl Coins (abzüglich eventueller Gebühren) nur das die wieder ein Jahr liegen müssen. Oder verstehe ich dich Falsch?

Da bist du richtig,
aber die Idee war die bisherigen Gewinne wären mal 'gesichert' und steuerlich abgeschlossen - es wäre 'Vergangenheit' die nie mehr relevant ist.
Hingegen wenn man 2009 bc gekauft hat - und 2030 verkauft, dann wird es erst dann 2030 steuerlich abgehandelt, welche Gesetze auch immer dann dort sind.

Fiktiver Fall:
Mensch kauft sich kurz nach Erfindung 2009 für 10 dollar bitcoin, jetzt sind sie 1 Million wert. Er verkauft sie jetzt, es ist steuerfrei weil länger als 1 Jahr gehalten. Dann kauft er sie sogleich wieder beim Kurs 3000 euro. Politik sagt nächstes Jahr 'Bitcoins werden jetzt auch immer versteuert nach Einkommenssteuer'. Kurs steigt auf 6000euro  nach 2 Jahren.
Sicher muss er wenn er jetzt verkauft den Kursgewinn 3000 auf 6000euro versteuern.
Aber nicht mehr den Kursgewinnn von 0.000001 auf 6000euro.


Hmmm... eigentlich sind die BTC halt nach einem Jahr steuerfrei und damit ist die Sache durch. Wie im Link über mir auch erklärt wird. Ist schon sehr spekulativ davon aus zu gehen das sich die Gesetze so sehr (vor allem Rückwirkend) ändern das das nicht mehr zählt.
Aber ja, das ist halt eine option.
Nur was machen wenn sich im von dir genannten Beispiel die Gesetze dann so ändern das es heißt "alle in 2017 angeschafften BTC fallen unter...blabla neues Gesetz" dann wäre es besser gewesen das doch nicht zu machen weil die 2009 angeschafften coins dann gar nicht berücksichtigt werden würden.
Muss jeder für sich entscheiden, ich mache mir da jetzt keine Gedanken drum bzw hadel da irgendwie vorsorglich entsprechend. Wenn es so kommt dann kommt es so.
hero member
Activity: 838
Merit: 533
August 20, 2017, 04:48:59 AM
#78
Gerade beim suchen hier drauf gestoßen sind auch noch mal ein paar Fragen rechtssicher beantwortet worden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html
full member
Activity: 264
Merit: 111
August 20, 2017, 04:33:52 AM
#77
edit: redhorse, du hast es besser erklärt Smiley
Irgendwer auch solche Gedanken gehabt?
Ich weiß nicht wie die Politik normalerweise da so vorgeht - macht sie Gesetz zb Ende 2018 und sagt dann 'Gewinne ab 2018 sind ab jetzt so zu versteuern' oder sagt sie ende 2018 'Ab jetzt' oder 'Ab nächstes Jahr'...
Könnte es uns jederzeit treffen? Ohne dass wir es wissen?


(ps Der einzige Nachteil für verkaufen-gleich wieder kaufen für mich ist dass die Haltefrist wieder beginnt. Ideal würde ich es bei einem bubble machen und bei einem starken fall dann um 300euro weniger gleich alles wieder einkaufen - aber das ist leicht gesagt natürlich:) )



meine Erklärung:
Hi!

das ist vielleicht blöde Idee, aber
Sollte man vielleicht ziemlich alte Bitcoins mal kurz verkaufen und dann wieder kaufen - als Sicherung vor zukünftigen Gesetzesänderungen wenn sie vielleicht die Steuerfreiheit bei Verkauf (bei Halten > 1 Jahr) mal abschaffen?

Was würdest du denn dann erreichen?
Du hättest doch wieder die gleiche Anzahl Coins (abzüglich eventueller Gebühren) nur das die wieder ein Jahr liegen müssen. Oder verstehe ich dich Falsch?

Da bist du richtig,
aber die Idee war die bisherigen Gewinne wären mal 'gesichert' und steuerlich abgeschlossen - es wäre 'Vergangenheit' die nie mehr relevant ist.
Hingegen wenn man 2009 bc gekauft hat - und 2030 verkauft, dann wird es erst dann 2030 steuerlich abgehandelt, welche Gesetze auch immer dann dort sind.

Fiktiver Fall:
Mensch kauft sich kurz nach Erfindung 2009 für 10 dollar bitcoin, jetzt sind sie 1 Million wert. Er verkauft sie jetzt, es ist steuerfrei weil länger als 1 Jahr gehalten. Dann kauft er sie sogleich wieder beim Kurs 3000 euro. Politik sagt nächstes Jahr 'Bitcoins werden jetzt auch immer versteuert nach Einkommenssteuer'. Kurs steigt auf 6000euro  nach 2 Jahren.
Sicher muss er wenn er jetzt verkauft den Kursgewinn 3000 auf 6000euro versteuern.
Aber nicht mehr den Kursgewinnn von 0.000001 auf 6000euro.
full member
Activity: 254
Merit: 100
August 20, 2017, 04:25:37 AM
#76
Hi!

das ist vielleicht blöde Idee, aber
Sollte man vielleicht ziemlich alte Bitcoins mal kurz verkaufen und dann wieder kaufen - als Sicherung vor zukünftigen Gesetzesänderungen wenn sie vielleicht die Steuerfreiheit bei Verkauf (bei Halten > 1 Jahr) mal abschaffen?

Was würdest du denn dann erreichen?
Du hättest doch wieder die gleiche Anzahl Coins (abzüglich eventueller Gebühren) nur das die wieder ein Jahr liegen müssen. Oder verstehe ich dich Falsch?

Die Idee von Rockker ist, dass vor einer eventuellen Abschaffung der Steuerfreiheit (wenn z.B. aufgrund von Gesetzesänderung auch alte Bitcoins > 1 Jahr steuerpflichtig werden würden) vorher die aufgelaufenen Gewinne noch steuerfrei zu realisieren, dann die Coins gleich wieder zu kaufen. Somit wären dann nur zukünftige Gewinne zu versteuern (Gewinnermittlung mit dem neuen Anschaffungspreis).
jr. member
Activity: 35
Merit: 3
August 20, 2017, 03:07:22 AM
#75
@altkoinz

Sobald du btc kaufst und noch am GLEICHEM Tag umwandelst in die TenX Token, so sollte es nicht zu versteuern sein, da soweit mir bekannt ist immer den Tageswert vom BTC nimmt (daher noch am gleichen Tag kaufen/umwandeln)
Frage dazu:
Wenn jetzt aber das FIFO-Prinzip angewendet wird und man noch über weitere vorher erworbene bitcoins verfügt, dann würden ja für die Steuerfeststellung diese alten coins für den Kauf betrachtet? Ist das wirklich so, auch wenn die alten coins in einer eigenen wallet liegen?

Die Feststellung in der quote ist imho schon falsch: Es wird immer das als Grundlage für die Steuer genommen was wirklich bei Anschaffung und Verkauf als Wert gültig war. Nicht ein gemittelter Tageswert oder so.

Die Frage mit den unterschiedlichen Wallets stelle ich mir auch.

Ich könnte mir sehr gut vorstellen das es sich um "unterschiedliche Bitcoins" handelt und das ist ja auch irgendwie plausibel darzulegen. Das wäre in sofern interessant weil es ja unterschiedliche Haltefristen gibt, je nachdem ob Zinsen erwirtschaftet werden oder nicht. Da ließen sich die Zinsen doch "bequem" monatlich auf jeweils ein Wallet übertragen und dann ein Jahr später steuerfrei ausgeben.

Da hab ich mich noch nicht wirklich mit befasst, ist also ehr Wunschdenken und persönliche Meinung.  Grin
jr. member
Activity: 35
Merit: 3
August 20, 2017, 02:57:07 AM
#74
Hi!

das ist vielleicht blöde Idee, aber
Sollte man vielleicht ziemlich alte Bitcoins mal kurz verkaufen und dann wieder kaufen - als Sicherung vor zukünftigen Gesetzesänderungen wenn sie vielleicht die Steuerfreiheit bei Verkauf (bei Halten > 1 Jahr) mal abschaffen?

Was würdest du denn dann erreichen?
Du hättest doch wieder die gleiche Anzahl Coins (abzüglich eventueller Gebühren) nur das die wieder ein Jahr liegen müssen. Oder verstehe ich dich Falsch?
jr. member
Activity: 35
Merit: 3
August 20, 2017, 02:55:00 AM
#73
Hallo Leute, habe auch ein paar Fragen  Huh


Bei einigen Börsen hat man keine Historie, wie soll ich da irgend etwas nachweisen ?

selber Aufzeichnungen führen

Quote
Und wie viel % am Gewinn muss ich denn dann jeweils bezahlen wenn ich Student ohne Nebenjob bin ?

Das kommt auf die höhe der Einkünfte an. grob zwischen 0% und 45%

Quote
Ich weis nicht wie hoch der Satz dann liegt und finde dazu auch keine Informationen.

Schau mal beim Bundesministerium für Finanzen rein:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/

Quote
Sollte ich das einen Steuerberater machen lassen ?

Meine persönliche Meinung? Ist besser. Der kann dir ggf. viel Geld sparen. Aber du kannst das auch selber mit einem Steuerprogramm machen. Das Programm wird dir eventuell aber nicht sagen was du im nächsten Jahr besser/anders machen könntest.

Quote
Wenn man auf zig Exchanges angemeldet ist hat man doch keine Chance das irgendwie darzulegen, oder wollen die beim Finanzamt 60 Seiten mit Exel Tabellen zugeschickt bekommen ?
Ja! Jeder Trade aufgelistet nach Börse.

Quote
Ich finde es unmöglich das das Thema von der Politik immernoch so ignoriert wird und einem solche Steine in den Weg gelegt werden anstatt da mal klare Richtlinien einzuführen, in 5 Jahren heißt es wieder "die Asiaten sind uns halt technisch weit vorraus".

Wäre super wenn da jemand was weis  Cheesy
Viele Grüße


Kann ich jetzt nicht sagen, die Gesetzgebung ist doch eigentlich sehr gut. Du kaufst von einer CC, legst die in nem paper wallet in den Schrank, ein Jahr später verkaufst du alles und Zahlst keine Steurn.
Wenn die Politik da dran geht und ein "Bitcoin Gesetz" macht kommt sehr wahrscheinlich so was wie mit der Störerhaftung beim W-LAN raus. Mehr Unsicherheit als Sicherheit.
full member
Activity: 254
Merit: 100
August 20, 2017, 02:39:11 AM
#72
@altkoinz

Sobald du btc kaufst und noch am GLEICHEM Tag umwandelst in die TenX Token, so sollte es nicht zu versteuern sein, da soweit mir bekannt ist immer den Tageswert vom BTC nimmt (daher noch am gleichen Tag kaufen/umwandeln)
Frage dazu:
Wenn jetzt aber das FIFO-Prinzip angewendet wird und man noch über weitere vorher erworbene bitcoins verfügt, dann würden ja für die Steuerfeststellung diese alten coins für den Kauf betrachtet? Ist das wirklich so, auch wenn die alten coins in einer eigenen wallet liegen?
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