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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 32. (Read 1188367 times)

JL0
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Bitcoin the Digital Gold
March 04, 2021, 12:09:48 PM
Ja, das passt - Ist jedoch soweit ich weiß nur bei komplexen Dingen, sowie Gutachten erstellen, oder Verträge aufsetzen - Geht auch günstiger. Er macht dir halt mehrere Vorschläge/Optionen die du dann bei ihm buchen kannst zu deinem Fall.
Vielen Dank für deine Antwort.
legendary
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March 04, 2021, 12:08:59 PM
Ja, das passt - Ist jedoch soweit ich weiß nur bei komplexen Dingen, sowie Gutachten erstellen, oder Verträge aufsetzen - Geht auch günstiger. Er macht dir halt mehrere Vorschläge/Optionen die du dann bei ihm buchen kannst zu deinem Fall.
JL0
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Bitcoin the Digital Gold
March 04, 2021, 11:58:25 AM
Ich habe jetzt mal das meißte bei Cointracker importiert, dazu alle Käufe mittels Euro per Hand eingegeben. Was mir momentan noch fehlt, sind die Ein- und Auszahlungen der Bittrexwallet, da habe ich aber den Support angeschrieben, ob die mir ein CSV schicken können. Die Käufe und Verkäufe habe ich importieren können. Ich hatte auch mal Raiblocks auf KuCoin überwiesen, die gab es damals fürs Lösen von Googlecaptchas auf irgendeiner Seite, anschließend habe ich sie dort für 0,023 BTC verkauft - komme aber nicht mehr in den Account, habe hier nur die Email zu Ein- und Auszahlungen ohne Adressen sowie den Eingang auf meiner Electrum-Wallet. Inzwischen wird das ein wenig nachvollziehbarer, zumindest für mich.

Was ich mich aber frage: Muss ich alles mit Adressen nachweisen? Die werden bei diesem Cointracker scheinbar nicht mit importiert. Da steht halt nur, dass beipielsweise von meiner Wallet am 1.1. umd 12 Uhr 0.1234 BTC weggingen und am 1.1. um 12:30 0.1234 BTC auf Bittrex eingingen. Reicht das bereits als Nachweis? Oder muss ich per Hand überall die Adressen dazuschreiben? Was, wenn ich von diesen 0,1234 BTC die Hälfte auf Bittrex gelassen, damit gehandelt habe, mit den gekauften Coins wider gehandelt habe, einen Teil davon auf eine andere Wallet überwiesen und mir irgendwann dann 0,1238 BTC auf meine Electrumwallet überwiesen habe? Da blickt doch niemand mehr durch, wenn ich da irgendwelche Adressen angeben soll.

Meine wichtigste Frage ist allerdings noch offen: Wenn ich vier Jahre Zeit habe, eine Steuererklärung nachzureichen, und ich 2017 das erste Mal mit Bitcoin in Berührung kam, dann könnte ich doch nachträglich alles in einer Steuererklärung angeben, die entsprechenden Steuern zahlen und der Fall wäre erledigt? Oder gibts da wieder irgendwelche Ausnahmen? Ich will ja eben keine Steuern hinterziehen, sondern auf einen Stand kommen, wo ich irgendwann einfach sorglos verkaufen kann und keine Probleme bekomme.

Ich kenne mich mit Cointracker noch nicht wirklich aus, aber wenn ich da auf "Steuerbereicht erstellen" gehe und 2017 auswähle, zeigt es mir einen Kapitalgewinn von 471€ an, falls das irgendwie relevant ist. Dazu drei Ausrufezeichen, zweimal fehlender Kauf für BTC im Wert von 32€ und für PivX im Wert von 2€. Dazu eine Warnung bzgl "kein passender Kauf" zu einer Einzahlungsgebühr in Höhe von 58 Cent.

Gibts denn irgendwelche empfehlenswerten Steuerberater, mit denen hier schon jemand Erfahrung gemacht hat?

Ich würde DIr ihm hier empfehlen https://www.andresrecht.de/aussetzung-der-vollziehung-bei-kryptowaehrungen-erstmals-erfolgreich-durchgesetzt/

Der würde mit dir sicherlich auch gleich gegen die aktuelle Besteuerung vorgehen, siehe seine News /Urteil vergangen Jahres. Kann Dir auch empfehlen seinen neuen Audiobeitrag zu dieser Thematik anzuhören.
https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy8yMTI3ZjFhYy9wb2RjYXN0L3Jzcw/episode/ZjYzMTg1ZWEtZTA1Ny00NjljLWFhNDgtYjU5MjgzOGM0NDE2
Wie hoch ist das Honorar bei der Steuerberatung beim Dr. Andres ? Laut Google hat er ein Produkt über die Beratung von Krypto...... und kostet 2.900,00 €. Stimmt das ?
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March 04, 2021, 11:52:54 AM
Quote
Demnach musst Du dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn

    Du Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschafts-, Insolvenz- oder Elterngeld) von mehr als 410 Euro hast; dies gilt auch für Aufstockungsbeiträge zur Altersteilzeit;
    Du mehrere Arbeitslöhne nebeneinander beziehst (wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde);
    Du und Dein Ehegatte Arbeitslohn bezogen und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit einem eingetragenen Faktor habt und Ihr beide gearbeitet habt;
    Du Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen hast;
    Du und Dein Ehegatte nicht die Zusammenveranlagung wählen und nicht die standardmäßige hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wollen;
    spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen (in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert);
    Du Sonderzahlungen bekommen hast, im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt hast und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat;
    Deine Ehe geschieden wurde oder Dein Partner verstorben ist und Du beziehungsweise Dein Ex-Partner im selben Jahr wieder heiraten;
    auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt oder
    Dein Wohnsitz im Ausland ist und Du unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt hast.

Eigentlich kann ich das alles mit "Nein" beantworten, nur bei Punkt 1 bin ich mir unschlüssig, ob unter diese "Einkünfte bis 410€" nicht evtl doch der Handel mit Kryptowährungen allgemein fällt.
In §46 EStG steht, dass damit "einkommensteuerpflichtige Einkünfte" gemeint sind, gleichzeitig gibt es wohl eine Freigrenze von 600€. Für mich heißt das, dass alles bis 600€ steuerfrei ist und die "einkommensteuerpflichtigen Einkünfte" erst bei 601€ losgehen. Eine Abgabepflicht im Folgejahr entstünde dann, wenn ich zu den 600€ Freibetrag mehr als die 410€ Einkünfte hätte, oder sehe ich das falsch?

Laut Cointracking hätte ich für 2017 einen Kapitalgewinn von 470€, also innerhalb der Freigrenze. Allerdings setzt der sich aus einem Erlös von 9250€ und Ausgaben in Höhe von 8780€ zusammen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob nur der am Ende erzielte Gewinn zählt oder die jeweiligen Verkaufsbeträge relevant sind.
Wenn ich beispielsweise heute einen BTC im Wert von 40.000€ für ETH verkaufen würde und anschließend diese ETH im Wert von 40.000€ wieder für BTC verkaufe, nachdem der ETH-Kurs um einen Cent gestiegen ist, wären das ja direkt 80.000€ Erlös, aber eben nur ein Cent Gewinn. Sind jetzt wirklich die 80.000€ das Problem, oder nur das, was am Ende wirklich dabei rausgesprungen ist?
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March 04, 2021, 06:56:42 AM
Ich nehme an, dass das so sein müsste

Keine Ahnung. Ich kenne deine Lebensumstände nicht, aber eine Internetsuchmschine hilft da.
Suchwort: Pflichtveranlagung

https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/pflichtveranlagung-wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-pflicht/
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March 04, 2021, 06:11:51 AM
Danke schonmal für die Adressen der Anwälte/Steuerberater, damit kann ich schonmal was anfangen.

Hast du denn 4 Jahre Zeit (Pflichtveranlagung ja/nein)? Wenn ja, dann hast du bis 31.12.2021 ab, die Steuererklärung von 2017 abzugeben. Du gibst eine Steuererklärung immer für ein Kalenderjahr ab. Zusammenfassen von mehreren Jahren ist m.W. nach nicht möglich.

Ich nehme an, dass das so sein müsste - ich musste jedenfalls bisher nie eine Steuererklärung abgeben, ich bin ganz normaler Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Gehalt, beziehe keine Sozialleistungen oder ähnliches, habe keine Einkünfte aus Mieten, Nebengewerbe oder sonstiges, auch nichts, was sich großartig absetzen ließe, daher habe ich schon lange keine Steuereklärung mehr gemacht - bzw machen lassen, das hat immer ein Bekannter von mir übernommen, der mal Steuerfachangestellter gelernt hat, ich selbst kenne mich da garnicht aus. Habe nur gelesen, dass man diese vier Jahre Zeit hätte, wenn man nicht verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben - oder entsteht diese Pflicht automatisch, sobald irgendein Trade stattfindet?
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March 04, 2021, 04:36:04 AM
Ich habe jetzt mal das meißte bei Cointracker importiert, dazu alle Käufe mittels Euro per Hand eingegeben. Was mir momentan noch fehlt, sind die Ein- und Auszahlungen der Bittrexwallet, da habe ich aber den Support angeschrieben, ob die mir ein CSV schicken können. Die Käufe und Verkäufe habe ich importieren können. Ich hatte auch mal Raiblocks auf KuCoin überwiesen, die gab es damals fürs Lösen von Googlecaptchas auf irgendeiner Seite, anschließend habe ich sie dort für 0,023 BTC verkauft - komme aber nicht mehr in den Account, habe hier nur die Email zu Ein- und Auszahlungen ohne Adressen sowie den Eingang auf meiner Electrum-Wallet. Inzwischen wird das ein wenig nachvollziehbarer, zumindest für mich.

Was ich mich aber frage: Muss ich alles mit Adressen nachweisen? Die werden bei diesem Cointracker scheinbar nicht mit importiert. Da steht halt nur, dass beipielsweise von meiner Wallet am 1.1. umd 12 Uhr 0.1234 BTC weggingen und am 1.1. um 12:30 0.1234 BTC auf Bittrex eingingen. Reicht das bereits als Nachweis? Oder muss ich per Hand überall die Adressen dazuschreiben? Was, wenn ich von diesen 0,1234 BTC die Hälfte auf Bittrex gelassen, damit gehandelt habe, mit den gekauften Coins wider gehandelt habe, einen Teil davon auf eine andere Wallet überwiesen und mir irgendwann dann 0,1238 BTC auf meine Electrumwallet überwiesen habe? Da blickt doch niemand mehr durch, wenn ich da irgendwelche Adressen angeben soll.

Meine wichtigste Frage ist allerdings noch offen: Wenn ich vier Jahre Zeit habe, eine Steuererklärung nachzureichen, und ich 2017 das erste Mal mit Bitcoin in Berührung kam, dann könnte ich doch nachträglich alles in einer Steuererklärung angeben, die entsprechenden Steuern zahlen und der Fall wäre erledigt? Oder gibts da wieder irgendwelche Ausnahmen? Ich will ja eben keine Steuern hinterziehen, sondern auf einen Stand kommen, wo ich irgendwann einfach sorglos verkaufen kann und keine Probleme bekomme.

Ich kenne mich mit Cointracker noch nicht wirklich aus, aber wenn ich da auf "Steuerbereicht erstellen" gehe und 2017 auswähle, zeigt es mir einen Kapitalgewinn von 471€ an, falls das irgendwie relevant ist. Dazu drei Ausrufezeichen, zweimal fehlender Kauf für BTC im Wert von 32€ und für PivX im Wert von 2€. Dazu eine Warnung bzgl "kein passender Kauf" zu einer Einzahlungsgebühr in Höhe von 58 Cent.

Gibts denn irgendwelche empfehlenswerten Steuerberater, mit denen hier schon jemand Erfahrung gemacht hat?

Ich würde DIr ihm hier empfehlen https://www.andresrecht.de/aussetzung-der-vollziehung-bei-kryptowaehrungen-erstmals-erfolgreich-durchgesetzt/

Der würde mit dir sicherlich auch gleich gegen die aktuelle Besteuerung vorgehen, siehe seine News /Urteil vergangen Jahres. Kann Dir auch empfehlen seinen neuen Audiobeitrag zu dieser Thematik anzuhören.
https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy8yMTI3ZjFhYy9wb2RjYXN0L3Jzcw/episode/ZjYzMTg1ZWEtZTA1Ny00NjljLWFhNDgtYjU5MjgzOGM0NDE2
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March 04, 2021, 04:21:10 AM
Was ich mich aber frage: Muss ich alles mit Adressen nachweisen?
Bisher ist mir nicht bekannt, dass das FA auch die Adressen sehen möchte.

Was, wenn ich von diesen 0,1234 BTC die Hälfte auf Bittrex gelassen, damit gehandelt habe, mit den gekauften Coins wider gehandelt habe, einen Teil davon auf eine andere Wallet überwiesen und mir irgendwann dann 0,1238 BTC auf meine Electrumwallet überwiesen habe? Da blickt doch niemand mehr durch, wenn ich da irgendwelche Adressen angeben soll.
Um das alles nachzuvollziehen sind die Adressen aussagekräftiger. Aber wenn du alles innerhalb Bittrex gehandelt hast, (!jeder Kryptotrade ist steuerpflichtig innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist!), dann hast du dort keine richtigen Walletadressen. Von Bittrex kannst du dir deine Trade als csv ziehen, wenn du noch Zugang hast.

Meine wichtigste Frage ist allerdings noch offen: Wenn ich vier Jahre Zeit habe, eine Steuererklärung nachzureichen, und ich 2017 das erste Mal mit Bitcoin in Berührung kam, dann könnte ich doch nachträglich alles in einer Steuererklärung angeben, die entsprechenden Steuern zahlen und der Fall wäre erledigt? Oder gibts da wieder irgendwelche Ausnahmen? Ich will ja eben keine Steuern hinterziehen, sondern auf einen Stand kommen, wo ich irgendwann einfach sorglos verkaufen kann und keine Probleme bekomme.
Hast du denn 4 Jahre Zeit (Pflichtveranlagung ja/nein)? Wenn ja, dann hast du bis 31.12.2021 ab, die Steuererklärung von 2017 abzugeben. Du gibst eine Steuererklärung immer für ein Kalenderjahr ab. Zusammenfassen von mehreren Jahren ist m.W. nach nicht möglich.

Gibts denn irgendwelche empfehlenswerten Steuerberater, mit denen hier schon jemand Erfahrung gemacht hat?
https://bitcointalksearch.org/topic/steuerberater-im-deutschsprachigen-raum-mit-bitcoin-kompetenz-liste-2194973
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March 04, 2021, 03:26:24 AM
Hi,

Ich habe dieses Jahr mit Crypto Trading angefangen. Anfangs war das nur ein Experiment, mittlerweile bin ich tief drin im Trading, DeFi usw. und habe ganz gut Gewinn gemacht. Ich habe jetzt schon einiges gelesen und mir ist klar, wie die grundsätzliche Versteuerung läuft, allerdings frage ich mich wie eine gute Strategie aussehen würde.

Soweit ich verstanden habe, ist ein Verlsutrücktrag ja nur im Folgejahr möglich. Nehmen wir dann mal folgendes theoretisches Szenario an:

2021: Wert Crypto 10.000 Euro, 10.000 Gewinn -> 4200 Steuern zahlen
2022: Crypto Wert sinkt auf 5.000, keine Trades, daher keine Steuern
2023: Crypto sinkt weiter auf 1000, ich gebe auf und cashe aus, keine Steuern da Haltezeit über ein Jahr.

Ergebnis: ich bin 3200 Euro im Minus, da ich in 2021 die Steuern "vorgelegt" habe. Ist das so richtig? Übersehe ich irgendwas?

Ich möchte so eine Situation in jedem Fall vermeiden und vor allem will ich, dass mein Crypto Trading ein "geschlossenes System" ist, d.h. ich will kein weiteres Geld mehr reinstecken. Meine Strategie wäre nun, dass ich jeweils am 31.12. alle Coins, die ich nicht langfristig halten werde, in Stablecoins umwandel und damit alle Gewinne/Verluste realisiere und dann die Steuerlast auscashe. Dann kann ich am 01.01. des Folgejahrs ohne ausstehende Steuern weitertraden. In dem Szenario oben würde das dazu führen, dass ich am 31.12.2022 die gezahlten Steuern im Vorjahr rückerstattet bekomme, weil ich 5000 Euro Verlust realisiert habe. Ist das so korrekt?

Ist richtig wie du es schilderst. ich kenne einen Fall, der nach dem Erfolg 2017 und dem im laufendem Jahr eingegangen Steuerbescheid in Verbindung mit dem Kursverfall vieler seiner Alts so hoch verschuldet ist, dass er kurz davor war in die Privatinsolvenz zu gehen.
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March 03, 2021, 12:32:13 PM
Hi,

Ich habe dieses Jahr mit Crypto Trading angefangen. Anfangs war das nur ein Experiment, mittlerweile bin ich tief drin im Trading, DeFi usw. und habe ganz gut Gewinn gemacht. Ich habe jetzt schon einiges gelesen und mir ist klar, wie die grundsätzliche Versteuerung läuft, allerdings frage ich mich wie eine gute Strategie aussehen würde.

Soweit ich verstanden habe, ist ein Verlsutrücktrag ja nur im Folgejahr möglich. Nehmen wir dann mal folgendes theoretisches Szenario an:

2021: Wert Crypto 10.000 Euro, 10.000 Gewinn -> 4200 Steuern zahlen
2022: Crypto Wert sinkt auf 5.000, keine Trades, daher keine Steuern
2023: Crypto sinkt weiter auf 1000, ich gebe auf und cashe aus, keine Steuern da Haltezeit über ein Jahr.

Ergebnis: ich bin 3200 Euro im Minus, da ich in 2021 die Steuern "vorgelegt" habe. Ist das so richtig? Übersehe ich irgendwas?

Ich möchte so eine Situation in jedem Fall vermeiden und vor allem will ich, dass mein Crypto Trading ein "geschlossenes System" ist, d.h. ich will kein weiteres Geld mehr reinstecken. Meine Strategie wäre nun, dass ich jeweils am 31.12. alle Coins, die ich nicht langfristig halten werde, in Stablecoins umwandel und damit alle Gewinne/Verluste realisiere und dann die Steuerlast auscashe. Dann kann ich am 01.01. des Folgejahrs ohne ausstehende Steuern weitertraden. In dem Szenario oben würde das dazu führen, dass ich am 31.12.2022 die gezahlten Steuern im Vorjahr rückerstattet bekomme, weil ich 5000 Euro Verlust realisiert habe. Ist das so korrekt?
jr. member
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March 03, 2021, 11:23:43 AM
Ich habe jetzt mal das meißte bei Cointracker importiert, dazu alle Käufe mittels Euro per Hand eingegeben. Was mir momentan noch fehlt, sind die Ein- und Auszahlungen der Bittrexwallet, da habe ich aber den Support angeschrieben, ob die mir ein CSV schicken können. Die Käufe und Verkäufe habe ich importieren können. Ich hatte auch mal Raiblocks auf KuCoin überwiesen, die gab es damals fürs Lösen von Googlecaptchas auf irgendeiner Seite, anschließend habe ich sie dort für 0,023 BTC verkauft - komme aber nicht mehr in den Account, habe hier nur die Email zu Ein- und Auszahlungen ohne Adressen sowie den Eingang auf meiner Electrum-Wallet. Inzwischen wird das ein wenig nachvollziehbarer, zumindest für mich.

Was ich mich aber frage: Muss ich alles mit Adressen nachweisen? Die werden bei diesem Cointracker scheinbar nicht mit importiert. Da steht halt nur, dass beipielsweise von meiner Wallet am 1.1. umd 12 Uhr 0.1234 BTC weggingen und am 1.1. um 12:30 0.1234 BTC auf Bittrex eingingen. Reicht das bereits als Nachweis? Oder muss ich per Hand überall die Adressen dazuschreiben? Was, wenn ich von diesen 0,1234 BTC die Hälfte auf Bittrex gelassen, damit gehandelt habe, mit den gekauften Coins wider gehandelt habe, einen Teil davon auf eine andere Wallet überwiesen und mir irgendwann dann 0,1238 BTC auf meine Electrumwallet überwiesen habe? Da blickt doch niemand mehr durch, wenn ich da irgendwelche Adressen angeben soll.

Meine wichtigste Frage ist allerdings noch offen: Wenn ich vier Jahre Zeit habe, eine Steuererklärung nachzureichen, und ich 2017 das erste Mal mit Bitcoin in Berührung kam, dann könnte ich doch nachträglich alles in einer Steuererklärung angeben, die entsprechenden Steuern zahlen und der Fall wäre erledigt? Oder gibts da wieder irgendwelche Ausnahmen? Ich will ja eben keine Steuern hinterziehen, sondern auf einen Stand kommen, wo ich irgendwann einfach sorglos verkaufen kann und keine Probleme bekomme.

Ich kenne mich mit Cointracker noch nicht wirklich aus, aber wenn ich da auf "Steuerbereicht erstellen" gehe und 2017 auswähle, zeigt es mir einen Kapitalgewinn von 471€ an, falls das irgendwie relevant ist. Dazu drei Ausrufezeichen, zweimal fehlender Kauf für BTC im Wert von 32€ und für PivX im Wert von 2€. Dazu eine Warnung bzgl "kein passender Kauf" zu einer Einzahlungsgebühr in Höhe von 58 Cent.

Gibts denn irgendwelche empfehlenswerten Steuerberater, mit denen hier schon jemand Erfahrung gemacht hat?
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#birdgang
March 03, 2021, 05:31:37 AM
Soweit ich Schnecke verstanden habe kann er 1,25 BTC nachweisen und 0,05 BTC nicht.

Na ja, die "Probleme" sind ja schon etwas größer als die 0,05 BTC Differenz.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

(...)der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

(...) aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Das sind alles Sachen wo ziemlich sicher Steuern angefallen sind und zwar bei jedem einzelnen Trade. Das muss man halt alles erstmal so weit wie möglich selber aufdröseln und dann schauen inwiefern man unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters zu einer Einigung mit dem FA kommt.
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March 03, 2021, 05:20:49 AM
Moin. Ich habe mir bisher nie groß Gedanken darüber gemacht, wie das alles mit Steuern, Nachweisen usw abläuft und bin jetzt etwas verunsichert.

Seit 2017 habe ich immer wieder kleinere Beträge in Kryptowährenungen investiert, hauptsächlich BTC. Gegen Euro verkauft habe ich bis heute nichts. Jetzt habe ich Bedenken, dass das Finanzamt aktiv werden könnte, wenn ich mich irgendwann zum Verkauf entscheide, und ich vielleicht sogar schon ungewollt Steuern hinterzogen haben könnte.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

Durch die Belege von Anycoin und Bitcoin.de kann ich nachweisen, dass ich ca 1,04 BTC gekauft habe.
Durch ETH-Shapeshift-BTC habe ich 0,03 BTC bekommen, kann das aber nicht belegen, man sieht nur eine Adresse, die im Blockexplorer als "Shapeshift-3" bezeichnet ist.
Durch den BCH-Verkauf auf Bittrex habe ich 0,18 BTC erhalten - und damit wieder hin- und hergehandelt.

Letztendlich kann ich so einigermaßen nachweisen, dass 1,25 BTC bekommen habe, aktuell habe ich etwas über 1,3, der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

Die Frage ist jetzt, wie genau ich das alles belegen muss. Ich kann zwar beispielsweise nachweisen, dass ich die BCH aus dem Fork auf Bittrex überwiesen und irgendwann gegen BTC verkauft habe, aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend einreichen kann. Ich glaube, dass ich für 2017 keine gemacht habe. Hat es irgendwelche Nachteile, die jetzt zu machen? Evtl machen lassen, von jemandem, der sich damit auskennt? Hat jemand Erfahrung, was man dafür so zahlt?

Übersehe ich noch irgendwas furchtbar wichtiges? Mache ich mir zuviele Gedanken? Oder zu wenige?

Danke euch schonmal im Voraus.

Da Du relativ viele Trades scheinbar zwischen den Coins hattest und jeder einzelne einen Steuerfall auslösen kann je nachdme ob Gewinne erzielt wurden, Verluste gegen gerechnet etc. glaube ich hast Du ein ernsthaftes Problem.
Ich würde mir hierzu keine online Hilfe suchen, sondern mir rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Steuerrecht suchen, vielleicht in Kooperation mit einem Steuerberater der Expertise in dem Bereich Krypto hat. Je nach Volumen kann das ganze unangenehm ausgehen.

Mit Glück lässt sich vielleicht irgendein Deal machen ohne die Staatsanwaltschaft zu involvieren, vielleicht so etwas wie man versteuert einmalig seinen Gesamten Bestand oder ähnliches. Hier bin ich aber kein Experte drinn.


Hi,

du kannst 1,25 BTC nachweisen und hast einen Gesamtbestand von 1,3 BTC. Das sind dann 0,05 BTC die du nicht nachweisen kannst. Hier muss man erstmal feststellen wann du die bekommen hast. Datum? Jahr? Transactions IDs? Und welchen Wert hatte dieser bei der Anschaffung bzw. bei den Trades hatten.  Trades sind zu versteuern das ist richtig. Kommt meines erachtends aber auf auf die höhe an. (Freibetrag?)  Würde jetzt nicht gerade den Teufel an die Wand malen. FA und Co sind alle noch in der Findungsphase wie Crypto zu besteuern sind. es gibt Richtlinien ja aber da sind selbst die FAs untereinander noch unterschiedlich Unterwegs. Solltest auf jeden Fall das Thema mit deinem Steuerberater besprechen und dieser kann es mit deinem zuständigen FA besprechen.

Zur Vorbereitung kannst du aber auch die Kostenlose Demoversion von Cointracking oder andere Tracking Tools nutzen um mal versuchen dort alles einzuspielen was du hast an Börsendaten bzw. Transactionen/Wallet IDs. Das sollte du dann versuchen aufzubereiten und mit deinem Steuerberater besprechen. Da du im Moment ja nichts verkauft hast ist es somit denke ich noch ein großer Vorteil.

Bin kein Steuerberater deshalb hier alles ohne Gewähr. Es gibt auch eine Telegramm Steuergruppe eventuell kann dir dort auch jemand helfen. Dort gibt es auch Crypto Steuerberater: t.me/kryptoversteuerung

Gruß
Deep


Im schlimmsten Falle könnte Dein Beitrag als Hilfestellung bei der Steuerhinterziehung durchgehen, deshalb meine Bitte sich ausserhalb des Internets Beratung zu suchen bevor man hier unnötig noch mehr unschuldige in den Sumpf reisst.

Klar sind es 1,25BTC "nur", aber man weiss nicht wieviele up und down Swings und somit wieviel Volumen Gewinn hier hinter liegen.

Hi Bullethead21,

Meinst du meinen Beitrag? Ich gebe keine Tipps zur Steuerhinterziehung.  Das war auch nicht beabsichtigt.

Soweit ich Schnecke verstanden habe kann er 1,25 BTC nachweisen und 0,05 BTC nicht. Ich habe mich auf die 0,05 BTC bezogen da er ja im Falle eines Verkaufs der 1,25 BTC dieses ja nachweisen kann und somit ggf. Steuern anfallen können. Problem sind die 0,05 BTC oder habe ich da was falsch verstanden?

Und ausserdem habe ich Schnecke genug Hinweise gegeben wir er sich professionelle Hilfe holen kann oder was er vorbereiten kann. Der eigene Wille zur Aufklärung sollte da sein. Damit alles lückenlos nachzuweisen ist.
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March 03, 2021, 05:02:54 AM
Zur Vorbereitung kannst du aber auch die Kostenlose Demoversion von Cointracking oder andere Tracking Tools nutzen um mal versuchen dort alles einzuspielen was du hast an Börsendaten bzw. Transactionen/Wallet IDs. Das sollte du dann versuchen aufzubereiten und mit deinem Steuerberater besprechen. Da du im Moment ja nichts verkauft hast ist es somit denke ich noch ein großer Vorteil.
So würde ich da jetzt auch vorgehen. Einfach eine kostenlose Testversion bei Cointracking.info starten, du kannst da bis zu 200 Trades importieren und daraus auch errechnen lassen, wie viele Steuern für die jeweilgen Jahre so angefallen wären. Cointracking listet dir auch auf, welche Trades nicht eindeutig zugewiesen werden können. Diese kannst du dann manuell nachbessern oder von Cointracking mit einem Gegenwert von "0" in die Steuerberechnung mit einfließen lassen.

Du siehst dann anhand den Beträgen eh sofort wo du über die Freigrenze "drübergeschossen" bist und ggfs. die Steuererklärung nachreichen.
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March 03, 2021, 04:47:38 AM
Moin. Ich habe mir bisher nie groß Gedanken darüber gemacht, wie das alles mit Steuern, Nachweisen usw abläuft und bin jetzt etwas verunsichert.

Seit 2017 habe ich immer wieder kleinere Beträge in Kryptowährenungen investiert, hauptsächlich BTC. Gegen Euro verkauft habe ich bis heute nichts. Jetzt habe ich Bedenken, dass das Finanzamt aktiv werden könnte, wenn ich mich irgendwann zum Verkauf entscheide, und ich vielleicht sogar schon ungewollt Steuern hinterzogen haben könnte.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

Durch die Belege von Anycoin und Bitcoin.de kann ich nachweisen, dass ich ca 1,04 BTC gekauft habe.
Durch ETH-Shapeshift-BTC habe ich 0,03 BTC bekommen, kann das aber nicht belegen, man sieht nur eine Adresse, die im Blockexplorer als "Shapeshift-3" bezeichnet ist.
Durch den BCH-Verkauf auf Bittrex habe ich 0,18 BTC erhalten - und damit wieder hin- und hergehandelt.

Letztendlich kann ich so einigermaßen nachweisen, dass 1,25 BTC bekommen habe, aktuell habe ich etwas über 1,3, der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

Die Frage ist jetzt, wie genau ich das alles belegen muss. Ich kann zwar beispielsweise nachweisen, dass ich die BCH aus dem Fork auf Bittrex überwiesen und irgendwann gegen BTC verkauft habe, aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend einreichen kann. Ich glaube, dass ich für 2017 keine gemacht habe. Hat es irgendwelche Nachteile, die jetzt zu machen? Evtl machen lassen, von jemandem, der sich damit auskennt? Hat jemand Erfahrung, was man dafür so zahlt?

Übersehe ich noch irgendwas furchtbar wichtiges? Mache ich mir zuviele Gedanken? Oder zu wenige?

Danke euch schonmal im Voraus.

Da Du relativ viele Trades scheinbar zwischen den Coins hattest und jeder einzelne einen Steuerfall auslösen kann je nachdme ob Gewinne erzielt wurden, Verluste gegen gerechnet etc. glaube ich hast Du ein ernsthaftes Problem.
Ich würde mir hierzu keine online Hilfe suchen, sondern mir rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Steuerrecht suchen, vielleicht in Kooperation mit einem Steuerberater der Expertise in dem Bereich Krypto hat. Je nach Volumen kann das ganze unangenehm ausgehen.

Mit Glück lässt sich vielleicht irgendein Deal machen ohne die Staatsanwaltschaft zu involvieren, vielleicht so etwas wie man versteuert einmalig seinen Gesamten Bestand oder ähnliches. Hier bin ich aber kein Experte drinn.


Hi,

du kannst 1,25 BTC nachweisen und hast einen Gesamtbestand von 1,3 BTC. Das sind dann 0,05 BTC die du nicht nachweisen kannst. Hier muss man erstmal feststellen wann du die bekommen hast. Datum? Jahr? Transactions IDs? Und welchen Wert hatte dieser bei der Anschaffung bzw. bei den Trades hatten.  Trades sind zu versteuern das ist richtig. Kommt meines erachtends aber auf auf die höhe an. (Freibetrag?)  Würde jetzt nicht gerade den Teufel an die Wand malen. FA und Co sind alle noch in der Findungsphase wie Crypto zu besteuern sind. es gibt Richtlinien ja aber da sind selbst die FAs untereinander noch unterschiedlich Unterwegs. Solltest auf jeden Fall das Thema mit deinem Steuerberater besprechen und dieser kann es mit deinem zuständigen FA besprechen.

Zur Vorbereitung kannst du aber auch die Kostenlose Demoversion von Cointracking oder andere Tracking Tools nutzen um mal versuchen dort alles einzuspielen was du hast an Börsendaten bzw. Transactionen/Wallet IDs. Das sollte du dann versuchen aufzubereiten und mit deinem Steuerberater besprechen. Da du im Moment ja nichts verkauft hast ist es somit denke ich noch ein großer Vorteil.

Bin kein Steuerberater deshalb hier alles ohne Gewähr. Es gibt auch eine Telegramm Steuergruppe eventuell kann dir dort auch jemand helfen. Dort gibt es auch Crypto Steuerberater: t.me/kryptoversteuerung

Gruß
Deep


Im schlimmsten Falle könnte Dein Beitrag als Hilfestellung bei der Steuerhinterziehung durchgehen, deshalb meine Bitte sich ausserhalb des Internets Beratung zu suchen bevor man hier unnötig noch mehr unschuldige in den Sumpf reisst.

Klar sind es 1,25BTC "nur", aber man weiss nicht wieviele up und down Swings und somit wieviel Volumen Gewinn hier hinter liegen.
member
Activity: 292
Merit: 17
March 03, 2021, 04:43:52 AM
Moin. Ich habe mir bisher nie groß Gedanken darüber gemacht, wie das alles mit Steuern, Nachweisen usw abläuft und bin jetzt etwas verunsichert.

Seit 2017 habe ich immer wieder kleinere Beträge in Kryptowährenungen investiert, hauptsächlich BTC. Gegen Euro verkauft habe ich bis heute nichts. Jetzt habe ich Bedenken, dass das Finanzamt aktiv werden könnte, wenn ich mich irgendwann zum Verkauf entscheide, und ich vielleicht sogar schon ungewollt Steuern hinterzogen haben könnte.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

Durch die Belege von Anycoin und Bitcoin.de kann ich nachweisen, dass ich ca 1,04 BTC gekauft habe.
Durch ETH-Shapeshift-BTC habe ich 0,03 BTC bekommen, kann das aber nicht belegen, man sieht nur eine Adresse, die im Blockexplorer als "Shapeshift-3" bezeichnet ist.
Durch den BCH-Verkauf auf Bittrex habe ich 0,18 BTC erhalten - und damit wieder hin- und hergehandelt.

Letztendlich kann ich so einigermaßen nachweisen, dass 1,25 BTC bekommen habe, aktuell habe ich etwas über 1,3, der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

Die Frage ist jetzt, wie genau ich das alles belegen muss. Ich kann zwar beispielsweise nachweisen, dass ich die BCH aus dem Fork auf Bittrex überwiesen und irgendwann gegen BTC verkauft habe, aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend einreichen kann. Ich glaube, dass ich für 2017 keine gemacht habe. Hat es irgendwelche Nachteile, die jetzt zu machen? Evtl machen lassen, von jemandem, der sich damit auskennt? Hat jemand Erfahrung, was man dafür so zahlt?

Übersehe ich noch irgendwas furchtbar wichtiges? Mache ich mir zuviele Gedanken? Oder zu wenige?

Danke euch schonmal im Voraus.

Da Du relativ viele Trades scheinbar zwischen den Coins hattest und jeder einzelne einen Steuerfall auslösen kann je nachdme ob Gewinne erzielt wurden, Verluste gegen gerechnet etc. glaube ich hast Du ein ernsthaftes Problem.
Ich würde mir hierzu keine online Hilfe suchen, sondern mir rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Steuerrecht suchen, vielleicht in Kooperation mit einem Steuerberater der Expertise in dem Bereich Krypto hat. Je nach Volumen kann das ganze unangenehm ausgehen.

Mit Glück lässt sich vielleicht irgendein Deal machen ohne die Staatsanwaltschaft zu involvieren, vielleicht so etwas wie man versteuert einmalig seinen Gesamten Bestand oder ähnliches. Hier bin ich aber kein Experte drinn.


Hi,

du kannst 1,25 BTC nachweisen und hast einen Gesamtbestand von 1,3 BTC. Das sind dann 0,05 BTC die du nicht nachweisen kannst. Hier muss man erstmal feststellen wann du die bekommen hast. Datum? Jahr? Transactions IDs? Und welchen Wert hatte dieser bei der Anschaffung bzw. bei den Trades hatten.  Trades sind zu versteuern das ist richtig. Kommt meines erachtends aber auf auf die höhe an. (Freibetrag?)  Würde jetzt nicht gerade den Teufel an die Wand malen. FA und Co sind alle noch in der Findungsphase wie Crypto zu besteuern sind. es gibt Richtlinien ja aber da sind selbst die FAs untereinander noch unterschiedlich Unterwegs. Solltest auf jeden Fall das Thema mit deinem Steuerberater besprechen und dieser kann es mit deinem zuständigen FA besprechen.

Zur Vorbereitung kannst du aber auch die Kostenlose Demoversion von Cointracking oder andere Tracking Tools nutzen um mal versuchen dort alles einzuspielen was du hast an Börsendaten bzw. Transactionen/Wallet IDs. Das sollte du dann versuchen aufzubereiten und mit deinem Steuerberater besprechen. Da du im Moment ja nichts verkauft hast ist es somit denke ich noch ein großer Vorteil.

Bin kein Steuerberater deshalb hier alles ohne Gewähr. Es gibt auch eine Telegramm Steuergruppe eventuell kann dir dort auch jemand helfen. Dort gibt es auch Crypto Steuerberater: t.me/kryptoversteuerung

Gruß
Deep
member
Activity: 724
Merit: 87
March 03, 2021, 01:35:04 AM
Moin. Ich habe mir bisher nie groß Gedanken darüber gemacht, wie das alles mit Steuern, Nachweisen usw abläuft und bin jetzt etwas verunsichert.

Seit 2017 habe ich immer wieder kleinere Beträge in Kryptowährenungen investiert, hauptsächlich BTC. Gegen Euro verkauft habe ich bis heute nichts. Jetzt habe ich Bedenken, dass das Finanzamt aktiv werden könnte, wenn ich mich irgendwann zum Verkauf entscheide, und ich vielleicht sogar schon ungewollt Steuern hinterzogen haben könnte.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

Durch die Belege von Anycoin und Bitcoin.de kann ich nachweisen, dass ich ca 1,04 BTC gekauft habe.
Durch ETH-Shapeshift-BTC habe ich 0,03 BTC bekommen, kann das aber nicht belegen, man sieht nur eine Adresse, die im Blockexplorer als "Shapeshift-3" bezeichnet ist.
Durch den BCH-Verkauf auf Bittrex habe ich 0,18 BTC erhalten - und damit wieder hin- und hergehandelt.

Letztendlich kann ich so einigermaßen nachweisen, dass 1,25 BTC bekommen habe, aktuell habe ich etwas über 1,3, der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

Die Frage ist jetzt, wie genau ich das alles belegen muss. Ich kann zwar beispielsweise nachweisen, dass ich die BCH aus dem Fork auf Bittrex überwiesen und irgendwann gegen BTC verkauft habe, aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend einreichen kann. Ich glaube, dass ich für 2017 keine gemacht habe. Hat es irgendwelche Nachteile, die jetzt zu machen? Evtl machen lassen, von jemandem, der sich damit auskennt? Hat jemand Erfahrung, was man dafür so zahlt?

Übersehe ich noch irgendwas furchtbar wichtiges? Mache ich mir zuviele Gedanken? Oder zu wenige?

Danke euch schonmal im Voraus.

Da Du relativ viele Trades scheinbar zwischen den Coins hattest und jeder einzelne einen Steuerfall auslösen kann je nachdme ob Gewinne erzielt wurden, Verluste gegen gerechnet etc. glaube ich hast Du ein ernsthaftes Problem.
Ich würde mir hierzu keine online Hilfe suchen, sondern mir rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Steuerrecht suchen, vielleicht in Kooperation mit einem Steuerberater der Expertise in dem Bereich Krypto hat. Je nach Volumen kann das ganze unangenehm ausgehen.

Mit Glück lässt sich vielleicht irgendein Deal machen ohne die Staatsanwaltschaft zu involvieren, vielleicht so etwas wie man versteuert einmalig seinen Gesamten Bestand oder ähnliches. Hier bin ich aber kein Experte drinn.
jr. member
Activity: 47
Merit: 17
March 03, 2021, 01:31:34 AM
Moin. Ich habe mir bisher nie groß Gedanken darüber gemacht, wie das alles mit Steuern, Nachweisen usw abläuft und bin jetzt etwas verunsichert.

Seit 2017 habe ich immer wieder kleinere Beträge in Kryptowährenungen investiert, hauptsächlich BTC. Gegen Euro verkauft habe ich bis heute nichts. Jetzt habe ich Bedenken, dass das Finanzamt aktiv werden könnte, wenn ich mich irgendwann zum Verkauf entscheide, und ich vielleicht sogar schon ungewollt Steuern hinterzogen haben könnte.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

Durch die Belege von Anycoin und Bitcoin.de kann ich nachweisen, dass ich ca 1,04 BTC gekauft habe.
Durch ETH-Shapeshift-BTC habe ich 0,03 BTC bekommen, kann das aber nicht belegen, man sieht nur eine Adresse, die im Blockexplorer als "Shapeshift-3" bezeichnet ist.
Durch den BCH-Verkauf auf Bittrex habe ich 0,18 BTC erhalten - und damit wieder hin- und hergehandelt.

Letztendlich kann ich so einigermaßen nachweisen, dass 1,25 BTC bekommen habe, aktuell habe ich etwas über 1,3, der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

Die Frage ist jetzt, wie genau ich das alles belegen muss. Ich kann zwar beispielsweise nachweisen, dass ich die BCH aus dem Fork auf Bittrex überwiesen und irgendwann gegen BTC verkauft habe, aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend einreichen kann. Ich glaube, dass ich für 2017 keine gemacht habe. Hat es irgendwelche Nachteile, die jetzt zu machen? Evtl machen lassen, von jemandem, der sich damit auskennt? Hat jemand Erfahrung, was man dafür so zahlt?

Übersehe ich noch irgendwas furchtbar wichtiges? Mache ich mir zuviele Gedanken? Oder zu wenige?

Danke euch schonmal im Voraus.
member
Activity: 724
Merit: 87
March 03, 2021, 01:24:16 AM
Was macht ihr eigentlich mit Eingängen oder auch Ausgängen von euer Wallet, wo ihr euch nicht erinnern könnt, was das damals war, ist ja für den ein oder anderen schon ein paar schöne Jahre her, und damals waren es ja auch "nur" ein paar Euro zum Teil.
Könnte ja Steuerrelevant sein, wenn man die Bitcoins noch auf der Wallet hat.

Plausible Eigenbelege
und dann kommt die diskussion mit dem Finanzamt:
"die 5 BTC kamen aus Gavins Faucet"
"niemand hatte 5 BTC in Faucets verschenkt!"
"damals schon"


aber ja so sollte man das machen.

Dazu passende Forenbeiträge anhängen mit Quelle etc und es ist plausibel.
legendary
Activity: 2912
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March 02, 2021, 04:50:47 PM
Was macht ihr eigentlich mit Eingängen oder auch Ausgängen von euer Wallet, wo ihr euch nicht erinnern könnt, was das damals war, ist ja für den ein oder anderen schon ein paar schöne Jahre her, und damals waren es ja auch "nur" ein paar Euro zum Teil.
Könnte ja Steuerrelevant sein, wenn man die Bitcoins noch auf der Wallet hat.

Plausible Eigenbelege
und dann kommt die diskussion mit dem Finanzamt:
"die 5 BTC kamen aus Gavins Faucet"
"niemand hatte 5 BTC in Faucets verschenkt!"
"damals schon"


aber ja so sollte man das machen.
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