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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 33. (Read 1139532 times)

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February 23, 2021, 07:57:42 AM
Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.

Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen  Wink https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.html
Ja, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.



wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?

Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.

Das eine FA so, das andere so.

gibt FAs die angeben alleine die Haltedauer anhand der Blockchain anzugeben würde reichen.  Ob der Spuk damit beendet ist, ist halt die frage.
https://coinforum.de/topic/24468-verkauf-bitcoin-finanzamt-erfahrungen/
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February 19, 2021, 04:39:54 AM

Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen  Wink https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.html
Ja, mal sehen was da auf uns zukommt.

Danke für den Artikel, Interessant fand ich den Teil
Quote
In Nordrhein-Westfalen soll künftig eine eigene, staatliche Handelsplattform aufgebaut werden, über die zukünftig Bitcoins und andere Währungen veräußert werden können.

Da bin ich ja mal gespannt was das wird. Überall klemmt es wenn es um Software in Behörden und Ämtern geht (sieht man ja derzeit schön bei der Auszahlung der Corona Soforthilfen, wo es angeblich bei der Software klemmt) und auf einmal will man das Rad neu erfinden? Warum nicht einfach weiterhin auf Bitcoin.de die Coins veräußern? Klar sparen Sie die Handelsgebühren einer externen Platform, aber was kostet diese (wahrscheinlich extern beauftragte) Eigenlösung? Eine richtige Handelsplattform wird es sicher mangels Volumen sowieso nicht werden, eher eine Verkaufsseite, welche die beschlagnahmten Coins nach aktuellen Kurs anbietet. Ich glaube nicht das es eine richtige, vom Staat bzw Land Nordrhein-Westfalen betriebene Krypto-Börse geben wird.
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February 19, 2021, 03:17:43 AM
Mal was anderes. Es war doch mal die Rede vom Kryptorubel? Ist das Thema noch aktuell. Hier musste man beim Rückwechseln Vom kryptorubel in "real" Rubel 13% Steuer abführen, zumindest war es mal so angedacht.
Soweit mir bekannt hat Deutschland doch ein Steuerabkommen mit Russland um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dann wäre es doch denkbar zum Ende des Jahres seinen letzten Trade mit vollem Tradingvolumen
gegenüber dem Kryptorubel zu vollziehen, diesen sich in echte Rubel umtauschen lassen , 13% Steuer abführen und dann das versteuerte Geld wieder in Krypto zu investieren.

Hat einer hierzu schon weitere Infos? Anosnten werde ich mal meine Steuerberater diesbezüglich strapazieren.
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February 19, 2021, 03:10:22 AM
Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.

Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen  Wink https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.html
Ja, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.



wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?

Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.

Das eine FA so, das andere so.

Ich auch nicht im Einkommenssteuergesetz. Sondern dann in der neuen Verordnung oder gar im eigenen Kryptogesetz.
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February 19, 2021, 03:05:28 AM
Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.

Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen  Wink https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.html
Ja, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.



wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?

Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.

Das eine FA so, das andere so.
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February 19, 2021, 01:40:46 AM
Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.

Ganz klares ja, auch wenn es nicht nötig sein mag. Der Grund für mich ist, dass ich eine Bestätigung vom Amt habe, dass Sie es so akzeptiert haben. Wenn sich in Zukunft was an den Gesetzen ändert und es plötzlich heisst rückwirkend Steuern zahlen oder sonst irgendwas witziges von
dem wir heute noch nichts wissen, dann krame ich meine altn Steuerbescheide raus und sage bitte schön, alles richtig gemacht. Im besten Fall habe ich damit ine Grundlage zum Klagen.

Was sollte den in §23 EStG drin stehen, auf dass sich der Gesetzgeber rückwirkend besinnen könnte, mit der er eine Besteuerung nach der Haltefrist begründet?

Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.
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February 18, 2021, 06:37:45 PM
Hello,

wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?

Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.


Mal ein konkreter, rein fiktiver Fall:
- Peter hat vor vielen Jahren auf einer deutschen Börse A, auf seinen Namen und mit seinem Girokonto Bitcoins gekauft.
- Die Coins blieben aber nicht dort liegen sondern wurden ausgezahlt, gingen durch den Mixer, wurden einmal quer durchs Bitcoin Universum gejagdt, und landen jetzt nochmals frisch gemixt auf einer Börse B zum verkauf.
- Peter meldet bei seiner Bank den baldigen Eingang einer etwas höheren, sagen wir 5-6 Stelligen Summe an um ein direktes einfrieren des Kontos zu vermeiden (Girokonto mit niedrigen Guthaben, Peter hat kein hohes Einkommen, Peter ist somit ein kleiner Verdachtserreger... Mensch Peter!).
- Die compliance der Bank gibt natürlich eine Meldung über Peters hohen Geldeingang raus, das ?Finanzamt? meldet sich und fordert Nachweise, Peter legt den Auszug über die damals gekauften Coins bei der deutschen Börse vor und kann damit sowohl Herkunft als auch Haltedauer nachweisen.
Ist das so das allgemeine Vorgehen? Wird man sich mit dem Auszug als Nachweis zufrieden geben oder was wird gefordert?

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February 18, 2021, 08:21:02 AM
Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.

Ganz klares ja, auch wenn es nicht nötig sein mag. Der Grund für mich ist, dass ich eine Bestätigung vom Amt habe, dass Sie es so akzeptiert haben. Wenn sich in Zukunft was an den Gesetzen ändert und es plötzlich heisst rückwirkend Steuern zahlen oder sonst irgendwas witziges von
dem wir heute noch nichts wissen, dann krame ich meine altn Steuerbescheide raus und sage bitte schön, alles richtig gemacht. Im besten Fall habe ich damit ine Grundlage zum Klagen.

Was sollte den in §23 EStG drin stehen, auf dass sich der Gesetzgeber rückwirkend besinnen könnte, mit der er eine Besteuerung nach der Haltefrist begründet?
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February 18, 2021, 08:18:42 AM
Hallo alle zusammen,

gerne möchte ich wissen wie das mit den Steuern handzuhaben ist.

Grundsätzlich werden ja Bitcoins wenn diese innerhalb eines Jahres gehandelt worden sind nach Einkommensteuersatz berechnet.
(Länger als ein Jahr gehalten(Kein Handel), ist alles steuerfrei.)

Meine Frage bezieht sich auf Einkommensteuersatz.

Ich verdiene aktuell im meinen Job  ca. 45000 (also 45K)

Jetzt habe ich von ca. 6 Monaten durch den Handel aus 10K Euro ->50K Euro erwirtschaftet.
(diese Berechnung ist so nicht wahr, verdeutlicht jedoch den Sachverhalt am besten)

Aktuell steht Bitcoin bei ca. 40K (ob der Bitcoin mehr oder weniger aktuelle jetzt kostet,  spielt in bei der Berechnung eine untergeordnete Rolle)

Jetzt möchte ich meinen Bitcoin verkaufen und zu FIAT-Geld machen.

  • Zahle ich den Steuersatz von 45K -> dieser beträgt: 22.47%
  • Zahle ich den Steuersatz von 85K (Reguläres einkommen 45+ Bitcoins Handel 40 ->)= 85K dieser beträgt: 32,59%

Welcher Steuersatz wird hier als Grundlage genommen?

Ohne das ich die Grenzsteuersätze im Kopf habe, ist als Grundlage die 85k zu werten.

Witzig ist dann, wenn man meinetwegen seine Coins nicht verkauft weil man glaub die steigen noch.
Dann kann es Böse enden beim Crash.

z.B. hast du in Deinem Fall ja nun 85K zu versteuern, spekulierst auf steigende Kurse und hälst erstmal.
Nun machst Du direkt im Januar Deine Steuererklärung und sollst meinetwegeb 15k€ steuern nachzahlen (fiktive Zahl).
Dann vergeht etwas Zeit und Dein Steuerbescheid trudelt ein. Zwischendrin ist aber Bitcoin auf 5k€ abgestürzt. Dann heisst es Pech gehabt und Steuern zahlen.
Den Verlust kannst Du dann in der nächsten Steuererklärung fortschreiben und auf zukünftige gewinne bei Veräußerungsgeschäften anrechnen lassen.

Genau so ist es einem bekannten beim letzten Bitcoin Boom ergangen und er zahlt nun 20 Jahre lang einen satten Kredit ab.
Im Dezember noch satte Gewinne mit Shitcoin Trading gehabt. Spekuliert dass diese mehr Wert werden, und bei Ankunft des Steuerbescheids waren diese nahezu wertlos. bzw.
reichte der Erlös nichtmal aus um die Steuernachzahlung zu decken. und nein es waren keine 5k 20k oder 50k Nachzahlung, mehr :-(

Demjenigen kann man nur empfehlen gegen die Kryptobesteuerung zu klagen https://www.andresrecht.de/aussetzung-der-vollziehung-bei-kryptowaehrungen-erstmals-erfolgreich-durchgesetzt/
member
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February 18, 2021, 05:42:29 AM
Hallo alle zusammen,

gerne möchte ich wissen wie das mit den Steuern handzuhaben ist.

Grundsätzlich werden ja Bitcoins wenn diese innerhalb eines Jahres gehandelt worden sind nach Einkommensteuersatz berechnet.
(Länger als ein Jahr gehalten(Kein Handel), ist alles steuerfrei.)

Meine Frage bezieht sich auf Einkommensteuersatz.

Ich verdiene aktuell im meinen Job  ca. 45000 (also 45K)

Jetzt habe ich von ca. 6 Monaten durch den Handel aus 10K Euro ->50K Euro erwirtschaftet.
(diese Berechnung ist so nicht wahr, verdeutlicht jedoch den Sachverhalt am besten)

Aktuell steht Bitcoin bei ca. 40K (ob der Bitcoin mehr oder weniger aktuelle jetzt kostet,  spielt in bei der Berechnung eine untergeordnete Rolle)

Jetzt möchte ich meinen Bitcoin verkaufen und zu FIAT-Geld machen.

  • Zahle ich den Steuersatz von 45K -> dieser beträgt: 22.47%
  • Zahle ich den Steuersatz von 85K (Reguläres einkommen 45+ Bitcoins Handel 40 ->)= 85K dieser beträgt: 32,59%

Welcher Steuersatz wird hier als Grundlage genommen?

Ohne das ich die Grenzsteuersätze im Kopf habe, ist als Grundlage die 85k zu werten.

Witzig ist dann, wenn man meinetwegen seine Coins nicht verkauft weil man glaub die steigen noch.
Dann kann es Böse enden beim Crash.

z.B. hast du in Deinem Fall ja nun 85K zu versteuern, spekulierst auf steigende Kurse und hälst erstmal.
Nun machst Du direkt im Januar Deine Steuererklärung und sollst meinetwegeb 15k€ steuern nachzahlen (fiktive Zahl).
Dann vergeht etwas Zeit und Dein Steuerbescheid trudelt ein. Zwischendrin ist aber Bitcoin auf 5k€ abgestürzt. Dann heisst es Pech gehabt und Steuern zahlen.
Den Verlust kannst Du dann in der nächsten Steuererklärung fortschreiben und auf zukünftige gewinne bei Veräußerungsgeschäften anrechnen lassen.

Genau so ist es einem bekannten beim letzten Bitcoin Boom ergangen und er zahlt nun 20 Jahre lang einen satten Kredit ab.
Im Dezember noch satte Gewinne mit Shitcoin Trading gehabt. Spekuliert dass diese mehr Wert werden, und bei Ankunft des Steuerbescheids waren diese nahezu wertlos. bzw.
reichte der Erlös nichtmal aus um die Steuernachzahlung zu decken. und nein es waren keine 5k 20k oder 50k Nachzahlung, mehr :-(
jr. member
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February 18, 2021, 05:25:04 AM
Hallo alle zusammen,

gerne möchte ich wissen wie das mit den Steuern handzuhaben ist.

Grundsätzlich werden ja Bitcoins wenn diese innerhalb eines Jahres gehandelt worden sind nach Einkommensteuersatz berechnet.
(Länger als ein Jahr gehalten(Kein Handel), ist alles steuerfrei.)

Meine Frage bezieht sich auf Einkommensteuersatz.

Ich verdiene aktuell im meinen Job  ca. 45000 (also 45K)

Jetzt habe ich von ca. 6 Monaten durch den Handel aus 10K Euro ->50K Euro erwirtschaftet.
(diese Berechnung ist so nicht wahr, verdeutlicht jedoch den Sachverhalt am besten)

Aktuell steht Bitcoin bei ca. 40K (ob der Bitcoin mehr oder weniger aktuelle jetzt kostet,  spielt in bei der Berechnung eine untergeordnete Rolle)

Jetzt möchte ich meinen Bitcoin verkaufen und zu FIAT-Geld machen.

  • Zahle ich den Steuersatz von 45K -> dieser beträgt: 22.47%
  • Zahle ich den Steuersatz von 85K (Reguläres einkommen 45+ Bitcoins Handel 40 ->)= 85K dieser beträgt: 32,59%

Welcher Steuersatz wird hier als Grundlage genommen?
member
Activity: 717
Merit: 86
February 18, 2021, 03:23:30 AM
Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.

Ganz klares ja, auch wenn es nicht nötig sein mag. Der Grund für mich ist, dass ich eine Bestätigung vom Amt habe, dass Sie es so akzeptiert haben. Wenn sich in Zukunft was an den Gesetzen ändert und es plötzlich heisst rückwirkend Steuern zahlen oder sonst irgendwas witziges von
dem wir heute noch nichts wissen, dann krame ich meine altn Steuerbescheide raus und sage bitte schön, alles richtig gemacht. Im besten Fall habe ich damit ine Grundlage zum Klagen.
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Activity: 86
Merit: 11
February 17, 2021, 04:10:59 PM
Wie sieht es denn aus beim Verkauf von Bitcoin zunächst gegen einen Stablecoin (bspw USDT oder USDC um sich zeitweise den aktuellen Gegenwert zu sichern) und späteren verkauf dieses Coins gegen Fiat, können steuerliche Nachteile entstehen?
Eventuell Probleme durch die unterschiedlichen Währungen bei späteren Verkauf des USD Stablecoins gegen EUR?
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
February 17, 2021, 03:23:45 PM
~

Über deinen Accoutn verkaufen und ihm überweisen würde denke ich als steuerliche Schenkung sehen - Kenne jetzt nicht die Freibeträge bei steuerlichen Schenkungen. Würde eher empfehlen ihr informiert das FA über den Kauf, damit die dann schonmal mitunter vorgewarnt sind.
Deinem Bruder würde ich eher empfehlen es über einen eigenen Exchangeaccount zu verkaufen - ODer am besten einen Steuerberater suchen der euch da am besten beraten kann.
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https://t1p.de/6ghrf
February 17, 2021, 02:38:58 PM
Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand einen Tipp geben, wie folgende Situation steuerlich zu bewerten ist?

--> https://bitcointalksearch.org/topic/m.56345111
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Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
February 17, 2021, 08:06:58 AM
Wenn es ein echter Airdrop war dann trifft das hier zu:

Was ist dann ein unechter?

Quote
Automatisierter Airdrop: Bei sogenannten automatisierten Airdrops kommt es zur unangekündigten Verteilung von Kryptowährungseinheiten an Wallets, die ein Guthaben aufweisen (Snapshots). Dazu muss der Halter der Kryptowährung lediglich die neuen Kryptowährungseinheiten „claimen“ und sonst keine Leistung erbringen.

Manueller Airdrop (oft auch Bounty genannt): Bei einem manuellen Airdrop (Bounty) muss die Person, die Kryptowährungseinheiten erhalten möchte aktiv werden und zB Beiträge in Sozialen Netzen wie Telegram oder Twitter liken, teilen oder einer Telegram-Gruppe beitreten. Dabei steht die Werbewirksamkeit der neuen Kryptowährung im Vordergrund. Deshalb würden wir derzeit davon ausgehen, dass hier eine steuerpflichtige sonstige Leistung vorliegen könnte.
Quelle: https://www.crypto-tax.at/tipp/19-besteuerung-von-airdrops

Was hier in Punkt 1 beschrieben steht hatte ich gemeint.
Ich merke immer wieder in div. anderen Foren und Telegram Gruppen wie auch Bounty Token als Airdrop bezeichnet werden und das ist falsch.
Also nur wenn echter Airdrop sind es keine sonstigen Einkünfte... genau das wollte ich damit nur klarstellen.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 17, 2021, 07:10:53 AM
Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.

https://bitcointalksearch.org/topic/m.56280121



Wenn es ein echter Airdrop war dann trifft das hier zu:

Was ist dann ein unechter?
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February 17, 2021, 06:21:40 AM
Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.
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February 17, 2021, 05:22:49 AM
[~snip]
Ich plane nach Deutschland zu kommen und eine Wohnung für das Jahr zu mieten und mindestens 6 Monate nach Mietbeginn zu verkaufen.
[~snip]

Deine Anforderungen gehen über einfache Beantwortungen hinaus. mMn. solltest du direkt hier nach einer Ansprechperson suchen: Steuerberater im deutschsprachigen Raum mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste)



Hat hier eigentlich jemand Erfahrungen mit dem FA bezüglich Airdrops?

Wenn es ein echter Airdrop war dann trifft das hier zu:
Noch ne frage in die Runde =) würde es steuern auslösen wenn ich einen token swappe.

Infos zum SWAP eines tokens: https://cryptotax.io/artikel/swaps-coins-die-du-aus-tokenswaps-erhalten-hast/



habe eine Frage beüzüglich Mining. darf ich als Privatperson die Stromkosten und Hostingkosten gegenrechnen ? Oder dürfte ich das nur als Firma ?

mWn. ist das als Privatperson nicht möglich. Da gibt es aber sicher jemanden der dir das mit Gewissheit beantworten kann.
newbie
Activity: 14
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February 16, 2021, 02:53:31 PM
Halo an alle!

habe eine Frage beüzüglich Mining. darf ich als Privatperson die Stromkosten und Hostingkosten gegenrechnen ? Oder dürfte ich das nur als Firma ?
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