Für die
Österreicher ...
Ich habe heute mit dem
Steuerberater Enzinger in Graz Kontakt aufgenommen bzgl. Besteuerung von Staking-Rewards. Der Steuerberater hat sich auf Crypto-Währungen spezialisiert, berät dazu bei Fragen und hält auch Vorträge über deren Besteuerung. Habe bzgl. Staking-Rewards folgende Antwort bekommen, die möchte ich euch natürlich nicht vorenthalten:
Grundsätzlich gibt es zum Staking noch keine Aussagen von Seiten der Finanzverwaltung, was aber nicht bedeutet, dass das Staking steuerfrei ist.
In der Regel werden beim Staking (zB Tezos) mE im Zeitpunkt der Ausschüttung auf das Wallet Einkünfte aus Leistungen § 29 Z 3 EStG vorliegen. Im Zeitpunkt der Ausschüttung muss eine Umrechnung in Euro stattfinden und der Wert muss in die jährliche Steuererklärung aufgenommen werden (unterliegt bei natürlichen Personen progressiven Steuertarif). Dieser Wert bildet mE dann die Anschaffungskosten, welcher bei späterer Veräußerung von Veräußerungserlös in Abzug gebracht werden kann. Erfolgt die Veräußerung innerhalb der Jahresfrist, wäre ein Gewinn wieder als Spekulationsgeschäft steuerpflichtig (progressiver Steuertarif). Erfolgt die Veräußerung nach der Jahresfrist, liegt mE eine steuerfreies Spekulationsgeschäft vor. Grundsätzlich besteht aber auch die Gefahr, dass das BMF die Stakingaktivitäten als gewerbliche Einkünfte (wie Mining) qualifiziert, was bedeuten würde, dass die Coins nicht mehr nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden können. Eine Haltefrist von 10 Jahren wie in Deutschland gibt es in Ö nicht.
Wie gesagt, gibt es hierzu noch kein Infos seitens des BMF bzw. Rechtsprechung eines Gerichtes, weshalb eine hohe Rechtsunsicherheit verbleibt. Grundsätzlich legen wir solche Fälle dem Finanzamt offen, dh. der Sachverhalt wird beschrieben und wir argumentieren die oben angeführte Einordnung. Mit einer Offenlegung bzw. Beilage zur Steuererklärung geht man auf Nummer sicher, dass keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen im Nachhinein entstehen.
Haftungsausschluss: Mein Email hier erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit und kann ein ausführliches, individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Ich übernehme keine Haftung für Richtigkeit & Vollständigkeit.
Klingt ja mal nicht so schlecht, in DE schwebt ja nach wie vor das Damoklesschwert mit der 10-Jahresverlängerung wenn man seine Coins staked ... Schwierig wird es da bei Rewards, die sofort auf dieselbe Wallet ausgezahlt werden und man quasi gleich weiterstaked. Die würden mMn. ja nie aus der Jahresfrist rauskommen. Zumindest bei Cardano gibt es dzt. keine Möglichkeit, die Rewards auf eine extra Wallet auszahlen zu lassen, wie das bei Tezos und co. ist weiß ich jedoch ehrlich gesagt nicht.
Und für
Deutschland ... ... gibt es dazu nun einen eigenen Thread im deutschsprachigen Cardano-Forum. Dort hat ein User längere Zeit mit dem Finanzamt in München korrespondiert. Die Korrespondenz sowie das Fazit findet ihr hier:
Besteuerung von PoS in DeutschlandDer relevanteste Part ist vermutlich dieser hier:
Die bereits vorher erworbenen Coins, die als Grundlage für die neuen Coins [Anmerkung: durch das Staking erworbene Coins] vorhanden sein müssen, dienen hierbei als Einnahmequelle, weshalb diese Coins erst nach Ablauf einer Zehnjahresfrist steuerfrei veräußert bzw. getauscht werden können, vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.