Früher stand hier mal ein Absatz zum Thema Gewerblich und hohe Anzahl von Trades, soweit ich mich erinnere!?
Hat sich hier deine Auffassung mittlerweile geändert, dass auch hohe Anzahl von Trades als gewerblicher Handel angesehen werden können?
Gab es hier im Forum mittlerweile ein paar Fälle?
Das ist so krank, dass dazu immer noch keine wirkliche Klarheit herrscht
Das interessiert mich nach wie vor genauso wie dich.
Es ist auch noch immer so, das das ein FA durchaus annehmen kann.
Ich hatte dazu auch u.a. das Forum vor Monaten befragt, denn es gab sowieso keine definitiven Aussagen der Finanzverwaltung.
Zumindest von Leuten aus der "Szene" wie z.B. qwk wurde jedoch dankenswerter Weise wiederholt klar die Meinung dargstellt (und mehr auch bisher von keiner anderen Stelle verfügbar), dass traden mit dem eigenen Geld keine gewerbliche Tätigkeit ist und diese Meinung soweit von den Steuerberatern auch vertreten wird, die sich mit Kryptowährungen beschäftigen - ich kenne allerdings keinen persönlich der das oder das Gegenteil behauptet.
Ich hatte dann natürlich auch einige Trades Anfang 2019 und im April/Mai kam dann der ein oder andere Bericht, das es durchaus FA gab, die Gewerblichkeit unterstellt haben. Natürlich kennt man keine Details zu den Umständen der Einzelfälle, da die meißtens vertraulich sind - wie üblich gibt es daraus auch keine generell abzuleitende Aussage.
Deshalb habe ich meine Aktivität auch stark zurückgefahren (und weil hin und her = Taschen leer) und bin seit einigen Monaten sowieso im HODL-Modus, aber die Umsätze Anfang des Jahres kann ich natürlich nicht rückgängig machen.
Es ist also leider alles weiterhin sehr wage, da es auch noch niemand vor einem Finanzgericht definitiv durchgeboxt hat.
Die Meinung ist, man könnte die Richtlinien zum Wertpapierhandel (bei denen sehr große Grenzen zur Gewerblichkeit bestehen, denn Gewerblichkeit bringt dort auch viele Vorteile) ansetzen, aber es gibt 2 Dinge die auch dagegen sprechen:
1. Kryptowährungen sind keine Wertpapiere, sondern zumindest bis einschließlich 2019 sonstige Wirtschaftsgüter - auch wenn man sie vergleichen könnte
2. Gibt es keine Regularie die besagt, die FA müssten die Richtlinien zum Wertpapierhandel ansetzen - das wird nur in einigen Veröffentlichungen so vertreten, ist aber damit nur eine von Fachleuten fundierte Meinung und keine offizielle Richtline, da es da noch keinen Konsens gibt
Eine Gewerbliche Einstufung könnte sogar Vorteile bringen, denn man könnte z.B. LIFO statt FIFO anwenden... nur so als Beispiel. Aber es fällt natürlich die Steuerfreiheit nach einem Jahr weg. Hinzu kommt der Aufwand, den man dann organistatorisch betreiben müsste. Für mich persönlich würde eine gewerbliche Einstufung nur Vorteile für mich bringen, deshalb hoffe ich das FA sieht das nicht so. Privat zahle ich nämlich einfach meinen Einkommenssteuersatz. Das wurde für 2018 bei mir auch so im Steuerbescheid festgelegt -> allerdings hatte ich dort Verluste und habe einen Verlustvortrag im 3-stelligen Bereich gemacht, den ich dieses Jahr mit den Gewinnen von 2019 verrechnen will.
Es bleibt also weiter spannend. Mal sehen was mein FA also für 2019 sagt -> Einzig die Anzahl der Trades - habe zwar teilweise z.B. mehr als 20 Trades am Tag gehabt (geht in der App ja auch schnell und einfach), aber auch sehr oft mit geringem Umsatz - ich habe keine Einzel-Trades für mehrere hunderte oder tausende Euro. Wenn natürlich die blose Anzahl an Trades und nicht die sonstigen Umstände, eben gerade aus dem Wertpapierhandel, berücksichtigt werden wie die folgenden (in meinem Fall):
- ich trade nur mit meinem eignen Geld
- ich habe keine extra Büro oder sonstwas dafür
- es ist nicht meine Haupttätigkeit - es ist ehrlich gesagt garkein Aufwand
- die Gewinne die ich habe sind deutlich geringer als mein normales Einkommen - ich kann davon also nicht leben (auch niemand sonst könnt das)
- ich verwende keine Bots
- kein Mining!
- ich mache kein Leverage Trading, Lending etc.
- ich kann alles bis ins kleinste Detail nachweisen, es fehlt nichts (das ist zwar nicht erheblich für Gewerblichkeit, aber es lässt zumindest wenig Interpretationsspielraum)
könnte das auch spannend werden. Ich kann also weder davon Leben (habe einen Vollzeitjob), noch bin ich im Bereich der Gewerbesteuergrenze - sondern sehr weit davon entfernt. Seit Mai habe ich eher noch 5-10 Trades im Monat um Risiken rauszunehmen bzw. auch mal einen Gewinn zu realisieren.
Nimmt man nämlich nur die Eigenschaften der Gewerblichkeit allgemein an, trifft das nämlich schon zu - zumindest für mein Nicht-Fachmann-Verständnis:
- auf eigene Rechung (na klar ist erfüllt)
- Gewinnerzielungsabsicht (na klar -> ich verliere doch nicht zum Spaß mein Vermögen)
- Nachhaltigkeit (ja man wiederholt es ja, wenn man 5 Trades macht)
- Teilnahme am Wirtschaftskreislauf (das könnte strittig sein, denn an einer Exchange ist dein Gegenüber nicht immer identifizierbar - man kann also nicht explizit zu dir kommen und dort dein Angebot kaufen -> wie sieht das aus?)
Die Frage ist wie immer: Was ist noch Vermögensverwaltung (und wann ist das überschritten) und was ist gewerblicher Handel. Das Gesetz sieht absichtlich keine harten Grenzen vor, so dass der Einzelfall anhand der Umstände bewertet werden kann. Wird nun bei der Bewertung einfach nur die Anzahl der Trades herangezogen, dann ist das zwar unschön, aber bisher konnte noch niemand das Gegenteil darstellen.
Es wird die Antwort hier kommen: "Mach dir keinen Kopf, solang du mit deinem eigenen Geld handelst ist das nicht gewerblich - aber mit Sicherheit können wir dir das nicht sagen"
Was ich von den erfahrenen Leuten hier gelernt habe ist, dass dir niemand den Freifahrtsschein ausstellen kann "das was du tust ist 100% nicht gewerblich!".