Ich habe gelesen dass es da gewisse sonder Regeln gibt mit der Steuer...
Mir fällt auf Anhieb nur eine "Sonderregelung" für Arbeitslose ein und die hat nix mit den Steuern zutun,
sondern vielmehr damit, daß man durch Trading erzielte Gewinne/Einkünfte natürlich auch dem A-Amt mitteilen muss.
Neben der zu zahlenden Steuer kanns also sein, daß einem das Amt auchnoch die Bezüge kürzt (beim ALG1 vllt. nich, bei Hartz4 mit Sicherheit).
Bezüge kürzen ist erst ab Hartz4 drin, da du hier dein Vermögen angeben musst. ALG1 erhälst du, weil du in die Versicherung "eingezahlt" hast.
Edit: Obwohl OT, will ich es wissen. Wenn der Bruder seit dem 29.02 Arbeitslos ist, kann er nicht Anfang März Krankengeld erhalten! Er erhält weiterhin für 6 Wochen Arbeitslosengeld (analog 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitnehmern). Erst danach hat er Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen KV.
Edit2: Warum hat hansreiter750 seine Posts gelöscht? Da will man antworten und dann sowas... -> https://bitcointalksearch.org/topic/m.54419240