Ok das ist ein interessanter Punkt. Die Trennung der Wallets ist praktisch, aber leuchtet mir nicht so ganz ein. Ich kann ja über die Blockchain auch auf einer gemeinsamen Adresse nachweisen, dass ich 0,5 BTC vor > 1 Jahr gekauft habe und 0,5 Btc gerade heute. Dabei werden beide Summen vermengt auf einer Adresse, aber ich kann doch davon einfach wieder 0,5 BTC abziehen und gut ist? So rein aus meiner Logik.
Das ist so der Konsens der Steuerberater...
Solange du jede einzelne Bewegung deiner Coins dokumentieren kannst, ist alles in Ordnung. Das Problem ist aber: "Der Finanzbeamte muss deine Aufzeichnungen auch verstehen." Für ihn sieht das so aus:
Kauf 1 BTC am 01.01.2015
Kauf 1,5 BTC am 01.02.2015
Verkauf 0,8 BTC am 15.01.2016
FA behauptet nun, die 0,8 BTC sind aus dem Kauf vom 01.02.2016 -> steuerlich relevant.
Nun kommst du und erzählst ihnen etwas von Walletadressen, Blockexplorer, Private Key, Seed, Coin Control etc und belegst dass mit Screenshots.....und er muss das alles nachvollziehen können (unter der Annahme, er hat von all diesen Dingen schon mal was gehört). Das wird bei diesen 3 Aktionen noch ziemlich einfach sein. Aber wenn du 40 davon hast, ist das richtig aufwendig.
Da ist es einfach einfacher, seine Wallets zu trennen (Depottrennung fürs Trading und HODL) oder nur Coins anfassen, die aus der Haltefrist raus sind. Aber hier kann es natürlich auch mal zu Nachfragen kommen und dann muss du alles belegen. Also immer schön an die Zukunft denken.