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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 54. (Read 1137663 times)

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March 08, 2020, 05:03:06 PM
Hi, mal eine frage in die Runde. Wie wird den steuerlich der Security-Token von NASH behandelt? Also ich rede vom NEX-token. Dieser kann in einem smart Contract gelockt werden und man wird zu einem gewissen Teil an den Trading-fees der Exchange beteiligt. Jemand eine "Idee"?

Würde das noch einmal gerne Aufgreifen und wissen ob sich da mittlerweile etwas geändert hat.

Zur Ergänzung, bei NASH werden die "Dividenden" nur in Krypto ausbezahlt und zwar in der jeweils Gehandelten "Währung"

Grüße
Weiterhin sehe ich das so, wie ich damals geschrieben habe. Die "Ausbezahlung" gilt als Zufluss, somit ist der Europreis zu dem Zeitpunkt steuerlich relevant.
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March 07, 2020, 02:43:17 AM
Hi, mal eine frage in die Runde. Wie wird den steuerlich der Security-Token von NASH behandelt? Also ich rede vom NEX-token. Dieser kann in einem smart Contract gelockt werden und man wird zu einem gewissen Teil an den Trading-fees der Exchange beteiligt. Jemand eine "Idee"?

Würde das noch einmal gerne Aufgreifen und wissen ob sich da mittlerweile etwas geändert hat.

Zur Ergänzung, bei NASH werden die "Dividenden" nur in Krypto ausbezahlt und zwar in der jeweils Gehandelten "Währung"

Grüße
qwk
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March 05, 2020, 07:50:43 AM
Nein.
Aufsichtsrecht hat i.d.R. keine steuerrechtlichen Auswirkungen.

Soweit ich hier lese ist das doch schon seit 2016 so, oder? https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html
Das ist nach Auffassung der BaFin schon mindestens seit 2013 so.

Interessant ist, dass in dem Link, den du da gepostet hast, die BaFin sogar eine Erlaubnispflicht für Pool-Betreiber sieht, das war sogar mir neu.
Aber mit Steuern hat auch das nichts zu tun.
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March 05, 2020, 07:43:20 AM
Ändert sich eigentlich etwas mit dieser Bafin-Meldung? https://blockchain-hero.com/bafin-gibt-bekannt-kryptowaehrungen-sind-finanzinstrumente/

Soweit ich hier lese ist das doch schon seit 2016 so, oder? https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html
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February 29, 2020, 04:20:20 PM
Hallo Leute,

muss ich meine Coins eigentlich beim Finanzamt angeben, selbst wenn ich davon noch nichts verkauft habe?
Hast du den ersten Post hier im Thread mal gelesen?
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February 29, 2020, 12:48:23 PM
Hallo Leute,

muss ich meine Coins eigentlich beim Finanzamt angeben, selbst wenn ich davon noch nichts verkauft habe?
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February 28, 2020, 02:48:49 AM
Reicht zur Erfüllung der Haltefrist von 1 Jahr, wenn das Kalenderdatum übereinstimmt (also z.B. Kauf am 28.02.2019 und Verkauf am 28.02.2020), oder wird auch die Uhrzeit berücksichtigt?
Wäre bei einem Kauf am 28.02.2019 um 19.00 Uhr, und Verkauf am 28.02.2020 um 06.30 Uhr die Haltefrist erfüllt, oder nicht?

Nein

Da ich es immer wieder lese und es leider falsch ist:

Haltefrist: Beginn am Folgetag des Kauftages, der Ablauftag hat meist das selbe Datum wie der Kauftag, eben nur einJahr später. der Ablauftag ist aber noch in der Frist!!! Kauf 1.1.2019 Fristbeginn: 02.01.2019 Fristende 01.01.2020 steuerfrei 02.01.2020 - MERKEN!
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The man who shot entire balance
February 27, 2020, 02:38:42 PM
Reicht zur Erfüllung der Haltefrist von 1 Jahr, wenn das Kalenderdatum übereinstimmt (also z.B. Kauf am 28.02.2019 und Verkauf am 28.02.2020), oder wird auch die Uhrzeit berücksichtigt?
Wäre bei einem Kauf am 28.02.2019 um 19.00 Uhr, und Verkauf am 28.02.2020 um 06.30 Uhr die Haltefrist erfüllt, oder nicht?
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February 27, 2020, 09:34:51 AM
Wie kommt es, dass hier niemand über die Bindingsteuer spricht? Diese wird effektiv verhindern dass irgendwer aus DE noch mit Hebel handeln kann.
Der Begriff selbst ist mir schon neu, und finde ich bei google auch nur eine Handvoll Mal.

Soweit ich das sehen kann, sind damit die Änderungen am EStG gemeint:
Quote from: Alte Fassung
(6) 1 Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2 Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3 § 10d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5 Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 vorliegt.

Quote from: Neue Fassung
(6) 1 Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2 Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3 § 10d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. 6 Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. 7 Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 vorliegt.
Dabei ist Satz 5 zu Satz 7 geworden (blau).
Neu eingefügt wurden der neue Satz 5 & 6.

Ohne das jetzt vertieft angesehen zu haben, lese ich da eine mögliche Deckelung der Verlustverrechnung z.B. bei Hebelgeschäften i.H.v. 10.000 EUR.
Den Klein-Trader, der nicht gerade vom Daytrading lebt, sehe ich da jetzt nicht betroffen.

Ja, das ist das.

Ich denke man darf nicht unterschätzen wie viel Volumen man eigentlich handelt. Speziell für Trader die erst am Üben ist ist das schon heftig. Trading funktioniert ja durch einen kleinen Vorteil der aus einer Menge an Trades halt Gewinne erzeugt. Wenn es nur darum gehen würde am Ende des Jahres mögliche Verluste anzugeben, weil man z.B. mit dem Trading 10T€ verloren hat, dann wäre das nicht so schlimm, aber derjenige hat vielleicht 50 oder 100 Trades gemacht. Und da man die Summe aller Verluste und aller Gewinne nehmen muss ist da ein heftiger Hebel drin.

Ich denke die meisten werden überrascht sein, wie viel das wirklich ist.

Ich bin noch nicht sicher wie ich darauf reagieren werde. Evtl. eher auf Altcointrading setzen. Das Trading von reinen Coins ist ja nicht betroffen.
qwk
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February 27, 2020, 07:09:20 AM
Wie kommt es, dass hier niemand über die Bindingsteuer spricht? Diese wird effektiv verhindern dass irgendwer aus DE noch mit Hebel handeln kann.
Der Begriff selbst ist mir schon neu, und finde ich bei google auch nur eine Handvoll Mal.

Soweit ich das sehen kann, sind damit die Änderungen am EStG gemeint:
Quote from: Alte Fassung
(6) 1 Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2 Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3 § 10d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5 Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 vorliegt.

Quote from: Neue Fassung
(6) 1 Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2 Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3 § 10d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. 6 Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. 7 Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 vorliegt.
Dabei ist Satz 5 zu Satz 7 geworden (blau).
Neu eingefügt wurden der neue Satz 5 & 6.

Ohne das jetzt vertieft angesehen zu haben, lese ich da eine mögliche Deckelung der Verlustverrechnung z.B. bei Hebelgeschäften i.H.v. 10.000 EUR.
Den Klein-Trader, der nicht gerade vom Daytrading lebt, sehe ich da jetzt nicht betroffen.
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February 27, 2020, 03:12:58 AM
Wie kommt es, dass hier niemand über die Bindingsteuer spricht? Diese wird effektiv verhindern dass irgendwer aus DE noch mit Hebel handeln kann. Es wäre finanzieller Selbstmord es zu versuchen.

Ich rede nicht von der Finanztransaktionssteuer, ich rede von der Anrechenbarkeit von Verlusten. Ab 2021 wird so gerechnet:


ich finde da kaum etwas zu, kannst du noch ein paar links posten?

(macht aber den üblichen finsteren Eindruck)
legendary
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February 26, 2020, 01:16:44 PM
Wie kommt es, dass hier niemand über die Bindingsteuer spricht? Diese wird effektiv verhindern dass irgendwer aus DE noch mit Hebel handeln kann. Es wäre finanzieller Selbstmord es zu versuchen.

Ich rede nicht von der Finanztransaktionssteuer, ich rede von der Anrechenbarkeit von Verlusten. Ab 2021 wird so gerechnet:

Alle Gewinne in Summe, alle Verluste in Summe. Zu versteuern ist: Alle Gewinne - Verluste (aber maximal 10000€).

Ich habe mich die letzten Tage damit beschäftigt und es ist wirklich so. Das betrifft allen Hebelhandel, also Exchanges wie BitMEX, Deribit, Bybit usw aber auch Forex, da der auch praktisch nur gehebelt gehandelt wird. Es ist unerheblich, dass man gegen BTC handelt, z.B. auf PrimeXBT.

Da Trading hauptsächlich so funktioniert, dass man aus einer Vielzahl an Trades mit vielen Gewinne und vielen Verlusten am Ende einen Gewinn raus hat, aber die Gewinne und Verluste summiert werden, ist es einfach nicht mehr machbar das zu riskieren.

Das Ganze ist übrigens schon eine Weile beschlossen aber irgendwie hat es noch keine hohen Wellen geschlagen. Wurde wohl kurz vor Weihnachten noch in ein Gesetz gemogelt über das kurzfristig abgestimmt wurde.

Dagegen ist die Finanztransaktionssteuer ein Witz.

Und das kommt von der SPD mit Hilfe der CDU. Angeblich sollte es mal helfen die Spekulation einzudämmen aber Banken haben damit doch kein Problem. Es sind die kleinen Trader die damit reihenweise in den finanziellen Ruin gehen werden.

Einzige Lösung wäre wohl eine Gesellschaft zu gründen, da diese anders besteuert wird. Soweit zur sozialen SPD, die ihre Bürger schützen will.

Das ist einfach nur traurig und es sieht nicht aus als würde es aufgehalten werden. Trader in DE sind scheinbar einfach eine zu kleine Gruppe und damit meine ich nicht nur die Cryptotrader.

Sicherlich könnte man versuchen da zu tricksen, spezielle weil BitMEX nicht erreichbar ist für deutsche Finanzämter aber naja...
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...Steuerberater können das!
February 18, 2020, 04:19:35 AM
Da ich es immer wieder lese:

Die Freigrenze liegt bei € 600, das heißt bis 599 ist frei ab 600 ist zu versteuern.
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Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
February 10, 2020, 10:03:50 AM
ich habe mich heute etwas mit dem nachweis der haltedauer beschäftigt.
wäre dabei auf Steuer: Wie Haltedauer nachweisen? gestoßen.

wie handhabt ihr das bei einem f2f/otc deal? bringt doch nicht viel wenn ich einen zettel mit "username x verkauft am xx.02.2020 xx BTC zum preis von xxxx euro an user y" schreibe?
oder sollte das in verbindung mit einem blockchain tx vermerkt ausreichend sein? Smiley
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February 10, 2020, 09:04:07 AM
Zu 1.) Blöd dann habe ich mir wegen den lächerlichen 0,4 % die Jahresfrist abgeschossen Sad
Ist denn der Gesamtgewinn mehr als 600€?

Welche Relevanz haben denn hier die 600 Euro? Bei 600 Euro fällt mir nur die Freigrenze ein, die bezieht sich aber auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte in Summe und NICHT auf einzelne Trades.
Da hast du Recht. Da habe ich zu kurz gedacht. Gut, dass hier jemand mitliest  Wink



Da es sich hier aber nun um Freiberuflichkeit handelt
Ich habe als Freiberufler Rechnungen gestellt und der Empfänger war in GB. Mwst Nummer war auch von mir und vom Empfänger drauf. Das ganze als Reverse Charge Rechnung. Also Empfänger ist Steuerschuldner.
und ich diezbezüglich zu wenig Ahnung habe, welche steuerlichen Aspekte das hat, bin ich raus mit Antworten.
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February 10, 2020, 08:34:50 AM


Zu 1.) Blöd dann habe ich mir wegen den lächerlichen 0,4 % die Jahresfrist abgeschossen Sad
Ist denn der Gesamtgewinn mehr als 600€?


Welche Relevanz haben denn hier die 600 Euro? Bei 600 Euro fällt mir nur die Freigrenze ein, die bezieht sich aber auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte in Summe und NICHT auf einzelne Trades.
newbie
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February 10, 2020, 08:25:35 AM
@qwk

Quote
Nicht nur das, solange du diese "REX" hältst, läuft IMHO überhaupt keine Frist, da du diese nicht im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen können wirst.
Wenn du also nun diese REX behältst, diese weiterhin 1:1 an EOS gebunden bleiben, EOS um 1000% steigt, und du nach eineinhalb Jahren verkaufen willst, zahlst du den vollen Einkommensteuersatz auf den Verkaufsgewinn.
In diesem Sinne aus steuerlichen Gründen:
1. weg mit dem REX-Krempel
2. saubere, klassische Coins kaufen
3. mindestens ein Jahr warten

Ja ich habe die EOS aus dem REX-Pool auch wieder umgetauscht und einfach gestaked. (nur so kann man auch BlockProducer wählen). Ich nehme an staking und unstaking gilt nicht als Handel.

Quote
* ich bin mir nicht sicher, um was es sich bei REX handelt, also fällt es mir auch schwer, mich zu entscheiden, was denn da nun gelten müsste?

Also bei dem REX handelt es sich um einen EOS-Pool. Man verleiht sozusagen seine EOS und andere können dann günstige EOS ausleihen um damit CPU und NET Resourcen zu bekommen. Dapp Enwickler brauchen beispielsweise viele Resourcen. Wenn ich meine EOS wieder haben will, werden die aus dem REX-Pool zurücktransferiert (das geht jederzeit) und ich bekommen noch obendrauf 0,5 %. Weniger werden die EOS aber nie.

https://eosrex.io

@bct_ail
Quote
Quote from: nod74 on Today at 10:28:11 AM
Zu 1.) Blöd dann habe ich mir wegen den lächerlichen 0,4 % die Jahresfrist abgeschossen Sad
Ist denn der Gesamtgewinn mehr als 600€?

Nein der Gesamtgewinn liegt für diese REX Nummer unter 600 EUR


Quote
edit:
Quote from: nod74 on February 06, 2020, 01:25:42 PM
Zwischen 2018 und 2019 habe ich für ein EOS-Projekt gearbeitet und wurde hierfür auch in EOS Coins bezahlt. Ich hatte damals eine ganz normale Rechnung geschrieben und auch als Zusammenfassende Meldung bei der Steuer eingereicht (Empfänger war im EU-Ausland mit MwstNummer)

Als Gewerbe, Freiberuflichkeit oder als privat deklariert?



Ich habe als Freiberufler Rechnungen gestellt und der Empfänger war in GB. Mwst Nummer war auch von mir und vom Empfänger drauf. Das ganze als Reverse Charge Rechnung. Also Empfänger ist Steuerschuldner. Die Rechnung sah dann so aus: Leistung blabla, es wurden X EOS bezahlt zum Zeitpunkt des Eingangs der EOS X Euro Verkaufswert.


Vielen Dank Euch für die Antworten!

Ich frage mich echt wie die Finanzämter das so machen. Da sitzen doch keine Crypto-Experten bei den Millionen an Coins und jetzt noch mit dem Defi Zeug. Da kann doch ernsthaft keiner mehr durchblicken.

Ich wills einfach nur richtig machen. Und diese REX Nummer hatte ich nie als "Trade" gesehen, aber als ich mir dann diesen Thread durchgelesen hatte war ich mir dann auch nicht mehr sicher.
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February 10, 2020, 07:25:22 AM
Nicht nur das, solange du diese "REX" hältst, läuft IMHO überhaupt keine Frist, da du diese nicht im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen können wirst.
Wenn du also nun diese REX behältst, diese weiterhin 1:1 an EOS gebunden bleiben, EOS um 1000% steigt, und du nach eineinhalb Jahren verkaufen willst, zahlst du den vollen Einkommensteuersatz auf den Verkaufsgewinn
Warum sollte ein etwaiger Verkaufsgewinn nach eineinhalb Jahren Haltezeit gezahlt werden?
Weil es sich um "REX" handelt, und die würde ich nach oberflächlicher Sicht der Dinge nicht als Coins bezeichnen, für die die Regelungen der privaten Veräußerungsgeschäfte gelten.
Vielmehr scheint es sich mir auf den ersten Blick um Genussscheine o.ä. zu handeln, aber ich will mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich REX nicht kenne.

Nochmal zur Veranschaulichung:

Fall 1:
1. ich halte EOS
2. ich verkaufe nach mehr als einem Jahr
3. privates Veräußerungsgeschäft mit eingehaltener Haltefrist -> keine Steuern

Fall 2.
1. ich halte REX
2. ich verkaufe nach mehr als einem Jahr
3. Verkauf von Genussscheinen o.ä. -> keine Haltefrist -> 25% Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer (*)

Oder bin ich gerade völlig auf dem Holzweg?


* ich bin mir nicht sicher, um was es sich bei REX handelt, also fällt es mir auch schwer, mich zu entscheiden, was denn da nun gelten müsste?
Ich weiß ebenfalls nicht, um was es sich genau um REX handelt (kenne nur Kommissar Rex  Grin) und habe auch kein Interesse, dass in Erfahrung zu bringen. Aber das Finanzämter jetzt plötzlich schon mit ihrem Wissen so weit wären und Tokens als Genussscheine o.ä. zu differenzieren, glaube ich eher nicht.
Wahrscheinlich kann am besten ein Steuerberater diese Frage beanworten als wir beide Laien. Wir könnten höchstens einige Ideen Strategien zur Steueroptimierung mitteilen.  Wink

Die erwirtschaftete Dividende der REX sehe ich primär als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; evtl. als Kapitalertragsteuer mit Beantragung Günstigerprüfung.


edit:
Zwischen 2018 und 2019 habe ich für ein EOS-Projekt gearbeitet und wurde hierfür auch in EOS Coins bezahlt. Ich hatte damals eine ganz normale Rechnung geschrieben und auch als Zusammenfassende Meldung bei der Steuer eingereicht (Empfänger war im EU-Ausland mit MwstNummer)
Als Gewerbe, Freiberuflichkeit oder als privat deklariert?
qwk
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February 10, 2020, 06:46:54 AM
Nicht nur das, solange du diese "REX" hältst, läuft IMHO überhaupt keine Frist, da du diese nicht im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen können wirst.
Wenn du also nun diese REX behältst, diese weiterhin 1:1 an EOS gebunden bleiben, EOS um 1000% steigt, und du nach eineinhalb Jahren verkaufen willst, zahlst du den vollen Einkommensteuersatz auf den Verkaufsgewinn
Warum sollte ein etwaiger Verkaufsgewinn nach eineinhalb Jahren Haltezeit gezahlt werden?
Weil es sich um "REX" handelt, und die würde ich nach oberflächlicher Sicht der Dinge nicht als Coins bezeichnen, für die die Regelungen der privaten Veräußerungsgeschäfte gelten.
Vielmehr scheint es sich mir auf den ersten Blick um Genussscheine o.ä. zu handeln, aber ich will mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich REX nicht kenne.

Nochmal zur Veranschaulichung:

Fall 1:
1. ich halte EOS
2. ich verkaufe nach mehr als einem Jahr
3. privates Veräußerungsgeschäft mit eingehaltener Haltefrist -> keine Steuern

Fall 2.
1. ich halte REX
2. ich verkaufe nach mehr als einem Jahr
3. Verkauf von Genussscheinen o.ä. -> keine Haltefrist -> 25% Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer (*)

Oder bin ich gerade völlig auf dem Holzweg?


* ich bin mir nicht sicher, um was es sich bei REX handelt, also fällt es mir auch schwer, mich zu entscheiden, was denn da nun gelten müsste?
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February 10, 2020, 06:33:53 AM
1.)   Erlischt die 1 Jahresfrist für die steuerfreien EOS wenn ich die EOS in den REX-Pool transferiere?
Wenn die EOS steuerfrei sind, kannst du machen, was du willst.


Zu 1.) Blöd dann habe ich mir wegen den lächerlichen 0,4 % die Jahresfrist abgeschossen Sad
Ist denn der Gesamtgewinn mehr als 600€?


Nicht nur das, solange du diese "REX" hältst, läuft IMHO überhaupt keine Frist, da du diese nicht im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen können wirst.
Wenn du also nun diese REX behältst, diese weiterhin 1:1 an EOS gebunden bleiben, EOS um 1000% steigt, und du nach eineinhalb Jahren verkaufen willst, zahlst du den vollen Einkommensteuersatz auf den Verkaufsgewinn
Huh Warum sollte ein etwaiger Verkaufsgewinn nach eineinhalb Jahren Haltezeit gezahlt werden?
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