Um noch mal genau nachzufragen, dass die Tradinggewinne jetzt der normalen Einkommenssteuer unterliegen ist jetzt fest, das mit der einjähren steuerfreien Haltefrist aber auch.
Was ist im OP mit dem Absatz "Achtung Steuerfalle" gemeint. Da wurde erwähnt, dass es fraglich ist ob man die >40% zahlen muss.
Aber wenn das der Einkommenssteuer unterliegt, bedeutet das dann nicht auch, dass man damit seine Einkommenssteuer aus einer Angestelltentätigkeit senken kann? Es also nicht mehr nur gegen Tradinggewinne aufgerechnet werden kann? Wenn das so ist, bin ich nicht sicher, ob sie das beim Gedanken an "mehr Steuern durch Bitcoin" auch bedacht haben. In AT haben sie eine Änderung abgesagt, als die 2018 anstand. Vermutlich haben sie den Kursverlauf gesehen.
Aber das würde ja Möglichkeiten einer Art "Steuergestaltung" durch Cryptocoins die Tore öffnen, wenn das in den Einkommenssteuerbereich hineinragt.
... via eMail abgegeben und explizit um "Rücktrag in Vorjahr" gebeten
Von einem möglichen Rücktrag habe ich noch nie gehört, nur vom Verlustvortrag. Ist das eine Sache der Einkommenssteuer? Ist das außerdem auch splitbar? Z.B. halber Verlust Rücktrag, halber Verlust Vortrag?
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Edit: Wurde im Thread auch schon die rechtliche Handhabe von Shorts oder Longs, z.B. auf Bitmex besprochen?
Dabei kauft man quasi Verträge. Beim Schließen der Position verkauft man diese Verträge wieder. Diese sind dann hoffentlich mehr wert und man hat einen Gewinn gemacht. Dabei fungiert der Bitcoin aber nur als Zahlungsmittel, der Gewinn entstand durch die Verträge, die dann doch eigentlich auch Spekulationsobjekte im Sinne von Kapitalerträgen sein müssten. Das Anbieten dieser Verträge ist doch auch, warum Arthur Hayes nun Probleme in den USA hat.
Es geht dabei dann ja nicht darum, dass die Bitcoins, die man in dem Moment verkauft und kauft, an Wert gewinnen, der Vertrag gewinnt an Wert und die Auszahlung ist in Bitcoins. Obwohl man dann natürlich auch kalkulieren muss, ob die Bitcoins in der Zeit, in der man die Verträge verkauft und wieder welche gekauft hat, an Wert gewonnen oder verloren haben. Käufe von anderen Kryptocoins mit Bitcoin sind ja auch steuerbar.
Oder ist der Rahmen, was unter die 25%-Regel fällt sehr eng gesteckt? Ich bin sicher Hebelprodukte sollten da auch dazugehören.