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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 56. (Read 1137608 times)

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December 31, 2019, 11:21:48 PM
Das sind traurige Nachrichten. Natürlich beschränken sie das. Wie konnte ich was anderes denken.  Roll Eyes

Meine zweite Frage würde ich gern noch um Forextrading auf bitcoinbasierten Börsen erweitern. Bei PrimeXBT.com z.B. kauft und verkauft man mit BTC in den Forexhandel. Der Gewinn entsteht also nicht mit Crypto, sondern Forex.
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December 30, 2019, 05:31:00 PM
Um noch mal genau nachzufragen, dass die Tradinggewinne jetzt der normalen Einkommenssteuer unterliegen ist jetzt fest, das mit der einjähren steuerfreien Haltefrist aber auch.
Zumindest sehen es die Steuerberater so und die Finanzämter, die die Steuerbescheide ausgestellt haben.

Was ist im OP mit dem Absatz "Achtung Steuerfalle" gemeint. Da wurde erwähnt, dass es fraglich ist ob man die >40% zahlen muss.
Steuerplichtig ist jeder Trade. Krypto -> Krypto oder Krypto -> Fiat. Etwaige Gewinne erhöhen die Einkünfte und somit den Einkommensteuersatz. Der kann dann mal schnell den Spitzensteuersatz von 42% erreichen.

Aber wenn das der Einkommenssteuer unterliegt, bedeutet das dann nicht auch, dass man damit seine Einkommenssteuer aus einer Angestelltentätigkeit senken kann? Es also nicht mehr nur gegen Tradinggewinne aufgerechnet werden kann?
Nein. Es gibt einen horizontalen und einen vertikalen Verlustausgleich. Bein uns hier greift nur der horizontale, das bedeutet, dass nur Verluste innerhalb derselben Einkunftsart berücksichtigt werden.
Beim Vertikalen können auch Verluste zwischen verschiedenen Einkunftsarten ausgeglichen werden. In der Regel sind Verluste zuerst horizontal auszugleichen.
ABER: Wenn nach einem horizontalen Verlustausgleich negative Einkünfte verbleiben, dann können meistens die verbleibenden Verluste mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden!
Das kursiv geschriebene gilt aber nicht für Kryptosachen


Von einem möglichen Rücktrag habe ich noch nie gehört, nur vom Verlustvortrag. Ist das eine Sache der Einkommenssteuer? Ist das außerdem auch splitbar? Z.B. halber Verlust Rücktrag, halber Verlust Vortrag?
Hier steht alles drin. Bin jetzt zu müde  Wink  https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2019/2555/wie_funktionieren_der_verlustabzug_verlustruecktrag_und_verlustvortrag
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Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
December 30, 2019, 04:49:31 PM
Um noch mal genau nachzufragen, dass die Tradinggewinne jetzt der normalen Einkommenssteuer unterliegen ist jetzt fest, das mit der einjähren steuerfreien Haltefrist aber auch.

Was ist im OP mit dem Absatz "Achtung Steuerfalle" gemeint. Da wurde erwähnt, dass es fraglich ist ob man die >40% zahlen muss.

Aber wenn das der Einkommenssteuer unterliegt, bedeutet das dann nicht auch, dass man damit seine Einkommenssteuer aus einer Angestelltentätigkeit senken kann? Es also nicht mehr nur gegen Tradinggewinne aufgerechnet werden kann? Wenn das so ist, bin ich nicht sicher, ob sie das beim Gedanken an "mehr Steuern durch Bitcoin" auch bedacht haben. In AT haben sie eine Änderung abgesagt, als die 2018 anstand. Vermutlich haben sie den Kursverlauf gesehen. Cheesy Cheesy Cheesy

Aber das würde ja Möglichkeiten einer Art "Steuergestaltung" durch Cryptocoins die Tore öffnen, wenn das in den Einkommenssteuerbereich hineinragt.

... via eMail abgegeben und explizit um "Rücktrag in Vorjahr" gebeten

Von einem möglichen Rücktrag habe ich noch nie gehört, nur vom Verlustvortrag. Ist das eine Sache der Einkommenssteuer? Ist das außerdem auch splitbar? Z.B. halber Verlust Rücktrag, halber Verlust Vortrag?

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Edit: Wurde im Thread auch schon die rechtliche Handhabe von Shorts oder Longs, z.B. auf Bitmex besprochen?

Dabei kauft man quasi Verträge. Beim Schließen der Position verkauft man diese Verträge wieder. Diese sind dann hoffentlich mehr wert und man hat einen Gewinn gemacht. Dabei fungiert der Bitcoin aber nur als Zahlungsmittel, der Gewinn entstand durch die Verträge, die dann doch eigentlich auch Spekulationsobjekte im Sinne von Kapitalerträgen sein müssten. Das Anbieten dieser Verträge ist doch auch, warum Arthur Hayes nun Probleme in den USA hat.

Es geht dabei dann ja nicht darum, dass die Bitcoins, die man in dem Moment verkauft und kauft, an Wert gewinnen, der Vertrag gewinnt an Wert und die Auszahlung ist in Bitcoins. Obwohl man dann natürlich auch kalkulieren muss, ob die Bitcoins in der Zeit, in der man die Verträge verkauft und wieder welche gekauft hat, an Wert gewonnen oder verloren haben. Käufe von anderen Kryptocoins mit Bitcoin sind ja auch steuerbar.

Oder ist der Rahmen, was unter die 25%-Regel fällt sehr eng gesteckt? Ich bin sicher Hebelprodukte sollten da auch dazugehören.
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December 10, 2019, 05:31:28 PM
Da ich es immer wieder lese und es leider falsch ist:

Haltefrist: Beginn am Folgetag des Kauftages, der Ablauftag hat meist das selbe Datum wie der Kauftag, eben nur einJahr später. der Ablauftag ist aber noch in der Frist!!! Kauf 1.1.2019 Fristbeginn: 02.01.2019 Fristende 01.01.2020 steuerfrei 02.01.2020 - MERKEN!

Freigrenzen: Merken-bin ich auf dem Grenzstreifen bin ich schon im anderen Land also wenn die Grenze bei 600 liegt habe ich bei 600 verloren, ich darf nur 599 bzw. 255 (alles was nicht entgeldlich angeschafft wurde, ggfs sogar Mining wenn es dem privaten zugerechnet werden kann)

Moin zusammen, hoffe bei Euch ist alles in Ordnung

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...Steuerberater können das!
December 10, 2019, 05:21:50 PM
Ja klar, zum FA rennen wollte ich jetzt nicht direkt (oder dort anrufen um zu fragen...) aber mal wissen wie es sich verhält bzw. dann später einmal genau abläuft, das hätte mich halt mal interessiert.

Diese Geschichte ist für mich nicht glaubwürdig, ein alter Mann verkauft für 50 ein Notebook und da finden sich 0,4 BTC... nö... glaube ich nicht.

Whatever, da Du(mal unterstellt es wäre so) die BTC weder geschenkt bekommen hast, der Herr wußte ja nichts davon und schenken setzt eine bewußte Handlung voraus, ebso diese nicht entgeldlich erworben has, er hat Dir das Notebook verkauft und wußte immer noch nichts von den BTC, also hat er sie Dior nicht verkauft. Eine steeuerfreie Veräußerung nach einem Jahr setzt voraus, dass der Gegenstand entgeltlich erworben wurde, tja, haste aber nicht. Damit entfällt die Voraussetzung und es bleibt lediglich § 22 EStG und damit sind diese BTC für immer steuerverhaftet.

Dass es sich in dem von Dir geschilderten Fall um eine straftrechtlich relevante Tat handelt, man nennt das Fundunterschlagung, ist Dir noch nicht in den Sinn gekommen? Aber fragen, ob man den unterschlagenen Fund nach einem Jahr verkaufen kann, steuerfrei, ist ja völlig selbstverständlich.

Ich mag Dir schon wegen der Fragestellung keinen Hinweis geben, wie Du auch rechtlich einwandfrei Eigentümer werden könntest, allerdings klingt die Story nach einem Märchen.
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December 08, 2019, 03:56:31 PM

Bezüglich Bitcoin-LENDING (Blockfi, Celsius, Binance, crypto.com,...)

Macht das irgendwer von euch, findet ihr das interessant?

Die '1 Jahr halten und dann steuerfrei' ist ja geniales Gesetz für Hodler,
mit Lending Geld verdienen ist da im Vergleich steuerlich wohl nicht ganz so super.
'Sind als sonstige Einkünfte' zu versteuern.. - das geht auf die Einkommenssteuer wohl, also das hängt dann von der Einkommens-Steuerklasse ab wo man da reinfällt wie viel Steuern man da drauf bezahlt oder?

Quote
Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.

-> das waren wohl Spekulationen damals? Frag mich ob es seit damals vor 2 Jahren mehr Klarheit ergeben hat
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November 17, 2019, 05:13:08 AM
Also dann noch einmal das Protokoll, wie es dieses Jahr ablief (Steuererklärung, Verluste, Rücktrag):
 
(zur Info: in der Steuererklärung für 2017 habe ich Gewinne angegeben und diese wurden ohne Prüfung "durchgewunken" und die Steuer dafür eingefordert)



Also 2018 wurden - wenig überraschend - Verluste realisiert, in ungefähr der Größenordnung wie die Gewinne im Vorjahr (nur mit - statt + )

- Mitte Juli: Erklärung (inkl. Verluste 2018 in "Private Veräusserungsgeschäfte") via eMail abgegeben und explizit um "Rücktrag in Vorjahr" gebeten

- September: FA erbittet "weitere Unterlagen", aus denen deutlich wird, wie sich diese Verluste ergeben

- einen Tag später: Ich sende eine selbsterstellte Übersicht (Excel), in welcher alle Trades nach Asset sortiert in unterschiedlichen Tabs aufgeführt sind

- Oktober: FA schreibt "Verluste" vor ins Folgejahr

- einen Tag später: Ich schreibe eine eMail und verweise darauf, dass ich explizit "Rücktrag in Vorjahr" erbeten habe

- November: FA trägt die Verluste aus 2018 zurück in 2017, verrechnet mit den dortingen Gewinnen, sendet korrigierten Bescheid für 2017 und erstattet die zuviel gezahlten Steuern



Also immer schön nachschauen, noch dürften wir hier mehr wissen, also 95% der Sachbearbeiter im FA (wenn es um das Thema geht)
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November 04, 2019, 04:15:21 AM
Hallo, kennt sich wer aus bzw. kann mir wer sagen wie es sich steuerlich verhält wenn man keinen Nachweis über den Kauf eines Bitcoins hat. Ich habe vor 2 Wochen ein Notebook gebraucht gekauft und habe jetzt 0,4 Bitcoin darauf gefunden.
Hast du überhaupt Zugang zu den Coins? Also was ich mich frage ist, wie liegen sie auf dem Rechner? In Form einer wallet.dat? Als Textdatei mit Private Key, Seed und Passwort?

Zum rechtlichen Hintergrund habe ich auch keine Ahnung. Ich finde die Fragestellung aber interessant, vielleicht mal im Forum Deutsches Recht https://www.recht.de/phpbb/index.php nachfragen?

Wegen der Haltefrist: Anhand der Blockchain kannst du ermitteln, wie lange die Coins schon auf der Adresse liegen -> Zu welchem Kurs wurden sie gekauft... Roll Eyes
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November 02, 2019, 04:10:41 AM
Ja klar, zum FA rennen wollte ich jetzt nicht direkt (oder dort anrufen um zu fragen...) aber mal wissen wie es sich verhält bzw. dann später einmal genau abläuft, das hätte mich halt mal interessiert.
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November 01, 2019, 05:59:42 PM
Selbst gekauft habe ich sie ja nicht.
Und wer außer Dir weiß das?  Roll Eyes

Mal ganz ehrlich, Du wärst ja schön blöd, wenn Du dem FA freiwillig und in vorrauseilendem Gehorsam berichtest, daß Du sie nicht selber gekauft und nur 50€ dafür bezahlt hast.

Aber wenn Du meinst, das muss so.....
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November 01, 2019, 05:33:06 PM
Ja stimmt das hätte ich aber wo sollte ich sie denn her gehabt haben. Selbst gekauft habe ich sie ja nicht.
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November 01, 2019, 05:17:35 PM
Also 50 EUR für das Notebook. Wenn ich jetzt (nächste Woche oder so) die 0,4 BTC bei 8500 EUR verkaufe = 3400 EUR. Muss ich für 3350 EUR Steuern zahlen, oder wie?

Bis man eine bessere Auslegungsvariante findet, würde ich spontan sagen: so ist es

Ist halt echt eine etwas ungewöhnliche Situation und die Experten sind hier auch nur alle paar Wochen mal zugegen.

Daher wird das auf die Schnelle nur das FA direkt oder ein Steuerberater beantworten können.

So oder so solltest du vielleicht schonmal überlegen, ob der Flohmarkthändler Dir eine Rechnung/Info ausstellen können, dass der Laptop wirklich gekauft ist (anderenfalls könntest du die 0.4BTC ja auch selbst in eine Wallet gepackt und die Datei auf einem eigenen alten Laptop geparkt haben Wink )
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November 01, 2019, 04:20:54 PM
Also 50 EUR für das Notebook. Wenn ich jetzt (nächste Woche oder so) die 0,4 BTC bei 8500 EUR verkaufe = 3400 EUR. Muss ich für 3350 EUR Steuern zahlen, oder wie?
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November 01, 2019, 03:46:19 PM
Nein.

Wenn Du jetzt damit handelst, musst Du auch jeden Gewinn aus jeder einzelne Transaktion versteuern.
Du verkaufst dann ja bereits die 0,4, bzw einen Teil davon, obwohl Du sie noch kein Jahr gehalten hast.

Die Haltefrist gilt fürs halten, nicht fürs handeln.
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November 01, 2019, 03:37:50 PM
Also wenn ich jetzt damit handle, mach z.B, aus den 0,4 ind den nächsten Monaten 0,8, lasse dann die 0,8 ein Jahr liegen. Dann ist alles Steuerfrei, wäre das so richtig?
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November 01, 2019, 03:26:02 PM
Und welcher Wert des BTC würde dann für die Berechnung genommen. Wieviel er Wert war wo er verschenkt oder vererbt wurde oder der Wert wo er verkauft und ausgezahlt wurde.
Schwierige Frage, sehe da drei Möglichkeiten wenn man es als "Paket" betrachtet:

- kompletter Kaufpreis des Laptops, damit gehst du auf Nummer sicher
- du denkst dir eine andere Argumentation aus, wie der Preis des Bitcoins einen bestimmten prozentualen Anteil des Kaufpreises ausmacht (eher schwierig)
- du nimmst 0€ als Anschaffungspreis, musst das aber ggf. in der Steuererklärung erklären (ganz schwierig)

Daher würde ich auf jeden Fall mindestens 1 Jahr bis zum Verkauf warten, dann könntest du steuerfrei verkaufen und würdest die Schwierigkeit mit dem Preis erst garnicht haben. Und ich würde nach wie vor dem Verkäufer mal Bescheid sagen, er wäre bestimmt sehr erfreut darüber.  Wink
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November 01, 2019, 03:03:46 PM
Und welcher Wert des BTC würde dann für die Berechnung genommen. Wieviel er Wert war wo er verschenkt oder vererbt wurde oder der Wert wo er verkauft und ausgezahlt wurde.
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November 01, 2019, 02:15:05 PM
Wie verhält sich das denn überhaupt wenn man einen Bitcoin geschenkt oder vererbt bekommt. Ist doch dann fast ähnlich, oder? Müsste man da denn Steuern drauf zahlen?
Dann sollte das normale Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gelten, bei dem deine Menge von 0,4BTC jedoch insignifikant ist. Da gelten dann Freigrenzen, die danach abhängen, wie gut man die Person kennt, die Sachen verschenkt / vererbt:


https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/schenkungssteuer/

Persönlich würde ich das Ganze allerdings als gekauftes "Paket" betrachten, wo alles im Preis inbegriffen ist, also nichts vererbt bzw. verschenkt.

Und ja, wie immer ohne Gewähr, wird sind keine Steuerberater.  Wink
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November 01, 2019, 11:25:26 AM
Wie verhält sich das denn überhaupt wenn man einen Bitcoin geschenkt oder vererbt bekommt. Ist doch dann fast ähnlich, oder? Müsste man da denn Steuern drauf zahlen?
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November 01, 2019, 11:18:01 AM
Robert Naco, hmm, noch nie gehört... Nagut schade aber es war ein Versuch. Hät ja sein können das es jemand weiß.
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