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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 72. (Read 1137070 times)

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April 26, 2019, 07:15:55 AM
Zu Punk1 habe ich in letzter Zeit mitbekommen das sie anscheinend manche FA Beamte querstellen - da sie einen kaufnachweiss haben wollen und den nachweiss per Blockchain nicht akzeptieren wollen.
Das ist halt der blöde Punkt das man beim Face2Face treffen keine Rechnungen etc ausstellt - Ich denke das wird noch vor Gericht geklärt werden dieser Punkt die nächsten jahre.

Ja, das hatte mal ein User hier geschrieben. Man kann es dann natürlich noch mit einem Eigenbeleg versuchen. Alternative: Face2ATM (oder andersherum, je nach Betrachtungsweise  Cheesy) Bei 14 BTC muss man den aber zur Zeit mit 7 Personen besuchen  Grin
OT: Weißt du es etwas über den ATM in Brunssum? Der soll umgezogen sein...Huh?

Sorry für Offtopic:

Ja der soll ungezogen sein - die neue Adresse müsste unter dem alten Link von Coinatm zu finden sein.

Anbei noch gute News 16 new Bitcoin ATMs installed at various locations in Germany!
https://coinatmradar.com/country/80/bitcoin-atm-germany/
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April 26, 2019, 07:10:20 AM
Zu Punk1 habe ich in letzter Zeit mitbekommen das sie anscheinend manche FA Beamte querstellen - da sie einen kaufnachweiss haben wollen und den nachweiss per Blockchain nicht akzeptieren wollen.
Das ist halt der blöde Punkt das man beim Face2Face treffen keine Rechnungen etc ausstellt - Ich denke das wird noch vor Gericht geklärt werden dieser Punkt die nächsten jahre.

Ja, das hatte mal ein User hier geschrieben. Man kann es dann natürlich noch mit einem Eigenbeleg versuchen. Alternative: Face2ATM (oder andersherum, je nach Betrachtungsweise  Cheesy) Bei 14 BTC muss man den aber zur Zeit mit 7 Personen besuchen  Grin
OT: Weißt du es etwas über den ATM in Brunssum? Der soll umgezogen sein...Huh?
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April 26, 2019, 07:00:51 AM
Zusammengefasst: Ja, ich habe zufällig BTC auf meinem Wallet erhalten und versuche diese steuerfrei auszuzahlen.
Du hast einfach so 14 BTC erhalten, schon klar ^^. Dann schick sie der armen Person doch zurück, die zufällig! deine Adresse eingegeben hat..sind schließlich schlappe 70000$! Nehmen wir mal an, dass das stimmt Wink, dann musst du die trotzdem versteuern als Sonstiges Einnahmen. Du musst den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern...

Mensch ihr wisst doch was ich meine... und wenn ich die BTC als Geschenk bekommen hätte von einem Cousin aus dem Ausland? wie wäre es dann? oder mit dem Casino?

Nein, woher sollen wir denn wissen, was du meinst?

Willst du hier einen Leitfaden zur Steuerhinterziehung?

Okay, dann gebe ich mal einen:
1. gib bei der Steuerklärung einfach nix an.
2. zahle dir das Geld auf's Konto aus.
3. kauf dir ein Auto.
4. antworte auf die Nachfrage des FA, woher du das Geld für's Auto hast mit "einfach so bekommen".
5. gehe in das Gefängnis. Begib dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht DM 4000 ein. Roll Eyes



Also noch mal von vorn:
1. woher hast du deine 14 BTC?
2. wirklich, woher hast du deine 14 BTC?
3. nein, jetzt mal ganz ehrlich, woher hast du deine 14 BTC?

Es gibt ja nur ein paar Möglichkeiten:

1. du hast irgendwann mal bar "an der Straßenecke" 14 BTC gekauft, und willst jetzt "auscashen".
Das ist kein Problem. Wenn der Kauf länger als ein Jahr her ist, musst du keinen Cent Steuern dafür bezahlen, du musst auch nichts auf deiner Steuererklärung angeben, das Finanzamt geht es tatsächlich nichts an, woher du dein Geld hast. Allerdings musst du auf Nachfrage in der Lage sein, plausibel darzulegen, dass du die BTC länger als ein Jahr hast, und im Zweifelsfall auch, dass du sie gekauft hast (oder eventuell selbst gemint).
Ist es weniger als ein Jahr her, behalte die Coins einfach so lange, bis das Jahr rum ist.

2. du hast irgendwie mit zigtausend Shitcoins getradet und hast dadurch auf irgendwelchen Hinterhofbörsen aus ein paar hundert Euro heute 70.000 EUR gemacht. Tja, den Gewinn musst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit deinem Einkommensteuersatz versteuern. Aber ist das denn wirklich so tragisch?

3. du hast Drogen verkauft, Waffen, Nutten, was auch immer, und bist so zu deinen BTC gekommen.
Die Steuer dürfte in dem Fall noch dein kleinstes Problem sein.
Spende deine Coins an eine Suchtpräventionsstelle oder dergleichen, leiste Abbitte bei der Gottheit deiner Wahl, und hoffe darauf, dass niemand jemals davon erfährt.

4. du hast die Coins geklaut. Gib sie zurück!

 Roll Eyes


Geiler Post von Dir Smiley

Zu Punk1 habe ich in letzter Zeit mitbekommen das sie anscheinend manche FA Beamte querstellen - da sie einen kaufnachweiss haben wollen und den nachweiss per Blockchain nicht akzeptieren wollen.
Das ist halt der blöde Punkt das man beim Face2Face treffen keine Rechnungen etc ausstellt - Ich denke das wird noch vor Gericht geklärt werden dieser Punkt die nächsten jahre.
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April 26, 2019, 06:55:43 AM
Zusammengefasst: Ja, ich habe zufällig BTC auf meinem Wallet erhalten und versuche diese steuerfrei auszuzahlen.
Du hast einfach so 14 BTC erhalten, schon klar ^^. Dann schick sie der armen Person doch zurück, die zufällig! deine Adresse eingegeben hat..sind schließlich schlappe 70000$! Nehmen wir mal an, dass das stimmt Wink, dann musst du die trotzdem versteuern als Sonstiges Einnahmen. Du musst den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern...

Mensch ihr wisst doch was ich meine... und wenn ich die BTC als Geschenk bekommen hätte von einem Cousin aus dem Ausland? wie wäre es dann? oder mit dem Casino?

Nein, woher sollen wir denn wissen, was du meinst?

Willst du hier einen Leitfaden zur Steuerhinterziehung?

Okay, dann gebe ich mal einen:
1. gib bei der Steuerklärung einfach nix an.
2. zahle dir das Geld auf's Konto aus.
3. kauf dir ein Auto.
4. antworte auf die Nachfrage des FA, woher du das Geld für's Auto hast mit "einfach so bekommen".
5. gehe in das Gefängnis. Begib dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht DM 4000 ein. Roll Eyes



Also noch mal von vorn:
1. woher hast du deine 14 BTC?
2. wirklich, woher hast du deine 14 BTC?
3. nein, jetzt mal ganz ehrlich, woher hast du deine 14 BTC?

Es gibt ja nur ein paar Möglichkeiten:

1. du hast irgendwann mal bar "an der Straßenecke" 14 BTC gekauft, und willst jetzt "auscashen".
Das ist kein Problem. Wenn der Kauf länger als ein Jahr her ist, musst du keinen Cent Steuern dafür bezahlen, du musst auch nichts auf deiner Steuererklärung angeben, das Finanzamt geht es tatsächlich nichts an, woher du dein Geld hast. Allerdings musst du auf Nachfrage in der Lage sein, plausibel darzulegen, dass du die BTC länger als ein Jahr hast, und im Zweifelsfall auch, dass du sie gekauft hast (oder eventuell selbst gemint).
Ist es weniger als ein Jahr her, behalte die Coins einfach so lange, bis das Jahr rum ist.

2. du hast irgendwie mit zigtausend Shitcoins getradet und hast dadurch auf irgendwelchen Hinterhofbörsen aus ein paar hundert Euro heute 70.000 EUR gemacht. Tja, den Gewinn musst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit deinem Einkommensteuersatz versteuern. Aber ist das denn wirklich so tragisch?

3. du hast Drogen verkauft, Waffen, Nutten, was auch immer, und bist so zu deinen BTC gekommen.
Die Steuer dürfte in dem Fall noch dein kleinstes Problem sein.
Spende deine Coins an eine Suchtpräventionsstelle oder dergleichen, leiste Abbitte bei der Gottheit deiner Wahl, und hoffe darauf, dass niemand jemals davon erfährt.

4. du hast die Coins geklaut. Gib sie zurück!

 Roll Eyes
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April 26, 2019, 06:22:56 AM
"Der Bescheid ergeht nach §164 Abs. 1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Steht da denn nichts weiter drin, auf was sich der Vorbehalt bezieht?

Zum § 164 AO steht in den "Erläuterungen zur Festsetzun" lediglich:

"[...] sollten die Belege bis zur Aufhebung bzw. bis zum Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung aufgehoben werden"


Laienmeinung Anfang:
Anrufen würde ich nicht. Du musst nun schriftlich eine Änderung mit dem Hinweis auf § 164 AO beantragen und das Begründen....in deinem Fall also mit den korrigierten Daten. Alternative: Änderung beantragen mit dem Hinweis, wann du die korrigierten Daten hinschickst. So musst du nicht befürchten, dass während deiner Korrekturzeit das FA deinen Bescheid plötzlich als bestandskräftig deklariert.
Laienmeinung Ende.

Klingt vernünftig, derLaienmeinung kann ich mich wohl machen. Merci.


-> Idee: Hast du deine Screenshots und die csv mitgeschickt? Falls nein, könntest du evtl. argumentieren, dass du bei der Erstellung der Unterlagen nur von den csv.-Daten ausgegangen bist und nun durch Zufall beim Sichten eines Sreenshots über diese Abweichung gestolpert bist  Roll Eyes

Das entspricht sogar der Realität, ich habe alle BTC-Werte gem. der CSV-Datei zu Grunde gelegt, sowohl bei Alt-Kauf/BTC-Verkauf als auch vice versa Alt-Verkauf/BTC-Kauf. Nur das die Fees (bei Bittrex) immer in BTC abgezogen werden und nicht im Altcoin.

Ergo die separat aufgeführten Fees in der CSV sind nocht nicht im "Total" enthalten.

Ich habe auch die Tage mal Cointracking dahingehend getested und es sah mir so aus, als wären auch dort die Fees ignorniert.

Wenn ich nun aber bspw. 10 ETH zu einem Preis von 0.1 BTC/ETH verkaufe, erhalte ich nicht 1 BTC sondern. 0.9975 BTC (nach Abzug der 0.25% Fee).

Bei einem Bsp.Kurs von 10,000€ / BTC ist der FIAT-Gegenwert dieser TX dann eben 9,975€ (nicht 10,000€)

Meiner Erachtens ist dieser Wert dann maßgeblich für die Gewinnberechung, geht so aber nicht aus der CSV hervor, wenn man die Fees nicht ein- und rausrechnet.

Vielleicht bin aber auch ich hier auf dem Holzweg - complicated  Huh
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April 26, 2019, 02:13:20 AM
Mensch ihr wisst doch was ich meine... und wenn ich die BTC als Geschenk bekommen hätte von einem Cousin aus dem Ausland? wie wäre es dann? oder mit dem Casino?
Danke vielmals!

Ich verstehe dich nicht. Ich habe doch oben geschrieben, dass wir schon wissen müssen, wie es war. Plötzlich x BTC erhalten, Familienmitglieder aus dem Ausland schenken dir es, dann noch ein Casino und ein Freund......so bringt das nichts. Wenn du Steuerhinterziehung machen möchstest, dann ist das deine Sache. Möglichkeiten gibt es dafür genug. Lese diesen Thread durch, setze dich mit den entsprechenden Paragraphen und Gesetzen auseinander (Tip: Schenkungssteuer, §22/23 EStG) und dann entscheide dich für eine Argumentation. Du bist hier in der Steuer-FAQ!

Die Idee von Acura3600 kannst du ja gerne ausprobieren. Berichte uns doch mal, wie die Behörden und/oder Bank darauf reagiert haben.

Hier sonst auch was zum lesen:
https://bitcointalksearch.org/topic/grossere-summe-auscashen-nur-wo-2495363
https://bitcointalksearch.org/topic/grossere-summe-auscashen-nur-wo-2495363

P.S. Wenn du auf einen Post antworten möchtest, dann kannst du mit Klick auf
Code:
quote 
den Text zitieren. Das ist einfacher für alle dann zum Lesen.
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April 25, 2019, 04:35:27 PM
Hey Jungs.

Eventuell kam schon mal die Frage, aber muss ich etwas dokumentieren bzw. versteuern lassen wenn ich Bitcoins von einem Freund oder "zufällig" erhalten habe.
Angenommen, ich hätte auf einen meiner Wallets 10BTC erhalten und würde alles (wöchentlich einen BTC) auf mein Bankkonto senden (um das Geld zu nehmen), kann ich dann die Argumentation verwenden ein Familienmitglied hat mir diese als Geschenk gesendet oder "ich weiss nicht wie die BTC auf meinem Wallet kamen".

Noch eine andere Frage ist, wenn ich jetzt in einem Bitcoin Casino spiele und auch soviel Geld gemacht hätte und von dem Casino die Bitcoin auf meinem normalen Wallet sende und dann die verkaufe und das Geld auf meinem Bankkonto habe, muss ich da irgendwas angeben? die Frage kommt da der Casino-Besitzer mir gesagt hat, dass ich selber verantwortlich bin wenn ich Steuern oder sonstiges bezahlen muss, aber für Glücksspiele muss man keine Steuern zahlen in Deutschland und ich habe ja in diesem Sinne Bitcoin nur als eine Währung benutzt und nicht als Gewinn.

Danke vielmals für eine ehrliche und hilfreiche Antwort.

VG

Leonard

Lifehack: Du hast deine Briefmarkensammlung/Fahrrad oder sonstiges auf einem dezentralem Marktplatz an jemanden im Ausland verkauft der dich mit diesen 14 BTC bezahlt hat - war halt nen Megaangebot für dich - da konntest halt nicht nein sagen und hast die 14 BTC dafür kassiert - Bezahlnachweiss hast Du dann ja anhand des Verkaufs auf dem dezentralem Marktplatz Cheesy
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April 25, 2019, 01:34:59 PM


Du hast einfach so 14 BTC erhalten, schon klar ^^. Dann schick sie der armen Person doch zurück, die zufällig! deine Adresse eingegeben hat..sind schließlich schlappe 70000$! Nehmen wir mal an, dass das stimmt Wink, dann musst du die trotzdem versteuern als Sonstiges Einnahmen. Du musst den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern...wenn der ursprüngliche Absender allerdings nicht ganz doof ist wird er gucken wo das Geld landet und entsprechend Nachforschungen anstellen...

Mensch ihr wisst doch was ich meine... und wenn ich die BTC als Geschenk bekommen hätte von einem Cousin aus dem Ausland? wie wäre es dann? oder mit dem Casino?
Danke vielmals!

Dann sag das doch einfach. Nein man muss das immer min. als Sonstige Einnahmen versteuern, ansonsten würde das doch jeder so machen....

newbie
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April 25, 2019, 01:21:41 PM


Du hast einfach so 14 BTC erhalten, schon klar ^^. Dann schick sie der armen Person doch zurück, die zufällig! deine Adresse eingegeben hat..sind schließlich schlappe 70000$! Nehmen wir mal an, dass das stimmt Wink, dann musst du die trotzdem versteuern als Sonstiges Einnahmen. Du musst den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern...wenn der ursprüngliche Absender allerdings nicht ganz doof ist wird er gucken wo das Geld landet und entsprechend Nachforschungen anstellen...
[/quote]

Mensch ihr wisst doch was ich meine... und wenn ich die BTC als Geschenk bekommen hätte von einem Cousin aus dem Ausland? wie wäre es dann? oder mit dem Casino?
Danke vielmals!
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April 25, 2019, 01:09:20 PM

Also ich habe ein Bitcoin Wallet eröffnet und aufeinmal hatte ich von irgendeinem zufälligen Wallet 14 BTC erhalten. Nun sind die echt und ich möchte diese gerne auszahlen lassen, jedoch weiss ich nicht ob ich dann Steuern zahlen muss oder nicht, da ich ja diese aufeinmal bekommen habe (vor 3 Wochen). Ich habe die noch nicht ausgezahlt in EURO, will es jedoch bald machen, also die Bitcoin in "echtes" Geld umwandeln.

Das mit dem Bitcoin Casino, ja es ist ein Online Casino und ich hatte die Idee um keine Steuern zu zahlen die zufälligen 14BTC in das Bitcoin Casino zu legen, da einwenig zu spielen und dann diese auszuzahlen, da Glücksspiele nicht versteuert werden müssen und dann niemand mich fragen könnte. (wegen den Steuern).

Zusammengefasst: Ja, ich habe zufällig BTC auf meinem Wallet erhalten und versuche diese steuerfrei auszuzahlen.

Hoffe kannst mir weiterhelfen. Danke!

Du hast einfach so 14 BTC erhalten, schon klar ^^. Dann schick sie der armen Person doch zurück, die zufällig! deine Adresse eingegeben hat..sind schließlich schlappe 70000$! Nehmen wir mal an, dass das stimmt Wink, dann musst du die trotzdem versteuern als Sonstiges Einnahmen. Du musst den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern...wenn der ursprüngliche Absender allerdings nicht ganz doof ist wird er gucken wo das Geld landet und entsprechend Nachforschungen anstellen...
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April 25, 2019, 10:25:16 AM


Es ist schon ein Unterschied, ob du die BTCs von einem Freund irgendwie, zufällig erhalten oder von einem Familienmitglied geschenkt bekommen hast. Bitte entscheide dich, wie es bei dir war, dann können wir dazu auch etwas sagen. Zur Beantwortung aller Eventualitäten aus deinen Post reicht meine Schreibkraft nicht aus. Wann hast du sie bekommen? Wann hast du sie in €, $, Yen o.ä getauscht?

Was ist ein Bitcoin Casino? Ein Online Casino?  Woher hast du die Bitcoins, die da hingekommen sind? Wann hast du sie hingeschickt -> Haltefrist?

Ich lese aus deinem Post raus, dass du irgendwelche Argumentationen suchst, um keine Steuern zu zahlen. Du solltest schon bei der Wahrheit bleiben, alles andere kann zu ernsthaften Konsequenzen führen. Gib uns mehr Details und vielleicht ist bei der alles okay und du bist sowieso nicht steuerpflichtig.
[/quote]

Also ich habe ein Bitcoin Wallet eröffnet und aufeinmal hatte ich von irgendeinem zufälligen Wallet 14 BTC erhalten. Nun sind die echt und ich möchte diese gerne auszahlen lassen, jedoch weiss ich nicht ob ich dann Steuern zahlen muss oder nicht, da ich ja diese aufeinmal bekommen habe (vor 3 Wochen). Ich habe die noch nicht ausgezahlt in EURO, will es jedoch bald machen, also die Bitcoin in "echtes" Geld umwandeln.

Das mit dem Bitcoin Casino, ja es ist ein Online Casino und ich hatte die Idee um keine Steuern zu zahlen die zufälligen 14BTC in das Bitcoin Casino zu legen, da einwenig zu spielen und dann diese auszuzahlen, da Glücksspiele nicht versteuert werden müssen und dann niemand mich fragen könnte. (wegen den Steuern).

Zusammengefasst: Ja, ich habe zufällig BTC auf meinem Wallet erhalten und versuche diese steuerfrei auszuzahlen.

Hoffe kannst mir weiterhelfen. Danke!
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April 25, 2019, 10:10:22 AM
Hey Jungs.

Eventuell kam schon mal die Frage, aber muss ich etwas dokumentieren bzw. versteuern lassen wenn ich Bitcoins von einem Freund oder "zufällig" erhalten habe.
Angenommen, ich hätte auf einen meiner Wallets 10BTC erhalten und würde alles (wöchentlich einen BTC) auf mein Bankkonto senden (um das Geld zu nehmen), kann ich dann die Argumentation verwenden ein Familienmitglied hat mir diese als Geschenk gesendet oder "ich weiss nicht wie die BTC auf meinem Wallet kamen".

Noch eine andere Frage ist, wenn ich jetzt in einem Bitcoin Casino spiele und auch soviel Geld gemacht hätte und von dem Casino die Bitcoin auf meinem normalen Wallet sende und dann die verkaufe und das Geld auf meinem Bankkonto habe, muss ich da irgendwas angeben? die Frage kommt da der Casino-Besitzer mir gesagt hat, dass ich selber verantwortlich bin wenn ich Steuern oder sonstiges bezahlen muss, aber für Glücksspiele muss man keine Steuern zahlen in Deutschland und ich habe ja in diesem Sinne Bitcoin nur als eine Währung benutzt und nicht als Gewinn.

Danke vielmals für eine ehrliche und hilfreiche Antwort.

VG

Leonard

Es ist schon ein Unterschied, ob du die BTCs von einem Freund irgendwie, zufällig erhalten oder von einem Familienmitglied geschenkt bekommen hast. Bitte entscheide dich, wie es bei dir war, dann können wir dazu auch etwas sagen. Zur Beantwortung aller Eventualitäten aus deinen Post reicht meine Schreibkraft nicht aus. Wann hast du sie bekommen? Wann hast du sie in €, $, Yen o.ä getauscht?

Was ist ein Bitcoin Casino? Ein Online Casino?  Woher hast du die Bitcoins, die da hingekommen sind? Wann hast du sie hingeschickt -> Haltefrist?

Ich lese aus deinem Post raus, dass du irgendwelche Argumentationen suchst, um keine Steuern zu zahlen. Du solltest schon bei der Wahrheit bleiben, alles andere kann zu ernsthaften Konsequenzen führen. Gib uns mehr Details und vielleicht ist bei der alles okay und du bist sowieso nicht steuerpflichtig.
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April 25, 2019, 09:24:59 AM
Hey Jungs.

Eventuell kam schon mal die Frage, aber muss ich etwas dokumentieren bzw. versteuern lassen wenn ich Bitcoins von einem Freund oder "zufällig" erhalten habe.
Angenommen, ich hätte auf einen meiner Wallets 10BTC erhalten und würde alles (wöchentlich einen BTC) auf mein Bankkonto senden (um das Geld zu nehmen), kann ich dann die Argumentation verwenden ein Familienmitglied hat mir diese als Geschenk gesendet oder "ich weiss nicht wie die BTC auf meinem Wallet kamen".

Noch eine andere Frage ist, wenn ich jetzt in einem Bitcoin Casino spiele und auch soviel Geld gemacht hätte und von dem Casino die Bitcoin auf meinem normalen Wallet sende und dann die verkaufe und das Geld auf meinem Bankkonto habe, muss ich da irgendwas angeben? die Frage kommt da der Casino-Besitzer mir gesagt hat, dass ich selber verantwortlich bin wenn ich Steuern oder sonstiges bezahlen muss, aber für Glücksspiele muss man keine Steuern zahlen in Deutschland und ich habe ja in diesem Sinne Bitcoin nur als eine Währung benutzt und nicht als Gewinn.

Danke vielmals für eine ehrliche und hilfreiche Antwort.

VG

Leonard
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April 24, 2019, 04:22:48 PM
Neuer Stoff für Diskussion Smiley

Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass Bounties und Airdrops nicht beim Erhalt versteuert werden müssen sondern erst beim Verkauf.

Somit wurden die bereits verkauften Bounties in der Erklärung steuerlich geltend gemacht und die nicht verkauften nur aufgeführt als Info, was aber laut des Steuerberaters nicht nötig gewesen wäre, da noch nicht verkauft. Das Finanzamt hatte dazu keine Einwände. Der Bescheid kam kürzlich.
Hey, danke für deinen Erfahrungsbericht, dass ein weiterer Steuerberater das so sieht und auch danke für den Erfahrungsbericht, dass dein Finanzamt diese Sichtweise bestätigt hat. Ich sehe es auch so, dass Altcoin Bounties und Airdrops erst bei Verkauf mit dem dann erzielten Preis versteuert werden um diesen zweifelsfrei feststellen zu können, mehr dazu habe ich hier geschrieben (alle Angaben wie immer ohne Gewähr):

https://bitcointalksearch.org/topic/m.47022403
https://bitcointalksearch.org/topic/m.47878645
https://bitcointalksearch.org/topic/m.50018971
https://bitcointalksearch.org/topic/m.50020929

Und Erfahrungsberichten von anderen:

https://bitcointalksearch.org/topic/m.46701749

Letztendlich gibt es da mehrere Varianten und wenn das Finanzamt die jeweilige Situation auch so sieht und sie bestätigt, passt das ja perfekt.



Jungs der Staat ist Kriminell.
Wenn du hinter Gittern bist, interessiert das aber keinen Wink
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April 24, 2019, 09:18:13 AM
Jungs der Staat ist Kriminell.

Steht auf und wehrt euch gegen diese Hurensöhne  Wink

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April 24, 2019, 06:24:36 AM
Neuer Stoff für Diskussion Smiley

Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass Bounties und Airdrops nicht beim Erhalt versteuert werden müssen sondern erst beim Verkauf.

Somit wurden die bereits verkauften Bounties in der Erklärung steuerlich geltend gemacht und die nicht verkauften nur aufgeführt als Info, was aber laut des Steuerberaters nicht nötig gewesen wäre, da noch nicht verkauft. Das Finanzamt hatte dazu keine Einwände. Der Bescheid kam kürzlich.

Ich möchte dies erwähnen da, soweit ich das hier verfolgt habe die Auffassung gilt, dass beim Erhalt versteuert werden muss.

Sollte das schon bekannt sein, nimmt es mir nicht übel, ich schaue hier nur sporadisch vorbei.

Kein neuer Stoff für die, die diesen Thread gewöhnlich beiwohnen. Einige sehen es so wie dein Steuerberater, andere sehen es anders. Noch kann jeder überwiegend selber "auswählen" was für ihn das optimalste ist.
newbie
Activity: 27
Merit: 2
April 24, 2019, 05:51:15 AM
Neuer Stoff für Diskussion Smiley

Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass Bounties und Airdrops nicht beim Erhalt versteuert werden müssen sondern erst beim Verkauf.

Somit wurden die bereits verkauften Bounties in der Erklärung steuerlich geltend gemacht und die nicht verkauften nur aufgeführt als Info, was aber laut des Steuerberaters nicht nötig gewesen wäre, da noch nicht verkauft. Das Finanzamt hatte dazu keine Einwände. Der Bescheid kam kürzlich.

Ich möchte dies erwähnen da, soweit ich das hier verfolgt habe die Auffassung gilt, dass beim Erhalt versteuert werden muss.

Sollte das schon bekannt sein, nimmt es mir nicht übel, ich schaue hier nur sporadisch vorbei.
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April 24, 2019, 02:00:53 AM
"Der Bescheid ergeht nach §164 Abs. 1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Steht da denn nichts weiter drin, auf was sich der Vorbehalt bezieht?

Laienmeinung Anfang:
Anrufen würde ich nicht. Du musst nun schriftlich eine Änderung mit dem Hinweis auf § 164 AO beantragen und das Begründen....in deinem Fall also mit den korrigierten Daten. Alternative: Änderung beantragen mit dem Hinweis, wann du die korrigierten Daten hinschickst. So musst du nicht befürchten, dass während deiner Korrekturzeit das FA deinen Bescheid plötzlich als bestandskräftig deklariert.
Laienmeinung Ende.

Es gibt auch noch §129 AO. Da widersprechen sich aber zwei Seiten und mir ist nicht ganz klar, ob die Rechenfehler wie in deinem Fall dann überhaupt relevant für eine Änderung sind...?
Er ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig

Vorläufige Festsetzungen nach 165 AO gibt es in jedem Steuerbescheid. Das sind noch ausstehende Urteile, die eine Änderung von vielen Bescheiden bewirken könnten. Das erfolgt dann automatisch durchs FA, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Ich glaube, Pendlerpauschale und Soli sind sowas.
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April 23, 2019, 11:22:39 AM

Hier steht erstmal etwas dazu, was du machen kannst, wenn der Steuerbescheid nachträglich geändert werden soll: https://www.smartsteuer.de/online/steuertipps/haben-sie-bei-ihrer-steuererklaerung-vergessen-einigewollen-sie-ihren-steuerbescheid-aendern/


Na schau, da ist doch hilfreiches dabei, vielen Dank!

Zur nachträglichen Änderung:

Aus deinem Link kommt folgende Info

Quote
Was ist, wenn die Einspruchfrist schon abgelaufen ist?
Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, gibt es noch folgende Möglichkeiten den Steuerbescheid ändern zu lassen:

- Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO
- neue Tatsachen

Und ein Blick auf den Bescheid bringt mir folgendes ins Auge, worauf ich bis dato tatsächlich noch nicht geachtet hatte:

"Der Bescheid ergeht nach §164 Abs. 1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung.
Er ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig"

Da sollte ich wohl nochmal anrufen und mit dem SB sprechen. Merci!!

In dem Zuge könnten wir hier ja vielleicht alle mal einen Blick auf unsere Bescheide für 2017 (und ggf. 2018 wenn schon zurück) werfen und hier zusammentragen, ob der "Vorbehalt der Nachprüfung." und/oder "nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig" für alle oder die Mehrheit zutrifft / sich da ggf. ein Schema entnehmen lässt.

edit: bei meiner Partnerin ist lediglich der Zusatz "Er ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig" enthalten.
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April 23, 2019, 06:57:33 AM
Also all diese Trades aufzubereiten (obwohl ich jeden (händisch) "live" erfasse) ist echt schon ne ziemlich zeitaufwändige Nummer.

Daher spiele ich nun doch wieder mit dem Gedanken, mir Cointracking zu holen.

Auch dafür würde mich interessieren, welchen Betrag Cointracking in einem solchen Bsp. einfängt, da sie ja mWn auch "nur" die CSV-Dateien der Börsen haben.

Mag das mal jemand der Cointracking-Nutzer an einem vgl. in Erfahrung bringen?

Ich sitze nun mal wieder an der EkSt.-Erklärung für 2018 und bin nun über Ungenauigkeiten in meiner 2017-Erklärung (die durch und beglichen ist) gestolpert und bräuchte mal euer Schwarmwissen:

Im Detail:

In der Bittrex-CSV finden sich die Kosten/Erträge pro Trade in BTC, sieht so aus:



Auf Bittrex selbst sieht es so aus:



Sprich, der "tatsächlich bezahlte Betrag in BTC (für den Kauf von XVG) beträgt 0,0667665 BTC (nicht 0,0666000 wie in der CSV)"

Soweit so klar, handelt sich ja um 0,25% Differenz (Trading-Fees).

Für die GuV-Berechnung der XVG-Trades in 2017 lass ich das mal so stehen, aber  Mein Problem:

Für die GuV-Berechnung der BTC-Trades in 2017 habe ich in der Aufrechnung aller "verkaufter BTC" den kleineren Betrag (im Bsp. 0,0666000 statt 0,0667665 BTC) genommen und so am Ende des Jahres mehr Restbestand als tatsächlich vorhanden war.

OK, das bekomme ich korrigiert, ist ja quasi nur für die eigene Buchhaltung relevant, aber das unschöne daran:

Mit der ursprünglichen Variante kam ich bei BTC-Trades in 2017 auf einen Gewinn von >1.2k €, die ich sie angegeben und versteuert habe.

In der Nachberechnung der Werte (mit den korrekten Zahlen) ergibt sich nun, dass ich lediglich 300€ Gewinn gemacht habe.

2 Fragen

1. Habe ich einen Denkfehler drin? (ggf. gleicht sich das monetär 1:1 mit der Ungleichheit auf der anderen Seite (GuV-Berechnung der XVG-Trades) aus und kommt auf das gleiche Gesamtergebnis?

2. Falls nicht: kann ich den Fehler, den ich in der ESt-Erklärung für 2017 gemacht habe, nachträglich angeben?

Vielen Dank im voraus, falls sich jemand bemüßigt fühlt, mit mir zu überlegen.

Hier steht erstmal etwas dazu, was du machen kannst, wenn der Steuerbescheid nachträglich geändert werden soll: https://www.smartsteuer.de/online/steuertipps/haben-sie-bei-ihrer-steuererklaerung-vergessen-einigewollen-sie-ihren-steuerbescheid-aendern/
Ansonsten kann ich dir leider nicht helfen, weil ich die "Problematik" (Aufrechnung aller "verkaufter BTC") nicht genau verstanden habe.

Zu Cointracking: Es gibt dort auch die Möglichkeit, eine CSV im kostenlosen Test account hochzuladen. Die Anzahl der Transaktionen ist auf 200 begrenzt. Aber vielleicht reicht es dir.
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