Ich habe erst vor Kurzem davon gehört, dass es auch die Möglichkeit gibt, Coins einzeln zu halten und nachzuweisen. Also dass FIFO nicht allein gültig ist. Das ist auf jeden Fall interessant und wurde auch im OP beschrieben. Ich will aber noch mal nachfragen.
Grundsätzlich ist alles, was nicht auf einer einzelnen Bitcoinadresse abgelegt ist einzeln nachweisbar. Ich nehme an dass es sogar möglich ist, wenn man auf einer einzelnen Bitcoinadresse Bitcoins ein- und auszahlt. Da es dort die Inputs gibt und diese einen Zeitpunkt der Ein- und Auszahlung haben. Wenn man also beim Versenden von Coins die Coininputs selbst wählt, dann sollte es nicht angreifbar sein, wenn man die Coininputs einzeln für die Besteuerung verwaltet, ist das richtig?
Bei Wallets von Exchanges ist das dann natürlich nicht machbar. Theoretisch sind das ja meistens sogar andere Coins, weshalb man ein BTC-Wallet auf einer Exchange sicher als Blackbox sehen muss bei der es nur um die Ein- und Ausgänge gehen muss. Oder wäre eine Einzahlung in ein Shared Wallet auf einem Exchange sogar stets ein Veräußerungsgeschäft, weil die originalen Coins dann nicht mehr einem selbst gehören, man nur "Anspruch" auf die selbe Anzahl von Coins hat? Ich nehme das darf nicht so gesehen werden, wenn das aber so ist würde es sicher auch den Weg für alternative Betrachtungsweisen in anderen Bereichen ebnen. Muss halt alles einmal rechtlich klargemacht worden sein.
Bei POS-Coins, angenommen man hat vor über einem Jahr POS-Coins gekauft. Diese haben auf einer Adresse gelegen und ein paar zusätzliche Coins erstaked. Diese liegen dann natürlich auf der selben Adresse. Aber selbst dann sollte es möglich sein die Inputs sauber zu trennen. Die gekauften Coins einzeln zu handhaben. Die gemineten sind eigene Inputs. Es ist also klar unterscheidbar, welche Coins gekauft und welche vom POS Mining kommen. Seht ihr das auch so?
Wie nennt man eigentlich diese Art der Buchführung? Also nicht FIFO oder LIFO, sondern jede einzelne Coin-TX einzeln aufzeichnen?
Falls Mining aus POS wirklich als Dividenden angesehen werden, was durchaus logischer klingt als erminete POW-Coins, dann würden sicher wirklich die 25% Abgeltungssteuer? anfallen. In dem Fall sollte man beachten, dass man immer den Punkt "Günstigerregelung" in der Steuererklärung ankreuzt. Für den Fall, dass die Einkommenssteuer bei Besteuerung des Gesamteinkommens + Dividenden, zusammen besteuert geringer ausfällt als Einkommenssteuer + 25% Abgeltungssteuer auf die Dividenden, wird automatisch alles als normales Einkommen berechnet und es kann für diese Dividenden, je nach Einkommen, dann auch weniger als die 25% Pauschalbesteuerung herauskommen. Die Option zu setzen kann in keinem Fall schaden da das mal eine der seltenen Optionen ist in denen das Finanzamt immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen entscheiden würde.
Ich habe auch noch eine Frage, im OP steht gestohlene Coins sind Coins auf die man Steuern zahlen muss. Muss man nicht erst Gewinne realisiert haben? Mal angenommen man investiert in ein Scam-ICO, dann verkauft man ja seine Coins in dem Moment in dem man andere Coins dafür bekommt. Wenn das ICO Scam ist dann werden auch diese gekauften Coins wertlos. Wodurch sich das Ganze ausgleichen sollte. Selbst wenn man die erhaltenen Coins dann verkauft hat man einen Verlust erwirtschaftet, der gegengerechnet werden kann. Damit sollte sich der Wert der Investionssumme mit der des Verlusts im Scam ausgleichen.
Hat man in Cloudmining investiert sieht das vermutlich eher anders aus, weil man etwas anderes als eine Coin erworben hat. Obwohl man auch dort damit argumentieren könnte, dass man ein Finanzprodukt erworben hat. Es ist nichts materielles, es ist ein virtueller Vertrag der auch an Wert verliert. Wenn er nicht gehandelt wird kann man es vielleicht auf den Preisen auf der Webseite sehen oder vielleicht durch einen Verkaufsthread nachweisen, dass die Verträge keiner haben will, sie damit wertlos geworden sind und man einen Verlust erwirtschaftet hat.
Die Verträge verlieren ja sogar an Wert ohne dass es ein Scam ist.
Vielleicht könnte man auf die Art, die Verträge als Finanzprodukt anzusehen, sogar POW machen ohne die Steuerprobleme durch POW mit eigenem Miner.
Generell, wenn einem direkt Coins gestohlen werden ist das wohl Privatvergnügen und mindestens der Kaufpreis ist verloren, da man das Geld für den Kaufpreis ja schon versteuert hat. Aber wenn die gestohlenen Coins nach dem Kauf und bis zum Diebstahl 10x so viel Wert bekommen haben, dann kann man den Diebstahl sicher nicht als Veräußerung sehen, so dass man dann auch noch den Wertanstieg versteuern muss, oder? Wenn man Coins verkauft und etwas im Wert von 10x des Kaufpreises der Coins erhält, dann hat man halt die 9x zu versteuern. Aber wenn man nichts im Gegenzug erhält oder nur ein Honigglas, statt der versprochenen Miner, dann hat man die Coins auch nicht mit Gewinn veräußert. Es ist sogar erklärbar was passiert ist, so dass es kein "künstliches Runterrechnen zum Steuersparen" wäre.
Viele Fragen, sorry.