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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 73. (Read 1137017 times)

legendary
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April 21, 2019, 03:59:38 PM
~snip~
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Generell solltest du nicht unter gewerblichkeit fallen. Keine Ahnung, wo du das gelesen hast. Aber schaue doch mal auf die erste Seite dieser FAQ. Da steht einiges zum Mining.

Ansonsten: Wenn due die Haltefrist bei jedem Tausch brav eingehalten hast, dann hast du keine steuerlichen Konsequenzen zu befürchten. Falls es doch mal zu Nachfragen kommt, dann kannst du hoffentlich deine Haltefristen durch entsprechende Dokumentation nachweisen.
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April 20, 2019, 08:14:27 AM
Also all diese Trades aufzubereiten (obwohl ich jeden (händisch) "live" erfasse) ist echt schon ne ziemlich zeitaufwändige Nummer.

Daher spiele ich nun doch wieder mit dem Gedanken, mir Cointracking zu holen.

Auch dafür würde mich interessieren, welchen Betrag Cointracking in einem solchen Bsp. einfängt, da sie ja mWn auch "nur" die CSV-Dateien der Börsen haben.

Mag das mal jemand der Cointracking-Nutzer an einem vgl. in Erfahrung bringen?

Ich sitze nun mal wieder an der EkSt.-Erklärung für 2018 und bin nun über Ungenauigkeiten in meiner 2017-Erklärung (die durch und beglichen ist) gestolpert und bräuchte mal euer Schwarmwissen:

Im Detail:

In der Bittrex-CSV finden sich die Kosten/Erträge pro Trade in BTC, sieht so aus:



Auf Bittrex selbst sieht es so aus:



Sprich, der "tatsächlich bezahlte Betrag in BTC (für den Kauf von XVG) beträgt 0,0667665 BTC (nicht 0,0666000 wie in der CSV)"

Soweit so klar, handelt sich ja um 0,25% Differenz (Trading-Fees).

Für die GuV-Berechnung der XVG-Trades in 2017 lass ich das mal so stehen, aber  Mein Problem:

Für die GuV-Berechnung der BTC-Trades in 2017 habe ich in der Aufrechnung aller "verkaufter BTC" den kleineren Betrag (im Bsp. 0,0666000 statt 0,0667665 BTC) genommen und so am Ende des Jahres mehr Restbestand als tatsächlich vorhanden war.

OK, das bekomme ich korrigiert, ist ja quasi nur für die eigene Buchhaltung relevant, aber das unschöne daran:

Mit der ursprünglichen Variante kam ich bei BTC-Trades in 2017 auf einen Gewinn von >1.2k €, die ich sie angegeben und versteuert habe.

In der Nachberechnung der Werte (mit den korrekten Zahlen) ergibt sich nun, dass ich lediglich 300€ Gewinn gemacht habe.

2 Fragen

1. Habe ich einen Denkfehler drin? (ggf. gleicht sich das monetär 1:1 mit der Ungleichheit auf der anderen Seite (GuV-Berechnung der XVG-Trades) aus und kommt auf das gleiche Gesamtergebnis?

2. Falls nicht: kann ich den Fehler, den ich in der ESt-Erklärung für 2017 gemacht habe, nachträglich angeben?

Vielen Dank im voraus, falls sich jemand bemüßigt fühlt, mit mir zu überlegen.
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April 20, 2019, 04:37:05 AM
Hallo Leute,
ich habe einige Fragen an euch bezüglich der Steuer.

im Zeitraum von April 2017 bis Januar 2018 habe ich hobbymäßig mit meinen zwei Grafikkarten ETH und ETC gemined. Ich bin technisch interessiert somit bin ich auf Kryptomining gestoßen. Das Mining wurde in einem großen Pool (Nanopool) durchgeführt. Insgesamt wurden etwa 2-3 ETH gemined und etwa 30 ETC. Ich habe mir nicht viel dabei gedacht, was dieses Mining steuerrechtlich für Konsequenzen hat. Wie gesagt für mich war es nur "Spaß". Zudem habe ich unterschiedliche Kryptowährungen bei Poloniex und Kraken mit der geschürften Währung getauscht.

Ich würde gerne jetzt die geschürfte Währung auszahlen lassen, ohne "Steuerhinterziehung" zu begehen.
Jetzt habe ich gelesen, dass Mining in den Bereich "Kleingewerbe fällt". Ich war 2017 noch ein Student und hatte weder ein Kleingewerbe angemeldet noch sonstige Einkünfte. Ist eine Kleingewerbe-Anmeldung für 1-2 GPUs überhaupt notwendig? Zumal die Karten auch mal mehrere Tage nicht gelaufen sind oder wenn ich Computerspiele gespielt habe die Mining Software beendet habe.

Die zentrale Frage die sich mir stellt ist das ganze noch privates Mining oder schon gewerbliches Mining?
Wer kann mir diese Frage beantworten und was kann mir passieren, wenn ich mir die Kryptowährung auszahlen lasse (Marktwert aktuell 450-500€) ohne sie bei der Steuer explizit anzugeben?

Da die Coins alle eine Haltefrist von >1 Jahr haben könnte ich diese eigentlich nun ohne zu versteuern Verkaufen oder fallen die Coins nicht mehr unter ein "privates Veräußerungsgeschäft", da sie gemined wurden?

Wie soll ich mit den Coins vorgehen? Ich würde sie ungern einfach nur liegen lassen und nicht mehr antasten, nur weil ich im Jahr 2017 nicht wusste ein Kleingewerbe anzumelden.

Wie würdet ihr an meiner Stelle weiter vorgehen?



Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße
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April 14, 2019, 02:25:45 PM
@Scheede deine Fragen kann ich leider nicht beantworten.

Was mir aber einfiel, als ich deinen Beitrage gelsenen habe ist, dass mir neulich, als ich meine Trades für 2017 bei Bittrex in Cointracking importierte auffiel, dass z.B. BCH Trades im Nirwana verschwanden. Die Einzahlung ist noch drin und auch in Bittrex ersichtlich, aber weder trades noch BCH Auszahlungen tauchen dann noch auf  Tongue Das muss irgendwie bei deren Umstellung verloren gegangen sein... Ich glaube mich daran erinnern zu können, dass ich damlas die BCH kurz nach dem Fork verklopft hatte, aber zu welchem Preis, keine Idee mehr...

Ob das nur mir so erging?...

probier mal "BCC" anstatt BCH
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April 13, 2019, 12:08:33 PM
Eine eigentlich einfache Frage, die ich aber aus Verständnisgründen sehr ausführlich aufschreibe:

Man betreibt Mining - folgendes Beispiel:
- Gewerbe dafür ist angemeldet
- Es wird der Beispielcoin gemint
- Es gibt kein FIAT-Paar für diesen Coin. Es wird der €-Wert über den BTC-Umtauschkurs zum Eingangszeitpunkt auf die Wallet ermittelt (Beispielcoin ist z.b. 0.01 BTC wert)
- Steuerlich relevant wird der Eingang auf der Wallet Zeitpunkt 1(1 Beispielcoin kommt auf die Wallet = 0.01 BTC zum damaligen Zeitpunkt ist der Beispielcoin 40 € wert)
- Mining läuft weiter und die Wallet füllt sich
- nun soll 1 Beispielcoin nach FIFO-Prinzip zum Zeitpunkt 2 veräußert werden
- der Coin hat sich gut gemacht und 1 Beispielcoin ist nun 0.05 BTC wert... der BTC-Preis hat sich auch geändert, aber z.B. nach unten -> wir nehmen also an, der €-Wert von 1 Beispielcoin ist nun 100€

Nun die Frage:
Wenn man nun ein paar Monate später den 1 Beispielcoin in BTC tauscht hat man:
0.05 BTC mit dem Wert 100€.

Nun gibt es einen weiteren "Gewinn" von 60 € (100€ Zeitpunkt 2 - 40€ Zeitpunkt 1 (Eingang Wallet)).
Da dieser Handel mit dem im Gewerbebetrieb geschürften Coins stattfindet, ist es nicht einfach die Einkommenssteuer auf den Gewinn richtig?
Welche Steuer muss hier gezahlt werden? Bzw. was muss angesetzt werden?

Vielen Dank!
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April 07, 2019, 07:56:41 AM
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoins an meiner Börse verkauft habe, aber noch nicht auf mein Konto ausgezahlt habe?
Ja, der Verkauf zählt, nicht die Auszahlung.
Ob du allerdings Steuern zahlen musst ist natürlich von der Höhe des Gewinns abhängig.

Danke für die schnelle Anwtort!  Smiley


Bitte bedenke, dass alle Antworten auf D bezogen sind, das wird zwar höchstwahrscheinlich in deinem Sinne sein, aber sicher ist sicher.

Darüber hinaus, nimm Dir bitte die Zeit den OP zu lesen, hier hat sich qkw ziemlich viel Mühe gemacht, alle gesammelten Infos & Erkenntnisse übersichtlich zusammenzufassen: https://bitcointalksearch.org/topic/m.19673755
tyz
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April 07, 2019, 05:49:00 AM
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoins an meiner Börse verkauft habe, aber noch nicht auf mein Konto ausgezahlt habe?
Ja, der Verkauf zählt, nicht die Auszahlung.
Ob du allerdings Steuern zahlen musst ist natürlich von der Höhe des Gewinns abhängig.

Danke für die schnelle Anwtort!  Smiley

Ich habe durch den Verkauf ca. 55€ Gewinn erzielt. Ab welcher Höhe muss man denn versteuern?

Es gibt eine jährliche Freigrenze von 600€, diese beinhaltet aber alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Machst du also im Jahr 55€ Euro Gewinn mit Bitcoinhandel und 550€ mit einem anderen privaten Geschäft, dann musst du beides vollversteuern. Bleibt es aber insgesamt bei den 55€, dann musst du sie nicht mal in der Steuererklärung angeben.

Quote
Wird ein Veräußerungsgeschäft innerhalb der einjährigen Haltefrist abgewickelt, greift zumindest noch eine Freigrenze von 600 Euro p.a. – die Freigrenze gilt allerdings für alle privaten Veräußerungsgeschäfte im betreffenden Jahr, bezieht sich also nicht nur auf Bitcoin-Geschäfte des Steuerpflichtigen.
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html
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April 07, 2019, 03:49:00 AM
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoins an meiner Börse verkauft habe, aber noch nicht auf mein Konto ausgezahlt habe?
Ja, der Verkauf zählt, nicht die Auszahlung.
Ob du allerdings Steuern zahlen musst ist natürlich von der Höhe des Gewinns abhängig.

Danke für die schnelle Anwtort!  Smiley

Ich habe durch den Verkauf ca. 55€ Gewinn erzielt. Ab welcher Höhe muss man denn versteuern?
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April 07, 2019, 03:02:39 AM
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoins an meiner Börse verkauft habe, aber noch nicht auf mein Konto ausgezahlt habe?
Ja, der Verkauf zählt, nicht die Auszahlung.
Ob du allerdings Steuern zahlen musst ist natürlich von der Höhe des Gewinns abhängig.
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April 07, 2019, 01:25:18 AM
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoins an meiner Börse verkauft habe, aber noch nicht auf mein Konto ausgezahlt habe?
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April 04, 2019, 02:46:15 PM
Ich überlege mir Komodo zu kaufen und sie langfristig zu halten, also definitiv > 1 Jahr. Steuerlich wäre dies dann einfach zu handhaben was keine weitere Diskussion bedürfte. Nur hat Komodo eine Besonderheit, die mich über den Kauf grübeln lässt. Mir würde eure steuerliche Einschätzung interessieren oder wie ihr damit umgeht, falls ihr Komodo oder einen Coin mit ähnlichen Eigenschaften besitzt.

Komodo schüttet an jeden Halter mit mehr als 10 KMD jährlich 5,1% aus. Das ist im Konsensus so festgelegt bis die Höchstgrenze von 200 Millionen Coins erzeugt ist. Man muss nichts aktiv tun, kein Mining betreiben, kein Wallet offenhalten,  kein Leasing an einen anderen Account veranlassen oder ähnliches. Die Dividende wird dauerhaft berechnet und kann quasi stündlich geclaimt werden. Aber auch eine normale Transaktion von A nach B erzeugt ein Claim der die Dividende damit automatisch gutschreibt.

Man kommt also nicht darum herum, dass man durch die Investition, ob gewollt oder nicht, zusätzliche Einnahmen erhält. Damit würde nach meiner Interpretation und dem was ich hier bereits gelesen habe, die steuerliche Freigrenze von 1 Jahr auf 10 Jahre erhöht.

Selbst wenn man Coins kauft und drei Jahre liegen lässt, dann wird spätestens bei der Transaktion der Coins an einen Exchange die Dividende getriggert und gutgeschrieben.

Ist Komodo - bzw. ähnlich gestaltete Coins - damit quasi unkäuflich wenn man auf Sicht von weniger als 10 Jahren verkaufen möchte oder gibt es hier eine steuerliche Spezialität die mir bisher entgangen ist?

Die 10 Jahre Haltefrist fällt höchstwahrscheinlich bei Crypto gar nicht an. Das Gesetz war wohl hauptsächlich um Steuersparmodelle bei Schifsscontainern zu vermeiden...

Siehe auch https://hellinger.eu/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/

Du kannst das also einfach claimen und musst dann entsprechend lediglich bei Zufluss Steuern drauf zahlen.
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April 04, 2019, 10:57:57 AM
Du könntest auch KMD kaufen und an eine Wallet übertragen auf der keine Zinsen anfallen, wie z.b. die Coinomiwallet, ...

Coinomiwallet ist eine Option. Aber auch keine sicherere langfristig gesehen. Die Entwicklung des Wallets könnte wie so einige davor nach einiger Zeit eingestellt werden und man wäre gezwungen auf ein anderes zu wechseln, welches dann doch claimt. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass in ein paar Jahren die Finanzämter weiter sind und dann einfach sagen, "ja wir kennen Komodo, hier fällt doch eine Dividende an". Technisch ist es bereits heute schon möglich laut JL777 die Dividende an eine andere Adresse als derjenigen zu senden wo die Coins liegen. Das Finanzamt könnte sich einfach darauf zurückziehen und sagen sie erhalten Dividende also 10 Jahresfrist.

...oder auf einer Börse liegen lassen.

Ich glaube es gibt einen allgemeinen Konsens, dass man das nicht tun sollte.
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April 04, 2019, 06:16:10 AM
Ich überlege mir Komodo zu kaufen und sie langfristig zu halten, also definitiv > 1 Jahr. Steuerlich wäre dies dann einfach zu handhaben was keine weitere Diskussion bedürfte. Nur hat Komodo eine Besonderheit, die mich über den Kauf grübeln lässt. Mir würde eure steuerliche Einschätzung interessieren oder wie ihr damit umgeht, falls ihr Komodo oder einen Coin mit ähnlichen Eigenschaften besitzt.

Komodo schüttet an jeden Halter mit mehr als 10 KMD jährlich 5,1% aus. Das ist im Konsensus so festgelegt bis die Höchstgrenze von 200 Millionen Coins erzeugt ist. Man muss nichts aktiv tun, kein Mining betreiben, kein Wallet offenhalten,  kein Leasing an einen anderen Account veranlassen oder ähnliches. Die Dividende wird dauerhaft berechnet und kann quasi stündlich geclaimt werden. Aber auch eine normale Transaktion von A nach B erzeugt ein Claim der die Dividende damit automatisch gutschreibt.

Man kommt also nicht darum herum, dass man durch die Investition, ob gewollt oder nicht, zusätzliche Einnahmen erhält. Damit würde nach meiner Interpretation und dem was ich hier bereits gelesen habe, die steuerliche Freigrenze von 1 Jahr auf 10 Jahre erhöht.

Selbst wenn man Coins kauft und drei Jahre liegen lässt, dann wird spätestens bei der Transaktion der Coins an einen Exchange die Dividende getriggert und gutgeschrieben.

Ist Komodo - bzw. ähnlich gestaltete Coins - damit quasi unkäuflich wenn man auf Sicht von weniger als 10 Jahren verkaufen möchte oder gibt es hier eine steuerliche Spezialität die mir bisher entgangen ist?

Du könntest auch KMD kaufen und an eine Wallet übertragen auf der keine Zinsen anfallen, wie z.b. die Coinomiwallet, oder auf einer Börse liegen lassen.
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April 04, 2019, 06:11:31 AM
Ich überlege mir Komodo zu kaufen und sie langfristig zu halten, also definitiv > 1 Jahr. Steuerlich wäre dies dann einfach zu handhaben was keine weitere Diskussion bedürfte. Nur hat Komodo eine Besonderheit, die mich über den Kauf grübeln lässt. Mir würde eure steuerliche Einschätzung interessieren oder wie ihr damit umgeht, falls ihr Komodo oder einen Coin mit ähnlichen Eigenschaften besitzt.

Komodo schüttet an jeden Halter mit mehr als 10 KMD jährlich 5,1% aus. Das ist im Konsensus so festgelegt bis die Höchstgrenze von 200 Millionen Coins erzeugt ist. Man muss nichts aktiv tun, kein Mining betreiben, kein Wallet offenhalten,  kein Leasing an einen anderen Account veranlassen oder ähnliches. Die Dividende wird dauerhaft berechnet und kann quasi stündlich geclaimt werden. Aber auch eine normale Transaktion von A nach B erzeugt ein Claim der die Dividende damit automatisch gutschreibt.

Man kommt also nicht darum herum, dass man durch die Investition, ob gewollt oder nicht, zusätzliche Einnahmen erhält. Damit würde nach meiner Interpretation und dem was ich hier bereits gelesen habe, die steuerliche Freigrenze von 1 Jahr auf 10 Jahre erhöht.

Selbst wenn man Coins kauft und drei Jahre liegen lässt, dann wird spätestens bei der Transaktion der Coins an einen Exchange die Dividende getriggert und gutgeschrieben.

Ist Komodo - bzw. ähnlich gestaltete Coins - damit quasi unkäuflich wenn man auf Sicht von weniger als 10 Jahren verkaufen möchte oder gibt es hier eine steuerliche Spezialität die mir bisher entgangen ist?
qwk
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March 29, 2019, 06:25:22 AM
Sollte es wirklich mal dazu kommen, dass Kryptowährungen vor den Verfasungsgericht landen, dann werden die es sicherlich an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten. -> dauert noch Jahre, wenn es  mal zu einer Klage kommen sollte.
In diesem Fall nicht.
Der EuGH mischt sich AFAIK nicht in die Einkommensbesteuerung ein, da hierfür die einzelnen Länder zuständig sind.

Da es, wenn ich das richtig verstehe, im konkreten Fall um ein sog. "strukturelles Vollzugsdefizit" geht, hat das auch wenig grundsätzliche Bedeutung.
Das bedeutet lediglich, dass in irgendeiner Form der "Buchstabe des Gesetzes" einfach nicht die gängige Besteuerungspraxis hergibt.
Also in etwa: "ja, eigentlich soll das schon besteuert sein, aber weil es nicht eindeutig im Gesetz geregelt ist, kann es nicht besteuert werden".

Da das aber ohnehin alles in einem Nebensatz eines Urteils erwähnt wird, will ich da auch nicht zu viel reininterpretieren.
Es fehlen mir bisher einfach die Informationen, was der Richter da eigentlich konkret gemeint hat.


Und warum er überhaupt Kryptowährungen erwähnt hat, der Fall hatte damit nämlich nix zu tun.
Ob der Richter wohl selbst ein paar Bitcoins hat? Grin
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March 29, 2019, 04:36:19 AM

qwk hat dazu ja schon geschrieben.

Sollte es wirklich mal dazu kommen, dass Kryptowährungen vor den Verfasungsgericht landen, dann werden die es sicherlich an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten. -> dauert noch Jahre, wenn es  mal zu einer Klage kommen sollte.


Aber statt einer Sammelklage (die ja nicht geht), kann ja jemand ein Spenden-Multi-SIg-Wallet aufmachen. Einer klagt und die Gemeinschaft sorgt dafür, dass die Klagekosten gedeckt sind.
qwk
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March 28, 2019, 02:21:08 PM
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen, schon gleich gar nicht in Steuerangelegenheiten Wink

Das Thema selbst hatten wir schon (vor 2 Seiten):
Smiley

Grob:
- Champions League Tickets werden innerhalb der Jahresfrist verkauft
- Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft verfassungswidrig, da strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt
Da hast du, glaube ich, was falsch verstanden.
Der Vorgang ist in diesem Fall deshalb nicht steuerbar, weil
- Jetzt das Interessante. Im letzten Satz wird Bezug auf Bitcoin genommen und ob hier nicht auch ein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegen könnte
Quote
Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO). Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf kontingentierter und damit hochpreisiger Eintrittskarten war bislang ebenso wenig wie die im Hinblick auf ein strukturelles Vollzugsdefizit ggf. ähnlich zu beurteilenden Spekulationsgeschäfte mit Kryptowährungen Gegenstand höchstrichterlicher sowie verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung.

Bitcoins sind jedenfalls nach gängiger Auffassung eigentlich aller mir bekannten Steuerberater keine Wertpapiere i.S.d. EStG, insofern ist nicht davon auszugehen, dass obiges Urteil hier besonders relevant wäre.
Der obige Satz scheint nur sagen zu wollen, dass sich die Richter auch mal mit Bitcoin beschäftigen wollen, und hier ähnliche strukturelle Hindernisse sehen Huh
Das könnte möglicherweise darauf hindeuten, dass für den Moment davon auszugehen wäre, dass auch eine (IMHO) fehlerhafte Steuererklärung, in der man Bitcoin-Gewinne prinzipiell als nicht steuerbar ansieht, keine Steuerhinterziehung sein kann Huh
Bisschen kryptisch, was die Richter da zu Kryptowährungen von sich geben Cool
Vor allem verstehe ich überhaupt nicht, wieso das Thema in der Urteilsbegründung überhaupt angesprochen wird.
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expect(brain).toHaveBeenUsed()
sr. member
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The Internet of Trusted Things
March 28, 2019, 12:56:22 PM
Danke qwk, das ist ne wichtige Info. Obwohl ich das alles nicht gezielt betreibe, kommen auch bei kleinen Sachen ne Menge Trades zusammen.

Eine andere Frage: Weiss jemand, wie Bug Reports und dafür erhaltene Belohnungen versteuert werden müssen? Man arbeitet ja nicht im Auftrag, sondern hat Glück, wenn man über was stolpert und dann dafür tatsächlich ne Kleinigkeit bekommt.
qwk
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Shitcoin Minimalist
March 28, 2019, 11:29:29 AM
Ab wie vielen Trades ist Trading eigentlich nicht mehr private Vermögensverwaltung sondern gewerblich?

Wird wirklich Zeit, dass ich mal wieder die FAQ überarbeite, und das auch aufnehme:

Immer unter der Voraussetzung, dass keine anderen Umstände gegeben sind, die eine Gewerblichkeit begründen könnten, ist das bloße Traden an Bitcoin- und Altcoin-Börsen im Rahmen der eigenen privaten Vermögensverwaltung nicht gewerblich.
"Im Rahmen der eigenen privaten Vermögensverwaltung" heißt hier: mit deinem eigenen Geld, um dein eigenes Geld zu vermehren. Auch das Geld von deiner Frau fällt da noch mit rein. Das Geld vom Schwager eventuell schon nicht mehr, aber das ist grenzwertig.

Begründung: auch "normale" Daytrader standen vor ein paar Jahren vor dem Problem, dass die Finanzämter teilweise auf die Gewerblichkeit abgezielt haben. Dies wurde von den Gerichten eigentlich unisono verneint (es gab grenzwertige Fälle, bei diesen war aber AFAIK immer "Fremdkapital" im Spiel).
Und dennoch ist das wirklich nicht gewerblich?
Ich glaube der Knackpunkt ist das "im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung".
Nochmal zum Mitschreiben:
Trading für sich selbst, mit eigenem Geld ist nicht gewerblich.
Das ist eine der wenigen Sachen, die so sicher sind, dass ich das als absolute Wahrheit verkünden würde.

Noch einmal: "Daytrading" an ganz "normalen Börsen", also mit Aktien und so, war vor ein paar Jahren mal "im Trend" und immer mehr Leute haben versucht, damit von zu Hause aus reich zu werden (kommt euch das irgendwie bekannt vor? Roll Eyes).
Die Finanzämter haben damals mehrfach versucht, einzelne Händler, die wirklich große Summen bewegt (und wohl auch verdient) haben, als gewerblich einzustufen.
Dagegen haben diese Händler geklagt.
In allen mir bekannten Fällen haben die Gerichte den Händlern Recht gegeben.

Die wenigen Händler, die vor Gericht verloren haben, waren diejenigen, die halt nicht nur mit eigenem Geld, sondern auch "für gute Freunde" oder so gehandelt haben. Das war teilweise grenzwertig. Wenn du für deine Frau oder deinen Mann das Geld verwaltest, ist das sicher noch nicht gewerblich. Wenn's der Bruder oder die Schwester ist, naja, normalerweise vermutlich auch noch nicht. Wenn's der Bruder vom Schwager ist, naja... Wenn's dann einfach nur noch ein Kumpel aus dem Kegelverein ist, ist die Grenze zum Gewerbe halt ziemlich sicher überschritten.
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