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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 74. (Read 1136999 times)

legendary
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March 25, 2019, 10:19:14 AM
@Scheede deine Fragen kann ich leider nicht beantworten.

Was mir aber einfiel, als ich deinen Beitrage gelsenen habe ist, dass mir neulich, als ich meine Trades für 2017 bei Bittrex in Cointracking importierte auffiel, dass z.B. BCH Trades im Nirwana verschwanden. Die Einzahlung ist noch drin und auch in Bittrex ersichtlich, aber weder trades noch BCH Auszahlungen tauchen dann noch auf  Tongue Das muss irgendwie bei deren Umstellung verloren gegangen sein... Ich glaube mich daran erinnern zu können, dass ich damlas die BCH kurz nach dem Fork verklopft hatte, aber zu welchem Preis, keine Idee mehr...

Ob das nur mir so erging?...
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March 25, 2019, 04:33:00 AM
Ich sitze nun mal wieder an der EkSt.-Erklärung für 2018 und bin nun über Ungenauigkeiten in meiner 2017-Erklärung (die durch und beglichen ist) gestolpert und bräuchte mal euer Schwarmwissen:

Im Detail:

In der Bittrex-CSV finden sich die Kosten/Erträge pro Trade in BTC, sieht so aus:



Auf Bittrex selbst sieht es so aus:



Sprich, der "tatsächlich bezahlte Betrag in BTC (für den Kauf von XVG) beträgt 0,0667665 BTC (nicht 0,0666000 wie in der CSV)"

Soweit so klar, handelt sich ja um 0,25% Differenz (Trading-Fees).

Für die GuV-Berechnung der XVG-Trades in 2017 lass ich das mal so stehen, aber  Mein Problem:

Für die GuV-Berechnung der BTC-Trades in 2017 habe ich in der Aufrechnung aller "verkaufter BTC" den kleineren Betrag (im Bsp. 0,0666000 statt 0,0667665 BTC) genommen und so am Ende des Jahres mehr Restbestand als tatsächlich vorhanden war.

OK, das bekomme ich korrigiert, ist ja quasi nur für die eigene Buchhaltung relevant, aber das unschöne daran:

Mit der ursprünglichen Variante kam ich bei BTC-Trades in 2017 auf einen Gewinn von >1.2k €, die ich sie angegeben und versteuert habe.

In der Nachberechnung der Werte (mit den korrekten Zahlen) ergibt sich nun, dass ich lediglich 300€ Gewinn gemacht habe.

2 Fragen

1. Habe ich einen Denkfehler drin? (ggf. gleicht sich das monetär 1:1 mit der Ungleichheit auf der anderen Seite (GuV-Berechnung der XVG-Trades) aus und kommt auf das gleiche Gesamtergebnis?

2. Falls nicht: kann ich den Fehler, den ich in der ESt-Erklärung für 2017 gemacht habe, nachträglich angeben?

Vielen Dank im voraus, falls sich jemand bemüßigt fühlt, mit mir zu überlegen.
tyz
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March 22, 2019, 01:51:58 PM
Ab wie vielen Trades ist Trading eigentlich nicht mehr private Vermögensverwaltung sondern gewerblich?
Mir ist klar da gibt es keine Zahl "127", aber es muss doch belastbare Informationen oder Beispiele geben.

Das Thema wurde hier schon mal diskutiert. Bei mir ist hängen geblieben, dass es keine Grenze gibt, sofern du nur dein eigenes Geld tradest. Es geht hier also um deine persönliche "Vermögensverwaltung". Wenn du 100 Aktientrades am Tag machst, wird das auch nicht als gewerblich gesehen. Sobald du aber das Geld eines Zweiten (z.B. Verwandten, Freund etc) nimmst und tradest, dann bewegst du dich im gewerblichen Bereich.

Disclaimer: Keine Garantie auf Richtigkeit, jedoch war das der Outcome der oben erwähnten Diskussion.
legendary
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March 22, 2019, 11:10:25 AM
Ab wie vielen Trades ist Trading eigentlich nicht mehr private Vermögensverwaltung sondern gewerblich?
Mir ist klar da gibt es keine Zahl "127", aber es muss doch belastbare Informationen oder Beispiele geben.
Ich habe mal " trading gewerblich grenze" gegoogelt und bin wirklich erstaunt, dass es bis auf einen Eintrag auf der ersten Ergebnisseite nur über BTC geht. Da findest du doch genügend Antworten.

Nun ja, wie auch immer. Mir ist ein Urteil bekannt, bei dem jemand durch seine Tätigkeit als Daytrader den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten hat.
Würde das gern wissen bevor ich überhaupt mit sowas anfange. Smiley
Traden ist nicht mal eben so nebenbei. Da haben sich schon genügend vor dir die Finger verbrannt.
Hin und her macht Taschen leer.
Also:
Sonst bleibt nur der Plan mit dem Long-Term HODL >1 Jahr völlig ohne Trades.
Da wäre natürlich kein Spaß dabei und man müsste mehr als 1 Jahr warten - wäre auch kein Problem.
Wenns kein Problem ist, dann HODL lieber. Spaß kann man auch woanders haben. Wenn das Geld wirklich futsch ist, macht es nämlich keinen Spass mehr


Wäre vielleicht auch interessant: Wieviel tradet ihr so? Und wie macht ihr das dann mit der Steuer?
Ich trade nicht. Aber bei Veräußerungsgeschäften unterhalb der Jahresfrist halte ich mich an §23 EStG. Würde ich traden, ebenfalls.

EDIT: https://bitcointalksearch.org/topic/m.17239435
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March 22, 2019, 10:22:45 AM
Ab wie vielen Trades ist Trading eigentlich nicht mehr private Vermögensverwaltung sondern gewerblich?
Mir ist klar da gibt es keine Zahl "127", aber es muss doch belastbare Informationen oder Beispiele geben.

Also ein Beispiel:
Man hat für einen überschaubaren Betrag ~3000€ BTC gekauft und tradet diese mit Tradingbeträgen von 1 bis auch mal 100€ in Altcoins über mehrere Wochen oder Monate hin und zurück, um am Ende ein paar Anteile BTC mehr zu haben (Anfang: 0.8 BTC -> später hat man 1.0 BTC). Das kann man bequem vom PC oder Handy in seiner Freizeit machen.
Ab 601€ Gewinn in einem Jahr sind Steuern darauf zu bezahlen. Soviel ist mir klar. Auch FIFO kenne ich...
Wenn man nun auf Börsen wie Binance etc. tradet, erreicht man doch schnell mehrere 100 kleine Trades (was eine Tradingsumme von z.B. 10000€ sein kann, wenn man alle aufaddieren würde) nur um wenige Euro (mal als Beispiel 100,200 oder wie auch immer) Gewinn zu erzielen.

Voraussetzungen sind natürlich keine Bots, keine Vermögensverwaltung anderer Leute etc... klar

Ich habe hier schon gelesen es sei nicht gewerblich, aber es gibt auch andere Meinungen:
https://www.finanzgefluester.de/gewerblicher-bitcoin-handel/

Würde das gern wissen bevor ich überhaupt mit sowas anfange. Smiley

Sonst bleibt nur der Plan mit dem Long-Term HODL >1 Jahr völlig ohne Trades.
Da wäre natürlich kein Spaß dabei und man müsste mehr als 1 Jahr warten - wäre auch kein Problem.

Anmerkung: Die Zahlen hier sind wie gesagt frei erfunden und sollen als Beispiel dienen!

Danke für eure Hilfe!
Wäre vielleicht auch interessant: Wieviel tradet ihr so? Und wie macht ihr das dann mit der Steuer?
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March 12, 2019, 06:13:19 AM
Mit dem letzten Update kam doch Depottrennung bei cointracking dazu, oder? Habe erst vor wenigen Tagen die News gelesen.

https://cointracking.info/new_features.php

du meinst das hier?

Quote
- As of now, the depot separation (tax lots) can be activated for tax reports

Klingt ein bisschen dannach, könnte aber auch was anderes sein? Hat jemand genauere Infos wie das ausgestaltet ist?

Aus dem cointracking-Thread:

Gibt es eigentl. mittlerweile eine Möglichkeit Wallets einfach zu seperieren ohne etliche Sub-Accounts anlegen zu müssen? Ziel sind so genannte Layers bzw. die Möglichkeit FIFO/LIFO pro Wallet anwenden zu können um wahlweise gezielt Verluste realisieren zu können oder sich an steuerfreien Coins zu bedienen.
Hi Drokzid,
du findest die Depottrennung bei der Erstellung eines Steuer Reports über den Button "Erweiterte Einstellungen anzeigen". Dort ist es dann nötig die Transaktionen entsprechend zuzuordnen.
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March 11, 2019, 02:37:10 PM
Mit dem letzten Update kam doch Depottrennung bei cointracking dazu, oder? Habe erst vor wenigen Tagen die News gelesen.

https://cointracking.info/new_features.php

du meinst das hier?

Quote
- As of now, the depot separation (tax lots) can be activated for tax reports

Klingt ein bisschen dannach, könnte aber auch was anderes sein? Hat jemand genauere Infos wie das ausgestaltet ist?
donator
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March 11, 2019, 02:26:32 PM
Etwas anderes: Das sehr populäre cointracking.info scheint mir auch keine Depottrennung zu unterstützen. Gibt es hier denn keinen der seine Trades mit Depottrennung erklärt oder wie macht ihr das?

Doch ich, seit 2011 mit selbstgebauter Software (leider nicht in release-fähigem Zustand). Depot-Trennung (manche nennen es glaube ich "Layering"? Korrigiert mich wenn ich falsch liege) ist nicht unwesentlich aufwendiger als ohne Depots zu arbeiten: man muss halt zusätzlich zu den Trades auch Ein- und Auszahlungstransaktionen abbilden, also zusätzlicher Aufwand beim Datenimport von den Exchanges und beim Buchen natürlich auch. Auch eine eventueller Datenabzug zur Übergabe zwischen Jahren (das mache ich nicht, bei mir läuft alles von Anfang bis Ende einfach durch) wird natürlich entsprechend komplexer.
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March 10, 2019, 10:10:37 AM
waren die X,XX€ unter 600€?

nein, der Betrag X,XX€ war einige tausend darüber  Smiley
Leider aber alles nur Buchgewinne die kaum realisiert wurden  Shocked

Hier mal ein Bild aus dem Steuertool

https://drive.google.com/file/d/1_6SCoxv4cjAlARms8T4SuNIfIKkyoFy3/preview

Man sieht bei den Orangenen Kästchen die Positionen der privaten Veräußerungsgeschäften.

Bei Finanzamt steht eine "0,00 €" und bei Programm das orangene Kästchen (Betrag X,XX >> 600€). Direkt daneben als Differenz "- X,XX"

Der Smiley vom Programm zeigt an, dass es sich dabei um eine Differenz zu meinem Gunsten handelt.

Wie auf dem Bild vermerkt steht in den Kommentaren vom Finanzbeamten keinerlei Aussge zum Thema "private Veräußerungsgeschäfte". Was ich extrem seltsam finde ...  Huh

Besten Dank für weitere Hinweise.
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March 09, 2019, 04:54:53 AM
Alles klar.. Aber bin ich wirklich der einzige, der eine FIFO-Verrechnung mit Berücksichtigung der Haltefrist in Excel
vermisst? Ich kanns mir nicht ganz vorstellen. Sehe persönlich auch die Preise von Cointracking und Co nicht ein..

Ich bin jetzt so 60% durch mit dem Code, macht auch mal wieder Spaß meine Programmierkenntnisse aufzufrischen.
legendary
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March 08, 2019, 05:30:45 PM
Mit dem letzten Update kam doch Depottrennung bei cointracking dazu, oder? Habe erst vor wenigen Tagen die News gelesen.

https://cointracking.info/new_features.php

hero member
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March 08, 2019, 12:41:10 PM
OK, das kommt für mich nicht in Frage, da zu viele Trades.
Ich weiss dass man bei Cointracking über Umwege eine Depottrennung hinbekommt, nämlich mit mehreren Accounts.
Das finde ich aber 1. extrem umständlich, 2. möchte ich meine History genau einmal einpflegen und dann per Knopfdruck
sehen können, ob mir Depottrennung nützt oder nicht.

Anyway, ich habe jetzt schon angefangen ein Excel AddIn zu programmieren, wenn ich fertig bin werde ich es unter Projektentwicklung
vorstellen und sehen ob es jemand anderes auch noch brauchen kann.
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March 08, 2019, 08:20:26 AM
Gibt es hier denn keinen der seine Trades mit Depottrennung erklärt oder wie macht ihr das?

....per Hand.


Kryptomanager: [email protected]
oder
Sie erreichen uns auch telefonisch unter:
02404-9831369
Montag - Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr
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March 08, 2019, 06:39:59 AM

Danke dir für den Tip. So ganz überzeugt bin ich noch nicht:
- Im Forum steht nur "Steuer-Report", auf der Homepage ist unter Funktionen gar keine Rede mehr davon. Somit bin ich nicht sicher ob überhaupt FIFO mit Berücksichtigung der korrekten Kostenbasis gerechnet wird.
- Kaufen kann man das Produkt grade nicht, die damalige Version ist auch nicht mehr downloadbar. Sieht mir ganz so aus als läge das Projekt auf Eis.

Etwas anderes: Das sehr populäre cointracking.info scheint mir auch keine Depottrennung zu unterstützen. Gibt es hier denn keinen der seine Trades mit Depottrennung erklärt oder wie macht ihr das?
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March 08, 2019, 06:22:14 AM
Hallo Leute,
ich bin seit geraumer Zeit auf der Suche nach einem offline/standalone Tool zur Tradeberechnung. Genauer gesagt will ich in einer
Excel-Tabelle folgendes eintragen können (natürlich teilautomatisiert, mit API-Abruf der Kurse, Import aus Börsen-CSVs etc):

Das ist zumindest standalone:
https://bitcointalksearch.org/topic/krypto-manager-excel-dashboard-fur-bitcoin-und-top-100-altcoins-2078874   ---->    https://www.krypto-manager.com/
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March 07, 2019, 11:53:18 AM
Hallo Leute,
ich bin seit geraumer Zeit auf der Suche nach einem offline/standalone Tool zur Tradeberechnung. Genauer gesagt will ich in einer
Excel-Tabelle folgendes eintragen können (natürlich teilautomatisiert, mit API-Abruf der Kurse, Import aus Börsen-CSVs etc):



Dann möchte ich ein Drop-Down (LIFO oder FIFO) und eine Checkbox (Depottrennung) und auf ein Button klicken so dass folgende
Felder befüllt werden:



Fragen:
1. Kennt jemand so ein Tool?
2. Falls nein, werde ich es programmieren. Hat noch jemand Interesse daran?

Edit: Ich sehe ein, das was ich hier meine ist grade das Gegenteil von standalone, nämlich ein Excel-Add in. Ich wollte damit nur den
Antworten zuvorkommen, dass ich doch Cointracking etc benutzen soll. Den Kram kenne ich, davon halte ich nichts, ich möchte meine
Trades ganz sicher nicht auf eine Webseite hochladen sondern alles lokal aufbereiten.
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March 05, 2019, 02:46:50 AM
1miau hat die Diskussion bezüglich des Abgabeortes, die ich hier mal in meheren Einträgen erläutert und diskutiert habe, sehr gut zusammengefasst. Ebenso die 3 Möglichkeiten, wie Bountytoken und andere "Zuflusstoken" versteuert werden könn(t)en.
Jeder soll daraus bitte seine eigene Strategie ggü. dem FA entnehmen. Den Schlussendlich unterschreibt jeder selber seine Steuererklärung.

Ich persönlich glaube dass, sobald sich das BMF festgelegt hat, wird die Möglichkeit "Versteuerung bei Verkauf" die einzige Methode der Versteuerung sein. Das gilt ebenso für Airdrops wie Bountytoken und Co.
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Currently not much available - see my websitelink
March 04, 2019, 02:05:46 PM
Danke Scheede!

1miau, was mir gerade auffällt ist, dass du auf einen Artikel zu Sachbezügen verlinkst und daher auch die Infos hast, oder übersehe ich was?
Ja, das mag sein, maßgebend ist aber trotzdem der Gegenwert zum Zeitpunkt des Zuflusses und wenn es dann keinen Preis gibt, den man dafür bekommt, ist der Wert 0€ bzw nicht feststellbar, da noch nicht gelistet.


Kryptowährungen werden laut keinem FA wie konventionelle Währungen behandelt, sind also keine Sachbezüge. Damit dürfte das hinfällig sein.
Bist du dir da wirklich sicher??

Mein FA dazu:

„Die Verwendung von Kryptowährungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Bei Zahlung mit einer Kryptowährung bestimmt sich das Entgelt beim Leistenden grundsätzlich nach dem Gegenwert in der Währung des Mitgliedsstaates, in dem die Leistung erfolgt und zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Leistung ausgeführt wird.“
Jetzt also doch, da hätte ich mir die Nachforschung auch sparen können...

Ich bin mir sicher, dass damit die großen, gängigen Kryptowährungen wie BTC, ETH etc. gemeint sind, wie sie auf großen Exchanges gelistet sind. Eben eine Situation, bei der man diesen Preis auch erhält, wenn man es verkauft. Das ist bei den vielen kleinen ICO-Projekten nicht gegeben, da es keinen Abgabeort gibt. Dass der ICO-Preis mit dem späteren Verkaufspreis nichts zu tun hat, ist kein Geheimnis (wenn überhaut gelistet wird), was mit ein Grund ist, dass ICO-Bounties / Airdrops von gelisteten Coins differenziert werden. Daher gibt es meiner Meinung nach mangels Verkaufsmöglichkeit zum Zuflusszeitpunkt keinen feststellbaren Gegenwert.


Leistungsausführung = wann ich real übersetzt habe, also vor dem ICO zum Wert der Token zu diesem Zeitpunkt = ICO-Preis.

https://bitcointalksearch.org/topic/m.49418582
Die Referenz geht dabei wieder auf bereits gelistete Kryptowährungen
Quote
(6) Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen für den Monat öffentlich bekanntgibt, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4) vereinnahmt wird. Ist dem leistenden Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet (§ 20), so sind die Entgelte nach den Durchschnittskursen des Monats umzurechnen, in dem sie vereinnahmt werden. Das Finanzamt kann die Umrechnung nach dem Tageskurs, der durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachzuweisen ist, gestatten. Macht ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer von § 18 Absatz 4c Gebrauch, hat er zur Berechnung der Steuer Werte in fremder Währung nach den Kursen umzurechnen, die für den letzten Tag des Besteuerungszeitraums nach Absatz 1a Satz 1 von der Europäischen Zentralbank festgestellt worden sind; macht ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 13b Absatz 7 Satz 2) ansässiger Unternehmer von § 18 Absatz 4e Gebrauch, hat er zur Berechnung der Steuer Werte in fremder Währung nach den Kursen umzurechnen, die für den letzten Tag des Besteuerungszeitraums nach Absatz 1b Satz 1 von der Europäischen Zentralbank festgestellt worden sind. Sind für die in Satz 4 genannten Tage keine Umrechnungskurse festgestellt worden, hat der Unternehmer die Steuer nach den für den nächsten Tag nach Ablauf des Besteuerungszeitraums nach Absatz 1a Satz 1 oder Absatz 1b Satz 1 von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskursen umzurechnen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html

Da die Kurse von ICO-Shittokens nicht von der EZB zur Verfügung gestellt werden (Noch nicht einmal Bitcoin) ist das ebenfalls hinfällig. Bei Bitcoin halte ich eine Besteuerung nach deiner Variante für möglich und zutreffend, bei ICOs können diese Regeln aufgrund ihrer Struktur nicht angesetzt werden, da dort einfach nur ein Preis geraten wird. Manche ICOs haben 500% Bonus, manche brechen mittendrin ab und ändern den Bonus einfach.

Fazit: die meisten Referenzen, die ich dazu kenne, beziehen sich lediglich auf Bitcoin, bei dem eine ganz andere Akzeptanz vorliegt als bei ungelisteten ICO Coins.
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March 04, 2019, 12:46:50 PM
Danke Scheede!

1miau, was mir gerade auffällt ist, dass du auf einen Artikel zu Sachbezügen verlinkst und daher auch die Infos hast, oder übersehe ich was?

Kryptowährungen werden laut meinem FA wie konventionelle Währungen behandelt, sind also keine Sachbezüge. Damit dürfte das hinfällig sein.

Mein FA dazu:

„Die Verwendung von Kryptowährungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Bei Zahlung mit einer Kryptowährung bestimmt sich das Entgelt beim Leistenden grundsätzlich nach dem Gegenwert in der Währung des Mitgliedsstaates, in dem die Leistung erfolgt und zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Leistung ausgeführt wird.“

Leistungsausführung = wann ich real übersetzt habe, also vor dem ICO zum Wert der Token zu diesem Zeitpunkt = ICO-Preis.

https://bitcointalksearch.org/topic/m.49418582
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March 04, 2019, 11:46:31 AM
Da das Thema im Signaturen-Faden kam, ziehe ich es mal hierrüber.


Außerdem - und darauf will ich noch mal nachdrücklich hinweisen: Meines aktuellen Standes nach (und so habe ich auch meine Umsatzsteuer angemeldet bzw. die als Grundlage für die Einkommenssteuer ausgewiesen) muss der ganze Bounty-Kram entsprechend des Ausgabepreises versteuert werden. 80 - 100 € IOTX, BTC und ETH - die gerade zu Discount-Preisen auf dem Markt sind und mit Sicherheit bald mehr wert sein werden - versteuere ich da gerne, besonders auch, da die Kursgewinne auch ohne Jahresfrist danach steuerfrei sind, nominal 1500 € in Coins, wo überhaupt nicht klar ist, was draus werden wird und die nach Handelsstart innerhalb kürzester Zeit (wenn überhaupt) 100 € wert sein werden, aber auf 1500 € versteuert werden müssen, eher nicht.  Wink

Ganz generell: Da Leistungen erbracht werden (Posts gegen Geld), arbeitet man für die Projekte und erzielt ein Einkommen. Angesichts der nominellen Beträge erreicht man schnell Grenzwerte zur Selbständigkeit, weshalb ich hier allen auch generell noch einmal eine genaue Klärung des ganzen Sachverhalts empfehle. Ich irre mich natürlich gerne, aber wenigsten einmal die Hühner aufscheuchen, damit die nach dem Habicht spähen, als das er ohne Warnung zuschnappen kann. Und da es Krypto ist und die FAs ziemlich lange Zeit haben zur Kompetenzaneignung und Prüfung, macht das mehr als Sinn. Das bezieht sich natürlich alles auf Schland.

Ach, ist IoTeX schon gelistet? Weil wenn es zum Zuflusszeitpunkt noch nicht gelistet ist, würde ich es mit dem zum nächsten Verkaufszeitpunkt gegen Krypto oder Fiat erzielten Preis versteuern. Das ist an sich generell risikoloser und besser dokumentierbar.

Ja, sie sind schon gelistet: https://coinmarketcap.com/currencies/iotex/#markets

Wenn es zum Zuflusszeitpunkt noch nicht gelistet ist, dann ist es mit 0€ zu versteuern.

@bct_ail:

Allen meinen Infos nach (aus mehreren Quellen: Abgleich von Gerichtsurteilen, Mails meines FAs und Infos von nem Steuermenschen mit Cryptoerfahrung hier im Forum), sind Token von Projekten, die noch nicht auf einer Exchange gelistet wurden, mit ICO-Preis zu versteuern: https://bitcointalksearch.org/topic/m.49418582

Es macht m. E.  schlicht keinen Sinn, Token, die für viel Geld verkauft werden, bei Zufluss und noch fehlender Listung mit 0-Wert anzusetzen. Zumindest habe ich mich hinsichtlich meiner Umsatzsteuererklärung für den Weg entschieden, für die Einkommenssteuer ist das damit vorgezeichnet. Mal sehen, was in diesem Jahr noch an Urteilen oder Klärungen kommt, ich werde mit Steuerberater-Support erst Ende Februar nächsten Jahres abgeben.

Ohne das es hier jetzt in einer Steuerdiskussion ausartet, denn das können wir in der FAQ lieber diskutieren. Du hast dich für diesen Weg entschieden, ich habe mich nach dem Zuflussprinzip entschieden und dieses dem FA auch so mitgeteilt. Am Ende muss jeder selber entscheiden (und unterschreiben  Wink).

Ja, IoTeX ist seit letzten Jahr auf ner allem zu haben, was Rang und Namen hat: Binance, Gate, Bittrex, KuCoin, Bittrex, Upbit, Allbit, Idex, ...
Na dann freue ich mich schon, wenn es los geht. Weißt du zufällig schon, wer der Bounty Manager ist?

Du versteuerst die Token zum Wert, den es bei Zufluss zu deinem Wallet hat. Die Umrechnung von $ in $ erfolgt am besten entsprechend des offiziellen Umrechnungskurses (gemittelt), der monatlich vom BMF herausgegeben wird. https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/Umsatzsteuer_Umrechnungskurse/umsatzsteuer_umrechnungskurse.html
Bei bereits gelisteten Token geht das, ja.

@bct_ail:

Allen meinen Infos nach (aus mehreren Quellen: Abgleich von Gerichtsurteilen, Mails meines FAs und Infos von nem Steuermenschen mit Cryptoerfahrung hier im Forum), sind Token von Projekten, die noch nicht auf einer Exchange gelistet wurden, mit ICO-Preis zu versteuern: https://bitcointalksearch.org/topic/m.49418582

Es macht m. E.  schlicht keinen Sinn, Token, die für viel Geld verkauft werden, bei Zufluss und noch fehlender Listung mit 0-Wert anzusetzen. Zumindest habe ich mich hinsichtlich meiner Umsatzsteuererklärung für den Weg entschieden, für die Einkommenssteuer ist das damit vorgezeichnet. Mal sehen, was in diesem Jahr noch an Urteilen oder Klärungen kommt, ich werde mit Steuerberater-Support erst Ende Februar nächsten Jahres abgeben.
Die Sache ist halt, dass die im ICO aufgerufenen Preise erstens durch die Struktur von ICOs im unregulierten Marktumfeld nicht wirklich einen Referenzwert bilden und zweitens die Preise irrelevant sind, wenn es keinen Abgabort gibt (Exchange). Wenn das Projekt jetzt ein Scam sein sollte und es nie zum Listing auf einer Exchange kommt, wird es nie einen Abgabort geben und man nie eine Entlohnung für seine Arbeit erhalten. Der Gegenwert der Token wird immer 0€ sein, so lange nicht gelistet wird.

Es gibt halt noch keine abschließende Regelung dafür, allerdings bezweifel ich, dass dies eine Versteuerung zum ICO-Preis sein wird, da es nicht dem Gesetzestext entspricht (Endpreis zum Ausgabzeitpunkt am Abgabeort, § 8 EStG (2)) und der ICO-Preis in 95% aller Fälle nichts mit dem Preis zu tun hat, den man für die Token nachher am Abgabeort bekommt.

Vielleicht spielt es auch eine besondere Rolle, dass du es gewerblich machst, aber das Risiko bei deiner Variante ("Steuer-Gambling") ist extrem hoch. Es entsteht eine Steuerschuld, obwohl du noch garnicht weißt, ob du die Sachen jemals verkaufst bekommst, da es noch keinen zumutbaren Abgabort gibt (und den es bei Scam- bzw. gescheiterten ICOs vielleicht nie geben wird). Ich glaube eher, dass dein Finanzamt das so genehmigt hat, weil es da Zahlen gesehen hat und Zahlen schön findet aber aus mangelnder Erfahrung nicht weiß, dass sich mit dem tatsächlichen Preisbildungsprozess doch sehr beißt.  Cheesy


Du, mir brauchst du die Unklarheit der Angelegenheit nicht erklären, ich war da mehrere Monate mit schwanger. Das, was ich geschrieben habe, ist das, was bei allen Quellen und alle Sachen, die ich gelesen habe, am meisten Sinn machte. Klar, es widersprechen sich so einige Dinge, Rechtsprechung aus verschiedenen Bereichen muss auch nicht immer logisch aufeinander bezogen sein - bzw. das dann vor Gericht geklärt werden. Ist halt Neuland, wilder Westen - da wurde ja damals auch kräftig widersprochen.  Wink

Meines Erachtens hat das auch nichts mit meiner Freiberuflichkeit zu tun. Die Frage ist ja, wie diese Summe berechnet wird. Sobald eine bestimmte Summe an Nebeneinkünften zum Haupteinkommen kommt, betrifft das alle, denn dann muss eine nebenberufliche Selbständigkeit angemeldet werden.

Ich muss das am Ende und im Fall einer Prüfung ja ggü dem FA argumentieren können. Mir jetzt alles schönrechnen, aber als Early Adopter auf 10 Jahre ne signifikant höhere Prüfwahrscheinlichkeit zu haben, und dann zu sagen "Sorry, hab ich nicht besser gewusst." ist mir nix.

Was ich nicht verstehe ist, was du mit "Steuer Gambling" meinst?

Was gebt ihr denn an wenn es soweit ist. Mal angenommen Pre - Ico Preis erst 0,01, dann auf 0,03 und dann auf 0,05. Dann Ico für 0,10 Euro. Kommt ja sehr oft vor. Normal würde man ja den niedrigsten Wert nehmen. Erster Handelstag rauscht es ab auf 0,005. Und geht zwei Jahre  seitwärts. Was tragt ihr ein?
Da gibt es mehrere Betrachtungsweisen.  Cheesy

Den ICO-Preis als Referenzwert zu nehmen, halte ich für wenig zielführend, da man damit indirekt wettet, später einen höheren Verkaufspreis statt des ICO-Preises zu erzielen, während man Steuern auf den ICO-Preis zahlt. Das kann vorteilhaft ausgehen, aber auch entsprechend anders rum. Man zahlt bei dieser Variante also Steuern auf fiktive Preise, ohne zu wissen, wie viel die Token beim späteren Verkauf tatsächlich wert sein werden - "Steuer-Gambling"

Problem bei ICOs ist, dass sie noch nicht gelistet sind und man daher keinen Referenzpreis hat, wie normal nach § 8 EStG (2) üblich, darin heißt es:

Quote
Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par8.html
sowie
Quote
Unter dem üblichen Endpreis am Abgabeort versteht man den Preis, der von Letztverbrauchern im normalen Geschäftsverkehr für gleichartige Waren und Dienstleistungen gezahlt wird.
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/sachbezge.html

Einen Abgabeort gibt es jedoch erst, wenn der Token auch gelistet wird. Viele Token werden garnicht erst gelistet, weil sie entweder scheitern oder Scam sind. Und dann ist noch die Frage, ab wann eine Exchange zum normalen Geschäftsverkehr zählt. Wenn es eine dubiose Scam Exchange ist, bei der man um Diebstahl der eigenen Token fürchten muss, dann ist diese definitiv nicht als normaler Geschäftsverkehr zumutbar.

Wenn man es direkt nach dem Gesetzestext auslegt, gibt es die Möglichkeit, die ICO-Token zum Wert des Zuflusszeitpunkts zum Zuflusswert zu versteuern. Das wären an sich 0€ Kurswert, der Wert des Guts (Token) hat mangels Abgabeort bei Erhalt keinen feststellbaren Wert, dieser ergibt sich erst später. So wie BTC ganz am Anfang ebenfalls keinen bezifferbaren Wert hatte.

Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, die Bounty-Token mit dem Preis beim erstmaligen Verkauf gegen eine andere Kryptowährung oder Fiat zu besteuern. Dann ist der Wert direkt erkennbar, den man wirklich erhalten hat.

Da es noch keine abschließende Regelung zu gibt, dürften alle Varianten legitim sein, sofern sie nicht völlig aus der Luft gegriffen sind. Finanzamt und Steuerberater sind bei dem Thema genauso schlau wie wir.
Ist nur meine Sichtweise und daher keine Gewähr.  Wink

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