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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 79. (Read 1143308 times)

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#birdgang
December 30, 2018, 09:42:25 AM
Hier könnte man halt zu unterschiedlichen Vermutungen kommen.

"Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit"?
Schon bei Zufluss (oder gem. dem Moment der Leistungserbringung) zu versteuern?
Damit nicht in der Kategorie "Kap.erträge aus priv. Veräusserungsgeschäften" ?!

Da kein Vertrag und kein Gewerbeschein vorliegt, würde ich es wie eine Bounty behandeln. Aus Gründen der Praktikabilität (z.B. noch keine Listung bei Zufluss) und Kongruenz dann halt als privates Veräußerungsgeschäft mit Anschaffungskosten null bei Verkauf.
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December 30, 2018, 07:31:01 AM


3. 10.000 EUR Einnahmen aus Tätigkeiten für Kryptoprojekte (Keine Verträge, Kein Gewerbe(schein)) ---> EK aus selbstständiger Tätigkeit ?




3. Würde ich ebenfalls Zeile 41-47 machen, sobald du verkaufst. Mit Anschaffungskosten null dann.


Hier könnte man halt zu unterschiedlichen Vermutungen kommen.

"Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit"?
Schon bei Zufluss (oder gem. dem Moment der Leistungserbringung) zu versteuern?
Damit nicht in der Kategorie "Kap.erträge aus priv. Veräusserungsgeschäften" ?!
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#birdgang
December 30, 2018, 06:25:13 AM
Ich frage mich, wie man in Zeiten der Digitalisierung in einem Fall wie dem folgenden richtigerweise machen würde.

Situation:
Person ist in Deutschland gemeldet/steuerpflichtig, single, keine Kinder, keine Anstellung, kein Gewerbe, ist >50% des Jahres außer Landes.

Sagen wir mal:

1.  4.000 EUR Arbeitslosengeld ---> EK aus nichtselbständiger Tätigkeit?
2. -5.500 EUR Verluste aus Kryptohandel ---> Priv. Veräusserungsgeschäfte (Zeilen 41-47)?
3. 10.000 EUR Einnahmen aus Tätigkeiten für Kryptoprojekte (Keine Verträge, Kein Gewerbe(schein)) ---> EK aus selbstständiger Tätigkeit ?

Würde quasi ein Jahreseinkommen von gerade einmal 8.500 EUR machen und somit einen persönliche Einkommensteuersatz von 0% bedeuten, da unterhalb der "Freigrenze" von 9.000 EUR? https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2018.pdf)

Das sind aber einige Baustellen Grin

Da sollte man erstmal abklären, ob man denn überhaupt in Deutschland steuerpflichtig ist oder nicht ggf. im Ausland (-> Lebensmittelpunkt).
Daraus entsteht dann die Frage, ob man denn nicht zu Unrecht Arbeitslosengeld bezieht, was u.a. wiederum davon abhängt, ob man sich im EU- oder nicht-EU-Ausland aufhält.
Und wenn das alles geklärt ist, dann sollte man bei 10k Einkommen mal auf die Zuverdienstgrenzen und maximal erlaubte Arbeitszeiten während Arbeitslosigkeit schauen.

Wenn alles ok ist (in dem beschriebenen Fall ist es das mit Sicherheit nicht), muss man dann keine Steuern zahlen, aber trotzdem eine Steuererklärung abgeben.

1. keine Ahnung
2. Zeile 41-47.
3. Würde ich ebenfalls Zeile 41-47 machen, sobald du verkaufst. Mit Anschaffungskosten null dann.
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December 30, 2018, 05:29:28 AM
Naja wie sieht es bei KuCoin Shares aus? Die zahlen ja wöchentlich in Fees aus. Da meine ich, war es so, dass ich direkt zum erhalt versteuern muss? Also bekomme 1 EOS, dann die jetzigen Wert xx% von $2,50 versteuern und gut ist?

Wahrscheinlich würde das auch nach §22 EStG Abs. 3 als sonstiges Einkommen zu versteuern sein, obwohl das ja eine Art Zins sind. Mit dem Wert des Zuflusszeitpunktes. Also so wie du es schon vermutet hast. Allerdings macht die Berechnung der xx% das FA. Du gibst dann einfach den den Eurowert von $2,50 an. Obwohl 2,50 vernachlässigbar ist, erst ab mehr als 256 Euro ist dieses sonstige Einkommen zu versteuern.
Strategie: Wenn mein persönl. Einkommensteuersatz über 25% + Soli + evtl. Kirchensteuer ist, dann würde ich diese (Zins)Erträge als Kapitalertrag deklarieren und Günstigerprüfung beantragen!

Ich frage mich, wie man in Zeiten der Digitalisierung in einem Fall wie dem folgenden richtigerweise machen würde.

Situation:
Person ist in Deutschland gemeldet/steuerpflichtig, single, keine Kinder, keine Anstellung, kein Gewerbe, ist >50% des Jahres außer Landes.

Sagen wir mal:

1.  4.000 EUR Arbeitslosengeld ---> EK aus nichtselbständiger Tätigkeit?
2. -5.500 EUR Verluste aus Kryptohandel ---> Priv. Veräusserungsgeschäfte (Zeilen 41-47)?
3. 10.000 EUR Einnahmen aus Tätigkeiten für Kryptoprojekte (Keine Verträge, Kein Gewerbe(schein)) ---> EK aus selbstständiger Tätigkeit ?

Würde quasi ein Jahreseinkommen von gerade einmal 8.500 EUR machen und somit einen persönliche Einkommensteuersatz von 0% bedeuten, da unterhalb der "Freigrenze" von 9.000 EUR? https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2018.pdf)
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December 29, 2018, 06:41:23 PM
Naja wie sieht es bei KuCoin Shares aus? Die zahlen ja wöchentlich in Fees aus. Da meine ich, war es so, dass ich direkt zum erhalt versteuern muss? Also bekomme 1 EOS, dann die jetzigen Wert xx% von $2,50 versteuern und gut ist?

Wahrscheinlich würde das auch nach §22 EStG Abs. 3 als sonstiges Einkommen zu versteuern sein, obwohl das ja eine Art Zins sind. Mit dem Wert des Zuflusszeitpunktes. Also so wie du es schon vermutet hast. Allerdings macht die Berechnung der xx% das FA. Du gibst dann einfach den den Eurowert von $2,50 an. Obwohl 2,50 vernachlässigbar ist, erst ab mehr als 256 Euro ist dieses sonstige Einkommen zu versteuern.
Strategie: Wenn mein persönl. Einkommensteuersatz über 25% + Soli + evtl. Kirchensteuer ist, dann würde ich diese (Zins)Erträge als Kapitalertrag deklarieren und Günstigerprüfung beantragen!
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December 29, 2018, 06:18:05 AM
Hallo,

ich bin im Dezember 2017 eingestiegen und habe damals Gewinn gemacht. Wie viel weiß ich nicht, muss ich noch zusammentragen. (vllt 4000-5000€)
Inzwischen also Dezember 2018 habe ich aber immer und immer wieder nachgekauft mit FIAT (u.a. bei einem ICO mitgemacht mit 2000€). Und generell starke Verluste eingefahren.
Würde die Gewinne, mit dem Verlust nun gerne gegenrechnen und dazu erstmal meine 4,5 Positionen verkaufen und dann zurück kaufen.
Der gennante ICO vom Jan. 2018 ist z.B. nur noch 250€ wert.

Muss ich volle 24 std. mit dem rückkauf warten oder kann ich direkt zurückkaufen? Oder vielleicht nach 0 Uhr?, sodass ich die Verkaufsdaten habe und angeben kann? Habe ich etwas übersehen?
In Zukunft werde ich nur noch BTC Pairs kaufen, da ist die ganze Sache ne Ecke einfacher. ^^

Edit: Wenn ich schonmal dabei bin.
Folgende Situation. Ein Coin, bei dem ich Verlust gemacht habe, hat sich als SCAM herausgestellt und ist Wertlos. Dafür gabs vom restlichen Team einen Airdrop in Form eines neuen Coins. Wie verhält es sich da? Cheesy

Den Rückkauf kannst du auch sofort machen. Es ist ein neuer Trade, der nur in der Gesamtansicht durch die Verlustverrechnung mit dem alten zusammenhängt.
Bei dem Scam Coin kommt es darauf an, ob du den gekauft und wieder verkauft hast. Dann ggf normale Verlustberechung innerhalb der Jahresfrist. Der Airdrop wäre uU steuerfrei, wenn er überhaupt etwas Wert war, beim Zugang.

Das wäre gut wenn ich das vorher gewusst hätte, innerhalb des Tages ist der Coin um 40% gestiegen.  Cry Jetzt sitz ich auf dem ETH und warte das er wieder fällt.  Roll Eyes Roll Eyes

Naja wie sieht es bei KuCoin Shares aus? Die zahlen ja wöchentlich in Fees aus. Da meine ich, war es so, dass ich direkt zum erhalt versteuern muss? Also bekomme 1 EOS, dann die jetzigen Wert xx% von $2,50 versteuern und gut ist?
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December 28, 2018, 05:38:34 PM
Hmmm, so ganz kriege ich das gerade im Kopf nicht zusammen. Vielleicht kann ja noch jemand mitdenken.

Ich kann's mal versuchen...

Also mal als Beispiel:
Persönl. Einkommensteuersatz: 30%
Transaktionsgebühr 10%
Ich kaufe für 1000€ einen ganzen BTC bei einer Börse. Nach 9 Monaten ist der Kurs auf 6000€ angestiegen. Den BTC transferiere ich auf mein Wallet,  Kann ich die volle 600€ Transaktionsgebühr als Verlust steuerlich geltend machen oder muss ich auf die 600€ zunächst 30% Einkommensteuer bezahlen (180€) und kann 420€ als Verlust geltend machen?

Ich weiss jetzt nicht genau was für eine "Transaktionsgebühr" du meinst, aber ich gehe mal davon aus es ist eine mit der Veräußerung in zusammenhang stehende Gebühr die du in crypto bezahlt hast? Zum Beispiel eine Trading-Gebühr vom Exchange?

Meiner Ansicht nach kannst du dann sehr wohl €600 Transaktionsgebühr als Nebenkosten gewinnmindernd geltend machen. Aber ja: du musst meiner Meinung nach auf die €600 (ich nehme an die TX-Gebühr wird in crypto bezahlt), da innerhalb der Jahresfrist veräußert, 30% EkSt zahlen. Aber nicht auf 600€ sondern nur auf den Gewinn von 500€ (Anschaffungskosten: 100€, Veräußerungserlös: 600€ => Gewinn 100€).


Mit Transaktionsgebühr meine ich das Versenden von einer Adresse zu einer anderen Adresse. Das kann von einer Exchange zu meiner Walletadresse oder auch von einer meiner Wallets auf ein anderes Wallet sein.

Welche Strategie sehe ich hier? Angenommen, es sind 1100€ Gewinn nach §23 EStG zu versteuern. Durch die teure Transaktionen von 600€ reduziere ich meinen Gewinn auf 500€. Dieser Gewinn ist somit nicht zu versteuern.
Nun ist aber die Frage, ob die TX-Gebühr §23 zuzuordnen ist (da ja kein Verkauf stattgefunden hat) oder eher $22 Abs. 3 EStG? Wenn letzteres, dann könnte man dort aber evtl. die Einnahmen auf unter 256€ drücken..... Cool
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December 27, 2018, 02:26:23 PM
ich gehe eher davon aus, hier sind die tx fees gemeint. sei es nun withdrawal vom exchange oder wallet zu wallet. die werden ja nicht verkauft, die müssen sozusagen bezahlt werden um die tx überhaupt in Gang zu setzen.


Was ich geschrieben habe sollte auch für tx fees gelten: Sie werden zwar nicht auf dem exchange verkauft, aber sie werden hingegeben für eine Leistung. Also muss man wie bei einem Verkauf auch den Kursgewinn versteuern (falls innerhalb der Jahresfrist). So wie wenn du eine Pizza kaufst mit crypto.
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December 27, 2018, 07:00:05 AM
ich gehe eher davon aus, hier sind die tx fees gemeint. sei es nun withdrawal vom exchange oder wallet zu wallet. die werden ja nicht verkauft, die müssen sozusagen bezahlt werden um die tx überhaupt in Gang zu setzen.
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December 26, 2018, 11:51:12 AM
Hmmm, so ganz kriege ich das gerade im Kopf nicht zusammen. Vielleicht kann ja noch jemand mitdenken.

Ich kann's mal versuchen...

Also mal als Beispiel:
Persönl. Einkommensteuersatz: 30%
Transaktionsgebühr 10%
Ich kaufe für 1000€ einen ganzen BTC bei einer Börse. Nach 9 Monaten ist der Kurs auf 6000€ angestiegen. Den BTC transferiere ich auf mein Wallet,  Kann ich die volle 600€ Transaktionsgebühr als Verlust steuerlich geltend machen oder muss ich auf die 600€ zunächst 30% Einkommensteuer bezahlen (180€) und kann 420€ als Verlust geltend machen?

Ich weiss jetzt nicht genau was für eine "Transaktionsgebühr" du meinst, aber ich gehe mal davon aus es ist eine mit der Veräußerung in zusammenhang stehende Gebühr die du in crypto bezahlt hast? Zum Beispiel eine Trading-Gebühr vom Exchange?

Meiner Ansicht nach kannst du dann sehr wohl €600 Transaktionsgebühr als Nebenkosten gewinnmindernd geltend machen. Aber ja: du musst meiner Meinung nach auf die €600 (ich nehme an die TX-Gebühr wird in crypto bezahlt), da innerhalb der Jahresfrist veräußert, 30% EkSt zahlen. Aber nicht auf 600€ sondern nur auf den Gewinn von 500€ (Anschaffungskosten: 100€, Veräußerungserlös: 600€ => Gewinn 100€).
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December 26, 2018, 11:43:35 AM
(sorry daß ich einen alten Post ausgrabe, bin gerade am aufholen)

Für gewöhnlich zahlst Du ja Transaktionsgebühren,
wie Du aus einer solchen Zahlung dann ein zu versteuerndes Einkommen machen willst, is mir schleierhaft.

Wenn Du nicht gerade Miner bist, Blöcke baust und dadurch Transaktionsgebühren einnimmst, gibts da nix zu versteuern.



Ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.

Die Gebühren zahle ich in Bitcoin. Diese Bitcoin habe ich natürlich zu einem früheren Zeitpunkt zu einem ggf. anderen Kurs gekauft.
Daher meine Frage, muss die Preisdifferenz als privates Veräußerungsgeschäft versteuert werden?

Wichtiger Punkt! Von mir kriegst du hier ein deutliches ja: wenn du Gebühren in crypto zahlst, dann impliziert das Veräußerung dieser coins, genauso als würdest du eine Pizza mit crypto bezahlen.

Mit der Tatsache, daß du diese Gebühr ggf. als Nebenkosten zur Anschaffung/Veräußerung absetzen kannst hat das nichts zu tun.
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December 25, 2018, 04:02:08 PM
Hallo,

ich bin im Dezember 2017 eingestiegen und habe damals Gewinn gemacht. Wie viel weiß ich nicht, muss ich noch zusammentragen. (vllt 4000-5000€)
Inzwischen also Dezember 2018 habe ich aber immer und immer wieder nachgekauft mit FIAT (u.a. bei einem ICO mitgemacht mit 2000€). Und generell starke Verluste eingefahren.
Würde die Gewinne, mit dem Verlust nun gerne gegenrechnen und dazu erstmal meine 4,5 Positionen verkaufen und dann zurück kaufen.
Der gennante ICO vom Jan. 2018 ist z.B. nur noch 250€ wert.

Muss ich volle 24 std. mit dem rückkauf warten oder kann ich direkt zurückkaufen? Oder vielleicht nach 0 Uhr?, sodass ich die Verkaufsdaten habe und angeben kann? Habe ich etwas übersehen?
In Zukunft werde ich nur noch BTC Pairs kaufen, da ist die ganze Sache ne Ecke einfacher. ^^

Edit: Wenn ich schonmal dabei bin.
Folgende Situation. Ein Coin, bei dem ich Verlust gemacht habe, hat sich als SCAM herausgestellt und ist Wertlos. Dafür gabs vom restlichen Team einen Airdrop in Form eines neuen Coins. Wie verhält es sich da? Cheesy

Den Rückkauf kannst du auch sofort machen. Es ist ein neuer Trade, der nur in der Gesamtansicht durch die Verlustverrechnung mit dem alten zusammenhängt.
Bei dem Scam Coin kommt es darauf an, ob du den gekauft und wieder verkauft hast. Dann ggf normale Verlustberechung innerhalb der Jahresfrist. Der Airdrop wäre uU steuerfrei, wenn er überhaupt etwas Wert war, beim Zugang.

Ich denke mal, er bezieht sich auf § 42 AO – Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Darüber hatten wir uns hier mal auch intensiver unterhalten und es gab auch einige Steuerberater die meinten, dass ein Rückkauf sofort erfolgen kann.

Wenn du 2017 schon gewinne/Verluste gemacht hast, müsstest du eigentlich deine Steuererklärung schon im Mai 2017 abgegeben haben oder mit Steuerberater am  31.12.2017 abgeben!
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December 23, 2018, 08:48:01 AM
Hallo,

ich bin im Dezember 2017 eingestiegen und habe damals Gewinn gemacht. Wie viel weiß ich nicht, muss ich noch zusammentragen. (vllt 4000-5000€)
Inzwischen also Dezember 2018 habe ich aber immer und immer wieder nachgekauft mit FIAT (u.a. bei einem ICO mitgemacht mit 2000€). Und generell starke Verluste eingefahren.
Würde die Gewinne, mit dem Verlust nun gerne gegenrechnen und dazu erstmal meine 4,5 Positionen verkaufen und dann zurück kaufen.
Der gennante ICO vom Jan. 2018 ist z.B. nur noch 250€ wert.

Muss ich volle 24 std. mit dem rückkauf warten oder kann ich direkt zurückkaufen? Oder vielleicht nach 0 Uhr?, sodass ich die Verkaufsdaten habe und angeben kann? Habe ich etwas übersehen?
In Zukunft werde ich nur noch BTC Pairs kaufen, da ist die ganze Sache ne Ecke einfacher. ^^

Edit: Wenn ich schonmal dabei bin.
Folgende Situation. Ein Coin, bei dem ich Verlust gemacht habe, hat sich als SCAM herausgestellt und ist Wertlos. Dafür gabs vom restlichen Team einen Airdrop in Form eines neuen Coins. Wie verhält es sich da? Cheesy

Den Rückkauf kannst du auch sofort machen. Es ist ein neuer Trade, der nur in der Gesamtansicht durch die Verlustverrechnung mit dem alten zusammenhängt.
Bei dem Scam Coin kommt es darauf an, ob du den gekauft und wieder verkauft hast. Dann ggf normale Verlustberechung innerhalb der Jahresfrist. Der Airdrop wäre uU steuerfrei, wenn er überhaupt etwas Wert war, beim Zugang.
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December 20, 2018, 12:34:16 PM
Hallo,

ich bin im Dezember 2017 eingestiegen und habe damals Gewinn gemacht. Wie viel weiß ich nicht, muss ich noch zusammentragen. (vllt 4000-5000€)
Inzwischen also Dezember 2018 habe ich aber immer und immer wieder nachgekauft mit FIAT (u.a. bei einem ICO mitgemacht mit 2000€). Und generell starke Verluste eingefahren.
Würde die Gewinne, mit dem Verlust nun gerne gegenrechnen und dazu erstmal meine 4,5 Positionen verkaufen und dann zurück kaufen.
Der gennante ICO vom Jan. 2018 ist z.B. nur noch 250€ wert.

Muss ich volle 24 std. mit dem rückkauf warten oder kann ich direkt zurückkaufen? Oder vielleicht nach 0 Uhr?, sodass ich die Verkaufsdaten habe und angeben kann? Habe ich etwas übersehen?
In Zukunft werde ich nur noch BTC Pairs kaufen, da ist die ganze Sache ne Ecke einfacher. ^^

Edit: Wenn ich schonmal dabei bin.
Folgende Situation. Ein Coin, bei dem ich Verlust gemacht habe, hat sich als SCAM herausgestellt und ist Wertlos. Dafür gabs vom restlichen Team einen Airdrop in Form eines neuen Coins. Wie verhält es sich da? Cheesy
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December 19, 2018, 04:20:01 PM
Weiß jemand, welche Zeit /Zeitzone Bittrex hat?
Ich habe hier z.B. eine Transaktion von electrum auf bittrex.

Transfer   BTC   04.11.2018 00:55
Eingang Bittrex   BTC   04.11.2018 00:18

Wäre Bittrex Eingang dann 01:18 Ortszeit in DE?
Oder 2 Stunden später wegen Winterzeit?


Inwiefern sind die Zeiten steuerlich relevevant, wenn nur transferiert wurde?

Da hast du aber gut aufgepasst. Das war von den Zeiten kein gutes Beispiel. Ich gebe bei meinen Vorgängen den mittleren Tagespreis an. Deswegen ist das manchmal schon wichtig, ob ein Vorgang heute oder gestern war (wenn der BTC-Preis innerhalb 24h immens schwankt).


Falls du eine Ausnahme machen wölltest, könntest du hier den Mittelwert des BTC-EUR-Wertes auf Kraken vin 00:18 und 01:18 nehmen
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December 19, 2018, 03:28:46 AM
Weiß jemand, welche Zeit /Zeitzone Bittrex hat?
Ich habe hier z.B. eine Transaktion von electrum auf bittrex.

Transfer   BTC   04.11.2018 00:55
Eingang Bittrex   BTC   04.11.2018 00:18

Wäre Bittrex Eingang dann 01:18 Ortszeit in DE?
Oder 2 Stunden später wegen Winterzeit?




Inwiefern sind die Zeiten steuerlich relevevant, wenn nur transferiert wurde?

Da hast du aber gut aufgepasst. Das war von den Zeiten kein gutes Beispiel. Ich gebe bei meinen Vorgängen den mittleren Tagespreis an. Deswegen ist das manchmal schon wichtig, ob ein Vorgang heute oder gestern war (wenn der BTC-Preis innerhalb 24h immens schwankt).
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December 18, 2018, 12:15:39 PM
Weiß jemand, welche Zeit /Zeitzone Bittrex hat?
Ich habe hier z.B. eine Transaktion von electrum auf bittrex.

Transfer   BTC   04.11.2018 00:55
Eingang Bittrex   BTC   04.11.2018 00:18

Wäre Bittrex Eingang dann 01:18 Ortszeit in DE?
Oder 2 Stunden später wegen Winterzeit?




Inwiefern sind die Zeiten steuerlich relevevant, wenn nur transferiert wurde?
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December 17, 2018, 04:41:18 PM
ich gehe von GMT aus und wir sind aktuell GMT+1 (auch dein Transfer).
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December 17, 2018, 07:03:17 AM
Weiß jemand, welche Zeit /Zeitzone Bittrex hat?
Ich habe hier z.B. eine Transaktion von electrum auf bittrex.

Transfer   BTC   04.11.2018 00:55
Eingang Bittrex   BTC   04.11.2018 00:18

Wäre Bittrex Eingang dann 01:18 Ortszeit in DE?
Oder 2 Stunden später wegen Winterzeit?


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December 12, 2018, 06:06:40 PM
In Spanien wird das Thema "Steuerhinterziehung" schonmal (öffentlich) hot:

Quote
Wie die spanische Tageszeitung El Pais berichtete, plant die Steuerbehörde, die Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT), „die steuerlichen Auswirkungen dieser neuen Technologien, wie der Blockchain und insbesondere Kryptowährungen“ zu überwachen. So sollen Steuerbetrug und Geldwäsche bekämpft werden.

Die Zeitung erklärte, dass die eigentliche Motivation der Behörde jedoch die Verhinderung von illegalen Finanzströmen ist, die unter der Deckung von Kryptowährungstransaktionen ermöglicht werden. Dennoch bringen virtuelle Währungen momentan nicht viel für die Staatskasse ein. Die Tageszeitung erklärte dies, wie folgt:

„Der Besitz von Bitcoins ist für die Steuerbehörde undurchsichtig und ihre Abläufe sind für sie kaum nachvollziehbar.“

Durch die Überprüfung von 15.000 Steuerzahlern soll „den komplexen, nicht regulierten und transparenten Aktivitäten ein Ende gesetzt werden“. Bei den Steuerzahlern, die erneut überprüft werden, handelt es sich um eine Gruppe, die das Bundesamt für Betrugsbekämpfung ausfindig gemacht hatte. Das Bundesamt hatte dafür rund 60 Organisationen überprüft. Unter diesen befanden sich 40 Krypto-Börsen und 16 Banken.

Betrug soll rechtlich Einhalt geboten werden

Es nicht klar, ob es sich bei den Investoren um Unternehmen oder Privatpersonen handelt. Die Regulierung von Kryptowährungen ist, wie in vielen anderen europäischen Ländern auch, sehr undurchsichtig. Gewinne aus Transaktionen mit Kryptowährungen werden momentan von Regelungen, die sich auf die individuelle Einkommensteuer beziehen, besteuert. Dabei variiert der Steuersatz zwischen 19 und 23 Prozent und hängt von der Höhe des Gewinns ab.

Erst im Oktober stimmte die spanische Regierung einem Gesetzesvorschlag zu, nach dem Investoren alle Anlagen in Form von Kryptowährungen im In- und Ausland angeben müssen. Dadurch soll vor allem die Steuerhinterziehung durch die Einstufung von Kryptowährungen als Anlage umgangen werden, da diese Kategorie von der Behörde bis jetzt oft außer Acht gelassen wurde.

Quelle: https://telegra.ph/Spanien-kontrolliert-15000-Krypto-Investoren-wegen-Steuerhinterziehung-11-23

Original- Quelle: https://elpais.com/economia/2018/11/18/actualidad/1542571690_814751.html

Da ich mir kaum vorstellen kann, dass deutsche Behörden weniger interessiert an dem Thema sind, würde ich persönlich jedem hier dringlichst dazu raten, sich -wenn bisher noch nicht geschehen- mit dem Thema zu befassen, um nicht in ein paar Monaten oder Jahren das böse Erwachen zu bekommen.

Nach Spanien nun mit Dänemark ein weiteres EU-Land mit ersten Schritten gegen Steuerverschweiger.

"Die dänischen Behörden unternehmen Schritte, um Geld von Bitcoin (BTC) -Händlern zurückzuholen. Die Steuerbehörde Skattestyrelsen des Landes hat 2.700 Händler ermittelt, die in den letzten Jahren insgesamt 100 Mio. NOK (11 Mio. USD) mit BTC gehandelt haben.

Die Behörden erhielten im Sommer von der finnischen Steuerbehörde Informationen über Krypto-Investoren, die an einer in Finnland ansässigen Börse handeln. Bei diesen Geschäften wurden keine Gewinne oder Verluste gegenüber den Behörden erklärt.

Laut Steuerdirektorin Karin Bergen: "Derzeit identifizieren wir die einzelnen Bürger und halten die neuen Informationen auf dem aktuellen Stand. Wenn etwas nicht passt, werden wir uns mit ihnen in Verbindung setzen und um weitere Informationen bitten. Wie viele Leute es sind ist noch nicht bekannt... Dies ist wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. Obwohl es sich um eine relativ kleine Bitcoin-Börse handelt, sind die Informationen von einer sehr wertvolle Quelle."


Quelle: https://t.me/KryptoKompassDe/2217

engl. Quelle: https://cointelegraph.com/news/denmark-targets-2-700-bitcoin-traders-for-tax-payments-after-tip-off-from-finland

Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass viele/alle Börsen -früher oder später- mit den Behörden kooperieren & personenbezogene Daten auf Wunsch herausgeben werden, Deutschland wird hierbei SICHER keine Ausnahme darstellen.

Last uns das Krypto-Volk da draussen informieren, um ihre Ärsche zu retten, denn "Steuer" ist nach wie vor ein Thema, dass jeder gern und so lange wie möglich von sich wegschiebt, aber schwerwiegende Folgen haben kann!
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