Rein vom Gefühl her zahlt man bei 2. wesentlich mehr an Steuern im Endeffekt (wenn man mal davon ausgeht, dass nach dem ersten dump der Preis sich wieder erholt). Bei 1. kann man quasi mit -90% versteuern, tritt aber erstmal in Vorleistung, mit ungewissem Ausgang wie du sagtest.
Bei der 2. Variante kommt es natürlich direkt auf den Kurs an, bei dem man verkauft. Das muss nicht generell schlecht sein, da man im Bärenmarkt eben die Situation vermeidet, die Coins erst mit 90% Verlust im Vergleich zum Versteuerungspreis (wie bei Variante 1) verkaufen zu können.
Andersrum müsste man bei 2. somit auch den vollen Preis versteuern, wenn der Kurs bis zum Verkauf steigt. Im Prinzip ist Nr. 2 eher die risikolose Variante, während man bei Variante 1 mehr Risiko hat, da man praktisch auf die Steuer spekuliert und den späteren Verkaufspreis, den man tatsächlich erhält, noch nicht kennt.
Bei der 2. Variante wäre es auch möglich, die Bounty-coins so bald wie möglich zu verkaufen (dieser Preis wird dann versteuert) und danach geht alles wie gehabt weiter mit normalen privaten Veräußerungsgeschäften und Steuerfreiheit nach 1 Jahr.
Die Freigrenze bei der oben genannten Variante 2 (nach §22 Nr. 3 EStG) liegt bei 256€ pro Jahr.
Bei 1. bleibt aber für mich die Frage, was passiert, wenn man dann später die coins verkauft. Erhalte bounty coins mit aktuellem Wert von 1.000 Euro und versteuere dies mit Erhalt. Paar Monate später verkaufe ich die erhaltenen coins für 5.000. Nochmal Steuern auf die 5k zahlen oder alles meins ?
Hmm, das ist eine gute Frage. Sollten die Gewinne dann nach §23 versteuert werden müssen, würde man Anschaffungskosten benötigen. Die sind bei Bounty coins entweder nicht vorhanden oder 0€. Wie sich das verhält, weil es ja zusätzlich keine Anschaffung, sondern eine Belohnung ist (für das tragen einer Signatur oder liken der social-media-Beiträge) ist mir nicht klar.
Das hatte kryptotaxpert auch in seinem Text beschrieben, dass es am plausibelsten wäre, die Bounty coins nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern (die obige Variante 2). Damit hätte man bei Verkauf der coins diese zum Verkaufspreis versteuert und ab da geht es wie gehabt normal weiter (§23).
Variante 1 wäre meiner Meinung nur dann sinnvoll, wenn man die Steuer mit entsprechendem Prozentsatz von ebendiesen Bounty-coins bezahlen könnte. Z.B. 20% der Bounty coins als Steuer an das Finanzamt senden. Die Möglichkeit gibt es aber noch nicht.