Bei der Besteuerung für Airdrop / Bounty wäre ich nach wie vor dafür, dass der Referenzwert zur Versteuerung davon mit dem Preis der ersten Veräußerung angesetzt wird, wie von Kryptotaxpert
hier beschrieben:
Die Besteuerung bei Airdrops/Bounties (und sicherlich auch bei Hardforks) ist tatsächlich ein recht kompliziertes Thema, da hier durchaus sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen verfolgt werden können.
Es gibt Stimmen, die sehen sie als "Lotteriegewinn", dem kann ich allerdings nicht wirklich folgen, dann gibt es die Auffassung, den Coin zum Kurswert bei Erhalt zu besteuern, der nachfolgend mögliche Kursgewinn wären dann steuerlich nicht relevante Vermögenszuwächse im privaten Bereich, oder eben die von mir vertretene Auffassung, den Airdrop unabhängig von Haltefristen bei Veräußerung gegen FIAT oder natürlich auch Tausch gegen andere Kryptos in voller Höhe zu versteuern.
Im Ernst: in Ermangelung anderer Bemessungsgrundlagen würde ich dazu tendieren, den "Ausgabepreis" eines ICO Tokens tatsächlich als maßgeblich anzusehen.
Das mag dann häufig enorm überteuert sein, aber das gehört eben mit zu den negativen Aspekten bei so einem ICO.
Die Variante "bei Zufluss" ist zwar generell möglich, aber wäre ziemliches Harakiri und eine Einführung im Zuge der Regulierung wohl auch unwahrscheinlich. Viele Shitcoins bekommt man nach dem Listing nur für einen Bruchteil des ICO-Preises verkauft. Weiterhin geht es bestimmt vielen von euch auch so, dass sich in der wallet einige Airdrop Shitcoins sammeln, deren Besteuerung erst Sinn macht, wenn man sie tatsächlich veräußert. Der Rest bleibt liegen, weil er die Transaktionskosten nicht rechtfertigt. Sollte ein Shitcoin jedoch mal viel Wert werden und man veräußert ihn, wird der Betrag dann voll versteuert - unabhängig von der Haltedauer.
Fix mit eindeutig feststellbarem Preis bei der ersten Veräußerung macht bei Airdrops (viele wertlose Shitcoins) als auch bei Bounties (Volatilität bei Listung) meiner Meinung am meisten Sinn.
Endpreis am Abgeabeort? Was und wo ist das?
Das wäre der Preis an der Exchange, den du für den Token bekommst. Zur Ausgabezeit gibt es allerdings keinen Abgabeort, nur einen Ausgabeort (ICO). Daher würde ich sagen, kann man den Endpreis laut EStG § 8 nicht bestimmen, da es keinen Abgabeort gibt, an dem ein definierter Endpreis für das Gut erhalten werden kann.
Und die Volatilität direkt nach Listing gewährleistet auch keinen definierten Endpreis, bzw gibt viel Spielraum, wenn man es so versteuern würde.