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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 80. (Read 1143308 times)

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December 08, 2018, 04:19:35 AM
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IRS erwartet, dass in dieser Steuersaison Rekordforderungen für Kryptoverluste erzielt werden

Es wird von Bitcoin.com berichtet, dass in der kommenden Steuersaison wahrscheinlich mehr Spekulanten kommen werden als je zuvor, um Verluste bei ihren Krypto-Investitionen zu melden. Dies könnte natürlich einige gefährden, die zuvor ihre Gewinne nicht gemeldet haben.
Grundsätzlich stehen die Händler vor dem Rätsel, entweder ihre Verluste zu melden, was eine gewisse Steuererleichterung bedeutet, aber ab dann  müssen sie mit dem IRS völlig transparent sein oder mit Strafen rechnen. Andernfalls könnten sie weiter nahe an der Brust spielen, ohne jedoch eine Steuererleichterung zu erhalten.

Perry Woodin, Mitbegründer des Entwicklers Node40 für Krypto-Steuerberichts-Software, wird in dem Artikel zitiert:
„Es ist klar, dass viele Menschen angesichts des massiven Rückgangs der Märkte für Kryptowährungen im Jahr 2018 abwägen werden, ob dies eine gute Gelegenheit ist, die Verluste aufzudecken, die sie erlitten haben.Die Entscheidung, Verluste in diesem Jahr offen zu legen, muss von nun an jedes Jahr über ihre Krypto-Positionen gemeldet werden, wodurch die Steuerbehörden die Krypto-Beteiligung der Menschen deutlich besser sichtbar machen. “
Darüber hinaus könnten Trader, die vielleicht schon seit vielen Jahren Gewinne aus dem IRS versteckt haben, ebenfalls unter die Lupe genommen werden, wenn sie sich jetzt entschließen, sich jetzt erneut zu melden, nachdem sie verloren haben.

Jeder Trader muss für sich selbst entscheiden, wie er vorgehen möchte, aber jeder, der beträchtlichen Geldhandel macht, wird sich wahrscheinlich mit der IRS auseinandersetzen müssen. Könnte auch in einem Jahr mit schweren Verlusten beginnen!

Quelle: https://t.me/KryptoKompassDe/2162

IRS:
Quote
The Internal Revenue Service is the revenue service of the United States federal government. The government agency is a bureau of the Department of the Treasury, and is under the immediate direction of the Commissioner of Internal Revenue, who is appointed to a five-year term by the President of the United States.

Quelle: Wikipedia
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December 06, 2018, 08:20:24 PM
Danke!
Ich werde mal von jede Auszahlung ein Printscreen machen, und auch von die Transaktionen auf Coinbase und die auf meinem PC speichern. Aber wann ich nicht mehr als 600 euro mit Gluck im Kursgewinnen pro Jahr erhalte (und das ist in meinem Fall ja 99% sicher), brauche ich im Einkommensteuererklarung auch nichts uber die Coinbase Auszahlungen zu rapportieren?

Solange du unter 600,- Euro fürs Kalenderjahr bleibst, brauchst du nichts angeben.

Für die Dokumentation kannst du dir eventuell hier einen account zulegen, der für deine Zwecke kostenlos ist und ein bisschen Arbeit abnimmt: https://cointracking.info/. Falls du doch mal über 600,- Euro kommen solltest, hast dann gleich alles parat.

Alle Angaben beziehen sich übrigens auf GER; "rapportieren" klingt etwas schweizerisch Wink

Haha, entschuldigung, das Wort ist auch Niederlandisch und ich bin ein Niederlander und wohne in Deutschland ein paar km uber die Grenze.
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#birdgang
December 06, 2018, 07:38:31 PM
Danke!
Ich werde mal von jede Auszahlung ein Printscreen machen, und auch von die Transaktionen auf Coinbase und die auf meinem PC speichern. Aber wann ich nicht mehr als 600 euro mit Gluck im Kursgewinnen pro Jahr erhalte (und das ist in meinem Fall ja 99% sicher), brauche ich im Einkommensteuererklarung auch nichts uber die Coinbase Auszahlungen zu rapportieren?

Solange du unter 600,- Euro fürs Kalenderjahr bleibst, brauchst du nichts angeben.

Für die Dokumentation kannst du dir eventuell hier einen account zulegen, der für deine Zwecke kostenlos ist und ein bisschen Arbeit abnimmt: https://cointracking.info/. Falls du doch mal über 600,- Euro kommen solltest, hast dann gleich alles parat.

Alle Angaben beziehen sich übrigens auf GER; "rapportieren" klingt etwas schweizerisch Wink
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December 06, 2018, 06:33:58 PM
Hallo Leute,

Ich habe eine Frage. Ich habe nie mit Bitcoin oder andere Krypte getradet und nutze Bitcoin ausschliesslich fur Zahlungen und lass die Bitcoins nimmer mehr als 10 Minuten oder so auf meinem Electrum Wallet stehen. Jetzt habe ich ein Internetbuchmacher wo die Gebuhren fur Ewallet Auszahlungen (wie Neteller, Skrill etc.) sehr hoch sein. Aber fur Bitcoin Auszahlungen gibt es keine Gebuhren. Das Kontosaldo auf die Buchmacher ist immer in Euro und ich wette nur mit Euros. Wann ich auszahle in BTC, und dann so schnell wie moglich (sicher nicht mehr als 10 Minuten) nachdem die BTC auf meinem Electrum Wallet erhalten sind, diese wieder verkauf fur Euros auf Coinbase, muss ich dann hieruber das Finanzamt informieren? Und was denn genau?
Ich kann naturlich in die 10 Minuten dass ich die BTC besitze vielleich 10-20 Euro "gewinnen" im Wert, aber die chance ist auf 50/50 dass ich 10-20 Euro verliere. Mann kann davon ausgehen dass die Gewinne und Verluste sich ausgleichen, oder? Wann ich zum Beispiel 20 von solche Auszahlungen pro Jahr habe, wass muss ich dokumentieren und erklaren hieruber?

Theoretisch musst du halt die Kursgewinne in dieser kleinen Spanne dokumentieren und kannst auch eventuell entstehende Verluste gegenrechnen. Der jährliche Freibetrag liegt allerdings bei 600,- Euro und nach deiner Schilderung kommst du da nicht drüber, also alles gut - einfach weiterwetten Wink

Danke!
Ich werde mal von jede Auszahlung ein Printscreen machen, und auch von die Transaktionen auf Coinbase und die auf meinem PC speichern. Aber wann ich nicht mehr als 600 euro mit Gluck im Kursgewinnen pro Jahr erhalte (und das ist in meinem Fall ja 99% sicher), brauche ich im Einkommensteuererklarung auch nichts uber die Coinbase Auszahlungen zu rapportieren?
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#birdgang
December 06, 2018, 03:13:16 PM
Hallo Leute,

Ich habe eine Frage. Ich habe nie mit Bitcoin oder andere Krypte getradet und nutze Bitcoin ausschliesslich fur Zahlungen und lass die Bitcoins nimmer mehr als 10 Minuten oder so auf meinem Electrum Wallet stehen. Jetzt habe ich ein Internetbuchmacher wo die Gebuhren fur Ewallet Auszahlungen (wie Neteller, Skrill etc.) sehr hoch sein. Aber fur Bitcoin Auszahlungen gibt es keine Gebuhren. Das Kontosaldo auf die Buchmacher ist immer in Euro und ich wette nur mit Euros. Wann ich auszahle in BTC, und dann so schnell wie moglich (sicher nicht mehr als 10 Minuten) nachdem die BTC auf meinem Electrum Wallet erhalten sind, diese wieder verkauf fur Euros auf Coinbase, muss ich dann hieruber das Finanzamt informieren? Und was denn genau?
Ich kann naturlich in die 10 Minuten dass ich die BTC besitze vielleich 10-20 Euro "gewinnen" im Wert, aber die chance ist auf 50/50 dass ich 10-20 Euro verliere. Mann kann davon ausgehen dass die Gewinne und Verluste sich ausgleichen, oder? Wann ich zum Beispiel 20 von solche Auszahlungen pro Jahr habe, wass muss ich dokumentieren und erklaren hieruber?

Theoretisch musst du halt die Kursgewinne in dieser kleinen Spanne dokumentieren und kannst auch eventuell entstehende Verluste gegenrechnen. Der jährliche Freibetrag liegt allerdings bei 600,- Euro und nach deiner Schilderung kommst du da nicht drüber, also alles gut - einfach weiterwetten Wink
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December 06, 2018, 03:01:52 PM
Hallo Leute,

Ich habe eine Frage. Ich habe nie mit Bitcoin oder andere Krypte getradet und nutze Bitcoin ausschliesslich fur Zahlungen und lass die Bitcoins nimmer mehr als 10 Minuten oder so auf meinem Electrum Wallet stehen. Jetzt habe ich ein Internetbuchmacher wo die Gebuhren fur Ewallet Auszahlungen (wie Neteller, Skrill etc.) sehr hoch sein. Aber fur Bitcoin Auszahlungen gibt es keine Gebuhren. Das Kontosaldo auf die Buchmacher ist immer in Euro und ich wette nur mit Euros. Wann ich auszahle in BTC, und dann so schnell wie moglich (sicher nicht mehr als 10 Minuten) nachdem die BTC auf meinem Electrum Wallet erhalten sind, diese wieder verkauf fur Euros auf Coinbase, muss ich dann hieruber das Finanzamt informieren? Und was denn genau?
Ich kann naturlich in die 10 Minuten dass ich die BTC besitze vielleich 10-20 Euro "gewinnen" im Wert, aber die chance ist auf 50/50 dass ich 10-20 Euro verliere. Mann kann davon ausgehen dass die Gewinne und Verluste sich ausgleichen, oder? Wann ich zum Beispiel 20 von solche Auszahlungen pro Jahr habe, wass muss ich dokumentieren und erklaren hieruber?
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December 06, 2018, 11:05:52 AM

Quote
Werden durch Mining, Staking, Masternodes etc. geschaffene Kryptowährungen verkauft, ist dies in Deutschland nicht steuerbar, da diese nicht entgeltlich angeschafft wurden.
https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/

Wollt ihr das noch etwas näher ausführen? Ihr bewegt euch in die total gegensätzliche Richtung als dieser Thread.


Bezüglich der nicht steuerbaren Spähre bei nicht entgeltlich angeschafften Kryptowährungen kannst du eine ausführliche Beschreibung in diesem von uns verfassten Artikel nachlesen: https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Ihr verwirrt mich.  Huh

Weshalb ist eine Masternode mit Staking gleichzusetzen?

Und dann verstehe ich nciht, weshalb ihr schreibt,  nicht steuerbar, aber auf dem verlinkten Artikel (ziemlich weit unten)

Quote
Die Gegenleistung, die der Steuerpflichtige für seine Leistung erhält, kann dabei aus Geld- oder Sachwerten bestehen.[23] Damit sollten die Tatbestandsmerkmale des § 22 Nr. 3 EStG u.E. regelmäßig erfüllt sein und Einkünfte aus sonstigen Leistungen vorliegen.

https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

steht. Huh



Hallo bct_ail,

steuerlich gesehen ist innerhalb der Vermögensphäre Staking mit dem Betrieb einer Masternode gleichzusetzen, da bei einem Zufluss durch die jeweilige Tätigkeit kein entgeltlicher Anschaffungsvorgang stattfindet.

Die Coins werden lediglich durch die Tätigkeit dem Nutzer zugeschrieben.

Laut Urteilen des Bundesfinanzhof (vgl. BFH, U. v. 22.09.1987, IX R 15/84, BStBl II 1988 S. 250.) ist nur der Verkauf von entgeltlich angeschafften Vermögenswerten innerhalb des § 23 EStG steuerbar.

Am Beispiel von Coins, die durch eine Masternode zugeflossen sind (Auszug aus dem verlinkten Artikel):

"Coins, die der Steuerpflichtige durch den Betrieb einer Masternode erhält, wurden durch ihn selbst erstellt und haben somit keinen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. C

Ich hoffe wir konnten die Verwirrung klären.

Wenn ich den steuerlichen Anteil hier richtig verstanden habe, dann muss man den Zufluss nach " § 22 Nr. 3 EStG u.E. " zum Zeitpunkt des Erhalts (als sonstige Einnahmen) versteuern, aber den anschließenden Verkauf der Coins, die man aus Masternodes bekommen hat eben nicht, weil sie nicht angeschafft wurden und damit ein privates Veräußerungsgeschäft nicht möglich ist (daher nicht steuerbar). Ich denke btc_ail dachte aufgrund der Formulierungen, dass man gar keine Steuern zahlen muss.

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.
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December 06, 2018, 06:27:13 AM

Quote
Werden durch Mining, Staking, Masternodes etc. geschaffene Kryptowährungen verkauft, ist dies in Deutschland nicht steuerbar, da diese nicht entgeltlich angeschafft wurden.
https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/

Wollt ihr das noch etwas näher ausführen? Ihr bewegt euch in die total gegensätzliche Richtung als dieser Thread.


Bezüglich der nicht steuerbaren Spähre bei nicht entgeltlich angeschafften Kryptowährungen kannst du eine ausführliche Beschreibung in diesem von uns verfassten Artikel nachlesen: https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Ihr verwirrt mich.  Huh

Weshalb ist eine Masternode mit Staking gleichzusetzen?

Und dann verstehe ich nciht, weshalb ihr schreibt,  nicht steuerbar, aber auf dem verlinkten Artikel (ziemlich weit unten)

Quote
Die Gegenleistung, die der Steuerpflichtige für seine Leistung erhält, kann dabei aus Geld- oder Sachwerten bestehen.[23] Damit sollten die Tatbestandsmerkmale des § 22 Nr. 3 EStG u.E. regelmäßig erfüllt sein und Einkünfte aus sonstigen Leistungen vorliegen.

https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

steht. Huh



Hallo bct_ail,

steuerlich gesehen ist innerhalb der Vermögensphäre Staking mit dem Betrieb einer Masternode gleichzusetzen, da bei einem Zufluss durch die jeweilige Tätigkeit kein entgeltlicher Anschaffungsvorgang stattfindet.

Die Coins werden lediglich durch die Tätigkeit dem Nutzer zugeschrieben.

Laut Urteilen des Bundesfinanzhof (vgl. BFH, U. v. 22.09.1987, IX R 15/84, BStBl II 1988 S. 250.) ist nur der Verkauf von entgeltlich angeschafften Vermögenswerten innerhalb des § 23 EStG steuerbar.

Am Beispiel von Coins, die durch eine Masternode zugeflossen sind (Auszug aus dem verlinkten Artikel):

"Coins, die der Steuerpflichtige durch den Betrieb einer Masternode erhält, wurden durch ihn selbst erstellt und haben somit keinen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. Da das Tatbestandsmerkmal des privaten Veräußerungsgeschäftes einen Anschaffungsvorgang gegen Entgelt fordert, sollten Verkäufe und damit verbundene Gewinne kein privates Veräußerungsgeschäft und damit steuerneutral zu behandeln sein."

Ich hoffe wir konnten die Verwirrung klären.
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December 05, 2018, 03:17:35 AM

Quote
Werden durch Mining, Staking, Masternodes etc. geschaffene Kryptowährungen verkauft, ist dies in Deutschland nicht steuerbar, da diese nicht entgeltlich angeschafft wurden.
https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/

Wollt ihr das noch etwas näher ausführen? Ihr bewegt euch in die total gegensätzliche Richtung als dieser Thread.


Bezüglich der nicht steuerbaren Spähre bei nicht entgeltlich angeschafften Kryptowährungen kannst du eine ausführliche Beschreibung in diesem von uns verfassten Artikel nachlesen: https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Ihr verwirrt mich.  Huh

Weshalb ist eine Masternode mit Staking gleichzusetzen?

Und dann verstehe ich nciht, weshalb ihr schreibt,  nicht steuerbar, aber auf dem verlinkten Artikel (ziemlich weit unten)

Quote
Die Gegenleistung, die der Steuerpflichtige für seine Leistung erhält, kann dabei aus Geld- oder Sachwerten bestehen.[23] Damit sollten die Tatbestandsmerkmale des § 22 Nr. 3 EStG u.E. regelmäßig erfüllt sein und Einkünfte aus sonstigen Leistungen vorliegen.

https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

steht. Huh

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December 04, 2018, 10:54:53 AM
Hallo zusammen,

wir von CryptoTax bekommen täglich viele Anfragen bezüglich einer möglichen Gewerblichkeit bei Kryptowährungen.

Daher haben wir einen Gewerblichkeitstest für die Community entwickelt.

Diesen findet ihr unter: https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/


Schon die erste Frage können sicherlich viele nicht richtig beantworten bzw. würden Nein sagen, weil sie es nicht als Einnahmen ansehen:
Quote
Werden durch die Tätigkeit Einnahmen erzielt?

In der zweiten Frage steht dann gleich etwas von "Überschuss". Damit können viele ebenso wenig anfagen.

Dann steht bei euch:
Quote
Werden durch Mining, Staking, Masternodes etc. geschaffene Kryptowährungen verkauft, ist dies in Deutschland nicht steuerbar, da diese nicht entgeltlich angeschafft wurden.
https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/

Wollt ihr das noch etwas näher ausführen? Ihr bewegt euch in die total gegensätzliche Richtung als dieser Thread.


Erstmal vielen Dank für dein Feedback. Wir haben unter jede Frage noch eine Beschreibung eingefügt. Bei der ersten Frage lautet diese: ,, Gib hier an, ob du durch deine Tätigkeit Zahlungen erhälst. Die Zahlungen können dabei in beliebiger Form ausgestaltet sein. (Veräußerungsgewinne, Block-Reward, Transaktionseinnahmen, Zahlungen aus Airdrops etc.)“

Wenn du weitere Anregungen hast, wie es für die Community verständlicher ist, wären wir dir sehr verbunden.

Bezüglich der nicht steuerbaren Spähre bei nicht entgeltlich angeschafften Kryptowährungen kannst du eine ausführliche Beschreibung in diesem von uns verfassten Artikel nachlesen: https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/
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https://t1p.de/6ghrf
December 04, 2018, 08:55:27 AM
Vielleicht haben wir die Antworten auf unsere Bounty-Unklarheiten dann auch schon in 2-3 Jahren  Grin

Das glaube ich kaum. Die Steuerbehörden haben es bisher noch nicht mal geschafft, einfache Anfragen international auszutauschen und nun wollen sie einen globalen Standard einführen? Es wird eventuell mal in DE Klarheit herrschen. Aber auch das wage ich zu bezweifeln.
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December 04, 2018, 07:37:27 AM
Hallo zusammen,

wir von CryptoTax bekommen täglich viele Anfragen bezüglich einer möglichen Gewerblichkeit bei Kryptowährungen.

Daher haben wir einen Gewerblichkeitstest für die Community entwickelt.

Diesen findet ihr unter: https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/


Schon die erste Frage können sicherlich viele nicht richtig beantworten bzw. würden Nein sagen, weil sie es nicht als Einnahmen ansehen:
Quote
Werden durch die Tätigkeit Einnahmen erzielt?

In der zweiten Frage steht dann gleich etwas von "Überschuss". Damit können viele ebenso wenig anfagen.

Dann steht bei euch:
Quote
Werden durch Mining, Staking, Masternodes etc. geschaffene Kryptowährungen verkauft, ist dies in Deutschland nicht steuerbar, da diese nicht entgeltlich angeschafft wurden.
https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/

Wollt ihr das noch etwas näher ausführen? Ihr bewegt euch in die total gegensätzliche Richtung als dieser Thread.
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December 03, 2018, 11:33:14 AM
Hallo zusammen,

wir von CryptoTax bekommen täglich viele Anfragen bezüglich einer möglichen Gewerblichkeit bei Kryptowährungen.

Daher haben wir einen Gewerblichkeitstest für die Community entwickelt.

Diesen findet ihr unter: https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/
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December 02, 2018, 04:43:01 PM
Quote
BREAKING: Der G20-Gipfel verabschiedet eine Erklärung zur Verbesserung des internationalen Steuersystems in Bezug auf Kryptowährungen

Nach Angaben der Japan News Agency wurde auf dem G20-Gipfel in Buenos Aires eine Erklärung zum internationalen Steuersystem für Kryptowährungen verabschiedet. In dem Bericht heißt es, dass "Länder zusammenarbeiten sollten, um das internationale Steuersystem in Bezug auf Kryptowährung zu verbessern".

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Länder zusammenarbeiten sollten, um das internationale digitale Steuersystem zu verbessern und während der Amtszeit des japanischen Präsidenten im nächsten Jahr (2019) darüber zu diskutieren, um den Abschlussbericht bis 2020 fertigzustellen. Darüber hinaus wurde die Erklärung ebenfalls veröffentlicht für eine Gegenmaßnahme , um die Geldwäsche in Kryptowährung zu begrenzen.

Quelle: https://t.me/KryptoKompassDe/2096

Vielleicht haben wir die Antworten auf unsere Bounty-Unklarheiten dann auch schon in 2-3 Jahren  Grin
Das wäre sehr schön  Wink
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December 02, 2018, 04:33:29 AM
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BREAKING: Der G20-Gipfel verabschiedet eine Erklärung zur Verbesserung des internationalen Steuersystems in Bezug auf Kryptowährungen

Nach Angaben der Japan News Agency wurde auf dem G20-Gipfel in Buenos Aires eine Erklärung zum internationalen Steuersystem für Kryptowährungen verabschiedet. In dem Bericht heißt es, dass "Länder zusammenarbeiten sollten, um das internationale Steuersystem in Bezug auf Kryptowährung zu verbessern".

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Länder zusammenarbeiten sollten, um das internationale digitale Steuersystem zu verbessern und während der Amtszeit des japanischen Präsidenten im nächsten Jahr (2019) darüber zu diskutieren, um den Abschlussbericht bis 2020 fertigzustellen. Darüber hinaus wurde die Erklärung ebenfalls veröffentlicht für eine Gegenmaßnahme , um die Geldwäsche in Kryptowährung zu begrenzen.

Quelle: https://t.me/KryptoKompassDe/2096

Vielleicht haben wir die Antworten auf unsere Bounty-Unklarheiten dann auch schon in 2-3 Jahren  Grin
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#birdgang
December 01, 2018, 06:13:14 PM
Oki doki, danke für eure Rückmeldungen ihr beiden Smiley

Variante 2 (einmal versteuern bei Verkauf und dann weiter mit §23) scheint mir irgendwie die logischste und auch praktikabelste Variante dann im Endeffekt.
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December 01, 2018, 03:19:33 PM
An sich ist es bei Bounty coins generell noch nicht sicher, wie sie versteuert werden. Bisher gibt es mehrere Varianten, die in Frage kämen:

1. Man versteuert die Bounty coins direkt bei Erhalt. Dabei wäre allerdings fraglich, mit welchem Preis. Möglich wäre der ICO-Preis oder der Preis bei Listing. Sollte man die Bounty coins erst nach dem Listing erhalten, würde es noch komplizierter werden. Zudem gibt es den Nachteil, dass wenn man zu ICO-Preis versteuert, der Preis danach um 90% sinkt und man dann erst verkaufen kann, eine sehr große Unsicherheit besteht.
Daher glaube ich, dass diese Variante gerade bei neuen ICOs, deren Preis volatil und nicht klar feststellbar ist, wenig zielführend ist.

2. Andererseits wäre es ebenfalls möglich, die Bounty coins mit dem ersten Verkauf dieser zu versteuern, egal ob in Fiat oder in eine andere Kryptowährung. Dann hätte man mit dem gehandelten Preis einen fixen Referenzpreis, den man für die Steuer ansetzen könnte. Die Haltefrist spielt in diesem Fall keine Rolle, wichtig ist der Preis, zu dem man sie in Fiat oder eine andere Kryptowährung tauscht.
Das wäre meiner Meinung nach die realitätsnaheste Variante, da es hier einen klar festgesetzten Referenzpreis gibt, zu dem man die zu besteuernden Gewinne realisiert hat.
Ein guter Beitrag dazu hier

Vielen Dank für deine Mühe.

Rein vom Gefühl her zahlt man bei 2. wesentlich mehr an Steuern im Endeffekt (wenn man mal davon ausgeht, dass nach dem ersten dump der Preis sich wieder erholt). Bei 1. kann man quasi mit -90% versteuern, tritt aber erstmal in Vorleistung, mit ungewissem Ausgang wie du sagtest.

Bei 1. bleibt aber für mich die Frage, was passiert, wenn man dann später die coins verkauft. Erhalte bounty coins mit aktuellem Wert von 1.000 Euro und versteuere dies mit Erhalt. Paar Monate später verkaufe ich die erhaltenen coins für 5.000. Nochmal Steuern auf die 5k zahlen oder alles meins ?

Die 3. Möglichkeit, die du ja auch erahnst ist, bei Zufluss und bei Verkauf zu versteuern.

Zur Haltefrist: Das ist nur bei den sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG der Fall. Wenn du einen Coin mit Fiat oder einen anderen Coin kaufst, beginnt die 1-jährige Haltefrist. Verkaufst du innerhalb dieses Jahres deinen Coin (in Fiat oder einen anderen Coin) ist der Gewinn oder Verlust mit deinem persönlichen EInkommenssteuersatz zu versteuern. Nach diesem Jahr der Haltefrist ist es steuerlich relevant.
Bounty wie Signaturkampagnen sind §22 EStg Abs. 3. Da kann es eben diese 3 Möglichkeiten geben.

Was du natürlich machen kannst, ist den Coin nach Zufluss sofort zu verkaufen und dann wieder zu verkaufen. Du wechselst also von §22 EStg Abs. 3 in §23 EStG und hast dann die 1-jährige Haltefrist.
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December 01, 2018, 03:16:52 PM
Rein vom Gefühl her zahlt man bei 2. wesentlich mehr an Steuern im Endeffekt (wenn man mal davon ausgeht, dass nach dem ersten dump der Preis sich wieder erholt). Bei 1. kann man quasi mit -90% versteuern, tritt aber erstmal in Vorleistung, mit ungewissem Ausgang wie du sagtest.
Bei der 2. Variante kommt es natürlich direkt auf den Kurs an, bei dem man verkauft. Das muss nicht generell schlecht sein, da man im Bärenmarkt eben die Situation vermeidet, die Coins erst mit 90% Verlust im Vergleich zum Versteuerungspreis (wie bei Variante 1) verkaufen zu können.
Andersrum müsste man bei 2. somit auch den vollen Preis versteuern, wenn der Kurs bis zum Verkauf steigt. Im Prinzip ist Nr. 2 eher die risikolose Variante, während man bei Variante 1 mehr Risiko hat, da man praktisch auf die Steuer spekuliert und den späteren Verkaufspreis, den man tatsächlich erhält, noch nicht kennt.

Bei der 2. Variante wäre es auch möglich, die Bounty-coins so bald wie möglich zu verkaufen (dieser Preis wird dann versteuert) und danach geht alles wie gehabt weiter mit normalen privaten Veräußerungsgeschäften und Steuerfreiheit nach 1 Jahr.

Die Freigrenze bei der oben genannten Variante 2 (nach §22 Nr. 3 EStG) liegt bei 256€ pro Jahr.


Bei 1. bleibt aber für mich die Frage, was passiert, wenn man dann später die coins verkauft. Erhalte bounty coins mit aktuellem Wert von 1.000 Euro und versteuere dies mit Erhalt. Paar Monate später verkaufe ich die erhaltenen coins für 5.000. Nochmal Steuern auf die 5k zahlen oder alles meins ?
Hmm, das ist eine gute Frage. Sollten die Gewinne dann nach §23 versteuert werden müssen, würde man Anschaffungskosten benötigen. Die sind bei Bounty coins entweder nicht vorhanden oder 0€. Wie sich das verhält, weil es ja zusätzlich keine Anschaffung, sondern eine Belohnung ist (für das tragen einer Signatur oder liken der social-media-Beiträge) ist mir nicht klar.

Das hatte kryptotaxpert auch in seinem Text beschrieben, dass es am plausibelsten wäre, die Bounty coins nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern (die obige Variante 2). Damit hätte man bei Verkauf der coins diese zum Verkaufspreis versteuert und ab da geht es wie gehabt normal weiter (§23).

Variante 1 wäre meiner Meinung nur dann sinnvoll, wenn man die Steuer mit entsprechendem Prozentsatz von ebendiesen Bounty-coins bezahlen könnte. Z.B. 20% der Bounty coins als Steuer an das Finanzamt senden. Die Möglichkeit gibt es aber noch nicht.  Wink

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December 01, 2018, 11:57:01 AM
An sich ist es bei Bounty coins generell noch nicht sicher, wie sie versteuert werden. Bisher gibt es mehrere Varianten, die in Frage kämen:

1. Man versteuert die Bounty coins direkt bei Erhalt. Dabei wäre allerdings fraglich, mit welchem Preis. Möglich wäre der ICO-Preis oder der Preis bei Listing. Sollte man die Bounty coins erst nach dem Listing erhalten, würde es noch komplizierter werden. Zudem gibt es den Nachteil, dass wenn man zu ICO-Preis versteuert, der Preis danach um 90% sinkt und man dann erst verkaufen kann, eine sehr große Unsicherheit besteht.
Daher glaube ich, dass diese Variante gerade bei neuen ICOs, deren Preis volatil und nicht klar feststellbar ist, wenig zielführend ist.

2. Andererseits wäre es ebenfalls möglich, die Bounty coins mit dem ersten Verkauf dieser zu versteuern, egal ob in Fiat oder in eine andere Kryptowährung. Dann hätte man mit dem gehandelten Preis einen fixen Referenzpreis, den man für die Steuer ansetzen könnte. Die Haltefrist spielt in diesem Fall keine Rolle, wichtig ist der Preis, zu dem man sie in Fiat oder eine andere Kryptowährung tauscht.
Das wäre meiner Meinung nach die realitätsnaheste Variante, da es hier einen klar festgesetzten Referenzpreis gibt, zu dem man die zu besteuernden Gewinne realisiert hat.
Ein guter Beitrag dazu hier

Vielen Dank für deine Mühe.

Rein vom Gefühl her zahlt man bei 2. wesentlich mehr an Steuern im Endeffekt (wenn man mal davon ausgeht, dass nach dem ersten dump der Preis sich wieder erholt). Bei 1. kann man quasi mit -90% versteuern, tritt aber erstmal in Vorleistung, mit ungewissem Ausgang wie du sagtest.

Bei 1. bleibt aber für mich die Frage, was passiert, wenn man dann später die coins verkauft. Erhalte bounty coins mit aktuellem Wert von 1.000 Euro und versteuere dies mit Erhalt. Paar Monate später verkaufe ich die erhaltenen coins für 5.000. Nochmal Steuern auf die 5k zahlen oder alles meins ?
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December 01, 2018, 11:38:44 AM
Das Zitat stammt aus Hilde X's thread, den ich nicht dafür hijacken wollte, da er ja schon ein anderes Thema behandelt:

Bountys dürften keine gewerblichen Einkünfte sein, da es an einer Gewerblichkeit mangelt Wink
Aber letztlich werden sie wahrscheinlich trotzdem analog behandelt.
Ist aber eigentlich auch egal, weil es so oder so keine Haltefrist für sie gibt.

Zweitens ist zu sagen, dass das Thema "Haltefrist" überhaupt grundsätzlich nur "gekaufte" Coins betrifft.

Könntest du das nochmal genauer erläutern Smiley

- Bounty coins erhalten, wird als sonstiges Einkommen angegeben versteuert
- Danach kann man diese coins zu jeder Zeit verkaufen, ohne nochmals Steuern zu zahlen ? Oder fallen bei Veräußerung dann nochmals Steuern auf den Erlös an ?
An sich ist es bei Bounty coins generell noch nicht sicher, wie sie versteuert werden. Bisher gibt es mehrere Varianten, die in Frage kämen:

1. Man versteuert die Bounty coins direkt bei Erhalt. Dabei wäre allerdings fraglich, mit welchem Preis. Möglich wäre der ICO-Preis oder der Preis bei Listing. Sollte man die Bounty coins erst nach dem Listing erhalten, würde es noch komplizierter werden. Zudem gibt es den Nachteil, dass wenn man zu ICO-Preis versteuert, der Preis danach um 90% sinkt und man dann erst verkaufen kann, eine sehr große Unsicherheit besteht.
Daher glaube ich, dass diese Variante gerade bei neuen ICOs, deren Preis volatil und nicht klar feststellbar ist, wenig zielführend ist.

2. Andererseits wäre es ebenfalls möglich, die Bounty coins mit dem ersten Verkauf dieser zu versteuern, egal ob in Fiat oder in eine andere Kryptowährung. Dann hätte man mit dem gehandelten Preis einen fixen Referenzpreis, den man für die Steuer ansetzen könnte. Die Haltefrist spielt in diesem Fall keine Rolle, wichtig ist der Preis, zu dem man sie in Fiat oder eine andere Kryptowährung tauscht.
Das wäre meiner Meinung nach die realitätsnaheste Variante, da es hier einen klar festgesetzten Referenzpreis gibt, zu dem man die zu besteuernden Gewinne realisiert hat.
Ein guter Beitrag dazu hier

Es gibt noch keine feste Regelung dazu, was nun wirklich anzuwenden ist. Je nach Steuerberater und Finanzamt gibt es daher sicher unterschiedliche Sichtweisen.

Beim Beitrag von HildeX geht es meine ich um richtiges Gewerbe nach §15 (2) EStG in Bezug auf Übersetzungen (§18 EStG), Signaturkampagnen etc. fallen nicht darunter.
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