Habe das hier noch gefunden:
Unter dem üblichen Endpreis am Abgabeort versteht man den Preis, der von Letztverbrauchern im normalen Geschäftsverkehr für gleichartige Waren und Dienstleistungen gezahlt wird.
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/sachbezge.html-> mMn Versteuerung mit 0€ zum Zuflusszeitpunkt, wenn der Token dann noch nicht gelistet ist. ICO-Preis ist unrelevant, da es keinen normalen Geschäftsverkehr (Exchange) gibt.
(Ich würde sogar so weit argumentieren, dass selbst eine Listung auf einer "dubiosen" Börse nicht dem normalen Geschäftsverkehr entspricht. Oder kann mich das FA dazu verdonnern, meinen Bezug auf einer Börse zu riskieren (-> Börse zahlt nicht aus...))
Guter Punkt! Dass manche Börsen da sehr mit Vorsicht zu genießen sind, kann bestimmt durchaus rechtfertigen, dass man je nach Fall nicht von normalem Geschäftsverkehr sprechen kann, ist aber natürlich Auslegungssache.
Was da vielleicht auch mit rein zählt wäre, wenn man eine größere Menge an ICO Token verkaufen möchte, die Nachfrage aber so gering ist, dass man nicht alle Token zum derzeit angebotenen Preis auf der Exchange verkauft bekommt. Eine genaue Bestimmung des Preises für alle Token wäre damit nur schätzungsweise möglich.
Sicherer wäre auch da wieder, dass man erst bei Verkauf versteuert, weil dann kennt man den Preis, zu dem man gehandelt hat.
Ich sehe das aus einem etwas anderen Blickwinkel.
Erhält man Coins o.ä. aus einem ICO, handelt es sich um eine Art "geldwerten Vorteil", den der Emittent gewährt.
Bekomme ich z.B. 1.000 Coins, hätte ich mich ja alternativ auch beim ICO anmelden können und diese 1.000 Coins zum Ausgabepreis erwerben können.
Der Preis dieser 1.000 Coins ist dann tatsächlich Geld, das ich mir gespart habe, oder eben ein entsprechender geldwerter Vorteil.
Dann gibt es aber keinen Grund, anzunehmen, warum diese Coins aus dem Airdrop oder Bounty weniger wert sein sollten als die Coins, die ich im ICO hätte kaufen können.
Hmmm, das stimmt, aber die Frage wäre dann, welchen Preis setzt man an? Oft gibt es je nach Phase des ICO teils hohe Boni auf ein Investment, sodass der Einkaufspreis während des ICO stark variiert. Und damit auch verbunden ein möglicher großer Dump verglichen zum End-ICO-Preis beim Listing, wenn die Boni-Spanne sehr groß war.
Insofern bleibe ich dabei, den Ausgabekurs als maßgeblich anzusehen.
Ich bekomme dich schon noch rum
Fix mit eindeutig feststellbarem Preis bei der ersten Veräußerung macht bei Airdrops (viele wertlose Shitcoins) als auch bei Bounties (Volatilität bei Listung) meiner Meinung am meisten Sinn.
Die optimale Lösung wäre es ohnehin, die Coins sofort nach Erhalt zu veräußern, und ggf. einfach neu zu erwerben.
Damit hat man einen eindeutig festgestellten Wert beim Zufluss und da man die neuen Coins angeschafft hat, darf man sie danach mit einem Jahr Haltefrist steuerfrei verkaufen.
Nur macht sich halt niemand die Mühe
Da bin ich dabei, das wäre die beste Variante. So könnte man die Steuern problemlos ermitteln und zwar für das an Wert, was man beim Verkauf auch erhalten hat. Und das mit den Spekulationsgewinnen würde ab da dann wie gehabt laufen.